Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 49

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Meine Frage zielt auf die politische Verantwortung ab:

Ist es richtig, dass weder Sie als Finanzminister noch Ihren Vorgänger Willi Molterer, sondern Ihren Vorvorgänger Karl-Heinz Grasser, der von der FPÖ in die Regierung nomi­niert wurde, die Verantwortung trifft, durch seine Zustimmung zu dieser Zins­besteue­rungsrichtlinie im ECOFIN eine künftige endgültige Abschaffung des Bank­geheimnisses für EU-Bürger in Österreich ermöglicht zu haben? (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Artikel 10!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Wenn man die Geschichte der Zinsbesteuerungsrichtlinien der Europäischen Union kennt, dann weiß man, in welche Amtszeit die Beschlussfassung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie fällt, nämlich in die Amtszeit von Karl-Heinz Grasser.

Es wurde dann beschlossen, dass die im Artikel 10 geregelte Frage hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches für Luxemburg, Österreich und Belgien nicht gilt (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht gilt, Herr Kollege Matznetter!), solange Länder wie Liechtenstein, die Schweiz, Andorra, Monaco und auch die USA keine entsprechenden Verträge mit der Europäischen Union haben – ansonsten würde das auch für Österreich gelten. (Abg. Ing. Westenthaler: Na bitte! Na schau!)

Es ist also eine Beschlussfassung, die in der Amtszeit von Karl-Heinz Grasser einstim­mig in der Europäischen Union zu treffen war. Allerdings ist es ihm zu verdanken, dass diese Ausnahmeregelung überhaupt Eingang in die Beschlussfassung gefunden hat – das muss man auch dazusagen –, und zweitens, dass wir jetzt darum kämpfen, damit ordentlich umzugehen. (Beifall bei der ÖVP.  Abg. Ing. Westenthaler: Wir haben eine Ausnahmeregelung verhandelt! Abgeblitzt, Matznetter! Eigentor!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es wurden alle Fragen und Zusatzfragen auf­gerufen. Ich beende damit die Fragestunde und bedanke mich beim Herrn Vizekanzler. (Beifall bei der ÖVP.)

10.22.28Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­gen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: Zurückziehung: 3358/J;

2. Anfragebeantwortungen: 2895/AB bis 2899/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (USG- Novelle 2009) (395 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (396 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

 


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