18.15

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann an die positiven Worte des Kollegen Ottenschläger jetzt am Anfang jedenfalls anschließen und feststellen, dass das, was wir über die letzten Wochen und Monate im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Parteiengesetz gemacht haben, etwas ist, das man als gelebten Parlamentarismus sehen kann. Man kann sehen, dass, wenn man gemeinsam versucht – auch mit unter­schiedlichen Standpunkten –, die besseren Lösungen zu finden, das funktionieren kann und dass es auch funktionieren kann, dass man mit ganz unterschiedlichen Vorstel­lungen zusammenfindet und am Schluss jedenfalls ein besseres Gesetz findet als das, was davor vorgelegen ist.

Es haben nicht nur die unterschiedlichen Parteien unterschiedliche Änderungs­vor­schläge eingebracht, es haben auch viele Expertinnen und Experten im Begutachtungsver­fah­ren – auch das ist etwas, das viel zu selten so wahrgenommen wird – Ideen eingebracht. Viele von diesen Dingen wurden umgesetzt – sehr, sehr viele Dinge, die uns als NEOS, seit wir uns vor zehn Jahren gegründet haben, ein ganz wesentliches Anliegen waren und für die wir auch gekämpft haben.

Es sind schon einige angesprochen worden, ich darf exemplarisch noch ein paar herausholen. Die wesentlichste Änderung, und das ist ja das Wichtigste an der ganzen Novelle, ist, dass der Rechnungshof in Zukunft ein originäres Einsichtsrecht in die Par­teifinanzen haben wird und prüfen kann, was Parteien, was Teilorganisationen mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger eigentlich machen.

Es wird für die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze endlich ordentliche und wirklich abschreckende Sanktionen geben. Ich mag nur als Beispiel die Wahlkampf­kostenobergrenzenüberschreitung der ÖVP im Jahr 2017 nennen. Die ÖVP hat damals knapp 6 Millionen Euro zu viel ausgegeben. In Zukunft ist es möglich, dass dieses 6-Millionen-Euro-zu-viel-Ausgeben eine Strafe von 12 Millionen Euro nach sich zieht. Das halte ich für sinnvoll. (Beifall bei den NEOS.)

Es wird eigene Wahlwerbungsberichte geben, auch das hat Kollege Ottenschläger schon angesprochen, in denen dargelegt werden muss, wie viel Geld ausgegeben wurde. Es wird während der Wahlkämpfe auch klar sein, dass Spenden über 2 500 Euro sofort gemeldet und veröffentlicht werden müssen. In Nichtwahlkampfzeiten sind alle Spenden über 150 Euro vierteljährlich an den Rechnungshof zu melden, und Spenden über 500 Euro werden sogar namentlich ausgewiesen.

Es werden die Umgehungskonstruktionen zum Beispiel des Vorarlberger Wirtschafts­bundes, der versucht hat, irgendwie mit Inseraten, die er abgepresst hat, die Volkspartei zu sanieren, in Zukunft nicht mehr so einfach möglich sein, weil alle Erträge auch von Teilorganisationen in Rechenschaftsberichten angeführt werden müssen.

Es gibt noch viele andere Detailregeln, die das Parteiengesetz transparenter machen, die illegale Parteienfinanzierung schwieriger machen und die die Rechenschaftspflicht der Parteien gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verschärfen.

Jetzt sagen Sie vielleicht: Das klingt alles großartig, wieso stimmen die NEOS, denen das so ein wichtiges Anliegen ist, nicht mit?

Der Auslöser dieser jetzigen Verhandlung ist in Wirklichkeit ein berühmter Som­mer­abend auf einer Baleareninsel, Sie erinnern sich vielleicht. Ein späterer Vizekanzler und ein späterer Klubobmann haben dort darüber diskutiert, wie man es denn schafft, Spenden für die FPÖ am Rechnungshof vorbei zu lukrieren, indem man sie an irgendwelche Vereine im Umfeld der FPÖ schicken lässt. Das ist in Wirklichkeit der Grund, wieso sich in diesem Haus etwas bewegt hat, wieso einzelne Parteien sich überlegt haben: Viel­leicht müssen wir doch wirklich endgültig etwas ändern!

Jetzt habe ich gesagt, es ist sehr viel Gutes in diesem Gesetz, aber genau diese Umge­hungskonstruktionen, über die H.-C. Strache und Johann Gudenus auf Ibiza geredet haben, sind weiterhin möglich. (Beifall bei den NEOS.)

Sie machen ein neues Parteiengesetz und lassen genau die Lücke offen, die der eigent­liche Grund war, wieso da überhaupt Bewegung hineingekommen ist. Das kann es ja wohl wirklich nicht sein.

Ich kann Ihnen das an ein paar Beispielen erläutern, was Sie hier im Gesetz machen. Sie normieren, dass in Zukunft Vereine, die in irgendeiner Art und Weise statutarisch mit einer Partei verbunden sind, als Vorfeldorganisationen gelten, als parteinahe Organi­sationen, und dass die rechenschaftspflichtig sind. Das ist sehr gut, das erkenne ich an. Das führt zum Beispiel dazu, dass die Umgehungskonstruktionen der SPÖ mit der Gewerkschaft nach der letzten Parteiengesetznovelle so nicht mehr möglich sind.

Was ist denn aber weiterhin kein parteinaher Verein? Wer ist denn weiterhin nicht rechenschaftspflichtig? Der Journalist Martin Thür hat versucht, eine Liste aller Vereine zu erstellen, die parteinah sind: Er hat allein 857 Vereine im Umfeld der ÖVP, 287 im Umfeld der SPÖ, 97 bei der FPÖ, einige bei den Grünen und selbstverständlich auch bei uns NEOS gefunden. Viele von diesen Vereinen sind eben nicht statutarisch mit der Partei verbunden. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern: Es gab diesen Verein Austria in Motion, das war der Verein, über den H.-C. Strache Geld in die Nähe der FPÖ bringen wollte. Da waren FPÖ-Abgeordnete im Vorstand. Der Verein war aber nicht statutarisch mit der Partei verbunden. Es wäre alles weiterhin möglich, was H.-C. Strache auf Ibiza erzählt hat. (Beifall bei den NEOS.)

Schauen Sie sich die ganzen Vereine im Umfeld der SPÖ, insbesondere der SPÖ Wien, an, von denen viele nicht statutarisch mit der SPÖ Wien verbunden sind. Sie ermög­lichen es deswegen, dass die SPÖ ihre sehr intransparenten Finanzströme über Vor­feldorganisationen und über parteinahe Vereine weiterhin so hat und diese Finanz­ströme nicht öffentlich macht.

Sie erinnern sich vielleicht an den Oberösterreichischen Seniorenbund, von dem wir ja gelernt haben, dass es ihn zweimal gibt – das ist eine Erkenntnis der letzten Wochen –, und der es geschafft hat, in einer wirklich schamlosen Art und Weise in den Steuertopf hineinzugreifen, wie es eigentlich unvorstellbar war. Dieser zweite Seniorenbund, neben dem Seniorenbund, der ja parteinah ist, dieser zweite, der das gleiche Logo wie dieser parteinahe hat, der den gleichen Obmann wie dieser andere Seniorenbund hat, der den gleichen Sitz wie dieser andere Seniorenbund hat (Ruf bei der FPÖ: Das war sicher nur ein Irrtum!), der den gleichen Geschäftsführer wie dieser andere Seniorenbund hat, der ist nicht parteinah, weil er nicht statutarisch mit der ÖVP verankert ist. Das kann es ja wohl wirklich nicht sein. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Loacker: Der Pühringer hat auch nichts mit der ÖVP zu tun!)

Genau solche Umgehungskonstruktionen führen natürlich ihr gesamtes Parteiengesetz und die so viel gelobte Transparenz ad absurdum. Jetzt wird dann nachher Frau Kollegin Maurer rauskommen und sagen: Na ja, uns geht’s ja um die freiwillige Feuerwehr und irgendwelche Fußballvereine und so weiter und sofort. Das ist ja lächerlich! Es geht ja niemandem darum, dass wir einen Fußballverein rechenschaftspflichtig machen. Wir haben jetzt über Monate darauf hingewiesen, dass hier eine immense Lücke offen ist; nicht nur wir, sondern auch der Rechnungshof und das Forum Informationsfreiheit haben darauf hingewiesen. Wenn Sie mir nicht glauben, dann lesen Sie in der Stellungnahme vom Forum Informationsfreiheit nach. Der Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger schreibt dort wörtlich Folgendes, ich zitiere: „Auf die seit Veröffentlichung des ‚Ibiza-Videos‘ im Mai 2017 viel diskutierte Problematik einer Parteienfinanzierung ‚am Rech­nungshof vorbei‘ durch ausgelagerte Vereine gibt diese weiterhin ausschließlich auf die Rechtsgrundlagen der Organisation bzw. die Satzung der Partei abstellende Definition einer ‚nahestehenden Organisation‘ aber keine Antwort [...]“. Es ist weiterhin möglich, was auf Ibiza passiert ist. Genau das Gleiche wollte der Rechnungshof auch abstellen. (Beifall bei den NEOS.)

Herr Kollege Ottenschläger, Sie haben jetzt angesprochen, dass Sie einen Entschließungs­antrag einbringen werden. Das zeigt ja nur, dass Sie offensichtlich ein schlechtes Ge­wissen haben, dass Ihnen auffällt, dass Sie hier ein Einfallstor für illegale Parteienfinan­zierung offengelassen haben. Für das Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag in der Hoffnung, dass dann vielleicht irgendwann einmal eine Lösung daherkommt, bin ich – zugegebenermaßen – schon zu lange im Parlament, als dass ich auf so etwas warten will.

Sie versuchen, gläserne Parteikassen zu machen, und lassen, anstatt dass Sie die Hintertür für illegale Parteienfinanzierung endgültig schließen, das Tor mit offenen Augen meterweit offen. Das kann nicht das Ziel dieses Parteiengesetzes sein. (Beifall bei den NEOS.)

Es gibt einfache Lösungen dafür. Wir haben mehrere vorgeschlagen. Manche sind von Ihnen zurückgeschickt worden. Wir haben wiederum welche vorgeschlagen. Wir haben das Spiel sehr oft gespielt. Eine dieser Lösungen bringe ich heute als Abände­rungs­antrag ein, der meines Wissens an alle im Saal verteilt wurde. Frau Präsidentin, dementsprechend muss ich den Antrag nur in seinen Grundzügen erläutern.

Es geht darum, dass bei der Beurteilung, ob eine Organisation parteinah ist, eben nicht nur das Statut ausschlaggebend ist, sondern auch so Kriterien wie die Namens­gleichheit, ein gemeinsamer Sitz, die überwiegende Personenidentität in Leitungsor­ga­nen oder Geschäftsführung, sofern der Vereinszweck eben nicht ausschließlich politikferne Ziele entsprechend verfolgt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Das, was ich heute hier vorschlage, wäre eine einfache Lösung für dieses ganze Prob­lem. Ich sage Ihnen etwas: Ich bin überzeugt davon, dass es sich die Menschen in diesem Lande verdient haben, dass es endlich ein transparentes System der Parteien­finanzierung gibt, dass die Parteien ihnen zu 100 Prozent rechenschaftspflichtig sind. Ich bin überzeugt davon, dass es mehr denn je Zeit für wirklich gläserne Parteikassen ist.

Ich erkenne Ihre Bemühungen an, ich erkenne auch Ihre Erfolge an, das ist unzweifelhaft der Fall, aber am Ende bleibt mir leider nichts anderes, als festzustellen, dass Sie auf den letzten Metern der Mut verlassen hat, weil all das, worüber H.-C. Strache auf Ibiza gesprochen hat, weiterhin möglich ist, und Sie tragen dafür die Verantwortung. (Beifall bei den NEOS.)

18.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsaussschusses über den Antrag 2487/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungs­gerichtshof­gesetz 1953 (VfGG) geändert werdensowie über den Antrag 34/A und Zu 34/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, über den Antrag 35/A und Zu 35/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird und über den Antrag 454/A der Abge­ordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1637 d.B.) - TOP 15

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 1 Z 5 lautet § 2 Z 3 wie folgt:„3. "nahestehende Organisation": eine von der politischen Partei getrennte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die diese Partei oder eine andere nahestehende Organisation dieser Partei unterstützt oder an der Willensbildung dieser Partei oder der anderen nahestehenden Organisation dieser Partei, insbesondere durch Entsendungen in Organe, mitwirkt, oder an deren Willens­bildung diese Partei mitwirkt. Für die Beurteilung sind organisatorische Kriterien wie die Festlegung der Unterstützung oder Mitwirkung in den Rechtsgrundlagen oder Satzungen einer der Organisationen oder der Partei ausschlaggebend. Für die Beurteilung, ob eine Organisation als einer politischen Partei nahestehend gilt, sind ebenso Kriterien wie Namensgleichheit, ein gemeinsamer Sitz oder überwiegende Personenidentität in Leitungsorganen oder Geschäftsführung ausschlaggebend, sofern der Vereinszweck nicht ausschließlich auf politikferne Ziele ausgerichtet ist. Parlamentarische Klubs im Sinne des § 1 des Klubfinanzierungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 156, und Rechtsträger im Sinne des § 1 Abs. 2 des Publizistikförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr.369, sowie Land­tagsklubs und je Partei eine vom jeweiligen Bundesland geförderte Bildungs­einrichtung dieser Partei sind keine nahestehenden Organisationen im Sinne dieses Gesetzes,"

Begründung

Ad I.

Medial wird seit Wochen diskutiert, welche politiknahen Vereine auch gesetzlich als nahestehende Organisationen im Sinne des Parteiengesetzes einzustufen sind. Die Problematik ist jedoch schon viel älter und immer noch im bestehenden Entwurf zum Parteiengesetz ungelöst.

In zahlreichen Stellungnahmen zur Novellierung des Parteiengesetzes wurde Kritik daran geäußert, dass die Definition der "nahestehenden Organisation" in § 2 Ziffer 3 Parteiengesetz nicht auf inhaltliche Kriterien, sondern lediglich auf die Statuten der Partei oder der nahestehenden Organisation, abstellt. Das Vorliegen einer nahestehenden Organisation soll nicht an die Stauten, sondern an die faktische Prägung der Nähe der Organisation zur Partei anknüpfen - immerhin sind Statuten willkürlich veränderbar. Derart äußerten sich etwa der Rechnungshof, der Oberösterreichische Landesrech­nungshof, der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, das Forum Informations­freiheit und weitere Expert_innen.

NEOS haben diesen Kritikpunkt bereits zu Beginn der Verhandlungen zum Parteien­gesetz aufgebracht. Auch in zahlreichen Stellungnahmen (Rechnungshof, OÖ LRH, UPTS, Forum Informationsfreiheit, Prof. Dr. Beclin, „Meine Abgeordneten“) wird geäußert, auf das faktische Naheverhältnis (etwa durch Identität von Sitz, Personen in Organen, etc.) einer Organisation (und nicht deren Statuten) zu einer politischen Partei abzustellen.

Als mögliche Lösung wurde die Formulierung im Entwurf des Rechnungshofes zum Parteiengesetz vorgebracht, wonach in die Beurteilung der faktischen Ausprägung an organisatorische Kriterien, wie Sitz, Organe, Mitglieder (allfällige Übereinstimmung von Sitzung und - weitgehende - Identität von Organen und Mitgliedern) sowie an inhaltliche Kriterien, wie die Art und die Intensität der Unterstützung und der parteipolitischen Zusammenarbeit, gemessen werden solle. Die faktische Ausprägung zeige sich bei­spielsweise darin, dass eine Organisation regelmäßige parteipolitische Aktivitäten für eine bestimmte Partei setze.

Da an dieser Formulierung von Seiten anderer Fraktionen Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit bestanden (so sei nicht von Vornherein erkennbar, welche Organi­sation als nahestehend im Sinne des Parteiengesetzes einzustufen sei), stellt der vor­liegende Entwurf einen Kompromiss dar, der mehrere Kriterien berücksichtigen soll. Zudem soll mit der vorliegenden Formulierung sichergestellt werden, dass offenkundig nicht parteipolitisch tätige Vereine (etwa Sportvereine etc.), nicht irrtümlich umfasst werden.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, wird gerade verteilt und steht mit in Verhandlung. (Zwischenruf des Abg. Lindinger.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.