Stenographisches Protokoll

26. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

 

XXII. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 18. Juni 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

Stenographisches Protokoll

26. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode                      Mittwoch, 18. Juni 2003

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 18. Juni 2003: 20.23 – 20.49 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 133/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unter­stützung des Österreich-Konvents

2. Punkt: Bericht über den Antrag 147/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Herbert Scheibner, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderung .................................................................................................................... 3

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung ............................................................................................................ 5

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Dr. Heinz Fischer .................................................................................... 11

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................. 12

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 3

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 133/A der Abgeord­neten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van


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der Bellen, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die finan­zielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (114 d. B.) ........................................................................................................................................... 5

Redner:

Dr. Andreas Khol ............................................................................................................ 5

Dr. Alfred Gusenbauer .................................................................................................. 6

Herbert Scheibner .......................................................................................................... 8

Dr. Eva Glawischnig ...................................................................................................... 9

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 10

2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 147/A der Abgeord­neten Dr. Michael Spindelegger, Herbert Scheibner, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (115 d. B.) ............................ 11

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 11

Eingebracht wurden

Regierungsvorlage ........................................................................................................ 3

132: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheits­organisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation ge­währten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8. bis 11. September 2003 in Wien

Anfragebeantwortung

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (336/AB zu 333/J)



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Beginn der Sitzung: 20.23 Uhr

Vorsitzender: Zweiter Präsident Dr. Heinz Fischer.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich eröffne die 26. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Prinzhorn.

Einlauf und Zuweisungen

 

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortung: 336/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 164/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden soll,

Antrag 165/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird;

Bautenausschuss:

Antrag 170/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Doris Bures, Detlev Neudeck, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird;

Gesundheitsausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8. bis 11. September 2003 in Wien (132 der Beilagen);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 174/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften mit Ehen bei der Familienzusammenführung und Abschaffung der Quotierung der Fa­milienzusammenführung;

Justizausschuss:

Antrag 173/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit Ehen im Miet- und Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht;


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Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz – LLDG 1985 geändert wird (131 der Beilagen);

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Antrag 166/A (E) der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Sport in der Schule – Fit fürs Leben“;

Umweltausschuss:

Antrag 160/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Ökologischer Hochwasserschutz,

Antrag 161/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schutz der österreichischen Wasserressourcen;

Unterrichtsausschuss:

Antrag 159/A der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein freiwilliges 10. bzw. 11. Schuljahr,

Antrag 167/A (E) der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Sicherstellung des Sportunterrichts in den Schulen;

Verfassungsausschuss:

Antrag 171/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksabstimmungs­gesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenz­gesetz geändert werden;

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird und das Bundes­gesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion und das KommAustria-Gesetz geändert werden (128 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (130 der Beilagen),

Antrag 162/A der Abgeordneten Werner Miedl, Mag. Eduard Mainoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsord­nung 1960 – StVO 1960), geändert wird,

Antrag 163/A der Abgeordneten Werner Miedl, Mag. Eduard Mainoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linien­mäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird.

*****

Behandlung der Tagesordnung

 

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein.


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Redezeitbeschränkung

 

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass Konsens herbeigeführt wurde, dass folgendermaßen vorgegangen wird: Es besteht Einvernehmen, dass zu jedem Tagesordnung je ein Redner pro Fraktion mit maximal 5 Minuten Redezeit zu Wort gelangt.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das im Konsens so festgelegt.

1. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 133/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die finan­zielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (114 der Bei­lagen)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen daher in die Debatte ein, wobei die Redezeiten jeweils 5 Minuten betragen.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Dr. Khol das Wort. – Bitte, Herr Ab­geordneter.

 


20.24

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ungewöhnlich, dass der Präsident hier an das Rednerpult tritt. Ich habe mir aber vorbehalten, mich bei wichtigen und grundlegenden Angelegenheiten vom Rednerpult aus zu Wort zu melden.

Wir haben heute eine wichtige und grundlegende Angelegenheit auf der Tagesord­nung, die von tragender Bedeutung für unser Gemeinwesen sein kann und hoffentlich sein wird. Es ist dies die Frage des Österreich-Konventes zur Schaffung einer erneuer­ten Bundesverfassung.

Hiezu, so kann ich dem Hohen Haus berichten, gibt es einen Vier-Parteien-Antrag, der von den Spitzen der vier Parlamentsparteien unterstützt wird und durch den gemein­sam ein solcher Österreich-Konvent zu einer erneuerten Bundesverfassung finanziert und damit auch möglich gemacht werden soll.

Es ist dies ein wichtiges Vorhaben, meine Damen und Herren, nach dem Modell des Europa-Konventes, der dieser Tage zu Ende geht und durch den in Europa die ver­streut herumliegenden Vertragstexte, die unübersichtlich gewordene Realverfassung der Europäischen Union zu einer übersichtlichen, geschlossenen und lesbaren Verfas­sung erneuert werden sollen.

Ein ähnliches Unterfangen nimmt sich der Österreich-Konvent vor. Wir haben in Öster­reich eine ähnliche Verfassungssituation: Hunderte von Verfassungsbestimmungen, viele Nebengesetze, einen nicht übersichtlichen Grundrechtskatalog und sehr viel Ver­fassungsrecht, das nicht mehr notwendig ist oder das von vielen als überholt bezeich­net wird.

Hans Klecatsky hat die österreichische Verfassung als eine Ruine bezeichnet. Manche haben sie als Torso bezeichnet. Jedenfalls wissen wir: Diese Verfassung hat sich in ihren Grundsätzen bewährt, hat Friede, Recht und Freiheit, sozialen Rechtsstaat, Bun-


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desstaat und Demokratie in diesem Land dauerhaft ermöglicht, und wir wollen an diesen Grundsätzen der Bundesverfassung festhalten.

Wichtige Kräfte haben sich zusammengeschlossen, um diesen Österreich-Konvent zu ermöglichen: alle vier Parlamentsparteien, Bund, Länder und Gemeinden. Er wird mit 70 Delegierten in 18 Monaten unter Vorsitz des Rechnungshofpräsidenten Franz Fied­ler eine erneuerte Verfassung erarbeiten: prägnant, vollständig, zeitgemäß, unter Be­rücksichtigung der Europäischen Union und unserer Stellung als Mitgliedstaat, mit hof­fentlich einem übersichtlichen Grundrechtskatalog, einer erneuerten, schlagkräftigen Kontrolle, einfacheren Verfahren und einer verständlichen Sprache.

Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir in einer Zeit, in der es sehr viel Kon­flikt in diesem Hohen Haus gegeben hat, auf diese Weise ein deutlich sichtbares Zei­chen eines Grundkonsenses setzen, der in diesem Haus und über dieses Haus hinaus besteht! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte allen Verhandlern danken und folgenden Abänderungsantrag einbringen, der die Vollzugsklausel betrifft:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner und Kolle­ginnen/Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Budgetausschusses über den An­trag 133/A Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (114 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

§ 3 des Gesetzentwurfes in 114 der Beilagen hat zu lauten:

„§ 3. Mit der Vollziehung des § 2 ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Präsident des Nationalrates betraut.“

*****

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.28

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt als nächster Redner Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte.

 


20.28

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme in vielen Punkten mit Herrn Präsidentem Khol überein, unter anderem in jenem, dass sich die zentralen Elemente der Kelsen’schen Verfas­sung bewährt haben und dass die österreichische Verfassung in der Tat besser ist als manchmal ihr Ruf.

Trotzdem haben wir festzuhalten, dass großer Handlungsbedarf besteht, die Verfas­sung an moderne Herausforderungen anzupassen, was vor allem deshalb notwendig ist, weil in der Vergangenheit der Mut zu grundsätzlichen Änderungen manchmal nicht vorhanden war.

Ich glaube, wir sollten aber von vornherein darauf hinweisen, dass das Ziel dieses Staatskonvents nicht nur, wenngleich auch in Einsparungsvorschlägen besteht. Das ist ein wichtiger Teil, aber eine Staatsreform muss mehr sein als eine Verwaltungsreform.


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Die Verfassung soll ein rechtliches Gehäuse für die Bürger bilden, in dem sie sich wohl fühlen können. Dazu gehört auch eine gestärkte Bürgernähe, die Garantie des Sozial­staates, eine Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes, eine Transparenz der Verwal­tung, eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses und eine effiziente Kontrolle.

Mit der Aufgabenanalyse des Staates allein wird es nicht getan sein. Ich bin der Mei­nung, dass an der Spitze dieses Österreich-Konvents eine grundsätzliche Diskussion über Staatsaufgaben und Staatsziele stehen muss. Wünschenswert wäre es, wenn wir Konsens über einen Katalog von Staatszielen erzielen könnten, die letztendlich ein Leitbild für unseren Staat ausmachen sollen.

Wir Sozialdemokraten stellen an diesen Österreich-Konvent einen hohen Anspruch und sind der Meinung, wir sollten uns nicht mit Stückwerk zufrieden geben, sondern sollten von vornherein den Anspruch haben, eine grundsätzliche, weit reichende Re­form unserer Verfassung durchzuführen; und wenn wir den Eindruck haben, man kann sich auf nichts einigen, dann sollten wir uns nicht mit Stückwerk begnügen. Daher ist es ganz wichtig, dass die Konsenskultur in diesem Konvent von vornherein als leiten­des Prinzip im Vordergrund steht.

Wir wollen neue Ideen mit Menschen diskutieren, die bisher abseits der gesetzgeben­den Körperschaften tätig waren, und es soll die Möglichkeit bestehen, vorurteilsfrei auch an ihre Vorschläge heranzugehen. Die Grundvoraussetzung dafür ist auch das Bemühen um Konsens. Es geht darum, dass man andere überzeugt, aber sich auch überzeugen lässt. Nur dann, glaube ich, kann dieser Konvent zu Ergebnissen gelan­gen, die wirklich unseren Ansprüchen Rechnung tragen.

Wir wollen in diesem Konvent grundlegende neue Konzepte für zentrale Bereiche des Staates vorlegen. Es geht um eine aufgabenorientierte Verteilung der Gesetzgebungs­kompetenzen, es geht um eine Reform der Vollziehung mit dem grundlegenden An­spruch einer stärkeren Regionalisierung – was nicht immer eine Föderalisierung be­deuten muss –, und es geht vor allem darum, dass wir ein durchgängiges Zwei-Ebenen-Prinzip einführen. Ich glaube, wir sind uns alle im Klaren darüber, dass wir keine der vier bestehenden Ebenen abschaffen können – weder Gemeinde, noch Be­zirk, Land oder Bund –, aber es wäre schon viel erreicht, wenn für jede Aufgabe in unserem Staat maximal zwei Ebenen zuständig wären. Das würde, so meine ich, zu einer besseren Vollziehung führen.

In diesem Zusammenhang geht es um die Neuordnung auch der so genannten kost­spieligen und teuren Bereiche wie der Sicherheitsregionen, der Bildungsregionen und der Gesundheitsregionen, wo eine stärkere Regionalisierung auch einen Beitrag zur Kostenersparnis leisten kann.

Ich glaube, wir sollten uns auch nicht vor einer Reform des Legalitätsprinzips drücken, damit eine neue Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive Platz greifen kann.

Ganz wichtig ist, dass bei diesen Vorstellungen sowohl die Transparenz auf allen Ebe­nen im Vordergrund steht als auch eine Reform des Rechtsschutzes sowohl in der Ge­richtsbarkeit als auch im öffentlichen Recht.

Ganz zentral, wenn Einsparungen auf der Tagesordnung stehen, ist auch eine Reform der Finanzverfassung: Wer anschafft und die Ausgaben bestimmen kann, der soll in Zukunft auch für die Einnahmen sorgen.

Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Konvent eine große Chance. Diese große Chance soll für Österreich ergriffen werden, und das Interesse unseres Landes und der Republik soll in dieser Frage über der Parteipolitik stehen,


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dann wird es auch ein gutes Ergebnis geben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen, der ÖVP und der Freiheitlichen.)

20.33

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.33

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Beginn der Arbeit des Verfassungskonvents, für die wir heute mit dieser Vorlage die Rahmenbedingungen schaffen, sollte man der Hoffnung Ausdruck verlei­hen – und in diesem Sinne habe ich auch meine beiden Vorredner verstanden –, dass mit den Beratungen in diesem Konvent eine ganz große, vielleicht sogar eine epochale Neuordnung unseres Verfassungsgefüges gelingen kann. Und ich sage: gelingen kann, weil dazu einige Voraussetzungen notwendig sein werden:

Vor allem – und das sei in die Richtung von uns als Parlamentarier und Politiker ge­sagt – natürlich jene, dass wir in diesem Verfassungskonvent unsere tagespolitischen, parteipolitischen Ideen – nicht die grundsatzpolitischen, aber die tagespolitischen und parteipolitischen Ideen – einmal in die zweite Reihe stellen und versuchen müssen, so wie es auch Präsident Fiedler angekündigt hat, hier einen Konsens zu finden, einen Konsens in wahrscheinlich sehr schwierigen, in sehr umfassenden Materien; wobei wir alle davon ausgehen können, dass sich zumindest in weiten Bereichen dieser Arbeit das mediale Interesse in Grenzen halten wird und niemand von jenen, die hier wahr­scheinlich viele Stunden, Tage und Wochen sehr intensiv mit Grundsatzmaterien be­schäftigt sein werden, sich damit die großen Lorbeeren in der Öffentlichkeit erwirtschaf­ten wird.

Aber ich glaube, es ist wichtig, sich dieser Verantwortung zu stellen, erstmals nach vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten auch zu überprüfen, ob dieses Verfassungsge­füge – und nicht nur das Bundes-Verfassungsgesetz, sondern insgesamt die Bundes­verfassung der Republik Österreich – noch dem entspricht, was ein moderner Staat des 21. Jahrhunderts an ein derartiges Verfassungsgefüge an Ansprüchen stellt.

Wir werden – und da gebe ich Kollegem Gusenbauer Recht – vor allem in eine Auf­gabenkritik eingehen müssen, indem wir von Beginn an überlegen: Welche Aufgaben hat denn ein moderner Staat von Seiten der öffentlichen Hand zu regeln? – Da werden vielleicht, oder wahrscheinlich, viele Aufgaben sein, die in Frage zu stellen sind, viel­leicht aber auch die eine oder andere Aufgabe, die dazukommen wird.

Wir werden uns die Frage stellen: Wie schaffen wir es, dass die öffentliche Hand, das gesamte Verwaltungsgefüge, zum Dienstleister am Bürger wird und nicht das Gefühl weiter perpetuiert wird, dass es umgekehrt ist, dass der Bürger in Wirklichkeit der Dienstleister des Staates ist?

Wir werden uns überlegen müssen, wie die Instrumente der Demokratie, auch der direkten Demokratie, zu verbessern sind: Fragen des Wahlrechtes, Fragen auch der Instrumente wie Volksbegehren, Volksabstimmung. Wir werden uns – und das wird ganz besonders wichtig sein – auch mit den Fragen der Kontrolle auseinander setzen müssen, vielleicht auch mit den Befugnissen, die dieses Haus im Bereich der Kontroll­rechte gegenüber der Verwaltung hat, vor allem aber auch, wenn es darum geht, die Höchstgerichte zu schärfen und ihre Arbeit, ihre Kontrollbefugnisse zu stärken – gerade dort, wo es auch darum geht, Verfassungsgesetze auf ihre Rechtmäßigkeit im Gesamtgefüge zu überprüfen.

Hier wird sehr viel Arbeit zu tun sein, auch wenn es darum geht, dann das Verfas­sungsrecht insgesamt wieder zusammenzuführen. Sie wissen, wir haben oft kritisiert, dass man auch hier im Hohen Haus mit einer bequemen Zweidrittelmehrheit sehr viele


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einfachgesetzliche Materien in den Verfassungsrang gehoben hat, nur um die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes auszuschalten. Auch diese Materien werden wir über­prüfen und wieder auf den wahren Gehalt im Rahmen des Stufenbaus der Rechtsord­nung zurückführen müssen.

Also eine Herausforderung, eine echte Herausforderung – nicht nur an die vielen Teil­nehmer dieses Konvents, sondern auch an alle anderen, die sich mit diesen wichtigen Fragen des Verfassungsrechts in der Zukunft auseinander setzen werden!

Aber ich bin guter Hoffnung, dass es, wenn wir diese Prinzipien auch hier im Hohen Haus beachten, wirklich gelingen kann, ein neues, ein epochales, ein zukunftsweisen­des Verfassungswerk zu schaffen – und das wäre mehr, als tagespolitisch einmal die Schlagzeilen zu bestimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

20.38

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

 


20.38

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Grünen begrüßen grundsätzlich selbstverständlich das Vorhaben einer großen Verfassungsre­form. Wir möchten heute aber auch einige Warnungen mit auf den Weg geben, und wir werden auch dem Gesetz heute leider nicht zustimmen können. (Abg. Scheibner: So fängt es schon an!) Ich möchte einige Punkte dieser Kritik, die bereits mit der Einrich­tung begonnen hat, herausgreifen, und auch die jüngste Entwicklung, die uns diese Woche beziehungsweise heute zur Ablehnung motiviert hat, genau begründen.

Wir glauben, dass es einen Unterschied gibt zwischen einer EU-Verfassung, einem EU-Konvent und einer österreichischen Verfassungsreform: Das Wort „Konvent“ kommt aus dem Französischen (Abg. Großruck: Aus dem Lateinischen: „convenire“: „zusammenkommen“! – Herr Präsident, stimmt es?) und ist gebildet worden als Be­zeichnung einer gesetzgebenden Versammlung, die grundlegende Dinge ausarbeitet in einem Umfeld, in dem es noch keinen Verfassungsgesetzgeber gibt.

Das ist auf der europäischen Ebene der Fall. In Österreich haben wir einen Verfas­sungsgesetzgeber, und wir hätten begrüßt, dass der Nationalrat diese Verfassungsre­form mit einer Enquete-Kommission auf einer ganz klaren parlamentarischen Basis auf die Reise schickt – und dass das nicht im Rahmen eines Gründungskomitees, vom Bundeskanzler einberufen, als Einrichtung sui generis beschrieben wird. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben einen Verfassungsgesetzgeber, wir haben ein Verfahren. Durch diese Art der Konstituierung hat das Ganze für uns schon falsch begonnen.

Das Zweite betrifft die Aufgaben. – Es sind einige dieser Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, völlig unbestritten, so die Analyse der Staatsaufgaben, eine umfassende Auf­gabenkritik, die Neuordnung der Kompetenzen – seit dem EU-Beitritt Österreichs drin­gend notwendig! –, die Überprüfung der Struktur des staatlichen Handelns, die Grund­züge der Finanzverfassung – das ist schon angesprochen worden –, die Zusammen­führung von dem, der einhebt, und dem, der auch ausgibt, sowie eben ein neuer Ver­fassungstext, denn es gibt über tausend Bestimmungen und Verfassungsgesetze, die nicht wie in anderen Länder in einer inkorporierten Verfassungsurkunde gemeinsam abgelegt, sondern völlig zerstreut sind.

Was uns besonders am Herzen liegt und sehr wichtig ist, ist ein aktualisierter Grund­rechtskatalog – den brauchen wir! –, aber auch die uns direkt demokratische Instru­mente zu überarbeiten. Wir hatten gerade wieder ein Volksbegehren, wir hatten insge-


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samt sehr viele Volksbegehren in Österreich, fast alle sind folgenlos geblieben. Über die weitere Ausgestaltung, über die Weiterentwicklung von direkt demokratischen Mit­sprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger müssen wir daher dringend nach­denken! (Beifall bei den Grünen.)

Auch eine Modernisierung des Wahlrechtes im Hinblick auf eine erweiterte Partizipa­tionsmöglichkeit halten wir für wichtig und, nicht zuletzt, auch eine Stärkung der parla­mentarischen Kontrolle der gesetzgebenden Körperschaften. (Abg. Scheibner: Kein guter Beginn! Kein guter Beginn!) Man muss sich vor Augen führen, dass die jetzigen Kontrollrechte noch vorwiegend als Mehrheitsrechte konstruiert sind, was nur historisch erklärbar ist, da es seinerzeit das Parlament als Pendant zum Monarchen gab, in dem also die Mehrheitskontrollrechte angebracht waren. In der jetzigen Verfassung sind sie es nicht mehr.

Das, was im Zusammenhang mit den Aufgaben oft kommt – und ich möchte davor war­nen, das als ausschließliche Leitlinie für eine so große, moderne Staatsdiskussion zu nehmen –, sind ausschließlich Schlagworte wie Straffung, Effizienz, Einsparen und den Staat schlanker machen! In diesem Zusammenhang sind auch Sätze gefallen wie: Mehr Muskeln, weniger Fett! – Ich weiß nicht, was das verfassungspolitisch bedeuten soll, und möchte davor warnen, ein Zurückdrängen des staatlichen Handelns per se als Ziel anzunehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen eine grundlegende Diskussion: Was sollen die Aufgaben des Staates sein? Auf welcher Ebene sollen sie abgewickelt werden? Und: Wie sollen sie erfüllt werden? Und trotzdem: Ein modernes Staatsgrundgesetz zu machen, den österreichi­schen Föderalismus in Richtung mehr Partizipation umzubauen – das sind andere Auf­gaben, nicht ausschließlich: schlanker Staat und all das in Richtung Effizienz und Straf­fung anzudenken!

Abschließend: Wir haben erst in dieser Woche erfahren, welche organisatorische, ad­ministrative Gestaltung das Büro, der gesamte Konvent haben soll. Und da macht sich neuerlich eine Schieflage bemerkbar, die schon bei Zusammensetzung des Konvents aufgefallen ist, nämlich eine sehr starke Betonung der Exekutive und eine viel zu geringe Betonung der Legislative, die sich jetzt vor allem darin zeigt, dass die Büromit­arbeiter ausschließlich aus den Ministerien entsendet werden sollen und nicht über eine objektive Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden können. Das war für uns letztendlich der Schlusspunkt dieser Schräglage, die schon mit der aus meiner Sicht verfehlten Einsetzung eines Gründungskomitee in einem „sui generis“-Prozess des Bundeskanzlers und nicht des Parlamentes begonnen hat.

Wir werden weiterhin versuchen, unsere Ideen konstruktiv einzubringen. Aber leider ist es uns heute nicht möglich, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Kein guter Beginn! Gegen den eigenen Antrag zu stim­men! Das ist ganz schlimm!)

20.44

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sie können vereinbarungsgemäß auch nicht vorliegen. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen im Zusammenhang mit der Vorlage 114 der Bei­lagen, dem Antrag Khol, Fischer, Scheibner und Glawischnig.

Ich werde zunächst über den Abänderungsantrag, der von Khol, Fischer und Scheibner eingebracht wurde und sich auf § 3 des Gesetzentwurfes bezieht, danach über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstim­men lassen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Abänderungsantrag zu § 3 ist mit Mehrheit angenom­men.

Ich lasse nun über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass dies ebenfalls mit Mehrheit beschlossen wurde.

Damit haben wir die zweite Lesung beendet und kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen wurde.

Dies war der 1. Punkt der Tagesordnung dieser Sitzung. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Herbert Scheibner, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parla­mentsmitarbeitergesetz) geändert wird (115 der Beilagen)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen sogleich zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Eine Wortmeldung von Seiten des Berichterstatters liegt mir nicht vor, daher gehe ich gleich in die Debatte ein.

Wortmeldungen liegen ebenfalls nicht vor, wir kommen also sogleich zur Abstim­mung.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 115 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass diese Vorlage in zweiter Lesung einstimmig angenom­men wurde.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zu­stimmen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Diese Vorlage ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll dieser Sitzung zu verlesen, damit die Tagesordnungs­punkte 1 und 2 beziehungsweise das Protokoll darüber mit Schluss der Sitzung als ge­nehmigt gelten können, was die umgehende Ausfertigung der Beschlüsse des Natio­nalrates ermöglicht.

In diesem Sinne verlese ich das Amtliche Protokoll, das kürzer sein wird als das zuvor verlesene, wie folgt:


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„TO-Punkt 1: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 133/A der Abgeordne­ten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (114 der Beilagen)

Die Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Fischer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.

Abstimmung: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 114 der Beila­gen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit (dafür V, S, F) angenommen.“

Was den Tagesordnungspunkt 2 betrifft, wird im Protokoll festgehalten: 

„TO-Punkt 2: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordne­ten Dr. Spindelegger, Herbert Scheibner, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (115 der Beilagen)

Abstimmung: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 115 der Beila­gen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.“

Ich stelle nun die Frage, ob sich gegen diese Fassung des Amtlichen Protokolls, wie sie soeben verlesen wurde, Einwendungen erheben. – Es erheben sich keine Einwen­dungen.

Damit gilt das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 im Sinne des § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates ist für den 8. Juli 2003 in Aussicht genommen und wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 20.49 Uhr

 

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