Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 180

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Wir nehmen nun drei Abstimmungen vor.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung, dem Abschluss des gegenständlichen Staats­vertrages in 77 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wenn Sie hiezu Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über einen Antrag, die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bun­des-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsicht­nahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte um ein positives Zeichen. – Dies erfolgt einstimmig. Angenommen.

Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird, samt Titel und Eingang in 75 der Beilagen.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen.

In dritter Lesung bitte ich ebenfalls um Zustimmung.

Auch diese Zustimmung in dritter Lesung ist erteilt. – Der Entwurf ist angenommen.

17.44.3819. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (102 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (103 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (26 d.B.): Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus (104 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 19, 20 und 21 der Tagesordnung, die unter einem debattiert werden.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


17.45.20

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zwischen Österreich und der Tschechischen Republik gilt derzeit noch das Abkommen aus dem  1977. Im Hinblick auf die politische Wende 1990, aber auch im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Slowakischen Republik bestand der Wunsch nach einer Anpassung und Verhandlung eines neuen Abkom­mens.

 


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