Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 210

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Wir sollten daher zum einen die vorliegende Novelle beschließen. Ich ersuche Sie aber auch, den Antrag, den ich hiermit einbringe, zu unterstützen. Dieser lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Bettina Stadlbauer, Mag. Ulrike Lunacek und KollegInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1. zu prüfen, ob nach Beschlussfassung der Fortpflanzungsmedizingesetz-Novel­le 2004 in diesem Gesetz eine unsachliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebenden Frauen sowie lesbischen Partnerinnenschaften besteht. Dabei sollen die Expertisen von WissenschafterInnen aus den einschlägigen Bereichen eingeholt wer­den. Falls als Ergebnis dieser Prüfung hervorkommt, dass es eine derartige unsachliche Ungleichbehandlung gibt, sollen Vorschläge für eine weitere Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorgelegt werden, die die festgestellte Diskriminie­rung beseitigen;

2. dem Justizausschuss des Nationalrates bis zum Ende des Jahres 2005 einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfung dieser Materie vorzulegen.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.34

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben vorgetragene Entschließungs­antrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Stoisits und KollegInnen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Bettina Stadlbauer, Mag. Ulrike Lunacek und KollegInnen betreffend die mögliche Benachteiligung von ohne Part­nerInnen lebenden Frauen und lesbischen Partnerinnenschaften im Fortpflanzungs­7medizingesetz

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (678 d.B.): Bun­desgesetz mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird (Fortpflanzungs­medizingesetz-Novelle – 2004 FMedGNov 2004) (741 d.B.)

eingebracht zu Top 28 der 90. Sitzung des Nationalrates der XXII. Gesetzgebungs­periode

Ziel des Fortpflanzungsmedizingesetzes war ursprünglich die Überwindung einer be­stehenden Fortpflanzungsunfähigkeit zur Erfüllung eines aktuellen Kinderwunsches. Die nunmehr vom Justizausschuss einstimmig beschlossene Novelle nimmt auf jene Fälle Bedacht, in denen zwar kein solcher aktueller Kinderwunsch vorliegt, aber im Hinblick auf eine Erkrankung und der damit verbundenen Therapie absehbar ist, dass der betreffenden Person künftig eine Fortpflanzung auf natürlichem Weg nicht mehr möglich sein wird. Nach geltendem Recht dürfen Samen und Eizellen, die für eine


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