Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 207

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


19.18.43

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Geschätztes Hohes Haus! Mit der Änderung des Psychologengesetzes wird nach vielen Jahren eine Anpassung durchgeführt, eine Anpassung, die schon des Öfteren versucht wurde, jedoch erst jetzt durch unseren Bundesminister Alois Stöger zur Umsetzung gelangte. Herzliche Gratulation!

Mit dieser Anpassung, die auch auf die Erfordernisse der Ausbildung Bedacht nimmt und auf die gegenwärtigen studienrechtlichen Rahmenbedingungen und die Präzi­sierung der Tätigkeiten im Rahmen des Berufsbildes eingeht, ist auch die Qualitäts­siche­rung zum Schutz der Patienten bestens gewährleistet. Auch wenn dieser Ge­setzentwurf im Vorfeld – und das wurde schon öfters gesagt – in umfangreicher Diskussion gestanden ist, können wir heute auf jeden Fall feststellen, dass mit dem Psychologengesetz diesen Diskussionen im vollsten Umfang Rechnung getragen wurde und damit kein Eingriff in die Tätigkeiten anderer Gesundheitsberufe verbunden ist.

Ich möchte den Dank an die Freiheitliche Partei aussprechen, die es im Ausschuss mit der Zustimmung zu einer Zweidrittelmehrheit erst ermöglicht hat, dass dieser Tages­ordnungspunkt heute in der Plenarsitzung auf der Tagesordnung ist und dement­sprechend dann, wie man vernommen hat, einstimmig beschlossen werden kann.

Ich möchte noch auf die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes eingehen, mit der die Hebammenberatung als Leistung im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Unter­suchungsprogramms in das Kinderbetreuungsgeldgesetz aufgenommen worden ist, wodurch die Prävention wesentlich ausgeweitet wird.

Ich möchte noch erwähnen, dass die Leistungen, die wir im Parlament beschlossen haben, gerade im Gesundheitswesen und in der Gesundheitsversorgung wirklich herzeigbar sind. Ich denke da zum Beispiel an die Krankenkassensanierung, an die Ausweitung der Leistungen der Gebietskrankenkassen in den Ambulatorien, an die Früherkennung beim Brustkrebs oder an die Spitalsreform, die erst kürzlich eingeleitet worden ist.

Ich möchte folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Kurt Grüne­wald, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsaus­schusses 2572 der Beilagen betreffend das Psychologengesetz 2013

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird nach dem Wort ‚Bundesgesetz‘ der Beistrich gestrichen.

2. In § 22 Abs. 1 wird nach dem Wort ‚darauf‘ der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und der letzte Halbsatz lautet neu: ‚weiters die klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen.‘

3. In § 31 wird nach Z 4 die zweite Ziffernbezeichnung ‚Z 4‘ durch die Ziffernbe­zeichnung ‚Z 5‘ ersetzt.

4. In § 46 Z 6 wird die Wortfolge ‚der der‘ durch das Wort ‚der‘ ersetzt.

 


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