Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner wird durch Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck vertreten, Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher wird von Frau MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, vertreten.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 8235/J bis 8604/J
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 7530/AB bis 7660/AB
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 7532/AB
Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (1144 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz – BFinG geändert wird (1158 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 74 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 3. Quartal 2021 (Vorlage 75 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 3. Quartal 2021 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 76 BA)
Beteiligungsbericht 2022 gemäß § 42 Abs. 5 BHG 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 77 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 3. Quartal 2021 (Vorlage78BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2021, COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz sowie Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 20. Jänner 2021, 133/E XXVII. GP (Vorlage 79 BA)
Immunitätsausschuss:
Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 5/19d, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 501 St 85/21f – 1.2, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Michael Schnedlitz
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative Nr. 38 betreffend "Forderung einer schnellstmöglichen nationalen Zulassung und sofortigen Empfehlung des Medikaments Ivermectin in Österreich zur Vorbeugung oder Behandlung von COVID-19"
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber – Reihe BUND 2021/36 (III-455 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend Besetzung von Pflichtschulleitungen in der Steiermark – Reihe BUND 2021/37 (III-459 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB – Reihe BUND 2021/38 (III-472 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis September 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-453 d.B.)
Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis September 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-462 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Oktober 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-481 d.B.)
Außenpolitischer Ausschuss:
Außen- und Europapolitischer Bericht 2020 der Bundesregierung (III-482 d.B.)
Ausschuss für Familie und Jugend:
Tätigkeitsbericht 2020 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration (III-457 d.B.)
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-467 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-469 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis September 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-475 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-456 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Oktober 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-486 d.B.)
Kulturausschuss:
Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für September 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-454 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-458 d.B.)
Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Oktober 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-473 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für September 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-464 d.B.)
Sportausschuss:
Jahresbericht 2020 der NADA Austria GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-483 d.B.)
Bericht der Bundes-Sport GmbH über die Fördermaßnahmen 2019, gemäß § 40 BSFG 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-484 d.B.)
Sportbericht 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-485 d.B.)
Tourismusausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-463 d.B.)
Umweltausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend "Schutz für Schwangere und Jugendliche vor Strahlenbelastung am Arbeitsplatz", aufgrund der Entschließung des Bundesrates vom 5. Juni 2020, 300/E-BR/2020 (III-476 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-465 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-460 d.B.)
Jahresbericht 2020 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III461 d.B.)
Kommunikationsbericht 2020 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 4 KommAustria-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III466 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-468 d.B.)
Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 (III-477 d.B.)
Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gem. § 2 Abs. 2 FEG über die Vollziehung der Bestimmungen des Flughafenentgeltegesetzes im Jahr 2020 (III-480 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für September 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-470 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für August 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-471 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Tätigkeitsbericht 2020 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-474 d.B.)
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf mitteilen, dass der siebente Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der FPÖ hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 2011/A(E) der Abgeordneten Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Diskriminierung gesunder Menschen – Ja zum Plan B gegen Corona“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
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Ich darf bekannt geben, dass der ORF die Sitzung wie üblich bis 13 Uhr in ORF 2, bis 19.15 Uhr in ORF III und dann in der TV-Thek kommentiert übertragen wird.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2 sowie 3 und 4 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde für den heutigen Tag eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: 185 Minuten für die ÖVP, 128 Minuten für die SPÖ, 105 Minuten für die FPÖ, 95 Minuten für die Grünen sowie 76 Minuten für die NEOS.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für den heutigen Tag von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten. Die Redezeit pro Debattenbeitrag wird auf 5 Minuten begrenzt.
Für Mittwoch, den 17. November 2021 wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, das heißt: 176 Minuten für die ÖVP, 122 Minuten für die SPÖ, 99 Minuten für die FPÖ, 90 Minuten für die Grünen sowie 72 Minuten für die NEOS.
Für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt die Redezeit insgesamt je 36 Minuten, 5 Minuten pro Debatte.
Für Donnerstag, den 18. November 2021 wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, das heißt: 156 Minuten für die ÖVP, 108 Minuten für die SPÖ, 88 Minuten für die FPÖ, 80 Minuten für die Grünen und 64 Minuten für die NEOS.
Für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören: 32 Minuten Redezeit, wie üblich eine Begrenzung von 5 Minuten pro Debatte.
Die Mitglieder der Präsidialkonferenz haben für die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 Debattengliederungen festgelegt, die der Tagesordnung zu entnehmen sind.
Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten; die Sitzung wird danach jeweils unterbrochen.
Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.
Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird nicht in Anspruch genommen. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jede für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Staatssekretärin beziehungsweise jeden ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.
Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers bei der zum Budgetbegleitgesetz abgehaltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten für die Debatten.
Wer dafür ist und damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Einstimmig.
Na, das fängt ja gut an!
Wir gehen in die Tagesordnung ein.