Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 27

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zusammenarbeit auch viele andere Abgeordnete dieses Hauses. Ich weiß daher, dass die Nagelprobe eines Vorschlages in diese Richtung genau bei den Grund- und Freiheitsrechten liegt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 202/M des Herrn Abgeordneten Podgorschek. – Bitte.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wir haben ja heute auch schon gehört – nicht nur in den Medien, sondern es ist ja eingangs schon erwähnt worden –, dass Sie für den Fall des Bankgeheimnisses eintreten. Laut Ihrer eigenen Aussage soll das nur für Ausländer gelten. Wenn jetzt aber zum Beispiel ein EU-Bürger dagegen beruft beziehungsweise den Verfassungs­gerichtshof anruft, gibt es durchaus Experten, die es für möglich halten, dass es zu einer Gleichstellung kommen muss – und dann müsste das für Inländer auch fallen. In der BRD zum Beispiel kann eine Behörde jederzeit Einblick in die Konten nehmen, unter Missachtung der Privatsphäre.

Daher meine Frage:

202/M

„Wie wollen Sie sicherstellen, dass nach dem Ende des österreichischen Bankge­heimnisses keine Bankdaten von Sozialleistungsbeziehern, so wie derzeit in der Bundesrepublik Deutschland gehandhabt, von den zuständigen Sozialbehörden auto­matisch abgefragt werden dürfen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Herr Abgeordneter, da möchte ich doch die zwei Bereiche trennen. Das eine – was Kollege Bucher zu Recht angesprochen hat – ist die Frage, wie denn die rechtlichen Chancen stehen für jemanden, der behauptet, dass die Behandlung von ausländischen Konten übereinstimmen müsste mit der Behandlung von österreichischen Staatsbürgern und deren Bankgeheimnis. Da hat der Verfas­sungs­dienst eine klare Haltung. Ich schließe nie aus, dass es zu einem Themenfeld auch einen Juristen gibt, der anderer Meinung ist, aber da hat der Verfassungsdienst eine klare und, wie ich meine, eine sehr nachvollziehbare Haltung, indem er sagt: Es ist ja eine Gleichbehandlung ausländischer Konten.

Wenn jemand übersiedelt und bei uns lebt und daher kein ausländisches Konto mehr hat, sondern ein Konto eines österreichischen Bürgers, dann fällt er ja ohnehin ins österreichische Bankgeheimnis. Wenn man aber im Ausland lebt, dann werden eben alle Ausländer, egal, woher sie sind, gleich behandelt. Das erscheint mir rechtlich nachvollziehbar und richtig, und der Verfassungsdienst ist ja dazu da, hier die größtmögliche Sicherheit dieser rechtlichen Position auch auszudrücken. Das ist die eine Antwort.

Die andere, auf die Frage, wohin man die Daten schickt und an wen, wenn es in Österreich ein Bankgeheimnis vergleichbar dem deutschen gäbe, wenn also unser jetziges verändert wird, ist: Das beschließen ja Sie. Und da ich nicht davon ausgehe, dass sich das österreichische Bankgeheimnis ändert, stellt sich für mich auch nicht diese Folgefrage.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Podgorschek.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Bundeskanzler! Ihr Experte Markus Marterbauer hat einmal im Expertenhearing festgestellt, dass man mit ungefähr


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite