Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 7

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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die 18. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Becher, Mag. Gaßner und Man­dak.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein wird durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek, der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger wird durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger vertreten.

09.01.14Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 3/ABPR.

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Ver­waltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungs­strafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden (46 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert wird (EU-JZG-ÄndG 2007) (48 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (52 d.B.),

 


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