Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 81

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Fritz Neugebauer: Um die Punkte 20 bis 23 der Tagesordnung in Verhand­lung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei Punkt 20 handelt es sich um den Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Roman Haider, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend europa­weite Harmonisierung der Hotelsterne-Klassifizierungssysteme in 1058 der Beilagen.

Bei den Punkten 21 und 22 handelt es sich um Berichte des Ausschusses für Men­schenrechte über die Anträge 1074/A/(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BStU-Akteneinsicht und 1119/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolf­gang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma in 1059 und 1060 der Beilagen.

Bei Punkt 23 handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 120/10 b) um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, 1057 der Beilagen. (Abg. Dr. Rasinger: Wieder einmal!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 6 bis 8, 10 bis 12 sowie 14 bis 18 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Werden Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die Aktuelle Europastunde bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Rednerrunde mit je 6 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 5 Minuten, eine Rednerrunde mit je 5 Minuten, sind insgesamt 60 Minuten. Der Aufruf der Redner erfolgt in der ersten Runde in der Reihenfolge Grüne, SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ und in der zweiten Runde nach Fraktionsstärke.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Rednerrunde die verblei­bende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klub­zugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

 


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