Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden, samt Titel und Eingang in 1079 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (1059 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die
Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das
Tilgungsgesetz geändert werden, und über den
Antrag 525/A der Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, das die Überprüfung des Ermessens gem. § 35 Abs. 2 SMG
in den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs. 1 Z 11a StPO aufnimmt
(1080 d.B.)
27. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den
Antrag 334/A (E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus
(1082 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir kommen damit zur Debatte.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
22.30
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Frauen Minister! Hohes Haus! Mit dem 1. Jänner 2008 tritt eine Strafprozessreform in Kraft. Im Zuge der Beschlussfassung kam es zu einer erfreulichen Entschließung, nämlich dass im Bezug auf die Stärkung der Opferrechte bestimmte Maßnahmen vorgezogen werden sollten, damit schon früher eine Verbesserung für die Opfer erreicht werden kann – hinsichtlich der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung und der Information darüber.
Dieser Entschließung werden wir heute mit der vorliegenden Regierungsvorlage gerecht und erreichen damit, dass Personen, die Opfer von strafbaren Handlungen geworden sind, hinsichtlich der Respektierung ihrer Achtung und Würde beziehungsweise hinsichtlich der Möglichkeiten betreffend Entschädigungs- und Hilfsleistungen eine bessere Information und Betreuung erhalten sollen. Ich hoffe, dass es dazu breitestmögliche Zustimmung gibt.
Des Weiteren verweise ich auf einen Antrag Partik-Pablé, Fekter, wonach die Flexibilisierung, die wir beim Richterdienst erreichen, auch für die Staatsanwälte gelten soll. Ich möchte auch, dass damit zugleich der nächste Tagesordnungspunkt gewisserma-