Veranstaltung

Fachgespräch Persönlichkeitsrechte

Datum:25.02.2022 14:00
Ort:Dachfoyer (Hofburg)
Veranstalter: Wolfgang Sobotka, Präsident des Nationalrates

Inhalt und Programm

Inhalt

Im Hinblick auf den bevor­stehenden Untersuchungs­­ausschuss (UsA) und der zuletzt oft diskutierten, aber kaum vermeidbaren, parallelen politischen und straf­­recht­lichen Aufklärung, bot das Fach­gespräch die Möglichkeit, um einen inter- und intra­diszi­pli­nären Aus­tausch zu vielen damit in Zusammen­hang stehenden Problemen zu ermöglichen. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob das System zur parlamen­tarischen Aufklärung und Kontrolle einen wirksamen Grund­­rechts­­schutz, ins­besondere nach Art. 6 und 8 MRK, gewährleistet.

Vorlage­pflichtige Organe und Ermittlungs­­behörden stehen vor einem potentiellen Dilemma. Welche Daten haben sie zu übermitteln? Der Verfassungs­­gerichts­hof (VfGH) war in seiner Judikatur klar: Der Schutz der Grund- und Menschen­­rechte darf bei der Übermittlung der Daten nicht in die Abwägung des vorlage­­pflichtigen Organs einfließen. Alles, das für die politische Aufklärung "abstrakt" relevant sein könnte, ist zu liefern. Die Staats­anwalt­schaft muss sich dem­ent­sprechend auch mit für ihre Ermittlungen irrelevanten Akten beschäftigen, womit sie ihren verfassungs­mäßigen Aufgaben­kreis verlässt. Das Informations­­ordnungs­­gesetz sieht, wie sich im letzten UsA heraus­gestellt hat, in den Klassifikations­­stufen 1 und 2 keine wirksamen Möglichkeiten vor, den Schutz der Persönlichkeits­rechte sicher­­zu­stellen. Immer wieder finden nicht-öffentliche Unterlagen ungeschwärzt den Weg in die Medien. Dies ist potentiell auch geeignet, laufende Ermittlungen zu gefährden und später stattfindende Strafverfahren zu beeinflussen.

Programm

Eröffnungsworte

Wolfgang Sobotka
Präsident des Nationalrates

Podiumsdiskussion und Fragerunde

Bettina Knötzl
Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien

Katharina Pabel
Institut für Europarecht und Internationales Recht, WU Wien

Georg Eisenberger
Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz

Robert Kert
Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht, WU Wien

Eckart Ratz
Präsident des Obersten Gerichtshofs i. R.

Abschlussworte

Harald Dossi
Parlamentsdirektor

Moderation

Karl-Heinz Grundböck
Dienstleiter Dienst 4