Als ich als Staatssekretär für den Konsumentenschutz zuständig war, habe ich eine Studie in Auftrag gegeben. Beauftragt war die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, von welcher auf wissenschaftlicher Ebene erhoben wurde, wie Online-Banking praktisch funktioniert, wo Mängel zu orten sind und welche Verbesserungen in diesem Bereich in Zukunft möglich und auch wünschenswert sein werden.
Mit rund drei Millionen Konten ist Online-Banking der bisher erfolgreichste E-Commerce-Dienst. Analysiert wurden die Angebote von 19 exemplarisch ausgewählten Geldinstituten. Dabei wurden zehn technisch verschiedene Systeme, die von sieben verschiedenen Unternehmen entwickelt und betrieben wurden, berücksichtigt.
Neben der Prüfung der sicherheitsrelevanten Aspekte wurden auch Vertragsbedingungen des Online-Banking überprüft. Neben mangelhafter Transparenz werden die Verbraucher auch durch zum Teil bedenkliche Haftungsausschlüsse, die hier festgestellt werden mussten, schwer benachteiligt. So versuchen einige Banken, die Verantwortung für Fehler der Internet-Service-Betreiber völlig auf die Kunden abzuwälzen.
Die aus dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse sollten meiner Meinung nach auch genutzt werden, um unsere Aufmerksamkeit künftig verstärkt auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldinstitute für das Online-Banking zu richten. Wir sind aufgerufen, Maßnahmen auch dahin gehend zu ergreifen, dass diese bestehenden nicht transparenten oder benachteiligenden Klauseln beseitigt werden. (Beifall beim BZÖ.)
Voraussetzung dafür ist aber meiner Meinung nach auch, dass wir hier im Nationalrat, wenn es schon einen Fünf-Parteien-Antrag gibt, wirklich eine einhellige Meinung haben und auch eine entsprechende Frist setzen. Ich denke, eine Umsetzung muss bis zum Ende des Jahres 2007 möglich sein.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz (30 d. B.) über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Bettina Hradescni, Harald Vilimsky, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket gegen Internet-Kriminalität sowie gegen unseriöse und rechtswidrige Internetdienste“.
Der Nationalrat wolle beschließen
„Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung wird wie folgt geändert: Nach dem Wort ‚Nationalrat’ wird die Wortfolge ‚bis Ende 2007‘ eingefügt.
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Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, denn dann haben wir auch einen Zeithorizont, damit wir das bis zum Ende des Jahres 2007 zu einem raschen Ende bringen. (Beifall beim BZÖ.)
22.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dolinschek ist ordnungsgemäß eingebracht und steht damit ebenfalls mit in Verhandlung.
Als Nächste ist Frau Abgeordnete Anita Fleckl am Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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