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Am 10. November 2025 beging das Parlament mit einem Festakt das 30-jährige Bestehen des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus.
Der Nationalfonds wurde 1995 anlässlich des 50. Jahrestages der Unabhängigkeitserklärung und der Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich geschaffen. Das "Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus" wurde am 1. Juni 1995 im Nationalrat beschlossen, am 30. Juni erfolgte die Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz trat rückwirkend mit 27. April 1995, dem Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung, in Kraft.
Mit der Einrichtung des Nationalfonds beim Nationalrat, dem "Herzen der Republik", setzte die Republik 50 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur ein klares und dauerhaftes Zeichen der historischen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus.
Am 10. November richtete der Nationalfonds am Ort seiner Entstehung den Blick sowohl zurück auf 30 Jahre tätiger Verantwortung, als auch auf gegenwärtige und künftige Aufgaben.