Die Europäische Integration

"Kein Privileg wagemutiger Geister"

In der Präambel des EWG-Vertrags wurde festgehalten, dass der Beschluss im "festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen" und im "Bestreben, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern ..." gefasst werde. Man sei "entschlossen, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen".

Das im Vertrag festgelegte Ziel eines gemeinsamen Marktes und die Annäherung der nationalen Wirtschaftspolitiken sollten innerhalb von zwölf Jahren erreicht werden. Dazu wurde die Errichtung der Zollunion vorgesehen und die Etablierung der viel zitierten vier Grundfreiheiten, des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs festgelegt. Für bestimmte Politikbereiche wurden sogenannte gemeinsame Politiken der Mitgliedsländer definiert, wie zum Beispiel die gemeinsame Landwirtschafts- und Verkehrspolitik.

Der Abbau von Handelshemmnissen durch eine gemeinsamen Handelspolitik wurde ebenfalls als Ziel verankert. "In einer Zeit der Überschallgeschwindigkeiten und der Kernspaltung ist die Idee der Europäischen Integration nicht mehr das Privileg einiger wagemutiger Geister", wie der luxemburgische Premierminister Bech anlässlich der Unterzeichnung anmerkte.

Im gleichzeitig abgeschlossenen "Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften" wurden die Voraussetzungen zur Schaffung einer gemeinsamen parlamentarischen Versammlung, eines gemeinsamen Gerichtshofes und eines gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialausschusses für alle drei Gemeinschaften verankert. Die Aufgaben der damals unter dem Namen bestehenden "Gemeinsamen Versammlung" der EGKS wurden auf die EWG  ausgedehnt und auf 142 Abgeordnete erhöht. Die Entsendung erfolgte zunächst von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten der EWG. Seine heutige Bezeichnung "Europäisches Parlament" wurde zwar 1962 beschlossen, jedoch erst 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte verankert. Die erste direkte Wahl fand 1979 statt. Wie schon in der EGKS wurde ein Ministerrat vorgesehen, der grundsätzlich per Mehrheit Beschlüsse fasste und nur in bestimmten Fällen mit qualifizierter Mehrheit entscheiden musste. Vorläufer der Europäischen Kommission, wie sie dann ab 1993 genannt wurde, waren die für die einzelne Politikbereiche gegründeten Kommissionen, die zunächst zusätzlich zur noch bestehenden Hohen Behörde der Montanunion eingerichtet wurden. Mit dem sogenannten Fusionsvertrag 1965 wurden dann auch ein gemeinsamer Rat und eine gemeinsame Kommission für alle drei Gemeinschaften geschaffen.

Sowohl der Wirtschafts- und Sozialausschuss als auch die Europäische Investitionsbank und der Europäische Sozialfonds wurden bereits in den Römischen Verträgen ins Leben gerufen.

Gleichsam als Mahnung und Aufforderung unterstrich der italienische Außenminister anlässlich der Unterzeichnung der Römischen Verträge, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft "die Frucht unseres Willens, unseres Muts" sein werde.