Stenographisches
Protokoll

Plenarsitzung

46. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

16. Oktober 2025

XXVIII. Gesetzgebungsperiode

Nationalratssaal

Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
 

Stenographisches Protokoll

46. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVIII. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 16. Oktober 2025


Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden 

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden 

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 geändert werden 

5. Punkt: Bericht über den Antrag 164/A(E) der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend zielsichere und zeitnahe Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

6. Punkt: Bericht über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert mit BGBl. 47/2025, abgeändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

8. Punkt: Bericht über den Antrag 473/A der Abgeordneten August Wöginger, Philip Kucher, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2026 – PAG 2026)

9. Punkt: Bericht über den Antrag 472/A der Abgeordneten August Wöginger, Philip Kucher, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 442/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend volle gesetzliche Pensions­anpassung statt Bestrafung der Leistungsträger 

11. Punkt: Bericht über den Antrag 413/A der Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

12. Punkt: Bericht über den Antrag 99/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachhaltige Absicherung des Projektes „Gesund aus der Krise“ 

13. Punkt: Bericht über den Antrag 425/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung

14. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ 502 St 70/25p - 1.1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG 

15. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Innsbruck, do. GZ. 28 St 42/25a, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG 

16. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr, do. GZ. 7 St 117/25s - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religions­gesellschaften (Islamgesetz 2015) und das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geändert werden (Scharia-Verbotsnovelle) (419/A)

 

Inhaltsverzeichnis

Wortmeldungsarten


Impressum

Parlamentsdirektion

1017 Wien

Layout: Andreas Kloner

 

Sitzungsbeginn

9.05 Uhr

RN/1

Sitzungsende

18.56 Uhr

RN/157

Personalien

Verhinderungen

RN/2.1

Ordnungsruf

RN/125

Geschäftsbehandlung

Verlangen gemäß § 92 Abs. 1 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2425/AB

RN/14.3

Kurze Debatte:

Ing. Harald Thau (FPÖ) | bg |

RN/91

Staatssekretär Alexander Pröll, LL.M. | rb |

RN/92

Dr. Susanne Fürst (FPÖ) | wm |

RN/93

Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) | wm |

RN/94

Robert Laimer (SPÖ) | wm |

RN/95

Mag. Yannick Shetty (NEOS) | wm |

RN/96

David Stögmüller (Grüne) | wm |

RN/97

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 245 d.B., 246 d.B. und 247 d.B. gemäß § 44 (2) GOG 

RN/14.4

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG

RN/14.6

Sitzungsunterbrechung

RN/89

Antrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ), Kolleginnen und Kollegen, den Antrag 413/A der Abge­ordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematik­gesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes 243 d.B. gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung

RN/99.1 RN/113.1

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Dr. Walter Rosenkranz 

RN/156.1

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls 

RN/156.2

Fragestunde (5/FS)
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

RN/3

Anfrage 41/M

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) 

RN/4 RN/4.1

Anfrage 46/M 

Tanja Graf (ÖVP)

RN/5

Christoph Steiner (FPÖ)

RN/5.1

Anfrage 44/M

Barbara Teiber, MA (SPÖ)

RN/6 RN/6.1

Mag. Markus Koza (Grüne)

RN/6.2

Anfrage 49/M

Fiona Fiedler, BEd (NEOS)

RN/7 RN/7.1

Michael Seemayer (SPÖ)

RN/7.2

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)

RN/7.3

Anfrage 50/M

Ralph Schallmeiner (Grüne)

RN/8 RN/8.1

Irene Eisenhut (FPÖ)

RN/8.2

Anfrage 42/M

Peter Wurm (FPÖ)

RN/9 RN/9.1

Anfrage 47/M

Bettina Zopf (ÖVP) 

RN/10

Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS)

RN/10.1

Mag. Meri Disoski (Grüne)

RN/10.2

Petra Tanzler (SPÖ)

RN/10.3

Andrea Michaela Schartel (FPÖ)

RN/10.4

Anfrage 45/M

Rudolf Silvan (SPÖ)

RN/11 RN/11.1

Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ)

RN/11.2

Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP)

RN/11.3

Fiona Fiedler, BEd (NEOS)

RN/11.4

Anfrage 43/M

Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) (43/M)

RN/12 RN/12.1

Laurenz Pöttinger (ÖVP)

RN/12.2

Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ)

RN/12.3

Anfrage 48/M

Mag. Michael Hammer (ÖVP) (48/M)

RN/13

Bundesregierung

Vertretungsschreiben

RN/2.2

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (212 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (229 d.B.

RN/15

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) | p |

RN/16

Barbara Teiber, MA (SPÖ) | p |

RN/17

Mag. Michael Hammer (ÖVP) | p |

RN/18

Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS) | p |

RN/19

Mag. Markus Koza (Grüne) | p |

RN/20

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/21

Andrea Michaela Schartel (FPÖ) | p |

RN/22

Bernhard Höfler (SPÖ) | p |

RN/23

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) | tb |

RN/24

Paul Stich (SPÖ) | p |

RN/25

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Markus Koza (Grüne), Kolleginnen und Kollegen

RN/20.1 RN/20.2 RN/26

Annahme des Gesetzentwurfes in 229 d.B.

RN/26

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (210 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz geändert werden (230 d.B.)

RN/27

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) | c |

RN/28

Josef Muchitsch (SPÖ) | p |

RN/29

Peter Wurm (FPÖ) | c |

RN/30

Josef Muchitsch (SPÖ) | tb |

RN/31

Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP) | p |

RN/32

Christoph Steiner (FPÖ) | c |

RN/33

Dominik Oberhofer (NEOS) | p |

RN/34

Christoph Steiner (FPÖ) | tb |

RN/35

Dr. Elisabeth Götze (Grüne) | p |

RN/36

Staatssekretärin Mag. Elisabeth Zehetner | rb |

RN/37

Michael Seemayer (SPÖ) | p |

RN/38

Tanja Graf (ÖVP) | p |

RN/39

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/40

Michael Bernhard (NEOS) | p |

RN/41

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Steiner (FPÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!“ – Ablehnung 

RN/33.2 RN/33.3 RN/42.2

Annahme des Gesetzentwurfes in 230 d.B.

RN/42.1

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (231 d.B.)

RN/43

4. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (232 d.B.)

RN/43

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 164/A(E) der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend zielsichere und zeitnahe Reform von Bildungs­karenz und Bildungsteilzeit (233 d.B.)

RN/43

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert mit BGBl. 47/2025, abgeändert wird (234 d.B.)

RN/43

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (211 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (235 d.B.)

RN/43

Lisa Schuch-Gubik (FPÖ) | c |

RN/44

Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS) | tb |

RN/45

Barbara Teiber, MA (SPÖ) | p |

RN/46

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) | tb |

RN/47

Mag. Markus Koza (Grüne) | c |

RN/48

Bettina Zopf (ÖVP) | p |

RN/49

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) | c |

RN/50

Bettina Zopf (ÖVP) | tb |

RN/51

Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS) | p |

RN/52

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/53

Barbara Neßler (Grüne) | c |

RN/54

Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ) | p |

RN/56

Peter Wurm (FPÖ) | c |

RN/57

Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS) | tb |

RN/58

Norbert Sieber (ÖVP) | p |

RN/59

Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS) | p |

RN/60

Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ) | p |

RN/61

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ – Ablehnung

RN/44.1 RN/44.2 RN/62.2

Annahme des Gesetzentwurfes in 231 d.B.

RN/62.1

Annahme des Gesetzentwurfes in 232 d.B.

RN/62.3

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 233 d.B.

RN/62.4

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 234 d.B.

RN/62.5

Annahme des Gesetzentwurfes in 235 d.B.

RN/62.6

Gemeinsame Beratung über 

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 473/A der Abgeordneten August Wöginger, Philip Kucher, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensions­gesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensions­anpassungsgesetz 2026 – PAG 2026) (236 d.B.)

RN/63

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 472/A der Abgeordneten August Wöginger, Philip Kucher, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (237 d.B.)

RN/63

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 442/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend volle gesetzliche Pensionsanpassung statt Bestrafung der Leistungsträger (238 d.B.)

RN/63

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) | c |

RN/64

Josef Muchitsch (SPÖ) | p |

RN/65

Mag. Markus Koza (Grüne) | c |

RN/66

August Wöginger (ÖVP) | p |

RN/67

Peter Wurm (FPÖ) | c |

RN/68

Mag. Yannick Shetty (NEOS) | p |

RN/69

Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) | tb |

RN/70

Bundesministerin Korinna Schumann | rb |

RN/72

Mag. Meri Disoski (Grüne) | c |

RN/73

Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ) | p |

RN/74

Andrea Michaela Schartel (FPÖ) | c |

RN/75

Heike Eder, BSc MBA (ÖVP) | p |

RN/76

MMag. Alexander Petschnig (FPÖ) | c |

RN/77

Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS) | p |

RN/78

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) | p |

RN/79

Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) | p |

RN/80

Andreas Kühberger (ÖVP) | p |

RN/81

Philip Kucher (SPÖ) | p |

RN/82

Michael Schnedlitz (FPÖ) | c |

RN/83

Mag. Werner Kogler (Grüne) | c |

RN/84

Kai Jan Krainer (SPÖ) | p |

RN/86

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS) | p |

RN/87

Annahme des Gesetzentwurfes in 236 d.B.

RN/88.1

Annahme des Gesetzentwurfes in 237 d.B.

RN/88.2

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 238 d.B.

RN/88.3

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 413/A der Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz geändert werden (243 d.B.)

RN/98

Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) | c |

RN/99

Rudolf Silvan (SPÖ) | p |

RN/100

Peter Wurm (FPÖ) | c |

RN/101

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) | p |

RN/102

MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ) | c |

RN/103

Fiona Fiedler, BEd (NEOS) | p |

RN/104

Ralph Schallmeiner (Grüne) | p |

RN/105

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig | rb |

RN/106

Mario Lindner (SPÖ) | p |

RN/107 RN/112

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) | p |

RN/108

Süleyman Zorba (Grüne) | p |

RN/109

Michael Seemayer (SPÖ) | p |

RN/110

Christoph Steiner (FPÖ) | c |

RN/111

Abänderungsantrag der Abgeordneten Rudolf Silvan (SPÖ), Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), Fiona Fiedler, BEd (NEOS), Kolleginnen und Kollegen

RN/100.1 RN/100.2 RN/113.2

Entschließungsantrag der Abgeordneten Süleyman Zorba (Grüne), Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“ – Ablehnung 

RN/109.1 RN/109.2 RN/113.3

Annahme des Gesetzentwurfes in 243 d.B.

RN/113.2

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 99/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachhaltige Absicherung des Projektes „Gesund aus der Krise“ (244 d.B.)

RN/114

Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) | p |

RN/115

Rudolf Silvan (SPÖ) | p |

RN/116

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) | p |

RN/117

Fiona Fiedler, BEd (NEOS) | p |

RN/118

Ralph Schallmeiner (Grüne) | p |

RN/119

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig | rb |

RN/120

Mag. Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) | p |

RN/121

Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ) | p |

RN/122

Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) | p |

RN/123

Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ) | p |

RN/124 RN/126

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 244 d.B. angeschlos­senen Entschließung betreffend „nachhaltige Absicherung des Projektes ‚Gesund aus der Krise‘“ (42/E)

RN/127

13. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 425/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung (224 d.B.)

RN/128

Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ) | p |

RN/129

Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) | p |

RN/130

Robert Laimer (SPÖ) | p |

RN/131

Mag. Christoph Pramhofer (NEOS) | p |

RN/132

David Stögmüller (Grüne) | p |

RN/133

Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner | rb |

RN/134

Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ) | p |

RN/135

Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP) | p |

RN/136

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 224 d.B. ange­schlossenen Entschließung betreffend „Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung“ (43/E)

RN/137

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ 502 St 70/25p - 1.1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (245 d.B.)

RN/138

15. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Innsbruck, do. GZ. 28 St 42/25a, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (246 d.B.)

RN/138

16. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr, do. GZ. 7 St 117/25s - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (247 d.B.)

RN/138

Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) | c |

RN/139

Christoph Zarits (ÖVP) | p |

RN/140

Mag. Selma Yildirim (SPÖ) | p |

RN/141 RN/147

Henrike Brandstötter (NEOS) | p |

RN/142 RN/144

Mag. Gernot Darmann (FPÖ) | c |

RN/145

Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) | p |

RN/146

Annahme des Ausschussantrages in 245 d.B.

RN/148.1

Annahme des Ausschussantrages in 246 d.B.

RN/148.2

Annahme des Ausschussantrages in 247 d.B.

RN/148.3

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islami­scher Religionsgesellschaften (Islamgesetz 2015) und das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geändert werden (Scharia-Verbotsnovelle) (419/A)

RN/149

MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ) | as |

RN/150 RN/154

Kira Grünberg (ÖVP) | wm |

RN/151

Mag. Muna Duzdar (SPÖ) | wm |

RN/152

Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne) | wm |

RN/153

Zuweisung des Antrages 419/A an den Verfassungsausschuss

RN/155

Anhang

RN/158

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen

Bundesgesetz zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisie­rungsgesetz – CEMT-DigiG) (248 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (249 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Eisenbahn-Hochleistungs­strecken (Hochleistungsstreckengesetz – HlG) geändert wird (250 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz und das Schifffahrtsgesetz geändert werden (251 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutz­gesetz für Kesselanlagen geändert werden (252 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismus­beschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG) einge­führt und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (253 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025) (254 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Polizei­kooperationsgesetz, das PNR-Gesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (Zweites EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz) (255 d.B.

Anträge der Abgeordneten

Michael Seemayer, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Preistransparenz bei Führerscheinkosten!“ (534/A(E))

Julia Elisabeth Herr, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von “Shrinkflation" zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten" (535/A(E))

Julia Elisabeth Herr, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Maßnahmen gegen den Österreich-Aufschlag – Schutz der Konsument:innen und faire Preise im Binnenmarkt“ (536/A(E))

Julia Elisabeth Herr, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Für mehr Preistransparenz und faire Preisvergleiche: Verbesserung der Grundpreisauszeichnung im Interesse der Konsument:innen“ (537/A(E))

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dringende Einholung eines EuGH-Gutachtens gem. Art. 218 Abs. 11 AEUV betreffend die Verein­barkeit des Mercosur-Abkommens mit den EU-Verträgen durch die Bundes­regierung (538/A(E))

Mag. Norbert Nemeth, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) und das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert werden (Wahrheitspflicht-Novelle) (539/A)

Mag. Norbert Nemeth, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) samt Anlage 1, Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) geändert wird (Unter­suchungsausschuss-Livestream-Novelle 2025) (540/A)

Mag. Elke Hanel-Torsch, Norbert Sieber, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauprodukte­notifizie­rungsgesetz 2013 geändert wird (541/A)

Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung und Vollzug der Verbesserungen für Rad- und Fußverkehr aus den StVO-Novellen der letzten (27.) Gesetzgebungsperiode (542/A(E))

Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Bemühungen für einen nachhaltigen Friedensprozess im israelisch-palästinensischen Konflikt (543/A(E))

Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Schul­sozial­arbeit und Schulpsychologie zur Stärkung von Konfliktprävention an Österreichs Schulen (544/A(E))

Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung einer koope­rativen journalistischen Infrastruktur in Österreich (545/A(E))

Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Freizeit- und Stützpädagogik in Schulen (546/A(E))

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht einführen (547/A(E))

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend wirksame Maßnahmen gegen Postenschacher, Parteibuchwirtschaft und Ämterkorruption im öffent­lichen Dienst (548/A(E))

Ing. Harald Thau, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (549/A)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequente und umfassende Abschiebung illegaler Migranten nach Afghanistan und Syrien (550/A(E))

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Verwendungsgruppe Militärberufscharge (551/A(E))

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ja zu Datenschutz und Meinungsfreiheit - Nein zur EU-Chatkontrolle (552/A(E))

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für unbe­fristete nationale Grenzkontrollen (553/A(E))

Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen mit Behinde­rungen beim Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen nicht vergessen! (554/A(E))

Carina Reiter, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend baldige Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (555/A(E))

Mag. Katrin Auer, Laurenz Pöttinger, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung der Effizienzsteigerung bei den Datengrundlagen zu Kunst und Kultur (556/A(E))

Anfragen der Abgeordneten

Andreas Kühberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gefahren durch Kinderspielzeug im Internet (3659/J)

Andreas Kühberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Präzedenzfall Kelsen – wie wird die 2023 beschlossene Herkunftskenn­zeich­nung in der Gemeinschaftsverpflegung umgesetzt? (3660/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Hausdurchsuchung bei Neonazi-Szene im September 2025 (3661/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend das Vorgehen gegen die Meldestelle STOPLINE unter Bundes­minister Kickl (3662/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Waffenübungen auf einem Bauernhof in Vorchdorf (Oberösterreich) (3663/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Waffenübungen auf einem Bauernhof in Vorchdorf (Oberösterreich) (3664/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3665/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3666/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundes­regierung im 3. Quartal 2025 (3667/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3668/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3669/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung betreffend Transparenz bei PR- und Werbe­ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3670/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3671/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3672/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3673/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3674/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3675/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3676/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend Transparenz bei PR- und Werbe­ausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3677/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend Transparenz bei PR- und Werbeausgaben der Bundesregierung im 3. Quartal 2025 (3678/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend Gleichstellung und Frauenförde­rung im österreichischen Sport (3679/J)

Michael Gmeindl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Unterschiedliche Rückführungspraxis: Rückführung ukrainischer Waisenkinder versus Verbleib erwachsener Schutzberechtigter und straffälliger Drittstaatsangehöriger in Österreich (3680/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wann reagieren Innenministerium und DSN auf Abgeord­neten-Datenleck? (3681/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Deutschunterricht in österreichischen Justizanstalten (3682/J)

Mag. Harald Schuh, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Prüfung von Karl Nehammers Rechtfertigung zur Impfpflicht (3683/J)

Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kommunikation österreichischer Behörden mit Südtiroler Bürgern auf Italie­nisch (3684/J)

MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend NGO-Business: 40.000,00 € für „Empowerment und Beratung“ (3685/J)

Lisa Schuch-Gubik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ergebnisse des Migrationsgipfels auf der Zugspitze (3686/J)

Mag. Katayun Pracher-Hilander, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Inneres betreffend Finanzierung kosmetischer Eingriffe durch Sozialleistungen (3687/J)

 

RN/1

Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Walter Rosenkranz, Zweiter Präsident Peter Haubner, Dritte Präsidentin Doris Bures.

RN/2

Präsidium

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und auch zu Hause vor den Fernsehgeräten! Die Sitzung ist eröffnet. 

RN/2.1

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Hermann Brückl, MA, MMag. DDr. Hubert Fuchs, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Mag. Christian Ragger, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Ernst Gödl, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Karin Greiner, Maximilian Köllner, MA, Mag.a Dr.in Oberrauner, MMag. Markus Hofer und Dr. Nikolaus Scherak, MA.

RN/2.2

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Vertreten wird Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer durch Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann – die ich bereits an dieser Stelle sehr herzlich in unserer Mitte begrüße – sowie 

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES durch Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA.


Ich gebe weiters bekannt, dass diese Sitzung abgesehen vom Parlaments­livestream überdies von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung bis 19.15 Uhr senden, anschließend wird die Sitzung auf ORF ON übertragen.

RN/3

Fragestunde

Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich darf das Prozedere noch kurz in Erinnerung rufen: Die Fragestellung durch die Damen und Herren Abgeordneten wird von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich unter Umständen auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 41/M, das ist jene der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/4

Anfrage 41/M

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundes­ministerin! Frau Bundesministerin, Sie sind ja auch für die Sozialversicherungen zuständig, die sich sozusagen in einer Selbstverwaltung befinden. In den letzten Monaten – und das war auch in den Medien sehr, sehr deutlich zu hören – gab es immer mehr Kritik an willkürlichen Entscheidungen in den Sozialversiche­rungen, vor allem sehr häufig in der Pensionsversicherungsanstalt, von der sich Bürger wirklich schlecht behandelt gefühlt haben. Es ist nicht ganz neu: Wir kennen das Spiel, dass Personen zwischen dem AMS und der PVA oftmals wie Pingpongbälle hin- und hergespielt werden. Das ist vor allem für ältere, oftmals auch kranke, nicht mehr vermittelbare Personen ein sehr unwürdiges Spiel. Man hat den Eindruck, das geht einfach seinen Weg weiter und die Politik unternimmt da nichts. Sie haben ja die Oberaufsicht und Sie sind einfach zuständig dafür, dass dort auch eingegriffen wird. 

In dem Zusammenhang möchte ich Sie gerne einmal Folgendes fragen:

„Welche Maßnahmen werden Sie angesichts der zunehmenden Kritik an willkürlichen Entscheidungen der österreichischen Sozialversicherungsträger setzen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielen Dank für die Frage. Ich gehe aber davon aus, dass Sie mit der Frage alle Sozialversicherungs­träger gemeint haben, also sowohl die ÖGK wie auch die SVS, die BVAEB und die PVA. Zu Beginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich bei den Beschäftigten der Sozialversicherungsträger für ihre intensive Arbeit im Interesse aller Versicherten zu bedanken.

Die österreichischen Sozialversicherungsträger sind – Sie haben es bereits erwähnt – als öffentlich-rechtliche Körperschaften nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung eingerichtet. Sie erfüllen die ihnen vom Gesetzgeber über­tragenen Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich weisungsfrei und eigenverant­wortlich unter Bindung an die Gesetze. 

Behördenwillkür liegt dann vor, wenn sich eine Behörde bei ihren Entscheidungen von unsachlichen Erwägungen leiten lässt und bei ihrem Handeln rechtliche Vorgaben maßgeblich missachtet oder grob verkennt. 

Willkürhandlungen im Bereich der Sozialversicherungsträger sind mir nicht bekannt. Bei der Feststellung, ob ein Anspruch auf eine Leistung aus der Sozial­versicherung besteht, ist die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben wesentlich. Dazu kommt, dass den Versicherten im Fall einer vermeintlich rechtswidrigen oder willkürlichen Entscheidung der Sozialversicherungsträger die Beschreitung des Rechtswegs über die zuständigen Gerichte offensteht. Dazu möchte ich auch noch sagen, dass alle Sozialversicherungsträger Ombudsstellen einge­richtet haben, an die sich die Versicherten wenden können. (Abg. Kickl [FPÖ]: Die Frage war: Was werden Sie machen?, und nicht: Was werden Sie nicht machen?!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? 

RN/4.1

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): War das jetzt die Beantwortung? (Bundesministerin Schumann: Das war die Beantwortung!) – Okay. Danke, Frau Minister, für diese - -

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Zusatzfrage, bitte, ja. – Danke, Frau Minister, für die Nichtbeantwortung. Das kann jeder Versicherte für sich nachlesen. (Beifall bei der FPÖ.) Dazu bräuchte es jetzt nicht Sie, Frau Bundes­minister. Sie haben jetzt einfach nur zitiert, was auf den Homepages der einzelnen Sozialversicherungsträger steht beziehungsweise was man halt auch in den Broschüren nachlesen kann. Das ist aber nicht die Antwort auf meine Frage. 

Frau Bundesministerin, nicht alle Sozialversicherungsträger haben eine Ombuds­stelle. Bei der PVA ist das beispielsweise nicht der Fall, dort muss man bei einer Fehlentscheidung – da will ich jetzt noch gar nicht von Willkür reden, Fehler können gemacht werden – tatsächlich vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen. Das ist gerade bei der Pensionsversicherung für meist doch betagte Menschen oftmals ein Hemmnis. Also da wäre es schon notwendig, dass die Selbstver­waltung endlich Reformen veranlasst. Offensichtlich hat die Selbstverwaltung aber weder Reformkraft noch einen Reformwillen, daher, glaube ich, wäre es jetzt notwendig, die Selbstverwaltung auch einmal gesetzlich auf neue Beine zu stellen. Ich weiß, dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Wir Freiheitlichen wären auch sehr gerne bereit, über eine Auflösung der Selbstverwaltung oder eine Neuausrichtung der Sozialversicherungen nachzudenken, und würden da für Verhandlungen auch bereitstehen. 

In diesem Sinne meine Zusatzfrage: Frau Bundesminister, sind Sie bereit dazu und werden Sie in den nächsten Monaten eine grundlegende Reform der Sozialversicherung in Angriff nehmen, die auch darauf ausgerichtet ist, dass sich die Sozialversicherung tatsächlich zu den Versicherten wendet und auch wieder im Sinne der Versicherten arbeitet? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ich darf daran erinnern, dass bereits eine große Sozialversicherungsreform stattgefunden hat, die eine Verschiebung in den Mehrheiten innerhalb der Sozialversicherung hin zur Arbeitgeberseite ergeben hat. Ich darf darauf hinweisen, dass diese Verschiebung und diese Reform der Sozialversicherungsträger nicht in dem Sinne erfolgreich war, wie es angekündigt wurde. Es wurde gesagt, es gibt eine Patientenmilliarde – das Geld ist nie da gewesen. (Abg. Wurm [FPÖ] – erheitert –: Wo haben Sie denn das gelesen?) Das heißt, wir haben eher ein Defizit als eine Milliarde, wie gesagt wurde. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wollen Sie eine Antwort auf meine Fragen geben oder nicht?) Also wenn man Reformen angeht – und wir haben im Regierungsprogramm sehr wohl festgehalten, dass wir eine Evaluierung der Sozialversicherungsreform machen werden, das machen wir auf jeden Fall –, müssen sie gut gemacht werden und nicht zum Schaden der Versicherten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Na das war eine Antwort!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Anfrage 46/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Tanja Graf. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/5

Anfrage 46/M 

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Seit Anfang des Jahres hat es in der Gastronomie und in der Hotelbranche viel Unsicherheit und Irritation im Zusammenhang mit Betriebsüberprüfungen gegeben. Der Grund waren teilweise hohe Nachforderungen seitens der ÖGK für von den Gästen freiwillig gegebenes Trinkgeld. Manche Betriebe waren sogar mit Zahlungsaufforderungen im sechsstelligen Bereich konfrontiert, und zudem hat die Situation zu viel Unmut und Irritation geführt. 

Meine Frage jetzt an Sie: Welche Entlastungen ergeben sich durch die neue Trinkgeldregelung für die Gastronomiebetriebe?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut: 

„Welche Entlastungen ergeben sich für Gastronomieunternehmen aus der neuen Regelung zum Trinkgeld?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister. 

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Sie sagen es völlig richtig: Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, die beitragsrechtliche Berücksichtigung von Trink­geldern in der gesetzlichen Sozialversicherung zu aktualisieren. Es geht darum, zu vereinheitlichen, bundesweit zu vereinheitlichen, das ist ein wichtiger und wesentlicher Schritt. Das ist jetzt möglich. Und: Die zukünftig festgelegten Pauschalbeträge sind Maximalbeträge. Das heißt, eine Öffnungsklausel bei Überschreiten der festgelegten Pauschalbeträge ist nicht mehr zulässig, nach­trägliche Beitragsvorschreibungen durch die Sozialversicherungsträger sind daher nicht mehr möglich und es kommt somit zu einer Rechtssicherheit für die Gastronominnen und Gastronomen. Das ist ganz, ganz wesentlich.

Weiters wird sichergestellt, dass die Krankenversicherungsträger keine Beitrags­nachforderungen geltend machen können, die sich aufgrund der Öffnungs­klausel ergeben haben und somit vor Inkrafttreten der Neuregelung entstanden sind. Ebenso sollten bereits festgestellte Beiträge nicht mehr eingetrieben werden können. Auch das ist sehr, sehr wichtig für die Gastronominnen und Gastronomen. 

Die Trinkgeldpauschalen sind zudem in Zukunft bundesweit einheitlich festzusetzen – schon erwähnt –, was eine Verwaltungsvereinfachung darstellt; also die Öffnungsklausel nach oben entfällt, aber die Öffnungsklausel nach unten bleibt sehr wohl bestehen. Ich glaube, es ist wichtig, das auch noch zu erwähnen. (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Nein!) – Dann Zusatzfrage: Abgeordneter Steiner. 

RN/5.1

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister, ich bitte Sie, die Frage nun wirklich zu beantworten. Sie und Ihre Sozialisten reden ja von Vorteilen bei der neuen und sehr frechen Trinkgeldsteuer. Das sollte ja den Angestellten in Bezug auf die Pension mehr bringen – für manche mit der großartigen Perspektive: dann in 40 Jahren.

Meine Frage lautet daher: Wie viel Euro Pension mehr wird der einzelne Mitarbeiter im Monat am Pensionskonto haben?, mit der Bitte um eine konkrete Zahl und ein Beispiel – Sie werden es wissen, Sie propagieren das ja andauernd –, in der Annahme eines Mitarbeiters, der am 1.1.2026 seinen Dienst antritt und zehn Jahre in der Gastro tätig ist, einmal mit und einmal ohne Inkasso.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister. 

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Eine konkrete Zahl hier zu nennen, ist mir jetzt nicht möglich, das muss man ganz ehrlich sagen (Abg. Steiner [FPÖ]: Aber propa­gieren tun wir!), trotzdem ist es ganz, ganz wesentlich. (Abg. Steiner [FPÖ]: Bitte nachliefern!) – Wir werden nachliefern, das ist nicht die Frage (Abg. Steiner [FPÖ]: Schriftlich!), aber einen konkreten Lebensverlauf in dem Fall zu machen (Abg. Steiner [FPÖ]: Zehn Jahre!), wird, glaube ich, ein bisschen schwierig sein, weil wir nicht wissen, wie die Verläufe sind und wie der Arbeitsverlauf der einen Person ist. Aber wesentlich dabei ist schon, zu sagen - - (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ein konkretes Beispiel! Zehn Jahre, das muss man ja ausrechnen können!) – Es ist für mich ein bisschen schwierig (Abg. Steiner [FPÖ]: Das glaub’ ich!), wenn Sie so derartig erheitert darüber sind, dass man die Beschäftigten in der Gastronomie absichern möchte (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Abzocken!), vor allen Dingen durch eine Pensionsleistung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Steiner [FPÖ]: Abzocken!)

Es geht um die Pensionsleistung, es geht um die Arbeitslosenversicherung, es geht um das Krankengeld, es geht um das Rehageld, das alles hängt an dieser Pauschale. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ach so, sonst sind sie nicht versichert? Glauben Sie das wirklich?) Ich glaube ganz ehrlich, es ist wichtig, dass wir die Beschäftigten in der Gastronomie gut absichern. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Frau Minister, jetzt wird’s dann langsam - -!) Ich habe aber gesehen, es gibt noch eine weitere Frage zu dem Thema, wir werden das noch weiter beantworten. – Danke. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es kommt nun die Anfrage 44/M, das ist jene von Frau Abgeordneter Barbara Teiber, zum Aufruf. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/6

Anfrage 44/M

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Einen guten Morgen! Vielleicht nur noch eine Anmerkung zu Abgeordneter Berlakowitsch (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nicht: „Ber“ – Be!) – alles klar –: Es gibt auch in der PVA eine Ombudsstelle; weil Sie etwas anderes behauptet haben. (Abg. Petschnig [FPÖ]: Sie wissen schon, dass es eine Fragestunde ist!?)

Aber zu meiner Frage: Als Gewerkschafterin weiß ich, dass es auch unter den Unternehmern und Unternehmerinnen durchaus gute Arbeitgeber gibt. Wir haben gerade jetzt als Gewerkschaft GPA eine Onlineaktion gestartet, in der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch ihre positiven Erfahrungen mit Arbeitgebern geschildert haben. Es gibt aber leider auch schwarze Schafe, die sich nicht an Regeln halten, die beispielsweise ihre Arbeitnehmer, Arbeitneh­merinnen nicht korrekt anmelden. Dazu meine Frage: 

„Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um unfaire Praktiken in der Arbeitswelt zu verhindern?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister. 

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Für uns ist es ganz wesentlich, dass wir die Beschäftigten absichern. Gleichzeitig muss aber gesagt werden: Wir sind natürlich für jeden Arbeitgeber mehr als dankbar, der – einfach positiv – Beschäftigte anstellt, nach den richtigen Regelungen, nach den richtigen Verordnungen. Das ist ganz, ganz wichtig. Es gilt, für die Arbeitnehmer:innen ein positives Arbeits­umfeld zu schaffen, das für sie ein gutes ist.

In der Absicherung: Was können wir tun, um auch jene vor Missbrauch zu schützen?, haben wir zwei Schritte gesetzt. Das eine war der wesentliche Schritt, dass wir ab sofort die Meldung der Arbeitszeit verpflichtend machen, das heißt, bei der Anmeldung zur Sozialversicherung wird gleichzeitig die Arbeitszeit eingemeldet. Das ist für uns ein ganz, ganz wichtiger Schritt, weil wir so sehen können, mit wie vielen Stunden Beschäftigte angemeldet sind. Dadurch können wir vor allen Dingen – das ist wichtig – einen besseren Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping beginnen, weil es noch immer Unternehmer gegeben hat, die den Beschäftigten, vor allen Dingen in prekären Beschäftigungsformen, nicht gesagt haben, mit wie vielen Stunden sie angemeldet sind. Und wir haben zukünftig auch endlich Zahlen zur Teilzeit. 

Ein zweiter Schritt – da wird es heute hoffentlich auch zum Beschluss kommen – ist, dass wir die freien Dienstnehmer zukünftig in den Kollektivvertrag aufnehmen können. Auch das ist ganz, ganz wesentlich. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? – Bitte. 

RN/6.1

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Vielen Dank. – Sie haben jetzt zuletzt die freien Dienstnehmer angesprochen, die ja, weil sie eben rechtlich durchaus schlechter abgesichert sind, oft überproportional unfairen Praktiken ausgeliefert sind.

Vielleicht noch einmal ganz konkret: Was können freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer an Verbesserungen erwarten? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister. 

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ganz konkret: Künftig wird es möglich sein, dass freie Dienstnehmer in einen Kollektivvertrag aufgenommen werden oder dass für freie Dienstnehmer ein Kollektivvertrag abgeschlossen wird. – Das ist der erste Punkt, ein ganz, ganz wesentlicher. 

Wir haben in Österreich eine 98-prozentige Deckung, was den Anteil der Menschen betrifft, die im Kollektivvertrag organisiert sind. Das ist eine tolle Zahl, wir werden dafür von vielen anderen Ländern bewundert. Jetzt haben wir auch noch die Chance, dass wir die freien Dienstnehmer in einen Kollektiv­vertrag aufnehmen können und dadurch gegen Missbrauch kämpfen. – Danke schön. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Koza. – Bitte schön. 

RN/6.2

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin, passend zum Thema: Wenn es um unfaire Praktiken in der Arbeitswelt geht, fällt mir zuallererst die Causa Lieferando ein, wo ja Hunderte fix angestellte Arbeitnehmer:innen gekündigt und durch freie Dienstnehmer:innen ersetzt worden sind. Mit der EU-Plattformrichtlinie, die ja bis Dezember 2026 auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt werden muss, könnte derartigen Praktiken ein Riegel vorgeschoben werden. 

Darum die Frage an Sie: Können Sie uns darüber informieren, wie weit wir aktuell in Österreich mit der Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie sind, wie der Stand aussieht, was für Arbeiten da aktuell getätigt werden und ob wir es vielleicht doch schaffen, die Umsetzung der Plattformrichtlinie noch vor Dezember 2026 zu beschließen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Also die Zielrichtung wäre wirklich, sie vor dem sozusagen endgültigen Datum, zu dem wir sie umgesetzt haben müssen, umzusetzen. Wir sind jetzt in den Verhandlungen zur Umsetzung der Richtlinie zur Plattformarbeit im österreichischen Recht. Wir sind in intensiven Verhand­lungen mit den Sozialpartnern und hoffen, dass wir sie möglichst rasch umsetzen können. 

Ich gebe Ihnen völlig recht, das ist ein wichtiger Meilenstein auch im Umgang mit freien Dienstnehmer:innen. Die Aufnahme der freien Dienstnehmer in die Kollektivverträge und die Kündigungsfristen, die wir jetzt regeln, sind der erste Schritt, und die Plattformarbeitsrichtlinie und deren Umsetzung, deren wirkungsvolle Umsetzung, sind der nächste. Wir sind in Verhandlungen und, so glaube ich, auf gutem Weg, und ich hoffe, ganz ehrlich – also ich werde alles dafür tun –, dass wir es früher über die Bühne bringen. – Danke. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 49/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Fiona Fiedler. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7

Anfrage 49/M

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die Sozialversicherungsträger sind unerlässlich für unsere Versorgung im niedergelassenen Bereich. Durch ihre erhöhte Inanspruchnahme und aufgrund der budgetären Lage sind aber auch diese in einer Schieflage. 

Da wir im Regierungsprogramm viele Maßnahmen haben, die durch die Träger umgesetzt werden: Welche Maßnahmen stellen Sie sich konkret in der Ausgestaltung des Gesundheitsreformfonds vor, um die Träger zu einer abgestimmten und vor allem verbindlichen Mitarbeit zu bringen?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen visieren Sie in der Ausgestaltung des Gesundheitsreformfonds an, um die Träger zu einer abgestimmten und verbindlichen Mitarbeit zu bringen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vielen Dank für die Frage. Der Gesundheits­reformfonds ist ein zukunftsweisendes Instrument, das uns die Möglichkeit bietet, unseren Gesundheitssektor nachhaltig, modern und innovativ weiter­zuentwickeln. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu stärken, neue Impulse zu setzen und die Gesundheitsversorgung langfristig auf ein noch stabileres Fundament zu stellen. 

Wie Sie wissen, werden die konkreten Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkte derzeit in intensiven Gesprächen innerhalb der Koalition erarbeitet. Diese Verhandlungen sind von großem Verantwortungsbewusstsein und von Sachlichkeit geprägt, denn es geht dabei um nichts Geringeres als um die Gesundheit der Menschen in unserem Land. 

In diesem Stadium ist es daher weder zielführend noch seriös, den laufenden Prozess mit Vorfestlegungen zu belasten. Die Zielsetzungen und inhaltlichen Ausgestaltungen befinden sich aktuell in einer Phase der Feinabstimmung mit unseren Koalitionspartnern, damit am Ende ein tragfähiges, zukunftsorientiertes Konzept entsteht, das von allen mitgetragen wird. Begleitet wird dieser Prozess durch einen hochkarätigen Expert:innenrat, der sich bereits in der Implemen­tierungsphase befindet und dessen Analysen und Empfehlungen in die weiteren Schritte einfließen werden.

Vor dem ersten Quartal 2026 werden daher keine seriösen oder belastbaren Prognosen zu einzelnen Maßnahmen abgegeben werden können. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt mit Sorgfalt, Weitblick und im Geiste der Zusammenarbeit handeln. – Vielen Dank. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

RN/7.1

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Nichtsdestotrotz würde ich noch nachfragen wollen, ob für den Gesundheitsreformfonds auch angedacht ist, integrierte Versorgungsprogramme für chronisch Kranke zu implementieren. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Wie gesagt, wir sind in der Abstimmung, welche inhaltlichen Schwerpunkte wir im Gesundheitsreformfonds setzen. Es geht um die bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Natürlich werden wir auch einen Fokus auf chronische Erkrankungen setzen, wir werden aber vor allen Dingen, und das ist wichtig, auf einen besseren Ausbau der Versorgung setzen – das muss die Zielrichtung sein und ist auch Teil des Regierungs­programms –, und wir werden uns sehr intensiv mit der Frage auseinander­setzen, wie wir die Vorsorgemedizin in Österreich verbessern können, denn da haben wir noch Defizite, und es wäre wichtig, dass wir da noch einen Impuls setzen. 

Wie gesagt, wir sind in den Verhandlungen, und ich hoffe, wir bringen es zu einem guten Ende und gestalten den Gesundheitsreformfonds so, dass er im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Seemayer. – Bitte. 

RN/7.2

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich bleibe beim Thema Gesundheit beziehungsweise komme zum Thema Ausbau des öffentlichen Impfprogramms. 

Meine konkrete Frage: Welche Kosten ersparen sich die betroffenen Personen durch den Ausbau des öffentlichen Impfprogramms, und wen betrifft das? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Also ich freue mich sehr, dass wir das öffentliche Impfprogramm entsprechend dem Ratschlag des österreichischen Impfgremiums erweitern konnten, und zwar um mehrere Impfungen. Ganz besonders betonen darf ich aber zwei ganz bedeutende Impfungen, das sind jene gegen Herpes Zoster, also gegen die Gürtelrose, und die Impfung gegen Pneumo­kokken. 

Diese Impfungen werden für Menschen ab 60 und für Risikogruppen empfohlen. Bisher – und das muss man ganz deutlich sagen – hat die Gürtelroseimpfung mit zwei Impfvorgängen, die erforderlich sind, 500 Euro gekostet, die Pneumo­kokkenimpfung so um die 100 Euro. Das heißt: 600 Euro – das kann sich nicht jeder und jede leisten. Umso wichtiger und umso besser ist es – weil wir ein starkes öffentliches Gesundheitssystem haben wollen, in dem es nicht darauf ankommt, wie viel jemand im Geldbörsel hat –, dass wir diese Impfungen jetzt kostenlos anbieten können. Ab 1. November kann man sich anmelden, und dann geht es los. Ich glaube, das ist wirklich ein Zeichen dafür, dass wir ein starkes öffentliches Gesundheitssystem haben. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. – Bitte. 

RN/7.3

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Der Monat Oktober ist ja jener Monat, in dem auf die Brustkrebsvorsorge und auf Brustkrebs hingewiesen werden soll. In Österreich haben wir eigentlich ein sehr gutes Vorsorgeprogramm, nur wird es leider zu wenig genutzt – nur 40 Prozent der Frauen nehmen es wahr –, und jedes Jahr gibt es Tausende von Frauen und auch einige Männer, die von der Diagnose Brustkrebs betroffen sind. 

Wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, sehr viel für die Frauengesundheit zu tun, es sind ganz viele Punkte darin verankert. Deshalb meine Frage: Welche werden Ihre nächsten konkreten Schritte sein, um die Frauengesundheit und die Vorsorge in Richtung Frauengesundheit in Österreich zu verbessern?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vielen Dank für diese Frage. Der Fokus auf die Frauengesundheit ist ein ganz wesentlicher, auf den wir uns als Bundesregierung geeinigt haben, weil wir wissen, dass die medizinische Versorgung von Frauen teilweise noch nicht in dem Zustand ist, in dem sie sein müsste; wir haben noch große Unterschiede in der Versorgung. Das heißt, wir müssen da Schwerpunkte setzen und werden sie setzen. Wir werden Frauengesundheitszentren in allen Regionen ausbauen. Das ist ein wichtiger Schritt, um speziell auf die Versorgung von Frauen zu achten. Wir werden auch die psychische Versorgung von Frauen weiter ausbauen. Wir werden auf besondere frauenspezifische Belastungs­formen Bedacht nehmen, das heißt einerseits, bei der Endometriose einen Schwer­punkt setzen, und auf der anderen Seite, und das ist mir ganz wichtig, werden wir schauen, wie wir Frauen, die Beschwerden haben, besser durch die Zeit des Wechsels bringen können; das ist ganz wesentlich. Wir wollen nicht, dass Frauen Beschwerden haben und das Gefühl haben, die Wechselbeschwerden belasten sie so sehr, dass sie sogar aus dem Arbeitsleben ausscheiden oder die Stunden reduzieren, sondern es soll für sie eine Phase sein, die sie gut schaffen, gut mit öffentlicher Versorgung schaffen und nach der sie dann noch einmal durchstarten können. 

Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie den Brustkrebsmonat erwähnt haben. Auch ich trage die Schleife und auch von mir ergeht der Aufruf und der Appell: Bitte, bitte gehen Sie zur Vorsorgeuntersuchung! Jede Vorsorgeuntersuchung ist wichtig. Fassen Sie sich jetzt, im Brustkrebsmonat, bitte ein Herz und gehen Sie hin! Dadurch kann man Leben retten. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 5. Anfrage, 50/M, das ist jene des Abgeordneten Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/8

Anfrage 50/M

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme, möchte ich Ihnen folgende Nachricht von einer jungen ME-Betroffenen aus Salzburg vorlesen:

„Seit einer Covid-Infektion plagen mich täglich Muskelschmerzen, Fieber und Halsschmerzen – wie eine starke Grippe, die nie endet.

30 Arzttermine bei verschiedenen FachärztInnen, großteils auf eigene Kosten, folgen – leider ohne Ergebnis. 

Die dabei empfohlene Trainingstherapie verschlechtert meine Beschwerden rapide. Bis der Zustand endlich einen Namen bekommt: ME/CFS. Endlich Klarheit! 

Trotz Bettlägrigkeit und Transportunfähigkeit hält der Richter an einem Transport zur Begutachtung fest. 

Bei einer OP klärte nicht der Anästhesist mich auf – ich musste ihn aufklären. Spezialwissen ist Fehlanzeige, da sogar Begrifflichkeiten unbekannt sind. Pflege? 24h durch die Familie. Kompetente Alternativen? Seit Februar 2025 ebenso Fehlanzeige!“ 

In Ihrer Beantwortung meiner Anfrage zur Versorgungslage von ME/CFS-Erkrankten und von postviralen Erkrankungen Betroffenen schreiben Sie, dass die Versorgungslage über Hausärztinnen und Hausärzte und bei Bedarf auch über Fachärztinnen und Fachärzte „flächendeckend sichergestellt“ sei.

„Wie erklären Sie Ihre Behauptung, dass die Versorgungslage von ME/CFS-Betroffenen ‚flächendeckend sichergestellt‘ sei, gegenüber unmittelbar Betroffenen, die von gänzlich anderen Erfahrungen berichten?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vorausschickend möchte ich sagen, dass mir völlig bewusst ist, wie schwer die Situation für Menschen mit komplexen Erkrankungen und postviralen Syndromen ist. Das weiß ich, das ist mir klar: wie schwierig es für sie ist, auch für die Angehörigen. Das ist eine große Problem­stellung, und deshalb arbeitet mein Ministerium intensiv daran, die medizinische Versorgung zu verbessern.

Die Anfragebeantwortung bezog sich auf die Grundversorgung. Ich gebe Ihnen völlig recht, in den Bereichen der schweren Erkrankungen müssen wir nach­ziehen, auch in der Diagnostik müssen wir nachziehen.

Lassen Sie mich vielleicht noch erklären, was postvirale Syndrome sind: Es handelt sich dabei um Krankheiten, bei denen nach einer Infektion Beschwerden weiterhin bestehen oder neue auftreten, zum Beispiel Probleme mit Nerven, Herz oder Immunsystem. Diese Beschwerden können Menschen jeden Alters treffen, unterschiedlich arg ausgeprägt sein und lange dauern. In schweren Fällen kann das zu starker Erschöpfung, Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftig­keit führen.

Was wird getan? – Wir haben das nationale Referenzzentrum, und jenes sammelt und vermittelt aktuelles Wissen zu diesen Erkrankungen durch Schulungen, Veranstaltungen für Fachpersonal. Das Zentrum hilft auch dabei, internationale Erkenntnisse für die Praxis aufzubereiten.

Eine österreichische medizinische Leitlinie zu Long Covid und postviralen Syndromen unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die Symptome besser einzuordnen. Mein Ministerium hat diese über ein Onlinetool zugänglich gemacht.

Im Bereich der Behandlung: Wegen der vielen unterschiedlichen Symptome müssen oft verschiedene Fachärzt:innen – Neurologie, Kardiologie, Immu­nologie – eingebunden werden, Hausärzt:innen spielen jedenfalls eine wichtige Rolle als erste Anlaufstelle und zur Koordinierung der Behandlung. Die Rehaangebote, im Rahmen derer individuell auf die Symptome und Bedürfnisse der Patient:innen eingegangen wird, sind ein wichtiger Teil der Versorgung. 14 000 Rehaplätze wurden von der PVA von 2019 bis 2024 bewilligt.

Nun zum Aktionsplan Pais: Viele Vorarbeiten wurden bereits durch den Aktions­plan geleistet. Derzeit wird gemeinsam mit den zuständigen Stellen weiter daran gearbeitet, die Vorsorge zu verbessern und klare Zuständigkeiten zu schaffen.

Die nächsten Schritte: Es wird aktuell an einer einheitlichen Definition der Krank­heit und an der Erhebung, wie viele Menschen in Österreich betroffen sind, gearbeitet. Dafür werden auch internationale Daten genutzt. Außerdem wird ein klarer Ablaufplan, ein Patient:innenpfad entwickelt, um die Behandlung in ganz Österreich besser und einheitlicher zu gestalten. Die ersten Ergebnisse werden Ende 2025, Anfang 2026 erwartet.

Zur Finanzierung: Der Bund stellt zusätzliches Geld bereit, den Ländern wurden über den Finanzausgleich jährlich 600 Millionen Euro für den Spitalsbereich und 300 Millionen Euro für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung gestellt, wovon auch explizit Mittel für die Errichtung von spezialisierten Zentren für ME/CFS- und Pais-Betroffene verwendet werden sollen.

Mit all diesen Maßnahmen soll das Wissen über diese Krankheit verbessert und die Diagnose, Behandlung und Betreuung der Betroffenen gestärkt werden.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

RN/8.1

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, dass Sie viele Dinge, die unter Johannes Rauch umgesetzt wurden, entsprechend erwähnt haben. Sie haben halt nur vergessen, ihn zu erwähnen. Aber reden wir über die Versorgung von Menschen mit postviralen Erkrankungen wie eben ME/CFS, denn genau das war ja eine zentrale Frage bei der Erstellung des Aktionsplans Pais. Sie haben es ja gerade selbst erwähnt. Bei diesem Aktionsplan sind ja die Betroffenen auf der einen Seite und andererseits alle relevanten Systempartner – ange­fangen von den Sozialversicherungen über die Bundesländer – am Tisch gesessen, und genau die beiden Letztgenannten blockieren momentan die Umsetzung – zumindest ist das das, was öffentlich am Tisch liegt.

Sie haben es selber gesagt: Das Geld ist da, der Finanzausgleich sieht die entsprechenden Mittel vor, und es sind alle Betroffenen, alle Systempartner am Tisch gesessen – und trotzdem wird nicht umgesetzt. Sie sprechen von Ende 2025, die GÖG spricht von Mitte 2026; das war jetzt auch der letzte Bericht, der über die APA gelaufen ist.

Daher meine Zusatzfrage: Wann haben Sie vor, sich endlich um eine umgehende Umsetzung des Aktionsplans ohne Abstriche und ohne Untergraben der Erkenntnisse durch Prioritätensetzung zu kümmern und im Zuge von Verhand­lungen mit Sozialversicherungen und Bundesländern diese zur Wahrnehmung ihrer eigenen Verantwortung gegenüber circa 80 000 Betroffenen in Österreich zu bewegen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Das tun wir jetzt. Ich stehe nicht an, zu sagen, dass mein Vorgänger, Herr Bundesminister Rauch, mit seinem nationalen Aktionsplan nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat, die Versorgung auf die Beine zu stellen. Das Problem dabei ist nur, dass dieser Aktionsplan von den Ländern und den Sozialversicherungen nicht angenommen wurde, und damit stehen wir jetzt vor der Problematik, dass wir diesen Bereich neu aufstellen müssen und schauen müssen, wie wir die Problemstellungen, die ohne Zweifel bestehen, jetzt so gut abdecken, dass die Betroffenen, vor allem die schwer Betroffenen, die bestmögliche Versorgung bekommen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeord­nete Eisenhut, bitte.

RN/8.2

Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wie wir schon gehört haben: Der Aktionsplan besteht ja schon seit längerer Zeit, alleine es fehlt an der tatsächlichen Umsetzung, dass die Betroffenen wirklich Nutzen daraus ziehen können. Ich kann solche Erzählungen, solche Beispiele, wie sie Kollege Schallmeiner hier erwähnt hat, auch nur bestätigen. Das ist für die Betroffenen wirklich ein Spießrutenlauf ohne Ende, um überhaupt zu einer Diagnose zu kommen.

Aufgrund der Schätzungen des nationalen Referenzzentrums für postvirale Syndrome in Österreich sprechen wir von knapp 80 000 Personen, die von ME/CFS betroffen sind. Hinsichtlich der konkreten Zahlen, die vorliegen, fehlt halt ein bissel die Klarheit in der Diagnostik, das haben Sie selbst schon erwähnt. Ursächlich hierfür ist, dass die Definition, welche einerseits vom nationalen Referenzzentrum entwickelt wurde und sich andererseits auch auf internationale Erkenntnisse stützt, von einzelnen Systempartnern noch einmal zur Diskussion gestellt wird.

Daher meine Frage: Welche Maßnahmen wollen Sie wirklich konkret ergreifen, um verständliche, transparente Definitionen von gegenständlichen Krankheits­bildern zu etablieren, um einerseits für die Allgemeinheit einen treffsicheren Überblick über die tatsächliche Zahl der Betroffenen zu gewährleisten und andererseits, was noch viel wichtiger ist, den Betroffenen zu einer raschen Diagnose zu verhelfen und in weiterer Folge dann die zielgerichtete Behandlung in die Gänge bringen zu können?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ich kann noch einmal betonen, weil das schon in der Beantwortung der vorherigen Frage ausgeführt wurde: Wir sind mit wirklich großem, großem Engagement dabei, diese Probleme zu lösen. Das ist etwas, was wir übernommen haben. Wir brauchen jetzt im Zusammenwirken mit dem Referenzzentrum, mit der GÖG, mit Bund, Ländern und Sozialversicherungen einen Gesamtplan, wie wir damit umgehen, wie wir die beste Versorgung aufstellen.

Ich kann Ihnen versichern, wir sind da wirklich ganz schwer am Arbeiten und hoffen, dass wir möglichst rasch eine Umsetzung ermöglichen. Ich weiß um die Geschichten, ich kenne viele der Betroffenen selbst, ich weiß, welches Leid da entsteht. Das große Interesse von uns als Bundesregierung ist es, da die bestmögliche Versorgung zu erreichen, und ich bin mir sicher, wir sind auf einem guten Weg, aber bitte noch um etwas Geduld, weil das Zusammenspiel der einzelnen Teile nicht einfach ist und wir eine gute Versorgung wollen, auf die sich die Betroffenen auch verlassen können.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 6. Anfrage, das ist jene des Abgeordneten Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/9

Anfrage 42/M

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Frau Minister! Eine kleine, kurze, prägnante Frage: 

„Warum befürworten Sie die Beibehaltung von Sozialabgaben auf Trinkgelder, obwohl dadurch Arbeitnehmern ein Teil der finanziellen Anerkennung für guten Service entzogen wird?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Beginnend darf ich sagen – und ich glaube, das ist in dieser Trinkgelddiskussion ein wesentlicher Punkt –: Der Erfolg der Branche hängt vom starken Einsatz der Beschäftigten ab. In der Gastronomie wird immer wieder das Argument gebracht, dass die niedrigen Grundgehälter kein Problem sind, da die Beschäftigten ohnehin ein hohes Trinkgeld bekommen. Das mag für die Beschäftigten in einfachen Zeiten kein Problem sein, aber wie schaut es denn in der Absicherung im Krankheitsfall, beim Wochengeld, bei einer Invaliditätspension oder bei Arbeitslosigkeit aus? Wenn das Trinkgeld nicht in die Bemessung dieser Leistungen einfließen kann, so verwehrt man den Betroffenen lebensstandarderhaltende Sozialleistungen.

Lassen Sie mich ein Beispiel geben: Eine Kellnerin hat einen Schlaganfall, ein ganz, ganz trauriger Umstand, und kann ihren Job nicht mehr ausüben. Ihre Invaliditätspension wäre ohne die Einbeziehung der Trinkgelder wesentlich geringer. 

Ich darf daran erinnern, vor solch einer Situation stand die ganze Gastronomie­branche schon einmal, und zwar in der Pandemie, und ich kann mich sehr gut erinnern, wie wir damals die Coronakurzarbeit entwickelt haben. Für die Beschäftigten in der Gastronomie war das ein echtes Problem, weil die Grundeinkommen so gering waren, dass wir zusätzlich noch eine Ersatzleistung für die Beschäftigten schaffen mussten.

Das heißt, das Trinkgeld ist in dem Bereich ein solch wesentlicher Bestandteil, weil die Grundeinkommen so gering sind. 

Abgesehen von der neuen Trinkgeldregelung wird heute auch der Entwurf über die Errichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds im Nationalrat eingebracht. Der Fonds ist ganz, ganz wichtig, um die Beschäftigten in der Qualifizierung zu unterstützen und zu schauen, wie man die Beschäftigten ganzjährig in der Gastronomie halten kann. Das werden die wichtigen Punkte sein. Ich glaube, das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung und der Anerkennung für die Beschäftigten in diesem Bereich.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

RN/9.1

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Minister. – Wir sehen das natür­lich diametral anders.

Jetzt hätte ich noch eine Frage an Sie, Sie können auch gerne schätzen, wenn Sie es nicht genau wissen; ungefähr zu schätzen, wird ja gehen: Was schätzen Sie, wie hoch der Anteil dieser Trinkgeldpauschale in Prozenten ist, der dem Mitarbeiter, der Kellnerin, dem Kellner, in sein Pensionskonto fließt, und wie hoch der Prozentsatz ist, der ins allgemeine Budget hineinfließt, mit dem wir alles mitfinanzieren, Asylanten und Sonstiges? Können Sie ungefähr dieses Verhältnis in Prozenten abschätzen, oder soll ich Ihnen helfen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Sie werden verstehen, dass Sie von mir keine Schätzungen hören werden. Das ist ganz klar. Um Schätzungen geht es nicht in der Politik, sondern um Sachpolitik, um Fakten – nicht um Schätzungen. Also das wäre wirklich unseriös und das werde ich auf keinen Fall tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Herr Präsident, das ist keine Antwort!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Frage ist beantwortet. Die Wertung obliegt ganz Ihnen. Die Frage wurde so beantwortet, wie sie beantwortet wurde. 

Wir gelangen zur 7. Anfrage, 47/M, das ist jene der Abgeordneten Bettina Zopf. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/10

Anfrage 47/M

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Geschätzte Frau Ministerin! Wir beschäf­tigen uns ja maßgeblich mit altersgerechten Arbeitsplätzen. Eines der Modelle, von dem wir uns auch viel Erfolg versprechen, ist natürlich die Teilpension. 

„Wie können mit dem neuen Modell der Teilpension Menschen länger in Beschäftigung gehalten werden?“

Das sollte ja schlussendlich unser Ziel sein: altersgerechte Arbeitsplätze anzu­bieten und das Arbeiten im Alter möglich zu machen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vielen Dank für diese Frage. – Ja, die Teilpension ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Schritt in vielerlei Hinsicht. Erstens deshalb, weil sie für die Menschen die Möglichkeit bietet, länger in Beschäftigung zu bleiben, und zwar in einer Form länger in Beschäftigung zu bleiben, die ihnen nicht die höchste Belastung abverlangt. Sie können sich entscheiden, ob sie zu 25, zu 50 oder 75 Prozent in Beschäftigung bleiben. Auf der anderen Seite wird ihnen natürlich die Pensionsleistung im ergänzenden Ausmaß zur Verfügung gestellt. Ihr Pensionskonto wird geschlossen, und das ergänzt sich.

Das ist wirklich eine ganz, ganz tolle neue Form, die vielen, die am Weg zur Pension oder in Pension sind, eine neue Möglichkeit eröffnet, weil viele gesagt haben: Ich schaffe es nicht mehr, eine ganze Woche zu arbeiten, aber drei Tage, das ginge schon noch, und ich kann noch im Arbeitsleben bleiben. Wir hoffen, damit auch das faktische Pensionsantrittsalter zu steigern.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Zopf [ÖVP]: Nein, danke!)

Dann gelangen wir zur Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/10.1

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Menschen länger in Beschäf­tigung zu halten und damit das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, das ist ein gemeinsames und erklärtes Ziel dieser Bundesregierung. 

Gerade ältere Menschen haben sehr oft – auch wenn sie Arbeit suchend sind – gesundheitliche Einschränkungen, sind im Rehageldbezug, kurz vor dem Bezug der Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. In diesen Systemen fehlt leider sehr oft auch die Flexibilität, weil viele Menschen nicht völlig arbeitsunfähig sind, sondern gerne noch einen Beitrag leisten würden und teilweise im Erwerbsprozess bleiben möchten.

Wie weit sind die Vorarbeiten fortgeschritten, um die Umsetzung einer Teilarbeits­fähigkeit beispielsweise und weiterer Maßnahmen voranzutreiben, die helfen sollen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder in Beschäftigung zu bringen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vielen Dank auch für diese Frage. – In Österreich gibt es bisher keine Teilarbeitsfähigkeit, aber wir haben uns im Regierungs­programm darauf verständigt, dass wir uns Rehabilitationsgeld, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension gut anschauen werden, weil wir da doch eine Vielzahl von Baustellen sehen, die beseitigt werden müssen.

Von daher bin ich sehr froh, dass die Arbeitsgruppe auf Ebene der Expertinnen und Experten gestartet ist. Es ist eine Arbeitsgruppe, die sich gemeinsam mit der ÖGK, der PVA, dem AMS und dem SMS unter Leitung des Sektionschefs bei mir im Haus damit beschäftigen wird. Es ist eine reine Facharbeitsgruppe, die mit dem Blickpunkt darauf schauen wird: Wie sind die einzelnen Fälle und was läuft da nicht gut? Ich glaube, das ist der wichtige Blickpunkt, den wir im Auge haben müssen. Das ist jetzt der erste Schritt. Sobald diese Arbeitsgruppe Ergebnisse hat, werden wir natürlich das auch diskutieren und schauen, dass wir zu einer guten Lösung kommen und die Schwachstellen, die ohne Zweifel in dieser Systematik bestehen, auch in der Zuständigkeit, möglichst beseitigen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Frau Abgeordneter Disoski. – Bitte.

RN/10.2

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Im Rahmen der Einführung der Teilpension ist ja auch die Altersteilzeit, die ja insbesondere gerade von Frauen sehr gerne genutzt wird, verschlechtert worden. Die Altersteilzeit kann erst später begonnen werden, zukünftig frühestens drei Jahre statt wie bisher fünf Jahre vor dem Pensionsantritt, also mit 62, nicht, wie es davor war, mit 60. Diese Verschiebung trifft natürlich vor allem Frauen, Frauen, die in körperlich belastenden Berufen arbeiten, wie zum Beispiel in der Pflege. 80 Prozent aller in der Pflege Arbeitenden sind Frauen; das wissen wir beide.

Mich interessiert, ob Ihr Ministerium Berechnungen oder Schätzungen darüber hat, wie viele Menschen und gesondert wie viele Frauen das Antrittsalter von 62 aufgrund von Invalidität, von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht erreichen werden können. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch der Pensions- und auch der Arbeitslosenversicherung, weil eben die Betroffenen nicht in Altersteilzeit, sondern in Invaliditätspension oder Arbeitslosigkeit sind, und welche Maßnahmen sehen Sie vor, um diese zusätzlichen sozialen und auch finanziellen Belastungen abzufedern?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ich bin sehr froh, dass wir die Altersteilzeit erhalten konnten. Das war, glaube ich, ein wesentlicher Schritt. Ja, die Alters­teilzeit wird in ihrer Dauer verringert, und zwar von fünf Jahren schrittweise – das ist immer wichtig, wir fahren da nicht drüber, sondern machen es schritt­weise – auf drei Jahre, wobei ich dazusagen muss, die drei Jahre sind die durchschnittliche Länge, in der bereits jetzt die Altersteilzeit von Frauen in Anspruch genommen wird. Das ist ein wesentlicher Punkt.

Berechnungen darüber, was die Folgen sind, würde jemand in Invaliditäts­pension gehen, werden, glaube ich, sehr schwierig sein, weil man ja nicht weiß, wie die Erwerbsverläufe sind. Vor allen Dingen – ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt – werden wir ja gerade im Bereich der Pflege, den Sie erwähnt haben, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Schwerarbeits­regelung eröffnen. Das ist ein wichtiger Punkt.

Trotzdem, bedeutend ist: Wir erhalten die Altersteilzeit, wir verschränken sie nur mit der Teilpension. Also sie bleibt bestehen, wir verschränken sie mit der Teilpension. Und wir müssen schauen – und ich glaube, das ist in unser aller Interesse –, dass die Arbeitsbedingungen gerade für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so sind, dass sie in Beschäftigung bleiben können, und dass es für sie einen Arbeitsplatz gibt, der es ihnen auch gesundheitlich ermöglicht, bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter beschäftigt zu bleiben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Tanzler. – Bitte.

RN/10.3

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Guten Morgen! Vor dem Sommer wurde ja nicht nur die Teilpension beschlossen, sondern auch die Erhöhung der Kranken­versicherungsbeiträge zur Pension. Frau Ministerin, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um diese Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für die Pensionistinnen und Pensionisten abzufedern?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ja, es wurden die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten erhöht. Das war notwendig, auch um die Qualität im Gesundheitssystem zu erhalten. Ich weiß, dass es eine Belastung darstellt. Darum war es uns wichtig, dass wir auch da einen wesentlichen Abfederungsschritt setzen: Wir haben einen Arzneimittelkostendeckel eingeführt. Das heißt, die Rezeptgebühren werden zusammengerechnet, und es werden – das ist ganz wichtig – bei den verschriebenen Rezepten in Zukunft auch jene Medikamente, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt, auf diesen Deckel angerechnet. Gerade ältere Menschen haben ja leider oft wirklich einen höheren Medikamentenbedarf. Von daher kommt durch das frühere Erreichen des Arzneimittelkostendeckels für sie eine wesentliche Ersparnis zustande. Das gilt übrigens nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Menschen mit Behinderungen oder für – sagen wir – eine Alleinerzieherin, die Kinder hat. Kinder sind auch öfter krank, deshalb ist es auch da eine Erleichterung. Es war wichtig, das auch auf den Weg zu bringen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Schartel. – Bitte.

RN/10.4

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich kann da an die Kollegin anschließen: Sie haben auch in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt, dass die Teilpension wirklich eine ganz, ganz tolle Geschichte ist, um ältere Menschen in Arbeit zu halten. Wir sind davon überzeugt, dass es eine ganz wesentliche Verschlechterung ist, überhaupt im Vergleich zur Möglichkeit der Altersteilzeit alt. 

Pensionen sind momentan sehr, sehr im Fokus der Regierung, aber negativ. Zurzeit wird nicht nur öffentlich darüber diskutiert, sondern der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Pressl hat in der „Pressestunde“ sogar gefordert – und wird es auch in der Reformpartnerschaft einbringen –, dass der 13. und 14. Bezug zur Abdeckung der Pflegekosten herangezogen wird. 

Jetzt möchte ich Sie heute fragen, ob Sie garantieren, dass der 13. und 14. Bezug, sprich Weihnachts- und Urlaubsgeld, tabu sind, dass das den Pensionisten nicht weggenommen wird, und vor allem, dass es auch keine wesentliche Verschlechterung gibt, also Maßnahmen betreffend Pensionisten zur Budget­sanierung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ich darf Ihnen widersprechen, was die Teilpension angeht. Die Teilpension eröffnet nun für Gruppen eine Möglichkeit, mehr Stunden zu arbeiten. Diese haben sie bisher nicht gehabt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Können Sie mal Fragen beantworten?) – Ich beantworte gerade die Frage, danke.

Vor allen Dingen konnten jene Menschen, die in Schwerarbeitspension sind, zuvor nur geringfügig beschäftigt werden, und die können jetzt in Teilpension gehen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das war nicht die Frage ...!) Das ist eine neue und gute Möglichkeit. Das gilt auch für jene, die in Korridorpension sind, diese können auch in Teilpension gehen, also nicht mehr nur geringfügig arbeiten. Das ist ganz, ganz wichtig. 

Betreffend den 13. und 14. Bezug für die Pensionistinnen und Pensionisten: Dazu habe ich mich schon öffentlich geäußert. Ich bin nicht dafür, dass es zu weiteren Belastungen für die Betroffenen kommt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber keine Garantie! – Abg. Schartel [FPÖ] – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Genau!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 8. Anfrage, 45/M, das ist jene des Abgeordneten Silvan. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/11

Anfrage 45/M

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Frau Ministerin, Sie haben ja bei Ihrem Amtsantritt im Bereich der Primärversorgung eine sehr schwierige Situation vorgefunden. Das heißt wenige Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit Kassen­verträgen, wenige Fachärzte mit Kassenverträgen. 

Sie haben jetzt in den letzten sieben Monaten sehr, sehr daran gearbeitet, die Primärversorgung zu stärken. Sie haben, glaube ich, dieses Jahr die 100. Primär­versorgungseinheit eröffnet. Vor wenigen Wochen ist im 9. Bezirk eine Kinder­primärversorgungseinheit eröffnet worden. Es gibt Gott sei Dank mittlerweile auch in Sankt Pölten eine Primärversorgungseinheit für Kinder. Meine Frage lautet: Wie werden Sie die Primärversorgung weiter stärken?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen setzen Sie zur Stärkung der sogenannten Primärversorgung?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Der Ausbau der Primärversorgungszentren ist ein Erfolgsmodell, das auf den Weg gebracht wurde und das sicher zur besseren Versorgung der Menschen in diesem Land beiträgt. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt bereits 106 Primärversorgungszentren oder -einheiten haben. Das ist wirklich eine tolle Leistung. 

Wer schon in einem Primärversorgungszentrum war, weiß, wie umfassend da die Patientinnen und Patienten behandelt werden. Es sind dort nicht nur die ärztlichen Leistungen zu finden, sondern sehr oft auch psychologische Betreuung. Auch die nicht ärztlichen Berufe sind in diesen Zentren vertreten, auch Sozial­beratung oder Pflegeberatung. Das ist ein tolles Angebot. 

Ich glaube, es ist ein zukunftsträchtiges Angebot, das zusätzlich – und das zu sagen, ist wesentlich – zur Einzelordination angeboten wird. Gerade in ländlichen Regionen, wo die Versorgung nicht so ideal ist, ist das vielleicht eine Möglichkeit, um eine gute Versorgung zu garantieren, und auch ein attraktives Angebot für Ärztinnen und Ärzte. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? (Abg. Silvan [SPÖ]: Bitte, eine Zusatzfrage!) – Bitte.

RN/11.1

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Eine Zusatzfrage vielleicht noch: Meine Vorfragenden haben ja schon die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge angesprochen. Wie wollen Sie da die Mittel genau einsetzen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Die Mittel von der Erhöhung der Krankenversiche­rungsbeiträge gehen eins zu eins in die Leistungen. Es gibt in der Krankenver­sicherung ja einen sehr geringen Anteil an Verwaltungskosten. Das heißt, alle Mittel, die da eingenommen werden, gehen in die Versorgung. Wir wollen eine gute öffentliche Versorgung, die wirklich jedem und jeder die Leistung gibt, die er oder sie braucht, die die beste Versorgung gibt, die er oder sie braucht – also das wollen wir erreichen. 

Von daher: Die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge geht gleich wieder in die Leistungen hinein, und wir brauchen das Geld, weil wir natürlich auch wissen, dass die Leistungen und die Kosten der Leistungen auch aufgrund der demografischen Entwicklung in diesem Land steigen. Von daher ist es richtig: gute Versorgung garantieren und die Mittel wirklich zielgerichtet für die Patien­tinnen und Patienten einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Giuliani-Sterrer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/11.2

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ): Frau Ministerin! In der angesprochenen neuen Primärversorgung können auch Covid-Impfungen angeboten werden. Auf dem offiziellen Gesundheitsportal Ihres Ressorts wird diese Impfung weiterhin für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat, für Jugend­liche und Erwachsene kostenlos angepriesen und sogar als allgemeine Risiko­reduktion bezeichnet, ohne Hinweis auf die bekannten Nebenwirkungen. 

In den USA empfiehlt die CDC dieses Covid-Impfmedikament – nichts anderes ist nämlich eine Impfung, sie ist ein Medikament – seit heuer nicht mehr generell für gesunde Kinder oder Schwangere, sondern nur nach ärztlicher individueller Entscheidung – aufgrund der vielen offenen wissenschaftlichen Fragen und Erkenntnisse. 

Zu meiner Frage an Sie, mit dem Ersuchen um konkrete Antwort, die sich die Menschen in diesem Land auch erwarten dürfen: Wird Ihr Ministerium diese internationalen Neubewertungen aus den USA auf unseren Gesundheits­platt­formen an Ärzte und Patienten kommunizieren oder bleiben Sie weiterhin bei Ihrer allgemeinen Erzählung zu Covid und schließen damit den mündigen Bürger durch Nichtinformation von einer ehrlichen Risikoabwägung aus?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ich darf darauf hinweisen, dass die Entscheidungen über Impfungen vom österreichischen Impfgremium getroffen werden. Das heißt, wie Impfungen empfohlen werden, basiert auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Das heißt, das macht nicht das Ministerium frei Hand, sondern die Information wird natürlich auf wissenschaftlicher Basis gegeben.

Ich würde nur bitten, dass alle Patientinnen und Patienten, alle Menschen, die überlegen, eine Impfung zu bekommen, und sich selbst nicht sicher sind, einfach ihren Hausarzt aufsuchen und dieses Thema mit ihm oder mit ihr besprechen. Das ist der richtige Weg. Es ist niemand verpflichtet. Es wird nur angeraten. 

Von daher ist das, glaube ich, eine gute Auseinandersetzung: Wie ist mein individueller Zustand? Kann das für mich positiv sein? – Wir wissen nur, Impfen hilft. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Aha!) Wir können nur raten, es zu machen, weil wir auf Grundlage der Empfehlungen des österreichischen Impfgremiums handeln. Es ist klar, dass internationale Studien und Ergebnisse natürlich auch vom Impfgremium behandelt werden. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Deckenbacher. – Bitte.

RN/11.3

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Die Primärversorgung ist ein wichtiger Schlüssel für eine umfas­sende Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung. Ärztinnen und Ärzte arbeiten in Einzel- oder Gruppenpraxen, aber auch in sogenannten Primär­versorgungseinheiten. Wenn das an einem Standort stattfindet, dann ist das ein Zentrum, wenn es um mehrere Standorte geht, ein Netzwerk. Vor zehn Jahren wurde die erste Primärversorgungseinheit in Österreich, in Wien, gegründet. Sie haben es schon erwähnt, mittlerweile haben wir über 100. 

Meine Frage ist: Wie sehen Sie die Entwicklung der Zahlen der Primärversorgungs­einheiten und wie gliedern die sich in Netzwerke und Zentren? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Dazu darf ich folgende Information geben: Mit Stand Oktober 2025 bestehen in Österreich 106 PVEs, davon 14 Kinder-PVEs. Die Zahl setzt sich aus elf Netzwerken und 95 PVE-Zentren an 125 Standorten zusammen. Die Zahl der PVEs konnte in den letzten Jahren mehr als verdrei­facht werden. Derzeit befinden sich weitere 34 PVE-Gründungen in konkreter Planung, sie werden in den nächsten Jahren umgesetzt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.

RN/11.4

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Wir wissen ja, dass die Primär­versor­gung durch die Ärzte gut funktioniert. Jetzt sind zusätzlich auch Therapie­praxen ohne Ärzte in Planung. Können Sie kurz darstellen, wie die in Zukunft ausschauen sollen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Sie sagen es richtig, im Regierungsprogramm befindet sich im Kapitel „Ausbau des niedergelassenen und ambulanten Versor­gungs­angebots“ auch das Thema Therapie- und Pflegepraxen. Das ist eine große Chance, sozusagen auch die nicht medizinischen Berufe im gemeinsamen Zusammenwirken mit der medizinischen Versorgung besser ausbauen zu können. 

Wir sind derzeit bei den ersten Schritten der Umsetzung des Projektes. Das heißt, wir sind in Gesprächen mit der Sozialversicherung und natürlich auch mit den Vertretungen der Berufsgruppen der nicht ärztlichen Berufe. Ich hoffe, dass wir bald zu einer guten Lösung kommen, weil gerade die in diesem Bereich angebotenen Leistungen ganz wesentlich dazu beitragen können, dass das Gesundheitssystem auch entlastet wird. Es muss nur gut aufgestellt werden, gut aufgebaut werden. Jetzt sind wir in der Vorarbeit und ich hoffe, dass wir bald die ersten Projekte präsentieren können.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage, 43/M, das ist jene des Abgeordneten Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/12

Anfrage 43/M

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Ministerin! Die neue Bundesregierung ist ja unter anderem mit dem Versprechen der Budgetsanierung und, wie Sie auch gerade vorhin gesagt haben, auch dem Versprechen des Ausbaus der Gesundheitsversorgung angetreten. Mit dem aktuellen Doppelbudget hat die Regierung die EU-Vorgaben und das 3-Prozent-Defizit-Ziel ja schon klar verfehlt und dieses Versprechen gebrochen. Für heuer sind 4,5 Prozent und für nächstes Jahr 4,2 Prozent gesamtstaatliches Defizit zu erwarten. Einen maßgeblichen Anteil an diesem Defizit hat auch das Gesund­heitssystem. 

Die Österreichische Gesundheitskasse hat alleine im vergangenen Jahr ein Defizit von 550 Millionen Euro erwirtschaftet. Gleichzeitig gab es heuer im Frühling Ankündigungen von weiteren Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen. Auf der einen Seite gab es Beschlüsse, die Krankenversicherungsbeiträge bei den Pensionisten deutlich zu erhöhen, was alleine im heurigen Jahr 600 Millionen Euro Belastung abbildet. Die E-Card-Servicegebühr ist eingeführt worden. Gleichzeitig hat die ÖGK angekündigt, dass es eine Zuweisungspflicht für radiologische Untersuchungen wie MRT und CT gibt, dass bestimmte Labor­leistungen eingeschränkt werden (Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen), dass ein neuer Selbstbehalt eingeführt wird für den Krankentransport und viele andere Sachen.

Deshalb meine ganz konkrete Frage in Anbetracht dessen, dass Sie hier von einem Leistungsausbau sprechen, der ja nur finanzierbar ist, wenn auch das entsprechende Geld dazu da ist:

„Mit welchem tatsächlichen Defizit rechnen Sie bei den drei großen Sozial­versicherungsträgern – ÖGK, SVS, BVAEB – per 31.12.2025?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vielen Dank für die Frage. Was ich zur derzeitigen Situation der Sozialversicherungsträger sagen kann, ist, dass die SVS kein Defizit hat, die ÖGK und die BVAEB haben ein Defizit im Rahmen von 500 Millionen Euro beziehungsweise von 100 Millionen Euro. Die genannten Defizite sind jedoch in Relation zum Gesamtaufwand der betroffenen Träger zu sehen. In der ÖGK stellt das Defizit 2,45 Prozent des Gesamtaufwandes dar, in der BVAEB stellt das Defizit 2,54 Prozent des Gesamtaufwandes dar.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

RN/12.1

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Die von Ihnen genannten Zahlen, gerade auch im Bereich der ÖGK, sind aber weit über der Zielsetzung, die Sie selber für das heurige Jahr ausgegeben haben beziehungsweise die ÖGK ausgegeben hat. Die Zielsetzung war ein Defizit von 250 Millionen Euro für 2025, Sie sprechen jetzt von über 500 Millionen Euro. 

Können Sie garantieren, dass es unter Ihrer Ministerschaft zu keinen weiteren Kürzungen oder Belastungen für die Versicherten der ÖGK kommt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir hier den Bereich der Selbstverwaltung haben. Dem Ministerium obliegt die Kontrolle. Die ÖGK selbst hat natürlich größtes Interesse daran, das Defizit zu verringern, hat auch bereits Maßnahmen gesetzt, die gemeinsam im Vorstand sozusagen mit den Stimmen aller beteiligten Parteien beschlossen wurden. Von daher sind wir da auf einem Einsparungsweg, der aber – und das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt – nicht zu sehr auf Kosten der Leistungen für die Versicherten gehen darf. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. (Beifall bei der SPÖ.) 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Pöttinger.

RN/12.2

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Nachdem wir nach der Fusion der ÖGK die Leistungen für die Versicherten in vielen Bereichen nach oben nivelliert haben, bin ich davon überzeugt, dass die schon angesprochene Patientenmilliarde sehr wohl in der Gesundheitsversorgung angekommen ist. 

Meine konkrete Frage: Wie haben sich die Ausgaben für Versicherungsleistungen, insbesondere bei der ÖGK, in den Jahren seit der Fusion entwickelt, und um wie viel mehr wird nach der Fusion für die Versicherten ausgegeben als davor?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Im Jahr 2019 haben die Gebietskrankenkassen und die Betriebskrankenkassen gemeinsam 14,7 Milliarden Euro an Versiche­rungsleistungen gezahlt. Im Jahr 2024 hat die ÖGK circa 20 Milliarden Euro für die Versicherten ausgegeben. Das entspricht einer Steigerung um 35 Prozent. 

Im Jahr 2019 haben die VAEB und die BVA gemeinsam 2,6 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen bezahlt. Im Jahr 2024 hat die BVAEB 3,7 Milliarden Euro für die Versicherten ausgegeben. Das entspricht einer Steigerung um knapp 38 Prozent. 

Im Jahr 2019 haben die SVA und die SVB gemeinsam 1,7 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen gezahlt, im Jahr 2024 hat die SVS 2,4 Milliarden Euro für die Versicherten ausgegeben. Das entspricht einer Steigerung um 34 Prozent. Diese Zusammenfassung hat eine kleine Unschärfe, da die BKK der Verkehrsbetriebe nicht zur ÖGK gekommen ist, sondern zum Teil zur BVAEB.

Da möchte ich auch anmerken, dass die Entwicklung der Versicherungsleistungen nur begrenzt etwas über die Steigerung der Versorgung der Versicherten aussagt, denn die Steigerung der Ausgaben für die Versichertenleistungen hängt sowohl an der Anzahl der Versicherungsleistungen als auch an der Höhe der Tarife. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte schön.

RN/12.3

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke schön. Frau Bundes­ministerin, Sie haben jetzt schon sehr gut erklärt und beantwortet, dass in der Sozialversicherung das Hauptaugenmerk eigentlich auf die Leistungen gelegt wird, die die Versicherten erhalten. Wir wissen, das ist bekannt, dass die Verwaltungskosten in der privaten Krankenversicherung bis zu 30 Prozent betragen. 

Mich würde interessieren, da in der Sozialversicherung die Verwaltung ja immer sehr sparsam aufgestellt ist, wie hoch die Verwaltungskosten der Sozial­versicherung zurzeit sind, speziell bei den Krankenversicherungsträgern.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vielen Dank für diese wichtige Frage, weil sie auch zeigt, wie leistungsfähig unsere Sozialversicherungsträger sind. Der Prozent­anteil der Verwaltungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen belief sich im Jahr 2024 in der KV auf 2,6 Prozent, in der Unfallversicherung auf 8,7 Prozent und in der Pensionsversicherung auf 1,3 Prozent. Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung ist der Verwaltungsaufwand extrem niedrig. Laut einer OECD-Studie aus dem Jahr 2017 weist die private Krankenversiche­rung in Österreich weit höhere Verwaltungskosten aus.

Lassen Sie mich dazu noch im Umkehrschluss Folgendes darstellen: Die ÖGK gibt rund 96 Prozent an den Gesamtausgaben für ihre Versicherten aus und hat dazu im Jahr 2024 folgende zusätzliche verbessernde Leistungen geschaffen: Insgesamt wurden 24 neue Primärversorgungseinheiten eröffnet und dadurch eine Versorgung mit einem breiten Leistungsangebot für erweiterte Öffnungs­zeiten bereitgestellt. Weiters erfolgte die Harmonisierung der Gesamtverträge im Bereich der Magnetresonanztomografie inklusive einer damit einherge­henden Einführung neuer Leistungen. Im Bereich MTD-Berufe wurde die Versorgung durch zusätzliche Besetzung von Planstellen weiter ausgebaut. Bei den Heilmitteln kam es zu einer Bereitstellung von neuen, teuren Heil­mitteln. Im Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel erfolgten einerseits eine höherwertige Versorgung der Versicherten und andererseits eine Verlagerung aus dem stationären in den häuslichen Pflegebereich.

Nicht zuletzt leisten die Krankenversicherungsträger auch einen substanziellen Beitrag zur Spitalsfinanzierung. Also die Verwaltungskosten sind extrem gering und der Einsatz für die Versicherten ist ein extrem hoher. – Danke. (Abg. Nussbaum [SPÖ]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen nun zur Anfrage 10, 48/M, das ist jene des Abgeordneten Michael Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/13

Anfrage 48/M

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir haben ja heute im Laufe der Plenardebatte unter Beschlussfassungen auch eine Neuregelung der Grenzgängerregelung auf der Tagesordnung, diese können wir dort auch entsprechend diskutieren. Es ist aber vor allem in Grenzregionen ein wichtiges Thema, da auch zu reagieren. Daher meine Frage:

 „Auf welche Problematik reagiert die neue Grenzgängerregelung?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Vielen Dank für diese Frage. Die neue Grenz­gängerregelung ist eigentlich eine Reparatur. Es ist sozusagen eine Aufenthalts­bewilligung für Grenzgänger und reagiert auf die folgende Problematik: dass drittstaatsangehörige Personen in einem EWR-Nachbarstaat oder der Schweiz bereits langfristig niedergelassen sind und in österreichischen Betrieben oft als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt sind, aber mangels Wohnsitz in Österreich keine Möglichkeit haben, ein österreichisches Aufenthaltsrecht zu bekommen – das ist klar –, aber es geht um den erleichterten Grenzübertritt und der ist nun möglich. 

Ich darf darauf hinweisen, dass es sich dabei um 200 bis 250 Personen handelt, die bei uns in Beschäftigung sind und auch bereits eine Arbeitsbewilligung haben und wichtige Schlüsselkräfte sind. Wir werden natürlich alles dazu tun, dass das nicht zu einem Geschäftsmodell wird, sondern dass man mit dieser Regelung jetzt einfach eine Erleichterung beim Grenzübertritt für diese Personen schafft.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage? (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Danke!)

Damit sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt. 

Ich bedanke mich, Frau Bundesministerin, und erkläre die Fragestunde für beendet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

RN/14

Präsidium

RN/14.1

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die verteilte Mitteilung.

Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/14.2

Mitteilungsliste

RN/14.3

Ankündigung einer kurzen Debatte über eine Anfragebeantwortung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich teile mit, dass das Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2425/AB der Anfrage 2881/J der Abge­ordneten Thau, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bekenntnis zur Neutralität: Fehlanzeige?“ durch den Herrn Bundeskanzler abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

RN/14.4

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Um die Punkte 14 bis 16 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschuss­berichte abzusehen. 

Bei den Punkten 14 bis 16 handelt es sich um Berichte des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl, 245 der Beilagen; das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Innsbruck um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier, 246 der Beilagen; sowie das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Steyr um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, 247 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

RN/14.5

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 bis 7, 8 bis 10 sowie 14 bis 16 der Tagesordnung jeweils zusammen­zufassen. 

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

RN/14.6

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­konferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 136, ÖVP 124, SPÖ 108, NEOS 68 sowie Grüne 64 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Steiner [FPÖ]: Nein, der Strasser ist dagegen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – (In Richtung des auf seinem Sitzplatz sitzenden Abg. Strasser [ÖVP]:) Herr Kollege, ist das eine Gegenstimme? (Abg. Strasser [ÖVP] erhebt sich von seinem Sitzplatz.) Einstimmig angenommen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Der ist immer sitzen geblieben! – Abg. Wurm [FPÖ]: Habts schon die erste Streiterei?)

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

RN/15

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (212 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (229 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/16

10.13

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier herinnen und daheim vor den elektrischen Geräten! Zunächst noch ganz kurz zum vorigen Tagesordnungspunkt, zur Fragestunde, in Richtung Frau Kollegin Teiber: Sie haben natürlich recht, es gibt eine Ombudsstelle – das war mein Fehler –, aber es gibt keine Schlichtungsstelle. Insoweit war meine Kritik natürlich richtig, dass jeder, der einen falschen Bescheid bekommt, vors Arbeits- und Sozialgericht gehen muss – und das ist gerade für die älteren Personen tatsächlich auch schwierig. – Nur so viel noch dazu; da haben Sie selbstverständlich recht gehabt, das war mein Fehler.

Jetzt kommen wir zu einem Bundesgesetz, das das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz ändert. Was so technisch klingt, ist in Wirklichkeit Folgendes: Es werden jetzt neue Regeln für die freien Dienstnehmer beschlossen. Das ist an und für sich etwas, dem wir unsere Zustimmung geben werden, wiewohl ich jetzt schon auch sagen möchte: Aus unserer Sicht könnte man freie Dienstverträge ganz abschaffen. Es ist vor wenigen Monaten, weil ein Essenszusteller alle seine Mitarbeiter gekündigt und sie zu freien Dienstnehmern degradiert hat, in Österreich eine große Debatte entstanden. Ich nenne jetzt bewusst nicht den Namen, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass das Instrument des freien Dienstnehmers in den letzten 20 Jahren sehr, sehr häufig eingesetzt worden ist. Es ist bei allen anderen Essenszustellbetrieben von Anfang an so gewesen, das heißt, da gab es natürlich auch einen Konkurrenzdruck – ohne jetzt irgendjemanden in Schutz nehmen zu wollen.

Freie Dienstnehmer haben überhaupt keine soziale Absicherung, und leider Gottes werden sie diese soziale Absicherung auch mit dieser Reform nicht bekommen. Es sollen jetzt Kündigungsfristen eingeführt werden. Das ist natürlich zu begrüßen, und dem werden wir selbstverständlich unsere Zustimmung geben, ich glaube allerdings, dass man generell einmal überlegen soll, Frau Bundes­minister, ob man diese freien Dienstnehmer in Österreich tatsächlich braucht. Ich halte das nicht für den richtigen Weg, weil ich glaube, viele dieser freien Dienstnehmer stehen auch nach der Kündigungsfrist, die wir jetzt beschließen, dann da: Es gibt keinerlei Möglichkeiten, Arbeitslosengeld zu bekommen, Urlaubsgeld zu bekommen. All das sind eben Errungenschaften des österreichi­schen Wohlfahrtsstaats, und ich glaube, es sollten einfach alle Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer in den Genuss derselben kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns ist völlig klar: Die geringfügig Beschäftigten sollen erhalten bleiben, aber das Instrument des freien Dienstnehmers sollten wir, Frau Bundesminister, tatsächlich komplett abschaffen; daher unsere Zustimmung! (Beifall bei der FPÖ.)

10.15

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeord­nete Teiber. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/17

10.15

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zusehe­rinnen! Ja, lange ist es her, dass in diesem Hohen Haus zuletzt eine Verbesserung für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen beschlossen worden ist. Es war 2007, dass unter dem sozialdemokratischen Sozial- und Arbeitsminister Erwin Buchinger die freien Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung miteinbezogen worden sind (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]) – insofern war das nicht korrekt –; seither gibt es diese Absicherung. Das ist ganz, ganz wichtig, da gebe ich Ihnen recht, aber es ist eben schon der Fall gewesen, es ist unter einem sozialdemokratischen Arbeitsminister beschlossen worden. 2015 hat es dann unter dem leider mittlerweile verstorbenen Rudi Hundstorfer wieder eine Verbesserung gegeben, mit der freie Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz mit aufgenommen worden sind. Heute, zehn Jahre danach – lange hat es gedauert, es hat eine sozialdemokratische Arbeitsministerin gebraucht –, wird wieder eine Verbesserung für freie Dienstnehmer beschlossen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Ja, man kann über die Sinnhaftigkeit von freien Dienstverträgen nachdenken und diskutieren – das sehen wir als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auch kritisch –, aber diese sukzessive Absicherung ist enorm wichtig. Das gelingt uns heute mit der Regelung, dass es endlich auch für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen Kündigungsfristen und auch Kündigungstermine gibt. Das war bis jetzt im Gesetz nicht geregelt. Sie können sich vorstellen, wie es Leuten geht, die hart arbeiten, wenn sie teilweise an einem Tag erfahren, dass sie morgen keinen Job mehr haben, vor dem Nichts stehen. Das ist brutal, und das schaffen wir heute mit einer einmonatigen Kündigungsfrist bezie­hungsweise bei einer Dienstdauer von zwei Jahren sogar mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist ab. Das ist wirklich eine sozialpolitische Absicherung! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir schaffen auch die Möglichkeit, dass freie Dienstnehmer und Dienstnehme­rinnen in den Geltungsbereich von Kollektivverträgen miteinbezogen werden können, aber dazu mein Kollege etwas später.

Ja, ich kann gerade als Arbeitnehmerinteressenvertreterin einfach nur sagen: Danke, Frau Ministerin! Es ist ganz wichtig, dass das durchaus auch so schnell, schon im ersten Jahr der Regierung, passiert ist.

Wenn ich beim Danken bin, möchte ich Ihrem Ressort noch einen weiteren Dank ausrichten, ganz konkret Konsumentenschutzstaatssekretärin Königsberger-Ludwig, die mit der von ihr initiierten Aktion scharf gegen versteckte Preis­erhöhungen und irreführende Rabatte wirklich ein wichtiges Thema angegangen ist, denn Rabattbetrug ist kein Kavaliersdelikt! (Beifall bei der SPÖ.) Konsumenten und Konsumentinnen zu täuschen, das geht einfach nicht. Und unser Fokus als Sozialdemokratie in der Regierung – ja, ich möchte sagen: als gesamte Regierung – liegt bei der Teuerungsbekämpfung: beim Wohnen, bei den Energie­kosten, aber ja, auch bei den Lebensmittelpreisen, beim Einkaufen.

Da braucht es ein Bündel an Maßnahmen. Dazu gehört das konsequente, entschlossene Vorgehen gegen den sogenannten Österreichzuschlag. Es geht darum, territorialen Lieferbeschränkungen den Kampf anzusagen. Der Binnenmarkt muss auch bei den Konsumenten ankommen. Es geht darum, auch der Billigeinfuhr von – ich möchte sagen – teilweise Ramschprodukten von den Onlineplattformen aus China den Kampf anzusagen. Da sind wir uns als Sozialpartner einig. 

Wirklich die Spucke bleibt einem weg – ich weiß nicht, wie es Ihnen dabei geht –, wenn – wie gestern im Ö1-„Morgenjournal“ zu hören – der Geschäftsführer des Handelsverbands, angesprochen auf die hohen Preise im Handel, die hohen Löhne erwähnt – ein Hochlohnland! Da bleibt einem wirklich die Spucke weg, gerade wenn es um die Beschäftigten im Handel geht. 47 Prozent geben an, dass ihr Einkommen gerade ausreicht, um auszukommen. Für 9 Prozent reicht es gar nicht aus. Ich sage Ihnen, gerade die Beschäftigten im Handel, die unsere Versorgung sicherstellen, die hart hackeln, die in ihrem Berufsleben teilweise Tonnen schleppen, Tonnen einschlichten, haben sich einen guten Lohn, ein gutes Gehalt verdient. Sie haben es sich verdient, mit ihrem Einkommen auch auszukommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Duzdar [SPÖ]: Bravo!)

10.21

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Ihre eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. Bitte schön, Herr Abgeordneter. 

RN/18

10.21

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute wichtige und gute Änderungen im Bereich der Beschäftigung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Ich möchte das gar nicht allzu weit ausführen, da es eine der wenigen Materien ist, bei denen heute alles einstimmig ist. Man braucht nicht alles zu wiederholen. Wir haben uns schon im Regierungsprogramm auf diese Novelle, auf diese Reform verständigt. 

Ich kann für meine Fraktion sagen: Freie Dienstverhältnisse, flexible Dienst­verhältnisse haben schon ihre Berechtigung, aber, und das setzen wir mit dieser Reform auch um, es braucht klare Rahmenbedingungen und auch Fairness und Schutz. Dahin gehend wollen wir mit der Gesetzesänderung diese Rechte und vor allem den Kündigungsschutz entsprechend etablieren. 

Es gibt auch die Neueinführung von Kündigungsfristen – ich glaube, das ist sehr fair, dass man nicht von einem Tag auf den anderen gekündigt werden kann und am nächsten Tag keinen Arbeitsplatz mehr hat – und auch die Regelung, dass es einen Probemonat gibt. Das gibt auch eine gewisse Planbarkeit und ent­sprechende Sicherheit. 

Das ist auf jeden Fall positiv, auch was die Mindestlöhne und das Heranführen an kollektivvertragsrechtliche Regelungen betrifft. Wir versuchen auch, die Transparenz zu erhöhen, damit jeder freie Dienstnehmer und jede freie Dienst­nehmerin weiß: Welche Rechte habe ich? Wie schaut es mit den Löhnen aus? Worauf kann ich mich einstellen? – Das soll keine Umgehung anderer arbeitsrechtlicher Beschäftigungsformen sein, aber es soll doch flexible Beschäftigungsmodelle geben; diese aber klar geregelt durch Transparenz, Fairness und eindeutig definierte Rechte. 

In diesem Sinne ist es eine wirklich gute Reform, und ich bitte, dem zuzustimmen, was ja heute auch – einstimmig – erfolgen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.23

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gasser. – Ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. Bitte schön. 

RN/19

10.23

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Arbeitswelt wird vielfältiger, sie wird flexibler, sie wird auch digitaler. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir verschiedene Modelle haben, um dieser Vielfalt gerecht zu werden, und deshalb ist es auch gut, dass wir in Österreich die freien Dienstnehmer als ein Modell haben, das diese Vielfalt und Flexibilität ermöglicht. 

Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir eine Grundlage dafür, dass für diese freien Dienstnehmer auch Kollektivverträge erlassen werden können. Das bringt mehr Sicherheit, das bringt mehr Fairness, ohne dass die Flexibilität dieses Beschäftigungsmodells verloren geht. 

Gerade bei der Plattformarbeit – bei Lieferdiensten, bei digitalen Dienstleistern, bei kreativen Tätigkeiten – sehen wir, wie wichtig diese Flexibilität in der Arbeitswelt ist. Eine Befragung bei einem Lieferdienst hat gezeigt, dass 80 Prozent der Fahrer:innen eben genau diese Flexibilität besonders schätzen. Sie sind in diesen Tätigkeiten auch nicht Vollzeit tätig, sondern machen das oft als Neben­verdienst, als Aufstockung, als Aushilfe. In vielen Fällen ist das auch –freiwillig – kein Dauerbeschäftigungsverhältnis, sondern tatsächlich auch eine Form der flexiblen unterjährigen Beschäftigung. Für viele Plattformarbeitende ist dadurch die Möglichkeit, dort zu arbeiten, eine ergänzende Beschäftigung und sicher nicht die Haupteinkommensquelle. Sie schätzen es auch, dass sie für mehrere Plattformen gleichzeitig tätig sein können. 

Genau deshalb ist es wichtig, dass das Modell der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer weiterhin erhalten bleibt, um die Flexibilität auch mit einem Mindestmaß an sozialer Absicherung, die es gibt, sicherzustellen. Ich danke Kollegin Teiber auch für die Klarstellung gegenüber Kollegin Belakowitsch, denn es gibt eine entsprechende Absicherung. Wie groß diese in Zukunft sein kann, wird auch ein Thema sein, das die Kollektivvertragspartner miteinander ausver­handeln werden. 

Gerade auch die Plattformen selber begrüßen es und haben es in der Begut­ach­tung begrüßt, dass es die Möglichkeit gibt, in Zukunft solche Kollektivverträge abzuschließen. Ich glaube, es ist wichtig, dass jetzt einmal die Möglichkeit geschaffen wurde, das zu verhandeln. In die Umsetzung wird es dann kommen, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. Das gibt den Unternehmen, aber auch den freien Dienstnehmern genug Planungsmöglichkeit, bis es zu einer Umsetzung kommt, und Rechtssicherheit für beide Seiten. 

Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass wir die freien Dienstverträge nicht abschaffen wollen, sondern dass wir die freien Dienstnehmer absichern wollen. Wir brauchen eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnissen, freien Dienstverhältnissen und selbstständigen Tätigkeiten. 

Heute stellen wir sicher, dass diese Flexibilität nicht verloren geht. Wie das in Zukunft weitergehen wird, wird auch Diskussionsthema bei der Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie sein, die bis Ende 2026 erfolgen muss. Die Umsetzung bietet sich auch dafür an, die Differenzierung zwischen Arbeits­verhältnis, freiem Dienstvertrag und selbstständiger Tätigkeit zu schärfen, weil es auch notwendig sein wird, einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff zu schaffen und damit Klarheit zu schaffen, statt Grenzen zu verwischen. (Beifall bei den NEOS.)

Die Vielfalt der Modelle, die wir am österreichischen Arbeitsmarkt, in der Wirtschaft haben, ist keine Schwäche, sondern die Vielfalt ist eine Stärke. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.26

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Koza. – Ich darf Ihnen 5 Minuten Redezeit einstellen. Bitte schön. 

RN/20

10.26

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich gestehe ganz offen, bei der Frage hinsichtlich der Aufnahme von freien Dienst­nehmer:innen in den Kollektivvertrag wohnen zwei Seelen in meiner Brust: Einerseits wird der freie Dienstvertrag damit gesetzlich aufgewertet und geradezu normalisiert, und das halte ich schon für problematisch. Bei freien Dienst­verträgen handelt es sich nämlich tatsächlich oft genug um besonders prekäre und unsichere Formen der Beschäftigung, und wir haben allzu oft erlebt, dass der freie Dienstvertrag missbraucht wird, um reguläre Beschäftigungsverhältnisse, um sichere Beschäftigungsverhältnisse auszuhebeln – gerade Essens­zustel­ler:innen können davon ein Lied singen. Andererseits ist aber natürlich jeder Schritt zu begrüßen, durch den freie Dienstnehmer:innen mehr Arbeitsrechte bekommen, denn das wirkt doppelt: Einerseits sind die Betroffenen sozial besser abgesichert, je ähnlicher sie Arbeitnehmer:innen werden, andererseits wird es natürlich auch für Unternehmer unattraktiver, freie Dienstnehmer:innen statt fixer Beschäftigter anzustellen. Deshalb werden wir natürlich der Regierungs­vorlage heute zustimmen. 

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin, wer A wie Arbeitnehmer:in oder arbeitnehmer:innenähnlich sagt, der muss auch B wie Betriebsrat sagen. Weil: Mir bringen die zusätzlichen Rechte nur relativ wenig, wenn ich sie im Betrieb nicht umsetzen kann, nicht durchsetzen kann, wenn ich auch niemanden habe, der mich dabei unterstützt. Das ist nun einmal der Betriebsrat, der dafür sorgt, dass meine Rechte im Betrieb auch eingehalten werden. 

In dem Sinne auch einen solidarischen Gruß an alle Betriebsrät:innen da draußen, die Tag für Tag für die Rechte der Arbeitnehmer:innen kämpfen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Stich [SPÖ].)

Freie Dienstnehmer:innen können heute bereits ihre überbetriebliche Interessen­vertretung – nämlich die AK-Vollversammlungen – wählen und dorthin gewählt werden. Warum da bitte nicht auch den Betriebsrat? Die Frage von freien Dienstnehmer:innen im Betriebsrat gewinnt nicht zuletzt darum an Brisanz und Wichtigkeit, weil es immer mehr Branchen gibt, die fast nur mehr freie Dienst­nehmer:innen beschäftigen. 

Wir haben zuletzt erlebt, was das für die Betroffenen bedeutet, als ein großer Essenszusteller Hunderte angestellte Essenslieferanten mehr oder weniger von heute auf morgen gekündigt und durch freie Dienstnehmer:innen ersetzt hat. Das hat für den Konzern einen praktischen Nebeneffekt: Wo es nämlich keine festen Arbeitnehmer:innen mehr gibt, da gibt es auch keine Betriebsräte mehr. Dort schaut niemand mehr auf die Rechte der Mitarbeiter:innen. Genau solche Praktiken gehören abgestellt, und darum bringen wir folgenden Antrag ein:

RN/20.1

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 werden folgende Z 3a und 3b eingefügt:

„3a. In § 31 Abs. 2 wird nach der Wortfolge ‚für Heimarbeiter‘ die Wortfolge ‚und für freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG‘ eingefügt. 

3b. In § 36 Abs. 1 wird nach der Wortfolge ‚und der Heimarbeiter‘ die Wortfolge ‚und freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG‘ eingefügt.“


Meine sehr geehrten Damen und Herren! Betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Pfeiler unserer sozialen Demokratie. Stimmen Sie dem Abände­rungsantrag zu und sorgen Sie dafür, dass auch freie Dienstnehmer:innen eine starke Stimme in den Betrieben haben! – Danke. (Beifall bei den Grünen.) 

10.30

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/20.2

Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 (AA-34)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der gegenständliche Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte schön. 

RN/21

10.30

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf mich zuerst für die, wie ich sehe, breite Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage bedanken. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, der heute gelingt, indem wir sagen: Wir geben den freien Dienstnehmer:innen die Möglichkeit, dass sie in Kollektivverträge aufgenommen werden oder dass für sie eigene Kollektivverträge abgeschlossen werden. Ich glaube, uns allen sitzt noch der Schock in den Knochen, als ein Essenszusteller nahezu 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozusagen gekündigt und dann gemeint hat: Wir nehmen euch als freie Dienstnehmer wieder auf. Das ist nicht die Form, in der wir in Österreich mit Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern umgehen wollen. Von daher ist es ganz, ganz wesentlich, dass wir heute diese Klarstellung und diese Regelung treffen. 

Ich darf nur noch kurz erwähnen, weil gesagt wurde, freie Dienstnehmer:innen seien nicht arbeitslosenversichert: Sie sind arbeitslosenversichert, wenn sie über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind. Auch das ist ganz, ganz wesentlich. 

Heute regeln wir zudem auch noch die Kündigungsfristen. Ein Monat Kündigungsfrist, das ist ein wesentlicher Schritt auch hier, und wenn freie Dienstnehmer zwei Jahre beschäftigt sind, dann gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. 

Alles das sind gute Regelungen, und ich freue mich – das muss ich ehrlich sagen – im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr darüber, dass wir heute hier eine so breite Zustimmung zu dieser Änderung haben. (Beifall bei der SPÖ.) 

10.32

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schartel. Die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/22

10.32

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Minister! Zuerst möchte ich Ihnen sagen: Meine Kollegin Belakowitsch war sich vollkommen bewusst, dass natürlich auch freie Dienstnehmer wie normale Dienstnehmer komplett, umfänglich in der Pflichtversicherung erfasst sind. Es gehört aber zur sozialen Absicherung auch dazu, dass man für Urlaub Anspruch auf Urlaubsentgelt und, wenn man krank ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Auftraggeber hat. Derzeit bekommen sie nur Krankengeld über die ÖGK. Also das meinte sie mit der umfangreichen sozialen Absicherung. 

Wie gesagt, es ist begrüßenswert, dass es zumindest zum Teil eine Regelung geben wird, indem man sagt, man schützt die freien Dienstnehmer, dass sie nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt werden können. Wobei ich schon daran erinnern möchte, dass wir auch Kollektivverträge hatten – bevor sozusagen die Novellierung des Kündigungsgesetzes kam –, in denen hinsichtlich Kündigungsfrist gestanden ist: täglich. – Ein Spezifikum der freien Dienstnehmer ist das also nicht. 

Sie alle sagen, es sei eine ganz tolle Errungenschaft, dass man jetzt sozusagen gesetzlich formuliert, dass eben unter Umständen ein 13. und 14. Bezug, dass zum Beispiel die Entlohnung – dass es Mindestlöhne gibt – über Kollektiv­verträge geregelt werden können. Wir wissen, Kollektivverträge macht – leider, sage ich jetzt, weil ich dafür bin, dass die Arbeiterkammer das machen soll – die Sozialpartnerschaft, sprich Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Wirtschaftskammer. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn Sie sich aber in der Presse anschauen, was die Wirtschaftskammer momentan zu dieser Thematik veröffentlicht, dann zweifle ich heute und sage Ihnen: Es wird Ihnen nicht gelingen. 

Es wird einfach bei dieser kleinen Schraube Regelung der Kündigungsfristen bleiben, aber im Großen und Ganzen wird es keine Besserstellung geben. Deswegen wäre wirklich ernsthaft darüber nachzudenken, ob wir das Modell der freien Dienstnehmer wirklich in diesem Umfang beibehalten sollen, und wirklich genau zu überlegen, in welchen Berufsgruppen es richtig ist. Ich möchte ehrlich fragen: Ein Essenszusteller, wo hat der keine wirtschaftliche Abhängigkeit? Das Vertretungsrecht, okay, das wird wahrscheinlich funktio­nieren, aber er ist natürlich in ein Betriebssystem eingebunden. Und ob das Radl jetzt wirklich das geeignete Arbeitsmittel ist, das bezweifle ich auch. 

Ich bin also dafür: Tun wir einmal wirklich etwas für die arbeitende Bevölkerung und schauen wir, ob wir nicht ein ganz allgemein besseres Gesetz zusammen­bringen! (Beifall bei der FPÖ.) 

10.34

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Höfler. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. 

RN/23

10.34

Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Zu Beginn möchte ich mich ganz persönlich bei (in Richtung Bundesministerin Schumann) Ihnen bedanken, dass wir das in dieser kurzen Zeit nach der Angelobung durch­geboxt haben, und allen Parteien und allen Kolleg:innen in diesem Haus, die heute dieser Regierungsvorlage zustimmen, auch ein großes Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.) Kollege Steiner fällt wieder negativ heraus, eh klar, wie immer. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Kollege Steiner hat nicht einmal die Fragestunde am Beginn der Sitzung verstanden, aber das ist eine andere Geschichte. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Die Ministerin nicht! Die hat keine Antwort gegeben, keine einzige!)

Die Kollegin vor mir hat etwas erwähnt, das schon etwas paradox ist: Die FPÖ steht für die Abschaffung der Arbeiterkammer (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nicht der Arbeiterkammer, Herr Kollege!) und fordert heute gleichzeitig die Kollektivvertragsfähigkeit und ein Verhandlungspouvoir für die Arbeiterkammer. Das passt nicht zusammen. 

Ich möchte zu Beginn gleich festhalten: Ich würde dazu übergehen, die Gewerk­schaften zu stärken, Mitglied bei den Gewerkschaften zu werden, damit wir im Rahmen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft nächstes Jahr diese kollektivvertraglichen Regelungen festlegen können. (Beifall bei der SPÖ.) 

Das sind halt Menschen, die keine klare soziale Absicherung hatten, die von einem Tag auf den anderen auf der Straße gestanden sind, die keinen Kündigungsschutz hatten und jetzt das Glück haben – die Notwendigkeit wird hoffentlich auch im Rahmen der Sozialpartnerschaft mitgetragen –, dass wir nächstes Jahr diesen Kollektivvertrag vereinbaren. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, die kurz angesprochen wurden: Es gibt die Möglichkeit eines eigenen Kollektivvertrages, wo man dann gewisse Dinge wie Entgelt­bestimmungen, Entgeltfortzahlungen, möglicherweise auch die Sonderzahlungen Weihnachts- und Urlaubsgeld regeln kann, aber es gibt auch die Möglichkeit, die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in bestehende Geltungs­bereiche von Kollektivverträgen aufzunehmen. 

Auf Kollegen Koza bezüglich passives/aktives Wahlrecht replizierend: Ja, natürlich, es wäre ein Schritt für die Zukunft, den auch Arbeiterkammer und ÖGB in den Stellungnahmen berücksichtigt haben, das ist klar, habe ich auch gelesen, der Punkt ist nur: Das ist jetzt einmal der erste Schritt, dass wir für diese freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer diese Kollektivvertragsregelungen schaffen. Natürlich sollten wir für die Zukunft auch auf die Mitbestimmung, auf die demokratischen Grundwerte in den Betrieben setzen. Da bin ich guter Dinge, dass wir das für die nächsten Jahre hoffentlich gemeinsam in diesem Haus auch zustande bringen werden. 

Abschließend: Wer in diesem Land arbeitet – das möchte ich schon noch erwähnen –, hat Anspruch auf Fairness, Sicherheit und Respekt, und das gilt ab 2026 auch für die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. – Vielen herzlichen Dank und: Weitermachen! (Beifall bei der SPÖ.)

10.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Sie kennen die einschlä­gigen Bestimmungen. Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/24

10.37

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Mein Vorredner, Herr Abgeordneter Höfler, hat hier behauptet, die FPÖ wäre für die Abschaffung der Arbeiterkammer. – Das ist unrichtig. 

Ich berichtige tatsächlich: Die FPÖ ist nur für die Abschaffung der Zwangsmitglied­schaft in der Arbeiterkammer. (Beifall bei der FPÖ.)

10.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Stich. – Ihre eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/25

10.38

Abgeordneter Paul Stich (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin mir ziemlich sicher, dass alle von uns oder zumindest jene, die ein Smartphone besitzen, sich schon irgendwann einmal per App etwas zu essen bestellt haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein, ich nicht, noch nie! Ich habe mir noch nie was bestellt!); vielleicht nach langen Sitzungstagen, zum Familien­geburtstag, vielleicht nach einem Date, wer weiß, wer weiß. Wer das macht, nimmt das Essen dann von Lieferbotinnen und Lieferboten entgegen, und – seien wir uns ehrlich – all jene, die das schon gemacht haben, kennen das Gefühl, wenn man denkt: Wow, ich esse jetzt gemütlich meine Pizza und der Kollege muss weiterfahren, der muss wieder raus, der muss auf das Rad – bei Wolken­brüchen, bei Schnee, bei Eis, bei Temperaturen, die nicht immer ganz so gemütlich sind. Respekt einmal dafür und ein Danke an alle, die diese Arbeit jeden Tag für uns erledigen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Fahrradboten sind also ohne Zweifel Leistungsträger in unserer Gesellschaft, das Problem ist nur: Sie werden nicht wie solche behandelt. Erst vor wenigen Monaten war das sichtbar, als der Essenszusteller Lieferando mehrere Hundert Beschäftigte, die als Arbeitnehmer:innen angestellt waren, vor die Tür gesetzt hat; nicht aber, weil es gerade irgendwie schlecht läuft, weil das Unternehmen rote Zahlen schreiben würde, sondern um sie eins zu eins als freie Dienst­nehmer:innen wieder einzustellen. Das bedeutet weniger Kosten für den Konzern und wesentlich weniger Sicherheit für die Beschäftigten. 

Die Detektive unter uns sehen schon: Man kann sagen, das ist eigentlich eine beinahe klassische Umgehungskonstruktion von Arbeitsrecht. Sprechen wir aus, was da direkt vor unseren Augen passiert: Konzerne treiben Leistungsträger ins Prekariat! Da können wir nicht zuschauen, das geht sich mit uns ganz sicher nicht aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer viel arbeitet und jeden Tag seine Leistung bringt, der muss die Chance haben, durch seine Leistung auch voranzukommen, und soll nicht auf Förderungen oder Beihilfen angewiesen sein. Wohlstand durch Arbeit muss möglich sein, und in kaum einem Fall sind wir davon weiter entfernt als bei Essenszustellern im Speziellen und bei freien Dienstnehmer:innen im Allgemeinen. 

Das Problem ist ja nicht nur auf diese eine Gruppe beschränkt, auch wenn wir jetzt viel über Fahrradbot:innen reden. Freie Dienstnehmer:innen sind ein Phänomen, das auch in Österreich immer mehr Fuß fasst und in das ganz besonders junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein bisschen hineingedrängt werden, kann man fast sagen, weil die Möglichkeit, nachzu­verhandeln, ob es ein freier oder ein regulärer Dienstvertrag wird, natürlich nicht gegeben ist. Das schafft Unsicherheit in Bezug auf den Lohn, auf die Arbeitszeiten und auf die Perspektive. 

Man kann auch ruhig festhalten, was es ist: Es ist vor allem ungerecht. Denn: Die Wohnung ist jeden Monat zu zahlen, ganz unabhängig davon, wie viele Nächte man darin schläft. Gerade bei freien Dienstnehmer:innen, die eigentlich klassische Arbeitnehmer:innen sind, braucht es diese Sicherheit. Es ist wichtig, dass beim Lohn und bei ganz vielen anderen Dingen dasselbe Prinzip wie bei der eigenen Wohnung gilt. (Beifall bei der SPÖ.)

RN/25.1

Es gibt aber schon ein paar Dinge, über die wir auch in dieser parlamentarischen Debatte reden müssen. Ich verstehe und teile den Grundsatz, dass wir freie Dienstnehmer:innen absichern müssen und dass es im eigenen Beschäftigungs­verhältnis gar nicht genug Sicherheit geben kann. Ich habe mir aber schon die Mühe gemacht – und sowohl Kollegin Teiber als auch die Frau Ministerin haben das ausgeführt –, mir noch einmal ganz konkret anzuschauen: Was ist denn eigentlich in Perioden, in denen die Sozialdemokratie nicht regiert hat, für freie Dienstnehmer:innen gesetzlich weitergegangen? Was ist da tatsächlich gemacht worden? (Ruf bei der SPÖ: Nix!) Wo unterscheiden sich vielleicht auch Ausfüh­rungen, die in der Opposition gemacht werden, von Ausführungen, die während der Zeit in der Regierung gemacht wurden? – Ich habe es mitgebracht (ein leeres Blatt Papier in die Höhe haltend): Es ist tatsächlich relativ wenig. 

Ich würde mir wünschen, dass es nicht bei Sonntagsreden bleibt, sondern dass freie Dienstnehmer:innen auch tatsächlich so abgesichert werden, wie sie das brauchen, und dass über freie Dienstnehmer:innen keine Unwahrheiten verbreitet werden. Kollegin Belakowitsch hat gemeint, sie wären nicht arbeitslosen­versichert, auch das hat die Frau Ministerin schon richtiggestellt. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) Das ist auch eine wichtige Lehre des heutigen Tages: Bei der FPÖ muss man manchmal Dinge auch zwei- oder mehrmals prüfen. Das sind aber die Dinge, auf die wir uns auch weiterhin fokussieren.

Wir stellen sicher, dass freie Dienstnehmer:innen künftig von Kollektivverträgen erfasst werden können. Wir geben und eröffnen die Möglichkeit für mehr Sicherheit für diese Gruppe an Leistungsträger:innen. Das heißt, Dinge wie Mindest­löhne, wie Krankenstände, wie Arbeitszeiten können künftig verbind­lich geregelt werden. Das ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo steht denn das? Wo steht das?) 

Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist heute schon angesprochen worden, auch die steht noch auf unserer Agenda, denn ich sage euch ganz ehrlich: Die Pizza, die ich mir bestelle, schmeckt auch besser, wenn hinter dem Fahrrad­boten, der sie mir bringt, kein Lohndumping, keine Ausbeutung und nichts, was in irgendeiner Form Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schadet, steht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP].)

10.42

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. 

RN/26

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 229 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag als Zusatzantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 2 eingebracht. 

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den gegenständlichen Gesetz­entwurf in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/27

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (210 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz geändert werden (230 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Ich darf es ihr erteilen und wunschgemäß 4 Minuten als Redezeit einstellen.

RN/28

10.44

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier herinnen und vor den Bildschirmgeräten! Herr Kollege Stich ist ja ein unverbesserlicher Optimist, wenn er sich hierherstellt und sagt, was alles kommen wird. Wir werden sehen – das noch zum vorherge­gangenen Punkt –, ob das auch wirklich alles so durchgesetzt wird, wie Sie sich das jetzt erträumen. Ich bin da eher kritisch. 

Wir gehen nämlich jetzt gleich weiter und besprechen die sogenannte Trinkgeld­pauschale. Schauen wir uns das an: Es kommt da jetzt zu einer massiven Belastung der betroffenen Berufsgruppen und damit natürlich auch ein bisschen der Arbeitgeber. Frau Bundesminister, wir haben im Ausschuss sehr lange und sehr gründlich darüber diskutiert. Sie haben es auch heute in der Fragestunde wieder gesagt: Es wird zu einer phänomenalen, besseren Absicherung kommen, und zwar nicht nur im Bereich der Pensionen, sondern Sie haben es ja auf Krankengeld, Mutterschutzgeld ausgeweitet. Kollege Steiner wird Ihnen das dann noch mit den genauen Zahlen vorrechnen. 

Ich sage Ihnen aber Folgendes – ich gehe hier jetzt auf die prinzipiell politische Ebene –: Es wird jetzt einer Berufsgruppe, vor allem den Kellner:innen – das Ganze ist ja durch die Digitalisierung passiert, man weiß jetzt, wie viel Trinkgeld gegeben wird –, tatsächlich sozusagen etwas auferlegt: Sie müssen jetzt vom Trinkgeld mehr Abgaben, mehr Steuern bezahlen. Trinkgeld ist eine Leistung, die ich freiwillig gebe, wenn jemand besonders freundlich zu mir ist, vielleicht besonders zuvorkommend war. Wenn jemand nämlich nicht freundlich ist, kriegt er gar kein Trinkgeld – die Trinkgeldpauschale muss er aber trotzdem bezahlen. Allein diesen Widerspruch müssten Sie also sehen. 

Ich habe Sie schon im Ausschuss gefragt, ob Sie meinen, dass es tatsächlich gerechtfertigt ist, das über alle – bleiben wir bei der Berufsgruppe der Kellner – zu legen, weil es natürlich einen Unterschied macht, ob jemand in einem Haubenlokal, in einem ganz kleinen Lokal oder in einem mittel­ständischen Gasthaus arbeitet. (Abg. Egger [ÖVP]: Deshalb gibt es unterschiedliche Sätze!) Überall werden unterschiedliche Trinkgelder gegeben, überall hat man eine unterschiedliche Fluktuation an Gästen. All das macht Unterschiede, aber trotzdem scheren Sie alle über einen Kamm. Ich halte das nicht für gerecht. 

Ja, Sie kommen jetzt wieder damit, dass man da Ausnahmen machen kann – ist ja nicht viel Bürokratieaufwand, wenn man nachweisen kann, dass man weniger Trinkgeld bekommen hat. – Also der Bürokratieaufwand ist enorm. Die Kosten­belastung für die Kellner:innen, die noch dazu in einem Niedriglohnsektor arbeiten, ist enorm. 

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, und das habe ich Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt: Sie hätten den Kellnerinnen und Kellnern - - (Abg. Hörl [ÖVP]: Weshalb Niedriglohnsektor?) – Was Niedriglohn heißt, Herr Kollege Hörl? – Das können Sie als Millionenförderempfänger sich nicht vorstellen. (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!) Das sind Personengruppen, die eher im unteren Segment des Einkommens daheim sind (Abg. Hörl [ÖVP]: Was reden Sie für einen Blödsinn? – Ruf bei der ÖVP: Letztklassig!), also eben Kellnerinnen und Kellner.  Hören Sie jetzt gut zu! 

Ein Gutteil der Kellner – nicht alle, das sage ich auch gleich, es gibt natürlich auch Arbeitgeber, die ordentlich anmelden, aber sehr, sehr, sehr viele Kellner; gerade in dieser Branche – ist gar nicht Vollzeit angemeldet, obwohl sie Vollzeit arbeiten. (Ruf bei der ÖVP: Unterstellung!) Da hätten Sie hinschauen müssen. Sie würden den Kellnern weit mehr helfen, wenn Sie dafür Sorge tragen würden, dass die Strafen für die Arbeitgeber, die falsch anmelden, drastisch erhöht werden. (Zwischenruf des Abg. Gasser [NEOS].) Davon hätten die Kellner weit mehr gehabt, als wenn Sie ihnen den Nettobetrag jetzt mit dem Versprechen, dass sie in 20, 30 Jahren vielleicht bei der Pension ein paar Euro mehr haben, wegnehmen. Die Kellner haben wahrscheinlich mehr davon, wenn sie jetzt die erhöhte Pauschale auf ein Sparbuch legen, und das trotz Nullzinspolitik, Frau Bundesminister. Das ist die Wahrheit. Sie belasten eine Gruppe von Personen, die ohnehin wenig hat. Daher werden wir dem jedenfalls niemals unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

10.48 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeord­neter Muchitsch. Die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/29

10.48

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Das Thema Trinkgeldpauschale begleitet uns schon viele, viele Jahre. Ich frage mich immer: Wo hat die FPÖ während ihrer Regierungsbeteiligung mit ihren Ideen zur Trinkgeldpauschale Maßnahmen gesetzt? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) 

Die FPÖ war in den letzten 25 Jahren acht Jahre in Regierungsverantwor­tung. Wo sind Maßnahmen gesetzt worden? Auch was Frau Abgeordnete Belakowitsch angesprochen hat, was die Strafen betrifft: Wenn euch das wirklich so wichtig gewesen wäre, hättet ihr das alles machen können. 

Fakt ist: Wir haben eine bestehende Regelung, die steuerfrei ist. Da wird so viel Falsches interpretiert und auch kommuniziert. Die Trinkgeldpauschale ist steuerfrei. – Fakt Nummer eins. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Fakt Nummer zwei: Ja, die Sozialversicherungspflicht ist da, und es ist gut, dass sie da ist. Die Frau Ministerin hat das in der Fragestunde auch schon angesprochen. Erinnern wir uns bitte, was in der Coronazeit war! Im März, April 2020 waren 500 000 Menschen beim AMS gemeldet, vor allem aus diesem Dienstleistungsbereich, aus der Gastronomie. Alle diese Menschen waren beim AMS mit einem ganz niedrigen Arbeitslosengeldanspruch abgestellt. Deswegen ist es wichtig, dass die Sozialversicherungspflicht bleibt, weil die Menschen dadurch einen Rechtsanspruch bei Arbeitslosengeld, bei Krankengeld und auch bei der Pension erreichen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was war – weil ich gerade Kurt Egger vor mir sehe – der Auslöser dieser Debatte? – Der Auslöser der Debatte war: Ja, es kann viel transparenter geprüft werden, weil immer mehr Leute mit der Plastikkarte zahlen und dadurch natürlich größere Transparenz da ist, was tatsächlich an Trinkgeld abgeliefert wurde. 

Aber zum Beispiel dieser Mythos von der Gastronomie im Fokus der ÖGK: Auch das ist unrichtig. Wir haben uns auch da die Prüfberichte der letzten fünf Jahre bei den Verhandlungen genau angeschaut: Es sind insgesamt 880 Betriebe im Dienstleistungsbereich in fünf Jahren geprüft worden, wo es zu einer Nachverrechnung gekommen ist. Das sind 176 Betriebe im Jahr bei über 40 000 betroffenen Betrieben. Kann man da sagen, das war eine Schwerpunktaktion der ÖGK? – Nein. 

Und wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie hoch die Strafen bei dieser Nachprüfung im Durchschnitt in der Gastronomie waren? – 800 Euro im Durchschnitt. Aber es hat Einzelfälle gegeben, bei denen das natürlich schon eine schöne Kiste an Belastung war, vollkommen richtig. Auch diese Zahlen haben wir uns in den Verhandlungen angeschaut, und es ist auch wichtig, dass wir zur Lösung gekommen sind, bei höheren Nachzahlungen für diese betroffenen Betriebe – da geht es um die Selbstverwaltung – ein Instrument zu schaffen, um da auch eine Härtefallregelung zu ermöglichen, und das, ohne dass die Dienst­nehmer Ansprüche verlieren. Das war uns auch ganz wichtig.

Also wir haben da schon eine Reparatur gemacht, die wirklich dringend notwendig war. Und ich weiß, die einen wollten null und die anderen wollten mehr. Aber das, was da jetzt als Kompromiss herausgekommen ist, ist eine Lösung, die Rechtssicherheit schafft, die auch für die Zukunft eine Vereinfachung ist. 

Vergessen wir nicht: neun Bundesländer, vier Dienstleistungsbereiche, 36 ver­schiedene Regelungen. Es hat sich ja niemand mehr ausgekannt, was für wen wo gilt. Das ist jetzt beseitigt, und deshalb bedanke ich mich – in dieser schwierigen Zeit, in der das das Sommerthema Nummer eins war; wir erinnern uns, die Wogen sind hochgegangen, es war das Thema Nummer eins – bei den Koalitions­partnern, bei Kurt Egger von der ÖVP und bei Kollegen Hofer von den NEOS für diese Verhandlungen. Es waren schwierige, emotionale Verhandlungen, aber letztendlich haben wir ein gemeinsames Ergebnis für alle Beteiligten erreicht, das sich sehen lassen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)

10.52

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte schön.

RN/30

10.52

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Frau Staatssekretärin! Wertes Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, da haben wir auch wieder ein super Exempel dafür, wie sinnlos ein Kompromiss in letzter Konsequenz sein kann. Sie loben immer diesen Kompromiss, aber da muss ich sagen, eine Kompromisslösung kann auch ganz etwas Dummes sein, und das haben wir heute hier vorliegen.

Liebe Sozialdemokratie, ich weiß nicht, wie es euch gegangen ist. Ich bin relativ viel in der Gastronomie unterwegs (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS), es gibt auch unzählige Presseartikel dazu. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) Was sagen die Arbeitnehmer in der Gastronomie zu eurer Idee? – Schwachsinn! Lasst uns in Ruhe! – Das sagen Kellnerinnen und Kellner. (Beifall bei der FPÖ.)

In Richtung ÖVP gewandt: Was sagen denn Gastronomen zu eurem super Kompromiss? – Die sagen: Wir haben jetzt schon kein Personal mehr in der Gastronomie!, und: Sauerei! – Das kommt von Unternehmern in der Gastro­nomie zum berühmten Kompromiss. 

Das, was wir heute diskutieren, ist ja wirklich wieder ein exemplarisches Beispiel dafür, dass ihr in dieser Regierung nichts zusammenbringt, was Hand und Fuß hat, nichts, gar nichts. 

Aber vielleicht für die Zuseher noch einmal ganz kurz: Was ist der Auslöser, warum ist das überhaupt heute Thema, warum kommt das jetzt? – Aus zwei Gründen: Da immer mehr digital bezahlt wird – und ihr vier wollt das Bargeld sowieso abschaffen –, hat man jetzt halt von Finanzamt, Gebietskrankenkasse genauere Zahlen, Daten, was an Trinkgeld in manchen Betrieben fließt. Es hat auch riesige Nachzahlungen an Unternehmer, an Gastronomen gegeben. Dann ist noch die Wirtschaftskammer aktiv geworden, und jetzt versucht man, die Kuh vom Eis zu bringen, damit die keine Strafen zahlen müssen. Und die Frau Sozial­ministerin und die Sozialdemokraten sind draufgekommen: Das wäre eine super Möglichkeit, die desolaten Krankenkassen ein bisschen zu sanieren (Zwischen­ruf des Abg. Silvan [SPÖ]), damit wir für die Asylanten halt weiterhin eine Gratiskrankenversicherung finanzieren können. Also ein super Kompromiss von Schwarz und Rot. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Silvan [SPÖ]: Wo ist die Patienten­milliarde?) Wir kennen das seit Jahrzehnten. 

Ich meine, lustig sind ja die NEOS. Die sind mittlerweile überhaupt verschollen. Die NEOS spielen da im Kompromiss eine super Rolle, die nicken das alles noch ab. Also darüber kann man nur noch lachen. 

Die Realität ist jetzt folgende: Jetzt müssen also diese Pauschale – und die steigt jährlich; ihr habt das jetzt angepasst; das geht bis auf 100 Euro hinauf – die Arbeitnehmer und die Dienstgeber bezahlen. Und Sie erzählen dann jedem, dass das die Pension erhöht. Man muss jetzt aber vielleicht jedem noch einmal erklären: Der überwiegende Teil dieser Abgabe fließt natürlich nicht in das Pensionskonto des Arbeitnehmers, sondern dient zur Erhaltung des Systems. Das ist eine ganz einfache Rechnung, das kann sich jeder anschauen. 

Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe, Frau Minister. Sie erzählen den Kellnerinnen und Kellnern, sie bekommen mehr Pension, dabei dient die Pauschale haupt­sächlich dazu, das desolate Krankenkassensystem mitzufinanzieren. Das halten wir für absolut falsch. (Beifall bei der FPÖ.)

Unsere Position ist da glasklar – es ist offensichtlich wieder so: wir haben eine Position, ihr habt gar nichts, ihr habt einen miesen Kompromiss –: Das Trinkgeld ist ein Geschenk, das man einem Kellner, einer Kellnerin gibt. Und ein Geschenk ist ein Geschenk und hat weder vom Finanzminister besteuert noch durch Sozialabgaben belastet zu werden. Das ist eine ganz klare Aussage. Das, bitte schön, ist für jeden Mitarbeiter in der Gastronomie klar: Das bekommt er, weil er Leistung erbringt. (Rufe bei den Grünen: Dann ist es aber kein Geschenk! Dann ist es kein Geschenk!) Und ihr bestraft wieder einmal Leistungsträger. (Beifall bei der FPÖ.)

Die ÖVP spielt da mit. Leistung soll sich lohnen, ist immer euer Wahlmotto, und dann bestraft ihr bei jeder Gesetzesgeschichte immer die, die Leistung bringen. Der fleißige Kellner, die fleißige Kellnerin, die ganz tüchtig sind, bekommen Trink­geld, und jetzt sackelt ihr sie aus – ein vollkommener Wahnsinn. 

Es ist ein Bürokratiemonster, wir haben es erklärt. Ich meine, der berühmte Sepp Schellhorn ist eh kaum da, aber das wäre wieder ein exemplarisches Beispiel dafür, wie man das in der Gastronomie mit Teilzeitkräften und Sonstigen abrechnet. Also das ist ja ganz super in der Gastronomie, wo jeder bei einem Dreimannbetrieb einen super Steuerberater hat – ein Wahnsinn. 

Für mich stellt sich auch die Frage: Wie geht das jetzt weiter? Was kommt als Nächstes? Der Taxifahrer? Der Friseur? Wie regelt ihr das? Gibt es da eine Lösung? Fahrt ihr da auch in die Tasche hinein, oder gibt es da irgendeinen Kompromiss, einen super Kompromiss? 

Es ist ja auch schon die Frage aufgetaucht, was euch als Nächstes einfällt, weil ja kein Geld mehr da ist. Vielleicht kommt dann die Besteuerung des Taschen­gelds. Das wäre wahrscheinlich das Nächste, was euch einfällt. Auch da werden wir dagegen sein. – Schöne Grüße! (Beifall bei der FPÖ.)

10.58

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen. Bitte. 

RN/31

10.58

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wurm hat hier von sich gegeben, dass die Beiträge zur Pensionsversicherung nicht zum Arbeitnehmer, sondern ins System fließen. (Abg. Steiner [FPÖ]: Nein, das hat er nicht gesagt!)

Ich stelle richtig: Der Pensionsversicherungsbeitrag mit 22,5 Prozent, geleistet durch den Arbeitnehmer mit 10,25 und den Arbeitgeber mit 12,25, fließt ausschließlich (Abg. Wurm [FPÖ]: Ja, der schon, aber nicht die ganze Pauschale! Nicht die ganze Pauschale!) direkt auf das persönliche Pensionskonto des oder der Versicherten. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)

10.59

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abge­ordneter Egger. Die eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte schön. 

RN/32

10.59

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher:innen! Dieser Tagesordnungspunkt gibt mir die Gelegenheit, ein paar Punkte auszuführen. Ich möchte mich bei Beppo Muchitsch, bei Markus Hofer, dem ich gute Besserung wünsche, bei Andreas Ottenschläger und auch bei den Sozialpartnern sehr, sehr herzlich für diese wichtige und gute Verhandlung bedanken.

Damit bin ich bei der Wichtigkeit des Tourismus, nämlich bei meinem nächsten Punkt: Der heimische Tourismus ist die Visitenkarte unseres Landes, die Visitenkarte von Österreich, und außerdem unsere aktuelle Konjunkturlokomotive. (Beifall des Abg. Hörl [ÖVP].) Nach einer guten Sommersaison steht auch – wie die Vorhersagen es auch prognostizieren – eine gute Wintersaison bevor.

71 887 Beherbergungsbetriebe sichern 678 000 Arbeitsplätze – 6 500 Lehrlinge –, tragen damit 14 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei und können 154 Mil­lionen Nächtigungen verzeichnen. Von diesen 154 Millionen Nächtigungen kommen über 100 Millionen aus dem Ausland. Also: Der Tourismus ist ein Exportschlager. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Der Tourismus braucht damit aber auch keine Festungen und keine Abschot­tungen – und damit bin ich bei meinem dritten Punkt, nämlich bei der FPÖ. (Abg. Wurm [FPÖ]: Trinkgeld!) Ihr habt beim Saisonkontingent dagegengestimmt, ihr werdet heute wieder dagegenstimmen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Trinkgeld ist das Thema!) Ihr habt überhaupt nichts für den Tourismus übrig. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Ihr müsst das den Menschen im Tourismus einmal sagen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS. – Abg. Steiner [FPÖ]: Der Tourismusbericht war gestern, Herr Kollege!)

Die Ausgangslage: Wir haben neun unterschiedliche Lösungen – Beppo Muchitsch hat es angesprochen – und eine unterschiedliche Prüfpraxis. Diese Lösung ist ein echter Meilenstein. Sie bietet Rechts- und Planungssicherheit für die Unter­nehmer (Abg. Wurm [FPÖ]: Ein Leuchtturmprojekt! Ein Leuchtturmprojekt!), soziale Absicherung für die Mitarbeiter, ist weiterhin – gut zuhören! – steuerfrei, ein Leistungsanreiz für die Fleißigen, außerdem eine Entbürokratisierung (Abg. Wurm [FPÖ]: Na super!) und – das ist auch sehr wichtig – eine Rechtssicher­heit für die Vergangenheit. (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].) Die Unternehmer können sich darauf verlassen, dass es damit abgeschlossen ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Alles in allem ist es eine sehr gute Lösung. 

Frau Belakowitsch (Ruf bei der FPÖ: Da ist sie!) – jetzt ist sie nicht da – (Rufe bei der FPÖ: Doch! Da ist sie!): Sie haben durch herrliche Unwissenheit geglänzt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ah, wirklich? Na Gott sei Dank sind Sie so wissend!) Wir haben natürlich alle Stufen berücksichtigt. Es gibt drei unterschiedliche Stufen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Hab ich eh gesagt! Zuhören!) Ich habe einen Tipp für Sie: Lesen Sie noch einmal nach (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Schade, dass Sie nicht zugehört haben ...!), dann kennen Sie sich aus! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

11.02

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Steiner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeord­neter. 

RN/33

11.02

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Ja, die Ausführungen des Kollegen von der ÖVP waren jetzt sehr interessant. Sie haben sich, glaube ich, im Tag geirrt, denn den Tourismusbericht haben wir gestern im TOP 1 diskutiert. Jetzt sind wir beim Trinkgeld, Tagesordnungspunkt 2. Heute haben wir Donnerstag, gestern haben wir Mittwoch gehabt. Ich wollte es nur richtigstellen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt geht es um das Trinkgeld – und da seid ihr einfach frech! Aber ich verstehe das; ich verstehe dich, Herr Kollege von der ÖVP. Du wolltest nicht darüber reden, weil es dir zu peinlich ist, weil ihr wieder einmal wo mit dabei wart, wo ihr all eure Wahlversprechen gebrochen habt, und das binnen kürzester Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Leistung muss sich lohnen – und jetzt bestraft ihr die Leistungsträger wieder. Ihr seid wieder mit dabei. Ich weiß nicht, wer meinen Kollegen Wurm erwähnt hat – genau, da ist der Kollege von der SPÖ heraußen gewesen und hat gesagt, das stimmt nicht, was er da gesagt hat. Natürlich stimmt das. (Abg. Schmuckenschlager [ÖVP]: Nein!) Der Großteil dieser Pauschale – egal ob ich das Pauschale oder Steuer nenne – geht einfach weg. Ihr greift einfach in die Kellnergeldtasche, fertig, aus! (Zwischenruf der Abg. Teiber [SPÖ].)

Frau Ministerin, Sie können noch zehnmal sagen: Es ist keine Steuer! – Für den Betroffenen macht es keinen Unterschied, ob der Titel Steuer oder Pauschale heißt, wenn man ihm Geld wegnimmt. Es ist völlig egal, wie das heißt. (Beifall bei der FPÖ.) Natürlich pumpt ihr einen Großteil in das marode System (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Ist das Los der Frau Ministerin, oder?!), um dann den seit 2015 zugewanderten Fachkräften die neuen weißen Zähne, die Hüfte und die Knie zu finanzieren. (Abg. Gewessler [Grüne]: Geh, bitte!)

Ich frage mich ja wirklich – Frau Staatssekretärin, es trifft wieder Sie, aber interessant wäre ja einmal der Kollege Staatssekretär Deregulator –: Wo ist er denn? Das Trinkgeldgschichtl ist so aufgebläht worden, so an Bürokratie überbordend. Wo ist er jetzt, der Deregulator? Haben Sie ihn eingesperrt, weil schon wieder Sie anstatt des Deregulators da sind? Ich verstehe das nicht. Wo ist der Sepp? Sepp, was hast du schon wieder gemacht? (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss schon ganz ehrlich sagen, wenn man auf die Homepage der SPÖ, der ehemaligen Arbeiterpartei, schaut, dann schreiben die dort allen Ernstes: Trinkgeld bleibt steuerfrei, weil wir jetzt eine Pauschale haben. (Heiterkeit des Redners sowie bei der FPÖ.) Und: Die Pensionen sind gesichert. Also: Lieber Kellner, aufgrund deiner Pauschale ist jetzt die Pension gesichert (Zwischenruf der Abg. Teiber [SPÖ]), denn – und sie schreiben weiter – wenn du 30 Jahre in der Gastronomie gearbeitet hast, bekommst du dann eventuell 27 Euro mehr Pension. – Na gratuliere! Jetzt habe ich es Ihnen ausgerechnet, jetzt können Sie sich die Beantwortung von heute in der Früh sparen. Es ist doch unglaublich, wie frech und wie ungeniert man das dann auch noch hinschreibt. Buckle 30 Jahre, erhalte das System, wir nehmen uns Geld und dann kriegst du 27 Euro retour. Das ist doch beinhart und eiskalt. (Beifall bei der FPÖ.)

Die ÖVP ist sowieso das beste Beispiel – wenn man sich anschaut, was die da alles herausgelassen haben –: Präsidentin Thaler, deine Kollegin, Herr Hörl, die du in der Wirtschaftskammer eingesetzt hast, hat noch im Mai 2025 gesagt: Trinkgelder steuer- und abgabenfrei – da geht nichts drüber! – So, was ist jetzt? – Eine Steuer ist eine Abgabe. (Abg. Hörl [ÖVP]: ... steuerfrei ...!) Was habt ihr jetzt gemacht? Das Lässige, das Interessante ist aber: Dann rückt der Wirtschaftskammerpräsident himself aus und sagt am 8.9., ein paar Monate später: Na, der Kompromiss ist jetzt gut. Der Kompromiss ist gut. – Zuerst tritt aber jemand von der Wirtschaftskammer auf und sagt: Trinkgeldabgaben und -steuern sind ein Wahnsinn, das darf nicht passieren! – Was ist das für eine Vertretung, Herr Hörl? Schämt euch in Grund und Boden mit eurer tief­schwarz triefenden Wirtschaftskammer! (Beifall bei der FPÖ.)

RN/33.1

Die NEOS sind sowieso die Besten – meine Redezeit ist bald um –: Sie sind in der Regierung und machen dann eine Petition: Trinkgelder müssen zu 100 Prozent steuer- und abgabenfrei sein. Dann kommen sie drauf: Auweh, auweh, jetzt haben das ganze 900 Leute unterschrieben. Dann schreiben sie auf die Homepage (eine Tafel mit der Aufschrift „Danke für deine Unterschrift! 100 % Trinkgeld. 100 % abgabenfrei.“ in die Höhe haltend): Liebe Unterstützer unserer Petition, da wir jetzt den supertollen Kompromiss haben – es ist zwar nicht zu 100 Prozent steuer- und abgabenfrei, weil wir ja in die Tasche greifen –, setzen wir die Petition einmal aus. – Peinlich, NEOS! Ihr schafft euch gerade selber ab. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind natürlich für hundertprozentige Steuer- und Abgabenfreiheit auf Trinkgeld. Deswegen bringen die Abgeordneten Christoph Steiner, Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen folgenden Entschließungsantrag ein:

RN/33.2

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die – neben der bestehenden Steuerfreiheit – die Abgabenbefreiung von Trinkgeldern zu 100 Prozent sicher­stellt.“ (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl [ÖVP] und Schmuckenschlager [ÖVP].)


Herr Kollege Hörl, es wäre besser gewesen, du hättest dich für die Abgaben­freiheit von Trinkgeld eingesetzt, als ganze Berufsgruppen im Plenum schlecht­zumachen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.07

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/33.3

Stopp den Abgaben auf Trinkgeld - gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung! (140/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Antrag des Kollegen Steiner ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/34

11.08

Abgeordneter Dominik Oberhofer (NEOS): Danke, Herr Präsident! Hoher Nationalrat! (Abg. Darmann [FPÖ]: Der hat sicher seine eigene Petition ... zurückgezogen!) Herr Kollege Wurm und Herr Kollege Steiner suchen hier im Parlament tatsächlich einen Staatssekretär. Ich als Abgeordneter suche einen anderen Abgeordneten, nämlich Herrn Kickl, und frage mich: Wo bist du, Herbert? Er sitzt nie im Plenum, vor allem bei diesem angeblich für die FPÖ so wichtigen Thema Trinkgeld. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo ist euer Klub­obmann? – Abg. Steiner [FPÖ]: Wo ist der Herr Klubobmann Shetty? Weitere Rufe bei der FPÖ: Wo ist denn der Shetty?) 

Wo ist Herr Klubobmann Kickl? – Nicht hier. (Beifall bei den NEOS.) Ein Abge­ordneter hat schon die Verpflichtung, irgendwann einmal im Nationalrat aufzutauchen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Das ist ein Eigentor!) Das würde ich so sehen. (Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen. Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Eigentor! Abg. Steiner [FPÖ]: Wo ist der Shetty? Abg. Wurm [FPÖ]: Shetty! Shetty!) – Die Aufregung bei der FPÖ ist natürlich groß, wenn man einmal mehr ertappt wird. (Ruf bei der FPÖ: Shetty! Wir wollen den Shetty sehen! – Zwischen­ruf des Abg. Lausch [FPÖ]. – Präsident Haubner gibt neuerlich das Glocken­zeichen.)

Präsident Peter Haubner: Bitte, am Wort ist Herr Abgeordneter Oberhofer. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: 100 Punkte! – Abg. Lindinger [ÖVP]: Hafi ist auch wieder mal da!)

Abgeordneter Dominik Oberhofer (fortsetzend): Frau Belakowitsch, Herr Steiner – Sie haben ja noch nie ein Unternehmen geführt. (Ruf bei der FPÖ: Was?) Wenn man nur nett in ein Restaurant abendessen geht, kennt man leider Gottes offenbar nicht die steuerlichen Voraussetzungen in der Gastronomie und in der Hotellerie. Natürlich bleibt das Trinkgeld steuerfrei. Das ist ja keine Frage. Wir in der Regierung haben uns damit beschäftigt, dass wir aus 36 verschiedenen Regeln eine machen, die in ganz Österreich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzbar ist, die aber vor allem auch Rechtssicherheit bei den Unternehmerinnen und Unternehmern schafft. 

Jetzt sage ich Ihnen schon etwas, sehr geehrte Frau Belakowitsch: Die Realität in einem Unternehmen schaut nämlich ganz anders aus, als Sie sich das vorstellen können und als Ihr Kollege Steiner das hier heraußen skizziert hat. 

Faktum ist, dass ich als Unternehmer sehr froh bin, dass in Zukunft auf dem Lohnzettel meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich auch steht, was sie im Monat an Trinkgeld bekommen, weil es beim Gehalt Transparenz schafft, weil es logischerweise bei Gehaltsverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern natürlich von Vorteil ist. Es schafft auch in einem Betrieb Transparenz, weil es zwischen der Etage und den Kellner:innen immer auch eine Diskussion über das Trinkgeld gibt.

Lieber Herr Kollege Steiner, du stellst dich da heraus und kündigst einen Antrag an. (Abg. Steiner [FPÖ]: Nein, den hab ich eingebracht!) – Eingebracht! Das mag zwar superflott klingen, aber das ist in Wirklichkeit kein Antrag, weil es ja im Prinzip ein Auftrag an die Bundesregierung ist, etwas zu machen, was du offen­bar nicht fähig bist auszuarbeiten, nämlich einen konkreten Vorschlag. Man könnte doch einmal mit einem konkreten Vorschlag hier im Nationalrat auftauchen, das wäre doch eigentlich die Arbeit eines Abgeordneten (Beifall bei den NEOS. – Abg. Stefan [FPÖ]: Das haben die NEOS ... blamiert!), aber deine Anträge sind entweder von uns NEOS eins zu eins geklaut – wo sogar noch der Name des Einreichers draufsteht, nämlich Sepp Schellhorn (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Herr Kollege, manchmal ist es besser, wenn man schweigt!) – oder es sind Aufträge an die Bundesregierung. Sonst kommt da nichts, sonst kommt da nichts. (Zwischen­ruf des Abg. Stefan [FPÖ]. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal die Regelungen - - (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie sind ja sogar der eigenen Fraktion unangenehm! – Abg. Steiner [FPÖ]: Ja, peinlich ...!)

RN/34.1

Präsident Peter Haubner: Darf ich bitten, den Lärmpegel ein wenig zu senken, damit man den Herrn Abgeordneten versteht? – Danke. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Abgeordneter Dominik Oberhofer (fortsetzend): Offenbar ist die Debatten­kultur der FPÖ in diesem Nationalrat so unter jeder Würde, dass ein Abgeordneter hier heraußen nicht einmal mehr reden kann. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Können Sie eh! Reden Sie einfach!)

Wenn die FPÖ einmal hergehen und sich anschauen würde, wie das Trinkgeld zum Beispiel in Deutschland, in der oft von euch zitierten Schweiz oder in Italien geregelt wird, dann würde man sehen, dass es im Gegenzug dazu bei uns in Österreich nach wie vor steuerfrei ist. In der Schweiz ist es bis zu 10 Prozent des Jahreslohnes steuerfrei und danach wird es komplett versteuert, in Deutschland ist es wie in Italien gar nicht steuerfrei. – Danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Stimmt auch wieder nicht!)

11.12

RN/34.2

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Steiner zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen. Bitte, Herr Abgeordneter. (Zwischenrufe der Abgeordneten Reiter [ÖVP] und Lindinger [ÖVP].) 

RN/35

11.12

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Ihr habt euch so gefreut. (Unruhe im Saal. – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) Kollege Oberhofer hat gerade in seinem Redebeitrag behauptet, ich würde kein Unternehmen führen.

Herr Kollege Oberhofer, ich berichtige Sie tatsächlich: Ich führe zwei Unter­nehmen – und Sie haben wieder einmal bewiesen, das war einer Ihrer schlechten Tage. (Beifall bei der FPÖ.)

11.13

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abge­ordnete.

RN/36

11.13

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Werte Mitglieder der Bundes­regierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit so vielen Abgeordneten von der FPÖ vor mir ist das eine Steilvorlage. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Glaub ich, ja! Gut, dass Sie das erkannt haben!) Es sind hier im Haus nicht alle so, sage ich an die Zuseherinnen und Zuseher! (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)

Es geht ums Trinkgeld und ich oute mich: Im Gegensatz zu manchen Kollegen – Kollege Wurm hat gesagt, er kennt die Gastronomie, weil er oft dort ist – habe ich auch in dem Bereich gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung: Ja, Trinkgeld ist super. Man freut sich, wenn man Trinkgeld bekommt, und es ist ein wichtiger Teil des Einkommens. Ich habe daher die Debatte, die im Sommer gelaufen ist, sehr interessiert verfolgt – nicht nur aus dieser privaten Perspektive, sondern auch als Wirtschaftssprecherin. Ich möchte auch jetzt diese Rede nutzen, um etwas klarzustellen. Kollege Steiner hat ja heute schon wieder behauptet, das Trinkgeld wird besteuert: Nein, Trinkgeld war immer (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ]) und bleibt weiterhin steuerfrei. Das ist also eine Begünstigung des Trinkgelds und das bleibt auch so. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.) 

Worüber wir heute reden, sind die Beiträge, die für die Sozialversicherung geleistet werden sollen – und das hat aus meiner Sicht und auch aus meiner Erfahrung absolute Berechtigung. Es geht also um Krankenversicherung, es geht um Pensionsversicherung, es geht um Arbeitslosengeld, es geht um sonstige Leistungen, die der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bezieht. Da möchte ich eine persönliche Geschichte erzählen: Eine sehr gute Freundin von mir hat sehr lange in der Gastronomie gearbeitet und beklagt jetzt, dass sie zwar über das Trinkgeld viel verdient hat, aber das jetzt nicht in diesem Ausmaß in ihre Pension einfließt. (Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].) Das ist ein Nachteil.

Wenn man davon spricht, Trinkgeld wäre ein Geschenk an die Arbeitneh­mer:innen – und leider haben das auch Sie gemacht, Frau Staatssekretärin –, dann stimmt das zwar bis zu einem gewissen Grad; aber von einem Geschenk, für das man eine Leistung erbracht hat, und das wurde sehr klar gesagt, ist es sinnvoll, auch Beiträge zu zahlen, damit die später auf das, was man braucht, also auf die soziale Absicherung gerechnet werden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) 

Insofern freue ich mich, dass es eine Einigung der Sozialpartnerschaft gegeben hat, dass Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer:innen und für die Arbeit­geber:innen hergestellt wird – auch wichtig – und auch eine österreichweit einheitliche Lösung. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Ich glaube, das ist jetzt wirklich eine gute Lösung, die wir hier unterstützen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)

Was ich bei der Gelegenheit auch noch sagen möchte, vom Kleinen zum Großen: Wir sprechen vom Trinkgeld, aber auch in den Ausschüssen ist immer wieder die Rede von der Industriestrategie. Auch da warten wir noch dringend auf eine gute Lösung – und vielleicht kann auch da die Sozialpartnerschaft dazu beitragen, dass es ein bisschen schneller geht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.16

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staats­sekretärin Zehetner. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/37

11.16

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben gestern den Tourismus­bericht diskutiert und haben gemeinsam festgestellt, dass der Tourismus weiterhin eine Konjunkturstütze und natürlich ein internationales Aushänge­schild für Gastfreundschaft, Qualität und Herzlichkeit ist. Eines ist aber ganz fix: Er ist vor allem Arbeitgeber für Tausende von Menschen in allen Bundesländern, die Tag für Tag dafür sorgen, dass sich die Gäste bei uns wohlfühlen.

Hinter jedem sauberen Hotelzimmer, hinter jedem gedeckten Tisch und hinter jedem Häferl Kaffee stehen Menschen: einerseits die Unternehmerinnen und Unternehmer, aber ganz besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Leidenschaft und Engagement daran arbeiten, dass wir das in bester Servicequalität bekommen. (Beifall des Abg. Moitzi [SPÖ].) Diese Leistung, sehr geehrte Damen und Herren, verdient Respekt, Wertschätzung und vor allem auch faire Rahmenbedingungen. Zu fairen Rahmenbedingungen zählt eben auch Rechtssicherheit – und mit der neuen Trinkgeldregelung schaffen wir genau das: Die Trinkgelder bleiben ab einer vertretbaren Pauschale jetzt auch abgaben­frei. 

Das heißt konkret: keine Nachzahlungen mehr für Betriebe, Schluss mit rück­wirkenden Prüfungen, mehr Planbarkeit für die Unternehmen und mehr Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sorgen nämlich dafür, dass alle sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgedeckt sind und das Trinkgeld genau dort ankommt, wo es auch hingehört: bei den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern. Aus der moderaten Pauschale werden damit echte Maximalbeträge. Alles darüber hinaus bleibt selbstverständlich steuerfrei, ist über diesen Betrag auch abgabenfrei und bleibt direkt im Börsl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das schafft Rechtssicherheit, schafft aber auch Entlastung und ist ein ganz klares Signal für die Anerkennung all jener, die tagtäglich im Tourismus mit ihrem Einsatz den Unterschied machen – auch für eine Tourismusnation Österreich!

Damit tragen wir auch dazu bei, dass diese Regierung einem ihrer zentralen Bestandteile Rechnung trägt, nämlich dem Leistungsgedanken. Wir sagen: Leistung muss sich lohnen – und das setzen wir mit dieser Pauschale um. Wir sorgen dafür, dass die Leistung, die von den Mitarbeitern erbracht wird, sich auch für diese tatsächlich lohnt. Ich bitte Sie nur, wenn Sie das nächste Mal einen Kaffee bestellen oder sonst wo, gerne Trinkgeld an Kellnerinnen und Kellner oder sonstige Mitarbeiter zu geben. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das geb ich ... automatisch!) Dann können Sie sich sicher sein: Das Geld kommt genau dort an, wo es hingehört – nämlich bei diesen fleißigen, engagierten Mitar­bei­ter:innen im Tourismus. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

11.19 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeord­neter.

RN/38

11.19

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatssekretärin! Bei all der emotionalen Aufregung um das Thema: Worum geht es, oder anders gesagt, worum geht es nicht? – Es geht nämlich nicht darum, dass Trinkgeld versteuert wird, Trinkgeld ist steuerfrei und bleibt auch steuerfrei. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht vielmehr um die Schaffung einer Grundlage für die Festsetzung von bundesweit einheitlichen Trinkgeldpauschalen. Diese Pauschalen gelten dann als Bemessungsgrundlage, von der dann die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Das heißt, nicht die Pauschale wird bezahlt, sondern davon werden die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und die gehen eins zu eins direkt in die Leistungen für die Kolleginnen und Kollegen. Damit ist aber auch sichergestellt, dass sich das Trinkgeld positiv auf die Leistungen aus der Krankenversicherung, aus der Arbeitslosenversicherung und aus der Pensionsversicherung auswirkt. Die Höhe der Pauschalen ab 2026: Es sind 65 Euro für Kellnerinnen und Kellner, die selber kassieren; für Kellnerinnen und Kellner, die nicht selber kassieren, sind es 45 Euro. Die Pauschalen steigen bis 2028, ab 2029 werden sie valorisiert. Damit ist auch der Werterhalt der Leistungen aus dem System gesichert. 

Worum es aber auch nicht geht, ist, dass irgendjemand in Zukunft weniger Trink­geld bekommen wird. Durch das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Auskunft über die Höhe der bargeldlos eingenommenen Trinkgelder wird ein Beitrag dazu geleistet, dass das Trinkgeld auch bei jenen ankommt, für die es ursprünglich gedacht ist: bei den Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeitsleistung erbracht haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zusammengefasst, noch einmal: Natürlich würden die meisten Menschen in diesem Land keine Steuern zahlen, keine Abgaben leisten und trotzdem die vollen Leistungen und das Maximum aus dem System bekommen wollen. Nur: So funktioniert das nicht. So funktioniert das auch nicht im Universum der FPÖ. 

Mit diesem Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit dafür, wie Trinkgeld beitrags­rechtlich behandelt wird. Wir schaffen mehr Transparenz über bargeldlos gegebenes Trinkgeld. Wir sichern Leistungen aus der Pension, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Das ist kein Skandal und auch kein Raub, wie das im Vorfeld bezeichnet worden ist, das ist ein wichtiger Beitrag im Sinne der Kolleginnen und Kollegen in der Branche. Im Gegenteil! Wenn man sich das durchrechnet, sieht man: Ein Leben lang nach diesen Regeln in der Gastronomie einzubezahlen, würde eine Pensionsleistung über die gesamte Pensionsdauer von über 10 000 Euro für die Kolleginnen und Kollegen bedeuten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ].)

Der wahre Raub wäre das, was ihr wollt, nämlich, dass man die Leistungen, das Trinkgeld, nicht in die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage einbezieht, denn das wäre der wahre Pensionsraub. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.23

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/39

11.23

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Geschätzte Staatssekretärin! Liebe Zuschauer hier im Hause und auch vor den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Wenn man der FPÖ bei ihren letzten Redebeiträgen zugehört hat, könnte man ja wirklich den Eindruck gewinnen, dass sie sich für den kleinen Mann, für die kleine Frau und auch für die Wirtschaft einsetzt (Abg. Wurm [FPÖ]: Tanja, genau so ist es!), wäre da nicht die Tatsache, dass Sie mit der Wahrheit sehr sparsam umgehen, liebe FPÖ (Abg. Wurm [FPÖ]: Wo genau?), und zwar verschweigen Sie eines – das haben wir schon mehrmals gehört –: Diese Trinkgeldpauschale hat es schon gegeben. Seit 2002 gibt es sie, und seit 2002 wird sie auch sozialversicherungspflichtig abgerechnet. (Abg. Steiner [FPÖ]: Ihr wollt sie wieder ... abschaffen!) Was es nicht gegeben hat, war ein Deckel nach oben, und das war das Problem, das wir jetzt lösen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Habe ich erklärt!) Was es aber gegeben hat, waren unterschiedliche Bundesländerregelungen, und das werden wir jetzt vereinheit­lichen. 

Daher darf ich Ihnen schon etwas mitgeben, liebe FPÖ: Sie stellen sich hier heraußen her, tun so, als würden Sie die Kellnerin oder den Kellner schützen, Sie stehen dann da und was machen Sie? – Sie stimmen gegen einen Antrag, mit dem wir klar regeln wollen, dass es eine einheitliche Regelung zum Sozial­versicherungsbeitrag gibt (Abg. Steiner [FPÖ] – ein Dokument in die Höhe haltend –: Wir haben einen eigenen Antrag!), die es schon vorher gegeben hat. Sie stimmen gegen einen Antrag, mit dem wir etwas klarstellen wollen, denn wir wissen genau, dass die Wirte heuer mit horrenden Nachzahlungen konfrontiert waren. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) Bei mir in Salzburg hatte alleine das Sternbräu eine Nachzahlungsaufforderung von 100 000 Euro. Das wollen wir jetzt lösen. Also ich wünsche Ihnen, dass Sie beim nächsten Wirten, bei dem Sie sitzen, auf dieses Problem angesprochen werden – das ist ein Problem aus der Vergangenheit, das von uns gelöst worden ist. (Heiterkeit des Abg. Steiner [FPÖ].)

Zum Kollege Steiner, weil er seine Anträge erwähnt: Sie waren in der Vergangen­heit nicht dabei, da Lösungen zu schaffen. Sie waren an keinem Regierungs­programm der FPÖ beteiligt, in dem es um das Thema Trinkgeld gegangen ist. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) Erst jetzt, als das Thema aufgepoppt ist, als wir uns darum gekümmert haben (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), sind Sie dann mit Ihren scheinheiligen – aber das darf man nicht sagen – Anträgen ins Parlament gekommen. Tatsache ist: Ich wünsche Ihnen wirklich viel Spaß, wenn Sie beim nächsten Wirten sitzen und ihm sagen: Sie haben 100 000 Euro Nachzahlung, weil wir gegen diesen Antrag sind, wir sind für diese Lösung, die jetzt vorhanden ist! – Das ist nämlich keine Lösung. (Ruf bei der FPÖ: Wenn ... ist es scheinheilig, aber wenn ... Abgaben ... Leuten in die Taschen greifst, dann ist es ehrlich!)

Herr Steiner, ich darf Ihnen sagen: Sie stellen sich hier heraus und formulieren etwas sehr bildhaft, aber laute Reden zu halten, bringt keine Lösungen. Eines merkt man schon: Die FPÖ ist eines, und zwar ist sie nicht für den kleinen Mann, nicht für die kleine Frau und auch nicht für die Wirtschaft oder den Wirten. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Was Sie machen, ist: Sie suchen ein Haar in der Suppe, finden es nicht und dann legen Sie eines hinein. – Das ist das, was Sie machen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS. – Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Bravo!)

11.26

Präsident Peter Haubner: Frau Kollegin, da Sie gesagt haben, scheinheilig darf man nicht sagen, nehme ich an, Sie haben es zurückgezogen. (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Ja!) – Danke vielmals. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Schumann. – Bitte, Frau Bundesminister.

RN/40

11.26

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich glaube, es ist wichtig, noch einmal zusammenzufassen: Was regeln wir mit der Trinkgeldpauschale? – Wir schaffen nun eine bundeseinheitliche Lösung. Das ist ganz wesentlich und ein wichtiger Schritt. 

Wir stellen sicher, dass die Pauschalen so gestaltet sind, dass sie sich nicht mehr nach oben öffnen werden. Das heißt, die Öffnungsklausel nach oben entfällt, aber eine Öffnungsklausel nach unten gibt es. Das heißt, ist das Trinkgeld­aufkommen geringer, dann ist natürlich auch eine geringere Pauschale zu zahlen. Die Pauschalen differieren zwischen dem Zustand, ob man Inkasso dabei hat oder nicht. Also es ist eine ganz solide und ordentliche Regelung. Und es ist sehr wohl wichtig, zu sagen: Nein, es kommen keine Steuern auf das Trinkgeld. Es hat vorher keine gegeben und es gibt auch jetzt keine Steuern auf das Trinkgeld. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.) Das andere sind die Abgaben und die sind wichtig für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Noch einmal zu betonen, ist: Wir haben jetzt die Aktualisierung bei der Pauscha­lierung. Wir haben das gut aufgesetzt, aber es ist auch wichtig, dass wir arbeitsrechtlich etwas tun, denn Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, die das Trinkgeld nicht bar erhalten, haben es deutlich schwieriger, einen Überblick über dieses Trinkgeld zu bekommen. Daher haben wir jetzt die Anpassung, wonach Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer über die bargeldlos eingenommenen Trinkgelder zu informieren sind. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Schritt im Sinne der Beschäftigten. 

Nunmehr sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einem Trinkgeld­verteilsystem – das sind diese Tronc-Systeme – beteiligt sind, am Beginn des Arbeitsverhältnisses unverzüglich über den betrieblichen Trinkgeldaufwand­schlüssel informiert werden. Das ist doch ein wesentlicher Schritt für Transparenz. Zudem sollen Arbeitnehmer:innen auf Anfrage Auskunft über bargeldlos eingenommenes Trinkgeld bekommen, sofern die Trinkgelder nicht ohnedies am selben oder nachfolgenden Arbeitstag durch einen, durch eine Arbeitneh­mer:in, der oder die Einsicht in die eingenommenen Trinkgelder hat, verteilt werden. 

Das heißt, das ist Transparenz auf allen Ebenen und das ist doch ein wichtiger Schritt, gerade im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismus. Dazuzusagen ist, dass die Möglichkeit besteht, diese Auskunft drei Jahre rückwirkend zu bekommen. 

Das ist also ein wichtiger Schritt, gerade, glaube ich, in einer Branche, die wirklich sehr belastet ist und in der wir das Problem der niedrigen Grundgehälter haben. Frau Abgeordnete Belakowitsch hat von einer prekären Branche gesprochen. So weit würde ich nicht gehen, aber wir haben da natürlich Problemstellungen bei den Einkommen. (Abg. Hörl [ÖVP]: Wo?)

Ich denke, das ist wirklich ein guter Kompromiss, eine gute Lösung, und ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

11.29

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein. 

RN/41

11.29

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Von der Freiheitlichen Partei sind einige Behaup­tungen aufgestellt worden, die in einem Ausmaß unwahr sind, dass ich sie gerne hier zurechtrücken möchte. Vieles ist aber auch schon gesagt worden. 

Was war denn die Ausgangssituation bei der Trinkgeldpauschale? – Es gab die Trinkgeldpauschale seit 2002, und es gab eine ganze Reihe von wesentlichen Problemen, eines ist angesprochen worden: Es gab 36 unterschiedliche Lösungen, denn neun Bundesländer und vier Fachbereiche in der Wirtschaftskammerlogik waren betroffen; es gab auch die Situation einer großen Intransparenz, wenn es um die bargeldlose Zahlung gegangen ist; es gab eine wesentliche Rechts­unsicherheit für Betriebe, einerseits, weil es in den unterschiedlichen Bundes­ländern eine unterschiedliche Prüfpraxis gegeben hat, weil es eine langjährige Nachforderung hat geben können, und auch, weil der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile hat übernehmen müssen, wenn der Arbeitnehmer für den Betrieb nicht mehr auffindbar war. Das bedeutet, dass tatsächlich einfach für beide Seiten – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Unsicherheit bestanden hat. 

Wir haben – das hat Kollege Steiner ein bisschen vermischt, es waren nicht die NEOS, sondern es waren die Unos, das unternehmerische Österreich (Abg. Wurm [FPÖ]: Ah!), zugegebenermaßen Teil der liberalen Familie – eine Petition eingebracht. Der große Unterschied war: Die Unos sitzen ja nicht im Parlament, sondern in der Wirtschaftskammer (Abg. Steiner [FPÖ]: Ah so!), sie haben sich als Fraktion an den Nationalrat gewandt, dass man eine entsprechende Lösung möchte. – Kleine Werbeeinschaltung für alle Unternehme­rinnen und Unternehmer: Sie können jederzeit gerne bei uns mitmachen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Ah, doch bei euch mit­machen!) 

Inhaltlich haben wir natürlich weitergehende Forderungen gehabt. Wir teilen – anders als Beppo Muchitsch – eben diese Sichtweise nicht, dass es eine Sozial­versicherung auf Trinkgeld braucht. In unserer perfekten Welt wäre es so, dass das Trinkgeld eins zu eins beim Arbeitnehmer ankommt, das möchte ich schon auch ganz klar sagen. Das war eines der Verhandlungsziele, die wir hatten. Es gab aber auch eine Reihe von anderen: Es ging um die Vereinfachung, es ging um Entbürokratisierung, es ging um Rechtssicherheit für beide Seiten, und es ging auch darum, dass es langfristig eine Finanzierung gibt, dass es eine Valorisierung gibt. Es gab eine ganze Reihe von Zielen, und wir haben alle Ziele mit Ausnahme des einen geschafft. Genau das ist dann am Schluss auch ein guter Kompromiss, wenn es ein gemeinsames Bild von der Sozialdemokratie, der Volkspartei und von den NEOS gibt. Wenn es dann für alle besser ist, als es war, dann ist es ein guter Kompromiss. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) 

Wenn ich jetzt noch einmal auf die Freiheitliche Partei eingehen darf: Natürlich kann man weitere Ziele fordern. Man kann sagen, es muss komplett abgabenfrei sein, das ist ja unbestritten, das ist auch unsere Debatte, das ist weiterhin ein langfristiges Ziel, aber dann muss man sich auch mit der Situation auseinander­setzen, dass dann eine Finanzierungslücke in der sozialen Absicherung entsteht (Abg. Steiner [FPÖ]: Ah, doch!), die im Moment da ist (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aha!), und dann muss man hier auch konkrete Vorschläge auf den Tisch legen. Wir NEOS sind jederzeit gesprächsbereit für konkrete, gute Ideen, die haben wir aber heute von Ihnen nicht gehört. Wir freuen uns, wenn es das nächste Mal passiert. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.33

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist nun dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. 

RN/42

Abstimmung

RN/42.1

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetz­entwurf samt Titel und Eingang in 230 der Beilagen. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/42.2

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!“

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind (Abg. Steiner [FPÖ]: Obernosterer, aufstehen!), um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/43

3. Punkt bis 7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeits­gesetz 2021 geändert werden (231 d.B.)

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (232 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 164/A(E) der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend zielsichere und zeitnahe Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit (233 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert mit BGBl. 47/2025, abgeändert wird (234 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (211 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (235 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tages­ordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/44

11.34

Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Bevor ich mit meiner Rede beginne, darf ich an dieser Stelle die Polizei Eisenstadt ganz herzlich begrüßen! Schön, dass ihr heute bei uns seid und danke für euren Einsatz trotz der Sparmaßnahmen dieser Bundesregierung! (Allgemeiner Beifall.)

Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister! Sie stellen uns heute hier ein neues Modell, eine Reform der Bildungskarenz unter dem sogenannten Titel Weiter­bildungshilfe vor. Hinter diesem vielleicht gut klingenden Namen versteckt sich nichts anderes als eine Verschlechterung. Wer zahlt am Ende drauf? – Die Frauen, die Mütter, die jungen Familien. 

Bevor Sie uns aber jetzt dieses nicht zielführende neue Modell präsentieren, hätten Sie sich vielleicht lieber um jene gekümmert, die noch immer unter dem alten Modell leiden: Frauen, die völlig unverschuldet Rückforderungs­bescheide in der Höhe von teilweise 20 000 Euro erhalten haben. Die haben sie erhalten, obwohl ihnen die Bildungskarenz rechtmäßig anerkannt und bewilligt wurde. Wir reden da nicht über Reiche, wir reden nicht über Konzerne, wir reden über Frauen, wir reden über junge Mütter, wir reden über Familien, die jetzt schon jeden Cent dreimal umdrehen müssen. Was aber bekommen viele von denen? – Die bekommen einen Rückforderungsbescheid in horrender Höhe, über Geld, das längst ausgegeben wurde, weil sie sich darauf verlassen haben, dass ihnen dieses Geld zusteht, das ihnen auch bewilligt wurde. 

Frau Minister, können Sie sich vorstellen, wie es diesen Frauen geht, wenn auf einmal so ein Brief im Postkasten liegt, wenn man nächtelang nicht schlafen kann, weil man nicht weiß, wie man dieses Geld irgendwie zurückzahlen soll? (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.) Da geht es nicht um finanzielle Belastung, das ist gar kein Begriff dafür, was das ist. Das ist eine existenzielle Krise für diese Familien. (Beifall bei der FPÖ.) 

Diese Frauen haben nichts falsch gemacht, ganz im Gegenteil, sie wollten sich weiterbilden, sie wollten etwas aus ihrem Leben machen, sie wollten ihren Kindern damit auch ein gutes Leben bieten. Die lassen Sie aber eiskalt im Stich. Ich sage Ihnen etwas, Frau Minister: So geht man nicht mit Frauen um, so geht man nicht mit Müttern um, so geht man nicht mit der eigenen Bevölkerung um. (Beifall bei der FPÖ.) Genau das ist aber der Punkt: Familien bekommen Rückforderungsbescheide, aber andere, die nie einen Cent in unser System eingezahlt haben, kriegen das All-inclusive-Service vom Staat auf Kosten der Steuerzahler. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit! (Beifall bei der FPÖ.) 

Noch einmal zurück zum neuen Modell: Wenn man sich das genau anschaut, sieht man ganz klar, für wen Sie wieder einmal nicht Politik machen, nämlich für die eigene Bevölkerung. Die sogenannte Weiterbildungshilfe sollen vor allem weniger qualifizierte Personen erhalten. Wie schaut das dann in der Realität aus? Bekommen dann einen Großteil dieser 150 Millionen Euro, die dafür budgetiert sind, wieder nicht die Österreicher, ist das Geld dann wieder für Programme, die vor allem auf die Qualifizierung, auf Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind? Landet das dann wieder bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten statt bei der eigenen Bevölkerung? Wird das dann das Ziel dieses neuen Modells sein? (Abg. Teiber [SPÖ]: Sie haben das Modell nicht verstanden!) Das ist kein Fortschritt, das ist ein absoluter Rückschritt, ausgetragen auf dem Rücken der Österreicher. (Beifall bei der FPÖ.) 

Sie haben das Ganze möglichst schwierig, möglichst unattraktiv für die eigene Bevölkerung gestaltet. Was man auch nicht übersehen darf: Mit dem neuen Modell nehmen Sie Arbeitnehmern ein ganz, ganz großes Stück ihrer eigenen Freiheit, denn eine berufliche Neuorientierung wird de facto ausgeschlossen. Es zählt jetzt nur mehr noch, ob die Weiterbildung auch in das Konzept des Betriebes passt, denn sonst gibt es kein Geld mehr. Das heißt: Sie nehmen den Arbeitnehmern ihre Freiheit, sich beruflich neu zu orientieren. (Abg. Shetty [NEOS]: ... faktenbefreite Rede!)

Frau Minister, wir sagen ganz klar: Das ist ein absoluter Bauchfleck, zurück an den Start. Ich bringe hiermit einen Antrag ein: 

RN/44.1

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungshilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche Arbeitnehmern einen fairen Zugang zu Weiterbildungen ermöglicht. Dabei soll der Fokus auf einer Qualitätsoffensive statt einem bürokratischen Kostendeckel liegen.“


Frau Minister, ich sage es Ihnen ganz ehrlich als Abgeordnete, als Bürgerin, aber auch als junge Mutter: Es tut wirklich weh, zu sehen, wie Sie und Ihre Regierungskollegen wieder einmal Politik fernab der Interessen der eigenen Bevölkerung und vor allem der Frauen und Mütter in diesem Land machen. (Beifall bei der FPÖ.) 

11.39

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/44.2

Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit (141/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Schuch-Gubik wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. 

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Johannes Gasser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/45

11.39

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Danke, Herr Präsident. – Kollegin Schuch-Gubik hat in den Raum gestellt und behauptet, dass subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte vor allem von dieser Weiterbildungszeit profitieren könnten. 

Ich berichtige tatsächlich: Um Anspruch auf eine Weiterbildungsbeihilfe zu haben, ist ein arbeitslosenversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis von einer bestimmten Versicherungsdauer notwendig. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ]. – Abg. Shetty [NEOS]: Wenn alles falsch war, muss man lang berichtigen, so ist es halt! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja keine tatsächliche Berichtigung!) Es ist auch notwendig, dass man entsprechend in Beschäftigung war. Dementsprechend muss ich sagen: Mir tut es weh, wie faktenbefreit man hier am Pult argumentieren kann. – Danke. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ.)

11.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Barbara Teiber zu Wort gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abge­ordnete. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ]. – Abg. Shetty [NEOS]: 20 Falsch­behauptungen kann man nicht in 1 Minute berichtigen! Ist halt so! – Abg. Steiner [FPÖ]: Aber Asylanten ...!)

RN/46

11.40

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen, Kolleginnen! Liebe Zuseher, liebe Zuseherinnen! Also ich kann mich meinem Vorredner jetzt nur anschließen: Man bleibt fassungslos zurück (Abg. Wöginger [ÖVP]: Ja, man bleibt stecken!), wenn man erlebt, welcher Blödsinn da vonseiten der FPÖ verzapft wird. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) Ich kann es wirklich nicht anders sagen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das ist in ihrer DNA!)

Also erstens einmal: Die jungen Frauen tun uns alle leid. Wissen Sie, wer die einzige Institution ist, die ihnen hilft? Die Arbeiterkammer, die Sie abschaffen wollen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist unwahr!) Das ist unglaublich! Man kann jetzt das noch einmal berichtigen. 

Wenn Sie davon sprechen, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus der gesetzlichen Interessenvertretung herausnehmen können, dann muss ich sagen: So schwächt man die Arbeiterkammer! 

Und noch eines, weil es eben vorhin von Kollegin Schartel erwähnt worden ist: Geht es nur um die Schwächung der Arbeitnehmerseite, oder geht es dann auch darum, dass man nicht mehr Wirtschaftskammermitglied ist? (Abg. Nemeth [FPÖ]: Richtig, ja!) Sie wissen, was daran geknüpft ist: Daran ist geknüpft, dass Arbeitgeber in Österreich einen Kollektivvertragslohn und -gehalt zahlen müssen (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]); wenn Ihre Pläne Realität werden, dann ist das Geschichte. Sie schwächen die Arbeitnehmer ein für alle Mal! Das muss man da endlich einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Nächster Punkt: Die Bildungskarenz hat die große Koalition eingeführt, und der Kollege hat es vorhin gesagt: Auch das Nachfolgemodell können nur Kollegen und Kolleginnen in Anspruch nehmen, die in einem aufrechten Beschäftigungs­verhältnis stehen. Was ist das schon wieder für ein Blödsinn, was Sie da sagen!? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)

Präsident Peter Haubner: Frau Abgeordnete! Darf ich Sie ersuchen, das Wort „Blödsinn“ zurückzuziehen?

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (fortsetzend): Es geht fast nicht anders, aber ja, ich mach das. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

Präsident Peter Haubner: Danke.

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (fortsetzend): Noch eines: Da Sie jetzt einen Antrag zum Thema Bildungskarenz einbringen, muss ich sagen: Sie, FPÖ und ÖVP, haben das, nämlich die Abschaffung der Bildungskarenz ohne neues Modell, nach Brüssel geschickt. Das war Ihre Idee, mit der Unterschrift von Ihrem Klubobmann darunter. Oder ist Ihre Unterschrift nichts wert? (Ruf bei der FPÖ: Wieso?) Das muss man sich auch fragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was wir heute hier beschließen wollen – und ich sage das durchaus als Gewerk­schafterin –, ist ein bitterer Kompromiss, weil uns wirklich leere Kassen hinterlassen worden sind. (Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].) Es ist ein Kompro­miss mit gewissen Sparnotwendigkeiten, aber es ist ein Nachfolgemodell, das auch viele Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofes und des Wifo mit aufnimmt, indem es nämlich – das ist ja Ihr Kritikpunkt – den Fokus auf formal gering qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen legt. 

Da ist ein toller Fortschritt passiert. Wir haben eine extreme Erhöhung des Mindestsatzes erreicht: von 14,53 Euro pro Tag auf 40,40 Euro pro Tag. Das heißt, es wird jetzt mindestens 1 212 Euro geben, sodass man, wenn man aus einer schlechter bezahlten Branche kommt und eben geringe Qualifikation hat, sich auf Weiterbildung einlassen kann – das ist ganz, ganz wichtig; wurscht, welchen Pass man hat, man leistet da ja eine Arbeit –, dass man sich aufquali­fizieren kann. Das ist das beste Mittel, um zukünftig nicht arbeitslos zu werden. Das ist eine gute Nachricht für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. 

Meine Bitte an alle: Lassen Sie sich von diesen Unwahrheiten der FPÖ nicht verunsichern! Jeder Beitrag zeigt: Die FPÖ steht nicht auf der Seite der Beschäftigten, derer, die in diesem Land wirklich Leistung erbringen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)

11.44

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abge­ordnete. 

RN/47

11.45

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Teiber, hat behauptet: Die FPÖ möchte gerne die Arbeiterkammer abschaffen. Das ist unrichtig. 

Die FPÖ möchte die Zwangsmitgliedschaft abschaffen, also ein Opting-out für alle Kammern. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Alle Kammern! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das besprechen wir nachher in einem Rede­beitrag. 

Ich berichtige weiters tatsächlich: Frau Abgeordnete Teiber hat ebenso behauptet, wir hätten einen Entschließungsantrag zur Wiedereinführung dieser Weiterbil­dungskarenz eingebracht. 

Ich berichtige tatsächlich: Im Entschließungsantrag geht es wohl um Weiterbil­dung, aber von einer Weiterbildungskarenz steht hier kein Wort. Hier geht es vielmehr darum, dass der Fokus auf eine Qualitätsoffensive statt auf einen Kostendeckel gelegt werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

11.45

Präsident Peter Haubner: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeord­neter.

RN/48

11.46

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zur Weiterbildungszeit: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neue Weiterbildungszeit mag vieles sein, aber eines ist sie mit Sicherheit nicht: eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz, die diesen Namen tatsächlich verdient. (Beifall bei den Grünen.)

Warum? – Ganz einfach: weil sämtliche Kennzeichen einer Bildungskarenz nicht mehr da sind. Das zentrale Kennzeichen der Bildungskarenz – und das war ein einzigartiges Kennzeichen –, war (Abg. Shetty [NEOS]: Wer bezahlt jetzt ...?), dass ich als Arbeitnehmer:in selbstbestimmt meine Weiterbildung, meine Qualifi­zierung, meine berufliche Umorientierung wählen konnte. Und im Zentrum gestanden ist dabei eben nicht, was gut für den Betrieb ist (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sondern ...!), sondern im Zentrum ist dabei gestanden, was gut für mich ist, damit ich am Arbeitsmarkt besser reüssieren und mich beruflich weiterentwickeln kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Shetty [NEOS].)

Bei der neuen Weiterbildungszeit ist es jetzt eigentlich genau umgekehrt: Die steht vor allem im Zeichen der betrieblichen Verwertbarkeit von Weiterbildung. Nicht mehr das berufliche Interesse, das berufliche Weiterkommen, der Arbeits­marktfokus des Arbeitnehmers stehen im Zentrum, sondern das Verwertungs­interesse des Betriebs. 

Es steht auch im Gesetz ganz klar drinnen, dass erstens bei einer Weiterbildungs­maßnahme auf die Erfordernisse des Betriebs Rücksicht zu nehmen ist und dass zweitens ab einem Einkommen von 3 225 Euro brutto – und das ist jetzt kein Luxuseinkommen – der Arbeitgeber 15 Prozent des Weiterbildungsgelds zu übernehmen hat.

Da frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Was wird der Arbeit­geber mit seinem Geld wohl mitfinanzieren? Eine berufliche Umorientierung (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]), wenn sich der Arbeitnehmer verändern will, wenn er den Job wechseln will, eine Weiterbildung, beispielsweise einen Fremdsprachenkurs, wenn das dem Unternehmen nicht unmittelbar etwas nützt? – Nein, wohl eher nicht, und das ist ja auch verständlich aus der Sicht des Unternehmens. Der Arbeitgeber wird das fördern und mitfinanzieren, was dem Betrieb nützt (Abg. Egger [ÖVP] – erheitert –: Ah! Ah!), und zwar am besten, was nur dem Betrieb nützt. Und damit bleibt von der Bildungskarenz schlichtweg nichts mehr über. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Weiterbildungszeit ist nichts anderes als eine Form der betrieblichen Weiterbildung. Ja, auch die Bildungskarenz war Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, aber jetzt entscheidet de facto ganz zentral der Arbeitgeber, ob eine Bildungsmaßnahme, eine Qualifizierungs­maßnahme in Anspruch genommen werden kann oder nicht. 

Und wer draufzahlt, wissen wir auch schon, das steht nämlich auch im Gesetz. Das ist eine ganz große Gruppe, nämlich Mütter, die sich nach der Elternkarenz beruflich weiterentwickeln, beruflich umorientieren und verbessern wollen. Die sind aus der Weiterbildungszeit nämlich de facto ausgeschlossen. 

Wer auch draufzahlt, sind Menschen mit Behinderung. Denn während für Eltern mit Betreuungspflichten der Leistungsnachweis von 20 auf 16 Wochenstunden gesenkt wird, gibt es für Menschen mit Behinderung keine entsprechende Regelung. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Exklusion und gehört repariert, Frau Ministerin! (Beifall bei den Grünen.)

Man muss eines sagen: Die Regierung hat ihre Chance auf eine faire und sinnvolle Reform der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit vertan. Die wenigen guten Ansätze – wie etwa die gesteigerte Mindesthöhe beim Weiterbil­dungsgeld –, ja, die gibt es auch, die gleichen aber leider die ganzen negativen Aspekte bei Weitem nicht aus. 

Einmal mehr werden die Interessen von Arbeitnehmer:innen jenen von Unter­nehmen untergeordnet, die Möglichkeit einer selbstbestimmten beruflichen Verbesserung wird de facto abgeschafft, und das ist so falsch wie wenig zukunfts­weisend. Darum lehnen wir diese Weiterbildungszeit ab. (Beifall bei den Grünen.) 

11.49

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/49

11.50

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Heute behandeln wir eine Regierungsvorlage, die auf den ersten Blick technisch wirkt, aber in Wahrheit ist es eine wichtige Lücke im österreichischen Aufenthalts- und Arbeits­recht – wir werden sie schließen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aufenthaltsrecht, genau!)

Wir schaffen einen neuen Aufenthaltstitel für Grenzgänger aus Drittstaaten, also für Menschen, die in unseren Nachbarländern leben, dort einen Dauer­aufent­haltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang besitzen und in einem grenznahen Betrieb in Österreich arbeiten möchten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Diese Personen wohnen nicht in Österreich, sie beziehen keine Sozialleistungen, aber sie leisten einen wertvollen Beitrag für die österreichische Wirtschaft. 

Warum ist das notwendig? – Wir alle wissen, dass der Fachkräftemangel eines der größten wirtschaftlichen Probleme unserer Zeit ist. Von der Pflege über das Handwerk bis zur Gastronomie: Überall fehlen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das AMS hat in den letzten Jahren immer wieder Fälle gehabt, in denen hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus einem Nachbarstaat pendeln wollten, aber nicht durften, weil es für sie keinen passenden Aufenthaltstitel gab. Das war weder im Interesse der Betriebe noch im Sinne einer geordneten Migrationspolitik. Mit dieser Novelle schaffen wir Rechtssicherheit.

Wie das System funktioniert: Die Voraussetzungen sind streng und klar. Es braucht einen konkreten Arbeitsvertrag in einem grenznahen Betrieb. Das AMS muss vorher bestätigen, dass keine geeignete Ersatzarbeitskraft in Österreich gefunden werden kann. Der Aufenthaltstitel gilt maximal ein Jahr, kann dann verlängert werden, und er gilt nur für die Dauer der Beschäftigung, wobei das mindestens sechs Monate sind. Es gibt keinen Familiennachzug, keinen Anspruch auf Sozialleistungen, keinen Wohnsitz in Österreich. Dieser Aufenthaltstitel dient einzig und allein der Erwerbstätigkeit. Die Entlohnung muss dem Kollektiv­vertrag entsprechen, es gibt also auch kein Lohndumping. Im Gegenteil: Die Arbeitskräfte leisten ihren Beitrag über Steuern und Sozialversicherungs­beiträge und helfen, dass unsere Betriebe weiterarbeiten können, und unter­stützen sogar unser System mit ihren Beiträgen. Damit sorgen wir für Klarheit, Kontrolle und Fairness – genau das, was der Arbeitsmarkt braucht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, danke für eure Kritik! Kritik ist ja wichtig, damit wir auch wirklich nach besten Lösungen suchen können, aber bitte sachlich bleiben! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Zur FPÖ möchte ich an dieser Stelle Folgendes sagen: Diese Maßnahmen sind keine Türöffner für Migration (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), sie sind ein Werkzeug für wirtschaftliche Stabilität. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir bekennen uns zu einem attraktiven Standort, deshalb ist Tun angesagt. (Abg. Schartel [FPÖ]: Ja!) Wir bauen Hemmnisse ab und bieten vernünftige Lösungen an. Diese Regierungsvorlage ist genau das: eine vernünftige, ausgewogene und kontrollierte Lösung für unsere Betriebe und einen guten und attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Genauso haben wir die Bildungskarenz weiterentwickelt. Wir haben geschaut, dass die Bildungskarenz auch wirklich anständig und ordentlich genützt wird. Es hat sich in der Vergangenheit das eine oder andere eingeschlichen, sodass dort ein Missbrauch getätigt worden ist (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher Miss­brauch?) und dass sie nicht ordentlich genützt wurde. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher Missbrauch? Welcher Missbrauch? – Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)

Es waren Menschen in Bildungskarenz und das war dann nicht als Bildungs­karenz für den Betrieb gut (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist nicht für den Betrieb, sondern für die Person gewesen, für den Arbeitnehmer!), sondern es war einfach eine weitere Auszeit für Personen. Für das ist eine Bildungskarenz nicht da, sondern wir müssen schon die Bildungskarenz auch wirtschaftlich nutzen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das war ja nicht für den Betrieb, sondern für die ... gewesen, für den Arbeitnehmer!)

Wir haben sie weiterentwickelt und die beste Lösung daraus gemacht. Wir lassen uns das auch nicht kritisieren, denn die Bildungskarenz ist dazu da, dass sie wirtschaftlich wertvoll und gut für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

11.55

 Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abge­ord­nete. 

RN/50

11.55

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ja, gleich zu meiner Vorrednerin: Also von einem Missbrauch bei der Bildungskarenz wäre mir gar nichts bekannt gewesen (Rufe bei der ÖVP: Ah!), aber wenn Sie es als Missbrauch bezeichnen, dass Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen sich weiterbilden und das nicht für den Betrieb, in dem sie gerade arbeiten, tun, sondern die Weiterbildung für sich selbst wählen, um sich möglicherweise in weiterer Folge auch beruflich verändern zu können, dann war genau das die Intention der Bildungskarenz. Somit war das kein Missbrauch, sondern eigentlich sind diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genau dieser Intention gefolgt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Und warum wollten Sie sie dann abschaffen, oder Ihr Klub­obmann?)

Was Sie jetzt gemacht haben – und die SPÖ ist da aus mir nicht ganz erklärlichen Gründen mitgegangen, aber Sie sind ja überall dabei –, ist, dass Sie sie jetzt gestrichen haben und gesagt haben: Nein, das machen wir jetzt nicht mehr, jetzt machen wir die Weiterbildung und dieses Weiterbildungsgeld! – Und wissen Sie, was das Problem ist? Das ist jetzt genau dieser Systemwechsel. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Jetzt, Frau Kollegin Zopf, ist es so: Jetzt kann der Betrieb mitreden: Brauchen wir das oder nicht?, weil er dann ja auch irgendwann mitbezahlen muss. (Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS].)

Deshalb: Wenn sich jetzt die Buchhalterin oder der Buchhalter für sich selber weiterbilden möchte und sagt: Ich würde gerne die Ausbildung zum Bilanz­buchhalter machen!, und der Betrieb, der Chef, sagt: Nein, das unterstütze ich nicht (Zwischenruf des Abg. Egger [ÖVP]), weil ich schon einen Bilanzbuchhalter habe!, wird es eben nicht genehmigt. Das ist der große Unterschied: Vorher konnte er das, weil es darum ging, dass sich der Arbeitnehmer für sich weiter­bildet. Daher ist es auch nicht die Fortführung und es ist kein Nachfolge­modell, sondern es ist ein Systemumbruch, den Sie hier begehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Systemumbruch ist überhaupt insoweit noch zusätzlich beschränkt, weil da ja nur maximal 180 000 Euro im Jahr vergeben werden, das heißt: Wer zuerst kommt, gewinnt! (Abg. Gasser [NEOS]: 150 Millionen!) Das ist nur für einige wenige, der Fokus soll auf ganz niedrige Bildung gelegt werden. Insoweit hat natürlich meine Kollegin Schuch-Gubik vollkommen recht, Frau Bundesminis­terin: Es geht natürlich wieder um einen Personenkreis – und da können die NEOS tatsächliche Berichtigungen machen, wie sie wollen –, der überhaupt keine Ausbildung hat, und das sind nun einmal genau jene Herrschaften aus dem Asylbereich, die gekommen sind. Und jetzt können Sie mir hundertmal sagen: Nein, nein, aber die - - (Abg. Shetty [NEOS]: Das stimmt einfach nicht! Na, lesen Sie doch das Gesetz!) – Ja, Herr Shetty ist bekannt dafür, dass Sie alles wissen (Abg. Shetty [NEOS]: Nein, wir wissen, was im Gesetz drinsteht!), aber wir wissen natürlich, wer die geringste Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt hat. (Zwischenruf des Abg. Egger [ÖVP]. – Ruf: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!) Wir wissen, wer die geringste Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt hat.

Das passt genau in all diese Maßnahmen der Bundesregierung hinein: Überall wird bei den eigenen Leuten reingeschnitten; beim nächsten Tagesordnungs­punkt werden wir uns noch über die Pensionen unterhalten, auch da wird reinge­schnitten; bei den Familien wird reingeschnitten; die Weiterbildungskarenz wird abgeschafft – aber überall, wo es darum geht, dass man vielleicht Migranten einmal etwas wegnehmen sollte, dass man dort hinschaut: Schweigen. Das ist die Politik dieser Dreierkoalition. Das kann man machen, muss man nicht machen, aber es ist ein politischer Wille, dem Sie sich untergeordnet haben: die ÖVP, die SPÖ und die NEOS. Das ist Ihre Politik. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist nicht die Politik, die wir machen würden, und das ist schon gar nicht die Politik, die die Österreicherinnen und Österreicher sich wünschen – das sollten Sie sich einmal überlegen. Und Sie müssen nicht permanent uns angreifen – ich weiß schon, es macht unheimlich viel Spaß, der FPÖ den Schwarzen Peter zu geben, das machen Sie ja permanent. (Rufe bei der SPÖ: Oh!) Überlegen Sie doch einmal, ob es nicht Ihre eigene Politik ist, die dazu führt, dass die Umfragen so sind, wie sie sind, dass Sie vielleicht Politik an den Bedürfnissen der Mehrheit vorbei machen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ändern Sie doch die Politik – dann müssen Sie sich nicht auf uns einschießen –, machen Sie endlich wieder Sachpolitik, meine Damen und Herren! Das sage ich vor allem Ihnen in der SPÖ, denn Sie haben die Arbeitnehmer bisher in jedem Bereich verraten, und auch hier haben Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer verraten. 

Frau Bundesminister! Das ist sehr, sehr ernst gewesen: Es gibt wahnsinnig viele Personen, die damit konfrontiert sind, dass sie jetzt Rückzahlungen ans AMS leisten müssen, obwohl das AMS diese Weiterbildungskurse vorher genehmigt hat. Da wären wir wieder bei dem, was wir heute in der Früh schon besprochen haben: bei der Willkür, die da passiert ist. – Setzen Sie sich da endlich einmal ein! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo!)

11.59 

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Zopf zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen, Frau Abgeordnete. Bitte, Sie gelangen zu Wort.

RN/51

12.00

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Kollegin Belakowitsch hat gesagt, dass die Betriebe erst jetzt unterschreiben müssen, wenn man eine Weiterbildungs­teilzeit in Anspruch nimmt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Mitzahlen müssen, nicht unterschreiben! Mitzahlen, habe ich gesagt!) – unterschreiben müssen, zustimmen müssen, wenn eine Weiterbildung in Anspruch genommen werden will. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie müssen bezahlen! Man muss auch zuhören!)

Ich berichtige tatsächlich, Frau Kollegin Belakowitsch: Das mussten sie auch schon vorher tun. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, die Betriebe müssen mitbezahlen! Zahlen, Frau Kollegin! – Abg. Shetty [NEOS] – in Richtung Abg. Belakowitsch [FPÖ] –: Genehmigen, hast du gesagt! – Abg. Wöginger [ÖVP] – in Richtung Abg. Belakowitsch [FPÖ] –: Genehmigen hast du gesagt, genehmigen!) Wenn man eine Weiterbildungsteilzeit in Anspruch nimmt, dann musste der Arbeitgeber vorher schon die Zustimmung geben und auch jetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Bravo! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Bezahlen! – Abg. Wöginger [ÖVP]: Genehmigen! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ich hab vorher gesagt, sie müssen es zahlen! Ihr müssts zuhören!)

12.00

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Gasser. – Ich stelle Ihre Redezeit ebenfalls auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/52

12.00

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollegin Belakowitsch hat verlangt, dass wir zu Sachpolitik zurückkehren. Im Unterschied zu Ihnen möchte ich das jetzt auch machen und den Menschen nicht nur Sand in die Augen streuen, sondern auch aufzeigen, wieso wir die Bildungskarenz weiterentwickeln müssen und wieso die Lösung, die wir jetzt mit der Weiterbildungsbeihilfe gefunden haben, eine gute ist.

Wir verhandeln hier zwei arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, die aus meiner Sicht wichtig sind. Ich möchte einmal mit der Weiterbildungs­beihilfe als Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz beginnen.

Bei der Bildungskarenz haben wir in den letzten Jahren einfach eine Kosten­explosion erlebt. Als sie in den Nullerjahren noch von der großen Koalition eingeführt worden ist, waren es ein paar Millionen Euro, die das gekostet hat, in den letzten Jahren hat sich das zu einem Ausgabenposten von fast 700 Mil­lionen Euro entwickelt. Wenn so ein Förderungsinstrument in diesem Ausmaß wächst, dann muss man sich natürlich anschauen: Werden Ziele damit erreicht oder werden Ziele da verfehlt? Nicht nur der Rechnungshof, auch eine Wifo-Analyse haben gezeigt: Die Ziele werden nicht für niedrig qualifizierte Menschen erreicht, und es werden auch arbeitsmarktpolitische Ziele nicht damit erreicht.

Zu oft wurde die Bildungskarenz auch von Unternehmen verwendet, um Mitarbeiter eigentlich auf eine steuerfinanzierte Auszeit zu schicken, in der sie in einer gewissen Weise tun und lassen konnten, was sie wollten. Zu oft wurde die Bildungskarenz auch als Verlängerung der Elternkarenz herange­zogen, in der Alibikurse gemacht wurden; es haben sich sogar Institute explizit darauf spezialisiert, Kurse dafür anzubieten, damit man eben diese Karenz­verlängerung in Anspruch nehmen kann. Diese Schieflage haben wir NEOS immer schon kritisiert und immer wieder auch Vorschläge gemacht, wie man das verbessern kann. Der Leidensdruck ist mit dem Budgetdefizit jetzt so groß geworden, dass wir im März einen Schlussstrich ziehen mussten und mit der Weiterbildungsbeihilfe nun das nächste Kapitel in der betrieblichen und in der arbeitsmarktpolitischen Weiterbildung starten können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das neue Modell wird die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Erstens: Ausbildungen müssen arbeitsmarktpolitische Relevanz haben. Dafür sorgt die verpflichtende AMS-Beratung, gerade bei Menschen, bei denen es keine Arbeit­geberbeteiligung ab 3 500 Euro geben wird. 

Zweitens: Menschen mit niedriger Qualifikation haben auch einen höheren finanziellen Anreiz beziehungsweise in Zukunft eine bessere finanzielle Absiche­rung, wenn sie Weiterbildungsbeihilfe beziehen, weil die Mindestsätze angehoben werden. 

Drittens: Die Weiterbildungsbeihilfe kann nicht zu einer Verlängerung der Elternteilzeit herangezogen werden. 

Und viertens: Wer ein mittleres oder hohes Einkommen hat, kann sich nicht länger auf Steuerzahlerkosten, mit dem Arbeitgeber abgesprochen, ein Jahr in eine Auszeit begeben, weil wir mit der Arbeitgeberbeteiligung ab der halben Höchstbeitragsgrundlage sicherstellen, dass die Weiterbildung vor allem einem betrieblichen Zweck dient.

Ich glaube, es ist ganz wichtig, das auch klarzustellen: Wir haben uns innerhalb der Koalition auf diese Differenzierung geeinigt, dass bei einem Einkommen bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage die Möglichkeit zur Umqualifizierung, zur Höher­qualifizierung besteht, vielleicht auch, um in eine andere Branche, in einen anderen Betrieb zu wechseln, weil da keine Arbeitgeberbeteiligung stattfinden wird. Die Arbeitgeberbeteiligung gibt es erst ab einer bestimmten Höhe. (Abg. Neßler [Grüne]: Der Arbeitgeber wird das sicher ...! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist eine Kannbestimmung!) – Ich glaube, die Frau Ministerin wird nachher auch noch einmal klarstellen, wie wir es schon im Ausschuss gemacht haben, dass es sich um keine Kannbestimmung handelt, sondern dass wir sicherstellen, dass diese Arbeitgeberbeteiligung erst ab der halben Höchstbeitragsgrundlage schlagend wird. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie kann eh alles erklären, aber wenn es im Gesetz so steht ...!)

Die Weiterbildungsbeihilfe, so wie sie hier vorliegt, ist damit gut für den Arbeitsmarkt, sie ist gut im Kampf gegen den Fachkräftemangel und vor allem ist sie gut für das Budget und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die zweite Vorlage, auf die ich noch kurz zu sprechen kommen möchte, ist die neue Grenzgängerregelung für Drittstaatsangehörige, die wir schaffen. Künftig können Drittstaatsangehörige, die im benachbarten Ausland leben, nach Österreich in grenznahe Bezirke einpendeln und dort arbeiten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Es wurde schon ausgeführt, es wird auch eine entsprechende Arbeitsmarktprüfung geben.

Wieso ist das für manche Regionen wichtig? – Ich kann ein konkretes Beispiel aus meinem Heimatbundesland Vorarlberg bringen: Es gibt gerade um den Bodensee herum – wenn ich an Friedrichshafen oder Lindau denke – viele Industrie­betriebe, viele Wirtschaftsbetriebe im hoch spezialisierten Bereich, die schon Fachkräfte haben, die aber nur für Deutschland eine Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung haben. In der Vergangenheit ist es oft passiert – weil diese Menschen mit den europäischen Grenzen sozusagen nicht so konfrontiert sind –, dass sie in Vorarlberg eigentlich einen Job in einem hoch spezialisierten Wirtschaftsbetrieb, in einem unserer Hidden Champions, die wir auch unter­stützen wollen, gefunden hätten. Nur war es rechtlich nicht möglich, dass sie diesen Job in Österreich annehmen, weil sie dafür nicht nur den Wohnort verlegen – vielleicht nur über einen Fluss, nämlich von Lindau nach Lochau –, sondern sogar auch noch das ganze Verfahren mit der Rot-Weiß-Rot-Karte durchlaufen hätten müssen.

Wir schaffen da eine unbürokratische Regelung – eine unbürokratische Regelung, die hilft, Teile des Fachkräftemangels gerade in grenznahen Regionen weiter zu bekämpfen. Es werden nicht die Massen sein, die von dieser Regelung profitieren, aber es ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung des Fachkräfte­mangels, bei dem wir noch weitere Maßnahmen zu setzen haben. Dement­sprechend kann man, wenn die FPÖ heute gegen diese Grenzgängerregelung stimmt, auch wenn es nur ein paar Hundert Menschen pro Jahr betrifft, nur sagen: Offensichtlich ist die Stärkung unserer Unternehmen, gerade auch wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit im Kampf gegen den Fachkräftemangel geht, kein Anliegen der FPÖ, die Schwächung der Unternehmen offensichtlich schon. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Wöginger [ÖVP] – in Richtung FPÖ –: Dabei wären eh Deutsche auch dabei!)

12.06

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

RN/53

12.06

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Weiterbildungszeit ist ein wesentlicher Schritt. Wir investieren in die Weiterbildung von Menschen, achten auf die Arbeitsmarktrelevanz genauso wie auf die Sicherung des Lebensunterhalts und schaffen dadurch Chancen.

Wir brauchen die Weiterbildung in einer Arbeitswelt, die sich so rapide verändert. Wir brauchen Weiterbildung und Qualifizierung, und wir wollen den Menschen Chancen geben. Vor allen Dingen wollen wir jenen mit formal geringen Abschlüssen Chancen geben, und das geschieht durch die Weiterbil­dungs­zeit. (Die Rednerin räuspert sich und trinkt einen Schluck Wasser.) – Es ist ein bissl eine Verkühlung, Entschuldigung vielmals. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Gute Besserung!) – Danke vielmals.

Die Chancen sind der wesentliche Punkt, und zwar Chancen für jene mit formal geringen Abschlüssen und mit geringem Einkommen, besonders deshalb, weil wir wissen: Jede Qualifizierung, jeder Abschluss, den ich mache, erhöht meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sichert mir ein besseres Einkommen und senkt das Risiko, arbeitslos zu werden. – Das machen wir jetzt mit der Weiter­bildungszeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Der Mindestbeitrag, auch das wurde schon erwähnt, wird deutlich angehoben, auf 1 212 Euro – das ist fast eine Verdreifachung im Vergleich zu den Mitteln der Bildungskarenz. Damit haben die Menschen während der Weiterbildungs­zeit auch die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das ist ganz, ganz wichtig, auch für die Entscheidung: Nehmen wir jetzt eine Qualifizierungs­maßnahme in Anspruch oder nicht?

Weiters kann man sagen, die Beteiligung des Arbeitgebers ist nur bei den höheren Einkommen gegeben, nicht bei den niedrigen Einkommen – das ist ganz, ganz klar und das ist klarzustellen. Auch die Bildungsberatung durch das AMS ist ein wichtiger Schritt für die Planbarkeit. Eine Bildungsberatung per se kann man ja nicht ablehnen, das ist ja etwas Positives: Wird die Ausbildung, die ich jetzt mache, für mich relevant sein, für meinen weiteren Weg und für meine weitere Karrieremöglichkeit? Vor allen Dingen wissen wir ja: Auch bei der Bildungskarenz musste man sich mit dem Arbeitgeber einig werden, ob man diese machen kann. Das stellt also keine Veränderung dar.

Und wir sagen, die Weiterbildung muss substanzielles Ausmaß haben. Das heißt, wir erhöhen die Wochenstundenanzahl und die Anzahl der ECTS-Punkte, die geleistet werden müssen. Gleichzeitig sagen wir schon: Manche haben die Bildungskarenz genützt, um ihre Karenzzeit, ihre Babykarenz, zu verlängern. – Das ist nicht der Weg. Wir wollen gut ausgebaute Kinderbetreu­ungseinrichtungen auf allen Ebenen, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Das ist der Weg, den wir gehen wollen, und das ist etwas, was den Frauen wirklich hilft. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Noch eine Klarstellung, weil das im Ausschuss aufgetaucht ist – und das muss man klarstellen, und das ist auch ganz wichtig –, nämlich im Zusammenhang mit der Arbeitgeberbeteiligung: Die Steuerbefreiung von Zuschussleistungen des Arbeitgebers zur Weiterbildungsbeihilfe stellen wir systematisch korrekt im Einkommensteuergesetz dar – das ist geregelt –, und den als nicht zweifelsfrei geregelt kritisierten Punkt, dass bei Einkommen unter der halben Höchst­beitragsgrundlage jedenfalls kein Arbeitgeberzuschuss zu leisten ist, werde ich durch eine aktualisierte Zielvorgabe an das AMS klarstellen, die auch bindend für die Richtlinie des Verwaltungsrates ist – kurz: Das AMS hat keine Befugnis, die Arbeitgeberbeteiligung auszuweiten.

Dass der Ersatz des Arbeitgeberzuschusses bei Insolvenz des Arbeitgebers durch die IEF gesetzlich gedeckt ist, wurde auch nochmals genau geprüft und von den zuständigen Rechtsabteilungen in meinem Ressort und bei der IEF-Service GmbH bestätigt. Also diese Punkte können wir ausräumen, und ich bitte nun um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.) 

12.11

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/54

12.11

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist sie also da, die neue Bildungskarenz, auf die Tausende Betroffene gewartet haben, die nicht gewusst haben, wie es jetzt mit ihren Zukunftsplänen weitergeht, die eh nur ein halbes Jahr in der Luft hängen gelassen wurden. Wir haben bis zuletzt gehofft und auch darum gerungen, dass die Regierung noch die Kurve kriegt und die Bildungskarenz ordentlich reformiert. Doch das Einzige, was man dieser Neuregelung zuschreiben kann, ist: Es ist besser als nichts. Aber das war es dann auch schon.

Was uns die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien hier salbungsvoll als großen Fortschritt verkaufen, ist in Wahrheit ein Rückschritt, ein Rückschritt für Frauen. (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: ... den Rechnungshofbericht auch nicht gelesen!) Während die Regierung Milliarden in die Zerstörung der Natur investiert, kürzt sie dort, wo Zukunft beginnt: bei den Mamas, die versuchen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. (Beifall bei den Grünen.)

Gerade sie haben die bisherige Bildungskarenz genutzt, um sich weiterzuent­wickeln, um neue Wege zu gehen, um ihre Einkommenssituation zu verbessern – und genau das wird ihnen jetzt eiskalt genommen, denn nichts anderes passiert mit der Wartefrist von 26 Wochen nach der Elternkarenz und der Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers. Müttern werden so weitere Steine in den Weg gelegt. 

Und weil die Wifo-Studie so oft zitiert wurde: Die Wifo-Studie aus dem Jahr 2024 zeigt ganz klar und deutlich: Die alte Bildungskarenz war sinnvoll, erfolgreich und hat ganz besonders Frauen nachhaltig gestärkt. Die neue Regelung nimmt ihnen Chancen, die Chancen, sich neu zu orientieren, sich weiterzuentwickeln, stärker zu werden und aufzusteigen. Wenn Frauen durch Weiterbildung bessere Jobs bekommen und mehr verdienen, dann profitieren alle davon – sie profitieren davon, die Familien profitieren davon, die heimische Wirtschaft profitiert davon, die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt profitieren. Wer bei Bildung kürzt, kürzt Chancen und verhindert echte Gleichstellung und wirtschaftlichen Fortschritt. (Beifall bei den Grünen.)

Gestern hat der Wirtschaftsminister genau diese Bildungskarenz als leistungs­feindlich deklariert, derselbe Wirtschaftsminister, der auch den Müttern in diesem Land ausgerichtet hat, sie wären de facto faul (Ruf bei der ÖVP: Das hat er nicht gesagt!) und lehnen sich auf eine Lifestyleteilzeit zurück. Ich würde mich ja grundsätzlich nicht so aufregen, wenn die Bundesregierung sonst beim Thema Kinderbetreuung weiterkommen würde.

Wie schaut es da aber aus? – Die Frau Ministerin hat angesprochen, dass hier viel investiert wird, aber die traurige Wahrheit ist: Familien werden nach wie vor im Stich gelassen. (Ruf bei der ÖVP: Ah geh!) Es gibt keine verbindlichen Ziele, es gibt keinen Ausbauplan. Was passiert? Was macht die Regierung? – Die 80 Millionen Euro für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr sind ein Ankündigungs­schmäh, denn es gibt dadurch keinen einzigen zusätzlichen Platz, keine besseren Arbeitsbedingungen für die Pädagogen und Pädagoginnen, keine längeren Öffnungszeiten, und es wird keine Betreuungslücke im Sommer geschlossen. (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Das ist aber schon Landessache, oder?) Mit diesem Plan der Bundesregierung kommen wir nicht weiter! Und ja, ich hätte mir von der SPÖ mehr erwartet. (Beifall bei den Grünen.)

Ich hätte mir von der SPÖ mehr erwartet, aber was sie liefert, ist einfach nur eine Bla-bla-Bablerpolitik auf dem Rücken der Familie. Für Verkehrsprojekte aus dem letzten Jahrhundert ist das Geld da, aber bei den Familien in diesem Land wird schonungslos gekürzt, auch wenn ihnen damit Zukunftschancen genommen werden – und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wirklich deppert. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Oje, jetzt gibt’s einen Ordnungs­ruf!)

12.15

RN/55

Präsident Peter Haubner: Frau Kollegin, können wir das Wort „deppert“ zurück­ziehen? Können wir das Wort „deppert“ zurückziehen? (Abg. Neßler [Grüne] – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz – nickt.) – Danke. Gut. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber kein ganzer Satz, Herr Präsident!)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/56

12.15

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Besuchergruppe der FSG Perg, Freistadt und Urfahr recht herzlich bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Wenn wir heute über die Weiterbildungszeit und Weiterbildungsbeihilfe sprechen, dann sprechen wir über Chancen für Menschen, die sich weiterent­wickeln wollen. Wir sprechen über jene, die arbeiten und trotzdem sagen: Ich will mehr wissen, ich will Neues lernen, ich will meine Zukunft selbst in die Hand nehmen! – Genau dafür schaffen wir heute den Rahmen. 

Zur alten Bildungskarenz: Wir haben inzwischen recherchiert. Wir sind der Meinung, dass 1997, als diese eingeführt wurde, die FPÖ dieser nicht zugestimmt hat. Also heute so die große Verteidigerin zu spielen, kommt uns irgendwie komisch vor, da ihr das ja auch nach Brüssel übermittelt habt. Offensichtlich schaut Bildungspolitik bei der FPÖ aber auch so aus: In der Steiermark haben wir einen Landesrat der FPÖ, der für Bildung zuständig ist, und heute ist die Nachricht gekommen, dass ab Herbst 2026 bei der Fach­hochschule Joanneum wieder Studiengebühren eingeführt werden. Da sieht man also, wofür die FPÖ steht, wenn es um Bildung geht. (Beifall bei der SPÖ.) 

Wir haben als sozialdemokratischer Teil der Bundesregierung aber gesagt, wir wollen ein modernes, faires und zukunftstaugliches System für die Weiterbildung aufstellen, nämlich dort, wo sie gebraucht wird: bei Menschen mit niedrigerem Einkommen, mit weniger Ausbildung und dadurch weniger Chancen am Arbeitsmarkt. Ja, die Zugangskriterien sind strenger geworden, aber das ist kein Nachteil, sondern das ist eine Qualitätssicherung, denn wir wollen, dass die Mittel dort wirken, wo sie wirklich Zukunft schaffen – und nicht für Kurse ohne Abschluss, für Auszeiten ohne Nutzen, sondern für echte Qualifizierung, für bessere Jobs und für stabile Einkommen.

Ich möchte auch noch einmal erwähnen, dass es für die Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch gibt – so wie es früher auch keinen Rechtsanspruch für die Bildungskarenz gegeben hat. Wesentlich ist: Der Arbeitgeber muss dem immer zustimmen, und man muss mindestens ein Jahr arbeitslosenversicherungs­pflichtig gewesen sein, damit man überhaupt so einen Antrag stellen kann. Ich verstehe daher nicht, was da die FPÖ in diesem Zusammenhang über Flüchtlinge und Asylwerber spricht; das hängt damit gar nicht zusammen, es steht in absolut keinem Zusammenhang.

Die Arbeitgeber holen wir in eine Verantwortung, denn sie haben sich mit 15 Prozent an den Kosten zu beteiligen, aber nur, wenn das Einkommen im Monat 3 225 Euro übersteigt. Das heißt, es ist alles klar: Die, deren Einkommen darunter liegt, kommen zu einer Bildungsberatung beim AMS, damit sie sich zielgerichtet weiterbilden können, und es liegt noch immer am Arbeitgeber, ob er einer Weiterbildungszeit zustimmt oder nicht. Und wir sehen schon: Jede Person, die sich weiterbildet, verringert das Risiko, arbeitslos zu werden, und jede Investition in Bildung ist auch eine Investition in ein sicheres und soziales Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/57

12.19

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Ein spannender Vormittag heute mit sehr, sehr vielen sozialpolitischen Themen, auch bei dem Block, den wir jetzt diskutieren: Bei diesem geht es zuerst um die Weiterbildungsbeihilfe – also um die Bildungskarenz –, und dann geht es logischerweise auch um diese Grenzgängergeschichte.

Bevor ich jetzt losstarte: Frau Kollegin Teiber – sie ist, glaube ich, nicht mehr im Haus – hat ja uns Freiheitliche hier sehr massiv angegriffen und behauptet, dass wir irgendwie Unwahrheiten verbreiten würden oder den Leuten Sand in die Augen streuen würden. 

Den Umstand, ob das, was Sie immer erzählen, der Bevölkerung hilft und richtig ist, oder ob das, was wir der Bevölkerung erzählen und wollen, richtig ist, werden in letzter Konsequenz Gott sei Dank nicht Sie entscheiden (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Aber du auch nicht!), sondern die Wähler draußen, und da sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg, weil der Zuspruch jeden Tag steigt – und ich verstehe es auch, denn wenn das heute jemand – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – den ganzen Vormittag gesehen hat, dann wird er, glaube ich, sein Urteil eindeutig fällen können, wem er künftig sein Vertrauen schenken wird.

Frau Kollegin Teiber – erzählen Sie es ihr vielleicht –, man sollte schon auch einmal klarstellen, weil ja die Diskussion wegen der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und der Zwangsmitgliedschaft geführt wurde: Immer dann, wenn jemand hier herauskommt, sollten Sie zu Hause vielleicht nachschauen, wo diese Person herkommt. Wenn man natürlich als Vertreter der Wirtschafts­kammer oder der Arbeiterkammer von der Zwangsmitgliedschaft profitiert und dort in der Funktion bereits mehr verdient als als Nationalrat, dann ist klar, dass man die Zwangsmitgliedschaft unbedingt weiterbehalten will, weil es dann ja um das eigene Einkommen geht. Das muss man auch einmal klarstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Grenzgängergeschichte ist, glaube ich, ganz klar: Das lehnen wir ab. Da geht es auch nicht um Fachkräfte, wie es von den NEOS so schön erzählt wird – also das wird den Fachkräftemangel in Österreich nicht beheben. (Abg. Gasser [NEOS]: Habe ich nicht gesagt!) Sie machen halt wieder ein Türchen für illegale Zuwanderung auf. (Abg. Gewessler [Grüne]: ... ist jetzt legal!) Das ist nichts Neues, das kennen wir seit mehr als zehn Jahren, aber wie gesagt: Da spielen halt alle mit – wir sind da klar dagegen. Wir haben nichts gegen Grenzgänger, das heißt, die sollen in Österreich arbeiten, das sind mittlerweile 150 000 aus Nachbar­ländern wie Ungarn und so weiter, das ist alles okay, aber das, was Sie für Dritt­staatsangehörige wollen, lehnen wir natürlich ab.

Auch ein Thema heute ist diese Altersteilzeit, die sich auch dementsprechend verändert. Noch einmal: Sie erzählen ja die Dinge, als ob das jetzt alles eine Verbesserung wäre. In Wahrheit sind da bei diesem Block, den wir heute disku­tieren, alle Sparmaßnahmen dabei, einfach weil diese Regierung und diese Parteien, die da beteiligt sind – die NEOS nehme ich vielleicht ein bissel aus –, dieses Land in eine Krise geführt haben. Wir sind pleite, jetzt müsst ihr überall Geld suchen, und ihr seid nicht in der Lage, diese Geldströme vielleicht auch anders zu gestalten. Es gibt nach wie vor für Asylanten genug Geld, für die Ukraine genug Geld (Abg. Shetty [NEOS]: Jetzt kommt das Bingo schon wieder!), und jetzt sucht ihr halt überall Beiträge, beim Trinkgeld angefangen über die Altersteilzeit und so weiter, um den Leuten einfach Geld zu nehmen und Budget­löcher zu stopfen. (Zwischenruf der Abg. Reiter [ÖVP].) Das ist die Wahrheit, es ist alles eine Verschlechterung für Arbeitnehmer und teilweise natürlich auch für Arbeitgeber, und diese Wahrheit ist der Bevölkerung ja zumutbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Durch diese Teilpension, die Sie nächstes Jahr einführen, verkürzt sich selbst­verständlich die Bezugsdauer der Altersteilzeit. Das steht ja eindeutig da, das kann man auch auf der Homepage nachlesen. Es gibt strengere Zugangs­voraussetzungen für die Altersteilzeit. Es gibt eine Reduzierung beim Lohnausgleich, Überstunden und Überstundenpauschalen werden nicht eingerechnet. Es gibt ein Beschäftigungsverbot bei anderen Arbeitgebern während der Altersteilzeit. Also, Frau Kollegin Teiber, Kollegen von der Sozialdemokratie, wenn das falsch sein sollte, dann bitte ich um eine Berichtigung. Das sind die Tatsachen. Das heißt: eine Verschlechterung. Das haben ja die Leute, die in Pension gehen wollen oder das Thema haben, mittlerweile mitbekommen, das werdet ihr ja hoffentlich auch von euren ehemaligen Wählern mitgeteilt bekommen haben.

RN/57.1

Dann kommen wir noch zum letzten Punkt, zu dieser Bildungskarenz und dieser Weiterentwicklung, wie ihr das so schön nennt. Also die Weiterentwicklung ist ganz klar: Auch hier eine Übersicht (ein Schriftstück in die Höhe haltend), das kann man sich alles anschauen, keine Zahlen von uns, sondern alle teilweise auch vom Ministerium: Vorher hat es halt 512 Millionen Euro gekostet, jetzt kostet es 150 Millionen Euro. Das heißt, es gibt auch einen Deckel, es darf nicht mehr kosten.

Das heißt, es ist einfach eine klare Einsparung zulasten der Arbeitnehmer, die ihr früher einmal vertreten habt, und vor allem der Frauen – das ist ja doppelt schlimm. Treffen wird dieses Programm vor allem die Frauen. So, und das macht ihr heute, und da stimmen alle zu. Die Fakten liegen ja am Tisch, bitte, das ist ja gar kein Thema. Die Kolleginnen und Kollegen haben es ja schon erklärt, sogar die Grünen haben es nachher deutlich gesagt. Das sind ja alles Verschlechte­rungen und ihr helft da niemandem, sondern das ist nichts anderes als ein Spar­programm zulasten der normalen Bevölkerung. Das, bitte schön, ist ja nichts, was ich heute schönreden kann. Wenn wir das als Freiheitliche kritisieren, dann wird das wohl hoffentlich erstens erlaubt sein, denn es wird zweitens auch zutreffend sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal: Man kann sich ja alles anschauen. Das kann man mittlerweile sogar in der Presse nachlesen. Stellt euch also bitte schön ehrlich her und sagt: Okay, wir müssen jetzt sparen, und wir sparen halt bei den Arbeitnehmern und teilweise bei den Unternehmern, und einige nehmen wir halt vom Spar­programm aus! – So, und das wollen wir eben anders haben. Man kann durchaus sagen, es müssen jetzt alle sparen, aber ihr spart nicht bei allen: Ihr spart nicht bei der Ukrainehilfe, bei Waffenlieferungen, bei anderen Blödheiten, auch im Asylbereich wird nicht gespart, sondern ihr spart zulasten der Pensionisten – nächster Tagesordnungspunkt –, ihr spart zulasten der Arbeitnehmer und vor allem der Frauen.

Dafür dürft ihr euch kein Lob von uns Freiheitlichen erwarten und mit Sicherheit auch kein Lob und keine Zustimmung der Wähler und Wählerinnen in Öster­reich. – Gott sei Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.25

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Johannes Gasser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/58

12.25

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident. – Abgeordneter Wurm hat behauptet, dass wir mit der Grenzgänger­regelung die Tür für illegale Migration öffnen. 

Ich berichtige tatsächlich: Wir schaffen heute ein Gesetz, mit dem wir einen legalen Aufenthaltstitel schaffen, aber nicht dafür, dass Menschen dann nach Österreich ziehen, sondern sie behalten ihren Hauptwohnsitz natürlich im Ausland und können, in einer grenznahen Region wohnend, nach Österreich zum Zweck der Arbeitsaufnahme einpendeln. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung!) Man sollte vielleicht das Gesetz lesen, wenn man es kritisiert. – Danke schön. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

12.26

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/59

12.26

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Minister – gute Besserung! Hohes Haus! Nun, wir sind jetzt also so weit und werden heute hier die Reform der Bildungskarenz hin zur Weiterbildungshilfe beschließen. Frau Minister, wir sind uns wahrscheinlich einig: Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei oder weil es uns so leichtfällt oder weil wir irgendjemandem etwas wegnehmen wollen, sondern weil es einfach eine Notwendigkeit ist, und ja, auch weil wir sparen müssen. (Abg. Koza [Grüne]: Doch, ihr wolltet das immer!) – Liebe Grüne, mit dieser Situation, dass wir jetzt sparen müssen, habt ihr schon auch ein bisschen etwas zu tun, würde ich einmal sagen, also tut nicht ganz so großspurig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].)

Aber, meine Damen und Herren, nur dass man das auch weiß, weil das so massiv vonseiten der Freiheitlichen abgelehnt wird: Eines ist schon klar, auch wir haben uns in den Verhandlungen dazu bekannt, dass wir sparen müssen, und die Bildungskarenz wäre auch in unserem Programm gestrichen worden, nur wäre bei uns eben keine Nachfolgeregelung geplant gewesen, vielleicht hätten wir eine gemacht. (Abg. Kickl [FPÖ]: Unser Programm gibt es nicht!) Jetzt aber wird mir auch klar, warum, Herr Kickl – ich begrüße Sie sehr herzlich –, wir nicht zusammengekommen sind, warum Sie das Sparpaket mit uns nicht machen wollten, denn Ihrer Logik von Niederösterreich folgend hätten Sie sich ja selber ausschließen müssen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Wer vernünftig ist, wird ausgeschlossen!)

Im Jahr 1998, meine Damen und Herren, wurde diese Bildungskarenz von den damals zuständigen Ministern – Sozialministerin Eleonora Hostasch und Bildungsministerin Liesl Gehrer – praktisch ins Leben gerufen, nicht als einzelne Maßnahme, sondern im Rahmen eines Nationalen Aktionsplanes: Berufsbildung und Jugendbeschäftigung. Und diesem Nationalen Aktionsplan, Kollegin Nussbaum, hat die FPÖ dann wirklich nicht zugestimmt. Dem einzelnen Beschluss hätte sie vielleicht zugestimmt, aber dem Plan als solchem hat sie damals nicht zugestimmt.

Nun, die Bildungskarenz war aber als eine Qualifikationsmöglichkeit für gering oder gar nicht ausgebildete Arbeitnehmer gedacht, um sich entsprechend zu verbessern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit den Jahren hat sich das dann etwas verändert und auch andere Gruppen haben die Möglichkeiten erkannt und für sich genutzt. Ich spreche dabei nicht von einem Missbrauch, Kollegin Belakowitsch (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ich auch nicht!), es ist aber nicht im Sinne dessen, was beschlossen wurde, ausbezahlt worden. 

Deswegen ist es richtig, so wie Kollege Gasser es gesagt hat, dass wir schluss­endlich bei beinahe 800 Millionen Euro gelandet sind. Das ist ein Wert, den man schon hinterfragen muss, und das haben nicht nur wir getan, das hat auch der Rechnungshof getan. Auch Ihre Ausführungen bei der Besprechung des Rechnungshofberichtes waren ja durchaus von einem Verständnis dafür getragen, dass man da etwas machen muss (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, eh!) – so viel, um der Wahrheit zu entsprechen. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut hat natürlich gesagt, dass da entsprechender Reformbedarf besteht, das gehe so nicht.

Deswegen machen wir jetzt eben diese Weiterentwicklung hin zur Weiter­bil­dungsbeihilfe, in die die Vorschläge des Wifo und des Rechnungshofberichtes, den Sie ja unterstützt haben, eingearbeitet sind. Eigentlich würde man also meinen, dass diese Weiterbildungsbeihilfe auch von Ihnen mitgetragen werden könnte (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das machen Sie ja nicht!), nur der politische Alltag macht es leider unmöglich. 

Nun ist es also so: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgelts für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen zwölf Monate gedauert hat. Höher Qualifizierte, also vom Master aufwärts, können das erst nach durchgehender vierjähriger Erwerbstätigkeit beantragen. Ich glaube, dass das dem Sinn dieses Gesetzes entspricht beziehungsweise nahekommt. 

Ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz soll nicht mehr möglich sein, es müssen zumindest sechs Monate dazwischenliegen. Wichtig ist, dass die Höhe der Beihilfe eine Bandbreite von mindestens 40,40 Euro bis 67,94 Euro pro Tag aufweisen wird, also der Mindestsatz ist deutlich erhöht worden. 

Meine Damen und Herren, es wurde vieles bereits gesagt. Ich möchte die Zeit hier nicht über Gebühr strapazieren. Ich glaube, es ist eine vernünftige Weiter­entwicklung, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.31

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/60

12.31

Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschaue­rinnen und Zuschauer! Die Redebeiträge der Grünen zeigen, dass das Modell der Bildungskarenz nicht ganz verstanden wurde. Die Bildungskarenz, das hat ja Kollege Sieber gerade gesagt, wurde ursprünglich für niedrig Qualifizierte eingeführt (Abg. Koza [Grüne]: Nein, stimmt nicht! – Abg. Neßler [Grüne]: Stimmt nicht!), und es ging uns um Treffsicherheit. 

Treffsicherheit ist ein Wort, das in Ihrem Wortschatz nicht vorkommt, denn sonst würden wir nicht vor diesem budgetären Scherbenhaufen stehen, den Sie uns hinterlassen haben. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es geht auch nicht darum, Herr Kollege Koza, dass allen Leuten alle Wünsche erfüllt werden, sondern es geht darum, dass die Leute Kurse machen, Weiterbildungen machen, die für sie persönlich, aber auch für die Gesamtheit sinnvoll sind.

Die Zahlen zeigen es ja: 2023 hatten 2 500 der mehr als 22 000 Bezieher einen Pflichtschulabschluss. Über 50 Prozent hatten einen AHS- oder BHS-Abschluss oder waren Akademiker. Das zeigt, dass die Bildungskarenz in den letzten Jahren am Thema vorbeigegangen ist. Fast 800 Millionen Euro wurden dafür ausgegeben. Und, Frau Kollegin Neßler, sie war auch nicht dazu gedacht, dass sie die Karenz für Mütter verlängert. Es ist eine Bildungskarenz und keine Mütterkarenz. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].)

Von 2010 bis 2021 stieg die Zahl der Karenzzeitverlängerungen von 500 auf 7 200. Davon war ein Großteil gut ausgebildete Frauen. Auch da war also die Treffsicherheit nicht gegeben. Die Bildungskarenz sollte nicht auf Kosten der Allgemeinheit finanziert werden. Und weil Sie immer Angst haben, dass jetzt höher Qualifizierte nichts mehr in diese Richtung machen können: Es gibt das Studienabschlussstipendium, es gibt das Selbsterhalterstipendium, es gibt das Fachkräftestipendium für Umschulungen, das Pflegestipendium. Wir sind in Österreich: Sie werden ganz viele weitere Stipendien für jede Situation finden. 

Deswegen ist es gut und richtig, dass die Weiterbildungsbeihilfe dafür sorgt, dass die Mittel, die zur Verfügung stehen, treffsicher vergeben werden. Das ist wirklich gut so. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

12.34

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/61

12.34

Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ganz besonders begrüßen möchte ich den Betriebsratsvorsit­zenden Klaus Sölkner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LKH Rottenmann aus dem Bezirk Liezen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Ebenso herzlich willkommen heißen möchte ich die Betriebsseelsorge der Diözese Linz aus Steyr – herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.) 

Ihr habt euch eine sehr spannende Debatte ausgesucht, der ihr hier jetzt auf der Galerie folgen könnt. 

Ich habe auch sehr gut zugehört, was die Weiterbildung betrifft, liebe FPÖ. Ganz versteht man es nicht, denn ihr habt Anfang dieses Jahres mit Unterschrift eures Klubobmannes, von Ihnen, Herr Kickl – schön, dass Sie auch da sind –, die ersatzlose Streichung der Bildungskarenz nach Brüssel geschickt. Jetzt weiß ich nicht: Entweder Sie haben Ihren Abgeordneten davon nichts erzählt oder die Abgeordneten haben das bis heute vergessen. (Abg. Nemeth [FPÖ]: Oder Sie haben eine Lesestörung!)

Ich möchte aber heute auf die Novelle für Grenzgänger, die wir heute auch beschließen, eingehen. Abgeordneter Gasser hat es bereits richtiggestellt: Es ist kein Türöffner für illegale Zuwanderung. Die Menschen brauchen eine Arbeitsstelle, ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, und die Grenzen sollen in Zukunft keine Hürde mehr für qualifizierte Arbeitskräfte sein, die wir in österreichischen Unternehmen dringend brauchen. Wir beschließen daher heute eine Verwal­tungsvereinfachung im Sinne aller Betroffenen.

EU-Bürger:innen dürfen unbeschränkt in Österreich arbeiten, anders aber ist das bei Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz sowie einen Dauer­aufenthaltstitel in einem unserer Nachbarländer haben und in einen angrenzenden Bezirk, den Grenzbezirk, einpendeln. Wir haben zuvor von einer Britin gesprochen, einer Schlüsselkraft, die in Bayern wohnt und nach Tirol pendelt.

Was ist neu? – Wir schaffen einen neuen Aufenthaltstitel – das heißt eine Aufenthaltsbewilligung – für Grenzgänger, der unter engen Voraussetzungen nun vom Kriterium des nötigen Wohnsitzes in Österreich absieht. Weiterhin notwendig, also was bleibt, ist die Zulassung zur Beschäftigung durch ein positives AMS-Gutachten. Sorgen, dass es dadurch zu einem vermehrten Druck auf den österreichischen Arbeitsmarkt kommt, sind aus diesen Gründen unbegründet, weil sich an den inhaltlichen Kriterien eben nichts ändert. 

Wir haben es von unserer Frau Ministerin heute bereits in der Fragestunde gehört: Es geht um rund 250 Schlüsselkräfte. Die Maßnahme soll zu keiner Verdrängung österreichischer Kräfte führen, zu keinem Geschäftsmodell werden, sondern sie ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Entlastung der Verwaltung und ist eine Erleichterung und Wertschätzung für jene Menschen, die ihre Arbeitsleistung Österreich zur Verfügung stellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

12.37

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. 

RN/62

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. 

RN/62.1

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 231 der Beilagen. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzesantrag auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen. 

RN/62.2

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. 

RN/62.3

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Arbeitslosen­versicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 232 der Beilagen. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen. 

RN/62.4

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht in 233 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. 

RN/62.5

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht in 234 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. 

RN/62.6

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 211 der Beilagen. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzesantrag auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

RN/63

8. Punkt bis 10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 473/A der Abgeordneten August Wöginger, Philip Kucher, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2026 – PAG 2026) (236 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 472/A der Abgeordneten August Wöginger, Philip Kucher, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (237 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 442/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend volle gesetzliche Pensions­anpassung statt Bestrafung der Leistungsträger (238 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch mit einer Redezeit von 5 Minuten. 

RN/64

12.42

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht eigentlich fast so weiter wie im vorherigen Tagesordnungspunkt: an den Interessen der Österreicherinnen und Österreicher vollkommen vorbeireformiert. 

Bevor ich zur Pensionsreform komme, möchte ich mit dem zweiten Punkt anfangen, das ist die Beschränkung der Luxuspensionen. (Abg. Shetty [NEOS]: Das ist interessant!) Der werden wir unsere Zustimmung geben, Frau Bundesminister. Allerdings bin ich schon einigermaßen enttäuscht, dass Sie da nicht das Gespräch gesucht haben – wir sind die stärkste Fraktion im Haus, die größte Oppositionspartei. Aber es ist ja nicht notwendig, mit uns zu verhandeln. 

Dieser Antrag ist nicht so umwerfend grandios, aber wir finden, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es kann aber damit nicht beendet sein, die Luxus­pensionen tatsächlich auch zu kürzen; das möchte ich Ihnen schon auch noch gerne sagen, meine Damen und Herren der Regierungsparteien. Ich glaube, es ist längst überfällig, diese Ungerechtigkeiten wirklich zurückzuschrauben. (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir jetzt aber zur Pensionsanpassung. Die betrifft jetzt tatsächlich die Pensionisten und Pensionistinnen in Österreich, und zwar alle, da die Pensionen nicht im vollen Ausmaß der Inflationsrate angepasst werden. 

Wir haben es bei den letzten Tagesordnungspunkten gesehen: Wir machen Politik, indem wir allen etwas wegnehmen. Wir kürzen die Weiterbildung, wir nehmen den Familien etwas weg, und jetzt gibt es keine komplette Anpassung der Pensionen. – Wissen Sie, Frau Bundesminister, zwei Bereiche sparen Sie aus: Das eine sind die Migranten und das andere sind die NGOs. Im Idealfall machen Sie beides gemeinsam, das heißt, Sie fördern NGOs (Abg. Lindner [SPÖ]: Das Rote Kreuz!), die für die Migranten Politik hier in Österreich machen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß nicht, warum Sie da drüben (in Richtung SPÖ) so nervös sind. 

Die NGOs müssen sich aber keiner Wahl stellen, betreiben politische Agitation und werden auch aus Ihrem Haus sehr, sehr fürstlich unterstützt. Nur ein paar Beispiele: Der Verein Afya, Verein zur interkulturellen Gesundheitsförderung, bekam 322 661 Euro, die Asylkoordination Österreich – ich weiß eigentlich gar nicht, warum die Asylkoordination vom Sozialministerium so fürstlich unter­stützt werden muss, das ist eigentlich eine BMI-Angelegenheit – 7,5 Millionen Euro. 

So geht das dann weiter: Es gibt zum Beispiel den Verein Grenzenlos – Inter­kultureller Austausch mit über 700 000 Euro; Hosi Salzburg: 11 337 Euro – das weiß ich nicht, warum das vom Sozialministerium gefördert werden muss (Abg. Lindner [SPÖ]: Kannst das nächste Mal mitgehen!) –; das Integrationshaus: fast 600 000 Euro, nämlich 598 838 Euro; Migrare – Zentrum für MigrantInnen Oberösterreich, auch interessant: über 3 Millionen Euro. (Bundesministerin Schumann: Förderliste von wann?)

Das ist eine Förderliste, die unglaublich ist, Frau Bundesminister. (Bundesministerin Schumann: Von wann?) Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, meine Damen und Herren (Bundesministerin Schumann: Von wann?): Für die Migranten ist immer Geld da, für die NGOs ist immer Geld da, aber, liebe Pensionistinnen und Pensionisten (Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS]), bei Ihnen wird jetzt einge­spart. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht!) Und das ist jetzt nur die erste Seite, Frau Minister, die ich Ihnen vorgelesen habe, aber das geht so weiter und dahin. (Bundesministerin Schumann: Von wann?)

Jetzt fragt mich die Frau Minister, von wann. Na das ist Ihre Anfragebeantwortung gewesen: aus dem letzten Jahr natürlich. (Bundesministerin Schumann: Das ist eine alte Geschichte!) Da waren Sie nicht Minister, na genau, und das werden Sie jetzt alles auf null setzen. Na das schauen wir uns an, ob die Frau Minister im Jahr 2025 all diese NGOs auf null gesetzt hat. (Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS].) Da freue ich mich ja schon auf die Anfragebeantwortung nächstes Jahr. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich garantiere, das werden Sie natürlich nicht tun, Frau Bundesminister, weil – ich verrate Ihnen jetzt etwas! –: Viele Förderungen hat es auch schon unter sozialistischen Sozialministern gegeben. Ich habe damals und schon früher immer einzelne NGOs und Vereine abgefragt, vor allem solche, deren einzige Aufgabe es ist, Migranten zu unterstützen, Asylanten zu unterstützen, zu beraten, ihnen zu zeigen, wo sie unser Steuergeld noch weiter abgreifen können. (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte!)

Wenn Sie sich das alles zusammenrechnen, da ein paar Millionen, dort ein paar Millionen, dann kommen Sie bald auf einen zweistelligen bis dreistelligen Millionenbetrag. Das ist ungefähr das - - (Abg. Shetty [NEOS]: Wow!) – Ja „wow“. Das finden Sie vielleicht lächerlich (Abg. Lindner [SPÖ]: Die Rettungsorgani­sationen?), aber das ist das, was Sie bei den Pensionisten jetzt abgreifen, was Sie bei den Pensionisten einsparen. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht!) Laut der Ministerin werden circa 300 bis 350 Millionen Euro durch die Nichtvalorisierung aller Pensionen in Österreich eingespart. So greift man den Pensionisten erneut in die Taschen. (Abg. Lindner [SPÖ]: Ja, mit Sporttaschen kennt ihr euch eh aus!) Wir haben heute schon gehört, was die Pensionisten schon alles aushalten mussten, seit Sie in dieser unsäglichen Dreierkoalition, in dieser unsäglichen Verliererkoalition angetreten sind. Und Sie machen es wieder und wieder und wieder. 

Und wo wird nicht gespart? – Das sind die Migrantenvereine, meine Damen und Herren, da sparen Sie überhaupt nicht ein; bei den NGOs wird nicht eingespart. Die haben nur eine Agenda, nämlich gegen die eigene Bevölkerung Stimmung zu machen. Darum bezahlen Sie sie ja auch so fürstlich. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist genau der Grund. – Wir werden auf diesem Thema draufbleiben. 

Frau Minister, jetzt haben Sie noch die Ausrede: Nein, da kann ich nichts dafür, da war ich noch nicht Minister! – Nächstes Jahr haben Sie diese Ausrede nicht, und ich bin gespannt auf die Zahlen, die wir nächstes Jahr bekommen werden. Wir werden Sie beim Wort nehmen, und dann werden wir Ihnen das wieder vorlegen und vorrechnen. 

Dann rechne ich Ihnen vor, was Sie eingespart haben allein nur bei den Pensio­nisten, allein bei den Pensionen, was Sie bei den Krankenkassenbeiträgen der Pensionisten eingespart haben oder mehr eingenommen haben, was Sie bei den neuen Selbstbehalten bei den Krankentransporten eingenommen haben, und so weiter und so fort. Wie viele Pensionisten müssen jetzt die E-Card-Gebühr neu zahlen?

All das, Frau Bundesminister, werde ich Ihnen vorrechnen und vorlegen, und dann werden wir schauen, ob Sie tatsächlich auch bei den NGOs eingespart haben. Darauf sind wir schon sehr gespannt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen eines: Es wäre im Sinne einer Gerechtigkeit, jene Personengruppe, die dieses Land aufgebaut hat, die dieses Land viele, viele Jahrzehnte erhalten hat, die den Wohlstand in dieses Land gebracht hat, auch jetzt in der Pension so zu behandeln, wie sie es verdient. (Zwischenruf der Abg. Auer [SPÖ].) Da geht es nämlich nicht um Pensionserhöhung, wie das hier oft so herumgeht, sondern da geht es um eine Inflationsanpassung. Und wenn man nicht die volle Inflationsanpassung bekommt (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Auer [SPÖ]), Frau Bundesminister, ist es eine numerische Kürzung. Das heißt, die Leute haben weniger zur Verfügung – es ist eine Kürzung. 

Eine Kürzung für unsere Pensionisten kann es mit der Freiheitlichen Partei nicht geben. Daher haben wir auch unseren eigenen Antrag: Alle ASVG-Pensionisten in Österreich sollen die volle Inflationsabgeltung bekommen. – Da bitte ich Sie jetzt um Zustimmung, Frau Minister. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lindner [SPÖ]: Die Frau Ministerin ...!) 

12.49

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Herr Abgeordneter, ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein.

RN/65

12.50

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man da jetzt zugehört hat, weiß man eigentlich nicht, wo wir gerade sind. Fakt ist – nur einen Satz dazu –: Wir sind jetzt schon bei den Pensionen, aber trotzdem von dieser Stelle aus ein großes Danke an alle NGOs, vom Roten Kreuz über den Samariterbund bis zu den Feuerwehren, die ehrenamtliche Leistungen erbringen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ].)

Jetzt kommen wir zu den Pensionen. Ich möchte versuchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es faktenbasiert zu machen – faktenbasiert; vielleicht gelingt das den anderen Rednern auch. Die Fakten sind: 1,73 Milliarden Euro werden für die Pensionserhöhung aus dem Budget 2026 aufgewendet. Es gibt die volle Inflationsabgeltung von 2,7 Prozent für über 70 Prozent der Pensionis­tinnen und Pensionisten, für alle Pensionen bis 2 500 Euro. Die Pensionen, die über 2 500 Euro liegen, das sind die anderen 30 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten, werden einheitlich um 67,50 Euro pro Monat, das sind 945 Euro pro Jahr, erhöht. 

Und weil die Medien geschrieben haben, dass die Erhöhung bei jenen, die eine Pension von über 2 500 Euro beziehen, eine Einmalzahlung ist, muss ich sagen: Das ist ein völliger – um kein falsches Wort zu sagen – Irrtum, ein völliger Irrtum! Auch diese 67,50 Euro pro Monat werden den Pensionistinnen und Pensionisten monatlich auf ihr Pensionskonto gebucht und sind somit auch nachhaltig für die Zukunft, für die nächsten Pensionsanpassungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nächster Punkt: Auch die Luxuspensionen und die Mehrfachpensionen werden mit diesen Beschlüssen heute gedeckelt. Noch einmal: Von den 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung bekommen 71,4 Prozent die volle Inflationsabgeltung, also eine Erhöhung um 2,7 Prozent. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß schon, Geld auszugeben, ist viel einfacher, das ist viel populärer – das haben wir die letzten Jahre eh gesehen –, als Geld einzusparen. Die budgetäre Situation, die wir als SPÖ nicht verursacht haben, ist allen bekannt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Na ja! Ihr wart auch ...! – Abg. Kickl [FPÖ]: In Wien schon ...!), Ihnen ist auch die Ausgangs­lage – neben der budgetären Ausgangslage – bei den Verhandlungen zur Pensionsanpassung bekannt.

Was haben wir von den Medien gehört? – Null Pensionsanpassung ist gefordert worden; 2 Prozent, hat uns der Bundeskanzler ausgerichtet, wünscht er sich und nicht mehr. – Fakt ist: Für uns als SPÖ war es immer ganz klar, trotz dieser schwierigen budgetären Situation eine volle Inflationsabgeltung von plus 2,7 Prozent für niedrige und mittlere Pensionen zu erreichen. Das haben wir geschafft, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Danke, Frau Bundesministerin, für deine Hartnäckigkeit, das so durchzuziehen.

Natürlich ist Sparen jetzt wichtig, aber wir versuchen, auch jeden Spielraum auszuschöpfen, um Verbesserungen bei den Pensionistinnen und Pensionisten zu erreichen. Nur drei Beispiele: 

Wir werden ab 1. Jänner 2026 eine Entlastung bei den Rezeptgebühren herbeiführen. Das bringt den Pensionistinnen und Pensionisten wieder einiges. 

Wir werden einen lang gehegten Wunsch erfüllen, und viele sagen, das ist notwendig: dass wir die Pflege in die Schwerarbeit bringen. Damit ist der Pflegeberuf wieder interessanter. Somit ist auch das ein wichtiger Beitrag für die Pensionistinnen und Pensionisten, da es da um Fachkräftemangel geht.

Der dritte Punkt, und den kommunizieren wir viel zu wenig, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Pensionistinnen und Pensionisten, ist, dass das Pflegegeld ab 1. Jänner über alle sieben Stufen erhöht werden wird. Auch das ist ein wichtiger Beitrag für die Pensionistinnen und Pensionisten, dort, wo Pflegebedarf herrscht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition wird weitere Maßnahmen setzen. Ja, wir haben uns auf das verständigt, weil wir unser Pensionssystem auch nachhaltig sichern wollen. Die Ziele dazu müssen wir beschließen, diskutieren, beraten, keine Frage. Wir haben eine große gemeinsame Aufgabe übernommen: diesen Staat wieder zu sanieren und Österreich auf Kurs zu bringen. 

Letzter Satz: Die FPÖ bringt heute einen Antrag betreffend volle Inflations­abgeltung statt Bestrafung der Leistungsträger ein. Ich sage Ihnen abschließend etwas: Die größten Pensionseinschnitte hat es immer dann gegeben, wenn die FPÖ das Sozialministerium besetzt hat. Da hat es immer die größten Pensions­einschnitte gegeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das stimmt ja nicht!) 

Nur eine Zahl dazu: Von 2000 bis 2006, als ihr als FPÖ dieses Ministerium gehabt habt, war die Gesamtinflation 14,6 Prozent. Die Pensionen wurden in diesen sechs Jahren hingegen nur um 6,2 Prozent erhöht. Wo war dort euer Aufschrei für die Leistungsträger? Wo war da euer Selbstbewusstsein, das zu vertreten? (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Kogler [Grüne].)

Wir erhöhen die Pensionen – ja, es sind schwierige Zeiten, und die Pensionis­tinnen und Pensionisten können sich weiterhin auf die Sozialdemokratie verlassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.55

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Markus Koza. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/66

12.55

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Heute wird die Pensionserhöhung für 2026 beschlossen. Die Eckpunkte hat Kollege Muchitsch bereits erwähnt. Pensionen bis 2 500 Euro brutto werden um die volle Inflationsrate erhöht. Alle Pensionen darüber erhalten einen Fixbetrag von 67 Euro pro Monat, also eine dauerhafte Erhöhung. Die Erhöhung bezieht sich auf die Gesamtpension, also die Summe der Pensions­bezüge. Dazu braucht es dann auch eine Zweidrittelmehrheit.

Was war uns das Wichtigste im Rahmen dieser Pensionsdebatte? – Das war, dass Bezieher:innen mit niedrigen und mittleren Pensionen, und das sind mehrheitlich Frauen, die jetzt schon jeden Euro zweimal umdrehen müssen, die volle Inflationsabgeltung bekommen, weil steigende Preise beim Wohnen, bei den Lebensmitteln, bei der Energie ja bekanntlich vor allem jene treffen, die das niedrigste Einkommen haben. Umso wichtiger war es, dass es da die volle Abgeltung gibt – und auch deshalb, weil Pensionist:innen von dieser Regierung bereits Kürzungen erfahren mussten. Da sei die Erhöhung der Kranken­versicherungsbeiträge sowie auch die Streichung des Klimabonus erwähnt, Letzteres hat so manchen Pensionistenhaushalt Hunderte Euro pro Jahr gekostet. Daher ist es dringend notwendig, dass gerade die kleinen und die mittleren Pensionistenhaushalte ihre Einkommensverluste zumindest einiger­maßen ausgeglichen bekommen. (Beifall der Abg. Tomaselli [Grüne].)

Wir sehen diese zentrale Forderung auch erfüllt. 70 Prozent der Pensionist:innen erhalten die volle Inflationsabgeltung und alle anderen einen Fixbetrag, und das ist auch gut so. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Laimer [SPÖ].)

Was aber fehlt, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der Beitrag der Luxuspensionist:innen, nämlich all jener, die 6 450 Euro und mehr Pension bekommen. Das sind nicht viele, das sind circa 10 000 Menschen (Abg. Wurm [FPÖ]: Na, na, Kollege!), aber es ist eine Frage der Fairness, dass die vielbeschworenen breiten Schultern auch einen entsprechend hohen Beitrag leisten. 

Seit 2015 zahlen Luxuspensionisten einen Sicherungsbeitrag für jenen Teil der Pension, der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt. Das ist so weit auch so gut, nur paradoxerweise wird dieser Sicherungsbeitrag immer kleiner, je stärker die Luxuspension steigt, weil nämlich die Höchstbeitragsgrundlage in der Regel schneller steigt als die Gesamtpension. 

RN/66.1

Ich habe Ihnen ein Beispiel mitgebracht. (Der Redner hält eine Tafel, auf der unter der Überschrift „Luxuspensionen/Sicherungsbeitrag“ ein Säulendiagramm abgebildet ist, in die Höhe.) Ein Luxuspensionist, der im Jahr 2019 7 000 Euro bekommen hat, hat damals 178 Euro Pensionssicherungsbeitrag zahlen müssen, nämlich von dem roten Teil (auf die entsprechende Stelle des Säulendiagramms weisend), der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt. Bis 2026 ist die Pension – die Luxuspension! – um circa 20 Prozent gestiegen, er kriegt heute über 8 300 Euro, aber der Sicherungsbeitrag ist interessanterweise von 178 Euro auf 144 Euro gesunken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie geht das? Wer soll das verstehen? Wo ist da die Fairness? Wo ist da die Gerechtigkeit? (Beifall bei den Grünen.) Das ist einfach nur absurd! 

Dieser Konstruktionsfehler, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehört repariert, der gehört dringend repariert, weil dem Staat dadurch jährlich Millionen Euro an Einnahmen von Luxuspensionisten entgehen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben versucht, gemeinsam mit ÖVP, SPÖ und NEOS eine gerechte Lösung zu finden, um einen gerechten Beitrag der Luxuspensionist:innen sicherzu­stellen. Mit NEOS und SPÖ – ein großes Dankeschön – waren wir eigentlich auch schon ziemlich weit; gescheitert ist es – einmal mehr – an der ÖVP. (Rufe bei den Grünen: Aha! Oi, oi, oi! – Abg. Wöginger [ÖVP]: Wahnsinn! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)

Ja, es ist halt so! Sparpakete für die breite Masse: jederzeit! Geht es aber einmal an die Privilegien der Reichen, dann ist Schluss mit lustig, die sind tabu – und es ist egal, ob es um Millionenerben geht, um Stiftungsmilliardäre oder wie in diesem Fall um Luxuspensionisten. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Liebe ÖVP, diese Debatte werdet ihr trotzdem nimmer los, weil wir dranbleiben werden und wieder und wieder einen fairen Beitrag der Luxuspensionisten wie auch von allen anderen mit den breiten Schultern einfordern werden. Aber – bei allem Ärger – wir werden sowohl der Pensionserhöhung als auch der Zwei­drittelregelung unsere Zustimmung geben (Abg. Wöginger [ÖVP]: Na bitte, das wird einstimmig!), ganz einfach deshalb, weil der Abschluss trotz allen Fehlens des Beitrags der Luxuspensionisten unsere wesentlichsten Forderungen beinhaltet und es diesen Verfassungsbeschluss natürlich braucht, damit Luxuspensionen nicht noch größer werden, Luxuspensionist:innen nicht noch reicher werden, denn das wollen wir mit Sicherheit nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.01 

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann August Wöginger

RN/67

13.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn kurz auf die zwei Parlamentstage, die Nationalratstage eingehen, weil es etliche Gesetze gibt, die von den Regierungsparteien nicht nur hier eingebracht wurden, sondern auch beschlossen werden: der Stromkosten­ausgleich für die Industrie; die Verdoppelung des Investitionsfreibetrages für die Unternehmer, für die Betriebe von 10 auf 20 Prozent; die Förderung und die Absicherung unserer Biogasanlagen; eine Regelung für die freien Dienstnehmer, wenn es um Kündigungsfristen geht; ein einheitliches Trinkgeldpauschale – da sei erwähnt: das gibt es in Österreich schon, nur hat es das neunmal unter­schiedlich gegeben –; ein neues Modell für die Bildungskarenz, die sogenannte Weiterbildungszeit; eine neue Grenzgängerregelung (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]), und das ist nichts Böses, sondern das ist eigentlich etwas, was unserer Wirtschaft hilft; ein Pensionsanpassungsgesetz 2026; und ein Gesund­heitstelematikgesetz steht heute auch noch auf der Tagesordnung. 

Nebenbei sind Energiegesetze in Begutachtung gewesen, sind jetzt heraus­gekommen; da hören wir schon, dass es da die notwendige Zweidrittelmehrheit wahrscheinlich nicht gibt, obwohl es darum geht, den Strom insgesamt billiger zu machen, sowohl für die Wirtschaft, für die Industrie als auch für die Haushalte. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Mietgesetze sind aus der Begutachtung heraus­gekommen, ebenso die Verfahrensbeschleunigung bei Verfahren im Energie­bereich oder generell auch bei Großanlagen. Zu guter Letzt ist noch das Kopftuchverbot für minderjährige Mädchen in Begutachtung. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) 

Das heißt – um das einmal zu verdeutlichen –, zu dieser Klein-Klein-Diskussion, die hier geführt wird, möchte ich einfach zu Beginn sagen: Diese Regierung arbeitet; diese Regierung arbeitet für die Menschen, diese Regierung bringt die wichtigen Punkte auf den Weg, und sie werden hier im Parlament auch beschlossen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Im Übrigen stimmt die Freiheitliche Partei von all diesen Gesetzen ganzen zwei zu, und wir hören ja die ganze Zeit: Njet, nein, wollen wir nicht, geht nicht! Betreffend Bildungskarenz: Kollege Schiefer – du bist ja da; ich schätze dich mit deiner Fachexpertise und deiner Kenntnis sehr –, wir haben ja zu Beginn des Jahres gemeinsam Budgetverhandlungen geführt, und der Klimabonus und die Bildungskarenz waren die beiden Punkte, die immer auf der Liste mit jenen Punkten gestanden sind, die wir nicht fortsetzen können und zum Teil auch nicht wollen, weil die Bildungskarenz extrem missbrauchsanfällig war. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher Missbrauch?) Betreffend KV, bei den Pensionisten sind wir uns nimmer einig, aber in Wahrheit ist das auch auf dieser Liste gestanden, um eben zu sanieren, zu reformieren, um auch wieder wachsen zu können. 

Das ist eigentlich der Hintergrund dieser Konsolidierungsmaßnahmen, die wir sowohl in dieser Dreierkoalition gemeinsam vereinbart haben als auch in den Gesprächen mit der Freiheitlichen Partei für das Jahr 2025 besiegelt und gemein­sam nach Brüssel geschickt haben; das soll auch noch einmal gesagt werden, das sei der Korrektheit halber auch erwähnt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der NEOS.)

Aber nun zu den Pensionsanpassungen für das kommende Jahr. Eines möchte ich schon einmal dazusagen, weil man heute so tut, als wäre es das erste Mal, dass man eine derartige Pensionsanpassung macht: In 16 Jahren Sozial­sprecher­tätigkeit der Volkspartei war es fast immer der Fall, dass man im untersten Bereich die Inflation, diesen Wert hernimmt und die Inflation abgilt und dann irgendwo eine Grenze einzieht, und ab dort gilt ein Sockelbetrag. Das ist keine Einmal­zahlung, das ist ein Sockelbetrag. Ich habe fünf Jahre lang Kollektivverträge verhandelt, da hat es manchmal einen freiheitlichen Arbeitnehmervertreter gegeben, und wenn der- oder diejenige – meistens war es ein Er – in Kollektiv­vertragsverhandlungen etwas gefordert hat, dann war es eine Sockelbetrags­erhöhung – aus sozialem Gerechtigkeitsempfinden heraus, aus einem Empfinden heraus, dass man sagt, man hebt einen gewissen Teil prozentuell an, aber dann soll es mit einem Sockelbetrag gehen. Da stelle ich die Frage: Warum geht das dann bei dieser Anpassung nicht? Warum soll das nicht funktionieren? 

Ich möchte als einer, der sich zum Versicherungsprinzip bekennt und auch dazu steht – das Pensionskonto, im Übrigen, bildet dieses Versicherungsprinzip zu 100 Prozent ab; das, was ich einzahle, bekomme ich auch heraus (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber schon lang nimmer!) –, sagen: Wir haben mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in Österreich ein System, das funktioniert. Für diejenigen, die noch im Beamtensystem sind, werden ja höhere Beträge einbe­zahlt, sowohl vom Dienstnehmer als auch vom Dienstgeber, daher gibt es da im Endeffekt höhere Pensionen, aber ganz viele Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst sind ja bereits in das sogenannte ASVG-System gekommen. Ich verstehe einfach die Aufregung nicht, ich verstehe nicht, warum man da dagegen sein kann, wenn man sagt: Wir heben bis 2 500 Euro brutto mit 2,7 Prozent voll an, und dann gibt es einen Sockelbetrag von 67,50 Euro! Das müsst ihr mir einmal erklären, was daran sozialpolitisch gesehen falsch sein soll! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Krainer [SPÖ].) Das ist richtig, meine Damen und Herren, und es ist auch eine Lösung, die in Zeiten wie diesen mehr als vertretbar ist. 

Eine andere Mär möchte ich auch noch durchbrechen; Falschmeldungen, die leider in allen Reihen immer wieder kommuniziert werden: Wenn ich bei 2 500 Euro, bei 3 000 Euro, bei 4 000 Euro, bei 5 000 Euro pro Monat 67,50 Euro dazubekomme – im Übrigen sind das pro Jahr 945 Euro (Abg. Wurm [FPÖ]: Brutto!) brutto, das ist fast ein Tausender –, wenn ich das dazubekomme, dann geht die Pensionshöhe jedenfalls auseinander, denn bei 1 500 Euro kriege ich 40 Euro, bei 2 000 Euro kriege ich 54 Euro, und dann bekomme ich eben diese 67,50 Euro. Also rein vom nominellen Betrag her geht die Spreizung natürlich auseinander und nicht zusammen, das muss man auch einmal sagen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].) Daher: Ja, Bekenntnis zum Versicherungsprinzip, Bekenntnis dazu, die Pensionen gegenüber der Inflation abzusichern, aber bitte keine Märchenerzählungen in diesem Bereich! Es geht nicht zusammen, das ist einfach falsch und nicht richtig; das heute zu betonen, ist mir wichtig. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum machen wir das? – Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei, und wir bitten natürlich die Pensionistinnen und Pensionisten – 2,5 Millionen an der Zahl – in Österreich um Verständnis dafür. Insgesamt werden zwei Drittel mit 2,7 Prozent abgegolten – im ASVG-System sind es über 71 Prozent, wie Kollege Muchitsch gesagt hat –, und dann gibt es eben diese 67,50 Euro pro Monat und pro Pensionistin, pro Pensionist. 

Wir haben die Pensionen in den letzten drei Jahren – und das möchte ich auch einmal sagen, weil die Vorgängerregierung hier im Parlament genug gescholten wird (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]) –, und ich stehe dazu, 2023, 2024 und 2025 angehoben. Wissen Sie, um wie viel? (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie war die Inflationsrate?) – Die Inflation war hoch, Frau Kollegin! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie war die Inflationsrate? – Abg. Gasser [NEOS]: Niedriger als die Erhöhungen!) Die Inflation war hoch, aber wir haben die Pensionen in drei Jahren um 20,1 Prozent angehoben – um 20,1 Prozent! Zeigt mir einmal, ob es irgendwo auf der Welt – irgendwo! – ein Land gibt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: ... niedrigere Inflationsraten gehabt!), das die Pensionen in drei Jahren um ein Fünftel angehoben hat! 

Jetzt haben wir im oberen Drittel einen Bereich, wo wir nicht zur Gänze abgelten, das ist richtig, aber im Schnitt macht die Pensionsanpassung 2,25 Prozent aus, und zwei Drittel bekommen die vollen 2,7 Prozent. Warum machen wir das als Bundesregierung? – Um der hohen Inflation, die nach wie vor bei 4 Prozent liegt, entgegenzuwirken! Wir haben mit 2,25 Prozent im Schnitt ein wichtiges Signal gesetzt, entsprechend der Formel, die der Bundeskanzler ausgegeben hat, 2-1-0: 2 Prozent Inflation, 1 Prozent Wirtschaftswachstum und null Toleranz bei illegaler Migration. Deshalb haben wir das gemacht und nicht aus Jux und Tollerei, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend ist es mir wichtig, allen, die im Bereich der Sozialversicherung tätig sind und dort arbeiten, Danke zu sagen. Ich meine, man weiß ja gar nicht, welch gutes System wir in Österreich haben. Es wird immer gesagt: Na, ist eh klar, die Regierungsparteien sagen immer, es ist alles super, es ist alles gut! – Nein, das sage ich nicht, aber ich sage, dass wir ein gut funktionierendes System haben. Und wenn man an der deutschen Grenze daheim ist und dort lebt, dann weiß man, welch gutes Pensionssystem wir in Österreich haben, dass die Pensionen 14-mal und nicht zwölfmal ausgezahlt werden (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ), dass wir Pensionshöhen haben, die in anderen Ländern nicht einmal zur Hälfte erreicht werden, und dass wir Berufsgruppen haben, die in unserem System besonders berücksichtigt und auch abgesichert werden. Das sind jene, die im Mindestpensionsbereich angesiedelt sind. Die Mindestpension für Einzelpersonen steigt auf über 1 300 Euro, und weil es ganz viele – vor allem Frauen – gibt, die keine Pension beziehen, weil sie Kinder erzogen haben, weil sie gepflegt haben – noch ohne Pflegegeld gepflegt haben –, steigt der Familienausgleichszulagenrichtsatz auf über 2 000 Euro, auf 2 009 Euro, an. Das ist sozial gerechtfertigt, es ist auch notwendig, das zu tun. 

Wir haben im ASVG-System insgesamt 63 Milliarden Euro, und 50 Milliarden Euro sind durch Beiträge gedeckt. 

Wir haben in dieser Bundesregierung bereits drei wesentliche Maßnahmen beschlossen: die Teilpension, die ich allen wirklich ans Herz legen möchte. Man kann sich das einfach einmal anschauen und sagen: Ich nehme mir einen Teil der Pension, ich arbeite zu einem Teil weiter, weil es eine Win-win-Situation ist. 

Ja, wir haben Veränderungen bei der Korridorpension wegen der Nachhaltigkeit durchgeführt: das Alter um ein Jahr angehoben, die Versicherungsjahre um zwei Jahre angehoben. 

Und wir haben wieder den Nachhaltigkeitsmechanismus eingeführt, den ursprüng­lich Wolfgang Schüssel bei der großen Reform 2003/2004 bereits gesetzlich verankert hat, der fünf Jahre später herausgeflogen ist und den wir jetzt wieder im Gesetz haben, weil wir eine Nachhaltigkeit in einem sehr guten, funktionie­renden Pensionssystem brauchen. Dazu bekennen wir uns auch.

Wir beschließen jene Maßnahmen, die durchaus die Nachhaltigkeit im Vordergrund sehen, für die Pensionistinnen und Pensionisten und vor allem für jene – das ist mir wichtig; in einem Umlagesystem geht es vor allem auch um jene –, die jetzt in das System einzahlen und ein Recht darauf haben, noch auf eine gesetzliche Pension vertrauen zu können. Das ist ein wichtiges Signal, das die Politik mit dem hier gibt.

Schüssel hat das Pensionskonto eingeführt, mit Minister Hundstorfer haben wir es umgesetzt. Das Pensionskonto läuft seit elf Jahren, alle Bürgerinnen und Bürger, die einzahlen, können per Knopfdruck abrufen, wie hoch der Stand des Pensionskontos ist und welche Pension sie zu erwarten haben. Das ist Entbüro­kratisierung und das ist auch eine Information, die für viele Menschen ganz wichtig ist – auf Knopfdruck. 

Wir haben das Pensionssystem in den letzten Jahrzehnten gut weiterentwickelt und auch jetzt eine Pensionsanpassung vorliegen, die den Namen verdient, die sozial gerechtfertigt ist und natürlich Rücksicht auf die jetzige Zeit nimmt. Man kann sie hier jedenfalls geschlossen mitbeschließen – und nicht nur die Verfassungsbestimmung, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, weil es da ja auch um die Länderpensionen und um das, was in den Kammern ausbezahlt wird, geht. Man könnte dieser Anpassung durchaus zustimmen, was Sie früher in Regierungsbeteiligungszeiten auch gemacht haben. Daher ist es eine reine Oppositionswillkür – es gibt keinen fachlichen und sachlichen Hinter­grund, dieser Pensionsanpassung nicht zuzustimmen.

Wir wollen unsere Pensionistinnen und Pensionisten unterstützen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, habe ich eh gesagt!) Wir danken auch für das Verständnis und dafür, dass man das auch sieht. Wir stehen zu unseren Seniorinnen und Senioren, die dieses Land aufgebaut haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nur nehmts ihnen alles weg!), daher ist diese Pensionsanpassung auch eine gute. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

13.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. (Abg. Shetty [NEOS] – in Richtung Abg. Wurm [FPÖ] –: Sollen wir schon eine tatsächliche Berichtigung einmelden?)

RN/68

13.13

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Zuerst möchte ich Besucher aus Krakaudorf in der Steiermark und das Demo-Team Spittal begrüßen. – Danke für Ihren Besuch! (Allgemeiner Beifall.)

Ja, das war eine sehr feurige Rede, Kollege Wöginger, mit sehr viel Feuer, sehr viel Emotion. Ich glaube, es gibt auch viel von euch, vor allem von der ÖVP, zu erklären, warum man jetzt die Pensionisten quasi schröpft und kürzt. Man muss das erklären: Bei einer Inflation von 4 Prozent nur um 2,7 Prozent zu erhöhen, ist - - (Abg. Wöginger [ÖVP]: Geh bitte, Peter!) – Kollege Wöginger, wenn die offizielle Inflation 4 Prozent ist und wir die Pensionen um 2,7 Prozent erhöhen, dann ist das weniger, liebe SPÖ, oder? Es ist also eine Kürzung. (Abg. Wöginger [ÖVP]: Aber wir haben ein gesetzliches System, das weißt du schon?!) An sich ist es intellektuell nicht schwer nachzuvollziehen, dass 2,7 weniger als 4 sind. Können wir uns darauf einigen? Das, glaube ich, schaffen wir alle noch. (Beifall bei der FPÖ.)

Für jene, die über diese 2 500 Euro Bruttopension haben, geht es dann hinunter in Richtung 2 Prozent. Das ist die Hälfte von 4 Prozent, also ganz real auch eine Kürzung. Dazusagen muss man noch einmal – das ist ja ein anderes Thema –, dass diese offizielle Inflation, die wir mit 4 Prozent haben, natürlich nicht dem entspricht, was ein normaler Pensionist an Teuerung verspürt. Das ist ja wesentlich höher, da reden wir von 6, 7, 8 Prozent. Deshalb haben auch – das sage ich ganz deutlich – ganz, ganz viele Pensionisten, mit denen ich gesprochen habe – und zwar mit niedrigen und hohen Pensionen –, das Gefühl, dass sie unter die Räder kommen. Das ist, glaube ich, ganz eindeutig, deshalb auch die 12-Minuten-Rede des Kollegen Wöginger, um das zu erklären.

Klarerweise ist die Sozialdemokratie da mit im Boot, die ÖVP sowieso, die NEOS auch. Liebe Sozialdemokratie, ihr solltet aufpassen, dass ihr nicht irgendwann die eigene Propaganda glaubt. 

Wir als Freiheitliche stehen für die Pensionisten. Ich darf kurz erwähnen: 2018 haben wir die kleinen Pensionen überproportional über der Inflation erhöht. Vielleicht erinnert man sich daran, man kann es auch recherchieren. Das ist das Letzte, das wir gemacht haben. Interessanterweise sagt Kollege Wöginger: gemeinsam mit der SPÖ. Es war damals auch Jörg Haider dabei, der das Pensions­konto neu eingeführt hat; diese Reform darf man vielleicht nicht vergessen. Es ist also plötzlich doch etwas Gutes, auch vonseiten der Sozialdemokratie. Dann bitte nicht immer behaupten, wir Freiheitliche würden bei Pensionen kürzen, denn das stimmt de facto nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Liebe Sozialdemokratie, ihr habt heute die Nagelprobe: Wir als Freiheitliche bringen einen Antrag ein, womit die Pensionisten besser abschneiden. Da könnt ihr zustimmen. Wenn ihr nicht zustimmt, könnte ich ja die nächsten zehn Jahre die Propaganda fortsetzen, dass die Sozialdemokratie bei den Pensionisten kürzt, oder? Das ist ja auch relativ logisch. Wir werden sehen, was bei der Abstimmung heute herauskommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Thema, das mich, seitdem ich im Nationalrat bin, schon sehr lange beschäftigt – es ist ja heute teilweise auch ein Thema –, sind die Luxuspensionen. Es ist inter­essant, dass die Grünen diesbezüglich plötzlich in die Gänge kommen. Wir werden da auch zustimmen. (Abg. Shetty [NEOS]: Ah jetzt doch?) Wir werden da zustimmen, weil es natürlich eine Verbesserung ist (Abg. Shetty [NEOS]: Jetzt doch? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Habe ich ja auch schon gesagt, ihr müsst zuhören!), aber, und jetzt kommt das große Aber (Abg. Shetty [NEOS]: Habts euch jetzt durchgesetzt?) – das muss man ja einmal erklären –: Der Sündenfall der Luxuspensionen damals ist von den Grünen ermöglicht worden, Kollege Kogler war sogar dabei. Die Kollegin Schwentner hat das damals mit der Verfassungs­mehrheit gemacht, dass wir bis 2070, liebe Zuseher – bis das Jahr 2070 erreicht ist –, in Österreich Luxuspensionen bezahlen werden. Das betrifft relativ viele. Der Letzte, der das halbwegs genau recherchiert hat, war Prof. Marin, falls man den noch kennt. Wir sprechen da von 50 000, die so eine Luxuspension haben, und die geht in Höhen von monatlich 20 000 Euro; ein ganz großer Teil – auch interessant natürlich – sind von Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Wirtschafts­kammer. 12 000 Personen betrifft es immer noch – das sage ich nur am Rande, weil das ja auch immer von der Sozialdemokratie erwähnt wird. Das heißt, diese Luxuspensionen haben wir bis 2070. 

Wir haben schon ganz, ganz oft Anträge dahin gehend eingebracht, das einfach auf eine ASVG-Höchstbemessungsgrundlage zu reduzieren. Wenn jetzt gesagt wurde – ich glaube, von der Sozialdemokratie oder von den NEOS –, man hätte eine Mehrheit gehabt, aber die ÖVP spielt bei dieser Zweidrittelmehrheit nicht mit, darf ich noch einmal anbieten: Dann machen wir es ohne ÖVP. Mit uns gemeinsam haben wir die Zweidrittelmehrheit. Dann können wir das machen. Ich sage also, es wäre ganz einfach, die Luxuspensionen abzuschaffen. Wir stehen seit vielen, vielen Jahren dafür bereit, weil ich es ja auch einer Mindestpensionistin oder einem normalen Pensionisten erklären möchte, dass wir das beendet haben, und nicht erst 2070, sondern schon 2025/26. Es versteht ja keiner, warum jemand 18 000 Euro Bruttopension bekommt – ORF-Generaldirektoren, Nationalbank, alles, was da kreucht und fleucht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gesagt, uns betrifft es ja in der Regel eben nicht (Abg. Shetty [NEOS]: Warum habts dann dagegengestimmt?), diese Luxuspensionen betreffen halt das alte schwarz-rote System.

Zusammenfassend kann man sagen: Natürlich kürzen Sie bei den Pensionisten, weil sie eine falsche Politik gemacht haben, vor allem in den letzten Jahren, die ÖVP gemeinsam mit den Grünen. Wir haben eine hohe Inflation, wir haben eine schlechte Wirtschaftspolitik. Das geht zulasten der gesamten Bevölkerung, und ein Großteil wird jetzt auch von den Pensionisten getragen, die natürlich real Geld verlieren; ist ja relativ logisch: 4 Prozent, 2 Prozent, da verliert man. Die Pensionisten verstehen das auch relativ einfach, wir erklären es ihnen auch relativ deutlich. 

Also wir werden heute dieser Pensionsanpassung, die Sie vorhaben, nicht zustimmen. 

Bei den Luxuspensionen erfolgt ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber der große Schritt wäre, sie abzuschaffen. Wir stehen bereit, wenn ihr mit uns reden wollt, jederzeit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.) 

13.20

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Yannick Shetty.

RN/69

13.20

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn ich Ihr Vermögensberater wäre, dann würde ich sagen, es gibt vermutlich in den letzten 20 Jahren bessere Investments, als in Österreich Steuern zu zahlen. Warum? – Vor allem aufgrund eines reformresistenten Pensionssystems ist unser Budget so unter Druck geraten, in Schieflage gekommen, dass wir mittlerweile ein Viertel des Gesamtbudgets in unser Pensionssystem zuzahlen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schartel [FPÖ]: Nein!) 

Also welcher Vermögensberater würde sagen: Investiere, aber ich sage dir jetzt schon, ein Viertel dessen, was du investierst, ist futsch!? Jeder vierte Euro, 25 Prozent, verpufft, weil wir das brauchen, um in ein Pensionssystem zuzuzahlen, das eben schon lange hätte reformiert werden sollen. Das ist in Österreich der Fall. 30 Milliarden Euro brauchen wir jedes Jahr zusätzlich zu den Beiträgen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, um das Pensionssystem zu erhalten. Das ist ein Viertel des Gesamtbudgets, das für wichtige andere Bereiche fehlt.

Ich möchte auch explizit sagen, auch den Zuseherinnen und Zusehern hier und zu Hause: Nicht schuld daran – nicht schuld – sind jene, die jetzt in Pension sind und die Teil dieses Systems sind. Die Menschen, die fleißig gearbeitet haben, die eingezahlt haben, die sich an die Gesetze halten, die sind nicht schuld – logischerweise –, schuld und verantwortlich waren vor allem in den letzten 20 Jahren populistische Entscheidungen, Wahlzuckerln vor jeder Wahl hier im Parlament, die das System immer weiter kaputt gemacht haben. Diese Reformresistenz war dafür verantwortlich. Und ich kann Ihnen auch etwas Positives sagen: Damit ist jetzt Schluss. (Beifall bei den NEOS.)

Viele Menschen denken – und das würde einem ja auch der Hausverstand so sagen –, das Pensionssystem funktioniert vereinfacht gesagt so: Ich zahle wie auf ein Sparbuch ein, und wenn ich in Pension gehe, bekomme ich das raus, was ich eingezahlt habe. (Abg. Schartel [FPÖ]: Nein!) Nur ist das Problem in Österreich: Aufgrund unseres Umlageverfahrens gibt es immer weniger Beitrags­zahlerinnen und Beitragszahler, immer weniger junge Menschen, aber immer mehr ältere Menschen, Pensionistinnen und Pensionisten. Es ist ja etwas Gutes, dass wir immer länger und gesund leben, aber wenn die Situation so ist, wie ich sie gerade dargestellt habe, dann wird das dazu führen, dass für diese finanzielle Lücke jemand zahlen muss, weil die Beiträge immer niedriger, aber die Pensionszahlungen immer höher werden, und diese Lücke sind diese 30 Milliarden Euro, die wir jedes Jahr ausgeben. 

Nur um es in Relation zu setzen: 10 Milliarden Euro Bildungsbudget jedes Jahr – 30 Milliarden Euro, nur um zuzuzahlen, damit das Pensionssystem nicht kollabiert. Das müssen wir wieder geradebiegen, diese Schieflage müssen wir beenden – und das machen wir jetzt Schritt für Schritt. Wir folgen damit dem Beispiel von Ländern wie Norwegen, Schweden oder den Niederlanden, die schon vor vielen Jahren den Kurs gewechselt haben. Übrigens sind das keine Länder, die zusammengebrochen sind. Im Gegenteil, diesen Ländern geht es in vielen Indikatoren, in vielen Fragen besser als Österreich. Diesem Kurs werden wir folgen, das ist dringend notwendig. (Beifall bei den NEOS.)

Diese 30 Milliarden Euro, die wir jedes Jahr aufbringen müssen, um das System zu reparieren, fehlen nämlich für Investitionen in die Bildung, für Investitionen in die Zukunft, für Investitionen in die Jugend. Ich kann sagen, dass wir in den sechs Monaten seit Antritt dieser Bundesregierung schon einige wichtige Schritte gesetzt haben und den Reformmotor angeworfen haben. Wir haben die Teilpension eingeführt, wir haben die Korridorpension reformiert und, was echt ein Gamechanger ist, wir haben einen Reformautomatismus im Gesetz verankert, der vereinfacht gesagt vorsieht: Gerät das Budget aus den Fugen, ist die Regierung verpflichtet, gesetzliche Maßnahmen zu treffen. Das wird sicherstellen, dass das Budget, dass das Pensionssystem wieder auf Kurs kommt.

Was wir heute mit der Pensionsanpassung für 2026 beschließen werden, ist auch ein klares Signal an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, an alle Menschen in Österreich, dass wir nach Jahren – Kollege Klubobmann Wöginger hat es gesagt – der Anpassung über der Inflation dieses Jahr im Sinne des Budgets und im Sinne des Gesamtzusammenhangs in Österreich einen Kurswechsel einleiten. 

Und ja, ich sage auch, das war nicht Teil des Regierungsprogramms, aber wir haben uns in dieser Koalition an den Tisch gesetzt, um jetzt – das ist ja auch der Titel des Regierungsprogramms – das Richtige zu tun und zu überlegen, wo wir nachschärfen müssen. Das ist ein Ausdruck dessen. 

Das haben wir in zwei Bereichen gemacht, nämlich einerseits bei der Anpassung der Pensionen, die nicht Teil des Regierungsprogramms waren, und bei dem Aufschnüren des Beamtenabschlusses. Etwas auch in die Richtung des hier anwesenden ehemaligen Beamtenministers gesagt (Abg. Kogler [Grüne]: Es gibt keinen Beamtenminister! Wann wirst du das lernen?): Absolut unverantwortlich zu der Zeit war, dass Sie 3,3 Prozent für den Staatsdienst abgeschlossen haben, wohingegen die Privatwirtschaft, die Metallindustrie, deren Gewerkschaften jetzt bei 1,4 Prozent für 2026 abschließen. (Abg. Koza [Grüne]: Vierparteien­beschluss!) Unverantwortlich! Wir schnüren das wieder auf, das war für das Budget dringend notwendig. (Beifall bei den NEOS. – Weitere Rufe bei den Grünen: Es war ein Vierparteienbeschluss!)

Es war auch eine Frage der Gerechtigkeit, weil – sosehr wir den größten Respekt vor Menschen haben, die im Staatsdienst arbeiten und die einen essenziellen Beitrag dazu leisten, dass dieses Land funktioniert – es unverantwortlich wäre, zu sagen, dass sich jene Menschen, die im Handel arbeiten, jene Menschen, die in der Industrie arbeiten, jene Menschen, die in Bereichen arbeiten, in denen ihr Job gefährdet ist, mit 1 Prozent zufriedengeben müssen, während wir dort, wo der Job nicht gefährdet ist, im Staatsdienst, 3,3 Prozent raufschnalzen. Das ist nicht fair und nicht gerecht und das haben wir rückgängig gemacht, Herr Kogler. (Beifall bei den NEOS.) 

Wie sieht jetzt diese Regelung aus, die wir heute im Bereich der Pensionen beschließen? – Pensionen bis 2 500 Euro werden nicht über der Inflation erhöht, sondern um 2,7 Prozent, Pensionen darüber, über 2 500 Euro, werden um einen Fixbetrag von 67,5 Euro erhöht, und wir stellen eine Stopptafel für soge­nannte Luxuspensionisten auf. 

Und wir werden sehr genau darauf schauen, wie die FPÖ hier heute abstimmen wird, weil sie im Ausschuss noch dagegen war. – Dort haben Sie dagegen­gestimmt, obwohl Sie in der Vergangenheit immer dafür waren, dass wir bei den Luxuspensionisten eine Grenze einziehen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) Sie haben im Ausschuss sogar gegen unseren Antrag argumentiert. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Was?) Umso zufriedenstellender ist, dass Sie vielleicht diesen Konflikt jetzt beigelegt haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wir waren ja gar nicht im Ausschuss! Wir waren ja gar nicht dabei!) und heute sagen: Ja, bei Luxuspensionisten müssen wir eine Grenze einziehen. Da geht es nämlich nicht um 2 000 Euro Pension, da geht es nicht um 3 000 Euro Pension, sondern da geht es um 6 000, 7 000, 10 000 Euro Pension für Spitzenbeamte, Kammerfunktionäre, Ex-Nationalbanker. Niemand kann einsehen, warum wir dort die Pensionen weiter raufbringen, wenn alle den Gürtel enger schnallen müssen. Wir werden sehr genau darauf schauen, wie die FPÖ sich heute hier verhalten wird. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Kickl [FPÖ]: Ja, ja, Linientreue ist auch in anderen Dingen gefragt! Da hat die NEOS-Partie auch schon andere Einschätzungen bei Gerichtsurteilen ...!)

Aber, Herr Kickl, wir begrüßen es, wenn Sie Ihre Meinung geändert haben. Wir haben uns ja schon seit einer Woche, seit der letzten Ausschusssitzung gefragt, warum die FPÖ jetzt dagegenstimmt. Wir haben ja Anträge von Ihnen, von Kollegin Belakowitsch, in denen Sie genau das fordern. Es gibt zwei Optionen: entweder immer nur Nein, Nein, Nein, immer gegen alles sein oder vielleicht deshalb, weil man jetzt selber in Oberösterreich, in Salzburg, in der Steiermark – wie würden Sie sagen? – Teil des Systems geworden ist. Aber wenn es hier vonseiten der FPÖ einen Kurswechsel gibt, dann begrüßen wir das aus­drücklich. (Beifall bei den NEOS.) 

Also ich werbe hier abschließend um Ihre Zustimmung zu diesem Paket, das wir heute hier beschließen. Es ist auf den ersten Blick sicher nicht das Populäre, aber es ist das Richtige. Wir werden damit niedrige und mittlere Pensionen erhöhen, wir werden höhere Pensionen niedriger anpassen und Luxuspensionen werden wir kappen. Das ist ein faires Paket, bitte stimmen Sie dem heute zu! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

13.28

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/70

13.28

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Shetty hat hier heraußen behauptet, wir als Freiheitliche hätten im Ausschuss gegen die Luxuspensionen argumentiert. Das ist unrichtig. Wir haben wohl dagegengestimmt, das war richtig, aber wir haben mit der Begründung dagegengestimmt, dass es sich um eine Zweidrittelmaterie handelt und niemand mit uns davor gesprochen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

13.28

RN/71

Präsidentin Doris Bures: Na ja, die Aussage: Man hat dagegengestimmt - - (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein! Dagegen argumentiert! Dagegen argumentiert haben wir nicht!) – Die Berichtigung war jetzt sozusagen die Begründung, aber ich nehme das trotz der Geschäftsordnung in den Händen einmal so zur Kenntnis. (Abg. Krainer [SPÖ]: Eine tatsächliche Bestätigung! Man könnte auch Geständnis dazu sagen!)

Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Eure Außenministerin sagt, sie soll auf kein Fußballmatch mehr gehen, weil: Ich will nicht wieder verlieren! – Bundes­ministerin Schumann: Na passt!)

RN/72

13.29

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz Korinna Schumann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeord­nete! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Was hat das überhaupt gekostet? – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Das ist das Wichtige!) Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Diese Bundesregierung handelt, aber sie steht aufgrund der budgetären Lage auch vor großen Herausforderungen, und das ist jetzt natürlich auch Grundlage dieses Pensionsanpassungsbeschlusses. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie viele Zurufe ich bekommen habe, in welcher Höhe man jetzt die Pensionen anpassen soll. Da hat es geheißen: 2 Prozent oder gar keine Erhöhung oder 2,2 Prozent. 

Mir war immer klar, dass es, wenn man das linear durchzieht, besonders für die Mindestpensionistin, den Mindestpensionisten ganz, ganz schwierig wird, darum haben wir als Regierung uns dann darauf verständigt, dass wir sagen: Wir wollen für alle, die kleine und mittlere Pensionen haben, die Pensionen mit der vollen Inflationsanpassung erhöhen. Das ist der wichtige Schritt, denn es geht darum, jenen, die besonders belastet sind – und das sind Menschen mit kleinen Pensionen, mit mittleren Pensionen –, diese Erhöhung natürlich zukommen zu lassen, das ist selbstverständlich. Wir haben da einen Abdeckungsgrad von 71,4 Prozent aller Pensionistinnen und Pensionisten mit einer gesetzlichen Pension, das sind 1,65 Millionen Menschen. 

All jene, die über der Grenze von 2 500 Euro sind, erhalten einen monatlichen Fixbetrag von 67,50 Euro, das sind nämlich in der umgekehrten Rechnung die 2,7 Prozent der 2 500 Euro. Diese Erhöhung ist sozial fair. Wenn jetzt gesagt wird, die Inflation wäre eigentlich wesentlich höher: Die Pensionsanpassung fußt auf der gesetzlichen Regelung (Abg. Wöginger [ÖVP]: Genau!), und diese hat einen Zeitraum, einen Beobachtungszeitraum vom 1.8.2024 bis 31. Juli 2025. Das ist zur Kenntnis zu nehmen und anzunehmen, das ist einfach Tatsache. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Ich möchte den Präsident:innen des Seniorenrates meinen großen Dank für ihre wertschätzenden Verhandlungsgespräche aussprechen. Ich weiß, dass sie für alle Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflationsabgeltung erkämpfen wollten. Das geht aufgrund der budgetären Lage nicht. Trotzdem wissen wir, wie sehr wir alle, die wir hier im Parlament sitzen und stehen dürfen, die Leistungen der Pensionistinnen und Pensionisten wertschätzen, wie wichtig sie für die Entwicklung unseres Landes sind und wie bedeutend es ist, dass Pensionistinnen und Pensionisten respektvoll behandelt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Gasser [NEOS].)

Ich darf noch zwei Dinge erwähnen, die wesentlich sind: Das Pensionskonto ist wirklich eine Errungenschaft. Vor allen Dingen hat es ja in der Frage, wo man einsparen kann, schon vor den Regierungsverhandlungen mit der SPÖ die Über­legung gegeben: Könnten wir nicht ins Pensionskonto eingreifen und dort die Erhöhungen aussetzen? Das ist nicht passiert, man hat nicht ins Pensionskonto eingegriffen, man hat nicht die Langzeitversichertenregelung verändert, man hat nicht in die Schwerarbeitsregelung eingegriffen. Alles das war ganz, ganz wesentlich. 

Ich habe mich vor Kurzem mit den Sozialminister:innen anderer Länder ausge­tauscht, und diese waren mehr als erstaunt und haben gesagt: Das hätten wir auch gerne! – Wir haben eine Schwerarbeitsregelung und das ist ganz, ganz wichtig, weil wir damit sagen: Menschen, die besonders belastende Berufe – psychisch oder physisch – haben, können früher in Pension gehen. Das ist im Wissen darum, wie das Arbeitsleben ausschaut, ein wichtiger Schritt. Wir werden für die Beschäftigten in der Pflege aus Respekt und Anerkennung für das, was sie im System leisten, jetzt auch die Schwerarbeitsregelung zur Anwendung bringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Konto selbst wird jetzt ganz wesentlich angepasst, das sind die normalen Laufschritte in der Systematik, das heißt, es folgt die Erhöhung des Pensions­kontos. Auch da die Bitte: Schauen Sie auf Ihr Pensionskonto! Es ist Ihr persönliches Pensionskonto. Besonders Frauen, wie sie ihr Arbeitsleben gestalten: Schauen Sie auf Ihr Konto, wie die Kontomeldung ist, wie Ihr Konto ausschaut, wie Ihre Pensionsleistung ausschaut! Das ist eine ganz, ganz wichtige Information, die Ihnen weiterhelfen kann. 

Ich möchte noch eines zum Thema NGOs sagen, weil diese so erwähnt wurden: Ich muss mich ganz herzlich für die vielen Einsätze der NGOs in vielen, vielen Bereichen bedanken, seien es die Blaulichtorganisationen, seien es alle Organisa­tionen, die Menschen helfen (Abg. Kickl [FPÖ]: Für die hätten wir viel mehr Geld, wenn Sie nicht den ganzen Plunder fördern würden!), wie die Volkshilfe, die Caritas, die Lebenshilfe. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) All diese Organisationen sind so wesentlich für alle Leistungen, die der Staat selbst nicht erbringen kann.

Gerade in der Armutsbekämpfung – und das trifft oft auch ältere Menschen – sind die NGOs ein unverzichtbarer Partner in diesem System. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ah wirklich!) Ich möchte nicht und auf keinen Fall, dass die Leistungen der NGOs, die für die Menschen erbracht werden (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Migrare – Zentrum für Migranten Oberösterreich: 3,5 Millionen!), schlechtgeredet werden. Das wäre nicht der richtige Weg, denn wir müssen schauen, wie wir gemeinsam die Situation für die Menschen verbessern können und auch die NGOs in ihrer Arbeit, die oft mit extremem Engagement und viel Empathie gemacht wird, unterstützen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

13.35

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski

RN/73

13.35

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Danke für das Wort, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Wir sprechen jetzt seit circa einer halben Stunde über Pensionen, und wenn wir über Pensionen sprechen, dann müssen wir natürlich – und ich stehe hier als Frauensprecherin – auch über jenen Preis sprechen, den Frauen jeden Tag für unbezahlte Arbeit, die sie verrichten, für Teilzeitarbeit, für die Kinderbetreuung, die sie übernehmen, für die Pflege, die sie übernehmen, und auch für die Lücken, die ihnen ein System seit Jahrzehnten vorsetzt, bezahlen.

Die Zahlen haben wir heute noch nicht genannt, ich rufe sie uns in Erinnerung – ich muss das leider tun –: Frauen haben um 40 Prozent weniger Pension als Männer; gesamt ergibt das über ein gesamtes Pensionsleben gerechnet einen Verlust von circa 204 000 Euro. Eine aktuelle Studie der Caritas zeigt: Jede dritte Frau in Österreich ist armutsgefährdet – jede dritte Frau in Österreich! Das sind nicht irgendwelche abstrakten Zahlen auf Papier, das sind unsere Mütter, unsere Tanten, unsere Großmütter; das sind Frauen, die vielleicht heute hier auf der Galerie sitzen und diese Debatte verfolgen, oder die uns gerade vor dem Fernseher bei dieser Debatte zuschauen; das sind Frauen, die Großartiges und viel geleistet haben und viel zu oft in der Altersarmut landen, weil das System sie kleinrechnet.

Die Armut von Frauen ist kein Zufall, sie ist das Ergebnis politischer Entschei­dungen, und ja, dahinter liegt ein Muster. Erinnern wir uns beispielsweise an einen ehemaligen ÖVP-Minister und späteren Bundeskanzler, der ein Bundesland aufhetzen wollte, um den Ausbau von Kinderbetreuung aufzuhalten; erinnern wir uns an eine Debatte in diesem Sommer, als ein ÖVP-Minister Frauen Life­styleteilzeit vorgeworfen hat und versucht hat, Frauen zu beschämen. Da frage ich mich: Wie ignorant und wie respektlos kann Mann Frauen gegenüber sein? (Beifall bei den Grünen.)

Schauen wir ganz aktuell in das Bundesland Salzburg, wo die dortige Landes­regierung jetzt die Kinderbetreuung kürzt, gleichzeitig aber in den vergangenen zwei Jahren 6,6 Millionen Euro aus Bundesmitteln zum Ausbau der Kinder­betreuung nicht abgeholt hat. (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Die können aber auch in den nächsten Jahren noch abgeholt werden! Wie kann man eine Geschichte so verbiegen?) Das heißt, sie haben Geld liegen lassen, gleichzeitig kürzen sie beim Ausbau der Kinderbetreuung, statt Frauen echte Wahlfreiheit zu geben. Das alles ist kein Zufall, das ist politisch gewollt, das ist auch ideologisch gewollt: Frauen sollen offenbar abhängig bleiben. 

Wir Grüne wollen das ganz anders, deswegen haben wir als Teil der letzten Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen im Kampf gegen die geschlechts­spezifische Pensionslücke gesetzt, beispielsweise haben wir mehrere Milliarden Euro in den österreichweiten Ausbau der Kinderbetreuung investiert, wir haben – Sie erinnern sich – aus der Hacklerregelung, die ein Männerbevorzugungs­programm war, den sogenannten Frühstarter:innenbonus gemacht, von dem vor allem Frauen profitieren (Beifall bei den Grünen), wir haben eine große Pflege­reform umgesetzt, die bessere Gehälter für jene, die in der Pflege arbeiten – 80 Prozent davon sind Frauen –, mit sich gebracht hat, und wir haben – darauf sind wir sehr stolz – die Mindestpensionen über die Inflation hinaus erhöht, um ein Abrutschen in Armut zu verhindern. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, wir stimmen heute der Pensionsanpassung zu, vor allem, weil niedrige und mittlere Pensionen und damit vor allem Frauenpensionen die volle Inflations­abgeltung bekommen. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) Wir sagen aber auch ganz klar – und Kollege Koza hat das auch schon gemacht –: Das reicht uns nicht. Wir brauchen einen gerechten Beitrag bei den Luxuspensionen (Abg. Kogler [Grüne]: Jawohl!), einen Beitrag der oberen Zehntausend, einen Beitrag der viel beschworenen starken Schultern. Der fehlt uns. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen außerdem endlich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit von Frauen und einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, denn dieser Pensionsgap, von dem ich hier spreche, die geschlechtsspezifische Pensionslücke, entsteht nicht erst im Alter, nicht erst in der Pension, sondern ab dem ersten Arbeitstag, bei der ersten Gehaltsverhandlung und in der ersten Schwangerschaft. 

Der Befund liegt am Tisch, die Ungleichheit ist messbar, die Ursachen sind bekannt, aber die Bundesregierung tut nichts dagegen. Wo bleibt denn die so dringende Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie? (Zwischenruf des Abg. Gasser [NEOS].) Wo bleibt denn der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr? Beide waren Gassenhauer im SPÖ-Wahlkampf. – Nichts, man sieht nichts davon. (Zwischenruf der Abg. Erasim [SPÖ].)

Sehr geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien und geschätzte Frau Ministerin, auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung gilt: Wofür eine Regierung Geld ausgibt oder auch nicht, ist immer eine Frage der politischen Prioritätensetzung. (Beifall bei den Grünen.) Das ist immer eine Frage der politischen Prioritätensetzung, und da komme ich nicht umhin, festzuhalten: Frauen haben für diese Bundesregierung einfach keine Priorität. Diese Regierung spart dort, wo es Frauen besonders hart trifft, und das wohlgemerkt mit der SPÖ in der Bundesregierung: automatische Inflationsanpassung von Familien- und Sozialleistungen: gestrichen; Klimabonus: gestrichen. Das trifft vor allem Alleinerzieherinnen besonders hart. Gibt es mit sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung aber wenigstens mehr Geld für Frauenpolitik, wenigstens das? – Nein, leider Fehlanzeige. 

Milliarden Euro fließen aber in Beton, in Asphalt, in Autobahnen. Es werden mehrspurige Straßen aus Asphalt gebaut, und riesengroße Schlaglöcher in der Gerechtigkeit und Gleichstellung bleiben über. Das ist die Politik dieser Bundes­regierung. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) – Unser Weg als Grüne ist ein anderer: Wir setzen auf gleiche Chancen, auf gleiche Löhne. Ja, ich verstehe die Aufregung im SPÖ-Sektor. Mir wäre es auch peinlich, wenn ich das jetzt hier wie einen Spiegel vorgehalten bekommen würde. Unser Weg als Grüne ist aber ein anderer: Wir setzen auf faire Chancen, gleiche Löhne, faire Pensionen, auf eine Gesellschaft, die Frauen nicht kleinrechnet, sondern ihre Leistungen anerkennt, auch finanziell. 

Kollege Shetty ist jetzt leider nicht mehr da, aber vielleicht können ihm das die Kolleg:innen von den NEOS noch mitgeben: Ich will ihm sehr, sehr entschieden widersprechen. Er hat davon gesprochen, dass das Geld, mit dem Pensionen finanziert werden, verpuffe und plötzlich futsch sei. Dieses Geld ist aber nicht futsch, sondern es ermöglicht Menschen, Frauen, die ihr Leben lang gearbeitet, gepflegt und erzogen haben, das, was sie verdienen, nämlich ein Leben in Würde. (Beifall bei den Grünen.)

13.41

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Verena Nussbaum zu Wort. – Bitte. 

RN/74

13.41

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Kollegin Disoski, ihr habt uns leere Kassen hinterlassen. Die Frauenministerin hat es geschafft, dass das Budget für 2026 nicht reduziert wird, und die Bundesregierung ist seit sieben Monaten im Amt und hat sehr viel in der Pipeline, auch was Frauenvorhaben betrifft. Ich erwähne nur den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. (Beifall bei der SPÖ.) 

Und mir fällt jetzt auf die Schnelle gar nichts ein, was in diesem Haus in der letzten Legislaturperiode Großartiges für Frauen geschehen ist. 

Kommen wir aber wieder zurück zu den Pensionen! Wir wissen, mehr als 2,3 Mil­lionen Menschen beziehen in Österreich eine Pension. Die Durchschnitts­pension beträgt bei Männern 2 238 Euro, bei Frauen leider nur 1 557 Euro. Mit der Erhöhung entsprechend der rollierenden Inflation – und Lerneffekt für die FPÖ: es wird die rollierende Inflation herangezogen, Kollege Wurm, und nicht irgendeine Rosinenpickerei gemacht, indem man irgendeine Inflationszahl von einem Monat herausnimmt – ergeben sich eben 2,7 Prozent. 

Wir freuen uns, dass eben aufgrund der Durchschnittspensionen, die es in Österreich gibt, mehr als 1 650 000 Menschen von der vollen Erhöhung profitieren, und die Pensionistinnen und Pensionisten mit über 2 500 Euro Pension gehen mit 67,50 Euro pro Monat, nachhaltig, auch nicht leer aus. 

Schön ist auch, dass jetzt die FPÖ und auch die Grünen signalisiert haben, dass sie der Anpassung von 67,50 Euro für die sogenannten Luxuspensionen zustimmen werden. In den Zeiten, als die FPÖ in der Regierung war, hat man eigentlich nie irgendwelche Vorschläge gesehen, die Luxuspensionen irgendwie zu ändern. (Abg. Wurm [FPÖ]: Da waren Sie nicht im Haus, Frau Kollegin! Deshalb wahrscheinlich!) – Na ja, ich habe mich darüber informiert. Es hat mir niemand sagen können, dass da etwas ist. (Abg. Wurm [FPÖ]: Wo haben Sie sich informiert? Wo haben Sie sich informiert? Wo? Wo?)

Tatsache ist, dass bei uns in der Regierung aktive Politik gegen die Teuerung auf der Tagesordnung steht. (Rufe bei der FPÖ: Wo?) Ich möchte da noch einmal auf die Entlastungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich hinweisen, die wir bereits beschlossen haben und die vor allem ein Vorteil für Pensionistinnen und Pensio­nisten sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter von schlechter Gesundheit betroffen sind. Ich möchte da den neu eingeführten Medikamenten­kostendeckel von maximal 2 Prozent des Nettojahreseinkommens erwähnen, der nun alle verschriebenen Medikamente betrifft. Die Rezeptgebühr wird 2026 nicht erhöht werden, das Pflegegeld wird jedoch sehr wohl valorisiert werden. (Beifall bei der SPÖ.) 

Im Sommer wurden auch schon der Mietpreisstopp 2025 und die Mietpreis­bremse von maximal 1 Prozent für alle regulierten Mieten umgesetzt. Weitere Maßnahmen gegen die Teuerung im Bereich Wohnen und der Kampf gegen hohe Lebensmittelpreise sind bereits in Vorbereitung. 

Im Sommer sind Stimmen laut geworden, die überhaupt keine Erhöhungen für Pensionisten gefordert haben. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo waren die Stimmen?) Wir haben jedoch sehr wohl erreicht, dass Pensionen bis 2 500 Euro mit 2,7 Pro­zent die volle Inflationsabgeltung bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Andrea Michaela Schartel zu Wort.

RN/75

13.45

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Kollegin Nussbaum, sich da jetzt herauszu­stellen und zu sagen, was Sie nicht alles Tolles für die Pensionisten im Gesundheitswesen und bei den Krankenkassen gemacht haben: Ich meine, das ist ja wirklich sehr, sehr mutig. Mut kann man anscheinend nicht kaufen. 

Darf ich Sie daran erinnern: 1.6.2025: Erhöhung der Krankenversicherungs­beiträge (Abg. Kucher [SPÖ]: Danke, Herbert! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ); 1.7.2025: Einführung des Selbstbehalts für Krankentransporte; 1.11.2025: E-Card-Gebühr-Einführung. Aber: Wir tun ja so viel für die Pensi­onisten! – Nein, ihr macht es eben nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Nussbaum [SPÖ].)

Und was das Ganze wirklich ist – und das finde ich beschämend und skandalös –: Jetzt haben wir ein halbes Jahr eine Regierung, eine sozialdemokratische Sozialministerin, bei der man annimmt, sie stellt sich schützend gerade vor die Arbeitnehmer, gerade vor die Pensionisten, vor jene Gruppe, der wir es zu verdanken haben, dass wir überhaupt darüber nachdenken können, was Wohlstand war, die unter Entbehrungen und mit Fleiß dieses Land wieder aufgebaut haben, und was macht ihr in sechs Monaten Regierung? – Ihr nehmt den Menschen nur die Dinge weg, ihr beschneidet die Arbeitnehmer, die Pensionisten, wo ihr nur könnt. Das kann man sich nicht schönreden. 

4,1 Prozent derzeitige echte Inflation sind 4,1 Prozent, und einem Pensionisten hilft es nichts, wenn Sie ihm erklären, dass es um eine Anpassung an die rollie­rende Inflation geht. Der spürt, dass er weniger Geld hat. 

Krankenversicherungsbeitragserhöhung, E-Card-Gebühr-Einführung, Selbstbehalt bei Krankentransporten, und Sie stellen sich her und sagen: Meine Güte, was wir nicht alles Positives für die Pensionisten tun! – Also das glaubt man ja nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Nussbaum [SPÖ].) 

So, und weil Sie anscheinend wirklich das Bewusstsein für sehr, sehr viele Dinge verloren haben, habe ich mir die Mühe gemacht, zu schauen: Was hat eigentlich die SPÖ seinerzeit, vor den Nationalratswahlen, nicht alles gerade für unsere Pensionisten versprochen? Und da habe ich zum Beispiel entdeckt: „Gesetzliches Pensionssystem in die Verfassung!“ „Um das staatliche Pensionssystem besser vor Eingriffen zu schützen, fordern wir, dass die Grundsätze unserer solidarischen Pflichtversicherung in Verfassungsrang gehoben werden.“ 

Jetzt wollen Sie davon nichts mehr wissen. Es gibt eine gesetzlich vereinbarte Anpassung, aber die SPÖ sagt: Nein, aber nicht für alle! – Jene, die mehr einbezahlt haben, müssen jetzt halt damit leben, dass sie das, worauf sie seinerzeit vertraut haben, nicht mehr vom Staat zurückbekommen. 

Herr Wöginger ist nicht da, Herr Shetty ist nicht da. Der hat ja heute schon wieder eine Unwahrheit gesagt; er hat gesagt: Sie können sich darauf verlassen, dass Sie jeden Cent, den Sie in die Pension, auf das Pensionskonto, einzahlen, dann auch wieder herausbekommen. – Er weiß nicht, wie die Pensionen bei uns berechnet werden. Jeder, der jetzt Pensionsbeiträge zahlt, stellt sie den Pensionsversicherungsanstalten zur Auszahlung der aktuellen Pensionen zur Verfügung. Wir alle wissen, es gibt eine Grundlage, einen Umrechnungsfaktor, eine Teilgutschrift. Wenn jemand 1 000 Euro verdient, sind davon 228 Euro Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil, und auf dem Pensionskonto werden 178 Euro gutgeschrieben. Also dass man jeden Cent, den man da einzahlt, wieder herausbekommt, stimmt leider auch nicht. – Sie brauchen nicht so groß zu schauen, sehen Sie auf den Pensionsrechner bei der SVS! Da können Sie es nachlesen. (Beifall bei der FPÖ.) 

Sie sagen immer, dass wir eigentlich diejenigen sind, die die Menschen verunsichern. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS. – Rufe bei SPÖ und NEOS: Ja!) – Das stimmt nicht, nein. Wir sagen den Menschen die Wahrheit, und was Sie machen, ist, die Menschen zu verunsichern. Was bekommen zum Beispiel viele, viele junge Menschen jetzt mit? – Dass man sich auf Dinge, die immer Gültig­keit hatten, auf den Vertrauensgrundsatz, nicht mehr verlassen kann, weil wir leider momentan Politiker haben, denen die Wahrheit vollkommen wurscht ist, koste es, was es wolle (Abg. Kühberger [ÖVP]: Es sind aber genau die ..., denen sie wurscht ist, die Wahrheit, genau die Freiheitlichen, die ...!), und die nur auf das Eigene bedacht sind. Das finde ich wirklich sehr traurig. 

Frau Minister, wir haben zusammen im Bundesrat gemeinsam wirklich Seite an Seite gekämpft. Ich kann mich erinnern: Im Jahr 2024 haben Sie einen Antrag zum Pensionssystem gestellt. Jetzt sind Sie in der Verantwortung und machen in Wirklichkeit das Gegenteil. Das hat sich unsere ältere Bevölkerung absolut nicht verdient! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb muss ich Ihnen eines sagen: Vielleicht sollte man sich, auch wenn man in Regierungsverantwortung ist, wieder auf seine eigenen Werte besinnen. Vielleicht sollte man auch einmal darüber nachdenken, warum die Menschen Ihnen nicht mehr folgen können. Es geht nämlich darum – erklären Sie das jemandem –: Warum war eine Ihrer ersten Handlungen, dass wir als Staat die Krankenversicherungsbeiträge für Ukrainer bezahlen müssen? Ein paar Monate später erhöhen Sie die Krankenversicherungsbeiträge der österreichi­schen Pensionisten. Warum, zum Beispiel, gibt es bei uns Menschen, die eigentlich fürs Nichtstun 9 000 Euro – der spezielle Fall – als Mindestsicherung erhalten, aber Sie gewähren den Pensionisten die normale Anpassung nicht? 

Das sind die Dinge, die keiner versteht. (Abg. Egger [ÖVP]: ... sparen!) – Natürlich muss gespart werden, aber nicht immer nur an unserer Bevölkerung und an der so, so wertvollen und geschätzten älteren Generation. Damit muss jetzt endlich einmal Schluss sein. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo!)

Wissen Sie, es ist sehr, sehr viel Vertrauen zerstört. Österreich braucht (Abg. Oberhofer [NEOS]: Einen Volkskanzler!), damit es wirklich wieder eine gute Chance hat und wir in die Zukunft blicken können (Abg. Kogler [Grüne]: Volks­kanzler!), Politiker, die einfach ehrlich sind, die wirklich im Interesse der Menschen, der Bevölkerung handeln, und die nicht mehr oder minder nur jene bestrafen, die dieses Land aufgebaut haben. Deshalb – Sie werden es nicht hören wollen – brauchen wir einen Volkskanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei NEOS und Grünen: Oh! – Abg. Kickl [FPÖ]: Bravo!)

13.51

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Heike Eder zu Wort gemeldet. – Bitte. 

RN/76

13.51

Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher hier auf der Galerie und zu Hause! Liebe Kollegin Schartel, wir kennen uns ja schon eine längere Zeit, schon aus dem Bundesrat. Ich würde Ihnen wirklich gerne einmal recht geben, aber wenn ich das täte, dann hätten wir einfach beide unrecht (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen) und deswegen komme ich lieber zur Tagesordnung zurück. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. – Abg. Kogler [Grüne] – in Richtung FPÖ –: Die denken noch nach!)

Meine Damen und Herren! Wenn meine Oma einkaufen geht, dann rechnet sie mit, jede einzelne Woche. (Abg. Kickl [FPÖ]: Rechnet sie auch noch in Schilling um? – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Sie lebt bescheiden, wie viele ältere Menschen in Österreich, aber sie hat zeit ihres Lebens gearbeitet, sie hat gespart und sie hat ihre Kinder großgezogen und so mit ihrem Fleiß maßgeblich auch zum Wohlstand unserer Republik beigetragen. Genau diesen Menschen wollen wir auch weiterhin Sicherheit gewähren. Darum werden wir mit 1.1.2026 die Pensionen bis 2 500 Euro brutto mit dem gesetzlichen Pensionsanpassungs­faktor von 2,7 Prozent und alle Pensionen über 2 500 Euro brutto mit dem Fixbetrag von 57,50 Euro erhöhen. Von dieser Erhöhung um 2,7 Prozent sind über 70 Prozent aller Pensionistinnen und Pensionisten betroffen, meine Damen und Herren!

Ganz unbestritten waren die letzten Jahre herausfordernd und schwierig: hohe Mieten, hohe Lebensmittelkosten, hohe Energiepreise. Die Pensionen sind in den letzten drei Jahren um 20,1 Prozent gestiegen – im Vergleich dazu: die Gehälter in der Metallbranche beispielsweise um 20 Prozent, im Handel um 19 Prozent. Das heißt, meine Damen und Herren, die Pensionen sind in den letzten drei Jahren stärker gestiegen als die Gehälter und Löhne der größten Beschäftigungsgruppen in Österreich – und auch über der Inflation. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Gerade deshalb, meine Damen und Herren, braucht es Maß und Verantwortung. Wir wollen, dass die ältere Generation sicher leben kann, aber wir müssen auch auf die junge Generation schauen, die heute arbeitet, die heute Kinder erzieht und die auch das System in der Zukunft trägt (Beifall bei ÖVP und NEOS), denn Generationengerechtigkeit heißt auch: Wir tragen Verantwortung füreinander, sowohl Jung als auch Alt.

Nun noch kurz zur Kritik der FPÖ: Ihr empört euch ja maßgeblich darüber, dass die hohen Pensionen nur mit einem Fixbetrag angepasst wurden und nicht mit dem Anpassungsfaktor. (Abg. Schartel [FPÖ]: Mit 2 500 Euro brutto sind sie nicht hoch!) Jetzt möchte ich euch schon noch daran erinnern: 2019, als ihr auch in Regierungsbeteiligung wart, gab es eine ähnliche Situation. Auch da war es so – wie im Übrigen schon viele Jahre Gepflogenheit –, dass die hohen Pensionen mit einem Fixbetrag angepasst wurden. Damals habt ihr es als sozial gerecht­fertigt definiert. (Zwischenruf der Abg. Erasim [SPÖ].) Sie, Frau Belakowitsch, haben das damals auch so gesagt. Heute ist es eine andere Situation, heute ist es ein absoluter Skandal. Es ist also ganz offensichtlich: Der Standort bestimmt halt einfach den Standpunkt. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ein neuer Obmann!)

Wenn wir schon über soziale Gerechtigkeit sprechen, dann möchte ich schon auch über die abschlagsfreie Hacklerregelung reden, die ihr so lautstark fordert und unbedingt wieder einführen möchtet. Ich möchte schon dazusagen, dass es ja auch legitim ist, wenn man Pensionistinnen und Pensionisten unter­stützen muss, man dann aber auch ehrlich sein muss: Es ist nicht so, dass das Geld vom Himmel fällt, sondern es ist eine Umverteilung. (Abg. Wurm [FPÖ]: Na, das wissen wir! Wir wissen das!) Das heißt, wenn man es irgendwo hingibt, muss es irgendwo anders weggenommen werden (Abg. Wurm [FPÖ]: Genau!), und das geht auf Kosten der jetzigen und zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, die diese Leistungen auch zahlen müssen. (Abg. Erasim [SPÖ]: Geld wird in Koffern getragen bei der FPÖ!)

Dann schauen wir uns an, wer die Profiteure der abschlagsfreien Hacklerregelung waren; das war nämlich eine relativ kleine Gruppe (Abg. Wurm [FPÖ]: Genau!): 7 000 Anspruchsberechtigte jährlich, fast ausschließlich Männer, mit einer überdurchschnittlich hohen Pension. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Also die Wahrschein­lichkeit eines schwarzen oder roten Parteibuchs!) Jetzt frage ich Sie schon, liebe FPÖ: Ist das fair für Sie, ist das sozial gerechtfertigt, oder ist es eventuell einfach zukunftsvergessen (Abg. Wurm [FPÖ]: Ich erkläre es Ihnen gern, Frau Kollegin!), weil Sie die nächsten Generationen für den heutigen Applaus bezahlen lassen? (Beifall bei ÖVP und NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Ich erklär es Ihnen gern!)

Meine Damen und Herren, die Pensionsanpassung 2026 schützt die Kaufkraft der älteren Generationen – mit einem Blick auf das Budget. Wir werden die niedrigeren Pensionen erhöhen, die höheren Pensionen werden geringer ange­passt und Luxuspensionen werden gekappt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und NEOS. – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP] – in Richtung der sich zu ihrem Sitzplatz begebenden Abg. Eder [ÖVP] –: Super!)

13.56

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alexander Petschnig.

RN/77

13.56

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren ja recht lebhaft über das Pensionsanpassungsgesetz, dem schon seit Wochen einiger medialer Ärger vorausgegangen ist, weil es nämlich nach den Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge für die Pensionisten vor einigen Monaten – wir haben es ja vorhin gehört – in diesem Jahr bereits der zweite Griff in die Taschen der Pensionistinnen und Pensionisten ist, den diese Bundesregierung vornimmt.

Es ist auch das Wording recht interessant, wenn man sich das ein bisschen auf der Zunge zergehen lässt: 2,7 Prozent, volle Abgeltung. Das ist halt die Frage: Bei einer Inflation von 4 oder 4,1 Prozent, was bekanntlich größer ist als 2,7 – ich hoffe, wir müssen dafür keinen mathematischen Nachweis bringen –, ist diese natürlich nicht abgegolten, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass diese Indizes ja am Bruttoinlandsprodukt gemessen werden. Der Pensionisten­index – Sie wissen es, die haben da bestimmte Dinge vom Warenkorb, die sie regelmäßig beziehen – ist ja noch höher: Von 6, 7, 8 Prozent war vorhin die Rede. Das kommt, glaube ich, hin. Insofern sind wir von der vollen Abgeltung ja noch weiter weg.

Frau Kollegin Eder: Das mit dem Sockelbetrag ist schon in Ordnung, es ist halt die Frage, wie hoch der Sockel ist. Wenn man schon unterhalb der vollen Abgeltung ansetzt und dann mit dem Sockelbetrag noch weiter darunter bleibt, dann haben wir natürlich ein gewisses Problem damit. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Eder [ÖVP]: Wie war das mit dem ...?)

Interessant ist auch – das hört man lustigerweise eher aus den Reihen der SPÖ oder liest man nachher aus den Reihen der SPÖ –: Na ja, es wird ja nicht gekürzt, es wird ja eh erhöht, es kriegt ja eh jeder mehr. – Ja eh, man kann sich halt nur weniger darum kaufen. Das Ganze nennt sich Realeinkommensverlust und ist natürlich genauso abzulehnen.

Die Österreicherinnen und Österreicher sehen – als zweiter Punkt – natürlich, dass sich Leistung nicht lohnt. Eine Pension von 2 500 Euro brutto – bitte, da sind wir von Luxuspensionen aber weit weg. Da sollte man auch wirklich einmal die Zahlen ein bisschen genauer auf sich wirken lassen. Andererseits treffen wir damit natürlich Leistungsträgerinnen und Leistungsträger der vergangenen Jahre: Einzelunternehmer, Kleinunternehmer, Arbeitnehmer:innen, viele davon, vielleicht auch die in der vorigen Debatte bereits erwähnten Kellnerinnen und Kellner, die sich in ihrem Berufsleben entsprechend eingebracht haben. Sie alle kommen jetzt zum Handkuss. 

Da sieht man auch – das ist der dritte Punkt –, dass Versprechungen von Bundes­regierungen und insbesondere von der SPÖ – wie man es halt im Wahlkampf immer wieder vor sich herträgt: Pensionen wären angeblich eben sicher – nicht wirklich etwas wert sind. Man muss auch sagen, dass die Teuerung – das ist das, was die Pensionistinnen und Pensionisten ja voll trifft – vor allem von der SPÖ induziert wird. Sie sind also nicht dagegen, sondern sie fördern sie. Der Finanzminister erhöht die Steuern, die Justizministerin erhöht die Gebühren, die Stadt Wien erhöht Beiträge und Gebühren und die Sozialministerin führt eine Sparorgie durch, die Kollege Wurm vorhin ja ohnehin in aller Breite dargelegt hat.

Eine Spezies haben wir dabei aber gefunden – und das ist eine Erkenntnis, die wir gewonnen haben –: nämlich die breiten Schultern des großen Vorsitzenden. Bisher hat niemand gewusst, was damit eigentlich gemeint ist. Jetzt weiß man, was die SPÖ meint: Es sind die Pensionistinnen und Pensionisten in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Interessant ist natürlich auch, wie Kollegin Belakowitsch vorhin gesagt hat: Wenn man auf der einen Seite einspart, dann braucht man das Geld für etwas anderes, und wenn man sich anschaut, wofür diese Bundesregierung Geld ausgibt, und zwar bewusst ausgibt, ist das auch interessant: Asylindustrie: 2,2 Milliarden Euro pro Jahr; NGOs, zumindest die paar, die wir bisher abgefragt haben (Abg. Lindner [SPÖ]: Rettungsorganisationen!): 900 Millionen Euro pro Jahr; EU-Nettobeitrag: plus 1,2 Milliarden Euro pro Jahr; eine Sonderförderung Elektromobilität: 1,2 Milliarden Euro pro Jahr; Klimafetischismus, Ukrainehilfe, Nussbauern in Burkina Faso, Geldgeschenke für Islamisten in Syrien und so weiter und so fort. Es ist also offensichtlich – das haben Sie damit ja klargestellt – Geld da. Man kann vielleicht sogar sagen: Es wäre genug Geld da.

Es ist halt eine politische Entscheidung, wofür dieses Geld verwendet wird, und da muss man in aller Klarheit festhalten: Es ist die politische Entscheidung dieser drei Regierungsparteien, es nicht den Pensionisten zu geben, sondern es für andere Zwecke zu entfremden. Es gibt auch intern in Ihren Parteien immer wieder warnende Stimmen aus den eigenen Reihen, die wurden nicht gehört, die werden ignoriert. Was übrig bleibt, ist: Die Leistungsträger von früher werden genauso mies behandelt wie die Leistungsträger von heute. Ich kann Ihnen eines garantieren: Die Pensionistinnen und Pensionisten werden sich bei Ihnen bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

14.01

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser.

RN/78

14.01

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss, mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2026, übernehmen wir Verantwortung – Verant­wortung für alle Generationen, Verantwortung für ein Pensionssystem, das auch in Zukunft finanzierbar ist. Mit dem Beschluss stellen wir vor allem auch in den Vordergrund, dass wir Verantwortung fürs Budget für das kommende Jahr übernehmen, weil es darum geht, die Ausgaben im Griff zu halten und das Budget zu stabilisieren. Und ja, alle Gruppen müssen in einer Form einen Beitrag leisten. 

Zu den Ausgaben, die jetzt ständig von der FPÖ angesprochen werden: Es gibt die entsprechende Förder-Taskforce. Sie sprechen immer Ausgaben an, die 2024 stattgefunden haben. Wir werden uns genau in dieser Förder-Taskforce anschauen, dass wir diese Ausgaben in den Griff bekommen (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ]), damit eben sichergestellt ist, dass sozusagen alle einen Beitrag leisten. Wir müssen uns aufgrund dieses hohen budgetären Drucks leider natürlich auch bei den Pensionen ganz genau anschauen: Was können wir uns angesichts dessen leisten?, und vor allem: Was können wir uns auch angesichts dessen leisten, was wir uns in den letzten Jahren bei den Pensions­anpassungen immer wieder geleistet haben?

Ich habe Ihnen die Übersicht mitgebracht (eine Tafel mit der Aufschrift „Erste unter­inflationäre Pensionserhöhung seit 2014“ und einem Säulendiagramm in die Höhe haltend) – falls Sie (in Richtung FPÖ) sich nicht daran erinnern können; Sie haben größtenteils auch selber mitgestimmt –: Die Pensionen wurden von 2018 weg – da war, glaube ich, eine FPÖlerin Sozialministerin, wenn ich mich richtig erinnere – immer über Inflation erhöht, und das Spannende ist, sie wurden auch meistens sozial gestaffelt über Inflation erhöht. Kollege Wöginger hat es schon ausgeführt: Das waren in den letzten Jahren Erhöhungen von über 20 Prozent. Ich danke auch Kollegin Eder, die ausgeführt hat, dass die Erhöhungen bei den Pensionen in den letzten Jahren immer wieder auch höher waren, als wir es aufgrund des wirtschaftlichen Drucks, der da war, bei den Beschäftigten­lohnerhöhungen machen konnten. 

Wenn nun im nächsten Jahr die Pensionserhöhung im Durchschnitt minimal unter der Inflation sein wird – man sieht es fast gar nicht! –, dann ist das, glaube ich, angesichts dessen, was wir in den letzten Jahren gesehen haben, durchaus verkraftbar, und es ist auch gut, dass wir da entsprechend einlenken. (Beifall bei den NEOS.) Das ist nämlich kein Kahlschlag, es ist kein Pensionsraub; es ist ein Ausgleich dessen, was wir in den letzten Jahren erlebt haben. 

Da ist es auch gut, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie die Pensions­anpassungen immer wieder gemacht werden: Es wird die rollierende Inflation des letzten Jahres angeschaut – wie hoch denn die Inflation im letzten Jahr war –, die Pensionserhöhung ist dann dem entsprechend; und vielleicht, wenn hier kritisiert wird, aktuell, im September sei die Inflation 4 Prozent gewesen, kann es dann sein, dass halt nächstes Jahr die Pensionsanpassung höher sein wird. Wir als Bundesregierung haben uns aber zum Ziel gesetzt, die Inflation auf 2 Prozent zu senken (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: In welchem Zeitrahmen? Aber in welchem Zeitrahmen wollt ihr es senken?) und dementsprechend keine Pensions­anpassung von 4 Prozent notwendig zu machen, weil dann auch die Inflation im kommenden Jahr nicht 4 Prozent im Durchschnitt betragen haben wird.

Mit dem heutigen Vorschlag entlasten wir das Budget fürs kommende Jahr um 350 Millionen Euro. Das hat natürlich auch Folgeeffekte für die kommenden Jahre. Das sind Einsparungen, die uns helfen, im Umfang von 1,4 Milliarden Euro, Geld, das wir in dieser Legislaturperiode brauchen, um das Budget zu sanieren, Spielräume für Zukunftsinvestitionen zu schaffen. 

Uns NEOS war dabei natürlich auch wichtig, die Treffsicherheit herzustellen. Ja, da kommen natürlich bei den Verhandlungen verschiedene Positionen zusammen, aber ich glaube, es ist uns ein guter Weg gelungen, indem wir über 70 Prozent der Pensionen mit der vollen Inflationsabgeltung von 2,7 Prozent erhöhen und ab 2 500 Euro einen Fixbetrag von 67,50 Euro schaffen und damit auch sicherstellen, dass beispielsweise bis zur ASVG-Höchstpension – das sind Pensionen in Höhe von ungefähr 4 500 Euro – eine Inflationsabgeltung von 1,5 Prozent erfolgt. Wer wird den größten Beitrag leisten, wer wird es am meisten spüren? – Es werden die Luxuspensionistinnen und -pensionisten sein, bei denen 67,50 Euro natürlich keinen so hohen Beitrag ausmachen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Manche spüren das gar nicht, Herr Kollege!)

Wie stellen wir das sicher? – Indem wir eben mit der Verfassungsbestimmung – da bedanke ich mich auch für die Zweidrittelmehrheit – die Luxuspensionen so miteinbeziehen können, dass wir das gesamte Pensionseinkommen anschauen. Es ist nämlich oft der Fall, dass eine Person nicht nur eine – niedrige – Pension, sondern mehrere mittlere bezieht. Deshalb ist es nur gerecht, dass beispiels­weise der Beamte, der eine relativ hohe Pension bekommt und daneben noch selbstständig tätig war, nicht für beide Tätigkeiten die sozusagen normale Pensionsanpassung bekommt, sondern die Pensionen zusammengezählt werden und das Gesamtpensionseinkommen zählt.

Eine Sache ist mir noch wichtig: die soziale Staffelung, die es gibt. Das ist natürlich nichts, was wir als Dauerleistung machen können. Es ist in den letzten Jahren immer wieder passiert, dass wir die Pensionen unterschiedlich erhöht haben. Ich mache keinen Hehl daraus, dass das aus unserer Sicht kein Dauer­instrument sein kann, weil natürlich das, was ich einbezahlt habe und dann schlussendlich als Pension bekomme, und die Pensionsanpassung unterschiedlich sind und nicht mehr in einem entsprechenden Verhältnis stehen. Das sagen nicht nur wir NEOS, es sagen inzwischen auch Verfassungsrechtler, dass man da wirklich aufpassen muss. 

Wir werden auf jeden Fall darauf schauen, und wir wollen vor allem eines sicher­stellen – ich glaube, es ist ganz wichtig, das an den Schluss zu stellen –: Wir wollen sicherstellen, dass wir in den nächsten Jahren vielleicht gar keine Pensions­anpassungsgesetze mehr im Parlament beschließen müssen, denn eigentlich gibt es einen Automatismus, wie die Pensionen angepasst gehören, nämlich eben mit der rollierenden Inflation. Das wäre das, worauf wir vertrauen können sollten. 

Dafür müssen wir natürlich auch sicherstellen, dass die Finanzierbarkeit der ersten Säule, der staatlichen Säule, sichergestellt ist, dass das nachhaltig gesichert ist und wir dementsprechend diese Abgeltung immer machen können. Wir wissen aber auch, dass wir, wenn es darum geht, Pensionen für die Zukunft abzu­sichern, die Leistungsfähigkeit der ersten Säule auch aufgrund längerer Durchrechnungszeiträume vielleicht nicht mehr in diesem Ausmaß, in dieser Höhe sicherstellen können. Um das hohe Pensionsniveau, das wir haben, zu stärken, ist es deshalb gerade uns als NEOS wichtig, dass wir die zweite und dritte Säule stärker in den Fokus nehmen, dass wir gerade auch auf die Pensionskassen beziehungsweise auf die Betriebspensionskassen – die zweite Säule – einen stärkeren Fokus legen.

Ich finde es besonders lustig, dass Kollege Petschnig heraußen war und das Leistungsprinzip, das ich in gewisser Weise jetzt eh schon angesprochen habe, kritisiert hat. Es war gerade die FPÖ, die, als sie in Verantwortung war – 2018, 2019, 2020 –, dieses Leistungsprinzip immer wieder mit sozialen Staffelungen ausgehebelt hat. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein, 2020, Herr Kollege, da sind Sie jetzt auf dem falschen Dampfer!) 

Die Krönung war ja schlussendlich eigentlich die Einführung des Pensions- und des Ausgleichszulagenbonus, wenn wir ganz ehrlich sind, denn unabhängig davon, wie viel ich einbezahlt habe, ob ich vielleicht 30 Jahre nur für 700 Euro, die ich verdient habe, Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt habe, bekomme ich dann plötzlich eine Pension von 1 500 Euro. Na was das mit dem Leistungs­prinzip zu tun hat, weiß ich nicht genau! Sie sind die Meister, wenn es darum geht, das Leistungsprinzip in der Pensionsversicherung auszuhebeln, mit Gesamt­kosten – all die gestaffelten Pensionserhöhungen und Boni, die Sie da verteilt haben – von heute 0,5 Milliarden Euro. 

Ich weiß, Sie sind noch nicht klüger geworden, das sieht man an den anderen Anträgen betreffend Pensionen, die im Sozialausschuss liegen. Ich würde mir wünschen, dass Sie Verantwortung übernehmen (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ich würde mir wünschen, Sie würden besser recherchieren!), Verantwortung nicht nur fürs Budget, sondern auch für kommende Generationen, so wie es diese Bundesregierung tut. – Danke. (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie des Abg. Muchitsch [SPÖ].)

14.08

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler.

RN/79

14.08

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Budgets sind derzeit schwierig – im Bund, in den Ländern, in den Gemeinden –, und das ist eine große Herausforderung, auch im Bereich der Pensionen. Die Pensionen müssen langfristig gesichert sein, aber es braucht vernünftige und umsichtige Lösungen. Diese gibt es offensichtlich auch in der FPÖ: Gerade wurde in der Steiermark – mit einem freiheitlichen Landes­hauptmann – ein Sparpaket verkündet, in Salzburg auch. Offensichtlich gibt es auch in der FPÖ Kräfte, die vernünftige Lösungen sehen. Davon merkt man hier im Hohen Haus, derzeit zumindest, meiner Ansicht nach zu wenig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Wöginger [ÖVP]. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Werden eh alle ausge­schlos­sen!) 

Erlauben Sie mir, dass ich auch einige Worte an die Seniorinnen und Senioren richte, bevor ich dann noch auf andere Details eingehe. Ich glaube, jeder Pensionist und jede Pensionistin hätte sich die volle Inflationsanpassung verdient, denn die ältere Generation – das wurde ja heute auch schon gesagt – hat mit ihrer enormen Leistung, mit ihrer enormen Leistungsbereitschaft und mit ihrem Verantwortungsbewusstsein auch in schwierigen Zeiten dafür gesorgt, dass die Basis für unseren Sozialstaat und für unser Österreich, für ein Land mit hohem Wohlstand, gelegt wurde. Davon profitieren auch jetzt noch Jung und Alt. Jung und Alt profitieren davon!

Meine Damen und Herren! Die Pensionist:innen leisten aktuell auch in der Pension Enormes – und darüber wurde auch, Frau Bundesministerin, im Bundes­seniorenrat ausführlich diskutiert. Unsere Gesellschaft würde nicht so funktionieren, gäbe es nicht den großen Einsatz der älteren Generation in den Familien, der Großeltern für ihre Enkel, in der Freiwilligenarbeit, in der Angehörigenpflege, in der Wirtschaft, auch im ländlichen Bereich. Die öster­reichischen Seniorinnen und Senioren leisten unbezahlte Arbeit im Wert von 8,6 Milliarden Euro. Diese Woche – ich habe es schon gesagt, als der Bundesseniorenrat neu konstituiert wurde –, wurde auch darüber gesprochen, dass die Seniorenvertretung, die ja Sozialpartnerstatus hat, in Zukunft mehr gehört werden muss und auch mehr in die Verhandlungen einbezogen werden muss. 

Die Seniorenvertreter haben gekämpft. Sie haben gekämpft, und wir haben für 71 Prozent der Pensionist:innen die volle Inflationsabgeltung von 2,7 Prozent erreicht. Das ist das Ergebnis des Beobachtungszeitraums; Herr Kollege Wurm, Sie wissen das ganz genau. Das heißt, 71 Prozent – das sind zwei Drittel der Pensionist:innen – erreichen die volle Inflationsabgeltung. Darüber hinaus gibt es monatlich diesen Fixbetrag, über den heute ja auch schon mehrmals gesprochen wurde; das sind immerhin 975 Euro pro Jahr. Ich sage aber auch: Das kann kein Dauerzustand sein. Das ist eben ein Kompromiss zwischen sozialer Fairness und Budgetverantwortung. 

Ja, wir müssen alles tun, um dieses Pensionssystem nachhaltig abzusichern. Da setzen wir auch einige wichtige Maßnahmen, wie eben die Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter. Da Maßnahmen zu setzen, ist eine der wichtigsten Herausforderungen, meine Damen und Herren! Die Generation der Babyboomer ist aktiv, viele wollen auch freiwillig weiter­arbeiten, und da gilt es anzusetzen; das wurde auch schon gesagt. Neben dem Nachhaltigkeitsmechanismus und der Erhöhung der Versicherungsjahre bei der Korridorpension ist eine ganz wichtige Maßnahme die Teilpension, die mehr Beschäftigung bringen soll. Beschäftige können einen Teil ihrer Pension beziehen und reduziert weiterarbeiten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Ansatz. 

Wir müssen es aber auch schaffen, mehr altersgerechte Arbeitsplätze zu haben. Da gibt es Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung, die wir erweitern sollten, verstärkt Angebote in Richtung Stressprävention, mentale Angebote; aber auch im Gesundheitsreformfonds, Frau Bundesministerin, wo ja 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen, müssen wir verstärkt präventive Maßnahmen und Vorsorge initiieren. Das ist ganz, ganz wichtig. 

Das Letzte, das ich auch noch betonen möchte, ist: Das freiwillige Weiter­arbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantritt muss sich lohnen, das muss sich steuerlich lohnen. Leistung muss sich lohnen. Da gilt es wirklich, ab 2046, und das wird ja verhandelt (Abg. Wöginger [ÖVP]: 2026!) – Entschuldigung, ab 2026 natürlich, also mit Beginn des nächsten Jahres –, Maßnahmen zu setzen, die dann ein ganz wichtiger Schritt wären, den wir auch vonseiten der Senioren­vertretung seit Längerem fordern und den auch die Wirtschaft braucht; denn die Wirtschaft braucht ja die ältere Generation mit ihrem Know-how, mit ihrem Wissen, auch mit ihren sozialen Kompetenzen, so dringend! 

Ich denke, wir setzen da richtige und wichtige Maßnahmen. Die älteren Menschen, die Pensionistinnen und die Pensionisten, die Großeltern, denken nicht nur an sich, sondern sie denken auch daran, dass es vor allem natürlich ihren Kindern, aber auch ihren Enkeln und ihren Urenkeln in Zukunft gut geht – und sie leisten da immer einen verlässlichen Beitrag. Das geht nur in einem generationen­übergreifenden Miteinander. Wir brauchen die Leistungsbereitschaft der Jugend und wir brauchen die ältere Generation.

Ich bedanke mich bei den Seniorinnen und Senioren noch einmal ganz ausdrücklich für alles, was sie in diesem Staat geleistet haben und was sie auch weiterhin leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.14 

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke

RN/80

14.14

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es wurde bereits angesprochen: Es braucht nicht nur die ältere Generation, es braucht auch die jüngere Generation an Bord. Wir brauchen ein System, das enkelfit ist, ein System, von dem alle profitieren können – und genau daran arbeitet diese Bundesregierung. 

Nach der Änderung der Korridorgrenze, nach der Erhöhung der benötigten Anzahl an Versicherungsjahren, um eben das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, nach der Einführung der Teilpension folgt jetzt ein nächster Meilen­stein – wie wir schon in der Debatte gehört haben, etwas völlig Neues (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Meilenstein?) –: Nicht nur, dass wir das erste Mal nicht über der Inflation erhöhen – man würde ja meinen, dass das selbstverständlich ist (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja keine Erhöhung!) –, nein, wir sind die erste Regierung, die ihre Budgetverantwortung so ernst nimmt, dass sie es jetzt auch schafft, generationengerecht (Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne]) auch bei den älteren Generationen, auch bei den Pensionen Sparmaßnahmen zu setzen und da auch das allererste Mal die Inflationsanpassung zu drosseln. Das ist ein Riesenriesenschritt. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Tragischer­weise stimmt nicht einmal das!) 

Wir haben es vorhin in der Diskussion schon gehört: Die Inflationsanpassungen der letzten drei Jahre lagen bei 20,11 Prozent. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, und wie hoch war die Inflation?) Welche Arbeitnehmerin und welcher Arbeitnehmer (Zwischenruf des Abg. Linder [FPÖ]) hatte in den letzten drei Jahren eine Erhöhung des Gehalts um 20 Prozent, um ein Fünftel? Ich habe das als Arbeitnehmerin nicht. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Kein einziger Arbeitnehmer hatte so eine Erhöhung, und das ist ja das Kernproblem. Hier sehen wir vier Parteien, die sich darum streiten: Wer hat denn am meisten erhöht? Wer hat am meisten übertrieben? Wer hat die größten Wahlzuckerl verteilt? Es gibt aber einfach keine Lobby für die Leute, die in Österreich arbeiten, die das gesamte System finanzieren. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Na, das ist ja peinlich, was Sie da machen!) Als junger Mensch kann ich nur sagen: Das ist eine Tragödie. Das ist peinlich, was Sie da machen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, Ihre Rede ist eine Tragödie!)

Was mich schon auch etwas irritiert, wenn wir uns jetzt hier im Raum umschauen, bei den Grünen – zur FPÖ kann ich noch kommen –: Wenn wir uns die Klima­frage anschauen, wenn wir uns CO₂ anschauen, da rechnen Sie, da denken Sie heute an übermorgen, da bleiben Sie bei den Fakten – und bei den Pensionen: jegliche Regel der Mathematik vom Tisch, völlig egal! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Gewessler [Grüne] und Koza [Grüne].) Wir sind beim Populismus angekommen, Jung gegen Alt, ein System, das langfristig nicht halten kann. Wieso? – Wir baden es ja nicht aus, in der nächsten Regierung sind wir nicht mehr! – Bei den ungedeckten Schecks waren wir ja schon. (Abg. Gewessler [Grüne]: Unsere Anträge lesen täte helfen!)

Dann haben wir die FPÖ, die Erhöhungen beschließen will, die nicht gedeckt sind, die nicht zu finanzieren sind. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welche Erhöhungen?) Sie haben Leute bei sich sitzen (Zwischenrufe der Abgeordneten Nemeth [FPÖ] und Schartel [FPÖ]) – jetzt gerade nicht in der ersten Reihe, aber in den hinteren Reihen –, die ganz genau wissen, dass sich das mathematisch nicht ausgehen kann, dass diese Erhöhungen, die Sie hier schon wieder beschließen, die Steuer­erhöhungen von übermorgen sind. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welche Erhöhungen? Was für Erhöhungen?! Was reden Sie?)

Ganz im Ernst, wenn ich an Ihre Migrationspolitik denke, dass Sie sagen: Null Migration, kein einziger neuer Arbeitnehmer in ganz Österreich!, dann frage ich mich mit Blick auf unsere Demografie (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wir wollen keine Erhöhung, wir wollen eine Inflations...!), in der die Zahl der Arbeitnehmer sinkt und sinkt, weil einfach weniger Leute in Österreich sind, schon: Wer soll denn Ihre Pension zahlen, Frau Belakowitsch? Am Ende werden es auch die ausländi­schen Arbeitnehmer in Österreich sein, die wir auch brauchen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch [FPÖ] und Steiner [FPÖ]. – Abg. Shetty [NEOS]: Ist wahrscheinlich eh eine Luxus...!) 

14.18 

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Andreas Kühberger zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/81

14.18

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ganz besonders möchte ich heute zwei Klassen der HTL Kapfenberg aus meinem Wahlkreis begrüßen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist angetreten, um gemein­sam die richtigen und wichtigen Schritte für unser Österreich zu setzen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mit diesem Schritt, den wir heute mit der Pensions­anpassung 2026 setzen, gehen wir in eine gute Zukunft für unser Land. Wir sichern die Pensionen – und das haben unsere Pensionistinnen und Pensionisten auch verdient, die mit viel Fleiß, mit Eigenleistung und viel harter Arbeit unser Land, unser Österreich – das Fundament –, in dem wir heute leben, aufgebaut haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber auf welchem Niveau?) 

Den Pensionistinnen und Pensionisten gebührt Dank und Anerkennung (Zwischen­rufe der Abgeordneten Nemeth [FPÖ] und Schnedlitz [FPÖ]), ihnen gebührt aber auch (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber das hätten sie gern monetär auch ...!) Sicherheit bis ins hohe Alter – und mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2026 schaffen wir diese Sicherheit und auch die Balance, damit sie ihre Pension auch im hohen Alter noch beziehen können. Wir haben es gehört: Bei bis zu 2 500 Euro brutto wird komplett inflationsangepasst (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Tu das Podium noch ein bissl hinauf!) – mit 2,7 Prozent, meine Damen und Herren –, und ab 2 500 Euro brutto gibt es die 67,50 Euro. Es sind 71 Prozent unserer Pensionistinnen und Pensionisten, die da den vollen Ausgleich bekommen, und das ist auch gut so. Warum? – Weil das genau die niedrigsten und die wichtigsten Pensionen sind, die gebraucht werden, um den Lebens­unterhalt zu bestreiten.

Lieber Herr Kollege Schnedlitz, du als Generalsekretär hast jetzt am lautesten hereingeschrien. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Ich habe gesagt, du sollst das Podium weiter rauftun!) Ich frage dich: Welche Verantwortung übernehmt ihr, wenn es um unsere Pensionistinnen und Pensionisten geht? 

RN/81.1

Eine Schulklasse ist zu Besuch auf der Galerie, auch der Seniorenbund Krakaudorf war heute da. Es gibt aber noch eine Generation: die kommende. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Wo ist eure Verantwortung? Wo könnt ihr sparen? Ihr könnt bei der Zeit sparen (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Bei der Zuwanderung! Beim Asyl!), das haben wir bei der Koalitionsverhandlung gesehen: Kollege Kickl verhandelt 8 Stunden (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Bei der Freunderlwirtschaft! Bei der Korruption!), und jetzt ist er auch nicht da, weil er Zeit spart. So schaut es aus! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS]. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Es gibt einen Haufen zu sparen!) Ja, wahrscheinlich, meine Damen und Herren, pflanzt er gerade die Bäume, auf denen das Geld wächst (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]); ich kann mir sonst nämlich nicht vorstellen, wie ihr diese Forderung finanzieren könnt. (Ruf bei der FPÖ: Wir können auch bei deiner Redezeit sparen!) Mit eurem Populismus werdet ihr die Inflation auch nicht drücken. (Abg. Schnedlitz [FPÖ] hält ein mehrseitiges Schriftstück in die Höhe.)

Kollege Schnedlitz, genau du kommst aus der Gegend Wiener Neustadt, Neunkirchen, wo man Gemeinderatsmitglieder der Freiheitlichen Partei ausge­schlossen hat, weil sie gespart haben. Ich frage mich: Wie machst du das jetzt in der Steiermark, wo dank der ÖVP auch ein Sparpaket vorliegt? (Heiterkeit bei der FPÖ.) Was machst du in Salzburg? Was machst du mit deinem Landes­hauptmann? Schließt du ihn auch von der Partei aus? Ich glaube, die Partei­gremien haben jetzt sehr, sehr viel Arbeit. (Unruhe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].)

Meine Damen und Herren, ich habe den Seniorenbund erwähnt, ich habe gesagt, die Jugend ist da. Das sind die Generationen für ein stabiles Pensions­system (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Wir haben den Drexler eingespart!), in dem es Gerechtigkeit geben muss, auch für die kommende – und nicht so, wie ihr es behauptet, mit diesem Sparpaket auf Kosten der Älteren. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Nein, meine Damen und Herren, wir übernehmen Verantwortung für dieses Land, damit diese Pensionen gesichert sind.

Jetzt komme ich noch auf etwas zurück: Unser Klubobmann hat heute die Stocker-Formel angesprochen: 2-1-0 (Heiterkeit bei der FPÖ), 2 Prozent Inflation, 1 Prozent Wachstum und null Toleranz. Ihr könnt schon lachen. Es stimmt schon, Innenminister Kickl hat schon eines gemeinsam mit unserem Innenminister Karner. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Soll ich euch sagen, was das ist? – Er hat keinen einzigen Syrer abgeschoben, und Minister Karner hat als Einziger in Europa schon mehrere abgeschoben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ.)

14.22

RN/81.2

Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche, den Lärmpegel wieder ein wenig zu senken. (Abg. Kogler [Grüne]: Nur fürs Proto­koll: Das hilft den Pensionisten!)

Gut, dann können wir in der Debatte fortfahren. (Abg. Lausch [FPÖ]: ... Redezeit gespart! – Zwischenruf des Abg. Sieber [ÖVP].)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Philip Kucher

RN/82

14.22

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Es war ja heute während der gesamten Debatte fast ein bisschen rührend, mit welcher kindlichen Unschuld sich Vertreter der Freiheitlichen da zum Rednerpult heraus verirrt haben, die Vergangenheit etwas vergessen haben: Budgetdesaster – daran hat sich von euch niemand so recht erinnern können; blaue Pensionskürzungen – war da etwas? Daran hat sich niemand erinnern können. Ich weiß jetzt nicht, war das aus Sicht der FPÖ eine gewisse Vergesslichkeit oder war das eher so, dass ihr euch ein bisschen für die Vergangenheit geniert habt? (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ].) Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, was da gewesen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann ja verstehen, dass man sich an die Regierungsbeteiligung der FPÖ nicht mehr erinnert – es ist ein paar Jahre her, das kann passieren, dass ihr euch nicht mehr erinnert! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Was ich aber gar nicht verstehen kann, ist die Vergesslichkeit von Herbert Kickl. Ich meine, es ist ein paar Monate her! Er erinnert sich ja nicht einmal mehr ans Frühjahr, an seine Unterschrift und an sein eigenes Wort, das er damals gegeben hat. Wenn es mit der Vergess­lichkeit bei der FPÖ so weitergeht, dann mache ich mir ernsthaft Sorgen. Da fahrt ihr am Montag zur Nationalratssitzung nach Wien und wisst am Freitag nicht einmal mehr, wie ihr nach Hause kommt. Also die Vergesslichkeit der FPÖ im Bereich der blauen Budgetpolitik macht mir Sorgen. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Wurm [FPÖ]: Zur Sache, Herr Kollege!)

Zur Sache – danke für den Hinweis! –: Da ich Sachpolitiker bin, ist es mir wichtig, jetzt an die Fakten zu erinnern. 

Also: Es ist ja nicht so, dass Herbert Kickl es nicht in der Hand gehabt hätte, aber gescheitert ist es ja nicht an Inhalten, da wart ihr relativ billig unterwegs, gescheitert ist es im Frühjahr ja dann an den Postenschacherdebatten. (Abg. Wurm [FPÖ]: Zur Sache! Pensionen!) Herbert Kickl hätte zwei Varianten gehabt: Er hätte sagen können: Ärmel aufkrempeln in schwierigen Zeiten, Verantwor­tung übernehmen!, aber er hat es sich sehr, sehr einfach gemacht. In Wahrheit sind die Leidtragenden die Menschen in Österreich gewesen, die euch monatelang oder wochenlang in einer ganz, ganz schwierigen Situation bei diesem Postenschacher zugeschaut haben. Das Einzige, das Kickl dann hinterlassen hat, war eine Liste, über die er ganz stolz gesagt hat, dass er dafür nur drei Tage gebraucht hat. Drei Tage hat er verhandelt, da war nichts von Gerechtigkeit: Bankenabgabe, Stiftungen, Energiekonzerne – das hat er alles vergessen. Wo Kickl dann schnell war, das waren die Pensionskürzungen; ganz real, von Herrn Kickl. Da hat er gesagt, es braucht einen höheren Krankenversicherungsbeitrag. Da gab es die Unterschrift von Herbert Kickl, an die sich heute in den blauen Reihen niemand mehr erinnern kann. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Wenn wir schon von der Vergangenheit und der Vergesslichkeit reden, dann macht der Vergleich auch sicher. Wir hätten es uns gerade als Sozialdemokratie ganz einfach machen können; ich könnte mich herausstellen und sagen: Wir waren sieben Jahre nicht in der Regierung, und wir haben – unter Christian Kern – ein strukturell ausgeglichenes Budget hinterlassen! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Die Frage ist: Was ist in den letzten Jahren passiert? – Das war schon durch­aus auch die FPÖ, die schuld daran ist, dass dieses Budget aus dem Ruder gelaufen ist. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wirklich? Weil?) Ich bin jetzt nicht über­trieben nachtragend. Es waren nicht die goldenen Kugelschreiber von Herbert Kickl, in seinem Büro; die werden es nicht gewesen sein. (Ruf bei der FPÖ: Glaub’ ich auch!) Es waren auch nicht die Pferde. Es war auch nicht das größte Ministerbüro (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Was war es dann?), das jemals ein Regierungsmitglied in dieser Republik gehabt hat. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Was aber schon ein Thema war, waren halt die Konzernsteuersenkungen, bei denen die FPÖ mit dabei war: 1 Milliarde Euro Konzernsteuersenkungen ohne Gegenfinanzierung. Da würde uns allen einiges einfallen, was wir damit machen würden, oder? – Pflege, Gesundheit. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber schauen wir doch ganz kurz zurück in die Vergangenheit – weil ihr ja nie dabei wart, ihr habt ja nie Verantwortung übernommen –, was in ganz anderen Zeiten, in wirtschaftlich leichteren Zeiten eigentlich passiert ist! Anfang der 2000er-Jahre hat es eine blaue Sozialministerin gegeben. Wir haben damals kritisiert, dass es eine mickrige Pensionserhöhung gibt. Die Pensionserhöhung unter der FPÖ, damals in wirtschaftlich leichteren Zeiten, waren – das müsst ihr euch vorstellen – 10 Euro und 2 Cent pro Monat; 1,5 Prozent Pensions­erhöhung unter der FPÖ-Sozialministerin. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: 2000? Da haben wir noch Schilling gehabt! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: ... Inflations­rate!) – So gut kannst du schon rechnen! – Da haben wir gesagt, dass das mickrig ist; schon ein bisschen wenig, 1,5 Prozent. Dann hat es eine Rede hier im Haus gegeben, in der erklärt wurde, die Bundesregierung war sehr bemüht, „für die Pensionistinnen und Pensionisten das Maximum [...] herauszuholen“ – „das Maximum [...] herauszuholen“, hat die FPÖ uns ausgerichtet –, und dann hat sie gesagt: „Daher verwahre ich mich wirklich striktest dagegen, dass es nur mickrige Pensionser­höhungen gibt.“ – 10 Euro und 2 Cent unter der FPÖ! (Beifall bei der SPÖ.) Und das war nicht ein Jahr, sondern es waren sechs Jahre in Folge nur die Hälfte der Inflation. Das ist die blaue Verantwortung gewesen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und wie war’s 2013/14?) 

Ich bringe es auf den Punkt, weil ich ein Sachpolitiker bin: Wir erhöhen: Bis 2 500 Euro gibt es die volle Inflationsabgeltung und danach pauschal einen Fixbetrag von knapp 1 000 Euro. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Was war unter der blauen Sozialministerin der Fall? – Ihr habt auch voll erhöht: bis 670 Euro, und danach war es nicht ein Pauschalbetrag von 1 000 Euro, sondern von 140 Euro im Jahr. – Das passt gut ins Bild der FPÖ, auch da macht der Vergleich sicher. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja aber auch schon 25 Jahre her, Philip! Rechne die Inflationsrate ein!)

Das passt gut ins Bild der FPÖ. Ihr habt eine Sozialministerin gehabt, die sich allen Ernstes hingestellt hat und gesagt hat: Von 150 Euro kann man gut leben. – Das war die Frau Hartinger-Klein. Da habt ihr alle mit Herzerl in den Augen zu Hartinger-Klein geschaut, als sie mit dem Herbert getuschelt hat; das war die Hartinger-Klein als Sozialministerin. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Und auch da macht der Vergleich sicher: Ich bin dankbar, dass Korinna Schumann mit ganzer Kraft dagegen ankämpft und nicht zuschaut, wie sich die Leute das Leben nicht mehr leisten können, dass sie zum Beispiel gegen die Teuerung kämpft, gegen Lebensmittelkonzerne, weil sie sagt, es ist einfach unfair, dass man in Österreich für Lebensmittel 1 000 Euro pro Jahr mehr als in Deutschland zahlt. Deswegen kämpfen wir dafür, dass das Leben, auch im Bereich Lebensmittel, wieder leistbar wird. Das ist der Unterschied in diesem Bereich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Satz zur Gesundheit: Das ist genauso schwierig für uns alle in Österreich, vor allem für die Leute, die monatelang auf Operationen warten müssen, auf Arzttermine warten müssen. Hat irgendjemand von euch den Anstand gehabt, herauszugehen und sich zu entschuldigen – für die Kassenzerschlagung, für die versprochene Patientenmilliarde, die heute in Wahrheit eine negative Patientenmilliarde ist (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ]), und für Schulden, die wir gemeinsam aufräumen müssen? Hat irgendjemand von euch den Anstand gehabt, zu sagen: Hartinger-Klein nur zu hofieren und Herzerl in den Augen zu haben, war zu wenig; in Wahrheit ist es nicht gut gewesen für dieses Land!, und zu Korinna Schumann zu gehen und zu sagen: Danke, dass du das aufräumst, was die FPÖ kaputt gemacht hat!? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Um es noch einmal zusammenzufassen, weil es heute auch gefallen ist: Ihr redet dann immer vom Volk und von den kleinen Leuten, aber wir können faktisch belegen: Immer wenn ihr in der Regierung wart, habt ihr die kleinen Leute im Stich gelassen und verraten. – Das ist ein Faktum. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Und dasselbe gilt auch bei den Pensionen: Da sich Herbert Kickl neuerdings sehr bibelfest gibt (Abg. Kogler [Grüne]: Super!) – ich meine, der neue Erzbischof ist, glaube ich, der einzige Kirchenvertreter, den er noch nicht beleidigt hat, aber okay (Heiterkeit bei der ÖVP) – und um ihm das mitzugeben: Ehe der Hahn dreimal gekräht hat, hat Herbert Kickl die Pensionisten verraten. Merken wir uns das! Das war in der Vergangenheit so, und das ist auch heute so. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bitte uns also alle in dieser schwierigen Situation für unsere Republik, für unser Heimatland, dass wir ein bisschen in uns gehen, dass wir ehrlich sind, die Ärmel aufkrempeln und versuchen, dieses Land gemeinsam wieder auf Kurs zu bringen, dass wir alle miteinander anpacken, nicht schlechtreden, nicht so tun, als hätte die FPÖ gar nichts mit diesem Schuldendesaster zu tun. Das ist nämlich einfach nicht wahr, das bringt aber auch das Land nicht weiter. Versuchen wir, miteinander mehr Gerechtigkeit zu schaffen, Verantwortung zu übernehmen für eine gute Zukunft für alle Menschen in diesem Land! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf des Abg. Linder [FPÖ].)

14.30

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Ruf: Der ist ja gar nicht hinausgegangen! – Abg. Schnedlitz [FPÖ] – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Nein, heute habe ich den Ordner geschickt!)

RN/83

14.30

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Vielen Dank: Ich darf mich bei meinem Vorredner bedanken, der den Unterschied zwischen der Freiheitlichen Partei und der Einheitspartei sehr gut herausgearbeitet hat. 

Vorher nur ein kurzer Faktencheck: 2018 wurden unter Herbert Kickl die Pensio­nisten nicht verraten, sondern die ÖVP-FPÖ-Regierung hat die Pensionen in Inflationshöhe und die niedrigen Pensionen sogar über der Inflationsrate angepasst. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) Jetzt, wo die Sozial­demokraten dabei sind, genau jetzt, werden die Pensionisten verraten. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleichzeitig wurde gespart, gleichzeitig wurde mit dem Budget vernünftig umgegangen. 2019 – Kollege Kucher, wahrscheinlich haben Sie die falsche Excel-Liste heraußen mitgehabt! (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ) – hat diese Bundesregierung einen Budgetüberschuss von 0,5 Prozent übergeben. Überschuss ist etwas Gutes – wenn man mehr erwirtschaftet als man ausgibt. (Beifall bei der FPÖ.)

So hat die Freiheitliche Partei gearbeitet, das sind Fakten. Daran können sich die Menschen auch noch erinnern.

Und ja, wir sind uns auch einig, man muss jetzt das Budget konsolidieren – no na, natürlich. (Zwischenruf des Abg. Kühberger [ÖVP].) Die Frage ist aber, bei wem konsolidiere ich das Budget und wie konsolidiere ich das Budget. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Weil einige Zuseher dabei sind: Stellen wir uns vor, ich habe zu Hause bei mir in der Familie ein Problem mit den Finanzen. Jede vernünftige Familie würde hergehen und ein paar ganz einfache Fragen stellen. Die Familie würde dann zum Beispiel die Frage stellen: Geben wir irgendwo Geld aus, zahlen wir irgendwo etwas, das uns selbst, der Familie, nichts bringt, das keinen Mehrwert schafft? (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS]: Kickl ...!) – Das wäre eine ganz einfache Frage. 

Oder zum Beispiel die Frage: Zahlen wir irgendetwas doppelt oder sogar dreifach oder vierfach? – So würde eine Familie an das Problem herangehen. Man könnte natürlich auch hergehen und sagen: Kürzen wir bei der Oma und beim Opa das Geld für das Essen! – Das ist das, was Sie jetzt mit den Pensions­kürzungen machen, anstatt da wirklich in der Substanz und im System kürzen zu wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben heute schon von Frau Kollegin Belakowitsch gehört, wo allein im Sozialressort, im Sozialministerium überall Einsparungsmaßnahmen möglich sind, und sie hat mehrere Beispiele aufgezählt, wo einfach Förderungen in Millionenhöhe ausgeschüttet werden. Wir haben Ihnen das letzte Mal auch gezeigt, Frau Ministerin - - (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.) – Was heißt Nein, Frau Ministerin? Ich weiß, dass Sie sich als Sozial­demokratin mit dem Lesen von Excel-Listen schwertun, aber die haben Sie, Ihre Mitarbeiter sogar in der Anfragebeantwortung zur Verfügung gestellt. Dann lassen Sie es sich erklären! (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Million ist eine Zahl, bei der vorne eine Ziffer steht und dann hat sie sechs weitere Stellen ohne Beistrich. Das sind dann Millionen. Das kann ja nicht so schwierig sein! Sie bezahlen das für Dinge, die in Österreich kein Mensch braucht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) So einfach ist die Rechnung und so einfach sind die Fakten. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau da muss man schauen, ob man sparen kann. Wenn man da spart, ist jeder Pensionist, wie schon in der Vergangenheit, hundertprozentig dazu bereit, dass er auch einen Beitrag leistet, aber nicht, wenn man die ganze Zeit bei den Pensionisten nimmt, aber zum Beispiel für NGOs, für Vereine und für Förde­rungen Geld hat, mehrfach Geld hat oder zum Beispiel Familien 9 000 Euro im Monat fürs Nichtstun gibt. Wenn man dann bei den Pensionisten einschneidet, ist das nicht gerecht, und genau damit haben die Pensionisten, die dieses Land aufgebaut haben, auch ein Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der Unterschied. Das ist der Unterschied zwischen uns Freiheitlichen und der Einheitspartei. Weil auch Neunkirchen angesprochen wurde: Das zieht sich ja von der Bundesebene über die Länderebene durch – da haben wir natürlich in der Steiermark euren Kollegen Drexler eingespart; das war eine gute Sparmaßnahme, glaube ich, das sehen auch viele von euch so (Beifall bei der FPÖ) – bis hinunter auf die Gemeindeebene. In Neunkirchen ist das genau gleich. (Zwischenrufe der Abgeordneten Michael Hammer [ÖVP] und Kühberger [ÖVP].) 

Das Budget der Stadtgemeinde Neunkirchen hat 308 Seiten. In diese 308 Seiten muss man hineinschauen – ob man im System sparen kann. Die Sparmaßnahmen in der Stadt Neunkirchen haben drei Seiten und diese drei Seiten setzen sich aus Gebührenerhöhungen, Kürzungen bei Leistungen, zum Beispiel an die Feuer­wehren und so weiter, und massiven Verteuerungen, zum Beispiel auch für die Pensionisten, zusammen. Die Pensionisten in Neunkirchen trifft es jetzt zum Beispiel doppelt, nämlich von Bundesebene und von Neunkirchner Ebene. Dann hat man noch ein paar Sachen hineingeschrieben, dass man zum Beispiel Mitgliedsbeiträge ab dem 1.1.2026 streicht. Jetzt sage ich Ihnen, warum wir in Neunkirchen uns von unseren Gemeinderäten getrennt haben: Weil wir als Freiheitliche Partei das nicht mittragen können, was da auch auf Bundesebene passiert, dass man Placebomaßnahmen einmeldet. (Abg. Kühberger [ÖVP]: Konsolidiert, gell?)

Die Bediensteten in Neunkirchen haben sich abgesichert, als die ÖVP Neunkirchen mit diesen abtrünnigen Neunkirchnern Folgendes beschlossen hat: Ausstieg aus Mitgliedsbeiträgen, zum Beispiel aus dem Städtebund, mit 1.1.2026. (Abg. Shetty [NEOS]: Wo warst ...?) – Die Bediensteten haben in die Gemeinderats­vorbereitung reingeschrieben, dass das in der Septembersitzung des Gemeinde­rates beschlossen und per 30.9. per eingeschriebenem Brief zugestellt werden müsste. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) – Das war in der Oktobersitzung. Der hat sich abgeputzt. 

Dann haben sie beschlossen, Mitgliedsbeiträge ab 2026 auszusetzen. (Abg. Strasser [ÖVP]: Schuldeingeständnis!) Der Bedienstete schreibt rein: Ist erst ab 2030 möglich. Das Einzige, das zutrifft – und da sind wir wieder beim Konnex mit der Bundesebene –, ist, dass sie immer den Menschen in die Geldtasche greifen. Das funktioniert auch in Neunkirchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind Fantasiebeschlüsse. Das ist nicht Sparen, das ist eher irgendwo im Bereich zwischen grober Fahrlässigkeit, Amtsmissbrauch oder sonst irgendetwas, wenn man solche Beschlüsse fasst. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Dafür geben wir Freiheitliche und die Freiheitliche Partei sicher nicht den Namen her. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir geben unseren Namen auch nicht für all das her, was Sie auf allen Ebenen machen: dass Sie den Menschen in die Tasche greifen, dass Sie vor der Wahl immer etwas anderes versprechen und den Menschen nicht sagen, was auf sie zukommt. Und nach der Wahl ist plötzlich ein Budgetloch da und dann muss man das Budgetloch stopfen.

Anstatt dass Sie hier, Frau Minister, zum Beispiel das Budgetloch stopfen oder in Neunkirchen in die Substanz eingreifen und reinschauen, wo man sparen könnte, gehen Sie immer her und ziehen den Menschen das Geld aus der Tasche. Das haben die Neunkirchner durchschaut, das hat die österreichische Bevölkerung durchschaut, und deshalb ist die Lage auch politisch genau so, wie sie ist.

Da können Sie noch so viele Dinge erfinden, wie Sie auch wollen. Ich sage Ihnen noch einmal in aller Deutlichkeit – und deshalb können Sie diese Kollegen aus Neunkirchen von uns gerne haben, Herrn Berlosnig, der anscheinend irgendwie mit den Systemmedien versucht, sich selbst zu therapieren –: Wenn jemand, egal auf welcher Ebene, die österreichische Bevölkerung verrät, auch aus unseren eigenen Reihen, dann hat er bei uns nichts verloren. Wir gehen einen schnur­geraden Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wird immer so sein, dazu stehen wir auch, ohne Probleme. Wir gehen einen schnurgeraden Weg, die Menschen wissen das zu schätzen, und da weichen wir nicht ab, auch nicht, wenn es um uns selbst geht, sonst wären wir auch voll­kommen unglaubwürdig. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenrufe bei den NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Michael Hammer [ÖVP] und Strasser [ÖVP].)

14.37

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Kogler. (Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ].)

RN/84

14.38

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen – die sich dann beruhigen, denke ich! Pensions­anpassungsgesetz, Pensionsanpassungsregelungen: Das hätten wir jetzt fast schon aus dem Auge verloren. Es fällt einem mit Verlauf der Debatte ja wirklich schwer, noch einen positiven Beitrag einzubringen, aber ich werde es versuchen. 

Zuerst einmal möchte ich schon meiner Irritation Ausdruck verleihen – und viele haben es ja fast ein bisschen überhört, glaube ich – und das für meine Fraktion festhalten: Ich finde, wenn bei diesen Pensionsproblemen – die man ja diagnos­tizieren mag; wir tun das nicht in dieser Form, aber sei’s drum, das ist ja der ÖVP unbenommen – mehr oder weniger unwidersprochen in Ihren eigenen Reihen der Eindruck erweckt wird, als ob man die österreichischen angeblichen Pensionsprobleme auf den Trümmern von Damaskus, Aleppo oder Idlib lösen wird, mit der Streiterei, ob Sie jetzt zwei oder drei dorthin abgeschoben haben, dann ist das ein Niveau, das nicht einmal die Freiheitlichen zusammen­bringen. – Sorry, aber wirklich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt zum Positiven im Sinne von Konstruktivem: Ja, es ist richtig, es ist die Wirtschaftslage, die ursächlich für die Budgetlage ist, und im Übrigen nicht umgekehrt. Das werden wir heute nicht diskutieren, dazu werden wir sonst noch Gelegenheit haben. Sie ist schwierig, da können wir ja überlegen – alles gemeinsam –: Was machen wir zukünftig anders? Was hätten wir vorher anders machen können? Was ist eh gut gewesen? 

Es muss gespart werden. Das ist ja an sich ein positiver Begriff, und aus diesem Grund werden wir diesen Pensionsanpassungsregelungen, obwohl von den NEOS so getan worden ist, als ob wir anders abstimmen würden, auch zustimmen. (Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS].) Denn: Die Abwägung ist erkennbar, dass man ein bisschen etwas „holen“ muss – unter Anführungszeichen (Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS]) – und trotzdem eine gewisse Ausgewogenheit erreicht werden soll. (Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ].) 

Das erkennen wir ausdrücklich an. Vielleicht hätten wir es gar nicht so viel anders gemacht, das darf man ja einmal sagen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Richtig ist auch, und umso leichter geht es – ihr dürft auch einmal klatschen, ja (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und des Abg. Shetty [NEOS]) –, dass ja auch – aber in besseren Zeiten, alles klar – die Vorgängerregierungen – vor allem, wenn man über viele Jahre zurückgeht, aber vor allem die letzten – entweder mindestens mit der Inflation abgeschlossen haben – was die NEOS aus ihrer Perspektive kritisieren; das kann man auch, ist ihre Haltung, die ist ja bekannt – oder sogar darüber. In vielen Fragen wäre es gut, wenn man das über fünf Jahre rechnet, seit dauernd diese Krisen einschlagen – das führt mich dazu –, ansonsten hätte ich vielleicht auch eine größere Kritik an dieser Vorgangsweise. – So weit bis hierher. 

Wir haben das vor wenigen Tagen, am Montag, hier herinnen auch mit dem Seniorenrat diskutiert, es war über weite Strecken auch eine sehr konstruktive Diskussion. Ich möchte ausdrücklich meine Anerkennung für die beiden Präsidentinnen aussprechen, weil wir uns da wirklich – die Frau Bundesministerin war ja auch eine Zeit lang zugegen – konstruktiv ausgetauscht haben. Ich glaube, das ist essenziell, wenn wir gemeinsam die Krisen angehen wollen. 

Jetzt komme ich aber zum anderen, bei dem wir unterschiedliche Sichtweisen haben. Ich kann es nicht auslassen, denn es ist ja jetzt aus verschiedenen Gründen Mode geworden – das kann man parteitaktisch herleiten –, dass eh immer die Grünen an allem schuld sind. Das weiß ich ja schon länger: Die Grünen sind schuld, selbst wenn das Wetter schlecht ist, wir wissen es. (Heiter­keit bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].)

Schaut her, es ist so: Beim Sparen ist es doch so, dass wir immer schauen müssen, wo wir Geld ausgeben und wo nicht. Wie Frau Kollegin Disoski gesagt hat: Das ist eine Frage von Ressourcen. Das ist das Wesen von Sozial- und Wirtschaftspolitik. Die Ressourcen sind begrenzt, sonst bräuchten wir gar keine Politik. Also: Wo wird was ausgegeben und wo wird weniger ausgegeben, mithin gekürzt? Das ist nämlich etwas anderes als sparen! 

Wir kommen nicht umhin, noch einmal festzustellen – auch wenn das jetzt aus Ihrer Sicht mit anderen Dingen zu tun hat, ich bleibe aber dabei –, dass es schon sehr seltsam ist: Dieselprivileg muss bleiben; Dienstwagenprivileg muss bleiben; Autobahn mit vielen, vielen Milliarden Euro betonieren muss wieder her. Das ist ja fast schon wie im Hooligansektor: muss so sein. 

Jetzt warte ich noch, bis die NEOS und die Sozialdemokraten dazu irgendwann einmal etwas sagen – oder reiht ihr euch auch in diesen Sektor ein? Da geht es nicht um ein paar Millionen Euro, da geht es um viele, viele Milliarden Euro für Naturzerstörung (Beifall bei den Grünen), aber das ist gar nicht primär, für das Anheizen von Transit und für irgendetwas, und das Geld fehlt woanders. – Das ist der Zusammenhang. (Abg. Shetty [NEOS]: Um wie viel habt ihr das Diesel­privileg gekürzt? Um wie viel? Um keinen Cent!)

Wenn die Feinspitze unter Ihnen – da bin ich ja sehr froh darüber – draufkommen, dass das verschiedene Rechenkreise im Budget sind: Das mag einmal auf den ersten Blick stimmen. Aber warum haben Sie dann – das haben wir ja schon länger und das soll ja noch mehr werden – die Dividenden aus der Asfinag in diesem Budget eingestellt? Ich fordere Sie auf, darauf zu verzichten, wenn da null Zusammenhang besteht. Das wäre doch konsequent – aber das tun Sie nicht. Das Gleiche passiert bis hinunter zu den Gemeinden, in denen ja manche Bürgermeister noch immer wie die Asphaltcowboys unterwegs sind und in der Gegend herumasphaltieren. (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, das ist so. Die Erhaltungskosten fressen diesen Gemeinden wirklich die Haare vom Kopf. Ich komme aus der Oststeiermark, reden Sie einmal mit den Bürgermeistern dort! 

Jetzt zu Klubobmann Abgeordnetem Shetty: Das kann ich abkürzen, denn der hat ja auch von etwas geredet, das nicht primär hierher gehört. Es ist schon aufreizend falsch, wenn Sie die Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst dauernd hier hereinziehen. Erstens einmal sage ich Ihnen: Ja, es ist 0,3 Prozent über der Inflation abgeschlossen worden, immerhin nach gültigem Gesetz. Sie sagen aber nie dazu, dass es im Vorjahr – oder für das heurige geltend – 0,3 Prozent unter der Inflation waren. Das heißt, in der Summe waren wir genau entlang der Inflation. –Sei’s drum, das kann man – so konstruktiv bin ich auch noch – auch wieder aufmachen, wenn es bei allen anderen ebenso ist, weil sich die Lage geändert hat. (Abg. Shetty [NEOS]: Es war ja absehbar!) – Nein, nein, alles war nicht absehbar. (Abg. Shetty [NEOS]: Sicher!)

Ich sage Ihnen noch etwas: Lesen Sie im Übrigen im Bundesministeriengesetz nach, dann werden Sie draufkommen, dass dort nicht Beamtenministerium steht, sondern „für öffentlichen Dienst“. Alle, die immer mit Beamtenminis­terium kommen, haben schon eine bestimmte Intention. Wissen Sie, um wen es da am Schluss vor allem geht? – Es geht, denn die schließen ja alle entlang dieser Abschlüsse ab, um viel, viel mehr als den typischen Beamten, den Sie da apostro­phieren (Abg. Wurm [FPÖ]: ... Pensionsthema!): Es geht um die Pfleger:innen in den Krankenhäusern, in den Pflegeheimen, die Polizist:innen. Um die geht es da, um die, die so viel tun, die viel leisten, aber im Verhältnis zu den anderen relativ wenig verdienen. Um die geht es.

Ich habe mir das über 15, 20 Jahre angeschaut, ich habe die letzten fünf Jahre angeschaut, und das war der Grund, warum SPÖ und ÖVP das ja so verhandelt haben. Ich habe das moderiert, aber im Unterschied zu den anderen, die jetzt unterm Tisch sitzen, stehe ich auch dazu – das war nicht verkehrt. Man kann es ändern, wenn man bei den Privaten auch überall etwas ändert, aber eines geht nicht: dass der öffentliche Dienst, an dem die alle dranhängen, die ich Ihnen genannt habe, schlechter behandelt wird als die Privaten, denn dann werden wir noch mehr Schwierigkeiten kriegen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Shetty [NEOS]: Das Gegenteil ist der Fall!) Das ist doch der Hintergrund. 

Wissen Sie, Sie lassen das meiste immer weg, Sie stellen sich – das ist ein Phänomen – mit einer Reihe von Halbwahrheiten hierher, aber in der Summe ergibt das die totale Unwahrheit. In Wahrheit müsste man bei Ihren Rede­beiträgen eine Fake-News-Anzeige vorne hinschreiben. Das ist wirklich ein Problem, und das passt auch zum Thema, denn Sie reden nämlich gar nicht mehr für hier herinnen, Sie reden für Ihre Videos. Das ist auch nicht gut für den Parlamentarismus, das gehört einmal gesagt. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zu den Luxuspensionen – freut euch nicht zu früh! Schaut, es ist schon so, wenn wir schauen, wer in diesem Land denn etwas geleistet hat (Zwischenruf des Abg. Strasser [ÖVP]): Beim Leistungsprinzip bin ich wieder bei Abgeordneter Disoski. Was haben die Großmütter und die Mütter unserer Generation alles geleistet und was kriegen die jetzt für Pensionen? Und dann schauen wir uns die Luxuspensionen an. Das ist zum Teil ein Zehnfaches. Das ist kein Schmäh: ein Zehnfaches! (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].) Warum man da nichts tun soll, ist schon schlimm genug, aber dass es so sein soll, dass man, je höher die Luxuspensionen sind, desto weniger zahlen soll, das geht sich nicht mehr aus. (Beifall bei den Grünen.) 

Das ist das Gegenteil von Leistungsprinzip, aber das ist ja nicht neu bei euch. Es ist auch nicht christlich und auch nicht sozial. Vielleicht nehmt ihr das einmal raus aus dem Parteiprogramm, damit ihr wieder konsistent werdet. Es gibt das gleiche Thema ja auch bei den Millionenerben. Das ist nicht christlich, nicht sozial und gegen das Leistungsprinzip. 

So, weil wir gerade wieder bei christlich und sozial sind: Es ist heute viel von der Bibel die Rede gewesen. Ich freue mich immer, wenn die ÖVPler die Bibel fest in der Hand haben, aber wisst ihr was: Dreht sie einmal um und lest sie nicht verkehrt! (Beifall bei den Grünen.)

14.47

RN/85

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Kogler, die Bezeichnung „Hooligan­sektor“ hat natürlich in dieser Debatte keinen Platz. Sie wissen als ehemaliger Sportminister sehr gut, dass jene Gruppierungen, die gewalttätige Übergriffe und Randale machen, so bezeichnet werden. Ich gehe also davon aus, dass Sie das entweder zurücknehmen oder wir jedenfalls diesen Ausdruck hier nicht mehr verwenden. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Wir haben uns eh nicht betroffen gefühlt!)

Nun gelangt Abgeordneter Kai Jan Krainer zu Wort.

RN/86

14.47

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss ja mit dem Inhalt dessen, was Kollege Kogler gesagt hat, nicht immer einverstanden sein, aber jedenfalls war die Art des Vortrags eine Wohltat im Vergleich zu jener seines Vorredners. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Was wir heute debattieren, ist einfach, wie wir in unserem solidarischen, in unserem sehr gut funktionierenden Pensionssystem die Erhöhungen für das nächste Jahr gestalten. Circa 1,7 Milliarden Euro werden nächstes Jahr mehr für diese Erhöhung ausgegeben, die volle Anpassung an die Inflation wären 300 Millionen Euro mehr gewesen. Im Verhältnis sieht man, dass die Inflation fast zur Gänze abgegolten wird. Für mehr als 70 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten ist das die volle Abgeltung der Inflation. Ja, für etwas weniger als ein Drittel ist es nicht die volle, sondern nur eine Teilabgeltung. Die sind nicht schuld am Budgetdesaster, die haben das nicht verantwortet, aber – ich weiß das aus vielen Gesprächen, aus E-Mails und Anrufen – es gibt viel Verständnis, dass jeder einen Beitrag dafür leistet, dass wir unseren Haushalt konsolidieren. Auch viele Pensionistinnen und Pensionisten sagen: Ich habe ein bisschen eine höhere Pension – keine Hochpension – mit 3 000, 4 000 Euro, und ja, die 10, die 15 Euro, die ich jetzt im Monat weniger Erhöhung bekomme, sind mein Beitrag zur Sanierung des Budgets. 

Für dieses Verständnis muss man einfach auch Danke sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].) Das ist das, was wir brauchen: dass nämlich von Anfang an klar war, dass die budgetäre Situation in Österreich so ist, dass jede und jeder einen Beitrag wird leisten müssen. 

Was wesentlich ist, ist, dass halt auch Banken und Stiftungen, Energiekonzerne und dergleichen einen Beitrag leisten – etwas, das die Freiheitlichen bei ihren Regierungsverhandlungen vergessen haben –, damit jeder das Gefühl hat: Ja, ich zahle einen Beitrag, aber jene, denen es besser geht, zahlen auch einen Beitrag, und der ist höher als mein Beitrag! – Das ist, glaube ich, ganz wesentlich: dass jeder in Österreich weiß, dass der, der mehr hat, auch mehr beitragen muss, und dafür sorgt diese Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Freiheitlichen tun jetzt so, als ob für alle Milch und Honig fließen würde, wenn sie in der Regierung wären. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein, nicht für alle! Nein, nein! Nicht für alle! – Abg. Deimek [FPÖ]: Nicht für Syrer und Afghanen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Da empfehle ich dann immer einen Blick zurück. Achtmal ist ein freiheitlicher Sozialminister oder eine freiheitliche Sozialministerin hier auf der Regierungsbank gesessen und hat die Pensions­erhöhung angekündigt. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Schon wieder die falsche ... Excel-Liste!) Einmal war das so ähnlich wie heute: die Inflation für die meisten und, abgestuft, für höhere Pensionen einmal ein Sockelbetrag. Siebenmal ist es gekürzt worden und deutlich unter der Inflation abgeschlossen worden. Sieben- von achtmal waren Sie im Schnitt nicht einmal bei der Hälfte der Inflation.

Das ist die Bilanz von freiheitlicher Politik, wenn Sie hier auf der Regierungsbank sitzen! Was Sie da sagen, was Sie machen, wenn Sie auf der Oppositionsbank sitzen, ist nicht relevant. Wenn Sie hier auf der Regierungsbank sitzen, dann haben Sie sieben- von achtmal die Pensionen gekürzt, und das ist keine gute Bilanz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn Kollege Schnedlitz hier so etwas sagt wie: Das waren die früher, die kenne ich nicht einmal mehr! (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Da war ich noch relativ jung ...! – Abg. Wöginger [ÖVP]: Kennst den Kickl auch nicht?), dann schauen wir uns doch an, was die Freiheitlichen dort, wo sie heute Verantwortung tragen, machen:

In Oberösterreich zum Beispiel, wo die Freiheitlichen fürs Wohnen zuständig sind, sind die Mieten um 80 Prozent gestiegen. Die Wohnbeihilfe ist was? – Um 40 Prozent gesunken. Na ja, das soll eine soziale Handschrift sein? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schiefer [FPÖ].) – Schauen Sie, die Zahlen lügen nicht. Ich kann Zahlen lesen (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]), und die ist um 40 Prozent gesunken. 

Das Nächste, in Salzburg: Die Landeshauptfraustellvertreterin Svazek genehmigt sich selber 800 Euro im Monat plus – 800 Euro im Monat plus! Was ist mit denen, die nicht genug Geld zum Heizen haben und die einen Heizkostenzuschuss bekommen? – Denen wird der Heizkostenzuschuss gekürzt, nämlich von 600 Euro auf 250 Euro. Das soll eine soziale Handschrift in der Praxis sein?! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: In Wien gibt’s gar keinen, also was regst dich da auf? – Abg. Schiefer [FPÖ] hebt beide Hände mit den Handflächen nach oben, führt, mit nach oben gerichtetem Blick, die Arme mehrmals von oben nach unten, hebt neuerlich beide Hände mit den Handflächen nach oben und zeigt dann auf eine Handfläche.)

Das stimmt, was Sie in Salzburg schon machen – weil ich diese Bewegung (den abgewinkelten rechten Arm von oben nach unten bewegend) hier sehe –: Dafür stellen Sie in Salzburg jetzt einige Hundert Glücksspielautomaten auf, denn das ist anscheinend die soziale Handschrift der FPÖ. 

Und was haben Sie in Niederösterreich, in Ihrem Bundesland, Herr Schnedlitz, gemacht? – Sie haben das Schulstartgeld gekürzt. Wissen Sie, mit welcher Begründung? – Weil die Inflation vorbei ist. In Niederösterreich ist also offenbar die Inflation vorbei (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ), auf Bundesebene nicht. Die Politik, die Sie betreiben, ist keine verantwortungsvolle. 

Wenn Sie hier (auf die Regierungsbank weisend) sitzen, kürzen Sie die Pensionen. Wenn Sie dort (auf die Abgeordnetenreihen weisend) sind und andere sie nicht kürzen, dann regen Sie sich darüber auf. Das ist keine verantwortungsvolle Politik und dafür werden Sie auch nicht gewählt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Eine nette Märchenstunde! – Abg. Deimek [FPÖ]: Bei uns wird’s immer mehr und bei euch ... lustig! Das ist aber auch ...! – Abg. Krainer [SPÖ] – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: So eine Hochschaubahn wie ihr fahrt!)

14.53

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer.

RN/87

14.53

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich bin wirklich nicht bekannt dafür, dass man mich als Scharf­macherin am Schluss nach einer Rede hinausschickt, aber jetzt musste ich mich doch noch einmal kurz zu Wort melden. 

Kollege Kogler, die Gehälter im öffentlichen Dienst wurden letzten November erhöht, für zwei Jahre. Bei allem Respekt, Sie können sich jetzt nicht hierher­stellen und sagen, da war nicht absehbar, wie die budgetäre Situation dieser Republik eigentlich ausschaut. Also gerade Sie als Volkswirt haben genau gewusst, worauf Sie sich da einlassen, und das war etwas, das Sie mitgegeben haben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz ehrlich, auch jetzt hat man sich darauf geeinigt, dass es im Hinblick auf die niedrigeren Gehälter im öffentlichen Dienst natürlich eine Staffelung gibt und dass natürlich gerade die, die am Weg sind, die starten, auch fair behandelt werden. Aber ja, jeder muss einen Beitrag leisten. 

Das war eigentlich nicht der Grund, warum ich mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet habe. Was mich nämlich wirklich irritiert, ist, wenn Sie sich hierherstellen und tatsächlich laut sagen: Im privaten Sektor hat sich ja nichts getan! 

Ganz ehrlich, ich weiß nicht, mit wem Sie sprechen. Ich kenne so viele Betriebe, ich kenne so viele Mitarbeiter, die Gehaltsverzichte haben! Da geht es nicht darum, dass ich über die Inflation noch ein Gehalt angepasst kriege, sondern da geht es darum, dass mein Gehalt gekürzt wird, damit mein Unternehmen überlebt, damit ich nicht andere Kollegen hinauswerfen muss und damit ich exportieren kann und in diesem Land wettbewerbsfähig bleibe! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht jeder Unternehmerin und jedes Unternehmers, was Sie da gerade gesagt haben. (Abg. Kogler [Grüne]: ... reden nicht über die Abschlüsse!) Ich kenne die Situation wirklich gut. Ich arbeite seit 20 Jahren in der Wirtschaft. Und das zu vergleichen (Abg. Gewessler [Grüne]: ... die Gehaltsabschlüsse, Karin!), wo Mitarbeiter entlassen werden – täglich lesen wir es in der Zeitung: AVL, Lenzing, egal wo Sie hingehen –, ist wirklich der falsche Ansatz! Ich würde mir wünschen, dass Sie da mit mehr Weitblick, auch Ihrer Erfahrung geschuldet, agieren. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.55

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. 

RN/88

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Ich ersuche die Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/88.1

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend Pensions­anpassungsgesetz 2026 samt Titel und Eingang in 236 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich ersuche um Zustimmung zum Gesetzentwurf in dritter Lesung. – Der Gesetz­entwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. 

RN/88.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 237 der Beilagen. 

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Ich bitte nun jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Daher erspare ich mir auch die Feststellung, dass dieser die erforderliche Zweidrittel­mehrheit hat. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen. 

RN/88.3

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 238 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme des Berichtes? – Das ist mit Mehrheit ange­nommen. 

Damit ist der Abstimmungsvorgang abgeschlossen. 

Bevor wir dann den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen – Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig ist ja schon seit der vorigen Debatte da –, werde ich aber die Sitzung bis 15 Uhr unterbrechen und den Vorsitz an den Präsidenten übergeben. 

Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen.

RN/89

Sitzungsunterbrechung von 14.58 Uhr bis 15 Uhr

Präsident Dr. Walter Rosenkranz (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. 

RN/90

Kurze Debatte über eine Anfragebeantwortung 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2425/AB des Herrn Bundeskanzlers der Anfrage 2881/J der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Kolleginnen und Kollegen. Diese wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Thau, die Debatte zu eröffnen.

Die Redezeit beträgt maximal 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/91

15.00

Abgeordneter Ing. Harald Thau (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Österreich erklärt aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität, um seine Unabhängigkeit und die Unverletzlichkeit seines Gebietes zu behaupten, und wird diese mit allen Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. Es verpflichtet sich weiters, keinem militärischen Bündnis beizu­treten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zuzulassen. – Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, diese Sätze sollten uns allen immer wieder in Erinnerung gerufen werden, und diese Sätze sollen nicht nur eine Floskel sein, sondern unser Leitsatz in dieser Republik! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir führen heute eine Diskussion, die das Herz und die Seele unserer Republik berührt, eine Diskussion über unsere immerwährende Neutralität. Anlass ist die Anfragebeantwortung von Herrn Bundeskanzler Stocker zu unserer parlamen­tarischen Anfrage mit dem Titel „Bekenntnis zur Neutralität: Fehlanzeige?“. Wir haben konkret gefragt, ob die Bundesregierung plant, die Gelöbnisformeln von Regierungsmitgliedern so anzupassen, dass die Neutralität als zentrales Verfassungsprinzip ausdrücklich enthalten ist, ob künftig sichergestellt wird, dass alle Amtsträger der Republik ein klares Bekenntnis zur Neutralität ablegen und welche Maßnahmen die Bundesregierung setzt, um das Bewusstsein für unsere Neutralität in Politik und Öffentlichkeit zu stärken.

Ja, Herr Bundeskanzler, die Antwort war genau das, was die ganze Arbeit dieser Regierung widerspiegelt: ein Rohrkrepierer – ausweichend, schwammig, unverbindlich. Statt eines klaren Bekenntnisses gab es Verweise auf juristische Kommentare, auf angeblich mitumfasste Grundsätze und die altbekannte Formel: Das ist ja ohnehin gemeint. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Neutralität darf nicht nur gemeint werden, sie muss vorgelebt, geschützt und ausgesprochen werden!

Wenn ein österreichischer Bundeskanzler die Neutralität nur noch als Randnotiz behandelt, dann ist das nicht nur enttäuschend, sondern dann ist das ein Schlag ins Gesicht all jener Generationen, die für ein freies, unabhängiges und neutrales Österreich gearbeitet und gekämpft haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau deshalb bringen wir heute auch einen Initiativantrag ein, um die Neutralität künftig im Gelöbnis eines jeden Regierungsmitglieds zu verankern, damit sie nicht mehr zwischen irgendwelchen Fußnoten und politischen Ausreden verschwinden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Heuer jährt sich die Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrags zum 70. Mal, jenes historischen Dokuments, das den Weg in unsere Freiheit und Unabhängigkeit geebnet hat. Am 26. Oktober 1955 beschloss dieses Hohe Haus einstimmig die immerwährende Neutralität Österreichs, und in zehn Tagen begehen wir wieder unseren Nationalfeiertag, jenen Tag, an dem wir uns Jahr für Jahr an diesen historischen Akt der Selbstbestimmung erinnern. Diese Neutra­lität ist das Fundament unserer Zweiten Republik, sie ist das Versprechen an die Welt und an uns selbst, dass Österreich kein Spielball fremder Mächte sein wird und niemals sein soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Schon heute sieht man, wie Österreich unter dem Druck der EU und globaler Organisationen zu einem Dienstleister fremder Interessen degradiert wird: durch vorauseilenden Gehorsam, durch Sanktionen, durch Unterordnung unter internationale Agenden. Staatliche Selbstbestimmung darf nicht zur Verhand­lungsmasse werden. Wer uns die Souveränität entreißt, entreißt uns das Recht, über unsere eigene Zukunft zu entscheiden.

Gleichzeitig erleben wir, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren beträchtliche finanzielle Mittel für den Ukrainekonflikt bereitgestellt hat. Diese Unterstützungsleistungen mögen gut gemeint sein, aber wie wir alle wissen: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie wecken bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die berechtigte Sorge, dass Österreich auf gefährliche Weise seine neutrale Position verwässert. Neutralität heißt nicht, in internationalen Konflikten Partei zu ergreifen, Neutralität heißt, sich nicht in diese hineinziehen zu lassen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wer Österreichs Tradition der Unabhängigkeit ernst nimmt, der muss sicher­stellen, dass finanzielle oder diplomatische Beiträge nicht als Parteinahme verstanden werden können. Genau das ist die Aufgabe einer verantwortungs­vollen Außenpolitik: Frieden fördern, aber nie selbst Teil des Konflikts werden. Neutralität ist kein leeres Wort, Neutralität ist eine Haltung. Neutralität ist Mut – der Mut, sich nicht treiben zu lassen, wenn andere aufrüsten.

Österreich war immer ein Land des Friedens: Wir haben Brücken gebaut, wo andere Mauern errichteten, wir haben vermittelt, wo andere Fronten schufen, und wir haben geholfen, wo andere drohten. Das ist die wahre Stärke Öster­reichs. (Beifall bei der FPÖ.)

Über 80 Prozent der Bevölkerung sprechen sich klar mit einem Ja zur Neutralität aus, doch das bleibt ein leerer Satz, wenn sie nicht im Amtseid und politischen Handeln verankert wird. Die Menschen wollen Bekenntnisse, keine Ausflüchte. Sie wollen eine Regierung, die nicht zuerst an andere denkt, sondern an das eigene Volk und an die eigene Heimat. Das ist wahre Demokratie, das ist Respekt gegenüber denjenigen, die wir hier im Hohen Haus vertreten dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unsere Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit, sie bedeutet Verantwortung: Verantwortung für den Frieden, Verantwortung für Menschlichkeit. Gerade heute, da weltweit wieder Kriege toben, braucht es eine Stimme, die an den Frieden erinnert, und eine Stimme, die sagt: Wir machen da nicht mit. Neutra­lität ist unsere Friedenspolitik, unsere moralische Verpflichtung und unser Erbe. Wenn Österreich neutral bleibt, bleibt es glaubwürdig, frei und ein Ort der Hoffnung in einer unruhigen Welt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn der Herr Bundeskanzler in seiner Anfragebeantwortung behauptet, Neutralität sei ohnehin mitgemeint, denke ich: Wenn Sie wirklich hinter Österreich stünden, Herr Bundeskanzler – vielleicht schaut er ja im Fernsehen zu, da er selbst nicht anwesend ist –, würden Sie nicht zögern. Sie würden die Neutralität nicht nur andeuten, sondern festschreiben, sichtbar machen und verteidigen – das heißt: keine militärische und finanzielle Unterstützung, keine Teilnahme an EU-Waffenprojekten, kein unkontrollierter Kompetenzabfluss nach Brüssel. Nur wer konsequent ist, wird ernst genommen, nur wer mit klarer Haltung auftritt, kann Neutralität glaubwürdig leben! (Beifall bei der FPÖ.)

Die österreichische Neutralität ist wie eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits steht die Neutralität durch das Neutralitätsgesetz im Verfassungsrang, anderer­seits besteht zur Einhaltung der Neutralität aber auch eine völkerrechtliche Pflicht. Die momentane Gelöbnisformel zielt aber eben nur auf die Seite der Verfassung ab und nicht auf die völkerrechtliche Komponente, und genau das nimmt diese Regierung als Rechtfertigung, um die Neutralität permanent auszuhebeln und zu umgehen.

Deswegen frage ich wieder den Herrn Bundeskanzler: Stehen Sie zur immer­währenden Neutralität – vielleicht kann mir das auch der Herr Staatssekretär beantworten –, stehen Sie für eine friedliche Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder? – Denn Neutralität ist kein Relikt, wie das auch immer von den NEOS so schön behauptet wird, sie ist das Fundament der österreichischen Identität. Wer Neutralität schützt, schützt den Frieden, wer Neutralität verteidigt, verteidigt Österreich, und wer zu ihr steht, steht auf der Seite unserer Geschichte und unserer Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)

Neutralität ist unser Versprechen an die Zukunft für ein starkes, freies und stolzes Österreich. Laut unserem Antrag soll deswegen die Gelöbnisformel wie folgt erweitert werden: Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten, die immerwährende Neutralität der Republik Österreich achten und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. – Ich gelobe. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemel­deten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Wortmeldungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Pröll. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Staatssekretär.

RN/92

15.10

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat! Liebe Zusehe­rinnen, liebe Zuseher! Am 15. Mai 2025 feierte die Republik Österreich mit dem Bundeskanzler den 70. Jahrestag der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrags vor dem Schloss Belvedere. In seiner Rede betonte Bundeskanzler Christian Stocker, dass unsere Neutralität, beschlossen im Herbst 1955, mittlerweile ein unverzichtbarer Teil unseres Selbstverständnisses ist. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ach so?) Unsere Neutralität war und ist niemals eine Gesinnungs­neutralität; denn Neutralität heißt nie Gleichgültigkeit – niemals gleichgültig gegenüber Unrecht, niemals neutral gegenüber Angriffen auf die Freiheit anderer. Damals wie heute gilt: Die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren ist unsere Maxime. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS]. – Abg. Kickl [FPÖ]: Dann waren die Schweden im Zweiten Weltkrieg ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zur Beantwortung der parlamenta­rischen Anfrage vom 10. September 2025 zum Thema Bekenntnis zur Neutralität näher ausführen:

Die ersten beiden Fragen beziehen sich auf die Gelöbnisformeln von Regierungs­mitgliedern und ob die Neutralität als zentrales Verfassungsprinzip darin ausdrücklich enthalten ist: Die Gelöbnisformel ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und auch nicht gesetzlich festgelegt. In der Praxis der Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung wird die für die Angelobung des Bundes­präsidenten vorgesehene Formel verwendet. Die Mitglieder der Bundes­regierung geloben demgemäß, die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich zu beobachten. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs sind daher selbstverständlich ohnehin mit umfasst.

Die Fragen drei bis fünf beziehen sich auf das Bewusstsein und die Maßnahmen für die verfassungsmäßig verankerte Neutralität in der österreichischen Politik. Dazu kann ich ergänzend zu der schriftlichen Beantwortung ausführen: Die Bundesregierung bekennt sich auch in ihrem Regierungsprogramm klar zur Neutralität im Einklang mit der Verfassung. Die österreichische Bundes­regierung setzt sich für multilaterales Engagement in der UNO und der OSZE ein. Denn die österreichische Sicherheitspolitik, deren Basis eben auch die aktive Neutralitätspolitik ist, umfasst zahlreiche Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Wir setzen uns für ein möglichst sicheres und friedliches Umfeld für die Menschen und für Österreich ein. Wir versuchen, Bedrohungen und Risiken möglichst frühzeitig abzuwenden, um die Österreicherinnen und Österreicher vor diesen zu schützen, sie einzudämmen und sie gemeinsam zu bewältigen.

Wir setzen uns für die Verankerung eines nachhaltigen und inklusiven Sicherheits-, Demokratie- und Werteverständnisses aller Bürgerinnen und Bürger ein. Die österreichische Bevölkerung soll daher umfassend in sicherheitspolitische Überlegungen eingebunden werden und sich aktiv an der Umsetzung der österreichischen Sicherheitspolitik beteiligen. Österreichs sicherheitspolitische Stellung ist einerseits durch seine verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bestimmt. Das Neutralitätsgesetz von 1955 ist eng mit der neu gewonnenen Unabhäng­igkeit Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg verbunden. Darin ist fest verankert, dass Österreich zum Zwecke der dauernden Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes immerwährend neutral zu sein hat. Und das ist gut so.

Österreich wird sich vor diesem Hintergrund auch in Zukunft aktiv bemühen, als Vermittler auf internationaler Ebene alle Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus dieser spezifischen Stellung ergeben, weiterhin substanzielle Beiträge zur Friedens­sicherung zu leisten und sich an der Gemeinsamen Sicherheits- und Vertei­digungspolitik solidarisch im Einklang mit seiner Verfassung zu beteiligen. Denn Neutralität und europäische Solidarität schließen sich nicht aus, sondern ergänzen einander. 

Eines, sehr geehrte Damen und Herren, muss aber festgehalten werden: Neutral zu sein, bedeutet nicht, gleichgültig zu sein, wenn Völkerrecht gebrochen wird und die Souveränität, die territoriale Integrität oder die Unabhängigkeit eines Staates wie der Ukraine angegriffen wird. Es darf auch keine Täter-Opfer-Umkehr geben. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Was heißt denn neutral, ganz einfach definiert? Wenn du fertig gelesen hast, denkst du drüber nach!) Gerade unsere Neutralität ist es, die uns dazu verpflichtet, an der regelbasierten internationalen Ordnung festzuhalten. Es darf nicht das Recht des Stärkeren gelten. Neutralität ist keine Passivität, sie ist aktives Eintreten für Frieden, Stabilität und internationales Recht. Österreich unterstützt daher alle Initiativen, die zu einem Waffenstillstand führen, denn wir alle wollen einen nachhaltigen, langfristigen und gerechten Frieden. Auch für uns ist klar, dass wir im Rahmen unserer Möglich­keiten einen Beitrag leisten wollen und müssen.

Österreich steht klar auf der Seite des Rechts, der Freiheit und der Menschen­würde. Unsere Neutralität verpflichtet uns dazu, auf Basis des Völkerrechts Haltung zu zeigen. Neutralität ist ein Markenzeichen Österreichs, sie ist histori­sches Erbe und ein Auftrag für uns alle und heute. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

15.15

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Fürst. Die Redezeit gemäß der Geschäftsordnung: 5 Minuten. 

RN/93

15.15

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort unseres Bundeskanzlers Stocker und auch jetzt von Herrn Staatssekretär Pröll auf unsere Anfrage, wie es denn diese Regierung mit unserer Neutralität hält, spricht Bände. Einerseits wird betont, man würde natürlich auf internationaler Ebene versuchen, als neutraler Vermittler zu wirken, und dass Österreich weiterhin Beiträge zur Friedenssicherung leisten würde, aber – und dann kommt immer gleich das Aber, auch bei Ihnen jetzt – andererseits dürfe unsere Neutralität nicht als Gleichgültigkeit verstanden werden, man würde weiterhin aufseiten der EU stehen und solidarisch ihre Maßnahmen unterstützen. – Das geht nicht zusammen! Ich kann nicht neutral sein und gleichzeitig in einem Konflikt bedingungslos auf einer Seite stehen. (Abg. Kickl [FPÖ]: Das ist wie bei der ... das geht auch nicht zusammen!) Das funktioniert nicht, und man hilft damit keiner Seite. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ofenauer [ÖVP]: Das kommt auf die Seite an! Die FPÖ steht anscheinend auf der Seite Putins!)

Und hören Sie bitte auf, von der Stärke des Rechts zu sprechen, das Sie international durchsetzen wollen, damit nicht das Recht des Stärkeren um sich greift! Ihre Politik – von Ihnen allen – hat dazu geführt, dass in Österreich mittlerweile das Recht des Stärkeren, des körperlich Stärkeren, auf unseren Straßen, im öffentlichen Raum und in den Schulen gilt – nur ganz nebenbei bemerkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben ein vollkommen falsches Verständnis von Neutralität. Sie haben diesen Grundsatz aufgegeben und bemänteln das nur damit, dass Sie sich immer noch in einem hohlen Lippenbekenntnis dazu bekennen. Das ist nur eine Beruhigungspille für die Bevölkerung. Denn man fragt sich: Wo sind denn die Bemühungen auf internationaler Ebene? Wo sind denn die Beiträge zur Friedens­sicherung? Da müsste man ja wohl mit beiden Seiten eines Konflikts sprechen. (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Das haben wir getan, das wurde kritisiert von den Frei­heitlichen!) Das hat man da aber überhaupt noch nicht gesehen. Es bringt gar nichts und ist gar kein Beitrag zu einer Friedenssicherung, wenn man pausenlos nur mit einer Seite spricht.

Bundeskanzler Stocker und die ÖVP haben auch noch nie die Ausritte der Außen­ministerin irgendwie diszipliniert. (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Disziplinieren kann nur die FPÖ, die schließt dann ihre Mitglieder gleich aus, wenn sie etwas tun, was ihr nicht passt!) Diese stellt ja wirklich öffentlich die Neutralität infrage, hüpft in ukrainischer Tracht herum und erklärt auch noch lachend, dass Präsident Putin von den österreichischen Behörden zu verhaften wäre, wenn er unseren Boden betritt. Und dann hat man wirklich noch den – unter Anführungs­zeichen – „Mut“, sich als Austragungsort von Friedenskonferenzen ins Spiel zu bringen. – Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern Sie machen damit Österreich zu einer internationalen Lachnummer. Das ist Ihr Beitrag. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur zur Erklärung, weil auch Sie jetzt gerade wieder gesagt haben, Österreich sei neutral, war (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Ist!) aber immer nur militärisch neutral (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Ist, Frau Kollegin!) und nie politisch-moralisch, und Sie hätten immer so gehandelt, gebe ich Ihnen dafür ein Beispiel: 1968, Überfall der Sowjets auf die damalige ČSSR, die Panzer sind eingerückt. Die Warschauer-Pakt-Truppen standen auch an der Grenze zu Österreich. Es war eine sehr, sehr kritische Situation. Österreich war in Alarmbereitschaft. Wie hat sich die damalige österreichische Regierung verhalten? – Vorbildlich, weil tatsächlich neutral. Man hat sich verbal ganz, ganz zurückhaltend geäußert. Das österreichische Bundesheer war in Alarmbereitschaft, aber man hat es nicht an der Grenze aufmarschieren lassen, sondern war zurückhaltend, um nur ja keine aggressive Geste gegenüber den sowjetischen Panzern zu setzen. Die tschechi­schen Flüchtlinge wurden aufgenommen, es ist in großem Maß geholfen worden. 

Man verzichtete aber auf jede Verurteilung der Sowjets. Man erklärte keine bedingungslose Solidarität mit der tschechischen Seite, und es posaunte niemand von der damaligen Regierung heraus, man würde Leonid Breschnew verhaften, wenn er nach Österreich kommt, sondern man hat sich wirklich für eine friedliche Lösung eingesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist auch niemand in tschechischer Tracht herumgehüpft, sondern: Was hat der damalige Bundeskanzler erklärt? – Er hat ausdrücklich erklärt – und das war seine einzige Erklärung zu diesem Konflikt –, Österreich ist neutral, und er hat übrigens den ORF angewiesen, das auch so zu kommunizieren. 

Was will ich damit sagen? – Österreich hat sich damals aus dem Konflikt herausgehalten, ist zu seiner Neutralität gestanden, hat Österreichs Interessen vertreten, hat Österreich und die Bevölkerung beschützt, hat aber tatsächlich geholfen, wo es geht. Dieses Verhalten sollten Sie sich zum Vorbild nehmen. Das ist Neutralität und vorbildliche Haltung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.21

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte schön. 

RN/94

15.21

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht bei dieser Debatte über eine Anfragebeantwortung darum, dass Mitglieder der Bundes­regierung im Rahmen ihres Gelöbnisses bei Amtsantritt auch ausdrücklich die Einhaltung der Neutralität geloben sollen. 

Ja, Neutralität ist wichtig, das wissen wir, und ist im Bewusstsein der Bevölkerung tief verankert, hat deswegen auch einen sehr hohen Stellenwert, auch im Jahr 2025 noch. Die FPÖ macht mit dieser Debatte aber ein Thema zum Thema, das kein Thema ist, denn die Beantwortung unseres Bundeskanzlers Christian Stocker ist vollkommen eindeutig und klar, und wer hören kann, der höre, und er hat gehört, was der Herr Staatssekretär vorgetragen hat.

Seit es unsere Verfassung gibt, geloben die Regierung und auch die Abgeordneten, die Verfassung und alle Gesetze der Republik einzuhalten – und seit 1955 gibt es auch das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität, das heißt, seit 1955 geloben Abgeordnete, die angelobt werden, auch die Einhaltung dieses Verfassungsgesetzes. Also wozu das Ganze? 

Klar ist – auch das möchte ich festhalten –: Österreich ist militärisch neutral, aber nicht politisch neutral. Militärische Neutralität bedeutet: kein Beitritt zu einem Militärbündnis, keine Stützpunkte fremder Truppen auf unserem Land und die Fähigkeit, uns selbst zu verteidigen. An dieser arbeiten wir, und diesbezüglich sind wir mit dem Aufbauplan 2032 plus unserer Verteidigungs­ministerin Klaudia Tanner auch auf einem hervorragenden Weg. (Abg. Reifenberger [FPÖ]: ... dürfen wir Waffen an kriegsführende Länder liefern, oder? Das dürfen wir dann?)

Deshalb nochmals: Wir sind militärisch neutral, aber nicht politisch neutral. Das ist fast allen klar, nur den Freiheitlichen offensichtlich nicht. Deswegen frage ich mich: Warum das Ganze? Warum diese Debatte? Was wollt ihr eigentlich, liebe FPÖ? – Ich glaube, es geht euch um etwas ganz anderes. Am Beispiel des Ukrainekrieges sei vielleicht gefragt: Auf welcher Seite steht ihr? Steht ihr auf der Seite von Putin oder auf der Seite des Völkerrechts und auf der Seite der Europäischen Union? Also wo steht ihr? (Abg. Kickl [FPÖ]: Völkerrecht und Europäische Union?)

Was wollt ihr mit dieser Kurzdebatte? Möglicherweise geht es euch um politische Neutralität, um eine politische Neutralität, die ein Einfallstor für die Verharm­losung eines Angriffskrieges von Putin, von Russland auf die Ukraine darstellt, um eine Haltung, die das Recht des Stärkeren zulässt, die Rechtsbruch eben nicht aufzeigt und nicht dagegen auftritt, eine politische Neutralität, die die Werte, auf denen dieses Europa, auch Österreich, nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut wurde, preisgibt, die eben nicht dagegen auftritt, wenn einem Staat das Existenzrecht abgesprochen wird, die nicht dagegen auftritt, wenn Staatsgrenzen missachtet und mit militärischen Mitteln verschoben werden. 

Meine Damen und Herren, meinen Sie diese politische Neutralität? Wollen Sie das haben? – Also wir wollen das jedenfalls nicht, und Sie bringen es jedenfalls nicht über die Lippen, von einem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine zu sprechen. 

War da nicht etwas mit einem Freundschaftsvertrag mit Putins Partei? Wie ist das mit dem Freundschaftsvertrag, meine Damen und Herren? Wie war das? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Klar ist jedenfalls: Im Regierungsprogramm gibt es ein klares Bekenntnis zur Neutralität im Einklang mit unserer Verfassung. Das beinhaltet auch die Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (Abg. Kickl [FPÖ]: Ach so!), genauso wie ein Engagement in der OSZE und in der UNO – und keinesfalls bedeutet die österreichische Neutralität Gleich­gültigkeit, wenn Völkerrecht gebrochen wird, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.25

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Laimer. – Bitte schön. 5 Minuten sind eingestellt. 

RN/95

15.25

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn die FPÖ sich zum Hüter der Neutralität erklärt, dann ist das ungefähr so glaubwürdig, wie wenn ein Pyromane eine Feuerwehr bei mir in Sankt Pölten gründen würde. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)

Ausgerechnet jene Partei, die rund um die Jahrtausendwende im Parlament einen Dringlichen Antrag für den raschen, mehr oder weniger unverzüglichen Nato-Beitritt Österreichs gestellt hat, will uns heute erklären, was Neutralität bedeutet. Man könnte meinen, die FPÖ ist neutral – aber nur neutral gegenüber der Wahrheit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Erasim [SPÖ]: Ja, das stimmt!)

Ihre Wahrheit ist situationselastisch oder eine Tochter der Zeit. (Abg. Kickl [FPÖ]: Vor 25 Jahren, da wart ihr noch ... EU!) Es hieß von FPÖ-Seite, die Zukunft der europäischen Sicherheitspolitik liegt in der Nato als einzig funktionierender Organisation. (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Da wart ihr noch für die Abschaffung der Wehrpflicht!) Heute wollen Sie ein Bekenntnis zur Neutralität, die ohnehin in einem Bundesverfassungsgesetz verankert ist. (Abg. Kickl [FPÖ]: Wenn ihr es nur anwenden würdet!) Der Text hat sich geändert, das blaue Theaterstück nicht, nur dass die blauen Hauptdarsteller mittlerweile vergessen, was sie im ersten Akt gesagt haben. Ein Beispiel: Sicherheitsdoktrin 2001 unter schwarz-blauer Regierung: Österreich ist allianzfrei. Die Neutralität wurde verschwiegen und erst 2013 unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler wieder in die österreichische Sicherheitsstrategie aufgenommen. (Abg. Kickl [FPÖ]: Wie schaut denn die Sicherheitsstrategie jetzt aus?)

Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! Wer einmal für die Nato, dann gegen die EU, jetzt für Russland ist und sich plötzlich zum Hüter der öster­reichischen außenpolitischen Seele aufspielt, der ist nicht neutral, sondern der ist vielmehr in seinen eigenen Narrativen gefangen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl [FPÖ]: Sagen Sie einmal, kennen Sie Ihre eigene Parteigeschichte? Offenbar nicht!)

Ihr Neutralitätsbegriff endet dort, wo er Ihnen politisch nützt, und beginnt dort, wo es sich medial verkaufen lässt. (Abg. Kickl [FPÖ]: Die Letzten, die den Panzer­kommunisten gratuliert haben!) Neutralität aber bedeutet nicht Gleichgültigkeit und schon gar nicht Naivität. Neutralität bedeutet nicht, Aggressor und Opfer in einen Topf zu werfen, weil man Angst hat, klar Position zu beziehen, oder vielleicht sogar mit dem Aggressor freundschaftlich verbunden ist. Österreichs Neutralität bedeutet, unparteiisch zu sein im militärischen, aber Klarheit im völkerrechtlichen Sinn. Das war in der Zweiten Republik immer so – seit dem Staatsvertrag und auch seit wir, darauf folgend, 1955 in die UNO aufge­nommen wurden. 

Uns als Sozialdemokratie unterscheidet das von Ihnen: Wir stehen zu einer Neutralität, die aktiv ist, die vermittelt (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Das wird dir eh gleich der Shetty erklären als nächster Redner!), die UNO-Friedensmissionen unterstützt, die in der EU und in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Verantwortung übernimmt – Österreich an seinem Platz – und die Wien als Ort des Dialogs stärkt. Österreich ist gemessen an seiner Größe, und darauf können wir stolz sein, einer der stärksten Truppensteller, wenn nicht der stärkste, bei internationalen Friedensmissionen. So viel nur zum Thema Trittbrett­fahrer. Wir sind nicht kriegstüchtig, aber wir sind immer zur Stelle, wenn es gilt, den Frieden zu sichern. Seit 1960 stellen wir Kontingente in der Welt. 

Ihre Version der Neutralität ist allerdings die Version des Bequemen: das Sofa statt der Solidarität (Abg. Kickl [FPÖ]: Na, Sie!), die Abschottung statt der Gestaltung. Österreich war aber immer nur dann stark, wenn es mitgeredet, wenn es vermittelt, wenn es Verantwortung übernommen hat – als Ausdruck des Selbstbewusstseins. Bruno Kreisky hat Neutralität als moralisches Kapital verstanden. Sie machen Neutralität zur Marketingstrategie, und das werfe ich Ihnen vor. 

Österreichs Neutralität lebt nicht durch das, was man darüber proklamiert, sondern durch das, was man daraus macht. Herr Kickl, ein FPÖ-Neutralitätsfestl bei Würstln und Bier (Abg. Kickl [FPÖ]: Da seid ihr neidisch, gell?) am National­feiertag ist dafür zu wenig. (Abg. Kickl [FPÖ] – erheitert –: Da seid ihr neidisch, das weiß man! Da sind mehr Leute als bei euch am Ersten Mai! Aber danke für die Werbung!)

Die SPÖ hat seit Stunde eins vom 26. Oktober 1955 immer das Neutralitätsgesetz verteidigt. Sie – Ihre Vorgängerpartei, der VdU – hat als einzige Partei im Parlament dagegengestimmt. (Abg. Nemeth [FPÖ]: Den Saal verlassen!) Aber es ist so: Gestern Nato, heute Kreml, morgen China. Das einzige Konstante bei der FPÖ ist der Opportunismus und der Kurswechsel.

Und ich sage Ihnen: In Österreich wird weder ein Atomkraftwerk gebaut noch ein Nato-Betritt erfolgen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Aber ihr habt das Atom­kraftwerk gebaut, oder?) Warum? – Weil es dazu einen ausgeprägten Grund­konsens in der Bevölkerung und eigentlich bei allen Parteien gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.30

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Klubobmann Shetty. – Bitte.

RN/96

15.30

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Gar nicht in Tracht?) Ingeborg Bachmann schreibt: „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar.“ Das ist etwas, das auch für uns als Politiker und Politikerinnen Leitspruch sein sollte. Wir wurden – repräs­entativ – von den Menschen gewählt, und zwar nicht, um dem Volk nach dem Mund zu reden, sondern um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Und wenn sie mal komplizierter sind, wenn sie mal unpopulärer sind, dann ist es unsere Aufgabe – dafür werden wir gut bezahlt –, uns die Zeit zu nehmen, um diese komplizierten Entscheidungen zu erklären. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl [FPÖ]: Und dann hinaus zu den Leuten ...!)

Zum aktuellen Thema ist die Wahrheit: Europa, ja, auch Österreich wird ange­griffen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Das ist unfassbar!) Jetzt gerade, in diesem Moment wird ein hybrider Krieg gegen Europa geführt (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Gerade das ist der Neutralitätsbruch, und der ist auch gefährlich!) – durch Wahl­beeinflussung, durch Fake News, durch Sabotageakte, durch Brandstiftung, durch Vandalismus, mit Cyberattacken gegen unsere Institutionen. Das Ziel dabei ist klar: uns zu destabilisieren, unsere Entschlossenheit zu testen, Europa zu spalten und damit die Unterstützung für die Ukraine zu schwächen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Einen Pornoverdacht habts im Außenministerium gehabt! Nicht die Russen! )

Wir können gerne – ich mache das jetzt auch gleich – über Ihr Thema, über die Neutralität sprechen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Nicht die Russen! Auf den falschen Seiten warts unterwegs!) Zuerst aber noch ein Satz zu Ihrer Haltung: Sie reden über die Neutralität, aber Sie stehen auf der Seite Russlands in einem Krieg gegen die Ukraine. (Abg. Kickl [FPÖ]: Wir machen beide Augen auf und beide Ohren!) Sie reden über die Neutralität, aber Sie haben einen Freundschaftsvertrag mit Putins Partei Einiges Russland, und Sie reden über die Neutralität, aber Sie waren es, die mit Ihrer Außenministerin auf Kuschelkurs mit Putin waren. (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, auf deren Vorderseite die vor Wladimir Putin knicksende Karin Kneissl und auf deren Rückseite Karin Kneissl, die mit Hunden an der Leine über den Roten Platz geht, zu sehen ist.) – Das waren Sie. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Erinnern Sie sich nicht, Herr Kickl? Das war Ihre Außenministerin. (Abg. Kickl [FPÖ]: Das ist Ihr Koalitionspartner, den man im Hintergrund sieht!) Und jene Außenministerin, ja, die spaziert jetzt mit ihrer Hundeschar durch Moskau und arbeitet für das russische Regime. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ja, aber im Hintergrund des Fotos ist Ihr jetziger Koalitionspartner zu sehen!) Das war Ihre Außenministerin (Abg. Kickl [FPÖ]: Die waren alle dort!), das, sehr geehrte Damen und Herren, ist nicht neutral und das ist auch nicht patriotisch. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl [FPÖ]: Trennen Sie sich von der ÖVP! Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Ihr wart auf Schmodderseiten im Außenministerium, nicht der Putin!)

Ich würde sogar weiter gehen: Wie können Sie es überhaupt wagen, bei diesen Bildern, die um die ganze Welt gegangen sind, das Wort Neutralität in den Mund zu nehmen, Herr Kickl? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl [FPÖ]: Sehen Sie, wer da im Hintergrund drauf ist? Lauter Schwarze!)

Aber jetzt zur Neutralität, zu Ihrem Thema, das Sie heute besprechen wollen: Ich sage das in aller Deutlichkeit: Egal wie oft, wie fett, wie dick Sie Neutralität in die Verfassung schreiben wollen (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Ihr warts auf Porno­seiten, nicht der Putin! Das war im Außenministerium, und ganz Österreich weiß es!), einem russischen Hacker wird es auch künftig vollkommen egal sein, ob unsere Server im neutralen Linz oder im Nato-Land in Leipzig stehen. Diese Neutralität war der Kompromiss - - (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Eure Diplomaten waren auf falschen Seiten!) – Herr Kollege Schnedlitz, beruhigen Sie sich bitte – für Ihre Gesundheit, bitte. (Heiterkeit bei den NEOS. Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Ihr wisst, ihr wart auf einschlägigen Seiten unterwegs, nicht Putin hat gehackt!)

Diese Neutralität war der Kompromiss eines geteilten Europas und sie war zentral – damals. Doch heute leben wir im Jahr 2025, in einer Welt, in der Drohnen statt Panzer, in der Cyberattacken statt Bombenteppichen die Grenzen bedrohen. Die Wahrheit ist – und alle hier wissen es –, die Neutralität alleine schützt uns nicht. Wir alle wissen es. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der zweite Teil der Wahrheit – und das ist der gute Teil der Wahrheit –: Wir sind 1995 der Europäischen Union beigetreten, und damit auch der Gemein­samen Außen- und Sicherheitspolitik. Ich weiß, die wollen Sie auch – mit dem Öxit, dem Austritt Österreichs aus der Europäischen Union – abschaffen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Sie wollen Österreich auflösen in die vereinigten Staaten von Europa!) Das wollen die Österreicherinnen und Österreicher aber nicht. Mit diesem Beitritt haben wir, verfassungsrechtlich abgesichert mit einer Zwei­drittelmehrheit im Nationalrat und mit einer Volksabstimmung mit einer Wahl­beteiligung von 82 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, einen ganz klaren Auftrag. Seit dem EU-Beitritt ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Verfassungsrang abgesichert, also genau auf der gleichen Ebene wie das Neutralitätsgesetz. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Wie ist das mit der Ukraine?) 

Geltendes österreichisches Recht besagt also, wir dürfen uns – und das wird wohl hoffentlich von niemandem von Ihnen bestritten – an allen Verteidigungs­maßnahmen der EU beteiligen. Wir sind aufgrund der irischen Klausel nicht dazu verpflichtet, aber wir haben jedes Recht dazu, und das ist auch verdammt gut so, denn wir können uns als kleines Land nicht gegen jede Gefahr alleine verteidigen. Raketen und Drohnen müssen so weit wie möglich vor der eigenen Grenze abgefangen werden, und auch bei Cyberangriffen oder hybrider Kriegsführung geht alleine gar nichts mehr. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Ihr wart auf Pornoseiten! – Abg. Kickl [FPÖ]: Wir waren ja kein Angriffsziel!) – Die Welt, Herr Kickl, ist vernetzt, wir leben nicht mehr im Mittelalter, auch wenn Sie das vielleicht gerne hätten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Der Pornobotschafter heißt nicht Putin! – Abg. Kickl [FPÖ]: Bis Sie ins Außenministerium gekommen sind, waren wir kein Angriffs­ziel!)

Die Frage, vor der wir also stehen, Herr Kickl, ist: Wie machen wir die Verteidigung? Machen wir sie alleine mit einem Zaun um Österreich, mit einer Festung Österreich, wo wir uns einschachteln, oder machen wir sie gemeinsam mit unseren europäischen Partnern? (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Haben Sie überhaupt gedient?) Wir finden, wir haben eine ganz klare Haltung dazu: Europa muss stärker zusammenwachsen. Gemeinsam sind wir stärker als alleine. Wer das nicht versteht, bleibt schwach, Herr Kickl. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl [FPÖ]: Rücken Sie ein und leisten Sie Ihren Wehrdienst! Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen.)

Schlusssatz, Herr Präsident: Die Zukunft liegt in einem gemeinsamen, in einem selbstbestimmten, verteidigungsfähigen geeinten Europa, in einem Europa, das für sich selbst steht und sich auch selbst verteidigt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ihr wollt ja Österreich überhaupt abschaffen, hab’ ich gehört! Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Ihr habt den Virus von Schmodderseiten, nicht von Putin!)

15.36

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abge­ord­neter Stögmüller.

RN/97

15.36

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zusehe­rinnen und Zuseher! Was wir heute hier wieder erleben, ist, dass die FPÖ nichts anderes versucht, als wieder einmal die Neutralität als Vehikel für die politische Spaltung und Polarisierung zu missbrauchen und die Ängste der Bevölkerung, die aktuell ja auch sehr nachvollziehbar sind, auch entsprechend für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren.

Sie behaupten, mehr Österreich sei durch Abschottung, Nationalismus und Ausstiegsrhetorik zu erreichen – und das ist ja das, was man auch sieht, wenn man die Anträge durchliest: Es geht um nichts anderes als um diese drei Punkte. Aber genau das Gegenteil ist richtig: In einer Welt – und Kollege Shetty hat es gut ausgeführt (Abg. Kickl [FPÖ]: Die zwei verstehen sich! Abg. Hafenecker [FPÖ]: Da verstehen sie sich!) –, die vernetzt ist, wo es immer mehr Krisen gibt, die immer vernetzter sind, bedeutet mehr Österreich immer auch mehr Europa, mehr Zusammenarbeit und eben auch mehr Verantwortung. Das wird nicht ausbleiben, da braucht es mehr Zusammenarbeit.

Der FPÖ-Slogan: Mehr Österreich!, klingt großmütig, ist aber nichts weiter als eine hohle Phrase ohne Substanz. Es geht Ihnen gar nicht um die tatsächlichen Gefahren, denen wir uns als Republik stellen müssen. Wollen wir ernsthaft hier die Frage stellen, ob die Angelobungsformel von Politikerinnen und Politikern diskutiert werden muss, oder diskutieren wir darüber, wie wir Österreich sicher machen können? – Das wäre die Frage. Das wäre der Antrag heute. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Darüber wäre es notwendig, zu diskutieren: Wie schaffen wir mehr Sicherheit in Österreich?, und nicht, ob wir an der Angelobungsformel etwas ändern müssen. Das wäre der Antrag, den wir bräuchten. Das war es aber leider nicht. (Abg. Darmann [FPÖ]: Habt ihr die Anträge eingebracht?)

Und wenn die FPÖ heute die Forderung erhebt, die im Endeffekt nichts anderes bedeutet als Rückzug aus internationalen Kooperationen, dann ist auch klar: Das ist nationales Theater, das hier gespielt wird, und das dient nicht den Öster­reicherinnen und Österreichern, sondern rein ideologischen Interessen. Letztlich hilft man nur wieder den Feinden, die diese Demokratie zerstören möchten. Es geht da um hybriden Krieg, es geht um Destabilisierung, es geht genau um diese Polarisierung – das ist das, was ihr wollt: diese Polarisie­rung.

Wie glaubwürdig ist eine Neutralitätsdebatte vonseiten einer Partei, die nach wie vor enge freundschaftliche Beziehungen zu Russland hat? Du hast das gut aufgezeigt, Kollege Shetty: diese Frau Ministerin Kneissl – ich nehme sie nur als Beispiel –, der Knicks. Wo warst du da, Herbert? (Abg. Kickl [FPÖ]: Nicht dabei! Nicht dabei!) Wo warst du da? (Abg. Kickl [FPÖ] – in Richtung ÖVP weisend –: Die waren alle dabei!) Warum hast du nicht gesagt: Karin, ein Knicks vor Putin ist vielleicht schädlich für die Neutralität, vielleicht ist das nicht gut fürs Ansehen!? – Wo warst du da (Abg. Kickl [FPÖ]: Nicht dabei!), Herbert? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Das fragen wir uns doch. (Abg. Kickl [FPÖ]: Nicht dabei!) Wo war da die Neutralitätsfraktion? Oder war die 25 Jahre zurück bei pro Nato? Na, wo warst du da? Das muss man sich schon fragen. Und dann reden wir noch weiter. (Rufe bei der FPÖ: Wo warst du?) – Na, ich war im Bundesrat! Ich habe mich das schon gefragt: Wo ist die Neutralität? Aber trotzdem, ich habe anscheinend mehr gefragt als ihr. 

Aber wo wart ihr, als Herr Peterlik, der Generalsekretär der FPÖ-Kneissl, die Nowitschok-Formel angeblich ausländischen Agenten weitergab? (Abg. Kickl [FPÖ]: Wo gehört der Herr Peterlik hin?) Na, wo wart ihr da? (Abg. Kickl [FPÖ]: Der ist so schwarz wie ein Kübel Russ!) Wieder: Wenn es um Russland geht, seid ihr blind.

Vielleicht schenkt ihr euch da nichts, aber es geht um die Neutralität, Leute. Wo ist die Neutralität da wieder geblieben? Sie geben sich gerne als Heimatpartei, als Beschützer Österreichs, sabotieren aber bei jeder Gelegenheit die Sicherheit dieses Landes. Das sollten wir diskutieren. Reden wir über Sky Shield, eine Initiative, die Europa sicherer machen sollte! 

Ich bin dafür, dass wir das gemeinsam mit Europa machen, dass wir gemeinsam Einkaufsplattformen schaffen, dass wir gemeinsam diese Herausforderungen angehen, ob es jetzt um Cyberangriffe geht, hybride Kriegsführung, Energie­unabhängigkeit, Desinformation, Klimakrise und, ja, auch Migration. Nur europaweit und gemeinsam können wir dieses Problem lösen, aber da braucht es mehr Kooperation, nicht weniger. (Beifall bei den Grünen.) 

Sie stellen sich ja aus Prinzip und aus Ideologiegründen quer. Das ist keine staats­politische Haltung, das ist im Endeffekt Realitätsverweigerung, denn in einer globalisierten Welt kann sich kein Land, auch Österreich nicht, den globalen Entwicklungen entziehen. Das geht einfach nicht. 

Meine Damen und Herren, wir müssen es klar benennen, wenn hier Schein­debatten geführt werden, die nur ablenken sollen. Wir müssen deutlich machen, wer spaltet und wer Lösungen anbietet. Lassen Sie uns die Neutralität nicht als Schlagwort missbrauchen, sondern als Auftrag für Verantwortung, Dialog und Frieden verstehen! Richten wir unseren Kompass neu aus, hin zu einem öster­reichischen Interesse, das in Europa verwurzelt ist und durch Zusammenarbeit auch gestärkt wird, denn wer heute von mehr Österreich redet, muss bereit sein, Verantwortung zu übernehmen, auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnerinnen und Partnern. Das ist notwendig. 

Wer das nicht will, entzieht sich dieser Verantwortung, Österreichs Zukunft aktiv zu gestalten. Schaffen wir wirkliche Sicherheit mit unseren Partnerinnen und Partnern und hören wir auf mit dieser ideologisch getriebenen Spaltung der Österreicherinnen und Österreicher! Machen wir wirklich etwas für Öster­reich! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) 

15.41

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich nehme die Verhandlungen über die Tagesordnung wieder auf. 

RN/98

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 413/A der Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (243 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. Ich erteile es ihm. Seine einge­meldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/99

15.41

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätztes Plenum! Ja, nach dieser emotionalen Kurzdebatte ist es schwierig, wieder in die normale Tagesordnung einzusteigen, aber die Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes, die wir jetzt diskutieren werden, hat in gewisser Hinsicht auch etwas mit österreichischen Interessen, dem Verhältnis Österreichs zur Europäischen Union und dem Verhalten der österreichischen Regierung dieser gegenüber zu tun.

Wie viele von Ihnen wissen, hat es im heurigen Jahr einen Beschluss zum europäischen Gesundheitsdatenraum gegeben, einen Beschluss, der Österreich verpflichtet, bis zum Frühling 2029 Strukturen zu schaffen, dass es zu einem Datenaustausch, zu einem Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den europäischen Staaten kommen kann. Es geht da um elektronische Verord­nungen, es geht da um eine elektronische Patientenakte und um weitere Gesund­heitsdaten, die für Gesundheitsdienstleister innerhalb der Europäischen Union, aber auch für Bürger:innen in der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden sollen.

Das hört sich jetzt einmal auf den ersten Blick gar nicht so unvernünftig an, grundsätzlich vernetzt sich natürlich alles immer mehr, aber es gibt halt wie so oft auch da einen Haken.

In Österreich ist diese digitale Datenspeicherung im Gesundheitsbereich im Gesundheitstelematikgesetz geregelt. Dieses Gesetz ist durch die vielen Erweiterungen und Ergänzungen, die es in den vergangenen Jahren gegeben hat, viel zu komplex und viel zu verschachtelt geworden. Es ist teilweise widersprüchlich, die Zuständigkeiten liegen einmal hier, einmal dort, die Rechte sind ganz unterschiedlich gefasst. Ein wunderschönes Beispiel, das wir auch in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses diskutiert haben, ist der sogenannte E-Impfpass, bei dem das Datenziel und die Datenhoheit im Gesundheitsministerium, also beim Gesundheitsminister, angesiedelt sind – an einem Ort, wo Gesundheitsdaten der österreichischen Bürger sicherlich nicht hingehören, da sind wir uns hoffentlich einig – und bei dem es auch keine Opt-out-Möglichkeit gibt, so wie das eigentlich bei allen anderen Gesund­heitsdaten grundsätzlich vorgesehen ist.

Ein entsprechender Antrag von mir, dass dieser E-Impfpass in das normale Elga-System integriert werden soll, wurde im Gesundheitsausschuss zum wiederholten Mal vertagt. Aber sei’s drum – das wäre ja nur ein Bereinigungsschritt im bestehenden Gesundheitstelematikgesetz gewesen.

Jetzt kann man der Regierung zugutehalten, dass sie in den Regierungs­ver­handlungen offensichtlich erkannt hat, dass das Gesundheitstelematikgesetz in der jetzigen Form nicht funktional und widersprüchlich ist. Deshalb wird im Regierungsprogramm der jetzigen Bundesregierung die Notwendigkeit einer Neukodifizierung des Gesundheitstelematikgesetzes angesprochen. – Gut, dem könnten wir uns ja durchaus anschließen, dass das notwendig wäre. Wenn die Rechte der Bürger gewahrt werden, sie die Hoheit über ihre eigenen Gesundheitsdaten haben – wir sind uns, glaube ich, auch da einig, dass die persönlichen Gesundheitsdaten sehr, sehr sensible Daten sind, die einen sehr hohen Schutz benötigen, die eine sehr hohe Transparenz benötigen –, wenn festgeschrieben wird, was mit diesen Daten passiert, in der Primärnutzung, in der Sekundärnutzung, wer aller darauf Zugriff hat, in welchem Umfang sie überhaupt gespeichert werden und so weiter – das wäre alles nachvollziehbar –, und wenn wir dann vielleicht auch noch die Verordnungsermächtigungen weg­bekommen, die das Ministerium momentan im Datenschutzbereich hat, dann wäre das ganz gut, dann könnte man sich der ganzen Sache annähern.

Aber was macht diese Bundesregierung? – Sie schickt kurz vor knapp eine Regierungsvorlage zu einer umfangreichen Änderung des Gesundheits­telematikgesetzes in Begutachtung, in vorauseilendem Gehorsam einer Richt­linie, die erst im Frühling 2029 umzusetzen ist. Dann zieht sie diese Regierungsvorlage wieder zurück und bringt über ihre Abgeordneten am Vortag der Sitzung des Gesundheitsausschusses einen Antrag über eine Trägerrakete ein: schlecht gemacht, die gesamte Kritik aus dem Begutachtungsverfahren praktisch nicht berücksichtigt, ja nicht einmal die formellen Anpassungen des Verfassungsdienstes berücksichtigt. Ein 53 Seiten umfassender gesamt­ändernder Abänderungsantrag hat uns da im Gesundheitsausschuss erreicht, und das, obwohl Sie ja selber schon erkannt haben, dass das Gesetz vorher schon nicht praktikabel war und neu hätte aufgesetzt werden sollen. 

Die ganze Kritik, ob das jetzt vom Datenschutzrat war, von der Datenschutz­behörde, vom Justizministerium, vom Verfassungsdienst, all das schieben Sie zur Seite: dass der Umfang nicht geklärt ist, dass die Berechtigungen nicht in Ordnung sind, dass der Datenschutz gefährdet ist, dass die Betroffenen über die Daten nicht ausreichend Transparenz haben, dass die Sekundärnutzung nicht festgelegt ist, und viele Kritikpunkte mehr.

Ich könnte Ihnen eine ganze Liste aufzählen, aber dafür reicht meine Redezeit bei Weitem nicht aus. All das schieben Sie zur Seite. Und warum? – Weil Sie sich, wenn Sie das jetzt husch, pfusch beschließen, noch 2,8 Millionen Euro EU-Förderung sichern können. 

Liebe Frau Staatssekretärin, ganz ehrlich: Bleiben Sie doch wenigstens bei der Erkenntnis, die Sie vernünftigerweise in den Regierungsverhandlungen gehabt haben! Setzen wir das ganze Gesetz neu auf! Arbeiten wir vernünftig und unter Berücksichtigung der berechtigten Kritik all der Stellen, die sich diesen Gesetzentwurf angeschaut haben, das Ganze auf! Schauen wir, dass wir zu einer gesetzlichen Lösung kommen, die die Interessen der österreichischen Bürger und ihre Gesundheitsdaten schützt und nur das zur Verfügung stellt, was wirklich Sinn hat, was dann auch funktioniert, nämlich zu einem Zeitpunkt, zu dem es auch funktionieren kann, denn all die Anbindungs- und Schnittstellen gibt es ja noch gar nicht auf europäischer Ebene, und es wird sie nächstes Jahr auch noch nicht geben. Selbst in Österreich wird es bis Ende 2028 dauern, bis tatsäch­lich jeder relevante Gesundheitsdienstleister an Elga und an die entsprechende Datenspeicherung angebunden sein wird. 

Also wir haben überhaupt keinen Grund zur Eile. Die Sicherheit der Gesundheits­daten der österreichischen Bevölkerung ist wichtiger als kurzfristige 2,8 Mil­lionen Euro Förderung. Wir werden wahrscheinlich sowieso noch den doppelten und dreifachen Betrag aufwenden müssen, weil wir das System bis 2029 noch so oft an das, was rundherum passiert, werden adaptieren müssen, sodass diese Förderung wahrscheinlich eh nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. 

RN/99.1

Deshalb stelle ich heute auch einen Antrag auf Rückverweisung an den Gesund­heitsausschuss. Nehmen wir uns die Zeit für die Debatte, reden wir gemeinsam darüber und schauen wir, dass wir tatsächlich eine Lösung im Sinne der öster­reichischen Bevölkerung finden! (Beifall bei der FPÖ.) 

15.48 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeord­neter Silvan. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/100

15.48

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich darf im Namen meines Kollegen Antonio Della Rossa die Gruppe der Friedl-Kubelka-Schule recht herzlich begrüßen. – Herzlich will­kommen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.) 

Also ich nehme zur Kenntnis: Beim vorigen Tagesordnungspunkt hat die FPÖ die Regierung, die Frau Bundesministerin dafür kritisiert, dass sie zu viel Geld für die NGOs ausgibt. Jetzt wird die Bundesregierung dafür kritisiert, dass sie sich 2,8 Millionen Euro von der EU als Förderung für dieses Projekt abholt. Irgendwann müsst ihr euch entscheiden, was ihr jetzt wollt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Also einmal so und einmal so. Es passt euch immer irgendetwas nicht. 

Weil wir gerade beim Gesundheitssystem sind – bevor ich zum Gesundheits­telematik­gesetz zu sprechen komme –: Ich habe mir die Rede des Kollegen Schnedlitz vorhin angehört – er hat sehr emotional agiert –, und Sie haben sinngemäß gesagt: Bei uns hat niemand einen Platz, der den Menschen in die Geldbörse greift, ohne vorher Alternativen zu prüfen.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Landeshauptfraustellvertreterin in Salzburg aus der Partei ausschließen werden, denn sie verweigert die Auszahlung des Pflegebonus für das Pflegepersonal, während sie sich voriges Jahr, vor zehn Monaten, eine Gehaltserhöhung von 4,5 Prozent genehmigt hat. Sie verweigert die Auszahlung mit dem Argument, dass sie sagt: Die Beschäftigten in der Pflege haben in den letzten Jahren gute Lohnabschlüsse erhalten. Gleichzeitig sagt Kollegin Svazek: „Wer gute Politiker will, die sich das auch zukünftig noch antun, muss dem Berufsstand auch einen Wert beimessen.“ – Das ist eure Sozialpolitik. Das ist eure Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Jetzt zum Gesundheitstelematikgesetz – Kollege Kaniak hat das ja sehr drastisch dargestellt. Worum geht es? – Es geht um ein EU-Rezept, es geht um eine EU-Patientenkurzakte. 

Ein kurzes Beispiel: Jemand ist dienstlich im Ausland, zum Beispiel eine Arbeiterin, ein Arbeiter auf Montage, und der Einsatz dauert länger als geplant. Er braucht lebensnotwendige Medikamente, weil sie ihm im Ausland ausge­gangen sind. Er kann sich jetzt ohne Sprachbarrieren mit dem E-Rezept überall in Europa seine Medikamente abholen. – Das ist der Hintergrund. 

Jetzt haben Sie logischerweise gesagt, wir sind da Vorreiter. Wenn wir zu spät dran sind, kritisiert ihr es, jetzt sind wir Vorreiter, und das kritisiert ihr auch. Man muss ja nicht immer der Letzte sein. 

Darum geht es: Es geht um eine EU-Patientenkurzakte, dass man da reinschauen kann, auch wenn man im Urlaub ist oder wenn Touristen bei uns auf Urlaub sind und es ihnen schlecht geht und man ins Spital kommt. Es geht einfach um eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Um nichts anderes geht es in diesem Gesetz – um nichts anderes! Es ist eine Verbesserung. Es ist eine Verbesserung für die Versicherten, es ist eine Verbesserung für die Patienten, und deswegen unterstützen wir das, ganz einfach. (Abg. Erasim [SPÖ]: Aber das will ja die FPÖ nicht, dass sich etwas verbessert! – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Vielen Dank an die Ministerin, an die Staatssekretärin, dass das so gut klappt. Wir sind einen Schritt weiter bei der Digitalisierung, wir sind einen Schritt weiter bei der Modernisierung unseres Gesundheitssystems – das, was in Wirklichkeit eure Gesundheits- und Sozialminister:innen verschlafen haben. Wir machen unser Gesundheitssystem jetzt wieder fit für die Zukunft. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP]. – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort - - (Abg. Silvan [SPÖ] – in Richtung des Präsidenten –: Den Abänderungsantrag habe ich vergessen!) – Bitte.

Abgeordneter Rudolf Silvan (fortsetzend): Ich habe vergessen, einen Abände­rungs­antrag einzubringen. 

RN/100.1

Die Abgeordneten Rudolf Silvan, Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen bringen folgenden Abänderungsantrag ein: Der dem eingangs genannten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird im Artikel 1 abgeändert. Es geht in Wirklichkeit um redaktionelle Änderungen und um die Einfügung der Wortfolge „Behinderungen“ und „und Einrichtungen der teilstationären Tagesbetreuung“. 

Der Antrag liegt auf. – Danke. 

15.52

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/100.2

Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (AA-35)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht, er wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Wurm. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. 

RN/101

15.52

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich versuche, es ein bisschen einfach zu formulieren, weil es ja doch vielleicht ein bisschen ein komplexeres Thema ist: Wir sprechen heute über die sogenannte EU-Patientenakte – muss man nicht mögen, kann man mögen.

Das heißt, die Europäische Union möchte jetzt von jedem Europäer – das heißt, auch von Ihnen zu Hause – eine Patientenakte haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wie gesagt, wenn einer will, dass in Brüssel alle wissen, welche Medikamente er nimmt, welche Krankheiten er hat, kann man das ja machen. (Ruf bei der SPÖ: Du musst froh sein, wenn du ein Medikament kriegst!) Es wird aber – ich glaube, das kann ich sagen – ganz, ganz viele geben, die das vielleicht nicht wollen (Abg. Erasim [SPÖ]: Dass sie Medikamente bekommen?), und da sind wir schon beim Grundproblem dieser ganzen Geschichte. 

So, wie Sie das erklärt haben, kann man auch formulieren: Sie verkaufen jetzt für 2,8 Millionen Euro EU-Förderung alle Patientendaten nach Brüssel. Das wäre jetzt eine verkürzte Version. (Abg. Silvan [SPÖ]: Nein! Nein!) – Nein? Habe ich das falsch verstanden? (Rufe bei der SPÖ: Ja!) – Ja okay, das habe ich falsch verstanden. (Abg. Silvan [SPÖ]: Die Selbsterkenntnis ist da, Peter!) Das passiert mir ja oft (Heiterkeit des Redners), dass ich etwas ganz falsch verstehe. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP]. – Ruf bei der SPÖ: Peter, wie so vieles! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) 

Das kann ja oft so sein. Dann habe ich das jetzt wirklich falsch verstanden. Die Europäische Union macht das also sicher ganz anders – aber das sollten Sie zu Hause wissen. Ich glaube, wir alle haben ja auch in Coronazeiten erlebt, wie schnell ein System kippen kann, und wir reden da über die intimsten, sensibelsten Daten, die man haben kann, nämlich die eigenen Gesundheitsdaten. (Zwischen­ruf des Abg. Silvan [SPÖ].)

Beim Elga-System kann man in Österreich – noch, sage ich – hinausoptieren, beim elektronischen Impfpass, den ja auch alle mit Gewalt einführen wollen, kann man das nicht. Ich bin schon gespannt, wie schnell es dann, wenn das dann einmal funktioniert, im Falle des Falles gehen wird, wie schnell dann auch entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Das haben wir mittlerweile ja alles auch gelernt. 

Die Gruppe jener in Österreich, die das nicht haben wollen, vertreten offensichtlich nur wir, und wir machen das mit Überzeugung. Das heißt, wir stehen auf dem Standpunkt: Wenn einer seine intimsten Dinge nach außen tragen will, teilen will, kann er das gerne machen, aber es muss und soll die Möglichkeit bestehen, diese Daten – das sind ja wertvolle Daten – auch für sich zu behalten. Mit diesem Gesetz heute öffnen Sie wieder einmal Tür und Tor genau für diese – sage ich einmal – digitale Überwachung und digitale Kontrolle, die wir ablehnen. Und das sollten zumindest die Österreicher einmal von uns erfahren, wenn Sie es ihnen schon nicht erzählen wollen. (Abg. Silvan [SPÖ]: Das ist freiwillig!)

Weil wir das im Gesundheitsausschuss diskutiert haben: Ihr habt eine Philosophie, die heißt, die Österreicher sollen zukünftig im Gesundheitsbereich 1450 anrufen oder am besten ein E-Mail schreiben, dann am besten ambulant aufge­nommen werden und erst, wenn alle Stricke reißen, dann stationär. Das lehnen wir natürlich ab. Wir wollen eigentlich noch eine Gesundheitsversorgung haben, bei der ich als Patient wirklich hingehen kann und mich nicht zuerst ans Telefon hängen muss, ein E-Mail schreiben muss oder irgendeine App herunterladen muss. Das ist aber das System, das ihr machen wollt. (Rufe bei der SPÖ: Nein! Auch nicht! – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Best Point of Service!) 

Zusammengefasst noch einmal – vielleicht habe ich es wirklich falsch verstanden (Rufe bei der SPÖ: Ja!); es wollen ja alle nur das Beste –: Offensichtlich will die Europäische Union von jedem EU-Bürger einen persönlichen digitalen Gesund­heitsakt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich will das mit Sicherheit nicht nach Brüssel geben. Diese Möglichkeit müssen wir erhalten, dass Menschen in Österreich sagen können: Okay, meine persönlichen Gesundheitsdaten gehören nur mir und dem Arzt, dem ich sie übergebe, aber ich will nicht, dass in ganz Brüssel meine Gesundheitsakten aufliegen! – Da unterscheiden wir uns halt wieder einmal ganz deutlich von euch vieren. Das ist ja relativ einfach zu verstehen. (Abg. Schatz [SPÖ]: Ja, weil wir es verstehen! – Zwischenruf des Abg. Silvan [SPÖ].) Liebe Zuschauer, bei Rückfragen können Sie mich gerne anrufen oder mir ein E-Mail schreiben. (Rufe bei der SPÖ: Nein!)

Das sind die Tatsachen. Das heißt, jetzt wird von diesen vier Parteien – alle vier seid ihr dafür – dieses Gesetz gemacht, mit dem dieser digitalen Überwachung noch einmal Tür und Tor geöffnet wird. Wir lehnen das kategorisch ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.57

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abg­eordnete Juliane Bogner-Strauß. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/102

15.57

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause oder von wo auch immer Sie unsere Sitzung verfolgen! Zwei meiner Vorredner sind jetzt vor allem darauf eingegangen, was die Nachteile eines europäischen Gesundheitsdatenraumes sein könnten, des EU-Rezeptes sein könnten. (Abg. Wurm [FPÖ] – erheitert –: Ah, die gibt es doch! Die gibt es doch, oder?) – Ich sagte, was die Nachteile „sein könnten“. (Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ].) Natürlich muss man da genau hinschauen. (Abg. Deimek [FPÖ]: Aber man muss auch schnell wieder weg­schauen!) Aber Österreich möchte – und darauf wollen wir dann auch stolz sein – bei der sicheren Nutzung von Gesundheitsdaten eine Vorreiterrolle einnehmen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Na klar, Datensicherheit! – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Wir reden heute über das Gesundheitstelematikgesetz. Mein Kollege Silvan hat schon erwähnt, das ist ein sehr sperriger Begriff, ein sehr großes Gesetz, und es steht schon viel drinnen. Wenn man es sich durchliest, dann findet man aber extrem Spannendes und extrem Zukunftsorientiertes. (Abg. Deimek [FPÖ]: Und Widersprüchliches!)

Ich möchte auf das EU-Gesetz und die Patientenkurzakte fokussieren und das an Beispielen festmachen. Eines wurde schon erwähnt: wenn jemand im EU-Ausland arbeitet, im EU-Raum arbeitet, dort länger bleibt und Medikamente braucht. – Ich könnte zehn weitere Beispiele anfügen. 

Meine Tochter zum Beispiel nutzt gerade von der Schule aus das großartige Programm Erasmus plus und ist in Madrid. Was habe ich als Mama gemacht? – Ich habe ihr natürlich einen Riesenkoffer Medikamente eingepackt, bevor sie für ein paar Wochen nach Madrid gefahren ist – der Herbst kommt, viele Viren sind im Anmarsch –, damit sie gut versorgt ist. 

Kollege Kaniak, ich verstehe auch, dass es für Sie ein Anliegen ist, wenn man alles in den österreichischen Apotheken einkauft und mit in den Urlaub nimmt – das könnte in deinem Fall natürlich ein bisschen Eigennutz sein (Heiterkeit des Abg. Silvan [SPÖ]) –, aber es ist viel einfacher, wenn man nicht so viel einpacken muss, auf Urlaub fahren kann, und, sollte man dort krank werden, einfach anrufen und über das EU-Rezept die Medikamente dort in der Apotheke abholen kann. Das heißt, es gibt eine Patientensicherheit, es gibt eine Fälschungs­sicherheit und es gibt eine Behandlungskontinuität. 

Viele von Ihnen wissen: Ältere Menschen – und ich zähle auch meine Eltern, meine Tanten und Onkel dazu – getrauen sich oft gar nicht mehr, auf Urlaub zu fahren, weil sie Angst haben, dass sie ihre Medikamente dort vielleicht nicht bekommen, dass es einen medizinischen Notfall oder Sprachbarrieren gibt. Dann steht man dort und kann sich nicht verständigen (Abg. Wurm [FPÖ]: Als Erasmus-Student, oder wie?) – alle Sprachen der Europäischen Union kann niemand –, und genau hierfür gibt es die Patientenkurzakte, denn dort steht drinnen, was für ein Notfall es sein könnte. (Abg. Wurm [FPÖ]: Frau Kollegin! Sie können es ja gerne haben, Sie können es ja machen!) – Ich glaube, das bringt uns allen ganz viel Sicherheit. (Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ].) Da muss ich mich nicht davor fürchten (Abg. Wurm [FPÖ]: Frau Kollegin! Sie können es ja machen!), dass ich irgendwo hinfahre und dort vielleicht einen medizinischen Notfall habe. 

Ich weiß, man muss immer Vor- und Nachteile abwägen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Gibt es doch welche?) Ich glaube, das tue ich an dieser Stelle, aber man kann nicht immer nur die negativen Seiten aufzeigen. Ich verstehe es natürlich auch vonseiten der FPÖ, dass Sie wenige Daten in Systeme einspeisen wollen, weil man dann nämlich weiterhin daten- und faktenbasiert argumentieren kann. Wenn man keine Daten und keine Fakten hat, dann muss man ohne sie argumentieren, wenn man welche hat, kann man mit ihnen argumentieren. Man kann aber auch mit Daten und Fakten behandeln und versorgen, für Sicherheit sorgen und Angst und Furcht nehmen. 

Ich habe Erasmus plus erwähnt, ich habe Urlaube erwähnt. Wir wissen auch, dass viele Österreicherinnen und Österreicher ihre Zeit als Pensionistinnen und Pensionisten gerne monatelang im Süden verbringen. Das heißt, wenn man dort Monate verbringt, müsste man wirklich kofferweise Medikamente mitnehmen. – Mit dem EU-Rezept bleibt einem das in Zukunft erspart. 

Das heißt, ich glaube, wir sehen sehr gut, dass Österreich da eine Vorreiterrolle übernimmt. 2,8 Millionen Euro sind nicht nix, das möchte ich auch noch einmal sagen. Es gibt da ein Programm – EU4Health –, das das finanziert, wenn wir das jetzt schon machen; wiederum: Vorreiterrolle, Pionierrolle. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich glaube, das wollen wir doch sein, gerade im Gesundheitssystem wollen wir dafür sorgen, dass wir gut versorgt sind, dass wir auch in jedem EU-Land gut versorgt sind, dass wir uns sicher fühlen und stolz darauf sein können, dass Österreich eine Vorreiterrolle einnimmt. 

Ich sage nur eines zum Schluss: Wir wünschen uns eine EU ohne Grenzen. Jetzt haben wir die EU ohne Grenzen sogar auf Rezept. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.02

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schilchegger. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/103

16.02

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Vorredner von der SPÖ und von der ÖVP! Alles ist super, alles ist gut, wenn man Ihnen zuhört. Genauso, mit ähnlichen Argumenten, haben Sie damals auch alle Covid-Maßnahmen gerechtfertigt (Abg. Zorba [Grüne]: Kann man das einmal rauslassen? Einmal!) und alle Argumente für die Impfpflicht gebracht: Wie kann man denn nur gegen die Impfung sein? Sie ist ja super segensreich, sie ist sicher, sie ist wirksam! Wir erhöhen unsere Impfquote und schützen uns alle selbst und gegenseitig! – Wie wir heute wissen, waren all diese Argumente einfach leeres Gerede und falsch (Abg. Silvan [SPÖ]: Nein! Stimmt nicht!), und wir sehen noch heute die Konsequenzen dieser falschen Politik. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe es jetzt auf den Punkt: Wenn Sie das alles für so segensreich halten – es ist ja vollkommen egal, worum es geht: die Impfung, dieser neue europäische Gesundheitsdatenraum, diese Patientenakte auf EU-Ebene –, wenn Sie das alles für so toll und so super halten, warum nützen Sie es nicht einfach nur für sich selbst? Warum zwingen Sie immer alle, die ganze Allgemeinheit und alle Österreicher, unter dieses System und erlauben ihnen nicht, dass sie aus diesem System aussteigen (Beifall bei der FPÖ) und dass sie nichts von einer Zwangs­impfung, von dieser zwangsweisen Weitergabe von personenbezogenen Gesund­heitsdaten wissen wollen? 

Genau darum geht es nämlich: Wir reden hier nicht über irgendwelche statistischen anonymisierten Daten, sondern es geht um personenbezogene Gesundheits­daten, das sind höchstpersönliche Dinge. Es haben natürlich sehr viele Akteure in der gesamten Europäischen Union ein riesiges finanzielles Interesse daran, diese Daten in die Hände zu bekommen. Ich glaube, Sie haben das Grundproblem noch nicht einmal verstanden! 

Nicht nur Pharmaunternehmen – natürlich die auch –, auch Versicherungen, private Krankenversicherungen wollen ganz genau wissen, was bei Ihnen irgendwo in Ihrer Krankenakte aufgeschienen ist. Sie werden dann schon sehen, mit welcher Prämie Sie bei der privaten Krankenversicherung zu rechnen haben, falls Sie das Glück haben, überhaupt noch eine Krankenversicherung angeboten zu bekommen. – Darum geht es, es geht um die Daten und dass diese weiterverkauft werden. 

Sie sagen, Herr Kollege Silvan – ich habe mir das aufgeschrieben –: Nein, es geht eigentlich um nichts anderes, nur um eine Verbesserung für Patienten, und dass Urlauber in anderen EU-Ländern ihre Gesundheitsdaten für einen Arzt verfügbar haben. – Ja, das ist nach der EU-Verordnung die sogenannte Primär­nutzung, das ist aus meiner Sicht auch unproblematisch, es sei denn, jemand widerspricht dem – das ist okay. 

Aber die EU-Verordnung will ja auch die Sekundärnutzung ermöglichen. Darin steht: Ja das ist ja so gemein, weil die Gesundheitsdaten beziehungsweise die Ärztegeschichten nur für die eigentlichen Patienten vorgesehen sind. Das schränkt Akteure aus Forschung und Innovation, politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und so weiter und so fort ein. Wer sind denn die Akteure aus Forschung und Innovation? – Das ist natürlich die Pharmaindustrie! Wenn wir schon bei der Ehrlichkeit sind: Warum schreibt das die EU nicht einfach ehrlich so in die Verordnung hinein? (Beifall bei der FPÖ.)

Das Interessante ist, warum denn dieser Rechtsakt auf EU-Ebene zustande gekommen ist. Erstens einmal, natürlich, weil Sie und Ihre Vertreter in Brüssel dem zugestimmt haben. Aber warum hat es dann überhaupt eine Mehrheit gegeben? – Aus einem sachlichen Grund, nämlich dem Argument, dass die Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung, im Gesetz, die Möglichkeit vorsehen können, auch einen Widerspruch dazu abzugeben, eben genau das, was wir wollen: eine Opt-out-Möglichkeit, so wie es bei Elga auch passiert, dass jene von uns, die sagen: Wir lehnen das ab!, zu Recht sagen können: Lasst meine Daten bei mir, bei meinem Arzt, aber sonst darf die niemand verar­beiten! – Eine Opt-out-Möglichkeit wie bei Elga, diese Möglichkeit gibt uns diese Verordnung. Was machen Sie mit dem heutigen Gesetzentwurf? Wo ist die Widerspruchsmöglichkeit? Man muss es schon hineinschreiben, es gibt sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie müssen es hineinschreiben, sonst gilt sie nicht. Wenn Sie jetzt sagen: Ja, Grundsätze der Datenverarbeitung, das steht ja drinnen! – Nein, das ist nur zulässig, wenn - -, und ein Opt-in - -, und wenn das alles eingewilligt wurde und zugestimmt ist - - – Das geht so nicht! Bei einer Verordnung der Europäischen Union gilt im Unterschied zu einer EU-Richtlinie Anwendungsvorrang. (Abg. Zorba [Grüne]: Du verwechselst das mit der EHDS! Das ist etwas anderes!) Das heißt, das nationale Recht kommt da gar nicht zur Anwendung. Das heißt, die Daten werden einfach verarbeitet, weil auf Gesetzesebene keine Widerspruchsmöglichkeit existiert. Das ist der riesige legistische Mangel (Ruf: Sie verwechseln das mit der EHDS!), den Sie da im Gesetzentwurf haben, und das ist nur eine von vielen Schlampereien, die ich jetzt genannt habe. Deswegen haben wir auch den Antrag heute eingebracht: zurück in den Gesundheitsausschuss damit.

Bauen Sie dieses Widerspruchsrecht ein, denn sonst führen Sie die Leute auf die falsche Fährte! Sie erzählen ihnen: Ja, wir haben ja jetzt eine Opt-in-Lösung und nur, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, gilt das mit der EU-Patientenakte. – Ja, das ist tatsächlich so, aber nur bis 2029. Dann gilt der Anwendungsvorrang dieser Verordnung und dann kann man keinen Widerspruch erklären, weil es auf nationaler Ebene nicht umgesetzt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

16.07

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Fiedler. – Ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. 

RN/104

16.07

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Ich möchte nur kurz replizieren, denn, Kollege Schilchegger, Sie führen hier Diskussionen, die die Menschen verunsichern. (Ruf bei der FPÖ: Tatsachen! Das sind Tatsachen!) Also das ist unfassbar, was Sie hier behaupten. Es ist wirklich Fake News Perfection Austria, kann ich nur sagen! FPÖ, gratuliere! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kaniak [FPÖ]: Ist das eigene Justizministerium dann auch so eine Verschwörungsorganisation, oder was?)

Unser Gesundheitssystem braucht mehr Zusammenarbeit, das sagen wir im Berufsalltag, wenn es um die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen geht, das sagen wir, wenn es um internationale Zusammenarbeit geht, aber auch bei der Digitalisierung, weil genau zwei Zielgruppen diese Entlastung im Gesundheitsbereich brauchen. Das sind zum einen die Gesundheitsberufe, in denen man weiß, welche Untersuchungen schon vorgenommen wurden, in denen man weiß, welche Medikamente die Patienten jeden Tag nehmen und welche Krankengeschichte die Patienten haben. 

Diese Digitalisierung ist zum anderen auch für die Patienten da. Wenn mein Arzt mein Röntgenbild abrufen kann und ich es nicht mitnehmen oder suchen muss, spare ich mir sehr viel Zeit und Nerven. Wenn mein Arzt weiß, ob ich Schwangerschaftsdiabetes hatte oder nicht, kann sich das auf mein Gespräch über Bluthochdruck auswirken. Das zeigt auf, wie vielfältig die Zusammenhänge in der Gesundheit auch sind und dass wir als einzelne Patienten nicht immer all diese komplexen Interaktionen kennen können, sonst bräuchte man beispiels­weise auch nicht solch ausführliche Beipackzettel bei Medikamenten.

Die Digitalisierung, die mir als Patient Zeit und mehrfach Arztbesuche erspart, müssen wir klar forcieren. Mit dieser Novelle setzen wir zumindest einen Schritt, um das Gesundheitstelematikgesetz weiterzuentwickeln, und zwar in den Piloten für den EHDS, den europäischen Gesundheitsdatenraum, und für die Patient-Summary und grenzüberschreitende Rezepte.

Kollege Wurm: Jeder Patient hat die Hoheit über seine Daten, kann sie aber freigeben, wenn es nötig ist. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Wenn es nötig ist!) Es wird niemand gezwungen, seine Daten freizugeben. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Sie haben ja nicht einmal das Gesetz gelesen!) Ich versichere Ihnen, Brüssel hat kein Interesse an Ihren Gesundheitsdaten, Herr Abgeordneter! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Das glaube ich schon!)

Das österreichische Gesundheitstelematikgesetz ist zwar nicht einfach zu lesen, das gebe ich zu, aber die Infrastruktur und die technischen Anwendungen dahinter waren schon lange Zeit Vorreiter und wollen das wieder werden. Mit diesem Piloten zur Patient-Summary und dem EU-Rezept können wir wieder Vorreiter in dieser Hinsicht werden und zeigen, dass wir gut vorbereitet in diesen EHDS gehen, um Datennutzungen für die gesamte österreichische Bevölkerung gut getestet und funktionierend zu ermöglichen. 

Ich freue mich also, wenn wir hier mit breiter, möglichst breiter Mehrheit, diesen Schritt setzen können und rechtzeitig mit den Vorarbeiten anfangen können. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Silvan [SPÖ].)

16.10

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Schallmeiner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/105

16.11

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben im Ausschuss vorab gegen diesen Antrag gestimmt, aus einem sehr einfachen Grund – wir haben es damals eh auch erwähnt –: Anstatt den Usancen eben gerecht zu werden und uns 24 Stunden vor Beginn des Ausschusses die entsprechenden Unterlagen dieses doch sehr aufwendigen Abänderungsantrages zu übermitteln, haben wir das Ganze erst um 18 Uhr am Vortag bekommen, und da war die Zeit nicht mehr ausreichend, sich die 53 Seiten durchzuschauen.

Jetzt, eine Woche später, mit der notwendigen Zeit, haben wir uns das ange­sehen: Ja, wir werden dem hier heute auch zustimmen, weil es – und meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das im Großen und Ganzen ja durchaus auch schon gut dargelegt; Fiona Fiedler beispielsweise, auch Rudi Silvan, natürlich auch Juliane Bogner-Strauß – da eben nicht darum geht, was uns die FPÖ hier wieder weismachen will und wieder erzählen will, dass Ursula von der Leyen sich die persönlichen biometrischen Daten von irgendwelchen FPÖ-Abgeordneten oder von Menschen da draußen absaugt und anschaut. (Abg. Silvan [SPÖ]: ... Peter Wurm! – Heiterkeit des Abg. Lindner [SPÖ]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Mach dich nur lustig darüber! In ein paar Jahren wirst ...!)

Das muss man hier schon noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen: Hier wird wieder mit der Angst von Menschen gespielt – Punkt. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ.)

Worüber wir sehr wohl reden müssen, ist – so wie damals auch, als der EHDS in Brüssel beschlossen wurde –: Wie schaut es mit dem Datenschutz aus, vor allem bei der Sekundärdatennutzung? – Betreffend diese Dinge war das damals eine harte Verhandlung auf europäischer Ebene, in der Österreich auch eine entsprechend gute Rolle, wie ich finde, eingenommen hat und gesagt hat: Okay, Primärdatennutzung, das sind natürlich die Daten der Patientinnen und Patienten. Bei der Sekundärdatennutzung müssen die Patientinnen und Patienten immer – immer! – diejenigen sein, die sagen: Ja, ich gebe sie her!, oder: Nein, ich gebe sie nicht her! – Da werden wir natürlich – und wir alle hier herinnen sind da gefordert – entsprechend darauf schauen müssen. Das hat aber nichts mit dem heutigen Beschluss hier zu tun und dessen sollten wir uns dann halt auch bewusst sein.

So ehrlich sollte man eben auch sein und nicht die ganze Zeit beginnen, mit Ängsten zu arbeiten, so wie es momentan leider Gottes immer noch das Geschäft der Kolleginnen und Kollegen der FPÖ ist. (Abg. Steiner [FPÖ]: Und der Justizministerin!)

Es gibt Vorteile, wenn Europa zusammenwächst, und da gehört eben auch dazu, wenn wir schon von einem gemeinsamen Europa reden – und das ist ja, hoffe ich, zumindest für die meisten hier herinnen ein positiver Aspekt, ein gemeinsames, ein starkes, ein resilientes Europa –, dass ich mit meinen Gesundheitsdaten, mit meinen persönlichen Daten, mit meinem Gesundheitssystem in anderen Ländern auch agieren, interagieren kann, damit ich, wenn ich ein Dauerrezept habe, dieses dann in Deutschland, in Finnland, in Estland, wo auch immer einlösen kann, und dass das eben nicht zu einem ständigen Problem wird. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir schauen doch immer auf andere Länder und schauen uns an, wie gut die aufgestellt sind. Diejenigen, die besonders gut aufgestellt sind, sind diejenigen, die digitalisiert sind. Wir reden von Estland, wir reden von Finnland, von Dänemark, wir reden von all diesen Staaten, die uns bei der Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitsbereich deutlich voraus sind. Glauben Sie, dass in diesen Ländern die DSGVO nicht gilt? – Nein, natürlich gilt sie dort genauso, genauso wie hier in Österreich, und dementsprechend müssen wir uns halt auch anschauen, was diese Länder besonders gut machen, von ihnen lernen, anstatt Ängste zu schüren.

In diesem Sinne: Wir werden hier heute zustimmen, wir werden aber in Zukunft auch sehr genau darauf achten; mein Kollege Süleyman Zorba wird sich dazu noch entsprechend äußern. Darauf können sich die Menschen hier in Österreich verlassen und nicht auf die Angstmacherei der FPÖ! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

16.14

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staats­sekretärin Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/106

16.15

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vielleicht auch ein Bekenntnis dahin gehend abgeben, dass das für das Gesundheitssystem natürlich eine gute Ergänzung sein kann, wenn wir von digital vor ambulant vor stationär sprechen. Es müssen im Gesund­heitssystem natürlich immer Menschen für Menschen da sein und auch in Zukunft da sein, aber wir sind davon überzeugt, dass die Digitalisierung im Gesundheitsbereich unheimlich viel Nutzen bringen kann – einen persönlichen Nutzen für die eigene Gesundheit, aber natürlich auch einen Nutzen für die Gesundheitsförderungsprogramme, für die Gesundheitspräventionsprogramme und für die Gesundheitskompetenz! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Ich stelle das deswegen voran, weil ich wirklich nicht möchte, dass die Menschen in Österreich den Eindruck bekommen, dass wir im Gesundheitswesen den persönlichen Kontakt, Ärztinnen und Ärzte durch die Digitalisierung ersetzen. Ich möchte wirklich den Bürgerinnen und Bürgern zu 100 Prozent versichern: Davor müssen Sie keine Angst haben. Wir werden natürlich auch darauf schauen, dass die Versorgung von Mensch zu Mensch garantiert und gegeben ist. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Zu dieser Novelle wurde jetzt schon einiges gesagt, aber ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass diese Novelle ein wichtiger und ein richtiger Schritt in eine europäisch gedachte Gesundheitsversorgung ist. Da ist natürlich die Digitalisierung nicht aufzuhalten und wird auch eine große Rolle spielen.

Ich sehe es eigentlich nicht als schlecht an, wenn die Bundesregierung darauf schaut, dass diese 2,8 Millionen Euro abgeholt werden – im Gegenteil: 2,8 Millionen Euro haben oder nicht haben, das wissen wir, sind 5,6 Millionen Euro. Deswegen: Ja, natürlich bekennen wir uns dazu, dass wir heute diese Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz beschließen werden.

Herr Kollege Kaniak, ich kann Ihnen versprechen, es wird nicht die letzte Novelle gewesen sein. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Das glaube ich! Das werden wir sofort ...! – Abg. Steiner [FPÖ]: Das werden wir öfter reparieren! Das stimmt!) Wir werden noch viereinhalb Jahre in Regierungsverantwortung sein und es wird natürlich so sein, dass es noch weitere Novellen geben wird, aber heute möchten wir mit dieser Novelle diese zwei aus unserer Sicht so wichtigen Rechtsgrundlagen, nämlich zum einen das EU-Rezept, wie schon angesprochen wurde, und zum anderen eben die EU-Patient:innenkurzakte, schaffen.

Aus unserer Sicht ist es so, dass diese zwei Rechtsakte tatsächlich dafür sorgen werden, dass auf der einen Seite die Patient:innensicherheit gestärkt wird, dass die Patient:innenrechte, darüber wurde heute schon viel gesprochen, und auch die Annehmlichkeiten für Patientinnen und Patienten gestärkt werden und damit aus unserer Sicht auch die Versorgungsqualität und -sicherheit, wenn man europaweit dieses Medikament zum Beispiel einlösen kann.

Das sind also tatsächlich drei Win-win-Punkte für die Bürgerinnen und Bürger und es ist keinesfalls so, wie das von manchen hier im Hohen Haus dargestellt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was das EU-Rezept kann, haben Kollegin Bogner-Strauß und Kollege Silvan aus meiner Sicht sehr gut ausgeführt. Ich glaube, es geht tatsächlich darum, einen modernen, vernetzten Gesundheitsversorgungsaspekt hineinzubringen, und es gilt eben für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, dass ein erleichterter Zugang zu notwendigen Arzneimitteln ermöglicht wird. Das ist ein absoluter Pluspunkt. 

Aus unserer Sicht werden dadurch natürlich auch die Behandlungskontinuität und die Patient:innensicherheit gestärkt, weil die verschiedenen Medikamente auch über Landesgrenzen hinweg vergeben werden können. Damit verhindert man vielleicht auch einen Abbruch von Therapien, wenn man sich länger, wie schon angesprochen wurde, in einem anderen Land aufhält. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Hinsichtlich dieses Bereichs möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern Folgendes sagen: Beim EU-Rezept handelt es sich tatsächlich um eine Opt-in-Möglichkeit. Das heißt, man muss sich in dieses EU-Rezept hineinoptieren. Haben Sie also keine Angst, dass Sie einfach von der EU vereinnahmt werden! Im Gegenteil: Sie können dieses großartige EU-Rezept nützen, indem Sie sich hineinoptieren. Es muss ausdrücklich das Einverständnis der jeweiligen Person gegeben sein.

Natürlich – und das möchte ich auch betonen – ist es uns, wie Kollege Schallmeiner gesagt hat, betreffend EU-Rezept und auch betreffend Patient:in­nenkurzakte ein riesengroßes Anliegen, dass alle Rechte gemäß DSGVO berücksichtigt werden. Natürlich ist uns das wichtig. Gesundheitsdaten sind unter den sensibelsten Daten, die man überhaupt hat, und da werden wir ganz genau darauf achten, dass alle Schutzmaßnahmen der Datenschutz-Grund­verordnung tatsächlich auch angewandt werden. Wir wissen, gerade im Gesundheitsbereich sind diese Schutzbestimmungen in der DSGVO ganz besonders hoch. Da möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass wir gemeinsam gut darauf achten werden, dass diese Rechte auch in Zukunft geschützt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Zur EU-Patient:innenkurzakte noch ein paar Worte – vielleicht kann ich auch da ein bisschen die Angst nehmen, die von dem einen oder anderen hier im Hohen Haus geschürt wurde –: Für uns ist es tatsächlich so, dass die Patient:innen­kurzakte ein entscheidender Fortschritt hinsichtlich Versorgungsqualität in Europa ist. Diese erleichtert in einem ersten Schritt die medizinische Versorgung von Patient:innen aus anderen EU-Staaten in Österreich unheimlich. Man muss sich vorstellen: Sie ermöglicht es behandelnden Ärztinnen und Ärzten einfach, wichtige Informationen – medizinische Informationen, Gesundheits­informationen, Informationen über Allergien oder andere Erkrankungen oder auch laufende Therapien – tatsächlich digital abzurufen. Ich glaube, das ist ein unglaublicher Vorteil für Patientinnen und Patienten aus anderen EU-Ländern, auch – wie schon angesprochen wurde – weil es doch oftmals eine Sprach­barriere gibt. Wir sind davon überzeugt, dass damit Fehlbehandlungen vermieden werden können, dass schneller gezielte Entscheidungen getroffen werden können. 

Ich möchte auch betonen, dass in diesem ersten Schritt jetzt tatsächlich die Daten von Menschen aus anderen EU-Staaten verwendet werden können und dass es in einem zweiten Schritt auch um die Daten von Österreicherinnen und Österreichern geht. Also diese Patientenkurzakte für Österreicherinnen und Österreicher gibt es mit dieser Gesundheitstelematiknovelle noch nicht; wir arbeiten daran. Auch das war nicht ganz die Wahrheit: dass man ab morgen anscheinend auf alle österreichischen Patient:innenakten und -daten zugreifen kann. Ich möchte das in diesem Zusammenhang auch betonen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].) 

Ich habe es schon angesprochen: Die Schutzbestimmungen werden hoch sein. Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass es – es wurde ange­sprochen, dass Versicherungen und Banken auf Daten zugreifen können – tatsächlich enorme Schutzbestimmungen gibt, damit das nicht passieren kann, sogar mit sehr hohen Strafbestimmungen, die im Fall einer missbräuchlichen Verwendung zum Tragen kommen. Also auch da: Nein, es stimmt nicht. Banken und Versicherungen werden auf Ihre persönlichen sensiblen Gesundheitsdaten nicht zugreifen können. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].)

Alles in allem, zusammengefasst, bin ich überzeugt davon, dass uns diese Novelle einen entscheidenden Schritt näher an einen europäischen Gesundheits­datenraum bringen wird. Wir sorgen mit hundertprozentiger Sicherheit dafür, dass die Patient:innensicherheit gegeben ist, dass die Versorgungssicherheit gegeben ist und dass wir die Digitalisierung in einem modernen Gesundheits­system für die Menschen nützen, dass sie tatsächlich ein Nutzen für die Menschen ist; sie soll nicht – wie oftmals gesagt wird – Menschen im Gesundheits­system ersetzen.

Ich bin davon überzeugt, dass das ein Beitrag zu einem modernen, vernetzten und bürgerfreundlichen Gesundheitssystem auch über die Grenzen Österreichs hinaus in unserem europäischen Raum ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

16.23

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lindner. 4 Minuten eingemeldete Redezeit.

RN/107

16.23

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich durfte heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen des LKH in Rottenmann – aus meinem Bezirk – hier im Hohen Haus empfangen und mit ihnen auch eine sehr spannende Diskussion über das Gesundheitssystem führen. Die Kolleginnen und Kollegen haben mir beziehungsweise uns einiges mitgegeben, und das Erste ist: den Mut, das Richtige zu tun; den Mut, Entscheidungen zu treffen (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]); das solidarisch finanzierte öffentliche Gesundheitssystem zu stärken; bei allen Dingen, die im Gesundheitssystem gut funktionieren, auch schonungs­los dorthin zu schauen, wo es vielleicht nicht so perfekt funktioniert, und diese Dinge auch so zu benennen. – Das mache ich jetzt auch. 

Ja, wir haben ein unglaublich gut funktionierendes Gesundheitssystem, aber es gibt Herausforderungen: Leider ist in den letzten zwei Wochen in meiner Region ein 19-jähriger Bursch verstorben, weil es über 40 Minuten gedauert hat, bis die notfallmedizinische Versorgung eingetroffen ist. Leider ist diese Woche ein 49-jähriger Mann verstorben, weil die notfallmedizinische Versorgung über 40 Minuten auf sich hat warten lassen. Da müssen wir hinschauen, auf diese Fehler, ohne Schuldzuweisungen zu machen, ganz genau hinschauen und aus der Vergangenheit lernen. Das machen wir, das macht diese Bundesregierung: Wir wollen gemeinsam – und das ist unser Auftrag – dieses System besser machen. 

In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitssystem und auch bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, für diesen wirklich großartigen Einsatz für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Zu Kollegen Wurm – jetzt ist er nicht da –, um es vereinfacht darzustellen: Worum geht es in diesem Gesetz? – Ich bin im Ausland, ich bin in einem europäischen Land, dessen Sprache ich vielleicht nicht mächtig bin. Mir geht mein eigenes Medikament aus, ich rufe meinen Arzt, meine Ärztin an. Meine Ärztin bucht mir mein lebensnotwendiges Medikament auf die E-Card. Ich gehe in diesem Land in die Apotheke, stecke dort die E-Card und kriege dieses Medikament, das ich brauche – und das Ganze freiwillig. So einfach ist es, worum es in diesem Gesetz geht. 

Weil ich Kollegen Wurm angesprochen habe, bringt mich das natürlich zur FPÖ. Eines muss man zum Gesundheitssystem schon auch sagen (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ]): In eurer Regierungszeit habt ihr das Gesundheitssystem schlechter gemacht. Die Menschen erwarten sich – und mein Klubobmann hat das auch gesagt – eigentlich eine Entschuldigung von euch. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Ihr habt Zigmillionen Menschen in diesem Land um 1 Milliarde Euro gebracht. Der Schmäh von der Patientenmilliarde ist einfach nicht aufgegangen. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Eure Gesundheits­ministerin Hartinger-Klein hat es gesagt. Diese versprochene Milliarde hat es schon gegeben, nur nicht im Plus, sondern im Minus! (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Dafür seid ihr verantwortlich, und die Menschen erwarten sich von der FPÖ eine Entschuldigung dafür, dass ihr das Gesundheitssystem schlechter gemacht habt! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Bundesregierung wird es für das Gesundheitssystem mehr Geld geben. Wir werden die Rezeptgebühren einfrieren, es wird einen Medikamentenpreisdeckel geben (Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ]), Schwerarbeitsregelungen, speziell für Pflegekräfte, und es wird eine bessere ambulante Gesundheitsversorgung, vor allem auf dem Land, geben. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Noch einmal für die FPÖ: Für die Gesundheit wird es in den nächsten Jahren mit dieser Bundesregierung mehr Geld geben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kaniak [FPÖ]: Kein einziges Wort zum Gesundheitstelematikgesetz! Gratuliere!) 

16.27 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Scheucher-Pichler. 4 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/108

16.27

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenarsaal, auf der Galerie, aber auch zu Hause! Ich komme wieder zurück zum Thema EU-Rezept und EU-Patientenakte: Also ich freue mich darüber, dass das kommt. Kollege Wurm ist nicht da, aber ich glaube, auch Kollege Kaniak hat es gesagt: Ich habe auch kein Problem damit, dass jemand weiß, welche Krank­heiten ich habe. Ich glaube auch nicht, dass Brüssel oder die EU irgendetwas damit anfangen kann. Ich sage es ganz offen: Ich habe keine Gallenblase mehr. – Ja, mein Gott! (Abg. Steiner [FPÖ]: Ja, aber bitte! Was ist denn das für ein ...?) 

Ich glaube, dass es viele, viele Vorteile bringt und dass wir die Digitalisierung – auch im Bereich der Pflege beispielsweise, wenn ich das anmerken darf – dringend brauchen, weil wir damit Zeit sparen, weil das zu mehr Sicherheit führt und es dann auch mehr Zeit für die Arbeit am Patienten gibt – ich rede jetzt vom Pflegebereich.

Wir schaffen mit dieser Verordnung viele Möglichkeiten für ältere Menschen, aber auch insgesamt für Menschen, die Zeit im Ausland verbringen. Zum Beispiel hat ein Arzt, der in Deutschland oder in Italien ist, sofort alle Informa­tionen, die er bei der Behandlung eines Patienten braucht: Allergien, frühere Diagnosen. Das kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ernstfall Leben retten. Ich glaube, darauf kommt es ja auch an. 

Ich habe selbst eine Situation erlebt, als meine Tochter zehn Jahre alt war: Wir waren im Ausland, und wir haben dringend ein Medikament gebraucht, das sie irgendwie verlegt hat oder das nicht da war. Das war damals sehr, sehr schwierig. Ich weiß, dass das heute schon einfacher ist (Abg. Kaniak [FPÖ]: ... einen guten Apotheker, dann funktioniert das!), aber mit dem EU-Rezept, mit der EU-Patientenakte ist das auf jeden Fall noch einfacher. Auch für Menschen, die studieren beispielsweise – Kollegin Bogner hat es ja schon erwähnt – und in einem anderen EU-Land leben, oder für Menschen, die Sprachbarrieren haben, bringt das viele, viele Vorteile.

Wir sind da Vorreiter in Europa, und das ist gut so; ich freue mich darüber, dass wir da Vorreiter sind. Wir lassen auch niemanden zurück. Es ist für die junge Generation genauso wie für die ältere Generation gut und wichtig. Wir schaffen mehr Sicherheit, mehr Komfort für die Patientinnen und Patienten und auch mehr Effizienz im Gesundheitssystem. Das ist verantwortungsvolle Politik, zukunftsorientierte Politik im Interesse der Menschen mit wertvollen Vorteilen im Bereich der medizinischen Versorgung. – Vielen herzlichen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Silvan [SPÖ].)

16.29

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Debattenredner: Herr Abgeordneter Zorba. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/109

16.30

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es jetzt öfter gehört, es geht um eine Novelle des Gesundheits­telematikgesetzes, mit der wir uns quasi dem europäischen Rahmen annähern, nämlich dass das Gesundheitssystem und Gesundheitsdienste digitalisiert werden. 

Meine Vorredner:innen haben es schon geschildert, im Endeffekt denken wir uns ein Europa, in dem man mit der E-Card, egal in welchem Land, die Infor­mationen mit sich hat, egal ob es jetzt um medizinische Produkte geht oder auch um die Patientenakte – die geht mit. Das ist eigentlich ein recht konkreter, praktischer und sinnvoller Schritt, den man gehen sollte. 

Diese Novelle ist im Grunde etwas mehr als nur eine technische Anpassung, denn sie bildet ja auch die Brücke zum Europäischen Raum für Gesundheits­daten EHDS. Genau deshalb ist es auch wichtig, dass von Anfang an eines klar sein muss: Digitale Gesundheit braucht Vertrauen, und dieses Vertrauen kann man eben durch Datenschutz herstellen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Gesundheitsdaten grenzüberschreitend verarbeitet und bearbeitet werden, ist es eben ganz wichtig, dass dieser Datenschutz gegeben ist, weil das dann keine Nebensache ist, sondern eine Grundvoraussetzung. Es geht um die intimsten Informationen, die man hat, und wenn da Fehler gemacht werden, bedeutet das auch einen unfassbar großen Vertrauensverlust. 

Zu den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Datenschutz ist für mich ein ganz besonderes Thema. Ich bin jetzt einmal so konstruktiv und versuche, den Alarmismus zu verstehen. In den Grundzügen kann ich den auch nachvollziehen, aber ich glaube, dass Sie sich beim Gesetz vertan haben, denn die Dinge, von denen Sie sprechen, sind nicht Teil dieser Novelle. (Abg. Steiner [FPÖ]: Das solltest du wissen!) Sie haben schon recht, dass es den EHDS gibt und dass es in weiterer Zukunft vielleicht auf uns zukommen könnte, aber da sind wir alle gemeinsam als Parlament gefragt, was wir daraus machen. 

Im ersten Schritt ist es wichtig, dass die Nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt, dass jede Abfrage und jeder Zugriff protokolliert werden und dass Patientinnen und Patienten aktiv die Möglichkeit haben, auch nachzuvollziehen, worum es geht. 

Mein Kollege Schallmeiner hat schon gesagt, dass wir dem Ganzen zustimmen werden, denn Digitalisierung im Gesundheitswesen ist praktisch und bringt Vorteile. Aber: Unsere Aufgabe als Parlament ist es, eben ganz genau darauf zu schauen und auch in Zukunft sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können. 

Jetzt vielleicht auch ein bisschen Kritik in Richtung Bundesregierung: Wir loben uns ja sehr, dass wir der Vorreiter in diesem Bereich sind, aber es gibt da einen ganz essenziellen Bereich, auch in Bezug auf Datenschutz und kritische Infra­struktur, nämlich die NIS-Richtlinie. Morgen ist der 17. Oktober und vor einem Jahr endete die Umsetzungsfrist für die NIS2-Richtlinie. In der NIS2-Richtlinie geht es um Cybersicherheitsstandards, die EU-weit eingeführt werden sollen. Da gibt es ein paar Hauptsektoren, nämlich Verkehr, Verwaltung, Gesundheit. Im Gesundheitsbereich – da müssen Sie nur mit jemandem aus den Gesundheitseinrichtungen sprechen – geht es um Krankenhäuser, um Apotheken und viele, viele weitere Bereiche. Seit einem Jahr warten wir nun auf einen Entwurf. Das Ganze war ja schon einmal im Parlament, hat aber nicht die benötigte Zweidrittelmehrheit bekommen. 

Ich frage mich nun, was mit der NIS-Richtlinie ist. Auf der einen Seite loben wir uns, dass wir Vorreiter sind, auf der anderen Seite feiert das Ende der Umset­zungsfrist morgen einjähriges Jubiläum. Ich schaue jetzt gezielt ÖVP und SPÖ an: Woran scheitert es denn eigentlich? Streitet man sich jetzt nach wie vor darum, wo das angesiedelt sein soll oder wo man die Posten hinversetzt? Ich denke, wenn das der Grund sein sollte, dann kann man das ja in ein, zwei Monaten klären. Wir warten aber schon recht lange darauf. 

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/109.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) unverzüglich umzusetzen.“


Also wenn wir Vertrauen in unser Gesundheitssystem, in die Datenverarbeitung, in die Cybersicherheit schaffen möchten, dann wäre es jetzt wirklich an der Zeit, die NIS2-Richtlinie umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.34 

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/109.2

Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen (142/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Seemayer. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/110

16.34

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Noch einmal kurz zusammengefasst: Die vorliegende Novelle beinhaltet unter anderem Aspekte der Behandlungskontinuität, der Patient:innen­sicherheit und den Abbau von bürokratischen Hürden, womit auch der Prozess der Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen erleichtert wird. 

Die Bestimmungen treffen oftmals auch Pensionistinnen und Pensionisten, die im EU-Ausland Verschreibungen einlösen müssen und insbesondere vom Übersetzungsservice profitieren werden. Hintergrund der EU-Patientenkurzakte ist die Erleichterung der Anamnese durch den Gesundheitsdienstanbieter bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten anderer Herkunftsstaaten, insbesondere hinsichtlich etwaiger Sprachbarrieren. Und: Es ist freiwillig, das heißt, ich muss sagen: Ich will hineinoptieren und nicht hinausoptieren. 

Es ist also ein Schritt in die richtige Richtung, um im Gesundheitssystem, im Gesundheitswesen einen Schritt nach vorne zu machen. 

Um das Gesundheitssystem nach der völlig misslungenen Kassenreform von FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein aber wieder auf stabile Beine zu stellen, werden viele große und kleine Schritte notwendig sein. Was unser Gesundheitssystem aber wirklich sichert und schützt (Abg. Darmann [FPÖ]: Der Rücktritt der österreichi­schen Bundesregierung würde die Patienten schützen!), ist, wenn die FPÖ nie wieder für das Gesundheitssystem zuständig wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kogler [Grüne].)

16.36

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steiner. – Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. 

RN/111

16.36

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Ich war mir bis zur jetzigen Debatte eigentlich relativ sicher, dass die Gesundheitsdaten der Österreicher, die höchstpersönlich sind, allen Fraktionen hier ein großes Anliegen sind. Ihr habt mich jetzt traurigerweise eines Besseren belehrt. (Abg. Herr [SPÖ]: Hast leider nicht zugehört!)

Die Einzigen, die wirklich darauf schauen, dass mit den Daten der Österreicher, mit den höchstpersönlichen Gesundheitsdaten der Österreicher, kein – wie man so schön sagt – Schindluder getrieben wird, sind die Freiheitliche Partei. Leider sind wir wieder einmal die Einzigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da muss man schon dazusagen: So wie das jetzt die Frau Staatssekretärin in wunderbar salbungsvollen Worten erklärt hat, ist das einmal überhaupt nicht. (Abg. Gewessler [Grüne]: Ja, Christoph Steiner wird’s wissen!) – Frau Gewessler, losn S’ zua! (Abg. Gewessler [Grüne]: Muss ich eh, ich sitz ja da!) – Opt-in stimmt schon, bis 2029, oder, Frau Staatssekretärin? Was ist dann? Das sagen Sie nämlich nicht dazu. Das lassen Sie wissentlich weg. Dann ist plötzlich kein Opt-in und auch kein Opt-out mehr möglich. Das hat die Frau Staatssekretärin wissentlich weggelassen. Das gehört sich nicht, wenn man sich selber die ganze Zeit als redlich schimpft. 

Es ist schockierend, es ist wirklich schockierend, dass sich Leute hier herausstellen und behaupten, es wird alles besser, wenn man jetzt die Daten, die höchst sensiblen Daten der Österreicher einfach in andere Hände weggibt, und das, obwohl wir wissen, dass der Start mit 2029 völlig ausreichend wäre. Wir brauchen als Österreicher, als Digitalisierungsweltmeister, die wir ja definitiv nicht sind – ich erinnere nur ans Kaufhaus Österreich –, sicher keinen Frühstart hinzulegen, und erst recht nicht, wenn es um solch sensible Daten wie die Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann stellen sich Abgeordnetenkollegen hierher und sagen, die FPÖ würde hetzen und würde mit der Angst der Österreicher spielen und dass das alles nicht stimmt, was wir behaupten. Also ich darf schon sagen: Die Stellungnahmen haben wir uns nicht aus der Nase gezogen. 

Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist unklar. – Wer sagt denn das, Frau Staatssekretärin? Wer sagt das? Sagt das die FPÖ oder sagt das nicht doch Ihre Justizministerin? Wer sagt es? (Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS].) – Es ist Ihre Justizministerin. (Beifall bei der FPÖ.)

Es mangelt an Transparenz gegenüber betroffenen Personen. – Wer sagt das? Wer sagt das? Wer sagt das? (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) – Das sagt nicht der Steiner oder die FPÖ, das sagt das Bundesministerium für Justiz, das sagen die Datenschutzbehörde und der Datenschutzrat. Das lassen Sie alle geflissentlich weg. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ah da schau her!) Das ist unverantwortlich – unverantwortlich! 

Der Umfang und Inhalt der verarbeiteten Daten sind nicht eindeutig geregelt – kritisiert die Ärztekammer, kritisiert die Datenschutzbehörde, kritisiert der Daten­schutzrat. 

Die Verantwortlichkeiten in der Datenverarbeitung sind nicht klar geregelt. (Abg. Oberhofer [NEOS]: Da bist du der Experte!) – Ich bin nicht der Experte. Ich zitiere nur, Herr Oberhofer. Jetzt kannst du schon nicht mehr sinnerfassend zuhören. Jetzt tust du dir schon schwer mit sinnerfassend Lesen, und jetzt ist es mit sinnerfassend Zuhören auch schon erledigt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Oberhofer [NEOS]: Wo bist denn du überall Experte?)  Nein, also, Herr Kollege, tu dich nicht noch weiter verblödeln da herinnen. Ich glaube, es ist genug.

Datenschutz und Datensicherheit bei der grenzüberschreitenden Nutzung sind nicht gewährleistet, Frau Staatssekretärin. Das sagt nicht die Freiheitliche Partei, das sagen das Bundesministerium für Justiz, der Datenschutzverband, der Dachverband, die Datenschutzbehörde. 

Das Verhältnis zur künftigen EHDS-Verordnung ist nicht ausreichend geklärt. Wer behauptet das? (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Zauberlehrling!) – Das Bundes­ministerium für Justiz, der Datenschutzrat und der Dachverband. Herr Kollege, dann sind das alles Zauberlehrlinge, denn es waren nur Zitate, das kommt alles nicht vom Steiner. Also spar dir den unqualifizierten Zwischenruf, denn es geht um die höchstpersönlichen Gesundheitsdaten der Österreicher:innen! Spar dir den Quargel, den du jetzt hereingeschrien hast! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Nicht genügend, setzen!)

16.40

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Lindner. Zweite Wortmeldung, 2 Minuten eingestellte Rede­zeit.

RN/112

16.40

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Danke, Herr Präsident. – Ich glaube, dass der Ausdruck verblöden einen Ordnungsruf verdient. Vielleicht lassen Sie sich das Protokoll kommen, vielleicht können Sie das nachlesen.

Jetzt noch einmal ganz kurz zu den Fakten, um die es geht. Die vorliegende Novelle wird es Patientinnen und Patienten ermöglichen, potenziell lebenswichtige Arzneimittel ohne Sprachbarrieren zu beziehen. Darüber hinaus werden Gesundheitsdienstanbieter im Interesse der Patientinnen und Patienten bei der reibungslosen Erbringung ihrer Gesundheitsleistungen mit dem Ziel, die öffentliche Gesundheit durch eine lückenlose grenzüberschreitende Gesundheits­versorgung sicherzustellen, unterstützt. – Gebt es doch zu, ihr wollt diese grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung nicht!

Meine Damen und Herren, diese Novelle ist ein Riesenvorteil für alle Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, für alle Pensionistinnen und Pensionisten, für uns alle. Wir machen das System besser. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/113

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur Abstimmung.

RN/113.1

Es liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 243 der Beilagen nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/113.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 243 der Beilagen. 

Hiezu haben die Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist eben­falls die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/113.3

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cyber­sicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/114

12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 99/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachhaltige Absicherung des Projektes „Gesund aus der Krise“ (244 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

RN/115

16.44

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch wenn wir in der vorherigen Debatte offensichtlich keinen gemeinsamen Nenner gefunden haben und die berechtigten Sorgen der Bevölkerung nicht wahr­genommen worden sind und der Beschluss für die Novelle des Gesundheits­telematikgesetzes trotzdem mit allen Fehlern gefasst worden ist, haben wir jetzt mit dem Beschluss zur Fortsetzung der Finanzierung des Projektes Gesund aus der Krise tatsächlich eine Materie, die wir einstimmig im Gesundheitsausschuss beschlossen haben und auch hier im Plenum so beschließen werden.

Ich denke, wir alle hier haben dieses Commitment, dass den Kindern und Jugend­lichen in Österreich, diesen jungen Menschen, die vor allem aus der Coronazeit heraus, aber natürlich auch in weiterer Folge durch die internatio­nalen Konflikte, die Anspannungen, die negative wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land viele Sorgen haben, was auch zu einer massiven Zunahme der Zahl an psychischen Erkrankungen beiträgt, geholfen werden muss, best­möglich geholfen werden muss und auch strukturiert geholfen werden muss.

Deshalb ist dieser Beschluss, dass es jetzt zunächst einmal diese 35 Millionen Euro auf zwei Jahre und danach eine Fortführung der Finanzierung geben soll, sehr positiv, auch wenn ich natürlich kritisch anmerken muss, dass ich mir gewünscht hätte, dass das als Leistung des öffentlichen Gesundheitssystems zu sehen und natürlich auch so zu finanzieren ist. Dieser Passus ist im gemein­samen Entschließungsantrag leider Gottes wieder verloren gegangen, dass es auch tatsächlich in die Regelfinanzierung durch die Gesundheitskassen gehen soll. Vermutlich wird es in Zukunft aus dem Gesundheitsreformfonds direkt aus dem Ministerium finanziert werden, so wie es in der Vergangenheit aus dem Coronakrisenfonds finanziert worden ist.

Das bringt mich schon auf einen wesentlichen Punkt: wie wir nämlich generell gesellschaftlich unsere Kinder und unsere Jugendlichen belasten und was wir tatsächlich für sie tun. Die Beispiele aus der Coronazeit, in der ja diese Aktion, dieses Projekt mit Psychologen, mit Psychotherapeuten gegründet worden ist, rühren natürlich daher, dass man den Kindern und Jugendlichen in diesem Land unglaublich viel zugemutet hat. Man hat die Schulen geschlossen, man hat die Vereine geschlossen, man hat soziale Isolation betrieben, und das ist natürlich gerade für Heranwachsende eine ganz massive Belastung gewesen. Die Zahlen belegen das ja auch, dass die Depressionen, die Selbstmordversuche und auch die tatsächlich durchgeführten Selbstmorde, die Essstörungen sowohl in Richtung Anorexie als auch in Richtung Adipositas massiv zugenommen haben; Steigerungsraten von 50 Prozent und mehr allein in zwei Jahren, von 2020 bis 2022, und leider Gottes haben sich die Zahlen in den letzten Jahren nicht gebessert, sondern weiter negativ entwickelt.

Da ist das Projekt Gesund aus der Krise nur ein kleines Mosaiksteinchen bei der Hilfestellung. Eine Kollegin von mir hat es im Gesundheitsausschuss einen Notlöschtrupp genannt, der sozusagen schnell und unkompliziert Hilfe vor Ort hinbekommt. Wir haben aber nach wie vor die Thematik, dass wir zum Beispiel im stationären Bereich viel zu wenig Plätze für psychisch kranke Jugend­liche haben, dass die Kapazitäten nicht ausreichen und dass für Mädchen mit schwerer Anorexie oder auch nach Selbstmordversuchen keine stationären Plätze verfügbar sind und die betroffenen Eltern durch das ganze Bundesgebiet irren und Plätze für ihre Kinder suchen, damit die so schnell wie möglich die notwendige Betreuung und Behandlung bekommen. 

Da, Frau Staatssekretärin, haben wir definitiv auch noch eine große Lücke, und ich hoffe, da wir jetzt gemeinsam beschlossen haben, dass diese nieder­schwellige Versorgung in der Fläche über das Projekt Gesund aus der Krise fortgeführt werden soll, dass wir auch für die stationäre Versorgung möglichst rasch eine gemeinsame Lösung und eine Verbesserung für die Betroffenen finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.48

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Silvan. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

RN/116

16.48

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Kollege Kaniak hat es bereits gesagt: Es war natürlich auch eine sehr belastende Zeit für die Kinder und Jugendlichen während der Pandemie. Ich glaube aber auch, dass nicht nur, aber schon auch durch die Pandemie der Fokus verstärkt auf die psychische Gesundheit gelegt wurde und das Verständnis dafür gewachsen ist. Und ich denke, dass wir hier in Österreich mit der Erkenntnis, dass psychische Gesundheit genauso wichtig wie physische Gesund­heit ist, eher spät dran sind. 

Zur Finanzierung: Sie haben im Zusammenhang mit dem vorigen Tagesordnungs­punkt kritisiert, dass man sich 2,8 Millionen Euro an Förderungen abholt; aber da merkt man, wie wichtig zur Finanzierung in Wirklichkeit jeder Cent ist. Danke an das Ministerium, an die Frau Staatssekretärin und die Frau Ministerin, dass wir das Projekt Gesund aus der Krise jetzt einmal für zwei Jahre abgesichert haben. Natürlich wäre es wünschenswert, dass man das in die Regelfinanzie­rung bringt, und ich bin davon überzeugt, dass daran gearbeitet wird, dass es auch in die Regelfinanzierung kommt.

Ich habe es schon gesagt, das Projekt läuft seit April 2022, seit zwei Jahren. Über 43 000 Kinder und Jugendliche haben davon profitiert. Es hat eine Evaluierung der Universität Innsbruck gegeben, die dem Projekt bescheinigt hat, dass die Ziele gut erfüllt und die richtigen Kinder und Jugendlichen mit diesem Projekt erreicht wurden. In den nächsten zwei Jahren werden circa 30 000 Kinder und Jugendliche davon profitieren und, was man nicht vergessen darf, durch die Fortführung dieses Projektes werden auch Arbeitsplätze weiterhin gesichert werden. 

Noch einmal herzlichen Dank dafür, sehr geehrte Frau Staatssekretärin. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam in der Koalition die Regelfinanzierung zusammenbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.50

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. Ich darf die Zeit auf 5 Minuten einstellen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

RN/117

16.50

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die psychische Gesundheit ist aus der Tabuzone gelangt – Gott sei Dank. Wenn man Corona etwas Gutes abgewinnen möchte, dann, dass man heute über die psychische Gesundheit, über die mentale Gesundheit ganz offen spricht. Man weiß, dass man, wenn man psychisch, mental nicht gesund ist, genauso Unterstützung braucht wie nach einem Beinbruch. Da kann ich auch nicht wochen-, monatelang darauf warten, dass ich behandelt werde.

Heute geht es vor allem um die mentale Gesundheit unserer Kinder, unserer Jugendlichen. Ich bin Mutter von drei Kindern und ich weiß, wie schwierig manche Phasen im Leben unserer Kinder und unserer Jugendlichen sind. Corona war eine schwierige Phase mit den Schulschließungen, als sie die Freundinnen und Freunde nicht ständig treffen konnten, aber die Pubertät ist immer, möchte ich sagen, auch außerhalb von zusätzlichen Herausforderungen eine schwierige und herausfordernde Phase. Manchmal ist es so, dass Kinder und Jugendliche dann im Elternhaus oder auch im Freundschaftsumfeld nicht mehr genug Zusprache, Ansprache haben, nicht mehr genug offene Ohren finden, und dann braucht es professionelle Unterstützung. Dafür haben wir in den letzten Jahren viel getan. Wir haben einen Schwerpunkt darauf gelegt, wir haben die Kassen­stunden ausgebaut, wir haben erst kürzlich die Zahl der Schulpsychologinnen und -psychologen erhöht und wir führen das Projekt Gesund aus der Krise weiter, weil es eben darum geht, dass man, wenn man sich mental nicht wohlfühlt, Unterstützung braucht, Hilfe braucht.

Ich möchte mich auch bei den Berufsverbänden für den immerwährenden Input, für die guten Ideen, die gekommen sind, dafür, immer wieder darauf hinzu­weisen und hinzuzeigen – eine Notwendigkeit –, und natürlich auch für die gute Zusammenarbeit bedanken. Gesund aus der Krise stärkt die Zukunft, Gesund aus der Krise ist für mich auch ein Präventionsprogramm. Wir wissen, dass jedes dritte Kind, jeder dritte Jugendliche, jede dritte Jugendliche im Laufe des Lebens eine psychische Krise, eine mentale Krise, Herausforderung hat, und ich glaube, dass, wenn wir das mit diesem Programm schon früh abfangen, es nicht nur im Moment wirkt, sondern dass es auch für die Zukunft wirkt und ein Präventionsprogramm ist. Deswegen freue ich mich, dass wir im Parlament heute geeint dahinterstehen und alle der Meinung sind, dass es dieses Projekt, dass es diese Unterstützung weiterhin braucht. Ich glaube, wir werden uns auch bald einmal darauf verständigen können, dass das in eine Regelfinanzierung eingehen sollte. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Schallmeiner [Grüne].)

16.54

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeord­nete Fiedler. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

RN/118

16.54

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Ich habe anlässlich des Welttages der psychischen Gesundheit am 10. Oktober gesagt – und ich wiederhole es hier noch einmal –: Psychische Gesundheit ist kein Luxus, sondern die Grundlage für ein gutes Leben. Sie ist gleichzeitig auch das Erlernen von Resilienz in herausfordernden, schwierigen Situationen. Psychische Erkrankungen sind auch sicher kein Randthema. Die Betroffenheit ist bei Kindern und Jugendlichen besonders stark. Rund ein Viertel der Zehn- bis 18-Jährigen in Österreich leidet unter psychischen Problemen. Gleichzeitig verlassen rund 40 Prozent der Frühpensionisten aus psychischen Gründen unseren Arbeitsmarkt. Es handelt sich also nicht um ein individuelles Problem, sondern es geht um den Gesundheitszustand unserer Bevölkerung mit konkreten arbeitsmarktpolitischen und budgetären Konsequenzen.

Als Reaktion auf die massiven Belastungen für die psychische Gesundheit in unserer Bevölkerung durch die Pandemie hat die Vorgängerregierung 2022 das Projekt Gesund aus der Krise ins Leben gerufen. Verknüpft mit zusätzlichen Mitteln und einem Ausbau der psychosozialen Versorgung waren der direkte Zugang für Betroffene und eine einfache Koordination von Terminen, was vielfach auch den Eltern entgegenkommt. Wir haben das Projekt immer unterstützt. Unsere damalige Kritik der psychosozialen Versorgung an Schulen kann ich heute aufgrund der vom Bildungsminister beschlossenen Verdoppelung der Zahl der Schulpsychologinnen und -psychologen innerhalb der nächsten drei Jahre und der zusätzlichen Einführung von Schulsozialarbeit an Bundesschulen beiseite­lassen. Wir haben also die Notwendigkeit einer langfristigen Absicherung öffentlicher Unterstützung für den Zugang zu psychosozialer Versorgung immer betont und diese Position ist auch im Jahre 2025, in dem sich die Krisen gewisser­maßen die Klinke in die Hand gegeben haben, noch brandaktuell. 

Abschließend möchte ich, weil die physische Gesundheit genauso wichtig ist wie die psychische Gesundheit, im Zuge des Brustkrebsmonats Oktober heute noch einmal aufrufen: Gehen Sie bitte alle zur Vorsorgeuntersuchung gegen Brustkrebs! Und ja, ich meine Sie alle, denn auch Männer können Brustkrebs bekommen. Sorgen Sie also vor und bleiben Sie gesund! – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

16.56

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schallmeiner; 4 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte sehr. 

RN/119

16.57

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! 2022 – Kollegin Fiona Fiedler hat es eh schon richtig erwähnt – haben wir Gesund aus der Krise, damals noch mit 13 Millionen Euro gefördert, eingeführt, federführend neben Johannes Rauch war damals Gaby Schwarz als Gesund­heitssprecherin der ÖVP. Umso schöner und besser ist es, dass wir dieses Projekt bis heute weitergeführt haben, dass es jetzt wieder weitergeht. Danke auch dafür, dass wir im Gesundheitsausschuss und jetzt auch hier in der Plenarsitzung aus dem von mir formulierten Antrag einen gemeinsamen Antrag machen konnten, dass wir eine gemeinsame Absichtserklärung schaffen, die klarmacht: Wir wollen dieses Projekt nicht nur langfristig absichern, sondern wir wollen es eben auch in eine Art Regelfinanzierung, wie auch immer die dann aussieht, überführen.

In unserem ursprünglichen Antrag wäre noch drinnen gewesen, dass es in die Finanzierung durch die Sozialversicherungen überführt wird, das war aus unserer Sicht der sinnvollste Weg. – Gut, das kann man jetzt so oder so diskutieren, man kann natürlich trefflich über die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen und darüber, ob die in diesem Fall hinderlich ist oder nicht, streiten, aber okay, das haben wir dann gestrichen und konnten uns so eben auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Dafür mein großes Dankeschön! Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass wir hier für die Kinder und Jugendlichen und für deren Familien ein gemeinsames Zeichen nach außen setzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Silvan [SPÖ].)

Das Projekt Gesund aus der Krise ist ein zentrales, ein erfolgreiches Leuchtturm­projekt, ganz Europa hat uns in den letzten Jahren darum durchaus beneidet, es wurde auch immer wieder kopiert. Warum? – Weil es zum einen die erst­malige Kooperation zwischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf der einen Seite und klinischen Psychologinnen und Psychologen auf der anderen Seite war, die bis dahin nicht unbedingt immer im besten Einvernehmen miteinander gestanden sind, wenn ich es einmal euphemistisch ausdrücken darf.

Zweitens: weil es niederschwellig ist, weil es kostenfrei ist, weil es eben eine sehr, sehr schnelle Hilfe ist.

Drittens: weil das Projekt von Anfang an so aufgesetzt worden ist, dass Kinder und Jugendliche sehr, sehr früh abgeholt werden, damit sie dann eben keine pathologischen Fälle werden, damit sie eben nicht irgendwann einmal in der Kinder- und Jugendpsychiatrie landen. Wir können rechtzeitig eingreifen und Kinder und Jugendliche rechtzeitig dort abholen, wo es für sie einfach nicht mehr geht. 

Und ja, es stimmt – eine meiner Vorrednerinnen hat es vorhin gesagt, ich glaube, es war Juliane Bogner-Strauß –: Durch Corona ist das Thema psychosoziale Gesundheit in unserer Gesellschaft wieder so weit normalisiert worden, dass wir offen darüber reden können. Das ist vielleicht, so pervers es klingt, durchaus auch ein positiver Aspekt. 

Psychosoziale Gesundheit, psychische Gesundheit ist nichts anderes als – unter Anführungszeichen – „normale Gesundheit“. Das eine geht nicht ohne das andere. Und entsprechend wichtig sind eben diese Projekte, und wichtig ist, wie wir hier heute eben noch einmal zum Ausdruck bringen wollen, dass sie abgesichert werden. 

Umso mehr hat es mich – und dieser kleine negative Schlenkerer sei mir bitte verziehen; den brauche ich jetzt aber an dieser Stelle, auch für die eigene Psychohygiene – ein bisschen geärgert, dass es seit 17. Juni bis gestern, bis zum 15. Oktober, keine freien Behandlungsplätze und keine freien Kapazitäten gegeben hat. Gut, das kann ja vielleicht noch sein, wegen des Übergangs und der Finanzierung und so weiter, aber wenn man sich am 7. September im Ö1-„Morgenjournal“ beziehungsweise am 21. September in der „Pressestunde“ hinstellt und sagt: Na, alles ist gesichert, alles ist in Ordnung!, so wie das gemacht wurde, dann ist das halt auch nicht ganz ehrlich. (Beifall des Abg. Koza [Grüne].) Ja, mag schon sein, dass es eine Vereinbarung mit dem Finanz­ministe­rium gegeben hat, aber es hat deswegen keinen einzigen Behandlungs­platz vom 17. Juni bis zum 15. Oktober gegeben. Und das muss man halt schon auch sagen. Also da hätten wir uns ein bisschen mehr Engagement erwartet. 

Wir haben schon vernommen, dass das Ganze eher im Finanzministerium anzusiedeln ist, aber man könnte vielleicht kurz einmal anrufen und sagen: He, Markus, ich brauche mehr Geld!, oder: He, Markus, gib das Geld endlich frei! (Abg. Herr [SPÖ]: Es hätten alle gern mehr Geld! Ihr hättet eines überlassen können! – Ruf bei der SPÖ: Bei euch hat das noch funktioniert, gell?) Das wäre vielleicht bei diesen vielen, vielen Jugendlichen, die darauf gewartet haben – und das Geld war ja schon zugesichert –, der richtige Zugang gewesen. (Abg. Herr [SPÖ]: Vielleicht eine Gegenfinanzierung? Dann wäre es sich jetzt ausgegangen! – Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Das war die beste Beschreibung des Budget­defizits! Abg. Herr [SPÖ]: Habt ihr das immer so gemacht: He, bitte gib uns ein Geld!?) 

Umso besser, dass wir es jetzt haben, umso besser, dass das jetzt eben funktioniert. In der Vergangenheit hat es ja auch funktioniert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.) 

17.01

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Staatssekretärin. 

RN/120

17.01

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Danke beginnen, vielleicht kann das die Gemüter ein bisschen beruhigen. Ich möchte wirklich mit einem Danke dafür beginnen, dass wir heute dieses so wichtige Projekt einstimmig beschließen werden. 

Ich glaube, dass es auf der einen Seite ein ganz schönes Zeichen ist, dass Sie alle diesen Beschluss heute mittragen. Ich empfinde es aber auch als ein gutes, wichtiges Zeichen, dass wir die psychosoziale Gesundheit im Regierungs­programm sehr prominent verankert haben, weil uns diese natürlich gerade im Sinne der Kinder und Jugendlichen ein ganz, ganz großes Anliegen ist. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe es im Ausschuss schon gesagt: Ich bin davon überzeugt – natürlich war Corona verantwortlich für einen Teil der Krisen der Kinder und Jugendlichen –, wenn wir uns ein bisschen in der Welt umschauen, sehen wir, dass es tatsächlich so ist, dass Kinder und Jugendliche unglaublich viele Krisen mitbekommen, dass sie auch in ihren sozialen Medien tatsächlich immer wieder mit den Krisen konfrontiert sind. Und ich glaube schon, dass wir da als Erwachsene, als Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch in der Politik eine sehr, sehr große gemeinsame Verantwortung haben, dass wir das sehr ernst nehmen und uns gemeinsam anstrengen müssen, Kinder und Jugendliche – so wie ich das immer sage – tatsächlich gut in ihr Erwachsenenleben zu begleiten. Dazu gehört natürlich auch in einem hohen Maß die psychische Gesundheit, und deswegen richte ich wirklich ein Danke an Sie, an euch alle, dafür, dass wir diesen Beschluss heute einstimmig fassen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kaniak [FPÖ].)

Ich möchte auch nicht verhehlen, dass ich mich bei den Abgeordneten der vergangenen Gesetzgebungsperiode bedanken möchte: Ihr habt damals eigentlich den Initialschuss dafür gemacht, dass dieses Gesund-aus-der-Krise-Projekt tatsächlich seit 2022 ein gutes Projekt ist, das mittlerweile über 45 000 Kinder und Jugendliche in Österreich gut, niederschwellig und kostenfrei begleitet hat. Ich glaube schon, dass das eine ganz große Errungenschaft der Vorgänger im Parlament gewesen ist. Auch dafür möchte ich mich bedanken, weil man jetzt darauf gut aufbauen kann. Auch daraus mache ich keinen Hehl. Wirklich ein Danke dafür! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Schallmeiner [Grüne].) 

Wenn man vielleicht mit einem Augenzwinkern sagen darf: Es ist so, dass es uns dann heuer tatsächlich gelungen ist, dass wir dieses Projekt jetzt einmal für zwei Jahre sicherstellen. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, nämlich speziell auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Psychologinnen und Psychologen, für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, dass auf der einen Seite auch sie Sicherheit haben und dass man auf der anderen Seite auch weiß, dass die Behandlungen nicht abgebrochen werden müssen, weil auf einmal das Geld aus ist. 

Deswegen wirklich danke auch dafür, dass es gelungen ist, mit Finanzminister Markus Marterbauer dieses wichtige Gesundheitsprojekt für zwei Jahre sicher­zustellen. Das waren Verhandlungen, lieber Herr Kollege Schallmeiner, und es gab auch das eine oder andere Telefonat. Aber es ist gut, dass es gelungen ist – ein großes Danke an Bundesminister Markus Marterbauer

Ich sage schon auch ganz ehrlich: Das zeigt mir und, glaube ich, uns allen, dass dieses Anliegen, Kinder und Jugendliche gut ins Erwachsenenleben zu begleiten und auf ihre psychische Gesundheit zu schauen, nicht nur ein Anliegen des Gesundheitsressorts ist, sondern wirklich ein gemeinsames gesellschaftspolitisches Anliegen, auch des Bildungsministers. Es ist aus meiner Sicht ein wirklich gutes Zeichen in die Gesellschaft hinein, dass wir Kinder und Jugendliche in ihren Bedürfnissen tatsächlich ernst nehmen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen sowie des Abg. Kaniak [FPÖ].)

Wir haben es jetzt mit 35 Millionen Euro sichergestellt, das wurde schon gesagt. Ich möchte noch zwei Gedanken anbringen. Zum einen: Ja, ich glaube auch, dass wir uns auf eine längerfristige Finanzierung einstellen müssen, dass wir gut in diese Richtung arbeiten müssen, dass es natürlich am besten wäre, wenn man es in die Regelfinanzierung aufnehmen könnte, wie auch immer, weil es ein Erfolgsprojekt ist. Ich kann Ihnen versichern, wir werden in diese Richtung viele Verhandlungen und Gespräche führen. Und mit Ihrer Unterstützung können wir, glaube ich, da auch positiv in die Zukunft schauen. – Das ist der eine Punkt. 

Der zweite Punkt – den möchte ich auch noch kurz ansprechen, weil er von Kollegen Kaniak angesprochen wurde – ist, dass man natürlich auch im stationären Bereich in der psychiatrischen Versorgung für Kinder und Jugend­liche gut hinschauen muss, dass wir da ein gutes Angebot schaffen. Ja, das glaube ich auch. Ich bin auch überzeugt davon, dass wir in diesem Bereich gemeinsam mit den Ländern, mit der Sozialversicherung, auch in unserer Bundes-Zielsteuerungskommission tatsächlich eine gute Versorgungslandschaft aufstellen sollen und werden – wir arbeiten auch intensiv daran – und dass wir uns auch neue Behandlungsmethoden wie zum Beispiel das Hometreatment auch gut anschauen müssen. Wir wissen einfach, dass es Kinder und Jugendliche gibt, die aufgrund ihrer schweren Depressionen nicht einmal „fähig“ sind – unter Anführungszeichen –, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Deswegen müssen wir auch in diese Richtung denken, dass man in einem sogenannten Home­treatment tatsächlich aufsuchende Angebote schafft – da gibt es in Tirol gute Piloten –, und auch daran werden wir in den nächsten Monaten weiterarbeiten, weil wir tatsächlich diese Herausforderung und diese große Verantwortung, die wir alle für Kinder und Jugendliche haben, ernst nehmen. Deswegen noch einmal: Danke, dass Sie heute alle zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

17.07

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katayun Pracher-Hilander. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/121

17.07

Abgeordnete Mag. Katayun Pracher-Hilander (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen und Anwesende! Ja, wir unterstützen dieses Projekt sehr gerne und sicher aus Überzeugung. Ich glaube, da spreche ich für die gesamte Freiheitliche Partei. Mein Kollege, Herr Kaniak, hat ja schon sehr vieles und sehr detailliert ausgeführt. Da bleibt mir die Zeit, um als Psychologin etwas dazu zu sagen. 

Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal die Fakten auf den Tisch legen und die dramatischen Zahlen wiederholen, weil ich denke, wir können sie nicht oft genug hören. Wie ich gestern gesagt habe: Mehr als die Hälfte der unter 21-Jährigen leidet unter depressiven Symptomen, knapp jeder Zweite an Schlafstörungen, ein Drittel an Angstsymptomen, und schockierende 16 Prozent leiden sogar an wiederkehrenden Suizidsymptomen – so viel zum Status quo der psychosozialen Ungesundheit, wie ich es eigentlich nennen möchte. 

Und bei allem Respekt und aller Wertschätzung den Antragstellern gegenüber: Sie schreiben in Ihrem Antrag – ich zitiere – von „pandemiebedingten Einschränkungen“, die zu „tiefgreifenden Veränderungen im Alltag“ geführt hätten. – Ja, aber nur ein halbes Ja. Was Sie nämlich verschweigen und bis heute nicht offen auf den Tisch legen, ist, dass es Schwarz und Grün waren, die überbordende Maßnahmen, Lockdowns und Schulschließungen durch­gesetzt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Also es ist ein wenig beschämend, dass Sie bis heute nicht zu dieser Fehl­entscheidung stehen können. (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Ich stehe total dazu!) Aber ja, es kommt ja uns nur zugute, also vielen Dank dafür.

Seit Jahrzehnten haben wir das Wissen aus der psychologischen Resilienz­forschung – und da haben wir auch Langzeitstudien, in denen Kinder über Jahrzehnte bis ins Erwachsenenalter hinein wissenschaftlich begleitet wurden –, dass es Kinder und Jugendliche massiv krank macht, wenn sie von ihren Bezugspersonen getrennt werden. Das ist nun einmal so. Wir sprechen nun einmal in dieser Altersgruppe von Freunden, von der besten Freundin, vom Freund, mit dem man durch dick und dünn geht. Durch diese Lockdowns und Schulschließungen wurde das unterbunden. Sie haben Peergroups getrennt, gesplittet. 

Wir wissen ebenso aus der Forschung – und das führt uns vor Augen, welche massiven Fehler Sie mit diesen Lockdowns und Schulschließungen gemacht haben –, dass Kinder und Jugendliche, die über einen guten Freund verfügen, mit dem sie Kontakt halten können, die in der Peergroup bleiben können, nicht nur psychisch viel gesünder sind als jene, die das nicht haben, sondern auch später im Berufsleben erfolgreicher sind. An dieser Stelle wünsche ich der Wirtschaft jetzt schon viel Spaß, denn da kommt noch einiges an Problemen auf uns zu.

Mit den Schulschließungen und Lockdowns haben Sie nämlich genau eines nicht gemacht: evidenzbasiert gehandelt. (Abg. Gasser [NEOS]: Das tun Sie die ganze Zeit!) Eines frage ich mich als Psychologin schon – jetzt, da Sie im Rahmen Ihres neuen Waffengesetzes ganz, ganz plötzlich zur Evidenz finden und erkannt haben, dass Menschen erst mit 25 Jahren über eine komplette Hirnreife verfügen –: Wo war denn diese Erkenntnis, als Sie Kinder dazu aufgefordert haben, sich impfen zu lassen, die Entscheidung über etwas zu fällen, von dem sie eigentlich noch gar nicht in der Lage sind, die Tragweite zu erfassen? 

Frau Bogner, passt es Ihnen nicht? (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Wöginger [ÖVP]: Na, wir haben es nicht! Gott sei Dank!) Wo ist denn diese Erkenntnis gewesen? Oder wo ist sie jetzt, da Sie massiv in die Identitätsfindung der Jugendlichen eingreifen, über Propaganda, über massive Einflussnahme (Abg. Wöginger [ÖVP]: Das ist ja Propaganda!) – welche Propaganda, Herr Wöginger? –, Stichwort Regenbogen? (Rufe bei den Grünen: Ui!) Wo ist denn die Erkenntnis mit der Hirnreife mit 25 Jahren? Warum lassen Sie diese Jugendlichen und Kinder nicht in Ruhe? Warum lassen Sie sie nicht natürlich reifen? Warum?

In diesem Sinne – bei aller Wertschätzung dem Antrag gegenüber – kann ich (Abg. Schallmeiner [Grüne] – auf Abg. Silvan [SPÖ] weisend, der sich mit einem Regenbogenfächer Luft zufächert –: Da! Da! Regenbogen!) diesen Antrag nur als ein stummes Zeichen eines schlechten Gewissens und auch als Zeichen der Wiedergutmachung verstehen. – In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.12

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeord­nete. 

RN/122

17.12

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Gesund aus der Krise: Wir haben jetzt schon sehr viel darüber gehört. Wir wissen, es ist eine kostenfreie, rasche und niederschwellige psychologische Hilfe. Seit seinem Start nach der Pandemie, im April 2022, bietet das Projekt Beratungs- und Behandlungsleistungen für Kinder und Jugendliche, aber auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. 

Ich möchte auch noch einmal auf die konkreten Angebote eingehen. Es gibt 15 Sitzungen pro Person – mit der Möglichkeit zur Erweiterung. Es gibt eine wohn­ortnahe beziehungsweise niederschwellige Zugangsmöglichkeit; auch online ist es möglich. Es gibt eine zentrale Hotline unter der Nummer 0800 800 122 als Erstkontakt- und Vermittlungsstelle. Wir haben heute schon gehört, dass es seit 15. Oktober, also seit gestern, wieder möglich ist, sich anzumelden, Anmeldung und Behandlungen sind also wieder möglich. Ich möchte noch einmal die Internetseite bekannt geben: Man kann sich auch unter gesundausderkrise.at anmelden. 

Insgesamt wurden seit Projektbeginn über 45 000 Kinder und Jugendliche betreut. Auch die inzwischen vorliegende Evaluation der ersten beiden Projektphasen bescheinigt dem Projekt, seine Ziele gut erreicht zu haben und wirksame Hilfe zu leisten. Bei leichten Fällen konnte eine präventive Wirkung – die Stabili­sierung der psychischen Gesundheit – erreicht werden. Bei mittleren Fällen konnte eine deutliche Symptomverbesserung und Stärkung der Bewältigungs­fähigkeiten erzielt werden. Bei schweren Fällen hatte das Projekt eine wichtige Überbrückungsfunktion, bis ein Platz in der Regelbetreuung gefunden wurde. 

Kollege Schallmeiner, leider hat der grüne Sozialminister offensichtlich nicht den Finanzminister für eine langfristige Finanzierung angerufen (Abg. Schallmeiner [Grüne]: O ja! Immer, wenn er was gebraucht hat! Hat er halt verhandelt!), aber wir haben es jetzt geschafft, es für das heurige und nächste Jahr auf Schiene zu bringen, und werden uns natürlich bemühen, dass wir es auch in die langfristige Finanzierung übernehmen können. 

Es bleiben natürlich auch Herausforderungen. Die Nachfrage war größer als das Angebot und der Übergang in die Regelversorgung funktioniert auch noch nicht überall reibungsfrei. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne].) Eines ist aber ganz klar: Dieses Projekt ist wirksam, notwendig und zukunfts­weisend. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

17.15

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/123

17.15

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich werde auf den Redebeitrag meiner Vorvorrednerin aus Gründen meiner psychosozialen Gesundheit nicht eingehen. (Heiterkeit bei NEOS und SPÖ. – Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS].) 

Ich will mich hier heute vor allem an die jungen Menschen wenden, die die Debatte verfolgen. Denn auch wenn es in einer Welt voller top gestylter Social-Media-Auftritte und Influencer, in einer Welt von oberflächlicher Perfektion so wirken mag, als würden alle immer alles richtig machen: So ist es nicht. 

Ihr werdet im Leben noch von Fehler zu Fehler taumeln und euch wird davon schwindelig werden, wie viel ihr am Weg verhauen werdet. (Zwischenruf des Abg. Spalt [FPÖ].) Ihr werdet daraus lernen, ihr werdet nichts daraus lernen. Ihr werdet Dinge bis zur Sinnlosigkeit zerdenken und bei anderen Sachen gar nicht nachdenken, die Wahrheit verkennen, euch in eurer Meinung verrennen, die falschen Dinge sagen, die richtigen Dinge zur falschen Zeit sagen, nichts sagen, wenn ihr etwas hättet sagen müssen. Ihr werden den falschen Menschen vertrauen und ihr werdet den richtigen Menschen nicht den Rücken stärken. Ihr werdet die Falschen bestärken. 

Ihr werdet unnötig Konflikte lostreten, aber die wichtigen Sachen nicht ausstreiten, falsch priorisieren, zu viel arbeiten und zu wenig Zeit für Familie und Freunde haben, zu wenig arbeiten und nicht euer gesamtes Potenzial entfalten, anderen ihren hart erarbeiteten Erfolg nicht gönnen und dafür die Blender auf ein Podest stellen, euren Selbstwert von der Meinung anderer abhängig machen – wobei, dann ist es eh schon zu spät –, zu hart mit euch selbst sein, zu wenig hart mit euch selbst sein, nicht kritisch genug mit euch selbst sein, Tiefs haben, Hochs haben. 

Ihr werdet Dinge fühlen und sehen und nicht verstehen. Ihr werdet darum ringen, all das richtig einzuordnen, und genau da hilft oftmals ein offenes Ohr, mit oder ohne Rat, aber einfach nur, um es einmal für sich selbst zu struktu­rieren – professionelle Betreuung von professionellen Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen, die euch helfen. Genau das ist Gesund aus der Krise: dass ihr dann, wenn ihr einmal nicht weiterwisst, wenn ihr die Dinge für euch selbst nicht einordnen könnt, jemanden habt, den ihr anrufen könnt, eine Nummer habt, bei der verlässlich jemand abhebt, eine Nummer habt, bei der Tausende Leute betreut werden und ihr auf die richtigen Bahnen gelenkt werdet. 

Mentale Stärke heißt auch, Hilfe zu suchen, wenn man selbst nicht weiterweiß. Deshalb ist es wichtig, dass wir Gesund aus der Krise, eine Initiative der Vorregierung, die wichtig ist, die sich bewährt hat, fortführen, weiter finanzieren und dass dieser Service weiterhin zur Verfügung steht. Alle Infos dazu findet ihr auf gesundausderkrise.at. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić [Grüne].) 

17.18

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer. – Frau Abgeordnete, ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein. 

RN/124

17.18

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ): Frau Wotschke hat uns gerade sehr schön beschrieben, was ein Shrink, wie er flapsig heißt, ein Psychotherapeut alles sein sollte. Vielen Dank dafür, das war eine sehr schöne Beschreibung! Ich finde auch das Projekt Gesund aus der Krise ein ganz wunderbares. Es wird Zeit, dass es endlich im Plenum durchgewunken wird. Es ist eigentlich ursprünglich eine Initiative der FPÖ gewesen (Abg. Shetty [NEOS] – erheitert –: Wann?) und es war immer ein Covid-Projekt.

Frau Nussbaum, Sie haben gemeint, das wird auf jeden Fall wirksam sein – das muss man sich anschauen, das wäre schön, aber notwendig ist dieses Projekt in jedem Fall. Ich denke trotzdem, dass es nicht unbedingt ein Leuchtturm­projekt ist, aber es ist zumindest ein Lichtlein, das in einer ganz großen Problematik, die wirklich fürchterlich für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene ist, endlich brennt.

Ich kann Ihnen sagen, ich hatte während der Covid-Krise Menschen auf meinem Sofa sitzen, die plötzlich in der Psychiatrie waren, mit schlimmen Diagnosen – ich möchte nicht näher darauf eingehen –, plötzlich unter Medikamenten­einfluss standen, die aus diesem System nicht mehr herausgefunden haben, weil zwischendurch dann wieder Lockdowns waren, und die am Schluss nicht mehr gewusst haben, wie ihre Reise weitergehen kann. 

Das sind fürchterliche Schicksale; und der Grund war nichts anderes, als dass ihnen aufgrund der Einsamkeit und der Vereinzelung der Freundeskreis gefehlt hat, die Möglichkeit, sich wegen einer ein bisschen traurigen Liebesgeschichte auszutauschen – das ist in der Zeit, wenn man 13, 14 ist, unendlich wichtig, weil sich das dann relativiert –, und gelandet sind sie in der Psychiatrie. Es waren viele mit Migrationshintergrund, die sowieso nicht einmal mit irgendwem darüber sprechen können – nur, um das einmal wirklich klarzumachen.

Es ist vielleicht wirksam, aber man sollte immer daran denken: Es ist nicht so, dass es jetzt ein paar neue Mechaniker gibt, die dann ein paar Schrauben festdrehen. So einfach wird es nicht sein – vor allem deswegen nicht, weil ja nichts dafür getan wird, dass die Krise endet. Wenn Sie Gesundheit suchen: Deswegen sitze ich hier bei der FPÖ, denn da finden sich die Grundlagen, die man für Gesundheit benötigt: Souveränität, Selbstbestimmung, Recht auf persönliche Entscheidung, weg von der Bevormundung, Wertschätzung, Zuhören und vor allem Neutralität, Dialog, Frieden und Freiheit. Das ist etwas ganz Wichtiges, hier geht es um Werte. Wenn wir als Psychotherapeuten mit jungen Menschen arbeiten, dann versuchen wir, mit ihnen alles an ihren Werten festzumachen – und das sind wichtige Werte.

Wenn ich mir den Rest des Saals anschaue, dann wird die Krise ununterbrochen prolongiert: Zuerst hatten Sie Coronamaßnahmen, Lockdowns, einen völlig falschen Umgang mit der Problematik. Rauf, runter, keiner hat gewusst, was er eigentlich tun soll; impfen, nicht impfen, darf man wo hingehen, mit wem, wie viele, ja, nein? – Unfassbar! Lügen über den Impfstoff; keine Studien gibt es, das ist mittlerweile draußen, es war ein neues Produkt, eine Notzulassung. Sie haben eine Impfpflicht verordnen wollen, die Leute haben sich gewehrt. Sie haben eine Spaltung der Gesellschaft verursacht, die ihresgleichen sucht: Geimpfte gegen Ungeimpfte, du hast die richtige Meinung, du hast die falsche! Das läuft noch immer weiter. 

Dann haben wir die ganze CO2-Lüge: Klimakrise, wir werden alle sterben. Putin-Panik durch Medien (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Wissenschaftliche Fakten ...!) auf jegliche Art und Weise. Die Grünen, die ich einmal gewählt habe, waren nicht mehr die für den Frieden, sondern die sagen jetzt: Wir brauchen Waffen für den Frieden! (Abg. Stögmüller [Grüne]: ... Tschüss!) Das ist eine Kriegshetzerpartei geworden. Wie wollen Sie denn da aus einer Krise kommen? (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne].) 

Haben Sie den Film „Angst essen Seele auf“ gesehen? Schauen Sie sich diesen Film an! Denn Angst und Stress laufen parallel, und das verlässt die jungen Menschen (Zwischenruf der Abg. Totter [ÖVP]), seitdem sie 13, 14 sind, nicht mehr. Die laufen seitdem in einem furchtbaren Angstprogramm und sie sehen keinen Sinn für ihr Leben, keine Entscheidung für einen Beruf und nicht wirklich eine positive Zukunft, weil sie ununterbrochen nur Angst haben müssen. Das muss einmal ganz klar gesagt werden. 

Wenn Sie gesund aus einer Krise kommen wollen, meine Lieben, dann bedeutet das ja – das kennen sicher alle –, dass eine Krise eine Chance ist. Schon einmal gehört? Wieso sagt man denn das? – Man sagt es deswegen, weil die Chance darin besteht, die Krise aufzuarbeiten, zu schauen: Was ist falsch gelaufen, warum und welchen Fehler habe ich gemacht? Psychotherapeuten sagen ihren Klienten auch sehr gerne: Leute, macht nicht immer dieselben Fehler! Es gibt so viele Fehler, die man machen kann, sucht euch einen anderen aus! Ist das sonst nicht ein wenig dämlich und langweilig? (Abg. Herr [SPÖ]: ... besser ...!)

RN/124.1

Wenn ich mir jetzt anschaue, was ihr macht: Die Krise hat 32 Prozent mehr Psychopharmaka für junge Menschen bedeutet. Bei den Mädels sind es überhaupt 40 Prozent, die waren also besonders betroffen und belastet durch diese Vereinsamung. Wenn ich mir das jetzt anschaue, dann sehe ich, Sie ziehen keine Konsequenzen aus der Krise: Sie wollen weder über Covid reden noch wollen Sie eine Coronaaufarbeitung noch wird irgendetwas über Nebenwirkungen kommuniziert, obwohl der ganze Kontinent Amerika keine Promotion mehr für die Covid-Impfung macht – komisch aber auch! Wieso wird das bei uns totgeschwiegen? Sind die alle dumm oder haben die keine Wissenschaftler, die darüber nachdenken? Trust the Science! (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Nein, die werden alle hinausgeschmissen!) – Halten Sie den Mund! (Abg. Lindner [SPÖ]: Herr Präsident!) Trust the Science bedeutet (Unruhe im Saal) – war mal fällig (Beifall bei der FPÖ) – hinterfragen, immer, alles. (Unruhe im Saal.) 

Das ist Science, und Science bedeutet, eine Meinung weiterzuentwickeln und nicht dort stehen zu bleiben, wie man es von der Politik her gerne haben möchte. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Unterbrechen Sie sofort!) Liebe Leute, wir haben durch Corona ein kollektives Trauma hinter uns (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen), und wir von der FPÖ werden alles tun, damit Sie unsere jungen Leute in diesem Land nicht wieder retraumatisieren. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Mein lieber Freund, Sie haben heute schon genug geredet und niemand hat Ihre Postion verstanden!

RN/125

Ordnungsruf

Präsident Peter Haubner: Frau Abgeordnete! (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Frau Abgeordnete! (Abg. Lindner [SPÖ]: Der Präsident spricht!) Frau Abgeordnete, für „Halten Sie den Mund“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Totter [ÖVP]: Ja, bravo! – Abg. Zorba [Grüne]: ... Maul!)

 

RN/126

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (fortsetzend): Den nehme ich gerne an, danke! (Beifall bei der FPÖ.)

17.24

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/127

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 244 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „nachhaltige Absicherung des Projektes ‚Gesund aus der Krise‘“. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. (42/E)

RN/128

13. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 425/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung (224 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung. (Unruhe im Saal. – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.)

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Tanner.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Volker Reifenberger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/129

17.26

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Dieser nunmehr über­parteiliche Antrag geht auf eine freiheitliche Initiative zurück: Ich habe in einem Antrag gefordert, dass die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung, die sogenannte EF-Ausbildung, attraktiviert werden soll, indem deren Absolventen nach erfolg­reichem Abschluss der Dienstgrad Fähnrich verliehen werden soll.

Im letzten Landesverteidigungsausschuss haben wir uns mit den Regierungs­fraktionen auf einen gemeinsamen Abänderungsantrag geeinigt. Demnach soll die Wehrdienstkommission, die derzeit alternative Modelle für die Weiter­entwicklung des Wehr- und Zivildienstes ausarbeitet, eine Verleihung des Dienst­grades Fähnrich an die Absolventen der EF-Ausbildung prüfen und eine Entscheidungsgrundlage vorlegen.

Ich halte zwar die Wehrdienstkommission eigentlich für die falsche Stelle, weil es sich bei diesem Thema um eine rein interne Angelegenheit des Bundesheeres handelt und in der Kommission, die ja für ganz andere, breitere Themen aufge­stellt ist, auch sehr viele Zivilisten sitzen – aber mir soll es recht sein, wenn unsere freiheitliche Initiative einmal nicht schubladisiert wird, sondern aufge­nommen und weiterverfolgt wird. Daher unterstützen wir auch diesen gemeinsamen Abänderungsantrag. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Warum wollen wir das überhaupt? – Zum einen wollen wir bei den Dienstgraden einen Gleichklang zwischen Berufs- und Milizoffizieren herstellen. Sowohl die Berufsoffiziersanwärter als auch die Milizoffiziersanwärter rücken gemeinsam ein und absolvieren die ersten Monate ihrer Ausbildung zusammen. Das halte ich übrigens für enorm wichtig für das gegenseitige Kennenlernen, die gegenseitige Wertschätzung und die Kameradschaft.

Nach einigen Monaten in der Ausbildung trennen sich aber die Wege und es gibt eigene Ausbildungsschienen für Miliz- und Berufsoffiziersanwärter. Schließlich ist es nach einem Jahr dann so, dass die Berufsoffiziersanwärter an die Militärakademie gehen und dort den Dienstgrad Fähnrich verliehen bekommen. Die Milizoffiziersanwärter rüsten nach einem Jahr mit dem Dienstgrad Wachtmeister ab und absolvieren dann ihre weitere Milizausbildung neben dem Studium oder neben dem Zivilberuf in Form einer modularen Ausbildung.

Diesen Dienstgradunterschied wollen wir beseitigen, um die Leistungen der Einjährig-Freiwilligen entsprechend zu würdigen und einen Gleichklang herzustellen. Eines wollen wir hier aber natürlich nicht: Wir wollen hier keine Beförderung durch Handauflegen. Die Milizoffiziersanwärter haben sich einer Abschlussprüfung zu unterziehen – und nur wenn diese positiv abgelegt wird, soll es nach zwölf Monaten zu dieser Beförderung kommen. Das wäre ein Anreizsystem, das kaum mit Kosten verbunden wäre, aber zu einer Attraktivierung des EF-Jahres führen könnte.

Wir brauchen pro Jahr in etwa 150 neue Milizoffiziere, um eine entsprechende Nährrate für das System zu haben – das geht aus dem Landesverteidigungs­bericht hervor. Wir haben aber, wenn wir uns die letzten Jahre so anschauen, immer nur so ungefähr 30 neue Milizoffiziere gehabt. Das bedeutet ein irrsinnig großes Delta, daher können wir wirklich jede Werbung und jede Attraktivierung brauchen wie einen Bissen Brot.

Der Dienstgrad Fähnrich wäre auch insofern passend, als dieser zum Ausdruck bringt, dass sich ein Soldat in Ausbildung befindet und eben noch keine abgeschlossene Offiziersausbildung hat. Andererseits wäre es ein Ausdruck seiner im EF-Jahr erbrachten Leistungen.

Frau Bundesminister, man könnte dann vielleicht auch darüber nachdenken, diesen Dienstgrad unter Umständen nur temporär zu verleihen. Wenn ein Fähnrich seine Ausbildung nicht innerhalb eines gewissen Zeitraumes abschließt und daher niemals zum Leutnant ausmustert, könnte es eine Zurückstufung auf den Dienstgrad Wachtmeister geben. Aber darüber soll sich jetzt einmal die Wehr­dienstkommission den Kopf zerbrechen und dann Vorschläge machen.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Marke EF wiederbelebt wurde. Bei einigen Details der Durchführung der Ausbildung müssen wir aber noch nachschärfen. Die jungen EF-Rekruten, die derzeit, jetzt gerade ihr EF-Jahr absolvieren, sind gerade erst einmal in der siebten harten Ausbildungswoche. Ich weiß genau, wie das ist, welche körperlichen und psychischen Belastungen und Strapazen damit verbunden sind. Vor 27 Jahren durfte ich diese Ausbildung selbst genießen. – Ich wünsche den Kameraden von dieser Stelle aus viel Soldatenglück und Durch­haltevermögen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.30

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeord­neter.

RN/130

17.31

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Zuseherinnen und Zuseher! Dieser Tagesord­nungspunkt ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir in weiten Teilen und in weiten Bereichen, was die Landesverteidigung und die Sicherheit Österreichs betrifft, übereinstimmen und Konsens über alle Fraktionen hinweg im Hohen Haus pflegen. Das ist nicht immer so, wie die Debatte heute Nachmittag zum Thema der Neutralität bewiesen hat, aber gerade in diesem Teil, in dem es um die Verleihung des Dienstgrades Fähnrich an die Absolventen des EF-Kurses und des EF-Jahres geht, zeigt sich diese grundsätzliche gemeinsame und positive Haltung dem österreichischen Bundesheer gegenüber. 

Es ist dabei schon positiv zu bemerken und zu gratulieren, dass das EF-Jahr wieder eingeführt wurde, weil das eine Marke war, die jeder kannte und die auch motiviert hat, diese Ausbildung zu machen. Dieser motivierende Effekt soll jetzt auch mit dem Vorschlag, nach Absolvierung dieses Ausbildungsjahres den Dienstgrad Fähnrich zu erlangen, erreicht werden. Das ist auch wichtig, weil sich die geopolitische Lage verändert hat. Verteidigungsfähigkeit und Abschreckungs­wirkung der militärischen Kräfte eines Landes sind wichtiger denn je. 

Dieses Ziel verfolgt auch der Aufbauplan österreichisches Bundesheer 2032 plus, der das Ziel hat, die Fähigkeiten des österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Landesverteidigung wieder massiv auf- und aus­zubauen. Dazu wird in Mannschaftstransportpanzer, in Hubschrauber, in Flugzeuge, in Infrastruktur investiert. 

Gerade in dieser wirtschaftlichen Situation, in der wir sind, ist dabei das Wichtige, dass bei Beschaffungen circa 60 Prozent der Wirtschaftsleistung in Österreich bleiben, bei Investitionen in die Infrastruktur sogar circa 99 Prozent. Konkret am Beispiel der Pandur-Panzer: Da verbleiben sogar 70 Prozent der Wert­schöpfung in Österreich, weil sehr viele österreichische Betriebe beteiligt sind, und das ist jetzt nicht so wenig. Insgesamt sprechen wir von circa 4 500 militä­rischen Beschaffungen pro Jahr, aber das ist Gerät, das ist Infrastruktur. 

Wichtig sind die Menschen, die dieses Gerät bedienen, die auch bereit sind, Österreich mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Dabei ist wesentlich zu erwähnen, dass wir im Gegensatz zu manchen anderen Ländern in Europa Gott sei Dank nach wie vor den Grundwehrdienst haben, der nicht nur eine Säule des österreichischen Bundesheeres ist, sondern über den das österreichische Bundesheer auch in der Gesellschaft verankert wird.

Aber natürlich werden diese Grundwehrdiener ausgebildet und dann ausge­mustert. Wichtig wäre es allerdings, wenn auch entsprechende Übungstätigkeit entfaltet werden kann. Und ja, auch die grundsätzliche Übungsfähigkeit und Übungstätigkeit wurde bereits ausgebaut. Wie diese noch verstärkt werden kann, darüber wird sich jetzt die Wehrdienstkommission, die eingerichtet wurde, Gedanken machen und uns entsprechende Vorschläge unterbreiten. Dabei ist es natürlich auch nicht von der Hand zu weisen, dass in diesem Zusammenhang, wenn es um die Attraktivierung des Wehrdienstes geht, auch die Verleihung des Dienstgrades Fähnrich entsprechend geprüft wird und Vorschläge gemacht werden, wie das entsprechend eingebunden werden kann. – Auch ich darf all denjenigen, die diese Ausbildung absolvieren, alles Gute und viel Soldatenglück wünschen! (Beifall bei der ÖVP.)

17.34

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/131

17.34

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! 366 junge Menschen haben sich heuer entschieden, die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung beim Bundesheer zu beginnen. 366, das sind 366 mutige Schritte Richtung Verantwortung, Richtung Einsatzbereitschaft und Richtung Zukunft unseres Landes. Die Ausbildung ist freiwillig, fordernd, und ja, sie ist zukunftsweisend. Sie zeigt, dass es in Österreich nach wie vor junge Menschen gibt, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – nicht weil sie müssen, sondern weil sie wollen, weil sie überzeugt sind, dass unser Land Verteidigungs­fähigkeit braucht und dass Friedenssicherung eben auch Einsatzbereitschaft erfordert. Insbesondere ist es auch wichtig, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, auch und gerade in unserer Miliz, unserer Bürger in Uniform. 

Wenn wir heute über die Zukunft der Landesverteidigung sprechen, dann führt kein Weg an einem Thema vorbei: Das sind die Drohnen. Gerade weil der Begriff der umfassenden Landesverteidigung in der öffentlichen Diskussion oft fälschlich mit Waffenbeschaffung oder Kriegstauglichkeit gleichgesetzt wird, zur Klarstellung: Es geht in Österreich um Abwehrsysteme zum Schutz Österreichs und seiner Bevölkerung. Das ist der österreichische Weg. Das ist unser Weg auf neutralem Boden. In Anbetracht dieser Tatsache muss der Drohnenabwehr höchste Priorität eingeräumt werden. Warum? – Weil im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine mittlerweile rund 70 Prozent der Opfer, sowohl unter Soldaten als auch unter Zivilpersonen, durch Drohnen verursacht werden. Diese neue Form der Kriegsführung muss uns allen die Augen öffnen. Im Sinne einer modernen, einer umfassenden Landesverteidigung müssen daher militärische wie zivile Maßnahmen zur Drohnenabwehr rasch umgesetzt werden und die nötigen Mittel auch für die kommenden Jahre bereitgestellt und gesichert werden. Nur so können wir gewährleisten, dass Österreich auch in Zukunft handlungs­fähig und geschützt bleibt. Was wir in der Ukraine, in Israel und auch am Kaukasus gesehen haben, ist kein Blick in die Zukunft, es ist ein Spiegel der Gegenwart, es ist ein Spiegel unserer Zeit.

Drohnen entscheiden über Aufklärung, über Schutz und leider sehr oft auch über Leben und Tod. Daher brauchen wir eine klare politische Linie: Wie schützen wir uns? Wie schützen wir unsere kritische Infrastruktur? Wie sichern wir unseren Luftraum, wenn zum Beispiel Drohnen im Tiefflug kommen? Wie nutzen wir unbemannte Systeme verantwortungsvoll im Einklang mit der Neutra­lität, aber auch mit höchster technologischer Komponente?

Meine Damen und Herren, der Krieg in der Ukraine hat das Gefechtsbild in Europa verändert, und zwar nachhaltig. Drohnen sind heute nicht mehr die Ausnahme, sie sind leider die Regel. Von kleinen, handelsüblichen Drohnen, die über kurze Distanz fliegen, Aufklärung betreiben, bis hin zu großen militärischen Drohnen mit Spannweiten von mehreren Metern, die schon über Tausende Kilometer fliegen können. Diese Dimension gab es in dieser Form noch vor wenigen Jahren nicht. Unser Bundesheer ist grundsätzlich in der Lage, Drohnen zu bekämpfen, aber nur in einem begrenzten Ausmaß. Warum? – Weil die Drohnenproduktion heute billig, massenhaft und dezentral organisiert ist, weil Masse zur Waffe wird und weil jedes Verteidigungssystem irgendwann an seine Kapazitäts­grenzen stößt, wenn es überflutet wird. 

Wir brauchen daher eine doppelte Antwort auf diese Bedrohung: erstens eine konsequent defensive Komponente, also funktionierende Schutzsysteme gegen Drohnen im Inland rund um die kritische Infrastruktur, klare Zuständigkeiten, rechtliche Sicherheit für Einsatzkräfte und rasche Beschaffung moderner Abwehrsysteme; und zweitens eine strategische Komponente, eine aktive Komponente, eine Haltung, die einem potenziellen Angreifer unmissverständlich vermittelt: Ein Angriff auf Österreich oder ein Angriff auf Europa, der wird teuer!, denn das Einzige, was einen Aggressor wirklich abhält, ist die Gewissheit, dass der Preis seines Angriffs höher ist als sein möglicher Gewinn.

Zu dem ganzen Komplex der Fake News: Fake News sind nicht nur Medien­phänomene, sie sind leider auch Massenphänomene. Sie sind Teil des sicherheits­politischen Umfelds geworden, Teil der sicherheitspolitischen Diskussion. Wer persönliche Verantwortung übernimmt – wie zum Beispiel die Einjährig-Freiwilligen –, muss sich darauf verlassen können, dass wir als Staat ebenso Verantwortung übernehmen: für die Ausbildung, für die Infrastruktur und mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit Hochdruck. Deshalb müssen wir Verteidigungspolitik so gestalten, dass sie langfristig trägt, verlässlich finanziert wird, rechtlich abgesichert ist und gesell­schaftlich auch breit getragen wird. Nur dann schaffen wir ein Heer, das nicht nur auf Krisen reagiert oder reagieren kann, sondern vorbereitet ist und das Vertrauen genießt, das es verdient, im Verbund der umfassenden Landes­verteidigung zu bestehen. Denn Vorbereitung, meine Damen und Herren, ist der beste Schutz und das Vertrauen der Bevölkerung die stärkste Komponente, die ein Land haben kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)

17.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt. 

RN/132

17.40

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrtes Hohes Haus! Liebe Zuseher! Die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung ist ein zentraler Bestandteil unseres Wehrsystems. Sie steht für Verantwortung, für Eigeninitiative und für Leistungs­bereitschaft. Das sind Werte, die wir dringend brauchen, wenn wir unser Verteidigungssystem zukunftsfit machen wollen, und im Übrigen nicht nur unser Verteidigungssystem. 

Gerade in Zeiten, in denen Russland mit seinem Angriffskrieg die europäische Friedensordnung infrage stellt, müssen wir ehrlich sein. Unsere Neutralität schützt uns nicht automatisch. Sie ist kein Schutzschild, hinter dem wir uns ausruhen können. Sie ist eine Verpflichtung, unsere Verteidigungsfähigkeit ernst zu nehmen. Wer neutral sein will, muss verteidigungsbereit sein. 

Österreich muss im europäischen Verbund glaubwürdig mitwirken können – mit einem Heer, das modern, motiviert und professionell ist. Dazu gehört auch, dass wir jene stärken, die freiwillig mehr leisten. Freiwilligkeit ist der Kern eines modernen Verteidigungsverständnisses, das zeigt, dass Dienst an der Republik auch aus Überzeugung erfolgen kann, nicht weil man muss, sondern weil man will. 

Der vorgeschlagene Dienstgrad Fähnrich kann ein Symbol dieser Anerkennung sein, ein Zeichen der Wertschätzung für jene, die sich länger verpflichten und zusätzlich Verantwortung übernehmen. Wichtig ist aber, dass dieser Schritt in das bestehende Laufbahnsystem sinnvoll eingebettet wird, denn ein neuer Dienstgrad darf Motivation schaffen, aber keine falschen Erwartungen wecken oder eben bestehende Karrierewege unklar machen. Wir haben das ja auch im Ausschuss diskutiert. Grundsätzlich ist das eine gute Idee, aber man muss da schon aufpassen: Es kann durchaus sein, dass sich jemand bewusst auch für die Unteroffizierslaufbahn entscheidet. Da muss man dann aufpassen, dass man keine Sackgassen bekommt. 

Das ist auch der Grund dafür, warum es richtig ist, dass wir das Ganze durch die Wehrdienstkommission fachlich, sachlich und evidenzbasiert prüfen lassen, weil unser Ziel sein muss, dass wir ein Wehrsystem haben, das eben Effizienz, Leistung und Motivation verbindet, ein System, das die Freiwilligkeit stärkt und jungen Menschen Perspektiven bietet, die über den Pflichtdienst hinaus­gehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.42 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein.

RN/133

17.42

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In der letzten – (in Richtung Bundesministerin Tanner) Sie waren ja nicht da! – Debatte haben wir doch einen etwas höheren Diskussionsbedarf gehabt. Umso schöner ist es, jetzt bei diesem Punkt betreffend Verteidigungspolitik – so wie wir es ja eigentlich auch im Ausschuss haben – gemeinsam Entschlüsse zu beschließen, auch zu sehen, dass wir gerade bei solchen Punkten partei­übergreifend zusammenarbeiten. Es ist gut so, dass da die Sachpolitik und nicht die Parteipolitik im Vordergrund steht. Diesen Zugang sollten wir uns bewahren und auch bei jenen Themen anwenden, die für die Zukunft unseres Bundes­heeres noch viel entscheidender sind als die Themen dieser heutigen Debatte.

Zum heutigen Punkt: Die FPÖ hat vorgeschlagen, die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung attraktiver zu machen, indem auch Absolventinnen und Absolventen der Miliz entsprechend dem Abschluss ihrer Ausbildung den Dienstgrad Fähnrich tragen. Dieses Ansinnen ist sehr wohl nachvollziehbar. Wer sich engagiert und Verantwortung übernimmt, soll auch entsprechende Wertschätzung erfahren. Wenn EF-Absolventinnen und -Absolventen künftig Fähnriche werden, trägt dies dazu bei, dass Berufs- und Milizoffiziere enger zusammenrücken. Das wäre eine Stärkung der Miliz, und genau das brauchen wir auch in Zeiten wie diesen. 

Die Vergabe des Fähnrichdienstgrades unterstützt die Unterscheidung zwischen den Einjährig-Freiwilligen und den Milizoffizieren, denn die Ausbildung unter­scheidet sich klar. Das soll sich auch in Dienstgrad und Besoldung widerspiegeln. Der finanzielle Vorteil ist doch ein bisschen überschaubar, aber spürbar. Wir haben uns das angeschaut: 20 Euro mehr pro Monat bei den Dienstgradzulagen und im Fall eines Einsatzes wären das um die 700 Euro. Bei den Einsatzzulagen im Inland ist das sehr wohl ein Betrag, aber auch nicht die Masse. Sehr wohl viel wichtiger als der Betrag ist aber die Anerkennung, die dafür zusteht.

Natürlich werden wir dem Entschließungsantrag heute zustimmen. Wir hätten uns eher gewünscht, muss ich ganz ehrlich sagen, diesen Punkt einfach umzusetzen, um jetzt nicht wieder in diesem Bereich die Runde zu machen. Wir sehen das Ansinnen, dass man Einjährig-Freiwillige und auch den Grundwehr­dienst entsprechend attraktivieren möchte. Wir sind schon gespannt, was dann die Kommission präsentiert. Nichtsdestotrotz glauben wir, dass diese Umstellung relativ rasch umgesetzt werden soll. 

Am Ende geht es wie gesagt darum, ein starkes und modernes Bundesheer zu schaffen. Da gehört auch dazu, dass wir unsere Gesetzeslage und Ausstattung an die neuen Bedrohungen anpassen. Heute ist es schon angesprochen worden – und Sie verzeihen mir, Frau Ministerin, dass auch ich das noch einmal erwähne –, dass man einfach im Bereich der Drohnen und im Bereich der Krisensicherung etwas weiterbringen muss. Ich glaube, es wäre dringend notwendig – und wir haben das auch im Ausschuss besprochen –, das Militärbefugnisgesetz zu adaptieren. Warum? – Es braucht eine klare Kompe­tenzregelung. Das betrifft nicht nur das MBG, sondern auch das Sicherheits­polizeigesetz und verschiedene andere Bereiche, damit es bei einem Drohnenangriff nicht zu einer Kompetenzstreitigkeit oder -diskussion kommt. Ich glaube auch nicht, dass das kommen wird, aber es braucht einfach Rechtssicherheit. 

Da braucht es auch im MBG, glaube ich, tatsächlich eine Novellierung, wenn wir auf die Nachrichtendienste und auf die Adaptierung an die neuen Bedrohungen in den Nachrichtendiensten hinschauen, Frau Ministerin, da brauchen wir relativ rasch ein Gesetz. Ich weiß, es ist nicht nur Ihr Anliegen – sondern auch wir haben das viel diskutiert, und dies sei auch an alle Parteien gerichtet –, dass wir da relativ rasch eine Novellierung hinbekommen, damit das Militärbefugnis­gesetz den anderen Gesetzen nachzieht. Ich glaube, es wäre notwendig, dass wir auch eine umfassende Drohnenstrategie bekommen, um wirklich schnell zu sein, damit die Sicherheit im Vordergrund steht. Ich wünsche mir auch da eine rasche und auch eine parteiübergreifende Lösung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

17.47

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Tanner.

RN/134

17.47

Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Damen und Herren hier im Hohen Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Als ich das letzte Mal hier war, haben wir uns über Ohrringe unterhalten, die ich getragen habe. Ich möchte das heute auch gerne tun und möchte mich gleich­zeitig beim Leiter der Fliegerwerft 1 am Fliegerhorst Leopold Figl – Flugplatz General Pabisch und dessen Mitarbeitern bedanken, die mir diese Ohrringe (einen Ohrring abnehmend) in ihrer Privatzeit mit dem privaten Laser gemacht haben, da steht „Mission vorwärts“ drauf. 

Da sind wir auch schon beim Thema: Mission vorwärts heißt nicht nur die Beschaffung der entsprechenden Geräte, unseren Aufbauplan entsprechend aufzuarbeiten und abzuarbeiten, sondern das heißt eben auch, als Dienstgeber attraktiv zu sein. Wenn etwas weggefallen ist, so wie die Marke EF, dann ist es sehr schwierig, das wieder zurückzubekommen und richtig einzuordnen. Wir sehen das nicht zuletzt an den Diskussionen rund um die Wehrpflicht, egal ob das in Deutschland oder in anderen europäischen Staaten der Fall ist. Dann ist das durchaus herausfordernd und schwierig.

Daher möchte ich an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter sagen, die sich mit der Wiedereinführung von EF, dieser besonderen Marke, so intensiv befasst haben. Ein ganz großes Dankeschön an euch alle! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, SPÖ und Grünen.)

Ein Dankeschön aber auch an den Wehrsprecher der Freiheitlichen Partei für die Initiative, weil ich glaube, dass ein Dienstgrad schon immer eine besondere Wert­schätzung ist. Das ist auch bei allen Vorrednern zum Ausdruck gekommen. Daher finde ich es gut, dass man sich sehr intensiv damit beschäftigt und durchaus rasch zu einer entsprechenden Lösung kommt, weil wir diejenigen – 366 sind das jetzt – wertschätzen wollen.

An dieser Stelle eine Werbeeinschaltung: Bitte melden Sie sich für diese ganz besondere Ausbildung! Wir heißen jeden herzlich willkommen, der sich für unser wunderschönes Land einsetzen will, dieses verteidigen will und dafür eine wirklich sehr gute Ausbildung erhalten kann und wird.

Ich möchte mich aber nach dem erlebten Landesverteidigungsausschuss auch bei allen Mitgliedern bedanken. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir von einer Krise, einer Krisensituation, einem Krieg nach dem anderen hören, diese furchtbaren Bilder sehen, in denen immer wieder unterschiedliche Worte aufeinandertreffen, Worte, die schmerzen können und dann vielleicht zu etwas mehr führen, hat mich diese Debatte im Landesverteidigungsausschuss wirklich positiv bestärkt. 

Ich möchte mich wirklich für dieses Miteinander über alle Parteigrenzen hinweg bedanken. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag, der über alle Parteigrenzen hinweg Zustimmung gefunden hat, zuzustimmen. Stehen Sie auch weiter hinter unserem, hinter Ihrem österreichischen Bundesheer – für die Sicherheit unseres Landes. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.50

Präsident Peter Haubner: Danke. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Schandor. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/135

17.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zweifelsohne ist das Einjährig-Freiwilligen-System eine Institution in Österreich. Wenn man das historisch betrachtet, dann wird man feststellen, dass es bereits 1868 im Rahmen einer großen Armeereorganisation eingeführt wurde, nämlich für all jene, die zu diesem Zeit­punkt eine sogenannte Maturantenprüfung – das ist heute die Reife- und Diplomprüfung – nachweisen konnten. Nach einem Jahr Präsenzdienst und nach der Absolvierung eines eigenen Kurses wurden diese Einjährigen zu Reserveoffizieren ernannt, wobei – und das ist nicht uninteressant – zur Weiter­bildung jährlich Waffenübungen in der Dauer von sechs bis acht Wochen erforderlich waren.

Wenn man jetzt an die Übungen im österreichischen Bundesheer denkt, dann kommt man da ins Staunen und wird als Milizoffizier ein bisschen neidisch, denn da haben wir noch einen gewaltigen Aufholbedarf. Während das Bundesheer der Ersten Republik die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung überhaupt nicht kannte, wurden im Bundesheer der Zweiten Republik mit der Einführung der allge­meinen Wehrpflicht 1957 zunächst sogenannte Maturantenkompanien und erst ab 1964 wieder der Einjährig-Freiwilligen-Begriff verwendet. Den Dienstgrad Fähnrich erhielten diese EF erst nach diesem Jahr und nach einer Fähnrichs­waffenübung.

Meine Damen und Herren! Die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung im österreichi­schen Bundesheer ist also ein historisch gewachsenes Modell, das sich über Jahrzehnte hinweg bewährt hat. Sie bietet jungen Menschen, Frauen und Männern mit höherer Schulbildung die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und sich für eine militärische Führungsrolle zu qualifizieren. Ihr Beitrag zur Sicherheit und zur Stabilität Österreichs ist heute aktueller denn je. 

Während an der Militärakademie der Dienstgrad Fähnrich mit der Aufnahme an die Alma Mater verliehen wird – wobei das früher auch etwas anders war: zunächst waren jene, die den ersten Jahrgang besuchten, Kadetten, im zweiten Jahrgang Kornett und im dritten erst Fähnrich, die Änderung war durch eine besoldungs- und dienstrechtliche Änderung bedingt –, bleiben eben die Miliz­offiziersanwärter, wir haben das heute schon von den Vorrednern gehört, nach dem EF beim Dienstgrad Wachtmeister. 

Der Dienstgrad Fähnrich wäre für unsere angehenden Milizoffiziere daher eine Gleichstellung mit den angehenden Berufsoffiziersanwärtern und auch eine Wert­schätzung, denn eines, meine Damen und Herren, ist gewiss: Der Einsatz kennt keinen Unterschied zwischen Miliz- und Berufssoldat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)

17.53

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/136

17.53

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Basis eines wehrhaften Bundesheeres sind unter anderem engagierte, motivierte Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, sich einzubringen, unserem Land zu dienen, aber vor allem auch unsere Republik zu verteidigen.

Wir alle kennen die angespannte Sicherheitslage und wachsende Sicherheits­risiken nicht nur auf europäischem Boden, sondern auch weltweit, und wir sehen, wie wichtig eine funktionierende Landesverteidigung auch in Österreich ist. Eines ist an dieser Stelle klar: Geräte – die wichtig und notwendig sind, die wir angeschafft haben und anschaffen werden – und Strukturen sind das Gerüst, aber ohne ausreichendes Personal fehlt das Fundament. Die Entscheidung, eine militärische Karriere einzuschlagen, ist nicht nur eine Entscheidung zwischen Ja oder Nein, sondern sie ist eine Entscheidung, an der man wächst – fachlich, aber auch persönlich. 

Am Beginn einer militärischen Laufbahn steht eine Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung. Sie kann ein guter Einstieg in eine Miliz- oder Berufslaufbahn im österreichischen Bundesheer sein, eine intensive Ausbildung mit Führungs­optionen für motivierte und engagierte Menschen, in der aus Interesse Überzeugung und aus Theorie gelebte Praxis wird. Im September – wir haben es heute schon gehört – starteten 366 Personen als Einjährig-Freiwillige im Bundesheer. Unterkunft, Verpflegung, Freifahrten für öffentliche Verkehrs­mittel sowie Kranken- und Unfallversicherungen werden bereitgestellt. Damit bietet das österreichische Bundesheer jungen Menschen auch eine weitere Perspektive, Verantwortung zu übernehmen und eine Karriere im Dienste an unserer Republik zu beginnen. 

Wer sich im Rahmen der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung für Österreich einsetzt, Verantwortung übernimmt und sich für die Sicherheit unseres Landes engagiert, verdient Wertschätzung und Anerkennung. Für die Absolventinnen und Absolventen könnte die Verleihung des Dienstgrades Fähnrich ein Zeichen der Anerkennung sein. Die Wehrdienstkommission, die im Juni 2025 einge­führt wurde, soll prüfen, ob eine Verleihung des Dienstgrades Fähnrich an die Absolventinnen und Absolventen der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung sinnvoll und gerechtfertigt ist. Sie wird dazu auch eine entsprechende Entschei­dungsgrundlage bieten.

Mit diesem Antrag sagen wir Ja zur Attraktivierung des Einjährig-Freiwilligen-Jahres, wir sagen Ja zu einer evidenzbasierten Beurteilung als Entschei­dungs­grundlage, und wir sagen Ja zu einem starken, modernen Bundesheer, getragen von Menschen, die mit voller Überzeugung unserer Republik dienen. Am Ende sind es nicht nur Gerätschaften und Strukturen, sondern es sind die Menschen, die das Rückgrat einer wehrhaften Republik, unseres Österreichs bilden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.57

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Dies ist nicht der Fall.

RN/137

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 224 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, angenommen. (43/E)

RN/138

14. Punkt bis 16. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Wien, do. GZ 502 St 70/25p - 1.1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klub­obmann Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (245 d.B.)

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Innsbruck, do. GZ. 28 St 42/25a, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (246 d.B.)

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Steyr, do. GZ. 7 St 117/25s - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG (247 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Nemeth. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein.

RN/139

17.58

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 betreffen Vorlagen des Immunitäts­ausschusses. Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 sind im Immunitätsausschuss mit großer Mehrheit dahin gehend beantwortet worden, dass ein politischer Zusammenhang vorliegt und der behördlichen Verfolgung nicht zugestimmt wird. Beim Fall des Kollegen Gerhard Deimek verhält es sich etwas anders. Ich glaube, zu diesem Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Steyr sind einige Klarstellungen notwendig. 

Dieses Auslieferungsbegehren ist denkbar knapp, es ist nicht einmal eine ganze beschriebene Seite. Darin wird Kollegen Deimek vorgeworfen, er habe mit seinem Twitter- beziehungsweise X-Account @DegeBH ein Bild einer Gruppe von 13 jungen Männern veröffentlicht, von denen neun jeweils den – Anfüh­rungszeichen – „Hitlergruß“ – Anführungszeichen – zeigen. Einer der Männer präsentiert ein tätowiertes Hakenkreuz, ein anderer trägt ein T-Shirt mit einer Wolfsangel. Die mit dem Twitter-Account verknüpfte Rufnummer und E-Mail-Adresse konnten Gerhard Deimek zugeordnet werden.

Als ich dieses Auslieferungsbegehren bekommen und gelesen habe, war ich etwas konsterniert, zumal ich unseren Kollegen Gerhard Deimek lange kenne, sehr schätze und weiß, dass er mit politischen Extremismen absolut nichts am Hut hat. Mir fehlt auch jegliche Fantasie, wie er dazu kommen könnte, solch ein Foto zu zeigen und etwas zu verharmlosen oder gar zu glorifizieren.

Da habe ich mir gedacht, ich nehme Akteneinsicht. Es ist so, dass die Akten des Immunitätsausschusses für die Mitglieder immer zur Einsicht in der Parlamentsdirektion aufliegen. Da musste ich feststellen, dass das nicht der Fall war, dass dem Hohen Haus keine Aktkopie übermittelt wurde. Das ist leider kein Einzelfall. Früher war das gang und gäbe; diese Praxis ist etwas in Vergessen­heit geraten. Bei Kollegen Deimek wurde genau gar nichts übermittelt, außer im Wesentlichen dieser eine Absatz, den ich soeben vorgelesen habe.

Ich habe mich daher privat auf die Suche nach dem Akt gemacht, und es ist mir gelungen, Akteneinsicht zu nehmen. Ich habe Erstaunliches festgestellt: Für die Frage, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist oder nicht, befinden sich in dem Akt nämlich einige außerordentlich relevante Informationen, die uns die Staatsanwaltschaft Steyr aus welchen Gründen auch immer nicht mitge­teilt hat.

Zum einen ist es die Tatsache, dass es sich bei diesen 13 Männern um Ukrainer handelt, vermutlich um einen milizionären ukrainischen Verband, und zum anderen, dass das Bild mit diesen 13 Ukrainern Gegenstand einer Diskussion zwischen Kollegen Deimek und einem Abgeordneten der SPD in Berlin war. Möglicherweise aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht einmal einen Anfangsverdacht gesehen und nicht einmal Ermittlungen aufgenommen, wohl auch, weil diese Diskussion – das ist dem Akt zu entnehmen – in die Richtung geht: Schauen wir uns doch einmal kritisch an, was mit unserem Steuergeld in der Ukraine so passiert!

Diese Informationen, die für die Beurteilung eines politischen Zusammenhanges außerordentlich relevant sind, wurden uns wie gesagt nicht mitgeteilt. Ich habe sie im Immunitätsausschuss vorgetragen, leider ohne Erfolg.

Wie auch immer, das Positive aus dem Immunitätsausschuss ist, dass es einen Konsens zwischen allen Klubs gibt, dass es so nicht weitergehen kann, dass wir ein Recht darauf haben, die relevanten Informationen von den Staats­anwalt­schaften zu bekommen, und dass wir in der Präsidiale beraten werden, in welcher Form wir diesbezüglich an die Justizministerin herantreten werden.

Aus diesen Gründen, die ich dargelegt habe, werden wir den Tagesordnungs­punkten 14 und 15 zustimmen, 16 hingegen nicht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.03

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Christoph Zarits. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein.

RN/140

18.03

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Nemeth, man kann sich alles in irgendeiner Form schönreden, außer manche Postings seitens der FPÖ-Abgeordneten. Sie haben vorhin berichtet, dass der Immunitätsausschuss getagt hat, dass wir zwei Entscheidungen einstimmig getroffen haben. Bei einer Entscheidung, bei der dritten, die Sie ja jetzt sehr ausführlich präsentiert haben, sind wir anderer Meinung.

Prinzipiell möchte ich festhalten, dass es im Immunitätsausschuss nicht darum geht, ob manche Aussagen oder manche Postings gut oder schlecht sind, sondern wir haben ausschließlich darüber zu entscheiden, ob die inkriminierte Handlung in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht, und das möchte ich heute auch tun.

Der erste Fall betrifft Klubobmann Herbert Kickl. Es gibt den Vorwurf der Beleidigung gegenüber unserem Vizekanzler Babler. Da Herbert Kickl diese Aussage, die eben dazu geführt hat, das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien an die Parlamentsdirektion zu schicken, auf einer Veranstaltung der FPÖ Linz getätigt hat, ist für mich eindeutig klar, dass es einen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gibt.

Der zweite Fall betrifft Christofer Ranzmaier, der ein Posting in voller Solidarität mit Markus Abwerzger mit einer Burger-King-Krone auf abgesetzt hat. In rechts­extremen Kreisen ist dieser Code bekannt, da es ein Video aus dem Jahr 2021 gibt. Da Kollege Ranzmaier dieses Posting von seinem Account abgeschickt und Solidarität gegenüber seinem Landesparteiobmann bekundet hat, ist für mich und für unsere Fraktion auch ganz klar, dass es einen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gibt.

Kollege Nemeth hat den dritten Fall, nämlich den Fall von Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, ausführlich beschrieben. Wir sind da anderer Meinung, weil eben der besagte Abgeordnete dieses Posting nicht mit seinem Klarnamen getätigt hat, sondern über einen Account, bei dem nicht ersichtlich ist, dass Gerhard Deimek dahintersteckt und diesen Tweet abgesetzt hat. Darum kann es für uns keinen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit geben.

Ich möchte eines sagen: Die politische Immunität ist für unsere Arbeit im Parlament sehr, sehr wichtig, aber sie ist nicht da, um persönliche Fehltritte hinter blauen Vorhängen zu verstecken. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.06

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/141

18.06

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Immunitätsausschuss wurden wie bereits erwähnt drei Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft behandelt. In zwei Fällen haben wir der Aufhebung der Immunität nicht zugestimmt, im dritten Fall – im Fall von Herrn Abgeordneten Deimek – schon.

Drei FPÖ-Abgeordnete: Warum erwähne ich jetzt die Parteizugehörigkeit? – Die Beschlüsse und die Formalien sind ausreichend erklärt worden; mir geht es in diesem Haus um Folgendes: Es verdichtet sich immer mehr, dass gerade die Freiheitliche Partei und ihre Akteurinnen und Akteure, auch die Abgeordneten in diesem Hohen Haus, sich einer Sprache bedienen, die diese Gesellschaft vergiftet, die diese Gesellschaft spaltet, und das werfe ich Ihnen wirklich vor. Das werfe ich Ihnen vor! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Im Fall von Herrn Abgeordneten Klubobmann Kickl: Er hat unseren Partei­vorsitzenden und Vizekanzler als „linke Zecke“ bezeichnet. Da gibt es andere Fälle, die angezeigt wurden und bei denen es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam, aber dieser Fall erschüttert mich ganz besonders, weil er mich an einen sehr, sehr interessanten und sehr beeindruckenden Vortrag von Prof. Hans-Henning Scharsach erinnert. 

Dieser Vortrag liegt nicht weniger als 25 Jahre zurück, an der Universität Innsbruck hat er ihn gehalten. Dort nämlich hat er uns damals sehr anschaulich die Anfänge – wie sich die Freiheitliche Partei bei jeder Wahl Mehrheiten verschafft, welcher Mottenkiste, Miefkiste, welcher Instrumente sie sich bedient – geschildert. Ich bekomme heute noch Gänsehaut davon. Ich kann Ihnen allen nur empfehlen: Lesen Sie es! Menschen zu objektivieren, zu ver­sachlichen, ist eine Methodik aus ganz, ganz gefährlichen Zeiten.

Daher haben wir zwar der Aufhebung nicht zugestimmt, aber wenn der Herr Abgeordnete nicht mehr Mandatar ist, kann Herr Vizekanzler Babler natürlich diese Anzeige weiterverfolgen, und wir sind überzeugt davon, dass es zu einer Verurteilung kommt.

Ähnlich im Fall von Herrn Ranzmaier: Wir haben der Aufhebung nicht zugestimmt, Herr Abgeordneter Ranzmaier – nicht weil wir es für harmlos halten, wenn Sie sich international gebräuchlicher rechtsextremistischer Codes bedienen (Heiterkeit des Abg. Leinfellner [FPÖ]) – es ist ein Verdacht, es ist der Verdacht der Verhetzung (Abg. Tschank [FPÖ]: Was soll das für ein Code sein? – Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ]) –, aber wir sagen, wenn Sie nicht mehr Abgeordneter sind, kann das die Staatsanwaltschaft Innsbruck gerne weiterverfolgen. Es ist übrigens ein Offizialdelikt. Es ist nicht angezeigt worden, es wurde aufgenommen und an uns herangetragen.

Im dritten Fall: Ja, es ist ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Strafverfolgungs­behörde, und es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen. Ich glaube, es steht außer Streit, dass man in der Präsidiale durchaus in Kontakt mit der Justiz treten kann, um eine einheitliche Vorgehensweise zu erreichen. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Warum Sie aber von einem anonymen Account Bilder verbreiten, die offensichtlich die deutsche Behörde dazu veranlassen, ein Rechtshilfeersuchen zu schicken, müssen Sie erklären.

Womit ich das Ganze einfach zum Abschluss bringen möchte: Ihre Abgeordnete stand vor knapp einer Stunde hier und referierte von Angstmacherei, davon, dass Angst die Seele frisst. Womit machen denn Sie aber seit Jahrzehnten Politik? – Mit Angstmacherei, und das vergiftet unsere Gesellschaft. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Ich kann nur appellieren: Ziehen wir an einem Strang, halten wir die verfassungs­konformen Regeln, nämlich eine liberale Demokratie am Leben zu halten, nämlich das Zusammenleben zu lernen und nicht auseinanderzudividieren, doch hoch! Bemühen wir uns doch zumindest in diesem Haus um eine korrekte Sprache, um eine Vorbildwirkung, um ein demokratisches Miteinander und keine Ausgrenzung! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist es, was mich in diesem Fall wirklich ärgert, und daher ist das mein Appell.

Nichtsdestotrotz, denke ich mir, werden wir im dritten Fall wie gesagt eben zustimmen. Ich kann meinen Appell also nur wiederholen: Besinnen Sie sich zurück auf Werte der liberalen europäischen Demokratie! – Das ist mein Appell an Sie. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

18.11

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/142

18.11

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Immunität von Abgeordneten ist kein Freifahrtschein, ist kein Deckmantel für rechtswidriges Verhalten, sondern sie ist ein Schutzmechanismus für unsere politische Arbeit. Deshalb ist es auch ganz besonders wichtig, zu schauen: Wann liefert man aus? Weshalb liefert man aus und auch weshalb nicht?

In diesem Fall ging es um drei Fälle, die heute schon mehrmals skizziert wurden: Im Fall von Herbert Kickl ging es um eine beleidigende Äußerung gegenüber einem politischen Mitbewerber. Er hat Vizekanzler Andreas Babler als „linke Zecke“ bezeichnet. Diese Wortwahl ist absolut unsachlich, sie ist total daneben (Zwischenruf des Abg. Reifenberger [FPÖ]), aber sie ist auch Teil eines politischen Konflikts. Wir Politikerinnen und Politiker müssen untereinander einfach auch mehr aushalten, und deshalb wird in diesem Fall eine Auslieferung abgelehnt. Das entbindet einen aber nicht davon, einmal darüber nachzudenken, wie man denn eigentlich miteinander umgeht, und auch darüber, wie man jeden Tag verbal unsere Demokratie aushöhlt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Im zweiten Fall geht es ebenfalls um einen FPÖ-Abgeordneten, Christofer Ranzmaier, der eine Solidaritätsbekundung abgegeben hat, wie er behauptet. Er hat völlig jenseitige, rassistische Videos voller popkultureller Hinweise geteilt, die sein Tiroler Kollege Abwerzger produziert und ebenfalls geteilt hat. Das ist geschmacklos, das ist rassistisch, aber es hat auch in diesem Fall einen direkten politischen Bezug – und deshalb gibt es auch keinen ausreichenden Anlass für eine Auslieferung.

Aber auch hier wieder einmal: Sie sind Brunnenvergifter! Sie vergiften jeden Tag mit dieser Wortwahl - - (Ruf bei der FPÖ: Also bitte! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Mhm, und jetzt ist jemand draufgekommen! (Abg. Darmann [FPÖ]: Herr Präsident, einen Ordnungsruf fürs Draufkommen! – Abg. Nemeth [FPÖ]: Das ist Nazisprache!) – Da sieht man wieder einmal, wie gut Sie darauf geschult sind, denn plötzlich gibt es Sensibilität dafür! (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Genau das machen Sie nämlich jeden Tag – danke schön, in die Falle getappt! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

RN/143

Präsident Peter Haubner: Frau Kollegin, ziehen Sie das Wort „Brunnenvergifter“ bitte zurück? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

RN/144

Abgeordnete Henrike Brandstötter (fortsetzend): Selbstverständlich ziehe ich es zurück, denn es gehört sich nicht. – Vielen Dank aber, dass Sie hier auch schön mitgearbeitet haben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Der nächste Fall – Gerhard Deimek – ist qualitativ anders gelagert. Wenn ich unter einem Pseudonym auf einem Account auf Twitter, mittlerweile X, Inhalte in einem geschlossenen Kreis verbreite, nämlich Fotos von Neonazis mit dem Hitlergruß und Hakenkreuztätowierung, dann ist das ein ganz eindeutiger Sachverhalt. Es ist ja auch so, dass Kollege Deimek nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ]): 2016 wurde ihm schon einmal die Immunität entzogen; es ging dabei darum, dass er einen islamfeind­lichen Beitrag eines deutschen Autors geteilt hat. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass er auch ganz gut darin ist, Symbolik zu verbreiten. Ich erinnere: 2014 gab es eine Presseaussendung, in die man eine Symbolik eingebaut hat, nämlich 88. Ich glaube, die meisten hier wissen, worum es geht. Auch da ist wieder einmal zufällig irgendjemand auf der Tastatur ausgerutscht. Diese Zufälle häufen sich also einfach.

Die Immunität schützt die politische Arbeit, sie darf nicht dafür missbraucht werden, dass man sich der Verantwortung für strafbares Verhalten entzieht, denn wer die Demokratie von innen aushöhlt, darf sich dann eben auch nicht auf die Schutzmechanismen berufen, weil Respekt und Anstand keine Einschrän­kungen unserer politischen Arbeit sind, sondern sie sind die Grundlage, sie bieten die Freiheit. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Das ist peinlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

18.15

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gernot Darmann. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeord­neter.

RN/145

18.15

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Wer jetzt die vorherigen Reden verfolgt hat, kann sehr gut einschätzen, was bei einigen Abgeordneten des Hohen Hauses tatsächlich die Grundlage dieser Entscheidung zur behördlichen Verfolgung des Kollegen Deimek war, nämlich im Immunitätsausschuss, beziehungsweise hier und heute sein wird. Es geht einfach nur darum, aus Willkür heraus einen Freiheitlichen vorzuführen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)

Werte Kolleginnen und werte Kollegen, insbesondere Frau Kollegin Yildirim als Vorsitzende des Immunitätsausschusses! Bei allem Respekt: Sie haben von Werten gesprochen, Sie haben von einem Miteinander gesprochen, aber heute sind Sie hier trotz der Möglichkeit, genau dem gerecht zu werden, nicht mit der Wahrheit vor die Öffentlichkeit getreten. Sie haben hier tatsächlich behauptet, um ein Bild gegen einen Freiheitlichen zu zeichnen, dass die deutschen Straf­verfolgungsbehörden mit einem Rechtshilfeersuchen an Österreich herangetreten wären, Kollegen Deimek zu verfolgen.

Das stimmt nicht, und das habe ich Ihnen auch schon im Immunitätsausschuss gesagt. Wissen Sie – und das noch einmal zum Zuhören für die Öffentlichkeit –, was tatsächlich von den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingefordert wurde: Bitte, Österreicher, sagt uns die Telefonnummer von Herrn Deimek! – Diese wurde dann auch in Richtung deutsche Bundesrepublik gesendet, und plötzlich war der Anfangsverdacht nicht ausreichend, um in irgendeiner Art und Weise gegen Kollegen Deimek zu ermitteln. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist die Wahrheit, Frau Vorsitzende – um den Werten und dem Miteinander gerecht zu werden.

Darüber hinaus sei hier für die Öffentlichkeit auch wirklich festgehalten – ich habe mir überlegt, ob ich es sagen soll oder nicht, aber es gehört einfach auf den Punkt gebracht –: Sie haben sich doch tatsächlich im Ausschuss selbst in Ihrer Funktion als Vorsitzende dazu verstiegen, zu sagen: Das ist eindeutig ein politisches Gremium, und wir treffen heute bei Deimek eine politische Entscheidung, die halt einmal vom tagespolitischen Geschehen abhängig ist!, und haben damit auch klargemacht, dass Ihnen eine Rechtsgrundlage für eine behördliche Verfolgung eines Abgeordneten des Nationalrates vollkommen egal ist, denn für Sie ist es einfach politische Willkür: Macht man es, macht man es nicht? (Zwischenrufe bei den NEOS.) – Man hat in den Medien angekündigt, heute wird ein Freiheitlicher ausgeliefert, deshalb brauchen wir natürlich auch einen, der auf die Tagesordnung geschrieben wird, auch dann, wenn die Fakten dem widersprechen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lindner [SPÖ]: Im Ausschuss bist ja nicht gewesen!)

Ich unterstreiche es auch noch einmal, um dann auch zum Schluss zu kommen: Was dient denn sonst als Beweis für eine Verbindung mit der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten zum Nationalrat, wenn nicht der Umstand, dass dieser mit seinem – in diesem Fall – X-Account in ein inhaltliches Match mit einem Bundestagsabgeordneten der SPD tritt (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Nicht unter seinem richtigen Namen! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ), um die Richtigkeit oder Falschheit von Ausgaben österreichischen und deutschen Steuergeldes in Richtung Ukraine daran festzumachen, wo es tatsächlich landet, wenn dort in der Ukraine anscheinend Milizverbände mit dem Hitlergruß durch die Gegend steigen. 

Unsere Meinung war, das Geld gehört in diesem Fall nach Österreich – für die Deutschen nach Deutschland – und nicht in die Ukraine. Der deutsche SPD-Abgeordnete hat wohl gemeint, es ist vollkommen egal, wenn die mit dem Hitlergruß herumrennen, das Geld gehört von Deutschland in die Ukraine. Das ist eine politische Diskussion, die wohl hoffentlich in einen Zusammenhang mit der Mandatsfunktion zu sehen sein wird. So schwer ist das doch nicht zu verstehen, wenn man es nur verstehen will. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

18.19

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein. 

RN/146

18.19

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Debatte hat eigentlich sehr gut und relativ sachlich angefangen (Abg. Zarits [ÖVP]: Ja, weil ich geredet habe!) – jetzt ist sie es nicht mehr. Ich finde, was gerade ein Problem ist, war, dass Herr Abgeordneter Darmann in seiner Rede (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Fake News verbreitet!) ein Zitat gebraucht hat beziehungsweise die Vorsitzende aus dem Ausschuss zitiert hat, und das aus einem Ausschuss, bei dem kein Wortprotokoll geführt wird (Abg. Darmann [FPÖ]: Da gibt es Zeugen, und ich hoffe, diese Zeugen aus dem Ausschuss haben es genauso gehört!), bei dem die Richtigkeit ihres Zitates nicht belegt werden kann. 

Ja, ich war auch im Ausschuss, und ich sage Ihnen: Was Sie hier gesagt haben (Abg. Darmann [FPÖ]: Ah, was denn?), stimmt nicht (Beifall bei Grünen und SPÖ), denn Sie haben es so dargestellt (Abg. Darmann [FPÖ]: Ah! Was hat sie denn gesagt? Was hat sie denn gesagt?), als hätte sie gesagt, wir würden ein politisches Urteil gegen Abgeordneten Darmann fällen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Den Darmann?) Natürlich ist das nicht der Fall. Ja genau so haben Sie es gebracht. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Na ja, da sieht man, wie viel Sie verstehen, wenn Sie nicht einmal den Unterschied zwischen Darmann und Deimek kennen! – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sind eh alle gleich!) – Gegen Abgeordneten Deimek, Entschuldigung. Aber: Das hat sie nicht gesagt – das hat sie nicht gesagt! 

Natürlich ist der Ausschuss ein politisches Gremium und natürlich entscheiden wir hier als Politikerinnen und Politiker, ob jemand Schutz durch die Immunität genießen soll oder nicht. 

Jetzt kommen wir zu genau diesem Fall zurück. Ich wollte eigentlich mit dem anfangen, bei dem wir uns alle einig sind, aber das kann ich eh schon vergessen, weil wir alle uns bei der Auslieferung bezüglich des Abgeordneten Kickl einig sind, dass das natürlich kein Fall für eine Auslieferung ist, dass da die Immunität schützt. Dann kommen wir zu den beiden anderen Fällen, bei denen wir uns nicht alle einig sind. 

Ein Fall ist der Fall des Herrn Abgeordneten Deimek, bei dem Sie sagen, er sei nicht auszuliefern, weil er diese Aussage in seiner politischen Tätigkeit getan hat. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, natürlich!) – So, jetzt frage ich Sie aber: Ist das unsere Art, wie wir Politik machen: indem wir uns hinter anonymen Accounts verstecken und so Äußerungen machen? Das ist nämlich das, was im Auslieferungs­begehren gestanden ist. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wo steht das geschrieben, rechtlich, dass er das nicht tun darf? Ein Abgeordneter - -!) – Wir sind hier nicht zum Diskutieren, sondern ich halte jetzt gerade meine Rede. Ich sage euch - - (Beifall bei den Grünen. – Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, na eh! Rechtsgrundlagen! Wir sind hier nicht zum Diskutieren? Na, natürlich sind wir zum Diskutieren hier! – Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Parlare heißt - -! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) 

Ich bin am Wort, Sie sind nicht am Wort. Ich sage Ihnen jetzt meine Sicht der Dinge; Sie haben das vorhin schon zweimal gemacht, okay? (Abg. Reifenberger [FPÖ]: ... nicht das Gericht hier! – Abg. Darmann [FPÖ]: Das kann der Präsident zu mir sagen, aber nicht du!)

Also wenn ich als Politikerin meine politische Meinung in einer Diskussion zu Gehör bringen will, dann mache ich das unter meinem Namen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das glaube ich auch!) Wenn ich das aber nicht mache – das steht mir auch frei, ich kann auch unter einem Pseudonym schreiben, ich kann unter einem Pseudonym texten, ich kann unter einem Pseudonym twittern; keine Frage, das kann ich machen –, kann ich mich dann hinterher nicht auf den Schutz durch meine Funktion als Abgeordnete berufen (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS), wenn ich vorher nicht dazu stehen kann, was ich sage. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wo steht das?)

Ebenso verhält es sich unserer Ansicht nach – und deshalb haben wir da auch anders entschieden – im Fall des Abgeordneten Ranzmaier, denn wir sind natürlich schon der Meinung, dass Verhetzung kein Teil der politischen Tätigkeit ist – war es nicht, und wir haben in solchen Fällen bisher immer ausgeliefert. Wir waren eigentlich bis zu diesem Zeitpunkt immer der übereinstimmenden gemeinsamen Ansicht, dass wir in Fällen von Verhetzung ausliefern, weil wir Verhetzung nicht als Teil unserer politischen Arbeit sehen. Ich finde es sehr schade, dass die Regierungsparteien von diesem Konsens jetzt abgegangen sind und plötzlich Verhetzung als Teil der politischen Tätigkeit sehen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Dass Sie jetzt behaupten, dass es Verhetzung ist, ist eine Frechheit!) Ich finde das sehr bedenklich. (Beifall bei den Grünen.)

Ob es das ist oder nicht, das muss das Gericht prüfen. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Sie ... hier so als Richterin auf!) Ich weiß nicht, warum Sie das immer verwechseln. Können Sie das nicht aus­einanderhalten? Wir entscheiden, ob ein Gericht oder ob eine Behörde ermitteln darf, verfolgen darf und urteilen darf. Wir entscheiden nicht, was nachher beim Urteil herauskommt. (Abg. Darmann [FPÖ]: ... Verhetzung!) Und wenn wir noch so überzeugt sind, dass nichts herauskommt (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: ... sagen Sie Verhetzung!), haben wir nur zu entscheiden, ob sie es prüfen dürfen oder nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Solange Sie das nicht verstehen, werden wir diese Debatten immer und immer wieder auf diesem Niveau führen müssen, es tut mir sehr leid. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Sie haben sich gerade selbst widerlegt!)

18.23

Präsident Peter Haubner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Selma Yildirim für 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Ruf bei der FPÖ: Oi, oi, oi!) 

RN/147

18.24

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Ich mache das ganz kurz. – Es geht hier gar nicht um diese Anschuldigungen, die ja wirklich unfassbar sind, eine Entgleisung. Ich möchte nur eines sagen: Der Immunitätsausschuss wird gerne damit verwechselt, habe ich oft den Eindruck, als ob wir quasi eine strafrecht­liche Vorfrage abklären. Und darum geht es: Wir haben nur eine politische Frage zu behandeln und eine politische Entscheidung zu fällen. Sich auf den Weg zu machen, Akteneinsicht zu nehmen und mehr Akten einzufordern?! – Entschuldigung, so viel Vertrauen in die Justiz werden wir wohl alle haben, weil das das Wichtige ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Beurteilung im Immunitätsausschuss darf nicht mit einer Vorfragenklärung, die die Justiz vornimmt, verwechselt werden. Es war mir ein Anliegen, das zu sagen. (Zwischenruf des Abg. Reifenberger [FPÖ].)

Warum es manchmal in ein und demselben Verdachtsfall sogar manchmal eine Auslieferung gibt, manchmal keine Auslieferung gibt? – Da werden Sie mir ja zustimmen, wenn man sich die ganze Serie im Fall des steirischen Abgeordneten anschaut: In Ihrem Fall haben wir der Aufhebung zugestimmt, weil das in einer Klasse war, als Sie die Äußerung getätigt haben, weil es einfach in einer Schulklasse beziehungsweise vor einer Schulklasse war, als Sie das getätigt haben. (Zwischenruf des Abg. Leinfellner [FPÖ].) In manch anderem Fall aber sagen wir: Okay, wir machen das nicht. 

Da ist es sehr wichtig, auch zu betonen, dass sich die Umstände, die Schwere, die politische Dimension unterscheiden können (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]) und es schon seit eh und je eine Uneinheitlichkeit gegeben hat. Dass der Immunitätsausschuss ein politisches Gremium ist, politische Entscheidungen fällt und keine juristischen Vorfragen klärt: Es ist wichtig, dass Sie das einfach gehört haben und wieder gehört haben. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Unglaublich! ... Basiswissen fehlt!)

18.26

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. 

RN/148

Abstimmung

RN/148.1

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 245 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusam­menhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.“ 

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. 

RN/148.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 246 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Innsbruck [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrstimmig der Fall, angenommen. 

RN/148.3

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 247 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Steyr [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusam­menhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek besteht.“ 

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall, angenommen. 

RN/149

17. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die äußeren Rechts­verhältnisse islamischer Religionsgesellschaften (Islamgesetz 2015) und das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geändert werden (Scharia-Verbotsnovelle) (419/A)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schilchegger. Ich erteile es ihm. – Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/150

18.29

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Werte Kollegen! Bevor ich auf die Scharia-Verbotsnovelle, einen freiheitlichen Gesetzesantrag, inhaltlich eingehen und ihn erläutern möchte, darf ich ganz kurz in Erinnerung rufen, dass der heutige Gesetzesantrag ja nur ein Teil dessen ist, was wir Freiheitliche in den letzten Monaten im Bereich des Fremdenrechts hier auf den Weg gebracht haben. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ihr habt gar nichts auf den Weg gebracht! Überhaupt nichts habt ihr auf den Weg gebracht!)

Die Asylstoppnovelle 2025, um die fehlende Zuständigkeit Österreichs für die Behandlung von Asylanträgen zu untermauern, eine Änderung des Asylgesetzes, um eine Umsetzung der Statusrichtlinie im Bereich des Asylbetrugs einzu­mahnen – nämlich betreffend die Statusentziehung von Personen, die über ihre Identität falsche Angaben gemacht oder Urkunden gefälscht haben –, dann die Asylverfahrensbeschleunigungsnovelle, damit Asylverfahren nicht jahrelang verschleppt werden können, dann die Schubhaftnovelle, um eine Abschiebung von Straftätern in ihr Heimatland auch tatsächlich zu ermöglichen, und das Verbotsgesetz gegen den politischen Islam: All diesen genannten Anträgen ist gemein, dass sie alle in den zuständigen Ausschüssen von den Regierungs­parteien auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt wurden. Wir aber haben in den letzten Monaten gezeigt, was freiheitliche Fremdenrechtspolitik bedeuten würde, hätten wir die Mehrheit. Das, was Sie gemacht haben, das ist einfach ein Gesetzesmurks! (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Tangente unserer Fremdenpolitik ist die Scharia-Verbotsnovelle, und da gelangen wir nun zur ersten Lesung. Worum geht es da? – Es geht um das Phänomen, dass die Scharia tatsächlich auch in Österreich zur Anwendung gelangen kann, nämlich über den Umweg, dass sich zwei Personen, warum auch immer, in einem Vertrag ausbedingen, es möge doch, wenn dieser Vertrag einen Streitfall bildet, auf diesen Vertrag islamisches Recht zur Anwendung kommen; oder es wird ein islamischer Schiedsrichter eingesetzt, der dann nach islami­schem Recht entscheidet; oder es wird der Umweg gewählt, es möge doch das Recht von beispielsweise Pakistan, Saudi-Arabien, Ägypten und so weiter, wo islamisches Recht zur Anwendung kommt, zur Anwendung gelangen, also eine Rechtswahl auf ein anderes Land, in dem islamisches Recht gilt. Auch in Vereins­satzungen beispielsweise ist es natürlich möglich, so etwas festzulegen. Und dann müssen an den Gerichten, wenn es zum Streit kommt, im Zivilrecht diese Rechtsnormen der Scharia auch tatsächlich angewendet werden. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Warum ist das so? – Weil bei uns im internationalen Privatrecht, im Gesetz über das internationale Privatrecht, im IPRG, in § 6 zwar eine Vorbehaltsklausel verankert ist, diese aus unserer Sicht aber lückenhaft ist, unzureichend ist, denn sie lautet: „Eine Bestimmung des fremden Rechtes ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führen würde, das mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist.“ Und nur dann ist die österreichische Rechtsordnung anzuwenden. Das bedeutet aber im Fall der Anwendung der Scharia, dass in vielen Fällen die Scharia trotzdem zur Anwendung kommt, weil das Ergebnis geprüft wird und die Rechtsprechung da sehr restriktiv ist. Das ist die gesamte Zivilrechtsprechung, die auch durch den Obersten Gerichtshof immer so bestätigt wurde: Man schaut sich nur das Ergebnis an und nicht sozusagen die Denkschritte und Auslegungsschritte, die zu diesem unbilligen Ergebnis geführt haben, und kommt dann auf Basis dieses relativ strengen Maßstabes oft zu einem Ergebnis, dass diese Vorbehalts­klausel eben doch trotzdem zur Anwendung des islamischen Rechts führt. Da wollen wir den Gerichten helfen, um sozusagen in Fällen betreffend die Scharia eine einfache und rasche Entscheidung zu ermöglichen, damit österreichische Gerichte sozusagen wissen, was sie tun müssen, nämlich diese Klausel, die da zugunsten des islamischen Rechts vereinbart wurde, einfach unanwendbar zu belassen und stattdessen das österreichische Sachrecht anzuwenden.

Ich darf das vielleicht noch einmal in Erinnerung rufen – ich glaube, wir haben noch ein bissl Redezeit übrig –, damit man sich noch einmal vor Augen führt, was denn die Scharia eigentlich bedeutet. Das ist die islamische Rechtsordnung. Ich glaube, wir sind uns hier einig, dass das islamische Strafrecht niemals in Österreich gelten kann – aus mehreren Gründen, einerseits inhaltlich, weil dort natürlich drakonische Strafen bis zur Todesstrafe, Körperstrafen, Verstümme­lungsstrafen und so weiter vorgesehen sind. Das ist natürlich abgesichert, das kann in Österreich tatsächlich derzeit nicht stattfinden. (Abg. Darmann [FPÖ]: Du hast 19 Minuten Zeit! – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) 

Auch im Bereich des Zivilrechts gibt es aber die Situation, dass dort sehr unbillige Ergebnisse auftreten. Ich denke da an das Schadenersatzrecht: Da sind Frauen und Ungläubige, also Nichtmuslime, einfach nur die Hälfte wert. Sie bekommen also beispielsweise in einem Streitfall, in einem Fall, in dem jemand am Körper verletzt wurde, nur die Hälfte des Schmerzensgeldes zugesprochen, das zugesprochen würde, wenn es sich um einen gläubigen Muslim handeln würde, oder, im Fall von Frauen, wenn es sich um einen Mann handeln würde.

Im Bereich des Familienrechts wird diese, sage ich einmal, ungerechte Rechts­ordnung des islamischen Rechts noch viel mehr offenbar. Ganz fern von uns: Polygamie. Denken Sie daran, dass man einfach mehrere Ehepartner haben kann. Da mögen Sie sagen: Na ja gut, andere Länder, andere Sitten!, aber was, wenn ich Ihnen dazusage, dass dieses Recht auf Polygamie nur für den Mann gilt? Ein Mann darf also mehrere Ehefrauen haben, in die umgekehrte Richtung gilt das nicht. Es ist in Österreich bereits ausjudiziert, dass man zwar in Österreich keine solche islamische Vielehe schließen kann, wenn man aber die Vielehe in einem anderen Land, in einem islamischen Land, geschlossen hat, dann gilt das wiederum schon, und dieser Vorbehalt des § 6 IPRG greift nicht. Dann wäre also dennoch in Österreich diese islamische Vielehe anzuer­kennen, und das hat auch Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht.

Eine weitere Geschichte: Eheschließung zwischen Adoptivvater und Adoptiv­tochter, zwischen Verschwägerten und so weiter – das derzeitige österreichische Recht schützt nicht davor, dass all diese Unsinnigkeiten tatsächlich vor öster­reichischen Gerichten zur Anwendung kommen.

Eine Scheidung durch einseitiges Verstoßen, gegen den Willen der Ehefrau: Da muss man differenzieren; da gibt es tatsächlich Fälle, in denen diese Verstoßung als solche als Scheidung nach österreichischem Recht akzeptiert wird, einfach nur deshalb, weil da islamisches Recht zur Anwendung gelangt und das durch die Zivilgerichte nicht abgestellt wird.

Ich möchte noch ein konkretes Fallbeispiel nennen, damit man einfach versteht, wie die Gerichte da arbeiten: Bei einem Fall, den der OGH bereits im Jahr 2010 entschieden hat, ging es um ein Unterhaltsbegehren; also die Frau war geschieden und wollte jetzt Unterhalt von ihrem Mann, und das nach unseren Maßstäben eigentlich völlig zu Recht. Sie war auch die Frau, die seine fünf Kinder großgezogen hat und selbst nicht berufstätig war – ein Fall, bei dem man sagt: Natürlich bekommt diese Frau auch nach der Scheidung, an der sie nicht schuld war, weiterhin Unterhalt von ihrem Mann! Da war aber aufgrund der Staatsbürgerschaftsregelungen des IPRG saudi-arabisches Recht anzu­wenden, also sprich islamisches Recht, die Scharia. 

Nachdem die österreichischen Gerichte ja nicht in der Lage sind, selbst eine Expertise in der Scharia zu erlangen, passiert das dann tatsächlich so, dass ein Sachverständiger für islamisches Recht bestellt werden muss, der das dann auslegt. Da wird dann wirklich der Koran zur Hand genommen, und es finden sich dann in der 2. Sure, „Die Kuh“, und in der 65. Sure, „Die Scheidung“, Aussagen von rechtlicher Relevanz. Daraus wird dann abgeleitet, zum Beispiel aus dem Absatz: „Laßt sie dort wohnen, wo ihr (selbst) wohnt, von dem, was ihr euch leisten könnt. Und fügt ihnen keinen Schaden zu, um sie in die Enge zu treiben. Und wenn sie schwanger sind, dann gebt für sie (das Nötige) aus, bis sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Wenn sie für euch (das Kind) stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn, und beratet untereinander (darüber) in rechtlicher Weise. Wenn ihr aber einander Schwierigkeiten bereitet, dann wird (das Kind) für ihn eine andere stillen.“ – Aus diesen islamischen Rechtstexten, dem Koran, wird dann quasi abgeleitet, was für Unterhalts­ansprüche gelten sollen. Und da kam der Sachverständige zu dem Schluss: Drei Monate nach der Niederkunft, also nach der Geburt des Kindes, steht der Frau noch Unterhalt zu und danach gar nichts mehr – gar kein Unterhalt mehr für die Frau.

Die österreichischen Zivilgerichte haben das dann beurteilt und gesagt: Das Ergebnis, dass die Frau nur drei Monate lang Unterhalt bekommt, mag zwar unbillig erscheinen, aber es widerspricht nicht den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung, daher gilt das islamische Recht. Die Frau ist mit ihren Unterhaltsansprüchen nicht durchgedrungen, die Klage wurde abgewiesen. – Das sind solche absurden Fälle. 

Jetzt haben wir aus Anlass einer Entscheidung des Handelsgerichtes Wien erst in diesem Jahr gesagt: Da müssen wir ein Zeichen setzen, das kann es nicht sein, dass immer wieder über den Umweg von Schiedsgerichtsvereinbarungen, über den Umweg des Familienrechts hier in Österreich die Scharia zur Anwendung kommt! Daher unser Vorschlag, das sozusagen im internationalen Privatrecht zu reparieren, auch im Islamgesetz klar zu regeln: dass immer dann, wenn die Scharia in einem Vertragsrechtsakt vereinbart wird, einfach das österreichische Sachrecht zur Anwendung kommt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Sieber [ÖVP].)

Im Übrigen, der Punkt ist, wenn Sie uns schon nicht folgen wollen oder das im Ausschuss dann einfach wieder vertagen wollen – was das wahrscheinliche Ergebnis ist, weil Sie es ja wahrscheinlich nicht noch einmal im Plenum diskutieren wollen –, wenn Sie es uns schon nicht abnehmen oder uns nicht folgen wollen: Vielleicht denken Sie einmal darüber nach, dass das ja sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2003 anerkannt hat. Im Zusammenhang mit einem Fall, in dem die Türkei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt wurde, da die Türkei damals auch sehr laizistische Regeln hatte, hat der EGMR ganz klar gesagt: Solche Regelungen zum Aus­schluss der Scharia sind ganz zulässig, weil eben die islamische Rechtsordnung mit einem modernen, säkularen und demokratischen Rechtsstaat unvereinbar ist. Es hat im Übrigen nach diesem seltsamen Scharia-Urteil des Handelsgerichtes Wien im Sommer dieses Jahres auch die Türkische Kulturgemeinde gesagt: Das darf es in Österreich einfach nicht geben! 

Also ich glaube, es ist nicht nur die Freiheitliche Partei, die mit diesem Scharia-Recht ein riesiges Problem hat. Ich glaube, Ihr Bundeskanzler hat im Sommer­gespräch im ORF auch einmal gesagt: Nein, das darf es nicht geben! – Na ja, aber dort, wo es dann wirklich wichtig ist, nämlich im Parlament, da stimmt ihr dann dagegen oder vertagt es auf Sankt-Nimmerlein. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Darmann [FPÖ]: Bravo!)

18.39

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Grünberg. Die eingemeldete Redezeit stelle ich mit 3 Minuten ein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/151

18.39

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Antrag, die sogenannte Scharia-Verbotsnovelle, schlägt Änderungen im Islamgesetz 2015 und, wie mein Vorredner auch schon ausgeführt hat, im Internationales-Privatrecht-Gesetz vor. 

Konkret soll eine Verfassungsnorm eingefügt werden, die klarstellt, dass jede unmittelbare oder mittelbare Anwendung der islamischen Rechtsordnung, also der Scharia, in Österreich unzulässig ist und entsprechende Rechtsakte oder Vereinbarungen nichtig sind. Darüber hinaus soll auch im internationalen Privat­recht festgelegt werden, dass die islamische Rechtsordnung oder Teile davon nicht vereinbart werden können und durch entsprechende Regelungen der österreichischen Rechtsordnung zu ersetzen sind.

Das ist einmal kurz und knapp zusammengefasst das, was im Antrag steht. An und für sich ist die Idee, die da verfolgt wird, gut, die Umsetzung jedoch leider – wie so oft, wenn die FPÖ am Werk ist – definitiv nicht. Der FPÖ geht es wieder einmal darum, mit fragwürdiger Symbolik auf andere hinzuhauen, denn es gibt nicht die eine Scharia oder das eine islamische Rechtssystem, sondern es gibt eine Vielzahl von Rechtssystemen, die einmal mehr und einmal weniger auf Allah als den obersten Gesetzgeber abstellen. 

Doch all das ist eigentlich gar nicht der entscheidende Punkt, denn relevant ist allein die Frage, ob die im österreichischen Recht bereits bestehende sogenannte Ordre-public-Klausel ausreicht, um sicherzustellen, dass die Grundwerte unserer Rechtsordnung nicht verletzt werden. Die Grundwerte sind ganz klar: die Trennung von Staat und Religion, die Gleichheit von Mann und Frau, der Schutz von Kinderrechten und Minderheiten, die Freiheit des Glaubens und der Meinung sowie der Respekt vor Staat, Recht und Institutionen. Unser Zusammenleben basiert auf der Verfassung, auf der Gleichheit vor dem Gesetz, auf dem Gewaltmonopol des Staates und auf der Trennung von Religion und Staat. Diese Prinzipien schützen uns alle, unabhängig von der Herkunft, der Religion oder auch der Weltanschauung. 

Deshalb ist es richtig und notwendig, dass dieser Antrag nun dem Verfassungs­ausschuss zugewiesen wird, damit wir im Detail prüfen können, wie diese Vorschläge einzuordnen sind und welche Auswirkungen sie auf bestehende Gesetze haben könnten. Genau das ist der sachgerechte und demokratische Weg. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Rechtsklarheit zu schaffen und zugleich sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit unserer Verfassung und unseren Grundwerten stehen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche Diskussion im zuständigen Ausschuss. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Shetty [NEOS].) 

18.42

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/152

18.42

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich habe mir Ihren Antrag genau angeschaut, Herr Kollege Schilchegger. Er erweckt den Eindruck, als ob unsere Rechtsordnung labil wäre und uns nicht ausreichend vor Infiltrierung durch ausländische religiöse Rechtssysteme schützen würde. Herr Kollege Schilchegger, Sie sind Jurist und Anwalt und Sie wissen, dass unsere Rechtsordnung auf Menschenrechten basiert, auf Grundrechten basiert und dass gerade unsere Rechtsordnung nämlich garantiert, dass genau diese Menschenrechte eben nicht durch menschenrechtswidrige Normen, frauenfeindliche Normen ausgehöhlt werden können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.) 

Es freut mich aber doch sehr, dass die FPÖ sich so sehr für Menschenrechte einsetzt. (Ruf bei der FPÖ: Haben wir immer!) Seien Sie sich gewiss, dass Sie in uns Verbündete haben, wenn es darum geht, Seite an Seite auch für die Europäische Menschenrechtskonvention da zu sein. (Beifall bei der SPÖ.) 

Wissen Sie, warum ich die Europäische Menschenrechtskonvention erwähne? – Weil aus dieser sehr viele Rechtsgrundsätze abgeleitet werden, die entscheidend dafür sind, ob ausländische Normen in Österreich zur Anwendung kommen oder nicht. 

Ich erkläre Ihnen, wie es in Österreich ist: In Österreich ist es jetzt schon so, dass es ausgeschlossen ist, dass österreichische Gerichte Rechtsnormen anwenden, die im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen, die im Wider­spruch zu unseren Grundwerten stehen. Dafür sorgt insbesondere eine Schutzklausel, nämlich das Ordre public, die Schutzklausel im internationalen Privatrecht, die ganz klar und deutlich sagt, dass fremdes Recht oder vertrag­liche Bestimmungen nicht angewendet werden dürfen, wenn sie gegen die Grund­prinzipien unserer Rechtsordnung verstoßen, wenn sie gegen die Menschen­würde verstoßen, wenn sie gegen Gleichberechtigung sind, wenn sie gegen unsere Rechtsordnung verstoßen. Das ist einfach ganz klar in unseren österreichischen Gesetzen geregelt. 

Daher ist es so, wie Sie es darstellen, einfach nicht richtig, denn unsere Rechts­ordnung ist sehr wohl sehr resilient. Sie ist sehr stark. Sie schützt uns sehr – genau vor Normen, die menschenrechtswidrig sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Um es konkret runterzubrechen (Abg. Darmann [FPÖ]: Aber dem Schilchegger hast du nicht zugehört, gell?) – doch! –: Auch bei ausländischen Urteilen (Abg. Darmann [FPÖ]: Was sagst du zu den Beispielen?), wenn also beispielsweise – ja, ich nenne Ihnen ein Beispiel, denn ich komme aus der Praxis (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, was sagst du zu dem Beispiel? Hast du zugehört, dem Kollegen Schilchegger?) – Menschen ein Scheidungsverfahren im Ausland führen und mit einem Scheidungs­urteil versuchen, eine Anerkennung von einem österreichischen Gericht zu erzielen, dann wird das österreichische Gericht sagen, dieses Scheidungsurteil wird nicht anerkannt, wenn das Scheidungsverfahren nicht unseren Rechts­grundsätzen entspricht, wenn beispielsweise – genau dieses Beispiel, das Herr Schilchegger angeführt hat, was mich eigentlich verwundert – eine Scheidung in Abwesenheit passiert und wenn das Parteiengehör, im Übrigen ein Rechts­grundsatz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, nicht gewahrt wird. Solche ausländischen Urteile werden in Österreich eben nicht anerkannt. (Beifall bei der SPÖ.) 

Bei dem viel zitierten Urteil, dem ein privatrechtlicher Vertrag zugrunde gelegt war, ging es nicht um Familienrecht, es ging nicht um Strafrecht, es ging nicht um Personenstandsrecht, sondern es ging um einen vermögensrechtlichen Anspruch zwischen A und B. A und B schuldeten sich Geld, und der eine wollte es nicht zahlen. Das war der Auslöser für dieses Urteil. Das hat aber nichts damit zu tun, dass unsere Rechtsordnung eine sehr starke ist.

Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen sagen, dass aufgrund dieses viel zitierten Urteils unsere Justizministerin reagiert hat und ganz klar gesagt hat: Es wird im Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um zu prüfen, ob nicht allenfalls Präzisierungen, Konkretisierungen der Gesetze erforderlich sein könnten.

Was aber ganz klar ist: Wir haben ein System, das funktioniert. Wir haben Mechanismen, die greifen. Bei allen Bedenken muss man eines klar sagen: Bitte hören Sie auf, den Menschen in Österreich Angst zu machen, grundlos Angst zu machen, sie zu verunsichern (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP) und den Eindruck zu erwecken, als ob über die Hintertür Normen zur Anwendung kommen, die gegen unsere Grundwerte sprechen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Immer die gleiche Leier! Ein schwacher Redenschreiber!) Gerade unser Rechtssystem ist sehr resilient. Sehr geehrte Kollegen von der FPÖ, Sie sollten mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat haben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

18.47 

Präsident Peter Haubner: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Zadić. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/153

18.47

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Gesetze, die gegen Menschenrechte, gegen unsere hart erworbenen Frauenrechte, gegen die Grundwerte unserer Verfassung verstoßen, Gesetze, die auf Gewalt beruhen, haben selbstverständlich in Österreich keinen Platz. Ja, wir sind hier im Hohen Haus und ich schätze es sehr, dass diese Debatte meines Erachtens bisher eigentlich recht sachlich geführt wird. Wenn man sich den Initiativantrag anschaut, finde ich, dass er nämlich nicht besonders sachlich geschrieben ist. Umso mehr schätze ich, dass wir im Herzen der Demokratie diese Debatte sehr wohl sachlich führen.

Schauen wir uns einmal kurz die Rechtsordnung an: In § 6 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht steht: „Eine Bestimmung des fremden Rechtes ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führen würde, das mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung unver­einbar ist. An ihrer Stelle ist erforderlichenfalls die entsprechende Bestimmung des österreichischen Rechtes anzuwenden.“ – Das Gleiche gilt auch in Schiedsverfahren, denn um das Schiedsverfahren ging es ja jetzt im Sommer. Ja, im Schiedsverfahren kann man auch jedes Recht vereinbaren, aber auch da gilt es. § 611 der österreichischen Zivilprozessordnung spricht ebenso davon, dass den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung nicht wider­sprochen werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

Was heißt das jetzt? Was heißt das jetzt genau? – Es darf keine Regel angewendet werden, die nicht mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist. Das bedeutet, menschenverachtende Gesetze, Gesetze, die zu Gewalt aufrufen, haben in Österreich selbstverständlich keine Gültigkeit. Wir haben in Österreich zum Glück einen wirksamen Schutz vor solchen Gesetzen. Das heißt, viele der Beispiele, Herr Kollege Schilchegger, die Sie genannt haben, würden in Österreich gar nicht zur Anwendung kommen. 

Kein anderes Recht der Welt kann unsere Grundwerte aushebeln. Wir leben in einem Land, das diese Grundwerte verteidigt, in einem Land mit einer starken Rechtsordnung, und das ist gut so. 

Ich warne vor den Schreckensszenarien in den Debatten, die man öffentlich geführt hat, denn wir leben in Österreich zum Glück in einem starken Rechtsstaat, in einer starken Demokratie, und wir müssen uns nicht fürchten, dass unsere Grundwerte ausgehebelt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Und ja, auch wir lehnen all jene Gesetze ab, mit denen Menschen unterdrückt werden, gedemütigt werden, ihre körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Wir lehnen das aufs Schärfste ab. Diese Gesetze haben in Österreich zum Glück keine Gültigkeit.

Wenn es um Debatten über den Schutz unserer Grundwerte geht, über den Schutz unserer Menschenrechte, dann sind mir persönlich und auch uns Grünen diese Debatten sehr wichtig. Meine Kollegin Duzdar hat es ja schon gesagt: Wenn es um die Stärkung der europäischen Menschenrechtscharta geht, dann laden wir die Freiheitliche Partei gerne dazu ein, sich mit uns gemeinsam für diese Werte, für die europäischen Menschenrechte einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.51 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Schilchegger gemeldet. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Man kann sich auch unbeliebt machen!) 

RN/154

18.51

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ja, ich mache mich jetzt unbeliebt, aber wir haben noch ein bisschen Redezeit übrig, und ich möchte ganz kurz auf meine beiden Vorrednerinnen eingehen, auf Frau Kollegin Duzdar und Frau Kollegin Zadić, und zwar aus dem Grund, weil sie einfach an dem, was ich in meiner Rede gesagt habe, vorbeigeredet haben.

Es scheint mir so zu sein – das können Sie gerne anders sehen –, als hätten Sie sich einfach ein Redekonzept zurechtgelegt, dann erklärt man ein bisschen was, und das, was ich gesagt habe, ist völlig egal. 

Ich habe in meiner Rede – Sie können es ja dann im Protokoll nachlesen – schon genau das zitiert, was die Vorbehaltsklausel oder Ordre-public-Klausel nach dem geltenden Recht vorsieht.

Frau Kollegin Zadić, weil Sie gesagt haben, diese Fälle, die ich genannt habe, können in Österreich gar nicht passieren: Ich habe hier einen Auszug aus dem aktuellen ABGB-Kommentar Rummel/Lukas, in dem ein Kommentator – Verschraegen war es – die Rechtslage zum § 6 IPRG aufbereitet. Und ich habe natürlich nur solche Fälle hier zitiert und auch erklärt, in denen dann im Ergebnis die Scharia dennoch anzuwenden war, auch wenn das Ergebnis für uns unbillig erscheint. Das war beispielsweise diese Geschichte mit der Frau, die nur drei Monate Unterhalt bekommen hat. Das heißt, das ist einmal Absurdum eins. 

Und zu dem anderen, was Frau Kollegin Duzdar gesagt hat: Ja, da gilt eigentlich genau dasselbe, weil Sie auch gesagt haben, das gibt es alles nicht. Ich nenne Ihnen nur die Geschäftszahl der Entscheidung des OGH, das war schon eine ältere Entscheidung: OGH 9 Ob 34/10f. Sie können das gerne nachlesen, wenn Sie es mir nicht glauben.

Der Punkt ist der: Das geltende Recht und diese Vorbehaltsklausel im § 6 IPRG verhindern eben gerade nicht, dass die Scharia in Fällen zur Anwendung kommt, die jeder normale Mensch bei uns, die Allgemeinheit hier, die österreichische Öffentlichkeit, als unbillig empfindet. Da kann man natürlich nicht Justizkritik betreiben, denn die Gerichte können ja die Gesetze nur so vollziehen, wie sie sind. Daher müssen wir als Gesetzgeber hier die Verantwortung übernehmen und diese Gesetzeslücke schließen, damit eben künftig die Scharia nicht mehr zur Anwendung kommt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Darmann [FPÖ]: Bravo!)

18.53 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. 

RN/155

Zuweisung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Antrag 419/A wird dem Verfassungs­ausschuss zugewiesen. 

Die Tagesordnung ist erschöpft. 

RN/156

Präsidium

RN/156.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das ausreichend unterstützte schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4, 7 bis 9 und 11 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt gelten. 

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 1: 

Der Abänderungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 229 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen. 

Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 230 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen. 

Tagesordnungspunkt 3:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 231 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen. 

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 232 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 7:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 235 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen. 

Tagesordnungspunkt 8:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 236 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 237 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in zweiter und dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 11:

Der Rückverweisungsantrag Beilage 11/I wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 243 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 11/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.“


RN/156.2

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt. 

RN/156.3

Einlauf

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 534/A(E) bis 556/A(E) eingebracht worden sind. 


RN/156.4

Bevor ich die Sitzung schließe, habe ich mir wie angeregt das Protokoll eines vorigen Debattenbeitrags bringen lassen.

Herr Abgeordneter Steiner! Es ist im Protokoll die Formulierung von Ihnen gegenüber Abgeordnetem Oberhofer zu finden: „Herr Kollege, tu dich nicht noch weiter verblödeln da herinnen.“ – Ich möchte Sie fragen, ob dieser Ausdruck von Ihnen zurückgenommen wird. (Abg. Steiner [FPÖ]: Ja!) – Ja. Das ist – nach Rücksprache mit Kollegen Oberhofer – dann für ihn auch so in Ordnung und somit erledigt.


Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.56 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Die Sitzung ist geschlossen. 

RN/157

Schluss der Sitzung: 18.56 Uhr

 

RN/158

Anhang

Während der Sitzung eingebrachte Anträge im Gesamtwortlaut und Mitteilungsliste