Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 200

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Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1556 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1557 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

18.07.3128. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1637/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Defi­nition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankun­gen in die Liste der Berufskrankheiten (1558 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1638/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhö­hung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate (1559 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1560 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun die Punkte 28 bis 30 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird eingeleitet von Herrn Abgeordnetem Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


18.08.20

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren die Aufnahme von psychi­schen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es bei der Anerkennung von Berufskrank­heiten in Österreich notwendig ist, in eine bestimmte Liste eingetragen zu werden, Stichwort: Listenprinzip. Also wir brauchen in Österreich eine amtliche Liste, damit bestimmte Erkrankungen durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger abgegolten werden können.

Aber es nicht als falsches Signal zu verstehen, Herr Minister! Wir haben zwar in Österreich eine relativ hohe IV-Pensionsrate, das wissen wir alle, ich will es hier auch nicht diskutieren, ich möchte nur sagen, dass Österreich nicht kränker ist, Österreich hat auch keine schlechteren Arbeitsbedingungen als der Rest der EU, sondern die Menschen können einfach besser rechnen beziehungsweise – und das möchte ich


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