Die Schuman-Erklärung

"Solidarität der Tat schaffen"

Nachdem Jahrhunderte seit den ersten Ideen zur Schaffung eines vereinten Europas bzw. verschiedener Modelle eines europäischen Staatenbundes vergangen waren, hatten die Erfahrungen der beiden Weltkriege die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit in gemeinsamen überstaatlichen Institutionen nachdrücklich vor Augen geführt. Mit der Errichtung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" erfolgte im Jahr 1952 der erste Schritt zur europäischen Einigung. Europa sollte nicht nur ein geographischer Begriff sein, sondern zu einem politischen Faktor werden.

Dieser Gründung war der Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman vorangegangen, der sich auf Vorarbeiten seines Landsmanns Jean Monnet stützte.

In seiner berühmten Rede am 9. Mai 1950 sprach er von einer Einigung der Regierungen (interessierter) europäischer Länder auf die Zusammenlegung ihrer Kohle- und Stahlproduktion, um einen weiteren Krieg zwischen den Erzfeinden Frankreich und Deutschland "nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich" zu machen.

Die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlindustrie und die Gründung einer neuen "Hohen Behörde" sollten die Voraussetzungen für die Errichtung einer Wirtschaftsgemeinschaft, des heutigen EU-Binnenmarkts, schaffen und die "erste Etappe einer europäischen Föderation" bilden. Europa lasse "sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen".

Der erste Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) trat im Sommer 1952 in Kraft. Gründungsmitglieder waren Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Länder.

Nur wenige Jahre nach der EGKS sollten deren Gründungsmitglieder mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge das Fundament für eine sich über die folgenden Jahrzehnte immer mehr vertiefende Zusammenarbeit schaffen. Die  Verträge bestanden aus dem "Vertrag zur Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und dem EURATOM-Vertrag zur Gründung der "Europäischen Atomgemeinschaft" (EAG/EURATOM). Der Vertrag trat am 1.1.1958 in Kraft.