Die Wahlen zum Europäischen Parlament

Alle fünf Jahre werden die EP-Abgeordneten in den EU-Mitgliedstaaten in allgemeiner, geheimer, freier, gleicher und direkter Wahl gewählt.

Stimmabgabe auf europäischer Ebene

Die EP-Abgeordneten werden in den EU-Mitgliedstaaten seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeiner, geheimer, freier, gleicher und direkter Wahl gewählt. Bislang ist es auf europäischer Ebene noch zu keiner Einigung zu einem einheitlichen Wahlrecht gekommen. Damit wählt jedes Land seine Abgeordneten nach den eigenen rechtlichen Bestimmungen.

Die letzten Wahlen fanden von 23.-26. Mai 2019 statt, in Österreich wurde am 26. Mai gewählt. Eine Zusammenfassung dazu finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Größte länderübergreifende Wahl der Welt

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) entscheiden die Bürger:innen der EU-Mitgliedsländer, wer ihre Interessen in der EU in den nächsten fünf Jahren vertreten soll. Die Mitglieder des EP arbeiten neue Rechtsvorschriften aus und beschließen diese. Außerdem stimmen sie über Handelsabkommen ab, kontrollieren die anderen Organe der EU, gewährleisten, dass die Gelder der EU ordnungsgemäß verwendet werden und leiten Untersuchungen zu bestimmten Themen ein.

Mit einer Stimmabgabe bei der Wahl zum EP üben die Bürger:innen ihr demokratisches Recht aus. Sie wirken an Entscheidungen über die Zukunft Europas mit und verleihen dem Parlament dabei die Legitimität,  seinen Aufgaben nachkommen zu können.

Die EP-Wahl ist die größte länderübergreifende Wahl der Welt. Nach der Wahl wählt das Parlament den/die neue/n Präsident:in der Europäischen Kommission, dem Exekutivorgan der EU. Das Parlament führt Hearings neuer Kommissionsmitglieder durch und billigt das gesamte Kollegium der Kommissionsmitglieder.