Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 268

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein international anerkanntes Instrument, um eine deutlich intensivere Vertretung der Menschenrechte zu den einzel­nen Nationen zu bringen – im europäischen Raum mit immerhin 800 Millionen Men­schen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.04

23.04.34

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir stimmen über jeden Ausschussantrag getrennt ab.

Zunächst: Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13, die dem Ausschuss­be­richt 2155 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend den Universal Periodic Review Prozess der Vereinten Nationen anzunehmen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 294.)

Abstimmung über Punkt 14 der Tagesordnung, die dem Ausschussbericht 2157 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Reform des Europäischen Gerichts­hofes für Menschenrechte anzunehmen.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 295.)

23.05.2215. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1953/A(E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Klosters Mor Gabriel und Unterstützung der Rechte der christlichen Minderheit in der Türkei (2156 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


23.05.47

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Das Kloster Mor Gabriel ist eines der ältesten christlichen Klöster weltweit. Dass das Kassationsgericht in Ankara nach jahrelangem Rechtsstreit gegen das Kloster entschieden hat, setzt mit Sicherheit ein bedenkliches Signal für die christliche Minderheit. Immerhin leben rund 100 000 Christen sämtlicher Konfessionen in der Türkei, und dieses Urteil gegen das Kloster Mor Gabriel ist ein Rückschlag für die gesamte syrisch-orthodoxe Gemeinschaft in der Türkei.

Man muss schon auch festhalten, dass die Türkei alle maßgeblichen internationalen, aber auch europäischen Übereinkommen mitunterzeichnet hat – Übereinkommen, die Bürgerrechte wie die Religionsfreiheit garantieren. Am Erhalt des Klosters Mor Gabriel wird sich nun aber auch zeigen, wie ernst diese Übereinkommen tatsächlich gemeint sind. Ich spreche da vor allem auch die Freiheitsrechte an.

Der Staat Türkei ist gefordert – es wäre auch einmal an der Zeit –, darüber nachzu­denken, wie man mit Minderheiten umgeht. Außerdem sollte und muss auch Augen­merk darauf gelegt werden, dass die syrisch-orthodoxe Kirche ihre Rechte unein­geschränkt ausüben kann und den Status einer Rechtspersönlichkeit erhält.

Dieser nun vorliegende Antrag, der heute im Plenum zur Abstimmung kommt, wurde im Ausschuss schon einstimmig beschlossen, und es geht daraus einmal deutlich


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