Alexis Wintoniak (Parlamentsvizedirektor): Zuallererst möchte ich Herrn Bundesminister Marterbauer begrüßen – herzlich willkommen hier bei uns im Parlamentsgebäude (Beifall) –, aber natürlich zunächst auch unsere beiden Gäste, mit denen wir den heutigen Abend bestreiten werden.
Zunächst den Autor des Werkes, das er präsentieren wird, Herrn Martin Prinz: Herr Martin Prinz ist Schriftsteller, aufgewachsen in Lilienfeld, lebt in Wien und Lilienfeld und ist Autor mehrerer, verschiedener Bücher. Heute geht es um "Die letzten Tage". Dieses Buch ist im Frühjahr bei Jung und Jung erschienen, hat, glaube ich, einen fulminanten Start genommen, nach mehreren Lesungen ist es auch immer mehr in die Breite gegangen, und heute haben wir das große Vergnügen, die große Ehre, dass Herr Prinz bei uns in der Parlamentsdirektion sein Buch vorstellt. Er hat erst vor wenigen Tagen den Anerkennungspreis für Literatur des Landes Niederösterreich bekommen, von der Frau Landeshauptfrau übergeben, bekannt aus Funk und Fernsehen, das ist gut gecovert worden – herzliche Gratulation im Nachhinein! (Beifall.)
Was natürlich besonders bedeutend ist, ist, dass "Die letzten Tage" von Herrn Prinz auf der Shortlist für den Österreichischen Buchpreis 2025 steht. Schauen wir, vielleicht haben wir heute einen Buchpreisgewinner unter uns, wir werden es in Kürze wissen, mal sehen.
Frau Dr.in Claudia Kuretsidis-Haider – herzlich willkommen! (Beifall.) Sie ist Zeithistorikerin, stellvertretende wissenschaftliche Leiterin des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands und wissenschaftliche Co-Leiterin der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, ein langer Titel. Ihr aktueller Schwerpunkt ist jetzt auch das Projekt der Digitalisierung von Justizdokumenten der Ahndung von NS-Verbrechen – ein Thema, über das wir auch gesprochen haben, weil Herr Prinz sehr umfangreiche Recherchen durchgeführt hat, und, wie ich jetzt gerade gelernt habe, ist wenig digitalisiert, noch viel Papier.
Zunächst möchte ich aber den Leiter unserer Bibliothek, Herrn Holger Böck, bitten, zu erläutern, in welchem neuen Format wir uns hier befinden und was das Projekt "Literatur am Ring" mit sich bringt. – Bitte schön.
Einleitung
Holger Böck (Abteilungsleitung Bibliothek & Archiv): Vielen Dank.
Ein herzliches Willkommen auch von meiner Seite, willkommen zur heutigen Veranstaltung! Hört man mich gut? – Ja. Willkommen zur heutigen Veranstaltung "Literatur am Ring" und zur Buchpräsentation von Martin Prinz’ Buch "Die letzten Tage".
Wie viele von Ihnen vielleicht wissen, ist dies nicht die erste Veranstaltung, die wir im Rahmen von "Literatur am Ring" hier machen, es ist nur dies die erste Veranstaltung, die hier im Lesesaal stattfindet. In den letzten Jahren durften wir bereits unterschiedliche Gäste wie Georg Gaugusch und zuletzt auch Philippe Sands im Parlament begrüßen.
Der Lesesaal ist ja so wie die Bibliothek ein Ort, der normalerweise jetzt oft und gerne von Studierenden benützt wird. Mit dem Lesesaal als Veranstaltungsort wurden Planungen umgesetzt, die bereits weit vor der Wiedereröffnung des Parlaments begonnen hatten. Ein kleines Detail möchte ich vorher sagen: Also wir haben hier Lesesaaltische gehabt und sehr lange versucht, die richtigen zu finden. Sie mussten einerseits schön sein, andererseits funktional und klappbar. Heute haben wir sie zum ersten Mal verwendet. Warum? – Weil wir so den Raum schnell zu einem Veranstaltungsraum umbauen konnten. Ich finde, die Mühe hat sich ausgezahlt. Diese Planungen gehören zur strategischen Neuausrichtung der Parlamentsbibliothek, wie auch die Entwicklung weg von einer Präsenz-, hin zu einer Entlehnbibliothek. Das Ziel bleibt dabei immer dasselbe: die Angebote der Bibliothek möglichst breit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Das Buch von Martin Prinz passt natürlich gut in das diesjährige Jubiläum 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges. "Die letzten Tage": Im Inneren ist man stets versucht, ein stummes "der Menschheit" hinzuzufügen, umso mehr, nachdem man gelesen hat, welche Ungeheuerlichkeiten sich auf diesen Seiten abspielen und offenbaren, in einzelnen Worten und oft auch zwischen den Zeilen. Ausgewählt haben wir das Buch deshalb für diese Veranstaltung, weil diese Ungeheuerlichkeiten Tatsachen sind. Das Ausgangsmaterial dieses Tatsachenromans bilden Gerichtsprotokolle. Diese sind aus den Prozessen gegen NS-Funktionäre vor den österreichischen Volksgerichten nach Kriegsende entstanden. Wir wollen, dass das Wissen über diese Prozesse sowie das Wissen über die sogenannten Endphaseverbrechen in den letzten Tagen des NS-Regimes ganz im Sinne der Neuausrichtung der Bibliothek einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird.
In diesem Sinne möchte ich mich an dieser Stelle schon vorab bei Martin Prinz und Frau Dr.in Claudia Kuretsidis-Haider für den heutigen Abend, für die Lesung und das Gespräch bedanken. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihr Kommen und für Ihr Interesse an der Veranstaltung. Ich darf nun an den Parlamentsvizedirektor für die Moderation weitergeben.
Alexis Wintoniak: Danke vielmals.
Gespräch und Lesung
Alexis Wintoniak: Das bringt mich zum ersten Punkt. Ich habe das, Herr Prinz, schon eingangs gesagt: Ich war von den kurzen Informationen, die Sie mir vorher gegeben haben, wie Sie das Material recherchiert haben, fasziniert. Aber vorab: Wie ist es zu diesem Buch gekommen? Wo haben Sie recherchiert? Wie haben Sie recherchiert? Wie haben Sie diese Details zusammentragen können?
Martin Prinz (Schriftsteller): Ich möchte auch gerne einen schönen guten Abend sagen und finde es grandios, in einer Bibliothek zu lesen. Ich bin auch ein Kind einer Bibliothek. Ohne diese winzig kleine Bibliothek, die Stadtbibliothek in Lilienfeld – wer Lilienfeld kennt, weiß, dass Lilienfeld ein Dorf ist –, würde es mich als Schriftsteller wahrscheinlich nicht geben. Also die Möglichkeit, wo hinzugehen, Bücher in die Hand zu nehmen, sie verspätet zurückzubringen, ist eine großartige. Herzlichen Dank für die Einladung hierher! – Das ist das eine.
Das Zweite, das ich gern vorausschicken möchte – und da werden sich jetzt alle schrecken, aber es muss sich niemand schrecken, wenn ich das jetzt sage –: Eine Person fehlt, und die heißt Brigitte Ginter. Brigitte Ginter ist die Enkelin einer derer, von denen dieses Buch handelt, von Marie Landskorn. Sie ist die Einzige der Toten in diesen fünfeinhalb Wochen, die bis heute nicht gefunden worden ist. Brigitte Ginter hat mich am Tag des Bucherscheinens kontaktiert und hatte das Buch schon ausgelesen. Man muss sich diesen unglaublichen Mut vorstellen, sich mit einem Buch zu konfrontieren, von dem man annehmen muss, dass da Teile einer Geschichte auftauchen, die sehr schmerzhaft ist. Wobei das Schmerzhafte dazu dient, dass die Familie jetzt wieder Kontakt miteinander aufnehmen konnte, nach 80 Jahren, in denen all die Kinder der Marie Landskorn, die ja als Vollwaisen aufgewachsen sind – zwei der Kinder in England, die anderen hier –, aufgrund der verschiedenen Pflegefamilien kaum Kontakt hatten und mit all dem, was Ihnen passiert ist, auch sehr abgeschlossen und sehr traumatisch aufgewachsen sind.
80 Jahre später, aufgrund der Suche, ob man womöglich die sterblichen Überreste der Marie Landskorn noch finden kann – ein bisschen mehr dazu erzähle ich später –, wird hier wieder miteinander gesprochen. Und wenn Miteinandersprechen am Ende eines Buches steht, dann ist das das Allerschönste. Sie hat mir gestern geschrieben, sie wäre gerne hier. Sie kann leider nicht, aber in meinen Augen ist sie hier.
Das waren die zwei Dinge, die ich sagen wollte, und jetzt wäre es ein lustiger Gag, zu sagen: Jetzt habe ich Ihre Frage vergessen! – Nein, habe ich nicht.
Das ist ein Buch, das eine lange Geschichte hat, wobei ich nicht zu denen gehöre, bei denen der Arbeit an dem Buch zuerst fünf, dann zehn, dann 15 Jahre – in dem, was man da nacherzählt – gehören, sondern ich habe sehr viele Jahre an diesem Buch nicht geschrieben. Mir ist 2014 der Rechercheakt sozusagen, das Konvolut des Alois Kermer – auch von ihm werde ich später noch ein bissl etwas erzählen –, eines damals alten Juristen, begegnet. Er hat in den Neunzigerjahren eigentlich auf Wunsch der Gemeinde Reichenau diese Geschichte aufgearbeitet. Als er damit fertig war und in diesem spiralgebundenen Konvolut deutlich geworden ist, dass man sich in diesen fünfeinhalb Wochen in den Ortschaften zwischen Rax und Schneeberg eigentlich in einem Labor der Schrecklichkeit und des Alltags gleichzeitig befindet, in einer Topografie und in einem Geschehnis, in dem es kaum Ausreden auf Befehlsnotstände, Gehorchenmüssen oder Ähnliches gibt, sondern eigentlich um das Fortleben von Alltag geht, hat die Kurgemeinde Reichenau dann Anfang der 2000er-Jahre entschieden, dieses Konvolut nicht zum Heimatkundeband xy zu machen, sondern es ihm zurückzuschicken.
Dann ist es 14 Jahre in der Schreibtischlade gelegen, bis ein Gemeindebediensteter der Gemeinde mir gegenüber gesessen ist und festgestellt hat: Sie sind Schriftsteller, da müssen Sie etwas daraus machen!
Als ich angefangen habe, darin zu lesen, war mir eines klar: Da gibt es für einen Schriftsteller nichts daraus zu machen. Es gibt keine Möglichkeit, irgendwie fiktional zu beginnen mit: Es schneite, der Tag war – et cetera. Spätestens drei Sätze später wäre man in einer Befindlichkeit, in einem Gefühl, in etwas, das man sich als Autor nur anmaßen kann – und das kann man sich in meinen Augen nur verbieten, dass man sich so etwas anmaßt. Also hat mich dieses Konvolut dann Jahr um Jahr begleitet. Ich habe immer wieder überlegt, wie man das dennoch erzählen kann, auf welche Weise man einen Weg des Erzählens finden kann, der eben nicht diese Anmaßung ist, und ich bin nie auf eine Lösung gekommen, im Prinzip nicht bis ins Jahr 2023, als ich mich dann endlich ins Archiv – auch darüber haben wir in der Vorbesprechung kurz gesprochen –, nämlich ins Wiener Stadt- und Landesarchiv gewagt habe und dort dann vor diesen Tausenden Seiten Akten gesessen bin, die aufgeschlagen habe und eigentlich lesen wollte und dann lieber nicht las, weil es so furchtbar ist, auf welche unpersönliche, passive, konjunktivische Weise vor allem die Täter da über das, was ihre Taten waren, sprechen: im Abschieben, im Verallgemeinern, im Konstruieren von Befehlsnotständen, natürlich im Schuldabschieben et cetera.
Und dann war mir klar: Das ist es jetzt. Das ist schon Literatur, das ist sozusagen meine Werkbank. Wenn man mit der Sprache und nur mit der Sprache genau so etwas versucht, wie die Täter versuchen, dann ist das genau der Moment, in dem sozusagen der Schriftsteller einsteigen und sagen kann: Und das kann man noch verdeutlichen. Genauso hat das Buch begonnen: die Erzählungen der Täter durchgehend im Konjunktiv zu schreiben, man könnte sagen in der Sprache Adolf Eichmanns, die auch keine andere war – und dann hat das Buch für mich schon begonnen.
Alexis Wintoniak: Danke vielmals. Eine spannende Geschichte, wie das Buch zustande gekommen ist.
Dürfen wir Sie gleich bitten, die erste Lesung zu machen?
Martin Prinz: Ja, sehr gerne. Ich werde zwei Stellen vorlesen. Die erste Stelle ist aus dem Kapitel "Null". Im Kapitel "Null" sind wir an einer Stelle, an der auch die verschiedenen Zeitebenen, in denen hier erzählt wird, quasi ineinander schneiden: Da gibt es eine Spur von Gegenwart, da gibt es die Ebene des Prozesses, und es gibt die Ebene der Geschehnisse, und es gibt im Prinzip die beiden Ebenen oder die Ebene von dem, was man dann natürlich im Prozess Gerechtigkeit nennen muss, und die sieht in Kapitel "Null" so aus, dass sich hier Tod und Tod gegenüberstehen. Insofern konnte dieses Kapitel gar nirgends anders stehen und konnte nicht anders heißen.
"Was wir einsetzen können, ist Nüchternheit. – Ilse Aichinger, 1951
Null
Schwarz auf weiß steht dein Urteil auf dem Papier. Du bist weggelaufen. Du hast dein Urteil nicht losgelassen, hast es in deine Tasche gesteckt, als wärst du nur dann davor sicher. So nah wie möglich hast du es bei dir getragen.
Antrag auf Zustellung einer Urteilsausfertigung: Er sei vom Volksgerichtshof Wien am 24.5.1947 zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Da er beim Obersten Gerichtshof einen Antrag zur Überprüfung des Urteils zu stellen beabsichtige, beantrage er die Zustellung einer Urteilsausfertigung.
Antrag auf Aussetzung des Vollzuges der Strafe: Er beabsichtige, sowohl beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Überprüfung zu beantragen als auch ein Gnadengesuch an den Herrn Bundespräsidenten einzubringen. Er stelle daher den Antrag, den Vollzug der Strafe auszusetzen.
Wie eine Gletscherzunge scheint der Nadelwald die Wiese herunterzurollen. Tiefgrün und eng die Bäume. Auf den ersten Blick stehen sie derart dicht, als ragten sie aus dem Dach des Hauses hervor, das sich darunter duckt. Eine schmale Straße führt den Hang hinauf, rechts zwei kurze Quergassen, links eine.
Auf dem Foto von damals ist die Wiese über dem gesamten Geländerücken frei. Die Baracken des RAD-Lagers (Reichsarbeitsdienst), von weitem unverkennbar. Wie zur schönen Aussicht liegen Terrassen zwischen den immer steiler werdenden Hangstufen.
Ein Hund bellt. Männer vor einer der Hauseinfahrten in Forstarbeitermonturen. Ein Haus weiter die unvermeidliche Warntafel: Achtung vor dem freilaufenden Hund! Eine Motorsäge wird gestartet. Die schmale Straße, so heißt es, werde heute noch RAD-Gasse genannt. Oder Radgasse.
Auf der alten Aufnahme ist das Landhaus hinter den Bäumen die Essensbaracke. Das gelbe und das giftgrüne Haus links und rechts der Radgasse dienten als Baracke von Schreib- und Wachstube, Mannschafts- und Arrestraum.
Er sei von Beruf Bäckergehilfe gewesen, bevor ihn ein besonders unglückliches Schicksal mit der Politik der nationalsozialistischen Partei bekannt gemacht habe. Seine Schulbildung und seine Intelligenz seien nicht so groß gewesen, um die Frage zu lösen, ob der Gauleiter das Recht hatte, ein solches Standgericht einzusetzen beziehungsweise ihm als Kreisleiter die Befugnisse zur Bildung eines Standgerichts zu übertragen.
Er selbst hätte niemals irgendein Standgericht errichtet. Seine ganze Person sei niemals auf Gewalttätigkeit aufgebaut gewesen. Er verweise diesbezüglich auf die zutreffenden Ausführungen des Urteils, in welchen dargelegt werde, dass er im Allgemeinen ein sehr trauriges Los sein ganzes Leben hindurch gehabt hätte.
So stelle er das Gesuch, es möge der hochverehrte Herr Bundespräsident (Dr. Karl Renner) seine Bitte um Begnadigung und Umwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe gnädigst bewilligen. – Wien am 26. Jänner 1948, Johann Braun (NS-Kreisleiter Neunkirchen)
Du bist ein halbes Kind. Sie haben dich nicht durchsucht. Sie haben dich aufgegriffen und in der Arrestbaracke eingesperrt. Sie haben deine Angst gesehen, sie mussten dich nicht durchsuchen. Dich und deine Angst. Sie war das Einzige, das dir geblieben ist. Die Angst, nicht dein Name. Den konntest du den Männern des Standgerichts nicht sagen, die dich einen Soldaten nannten. Nur, aus welchem Ort du stammst. Erst dann haben sie dich durchsucht. Dich und die Angst, die dir ins Gesicht geschrieben stand. Seit Tagen hast du sie mit dir herumgetragen. Aufbewahrt wie einen Ausweis, so lag sie als Urteil in deiner Jackentasche, als wäre es ein Pass, der dich über alle Grenzen bringt.
Gericht der 12. Flakdivision, Ortsunterkunft, mit einem gut eine Woche zurückliegenden Datum stand dein Name darauf. Roman Kneissl wurde wegen mehrmaliger Fahnenflucht zum Tode verurteilt.
Du hättest das Papier verstecken können, auf dem alles stand. Du konntest es nicht. Du hast die ganze Nacht geweint, du hast vor den Männern des Standgerichts geweint. Und sie haben dich verurteilt, dich und deine Angst."
"15. April 1945 – Heinrich Spielbichler, Gedächtnisniederschrift:
Als ich mit noch einigen Leuten, deren Namen ich nicht weiß, zum Waffenmagazin geführt wurde und ein Gewehr erhielt, wusste ich, was man mir antat. Dort hatten sich zwei Gendarmen und zwei Jungen vom Sonderkommando eingefunden, die ebenfalls Gewehre erhielten. Der Waffenmeister lud die Gewehre. Die nächste Umgebung war voll von Angehörigen des Sonderkommandos. Sie zeigten eine sichtliche Schadenfreude. Ein Junge von circa siebzehn Jahren wurde vor uns aufgestellt, Wallner verlas wieder das Todesurteil wegen Fahnenflucht. Der Junge rief um seine Mutter, bat, weinte, kniete nieder, stand auf, lief weg, schrie Mutter, Mutter, lasst mich leben, ich habe nichts getan. Wallner forderte ihn auf stehen zu bleiben."
"Du seist noch ein halbes Kind gewesen und habest ihm ungefähr bis zur Achsel gereicht, sagte Braun. Und dass du geweint habest, um dein Leben gebettelt. Und dass du vielleicht freigegangen wärst, wenn der HJ-Gebietsführer für Niederdonau an dem Tag nicht anwesend gewesen wäre. Der Gebietsführer habe dich selbst anhören wollen und daraufhin gemeint, du gehörest zusätzlich noch gehängt. Der HJ-Gebietsführer Kracker-Semmler sei verantwortlich, nicht er als Kreisleiter, und auch sonst niemand vom Standgericht, das dich zum Tod durch Erschießen verurteilt hat. Eine andere Möglichkeit, sagte Braun vor dem Vorsitzenden des Volksgerichtssenats, habe es nicht gegeben. Du seist ein Opfer des Krieges geworden, sagte er auf die Frage, ob es ihn in stillen Stunden nicht bedrücke, ein Kind zum Tode verurteilt zu haben. Ein Opfer des Krieges. So wie er sich selbst auch sehe.
Man habe sich lediglich gewundert, warum du das Papier deiner vorausgegangenen Verurteilung immer noch bei dir hattest, sagte HJ-Oberbannführer Wallner. Es sei ihm klar gewesen, dass du nichts weiter anstellen würdest und nur am Wege nach Hause wärst. Man habe ja noch nachgeschaut, ob nicht irgendein Vermerk auf dem Papier stehe, dass man dich nicht doch auf freien Fuß gesetzt hätte. So wenig wahrscheinlich sei es ihnen als Standgericht erschienen, dass einer mit seinem eigenen Urteil herumgehe, ohne es auch nur im geringsten zu verstecken. Man habe es sich nur damit erklären können, dass du dir vielleicht einen Vorteil beim Überschreiten der feindlichen Linien verschaffen wolltest. Was den Vorsitzenden des über Braun, Weninger und Wallner tagenden Volksgerichtssenats jedoch keineswegs einleuchtete, da einer, der als fahnenflüchtiger Flakhelfer die eigenen, rundum massierten Truppen passieren müsse, ein Todesurteil wohl kaum zu seinem eigenen Vorteil mit sich herumtrage.
An den sichtbarsten Plätzen wurden die Leichen der nach ihrer Verurteilung Erschossenen aufgehängt. Einer an der Linde vor dem Gasthof, ein anderer vor dem Sägewerk und Kneissl direkt auf dem Wegweiserschild an der Hauptstraße. Eine Tafel um den Hals gebunden, die von den HJ-Burschen des Exekutionskommandos mit der Aufschrift ‚Ich war ein fahnenflüchtiges Schwein‘ versehen wurde."
"Tagelang blieben die Leichen hängen. Dort, wo sie hingen, so heißt es, schnürt es den Alten heute noch den Hals zu. Vielleicht muss die RAD-Gasse deshalb Radgasse heißen. Vielleicht musste das Holz der Lagerbaracken deshalb wenige Jahre nach Kriegsende als Bauholz für Garten- und Wochenendhütten dienen."
"Er habe dir dein Urteil verlesen, berichtete Wallner, und dich nach deinem letzten Wunsch gefragt. Da hättest du gleich wieder zu weinen begonnen, seist ihm um den Hals gefallen und hättest dich an ihn geklammert. Du hättest wahrscheinlich gewusst, dass nicht geschossen werden könne, solange du bei ihm stündest.
Dein Leben zu retten, sei jedoch nicht in seiner Macht gestanden. Das sei allein an den Vorgesetzten Braun oder dem zu Besuch weilenden Gebietsführer Kracker-Semmler gelegen. Wobei er, Wallner, die Nachfrage, ob die Todesstrafe für ein halbes Kind wie dich wirklich die einzige Möglichkeit gewesen wäre, ohne Einschränkung bejahte. Es habe Krieg geherrscht und du seist Soldat gewesen. Es hätten tausende andere junge Menschen ebenfalls auf ihren Plätzen bleiben müssen.
Du hättest laut um Hilfe gerufen. Er habe dich daraufhin wieder an deinen Exekutionsplatz zurückgestellt, obwohl er selbst bereits sehr aufgeregt gewesen sei, doch du wärst sofort wieder hergesprungen. Das habe sich drei, vier Mal wiederholt, und auch die Männer des Exekutionskommandos, wie er die kaum älteren HJ-Burschen bezeichnete, hätten keine Nerven aus Stahl gehabt. Als du dich schließlich ein viertes Mal auf deinem Exekutionsplatz sofort wieder nach ihm umgedreht hättest, um auf ihn zuzulaufen, sei er mit seinen Nerven am Ende gewesen. Als du an ihm vorbeigelaufen seist, habe er seine Waffe gezogen und geschossen. Nicht um dich zu treffen, wie er eigens hinzufügen sollte. Wörtlich sagte er: Ich habe geschossen, ohne zu treffen, und habe nur geschossen, damit er nicht davonlaufen kann.
Nachdem Wallners Schuss gefallen sei, habe man dich noch mehrmals etwas rufen gehört, wie ein anderes SA-Mitglied als Zeuge vor dem Volksgericht aussagte. Dann seist du gefallen, hättest nach deinem Bauch gegriffen und einen Wehlaut ausgestoßen – gleichzeitig mit dem hastigen Feuerbefehl Wallners an das Exekutionspeloton."
"Mit der Verfügung Jv 2850/18/48 des Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10. Mai 1948, zugestellt am 11. Mai 1948, sei die Vollstreckung des gegen Johann Wallner vom 24. Mai 1947 verhängten Urteiles zum Tode angeordnet worden. Am 12. Mai sei die Vollstreckung aufgrund eines Wiederaufnahmeantrages aufgeschoben worden.
Da die Exekution gegen den verurteilten Hans Wallner aber erst um 6.20 Uhr morgens am 12. Mai 1948 aufgeschoben worden sei und der verurteilte Wallner alle Seelenqualen, die mit der Erwartung der Hinrichtung und mit der Verabschiedung seiner nächsten Verwandten verbunden seien, bereits erduldet habe, während die Exekution selbst ja nur einen kurzen Augenblick dauere und nach Ansicht von Sachverständigen keine Schmerzen verursache, müsse gesagt werden, dass der Verurteilte schon einen guten Teil jener Sühne, die durch die Vollstreckung der Todesstrafe gegeben wird, abgeleistet habe. – Dr. Felix Freund (Anwalt von HJ-Oberbannführer Wallner)
Heinrich Spielbichler, der als einer der wenigen Zeugen kein NS-Kader war, schilderte vor dem Volksgericht den weiteren Verlauf der Exekution: Der Junge weinte und lief auf Wallner zu. Dieser hieß, wie ich später erfuhr, Kneissl. Ich hatte den Eindruck, dass er in Wallners Nähe weilen wollte. Wallner verlas das kurze Urteil, dass der Junge wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden sei. Dann gab Wallner einen Feuerbefehl. Der Junge schrie wieder nach seiner Mutter und versuchte in der Richtung zum Berghang zu flüchten. Darauf zog Wallner seine Pistole und feuerte ihm nach. Darauf brach Kneissl zusammen. Ich hatte den Eindruck, dass Wallner ihn in die Brust getroffen hatte, und zwar tödlich. Er stürzte nach vorne und gab noch ein Lebenszeichen von sich. Darauf kommandierte Wallner zum zweiten Mal: ‚Hochan! Feuer!‘ Als das Kommando bereits geschossen hatte und Kneissl schon am Boden lag, glaube ich mich genau zu erinnern, dass Wallner noch nach dem Kopf des Kneissl einen Schuss abgab."
Alexis Wintoniak: Danke vielmals.
Bedrückende Zeilen. Das spielt im südlichen Niederösterreich, in Reichenau an der Rax, Payerbach, Gscheid – also bei Prein hinein –, zu einer Zeit – und Sie haben ja die Daten auch gelesen –, als hier in Wien eigentlich die Sache vorüber war.
Unser Haus hier – das Parlamentsgebäude – wurde Ende April eigentlich geräumt und dann wieder in Besitz genommen. Die erste Sitzung der neuen Regierung der Zweiten Republik hat hier im Sitzungssaal stattgefunden. Das war zu einer Zeit, als in dieser Gegend im südlichen Niederösterreich noch Morden herrschte.
Meine Frage an Sie, Frau Doktor: Das war sozusagen eine Insel, und wenn man sich das geografisch anschaut, kann man das auch irgendwie abgrenzen. Hat es Inseln dieser Art woanders auch gegeben?
Claudia Kuretsidis-Haider (Stellvertretende wissenschaftliche Leiterin des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes): Auch von meiner Seite her herzlichen Dank für die Einladung, hier in diesem wunderbaren Ambiente mitdiskutieren zu dürfen.
Vielleicht zum historischen Setting: Am 29. März 1945 überschreiten die sowjetischen Soldaten bei Klostermarienberg im Burgenland die österreichische Grenze. Die Stoßrichtung ist ganz klar Richtung Wien. Die Schlacht um Wien dauert eine Woche, und Wien ist am 13. April 1945 befreit. Durch dieses Vordringen nach Wien wird die Herrschaft der Nationalsozialisten quasi gesplittet. Man schiebt also einen Keil hinein, und es bilden sich eben Inseln, Inseln, die die Historikerin Heidemarie Uhl als "Verdichtung der Gewalt" bezeichnet hat. Also in den Tagen von der Überschreitung der Grenze durch die sowjetische Armee bis zur endgültigen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist eine Zeit, in der es zu einem Furor an Gewalt kommt, der dann später in der Geschichtsschreibung den nüchternen Namen Endphaseverbrechen bekommen wird.
Die Insel im Raxgebiet schaut so aus, dass sich der schon hier zitierte Kreisleiter von Neunkirchen, Johann Braun, und der Bürgermeister von Neunkirchen und auch HJ-Oberbannführer Johann Wallner in dieses Gebiet Schwarzau im Gebirge, Reichenau an der Rax zurückziehen und dort in den letzten Tagen und Stunden der NS-Herrschaft eine Schreckensherrschaft errichten.
Es gibt solche Inseln aber auch anderswo. Es gibt diese Inseln der Gewalt entlang der Routen der sogenannten Todesmärsche in Richtung KZ Mauthausen. Es gibt diese Insel im Zuchthaus Stein, also Krems, Stein an der Donau, wo Anfang April 1945 die Häftlinge, als sie schon vom Anstaltsleiter freigelassen worden sind, massakriert werden. Es gibt diese Insel im 2. Bezirk in Wien in der Förstergasse, wo einen Tag, bevor die Befreiung Wiens vollzogen ist, noch eine Gruppe von jüdischen Menschen, die sich in einem Keller verborgen haben, erschossen wird.
Es sind diese Inseln – das wurde ja schon am Anfang auch angesprochen, dass eine ganz wichtige Quelle für diesen Tatsachenroman Gerichtsprotokolle gewesen sind –, diese Verdichtung der Gewalt, die Verbrechen vor der Haustüre quasi der Bevölkerung hierorts, die dann zu Prozessen führen, zu Prozessen der österreichischen Justiz, der neu wiedererrichteten österreichischen Justiz, und diese Prozessakten sind eben eine ganz, ganz wichtige Geschichtsquelle. Diese Prozesse konnten auch deshalb durchgeführt werden, weil eben die Zeuginnen und Zeugen quasi greifbar waren und vor Ort waren. In diesen frühen Prozessen – der Prozess gegen Johann Braun ist eigentlich gar nicht mehr ein so früher Prozess, der findet im April 1947 statt – stehen eben diese sogenannten Endphaseverbrechen im Mittelpunkt, während die großen Verbrechen in den Konzentrations- und Vernichtungslagern gar nicht so sehr im Fokus der Gerichte stehen, weil man bei diesen Endphaseverbrechen ganz einfach Zeuginnen und Zeugen vor Ort gehabt hat, während bei diesen Verbrechen, die weit weg verübt worden sind, es mit der Zeugenschaft ungleich schwieriger gewesen ist.
Martin Prinz: Sie sagen ja, dass sozusagen die Sache vorbei war. Die Crux an der sogenannten Sache ist ja die, dass etwas, das mit Ermächtigungsgesetzen Hitlers 1933 in Deutschland und dann in Österreich 1938 mit dem Anschluss begonnen hat, zu einer Situation geführt hat, die man in dieser Insel Reichenau und anderen Ortschaften auf eine ganz spezifische Weise leider anschauen muss.
Die Sache, die sogenannte, dort vor Ort schaut leider so aus, dass es offensichtlich keine große Frage ist, ob etwas im Abstrakten außerhalb vorbei ist oder nicht, weil sich ganz offensichtlich – und in diesen Geschehnissen wird der Beweis angetreten, die jetzt ohne großen Furor, die ohne Endzeitstimmung, die nämlich mitten im Alltag von fünfeinhalb Wochen stattfinden, sodass das, was dort stattfindet, einen Beweis führt, der vielleicht der schrecklichste ist – eine Gesellschaft gebildet hat, die zu weiten Teilen als etwas zu bezeichnen ist, dem man den Namen Ermächtigungsgesellschaft geben kann. Das heißt, die Einzelnen, quer durch die Schichten der Bevölkerung, weitab von Befehlsnotwendigkeiten, haben sich ermächtigt gesehen, zu denunzieren, über Tod und Leben zu entscheiden. Zum Beispiel hätte beim Gendarmen Wammerl, der als Wehrmachtssoldat im Krankenstand war, nur einer der Kollegen, derer, die davor – vor der Sache, nach der Sache – seine Kollegen waren, sagen müssen: Der ist im Krankenstand. Er wäre nie vor ein Standgericht gestellt worden, er wäre nie erschossen worden, er wäre nicht massakriert worden und ihm wäre keine Tafel an seine Lippen angebunden worden, wo so etwas draufgestanden ist, was ich vorhin vorgelesen habe.
Das heißt, es ist dieser Alltag in just diesem Gebiet, der über fünfeinhalb Wochen geht, wo Braun, Weninger und Wallner sich zurückziehen, indem sie genau dasselbe tun, wofür sie alle anderen nämlich vor Gericht stellen: zu flüchten, Neunkirchen aufzugeben, das Kreisleitungsgebäude anzuzünden, damit es nur keine Spuren der eigenen Taten der Jahre davor gibt – heillos flüchten, hinter die Berge, hinter das schmalste Tal, das wir weit und breit kennen, wo man sich mit ein bissl militärischer Strategie gut ausrechnen kann, dass dort die Rote Armee nicht hineingehen wird, weil das völliger Blödsinn wäre, und in Schwarzau dann mit Hitlerburschen und anderen Versprengten, mit verbliebenen Wehrmachtssoldaten, mit Gendarmen et cetera, sozusagen ein RAD-Lager erstellen, ein RAD-Lager betreiben, in dem man zum einen Standgericht spielt und zum anderen die klassische Alltagsform von so einer Gesellschaft weiterführt, nämlich Listen zu führen, Listen einzuholen, Listen aus den Ortschaften, von Unzuverlässigen, von Leuten, die auf solche Listen kommen, so wie die Frau vom Gendarmen Wammerl, weil sie – und das war der einzige protokollierte Vorwurf – zu Weihnachten den ihr zugeteilten Zwangsarbeitern eine Flasche Wein gegeben hätte. Das hat gereicht, dass sie mit den anderen Frauen, von denen noch zu sprechen sein wird, weil es den zweiten Teil dieser Schrecklichkeit markiert, im Keller landet, wo bis auf sie, die durch Glück freigekommen ist, alle erschossen worden sind.
Das heißt, auf der Insel hat man es damit zu tun, was NS-Herrschaft und Gesellschaft – und das ist vielleicht das Wichtigste – geworden ist, und das sieht man hier. Das kann man in den Protokollen, in den Zeugenaussagen eines der letzten großen – und groß im Sinne von ausführlichen und genau und präzise dokumentierten – Prozesse in aller Schrecklichkeit nachlesen.
Claudia Kuretsidis-Haider: Ich würde gerne das Stichwort der Selbstermächtigung aufgreifen, das eben gerade durch diese Person des Johann Braun so schlagend geworden ist.
Wenn man sich da vielleicht einmal so das Faktisch-Juristische anschaut: Am 15. Februar 1945 erlässt der Reichsjustizminister Thierack eine Verordnung über die Einrichtung von Standgerichten. Standgerichte sind ja kein nationalsozialistisches Instrument, sondern ein Mittel der Militärgerichtsbarkeit. In dieser Verordnung von Reichsjustizminister Thierack wird aber dieses eigentlich rein militärische Instrumentarium auch auf die Zivilbevölkerung ausgedehnt. Es gibt also auch bestimmte Richtlinien, wie so ein Standgericht zusammengesetzt werden soll, nämlich mit einem Richter als Vorsitzenden, einem NSDAP-Funktionär als Beisitzer und einem zweiten Beisitzer aus dem Bereich Polizei, Waffen-SS oder Wehrmacht und einem Juristen als Anklagevertreter. Sozusagen der oberste Chef für diese Einsetzung ist der Reichsverteidigungskommissar, das ist also der jeweilige Gauleiter, das ist im Fall von Niederdonau also Hugo Jury.
Jury sagt auch oder lässt Johann Braun mitteilen, er solle ein solches Standgericht zusammensetzen. Johann Braun sagt zu sich und zu seiner Umgebung: Wo soll ich denn jetzt Juristen hernehmen?, in dieser Insel, die es ja mittlerweile schon gewesen ist – es war also schon die Verbindung zu Wien abgeschnitten –, und macht sich selbst – ohne jetzt den Berufsstand herabwürdigen zu wollen – als Bäckergeselle zum Vorsitzenden dieses Standgerichts. Das ist also genau diese Selbstermächtigung. Johann Braun hätte nämlich auch sagen können: Was soll ich machen? Ich habe keine Juristen!, und eben kein Standgericht einrichten. Gauleiter Jury als Reichsverteidigungskommissar hätte keinerlei Zugriff mehr gehabt, und es war in diesen Tagen auch bereits ein derartiges Chaos, dass das wahrscheinlich zu keinerlei Konsequenzen geführt hätte – ich meine, man kann es natürlich nicht hundertprozentig sagen.
Aber diese Selbstermächtigungen: Auch der stellvertretende Anstaltsleiter im Zuchthaus Stein, Baumgartner, ermächtigt sich selbst, die SS und den Volkssturm zu holen, und den Anstaltsleiter Kodré, der die Gefangenen entlassen hat, zu erschießen. Es gab ein paar Wochen vorher eine Sitzung in Wien, wo das genau besprochen wurde und gesagt wurde: Wenn ihr Anstaltsleiter die Häftlinge nicht mehr versorgen könnt, dann habt ihr den Handlungsspielraum – Handlungsspielraum ist auch in den Diskussionen ein wichtiger Begriff –, die Häftlinge zu entlassen! – Kodré macht das, und ein Stellvertreter ermächtigt sich selbst, genau das Gegenteil zu machen und nicht nur die Häftlinge erschießen zu lassen, sondern auch seinen Vorgesetzten. Also das heißt, gerade in diesen letzten Tagen spielen der Begriff der Selbstermächtigung und derjenige der Handlungsspielräume eine ganz große Rolle.
Alexis Wintoniak: Danke vielmals. Können wir die zweite - -
Martin Prinz: Ja, da kann ich auch gleich direkt an das von dir soeben Gesagte anschließen.
Die Selbstermächtigung steht auf der einen Seite, und auf der anderen Seite stehen dann teilweise ganz wenige Menschen, die zumindest versuchen, ein wenig anders zu agieren. Einer davon ist ein Jurist, der damals der Kreisleitung Neunkirchen zugeteilt war. Sein Name – er ist schon gefallen – ist Alois Kermer. Er ist damals knapp über 30 Jahre alt und zufällig – das ist vielleicht ein österreichisches Glück oder Schicksal – in der Woche vor Ostern oder zu Ostern im Krankenstand. Als er erfährt, dass die Kreisleitung vor den vorrückenden Russen, vor der Roten Armee aus Neunkirchen flüchtet, und er mit seiner Familie in Reichenau sitzt, da ist ihm – und das erzählt er auch ganz schön, sozusagen zu all diesen, wie soll man sagen, Entschuldigungen, dass man ja dann oft nicht wusste, was noch käme – sehr bewusst, dass man ihn wahrscheinlich als Juristen für das Standgericht, das die bald in ihrem hinteren Lager in Schwarzau errichten werden, einspannen wird. Diesem jungen Juristen ist sehr bewusst, dass, wenn er dort sitzt, dieses Standgericht zwar noch immer kein legitimes, nicht einmal nach NS-Recht, aber zumindest um eine Spur legitimierter wird. Natürlich will er auch sich selbst in Sicherheit bringen, weiter im Krankenstand bleiben und von den vorrückenden Armeen nicht sozusagen in Ausübung einer NS-Tätigkeit erwischt werden – das kann man einwenden, aber gleichzeitig: Er legitimiert dieses Standgericht nicht.
Wenn das jetzt, wie soll man sagen, wie ein Detail erscheinen mag, dann muss man sagen, es ist ein großes und ein entscheidendes, weil der Prozess gegen Braun, Weninger und Wallner – der deswegen so ausführlich und so präzise geführt worden ist, weil klar war, dass, wenn sie verurteilt werden, am Schluss die Todesstrafe für die drei Haupttäter steht – wegen der tatsächlich begangenen Verbrechen nur deswegen geführt werden konnte, weil das Standgericht in Schwarzau nach NS-Recht ein illegales war. Die Rechtsprechung ab dem 8. Mai 1945 in Österreich bei den Volksgerichten hat vorgesehen, dass man bis auf den Tatbestand der Denunziation wegen Delikten, die nach NS-Recht sozusagen legal waren, nicht verurteilt werden konnte. Das heißt, wäre dieses Standgericht ein legitimes und ein ordnungsgemäß gebildetes gewesen, dann wären die drei Herren nicht zum Tod verurteilt worden, vermutlich nicht einmal zu langen Haftstrafen. Sie wären zu einer Zeitstrafe verurteilt worden, genau wie einer der größten Täter in Ostösterreich, Johann Karl Stich, der NS-Generalstaatsanwalt, der betreffend Krems schon angesprochen worden ist, der zu acht Jahren verurteilt worden ist – der Prozess ist 1948 geführt worden, er ist 1950 schon freigekommen. Genau das wäre Johann Braun, Johann Wallner und Josef Weninger auch passiert. Also dieser Unterschied, dieser Rückzug, dieses Nichtmittun und Sichentziehen des Alois Kermer war in dem Fall entscheidend.
Ich lese jetzt eine Stelle beziehungsweise vier kleine Stellen vor, die sich dann tatsächlich unter anderem in diesen ersten zwei Wochen in Reichenau abspielen, und ich möchte davor noch eine kleine andere Sache erzählen oder eigentlich betonen. Die Furchtbarkeiten und die tatsächlich mörderischen Geschehnisse in diesen fünfeinhalb Wochen lassen sich sehr deutlich in zwei verschiedene Stränge aufteilen: Das eine ist, dass man nach den Männern gesucht hat, die sich dem Volkssturm entzogen haben, also nach Fahnenflüchtigen sozusagen, et cetera, und solche Männer, selbst wenn sie eigentlich wie der Gendarm Wammerl im Krankenstand waren, dann vors Standgericht gestellt hat, quasi offiziell, vor aller Augen.
Die zweite Ebene sind die Denunziationslisten, die klassischen Vernaderungen, die klassischen Gelegenheiten, noch jemanden auszuliefern, noch Rache zu nehmen oder schlicht und einfach auch womöglich das Gefühl, ich sage nicht auszukosten, aber zu erleben, über Leben und Tod entscheiden zu können – auch das steckt womöglich dahinter, weil sich ja sehr oft andere Begründungen nicht finden lassen. Auf diesen Listen sind interessanterweise – und vielleicht ist es überhaupt keine große Frage, warum, wenn man genauer nachdenkt – fast nur Frauen gelandet, und mit diesen Frauen ist ganz etwas anderes passiert als mit den Männern vor den Standgerichten: Die hat man in den Keller gesperrt. Man hat sie in den Keller gesperrt und dort erschossen, beziehungsweise – und das ist sozusagen diese Ausholbewegung, die es in diesen Geschehnissen leider gibt – hat man sie ganz am Anfang, in der ersten Woche, noch abtransportiert – also ihnen ist gesagt worden, sie würden evakuiert werden – nach Sankt Pölten in das Gestapo-Gebäude, um sie dort vors Standgericht zu stellen.
Dann sind die von dort zurückgeschickt worden, weil die Russen rund um den 11., 12., 13., 14. April schon so nah an Sankt Pölten gestanden sind und man noch die Sankt-Pöltener Widerstandsgruppe aufgedeckt hatte und dann Johann Karl Stich als NS-Generalstaatsanwalt im Keller gegen die verhandeln hat lassen, um die noch alle in den Tod zu schicken – draußen sind die Autos mit den laufenden Motoren gestanden, weil er nicht der mutigste Mann war. Die parallel in demselben Gebäude eingesperrten Frauen aus Reichenau hat man wieder zurückgeschickt. Man hat sie zu einem Zeitpunkt zurückgeschickt, als in Schwarzau das Lager schon voll funktionsfähig war, als in Schwarzau schon die ersten Standgerichtsurteile gesprochen worden sind und die ersten Toten, so wie der Gendarm Wammerl oder Johann Kneissl, am Wegweiserschild gehangen sind, am Baum gehangen sind. Dorthin sind die Frauen dann zurück. Warum sind sie zurück? – Weil ein Großteil von ihnen in Reichenau ihre Kinder zurückgelassen hatte. Und eine Woche später ist ein Großteil dieser Frauen noch einmal verhaftet und erschossen worden.
"Ob er zu dem Zeitpunkt, da der Krieg sich langsam seinem Ende zugeneigt habe, persönlich an den Sieg der deutschen Armee und der NSDAP geglaubt habe, wurde Braun gleich zu Beginn der Beschuldigtenvernehmung vom Vorsitzenden des Richtersenats gefragt. Braun bejahte, worauf der Richter nachsetzte, ob das auch für jene Zeit gelte, als der deutsche Raum schon so eng gewesen sei, dass man von einer Front zur anderen habe schauen können? Auch dann habe er noch daran geglaubt, bekräftigte Braun.
Wie er sich einen solchen Sieg vorgestellt habe? Braun erklärte, dass sein Gauleiter zum Zeitpunkt des Großangriffs auf Berlin vor Ort gewesen sei und vom Einsatz der Geheimwaffe berichtet habe, mit der 80.000 Russen umgebracht und eine Vielzahl an Flugzeugen abgeschossen worden seien. Auch in Reichenau seien um diese Zeit Truppenverstärkungen für den Angriff der Russen in Payerbach vor sich gegangen.
Der Vorsitzende fragte, wie er sich die Entfaltung einer neuen Waffe auf solch engem Raum vorgestellt habe, zudem deren Erzeugung, Transport und ähnliche Fragen der Praxis? Braun führte dazu aus, es sei ihnen mitgeteilt worden, die Amerikaner und Engländer würden auf einer Linie stehen bleiben, um den Deutschen die Möglichkeit zu geben, gegen die Russen vorzugehen und danach ein Bündnis mit den Westmächten zustande zu bringen.
Daraufhin wollte der Richter von ihm wissen, ob er von dem Augenblick an, da er der NSDAP beigetreten sei, überhaupt jemals einen eigenen Gedanken gehabt oder blindlings alles geglaubt habe, was ihm die NSDAP vorgekaut habe. Nein, erwiderte Braun, alles habe er nicht geglaubt, aber daran, dass ein Sieg immer noch möglich sei, schon."
"Nichts wird gut, und du hast es gewusst. Immer dann, wenn deine Mutter sagte, alles werde gut, hat es in dir gesagt: Nichts. Die Russen stehen schon in Payerbach, Leopoldine, sagte sie, sie stehen schon beim Viadukt. Jeden Tag sagte sie das, und in einem Moment sagte sie dabei sogar Leopoldine Landskorn zu dir, zu ihrer Tochter. Doch an keinem Tag wurde es gut. Und du gehst zum Bach, siehst dem Wasser zu, das zu den Russen fließt, gehst in den Park, der Sperrgebiet ist, da er im Feuer der Russen liegen würde, wie alle anderen Teile des Ortes, die zu Ostern hastig geräumt wurden. Doch es gab kaum Feuer der Russen, es gab keinen Kampf, keine Schlacht, es rührte sich nichts. Es gab nicht einmal mehr deutsche Truppen, sondern lediglich die Schulkameraden im HJ-Lager, vor denen sich nur die alten Männer im Ort fürchteten.
Nach ein paar Tagen haben sie euch nicht einmal mehr aus dem Kurpark vertrieben. Hauptkampflinie, hieß es höchstens noch in den eigenen Spielen oder als Geheimwort, wenn wieder einmal einer der wichtigtuerischen HJ-Trupps auftauchte, über deren Drohungen ihr im Park gelacht habt. Nur zu Hause habt ihr sie manchmal doch gefürchtet, auch wenn kaum zu glauben war, dass es diese Buben sein sollten, die die Leute holten. Vielleicht hast du es irgendwann geglaubt, aber dir erst recht nicht vorstellen können, als die halbe Nachbarschaft gesehen haben wollte, wie sie den Gestütsbesitzer oben am Hang und seine Frau mitgenommen haben. Genauso wie die Schlossbesitzerin und deren Schwester, die ihr kleines Mädchen zurücklassen musste. Oder die alten Reifböcks vom E-Werk.
Hauptkampflinie, habt ihr im Kurpark zueinander gesagt. Sperrgebiet oder das auf den Plakaten seinem eigenen Klang gegenüber so fremd aussehende Wort Defaitist."
"Gar nichts, so sollte auch Alois Kermer vor dem Volksgericht angeben, wisse er von den Vorgängen zu dieser Zeit, nur dass ein Standgericht errichtet und der eine oder andere hingerichtet worden sei, aber auch davon habe er nur gehört. Zur Zeit des Zusammenbruchs sei er im Krankenstand gewesen, ab dem 1. April habe er sich auf der Rax befunden. Dem Volkssturm sei er nicht zugezogen worden.
Sechzig Jahre später sollte der Zeuge von damals vor den Prozessakten sitzen, hunderte Seiten, Voruntersuchungen, Fahndungs- und Haftbefehle, Beschuldigten- und Zeugenaussagen, Protokolle der Prozesstage, der Urteilsberatung und seiner Verkündung sowie Gnadengesuche, Anträge zur Wiederaufnahme des Prozesses und solche zur Hemmung der Exekutionen bis hin zu den Protokollen der Hinrichtungen. Darunter die kurzen Zeilen seiner eigenen Aussage, nichts gewusst zu haben oder nur vom Hörensagen.
Umso mehr sollte er später zusammentragen. Nicht nur Ausschnitte aus dem Verfahren gegen die Täter, die Mittäter und jene, die als Zeugen aussagten und aufgrund ihrer Aussagen noch im Gerichtssaal verhaftet wurden. Mit großer Akribie sollte Kermer seine Kenntnisse im Umgang mit Behörden und Akten ab den späten 1990er-Jahren nutzen, um den Schicksalen der Opfer nachzugehen. Er ließ selbst dort nicht locker, wo die Lücken nicht nur Teile ihrer Geschichten betrafen, sondern am Ende ein ganzes Leben."
"Du hast es gewusst, du hast nichts gewusst, und du hast dich gefürchtet vor beidem, weil es am Ende ein und dasselbe war. Oder schon davor. An dem Tag, an dem du die Mutter angeschrien hast. An dem Tag, an dem du aus dem Kurpark gelaufen gekommen bist, ohne Luft zu kriegen, doch so schnell, so hart, als würdest du fliegen wie eine Kugel. Direkt in den Schoß deiner Mutter, in die Arme deiner Mutter, ins Gesicht deiner Mutter, eine eiserne Kugel, die nirgendwo anders aufplatzen könnte, nirgendwo anders noch Luft bekommen, bis die Mutter wieder nichts als sonst immer sagte.
Ihr hattet gerade das Hauptspiel dieser Tage gespielt. Als den Kurpark niemand mehr betrat, als es auch die vergesslichsten Leute begriffen hatten, dass es dort verboten war, hattet ihr die Alten einfach nachgespielt. So als könnte es einen Kurpark ohne die Alten nicht geben. So als könnte es euch ohne dieses Sitzen, ohne dieses Schauen nicht geben. Wie die Alten, jeder und jede auf seiner Parkbank. Mit abgerissenen Ästen, auf die ihr euch wie auf Gehstöcke gestützt habt. Die Augen um jene Spur zu weit offen wie jene der Alten, die im Grunde nichts mehr sahen und doch nichts anderes taten, als zu schauen.
Die Bäume, der Bach, jeden Tag wieder, und endlich alles so still, wie es die Alten immer wollten. Selbst ihr, still, reglos, fast starr: Wie lange mochte dieser Körper bereits im Einlaufrechen des E-Werks gehangen haben. Ohne jede Regung, ohne Laut, nur die Arme, die Beine und der Kopf waren noch die von einem Menschen gewesen, doch seine Bewegungen schon nur mehr das Schwappen des aufgestauten Baches.
Ihr hattet allesamt die längste Zeit schon darauf gestarrt. Und nichts mehr gespielt, so wie ihr die ganze Zeit nichts nur gespielt hattet. So ist das dein Leben lang geblieben. So bist du dein Leben lang geblieben. Seit damals, als dein Nachbar Hofmann vom Haaberg wie für immer im Einlaufrechen des E-Werkes hing."
Das ist Leopoldine Landskorn, von der ich hier erzähle. Die Tatsache, dass sie den Hofmann vom Haaberg Mitte April mitten in Reichenau gefunden hat, ist in ihrer Erinnerung eigentlich nur eine Randnotiz – aus guten und aus traurigen und aus bösen Gründen, weil Leopoldine Landskorn gut eineinhalb Wochen nach dem Moment, der hier beschrieben ist, mitten in der Nacht aufgeweckt wird. Ihre Mutter, Marie Landskorn, die in dem Augenblick weiß, dass sie wohl nicht mehr zurückkommen wird, als die Gendarmen vor der Tür stehen, steckt ihr ihren Ehering an. Der Vater ist zwei Jahre davor, vermutlich von Nationalsozialisten, vor einen Zug gestoßen worden und kann ihre Mutter nicht einmal zur Tür begleiten. Nur die kleinste Tochter, Ida, klammert sich in dem Moment noch an die Mutter. Die Mutter wird mitgenommen. Die Mutter landet dann in diesem Keller in Prein an der Rax, für zwei Tage in einem engen, niedrigen Keller, und dann ist sie verschwunden. Während all die anderen Frauen dort erschossen werden und begraben werden, ist sie – unter Anführungszeichen – "nur" verschwunden. Sie wird nicht gefunden, als nach dem 8. Mai dann die Leute in der Gegend langsam beginnen, nach den Gruben zu suchen, nach den Toten zu suchen und die Toten der Reihe nach auch auszugraben.
Das Einzige, was passiert – und das ist etwas, bei dem sich der Bogen zu dem schließt, was ich am Anfang erzählt habe; das ist etwas, was ich erst jetzt, Monate, nachdem das Buch fertig war, erfahren habe, nachdem die ganze Familie der Marie Landskorn plötzlich die alten Unterlagen ausgräbt, die Nachforschungen der Tochter Leopoldine –: Leopoldine bekommt in diesen Monaten nach dem 8. Mai plötzlich einen fingierten Brief aus der Ortschaft Naßwald, in dem so getan wird, als würde ihre Mutter ihr schreiben und ihr sagen, es wird alles gut werden. Dann vergehen Jahre. 1952/1953 ist die jüngste Tochter, die sich noch an die Mutter geklammert hat, Serviererin in einem Gasthaus in Naßwald und wird von einem Holzarbeiter drangsaliert. Der versucht, sie zu vergewaltigen, und sagt ihr, als er ihren Namen erfährt, auf den Kopf zu, vor allen Leuten, die ihn natürlich still kriegen wollen, dass er schon ihre Mutter erschossen hat und mit einem Zweiten sogar noch mit Steinen so lange massakrieren musste, bis sie endlich tot war, weil sie nicht sterben wollte. In dem von dem sehr betrunkenen Holzarbeiter beschriebenen Waldstück wird dann tatsächlich 1952 eine Tote gefunden. Die Mutter der Marie Landskorn, die Großmutter der Kinder, wird dorthin gerufen, und ihr wird von der Gendarmerie sehr deutlich gesagt, sie solle die Tote besser nicht identifizieren. Die Tote verschwindet wieder.
Die Gendarmeriechronik aus diesen Jahren verschwindet 40 Jahre später auch wieder, nämlich just zu dem Zeitpunkt, als Leopoldine, dann als schon ältere Frau, beginnt, nach ihrer Mutter noch einmal und sehr deutlich zu suchen. Es tauchen aber Stimmen auf, die ganz genau wissen, wer etwas weiß. Es taucht eine Stimme auf, die schon 1952 in dem Wirtshaus nicht still sein konnte, nämlich ein Mann, dessen Name jetzt auch aufgetaucht ist, den ich natürlich jetzt hier nicht sagen kann; aber der hat Mitte der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts plötzlich eine Krebserkrankung und muss sich just bei der besten Freundin der Marie Landskorn quasi erleichtern – und hat ihr offensichtlich gestanden, dass er Marie Landskorn umgebracht hat.
Als Leopoldine, die dann zu dem Zeitpunkt schon Leopoldine Watts heißt, dem nicht nur nachgeht, sondern das anzeigt und die Polizei all diese Stimmen, all diese Menschen zur Einvernahme bringt – da sind wir im Jahr 1995, also 50 Jahre nach Kriegsende –, bestreiten nicht nur alle, die Leopoldine Watts davor geholfen hatten, womöglich draufzukommen, wer der Täter ist, dass sie irgendetwas wüssten, sie bestreiten alle sogar, jemals mit ihr gesprochen zu haben. Deswegen verschwindet das alles wieder und taucht erst wieder in Auszügen in dem Konvolut des Alois Kermer auf, natürlich mit viel weniger Material. Und deswegen war es umso mutiger, dass die Enkelin, die Tochter des Sohnes der Marie Landskorn, dann am 27. Februar das ganze Buch offensichtlich in einem Tag liest und sich nicht nur dem stellt und nicht nur mich kontaktiert, sondern dann eben beginnt, mit den Nachkommen in England, die gar kein Deutsch mehr können, die nur mehr nach Stichworten in diesen Unterlagen suchen – nach Namen, nach Sachverhalten –, diese Geschichte zusammenzusetzen.
Das erzähle ich deswegen so lang, weil man ja manches Mal gefragt wird: Was hat das noch mit uns zu tun? Das ist sehr lange her! – Und wie man an dem Schweigen und an dem Abstreiten jeglicher Geständnisse oder jeglicher Fakten noch in der Mitte der Neunzigerjahre und dem Verschwinden einer Gendarmeriechronik, die bis heute unauffindbar ist, kurz danach sieht, ist sehr vieles noch nicht lang her, vor allem eines nicht: nämlich dieser Gestus, die Dinge nicht nur wegzuschieben, sondern sie bewusst zu verschweigen, weil man glaubt, es wäre leichter so. Und eines glaube ich ganz bestimmt: dass das Gegenteil, wenn schon nicht leichter, aber zumindest besser ist.
Alexis Wintoniak: Danke vielmals.
Zu dem Thema Aufarbeitung und Gerichtliches – ich meine, vor dem Hintergrund so vieler Rechtstexte, wie wir sie hier haben – die Frage: Wie haben die Gerichte nach 1945 gearbeitet? Sie zitieren aus diesen unheimlichen Akten und zitieren auch den Richter immer wieder, der sehr detaillierte Fragen stellt, sehr intensiv nachhakt. Wie hat das nach 1945 mit den Volksgerichten funktioniert?
Claudia Kuretsidis-Haider: Danke für das Stichwort. Das wurde ja auch in der Lesung schon mehrfach angesprochen.
Es wurde sehr bald, nämlich schon am 8. Mai 1945, von der damaligen provisorischen Regierung ein Verfassungsgesetz erlassen, das Verbotsgesetz, das in Teilen heute noch in Geltung ist. Dieses Verbotsgesetz installiert im Abschnitt vier sogenannte Volksgerichte zur Ahndung von NS-Verbrechen. Dieser Begriff Volksgericht ist bewusst gewählt worden, in Anlehnung an den nationalsozialistischen Volksgerichtshof. Man hat das damals so argumentiert, dass die Nationalsozialisten, die sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben, mit genau derselben Härte bestraft werden sollen, wie die Nationalsozialisten, deren sozusagen höchstes und schrecklichstes Gericht der Volksgerichtshof gewesen ist, mit ihren Gegnern verfahren sind.
Diese Volksgerichte begründen sich also auf der einen Seite in diesem Verfassungsgesetz, dem Verbotsgesetz, das aber, wie der Name schon sagt, nur einen ganz kleinen Ausschnitt abdeckt, nämlich das Verbot der NSDAP und die Betätigung, auch die weitere Betätigung im nationalsozialistischen Sinne; aber natürlich ist den Mitgliedern der provisorischen Regierung sehr rasch klar, dass man mit diesem Gesetz allein nicht das Auskommen finden wird, und am 26. Juni 1945 wird ein zweites Verfassungsgesetz erlassen, das sogenannte Kriegsverbrechergesetz. Es werden dann am Sitz der jeweiligen Oberlandesgerichte – und da gibt es ja in Österreich vier Standorte, nämlich in Wien, Graz, Linz und Innsbruck – Volksgerichte eingerichtet, wobei das Volksgericht in Wien bereits im Sommer 1945 zu arbeiten beginnt, während die übrigen Volksgerichtsstandorte dann erst Anfang 1946 mit ihrer Arbeit beginnen.
Um vielleicht eine zahlenmäßige Einordnung zu bekommen, um auch einen Eindruck zu gewinnen, wie diese Gerichte gearbeitet haben: Diese Form der Gerichtsbarkeit existiert zwischen 1945 und 1955, und es werden in dieser Zeit 136 829 Vorerhebungen und Voruntersuchungen eingeleitet. Es gibt mehr als 29 000 Anklagen, es gibt mehr als 23 000 Urteile und davon mehr als 13 000 Verurteilungen. Der Prozess gegen Johann Braun, Johann Wallner und zwei Mitangeklagte ist eben Teil dieser Gerichtsbarkeit.
Auf der einen Seite hat man jetzt also die Gerichtsbarkeit: Es ist eine österreichische Gerichtsbarkeit, sie basiert auf der österreichischen Strafprozessordnung, es gilt die Geschäftsordnung der österreichischen Gerichte. Die gesetzlichen Grundlagen sind diese zwei besonderen Gesetze. Das Kriegsverbrechergesetz wird dann 1957 abgeschafft und das Verbotsgesetz auch in Teilen, aber in Teilen ist ja das Verbotsgesetz heute noch in Geltung. Also man hat sozusagen einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen gehabt.
Aber jetzt geht es natürlich um die Frage: Welches Personal haben wir denn als Richter zur Verfügung? – Ich spreche bewusst von Männern. Frauen als Richterinnen treten in Österreich erst Ende der 1940er-Jahre in Erscheinung, und da in der Jugendgerichtsbarkeit, in der normalen Strafgerichtsbarkeit auch da noch nicht. Das heißt, wir sprechen von Männern.
Eine Grundvoraussetzung, um als Richter an einem Volksgericht tätig sein zu können, war, dass man kein NSDAP-Mitglied sein durfte und natürlich auch sonst in keiner Affinität zum Nationalsozialismus gestanden haben sollte. Dadurch hat sich die Personaldecke gleich einmal schlagartig sehr verdünnt – ich sage das jetzt ein bisschen überspitzt –, abgesehen davon, dass natürlich 1945 in den ersten Wochen und Monaten ja auch noch nicht alle Männer aus dem Krieg zurück waren und so weiter. Es war also sehr schwierig. Man hat dann begonnen, schon im Ruhestand befindliche Richter und Staatsanwälte aus der Zeit vor 1938 zu aktivieren. Das Problem war, dass auch in der österreichischen Diktatur vor 1938 die Sozialisierung der Justizpersonen in einem nicht demokratischen und auch in einem nicht rechtsstaatlichen Ambiente erfolgt ist; aber trotzdem hat man versucht, hier so einigermaßen einen Gerichtsbetrieb aufzubauen, und die Zahlen sind ja durchaus auch beeindruckend, wenn man sich vor Augen hält, dass der größte Teil der Verfahren bis 1948 eingeleitet und geführt worden ist – also wenn man sich eine Verlaufskurve anschaut: Die geht so rauf und dann ziemlich steil hinunter.
Dieser Prozess gegen Johann Braun: Im Tatsachenroman wird der Name des Richters nicht genannt, das ist Dr. Otto Hochmann, und der Anklagevertreter in diesem Prozess ist Dr. Wolfgang Lassmann. Beide wurden nach dem Anschluss im März 1938 im Zuge der Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums – so hat das geheißen, als man also alle Reihen des Berufsbeamtentums durchforstet hat, wer den Nationalsozialisten gemäß ist, und wer das nicht war, eben des Dienstes enthoben beziehungsweise in untere Ränge versetzt wurde – degradiert. Lassmann wurde als Kind adoptiert und ein Teil seiner Adoptiveltern hatte jüdische Wurzeln. Das war dazu angetan, ihn verdächtig zu machen. Lassmann wird im Frühjahr 1938 an ein Bezirksgericht im Außerfern versetzt, wo er in der NS-Zeit dann ist. Auch Hochmann wird also in dieser Form sozusagen degradiert. Beide waren in dieser Zeit noch sehr junge Juristen, und als dann 1945 die Gerichtsorganisation aufgebaut wird und die Gerichte zu arbeiten beginnen, sind Hochmann und Lassmann wieder in Wien, werden sozusagen aktiviert und beginnen mit ihrer Arbeit. Beide werden dann in späteren Jahren Präsident beziehungsweise Vizepräsident des Oberlandesgerichts und so weiter, also sie machen dann in späteren Jahren eine glänzende Karriere.
Aber zu diesen Prozessen: Lassmann und Hochmann haben nicht nur den Braun-Prozess auf dem Schreibtisch liegen, sondern schon ein Jahr vorher den sogenannten Stein-Prozess, wegen des Massakers im Zuchthaus Stein, und im Herbst 1946 den dritten Engerau-Prozess, das war ein Prozesskomplex wegen Verbrechen an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern in Bratislava, dessen südlicher Teil damals zum Gau Niederdonau gehört hat.
Gerade Otto Hochmann – und das wird im Tatsachenroman ja auch immer wieder angesprochen – führt diese Verhandlung auch sehr leidenschaftlich. Einer, der im Roman auch namentlich genannt wird, ist Gendarm Pauspertl, der die Verhaftungen durchführt. Pauspertl setzt sich nach der Befreiung in den Westen ab und ist dann alsbald auch schon wieder als Gendarm tätig. Er wird dann zum Prozess als Zeuge geladen und erscheint dort in Gendarmenuniform, und dem Richter Hochmann geht – salopp gesagt – das Geimpfte auf und er sagt sehr emotional zum Zeugen: Soweit sind wir in Österreich schon wieder, dass so einer wie Sie in der Gendarmenuniform vor Gericht erscheint! – Er bekommt dann eine Maßregelung des Wiener Landesgerichtspräsidenten, allerdings in einer abgeschwächten Form. Der Landesgerichtspräsident ermahnt ihn, sich nicht zu solchen emotionalen Äußerungen hinreißen zu lassen, aber damit hat es auch schon sein Bewenden. Hochmann schreibt an den Justizminister – das ist damals Josef Gerö, der selbst im sogenannten ersten Prominententransport am 1. April 1938 in das KZ Dachau deportiert worden ist – einen Brief, in dem er sagt: Ja, ich weiß, als Richter darf ich mich nicht zu so etwas Emotionalem hinreißen lassen, aber ich habe in diesem Prozess so viele furchtbare Dinge gehört, und ich stehe dazu, ich nehme da auch kein Wort zurück!
Das hatte dann auch keine Konsequenzen, allerdings hatte es gesundheitliche Konsequenzen, sowohl für Lassmann, als auch für Hochmann, und beide sind dann auch in späteren Jahren nicht mehr als Volksgerichtsrichter beziehungsweise Anklagevertreter tätig. Wobei man bei Lassmann noch dazu sagen muss: Er ist eine widersprüchliche Figur, denn in einem anderen Prozess gegen einen der Organisatoren der Deportation der Wiener Juden und Jüdinnen, Karl Ebner, tritt er als Anklagevertreter im Prozess so auf, dass ihn der vorsitzende Richter fragt: Sind Sie jetzt der Verteidiger des Angeklagten oder sind Sie der Staatsanwalt? – Ich hatte vor zwei Jahren die Gelegenheit, mit dem Sohn von Wolfgang Lassmann zu sprechen, und er hat mir erzählt, dass sein Vater massiv unter Druck gesetzt worden ist, so zu agieren. Das führt jetzt ein bisschen zu weit, aber ich will ein bisschen so ein Bild zeichnen, um welche Personen es sich da gehandelt hat.
Alexis Wintoniak: Ganz herzlichen Dank Ihnen beiden.
Publikumsrunde
Alexis Wintoniak: Ich würde gerne zur Publikumsrunde kommen und darf fragen: Gibt es von Ihnen Fragen, Stellungnahmen, Beiträge? Unsere Kollegin hat hinten ein Handmikrofon, Sie müssen nicht meines nehmen. – Bitte.
Fragestellerin: Wir haben jetzt diese ganz schrecklichen Dinge gehört. Mich interessiert eigentlich eher das Verfahren, also: Welche Grenzen setzen Sie sich als Autor bei der Interpretation der Quellen oder beim Überformen der Quellen? Und: Was bringt das jetzt für das Verständnis dieser Ereignisse oder der Geschichte?
Eine Frage auch noch an Kollegin Kuretsidis-Haider: Was geht eigentlich bei so einem Verfahren verloren? Ist dann eine historische Einordnung überhaupt noch möglich? Sozusagen: Was kann jetzt so eine True Story mehr als eine wissenschaftliche Analyse, die mit entsprechenden Methoden solide gemacht ist? Das wären meine Fragen.
Claudia Kuretsidis-Haider: Zuallererst muss man sagen: Gerichte arbeiten nicht für uns Historikerinnen und Historiker, das heißt, die Dokumente, die sie anlegen, sind nicht dazu gedacht, in allererster Linie als Geschichtsquelle zu dienen, sondern ein Gerichtsverfahren und die dazu angelegten Dokumente dienen der Aufklärung eines Verbrechens. Es liegt an uns Historikerinnen und Historikern, uns sehr quellenkritisch mit dieser Form der Quelle, die wir dann eben als Geschichtsquelle nutzen, auseinanderzusetzen. Das heißt aber auch, dass man sich als Historikerin mit der Rechtsgeschichte und mit der Juristerei beschäftigen muss. Das heißt: Wenn ich einen Gerichtsakt lese, dann habe ich neben mir die Strafprozessordnung und die Geschäftsordnung des Gerichts und die gesetzlichen Grundlagen liegen, weil ich nur so das Handeln des Gerichts und das Gerichtsverfahren lesen kann.
Was einem auch klar sein muss, wenn man als Historikerin Gerichtsakten liest, ist: Sobald das Verbrechen aus der Sicht des Gerichts aufgeklärt ist, wird dem nicht mehr weiter nachgegangen. Das ist das Wesen eines Gerichtsverfahrens. Und eine Anklage ist auch erst zu erheben, wenn der Staatsanwalt sich sicher ist, dass es zu einer Verurteilung kommt. Das heißt aber im Umkehrschluss: Wenn er sich sicher ist und das Gericht dann auch tatsächlich zu einer Verurteilung kommt, dann ist das sozusagen das Ende der Fahnenstange an Information. Das heißt, es kann aber sein, dass da für mich als Historikerin noch sehr vieles nicht aufgeklärt ist. Das heißt: Wenn ich mich als Historikerin jetzt nur auf diese Quelle stütze, dann werde ich nicht in der Lage sein, auch wenn ich es noch so professionell und wissenschaftlich redlich mache, die ganze Geschichte zu erzählen. Und da ist es so, wie das Martin Prinz erzählt hat: Er hat auch auf andere Quellen zugegriffen, wie diese wichtige Dokumentation von Alois Kermer und auch die von Heinrich Spielbichler, und das Ganze ergibt dann erst ein rundes Bild.
Martin Prinz: Wenn Sie mich als Schriftsteller fragen: Ich glaube, die eine Perspektive, die das juristische Sprechen oder der juristische Vorgang mit der Literatur auf alle Fälle gemeinsam haben, ist nämlich der Versuch, über Wirklichkeit zu sprechen. Über Wirklichkeit zu sprechen, bedeutet aber gleichzeitig auch immer, über Lüge zu sprechen. In der Literatur könnte man dann noch die Begriffe Fiktion et cetera einfügen. Mein Versuch war hier natürlich, ich sage jetzt nicht über Wirklichkeit zu sprechen, sondern von Wirklichkeit zu erzählen, das heißt, so gut es möglich ist, zu von mir sehr stark eingegrenzten Geschehnissen – zuerst einmal geografisch, im Zeitraum, aber dann auch bei den einzelnen Verbrechen – mir so vollständig wie möglich die verschiedenen Quellen anzusehen und sie quasi übereinander zu schichten, um dann sozusagen noch einmal Satz und Gegensatz, wie es so schön heißt, übereinander zu bringen, ineinander zu verschieben, um – jetzt wollte ich fast sagen: in Wirklichkeit – in diesem Text, um in dieser Textur dann womöglich zu einem parallelen Verfahren zu finden, wie es damals vor Gericht auf so eindrückliche Weise stattgefunden hat, ohne – und da bin ich schon in der Nähe Ihrer zweiten Frage – zu einem Urteil zu kommen, sondern das Urteil dem oder der zu überlassen, die das lesen; und das ist auch eine weitere Grenze oder Einschränkung.
Es gibt zwei Textpartien in diesen Prozessakten, die ich entweder nur überflogen oder überhaupt nicht gelesen habe: Überhaupt nicht gelesen habe ich das Urteil und nur überflogen habe ich die Anklageschrift. Mein Ausgangsmaterial war zuerst einmal natürlich der Prozess, die Hauptverhandlung, alles, was dem folgte, bis zu den Exekutionen, mit großem Sprung über das Urteil, um dann schon als zweite Ebene auf die Einvernahmeprotokolle zurückzugreifen, im Wissen sozusagen und im Offenlassen und im Verdeutlichen dessen, wo dann im Text auch die Grenzen sind. Es gibt einige Stellen, einige der Angeklagten, bei denen weder im Prozess noch hier im Buch zweifelsfrei gesagt werden könnte, ob er ein Mörder oder ein vorsätzlicher Mörder oder nur Mittäter oder was auch immer ist – und in meinen Augen muss das auch offen bleiben.
Damit wären sozusagen die wichtigsten Punkte jetzt einmal abgesteckt, und es ist vielleicht eine kleine Skizzierung dessen, was dann die Methode des Schreibens war.
Alexis Wintoniak: Danke vielmals. – Weitere Fragen, Wortmeldungen?
Meine Damen und Herren, wir haben nachher noch die Möglichkeit, untereinander zu sprechen, mit dem Autor zu sprechen, mit der Historikerin zu sprechen. Dann frage ich vielleicht: Wie geht es weiter?
Holger Böck: Wir dürfen jetzt noch abschließend zu einem Getränkeempfang einladen. Es gibt auch die Möglichkeit, "Die letzten Tage" zu kaufen. Martin Prinz hat uns auch zugesagt, dass er die Bücher signiert. Die Bibliothek ist weiterhin offen, und Sie können sich gerne unseren Freihandbereich und die Ausstellungen anschauen. Vielen Dank für Ihr Kommen und noch einen angenehmen Abend!
Alexis Wintoniak: Danke vielmals. Schönen Abend noch! (Beifall.)