Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 156

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über die Bürgerinitiative (10/BI) betreffend „Höhere Strafen für Kindesmiss­brauch“ (379 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (18 d.B.): Fakultativ­protokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Ver­kauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (380 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Als Erste kommt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 8 Minuten. – Bitte.

 


18.19

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Mehr als 40 000 Menschen haben die Bürger­initi­ative unterstützt, die höhere Strafen für Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ge­for­dert hat. Am 18. September 2003 wurde diese Petition an Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol übergeben. Darin wurde der Nationalrat ersucht, die Strafen für Kindesmissbrauch drastisch zu erhöhen, den Strafrahmen für die Produktion von Kinderpornos, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornos anzuheben.

Hohes Haus! Heute liegt diese Verschärfung des Sexualstrafrechtes dem Hohen Haus zur Beschlussfassung vor, und ich hoffe doch, dass wir hier eine einstimmige Be­schlussfassung zustande bringen.

Auch die EU, der Europarat und die Vereinten Nationen haben in verschiedenen Rechtsakten die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Strafbestimmungen zu erlassen, welche Kinderpornographie, die sexuelle Ausbeutung von Kindern, den Menschenhandel wirk­sam bekämpfen – bedauerlicherweise ein sich immer weiter wie ein Krebsge­schwür ausbreitendes Geschäft, das inzwischen den Drogenhandel wirtschaftlich schon über­flügelt.

Bei dieser Gesetzesvorlage – da haben wir auch eine effiziente Bekämpfung im Auge – ist es den Regierungsfraktionen ein besonderes Anliegen gewesen, die Strafen für Kin­derpornotäter nicht am unteren, liberalen Ende anzusiedeln. Wir wollen nämlich nicht das mildeste Strafrecht für Kinderpornotäter in der EU haben, sondern einen effizienten Strafrahmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Daher haben wir die Re­gierungsvorlage in einigen Bereichen massiv verschärft.

Die Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen und die EU schützen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, und auch wir haben dieses Alter im Gesetz verankert. Damit ist Pornographie unter 18 Jahren verboten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Prostitution unter 18 Jahren ist verboten, und ich gebe zu, es gibt natür­lich gelegentlich jüngere Mädchen, die illegal der Prostitution nachgehen. Niemand denkt aber daran, nur weil es in der Praxis vorkommt, gleich die Prostitution ab 14 zu erlauben. So sehen wir das auch bei der Kinder- und Jugendpornographie. Auch sie soll in Österreich unter 18 Jahren verboten sein. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Ich möchte daher das Strafrecht für Pornographie unter 18 nicht liberalisieren. Ich weiß, dass es den Wunsch gibt, den Jugendlichen ab 14 mehr Pornofreiheit zu gewäh­ren, wenn dies freiwillig geschieht, wenn die Jugendlichen hier ihre sexuellen Wünsche


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