Aus dem ursprünglichen Zusammenschluss von sechs europäischen Staaten zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1952 sowie zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) im Jahr 1958 ist die Europäische Union (EU) entstanden, die seit dem Brexit am 31. Jänner 2020 27 Mitgliedstaaten umfasst.
Die EU wächst weiter
Der Erweiterungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. So werden mit weiteren europäischen Staaten Beitrittsverhandlungen geführt. Die EU bemüht sich mit Programmen und Strategien, auch anderen europäischen Staaten, insbesondere jenen des Balkans, eine europäische Perspektive zu eröffnen. Diese Heranführungsstrategien reichen von Assoziierungsabkommen, Stabilisierungsabkommen über Partnerschaften bis hin zu Erleichterungen für Visa und anderen Hilfestellungen in unterschiedlichen Bereichen.
Das Verfahren zur Erweiterung der EU ist genau geregelt. Nach Abschluss von Beitrittsverhandlungen muss der ausgehandelte Beitrittsvertrag von jedem EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden, das heißt, alle Mitgliedsländer müssen zustimmen.
Bedingungen für EU-Erweiterung
Wesentliche Kriterien für zukünftige EU-Erweiterungen sind die Aufnahmefähigkeit der Union selbst sowie Achtung und aktive Förderung der gemeinsamen Werte, wie sie im Vertrag von Lissabon festgelegt sind. Das sind in erster Linie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Schritte zur Erweiterung
- Im Juli 1952 wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von den sechs Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande gegründet.
- Zur ersten Erweiterung kam es im Jahr 1973: Dänemark, Großbritannien und Irland traten der EG bei.
- Im Jahr 1981 folgte Griechenland.
- 1986 wurden die Beitrittsverträge mit Spanien und Portugal ratifiziert.
- Am 1. Jänner 1995 traten Österreich, Schweden und Finnland der EU bei.
- Am 1. Mai 2004 gelang die bisher größte Erweiterung der EU: Die Staaten Slowenien, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Malta und der griechische Teil Zyperns wurden Mitglieder der EU. Aus der EU der 15 wurde eine Union von 25 Staaten.
- Rumänien und Bulgarien sind mit 1. Jänner 2007 beigetreten.
- Als 28. Mitglied ist Kroatien am 1. Juli 2013 der EU beigetreten.
- Am 31. Jänner 2020 verließ das Vereinigte Königreich die EU (Brexit)
- Beitrittskandidaten sind Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Moldau, Ukraine und die Türkei.
Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wurden im Jahr 2005 begonnen. Bis jetzt ist erst ein Kapitel von 33 abgeschlossen. Die Verhandlungen des Kapitels "Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente" wurde im November 2013 aufgenommen, im Dezember 2015 folgte Kapitel 17 zur Wirtschafts- und Währungspolitik, Ende Juni 2016 Kapitel 33, in welchem es um Regeln von zur Finanzierung des EU-Budgets bestimmten finanziellen Ressourcen geht. Damit sind derzeit 15 von 35 Kapiteln in Verhandlung. In Hinblick auf die Verhandlungen mit der Türkei wird besonders darauf hingewiesen, dass diese "ergebnisoffen" geführt werden. Die Optionen reichen von einer besonderen Partnerschaft bis zu einem Vollbeitritt des Landes.
Im Jahr 2005 erhielt Nordmazedonien, 2010 Montenegro, 2012 Serbien, 2014 Albanien und Bosnien und Herzegowina im Dezember 2022 den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten, nachdem es im Februar 2016 den offiziellen EU-Beitrittsantrag gestellt hatte. Die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro wurden im Dezember 2012, mit Serbien im Jänner 2014 aufgenommen. Mitte Juli 2022 hat die EU die Eröffnungsphase der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien eingeleitet.
Island, mit dem im Juli 2010 Beitrittsverhandlungen aufgenommen worden waren, hat im März 2015 seinen Beitrittsantrag zurückgezogen.
Die Ukraine stellte Ende Februar 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft, die Republik Moldau Anfang März 2022. Beide Länder haben seit Juni 2022 Kandidatenstatus.
Dem Kosovo wurde eine EU-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt, sobald und sofern er als "potenzieller Kandidat" dafür bereit ist; er hat im Dezember 2022 einen offiziellen EU-Beitrittsantrag gestellt. Mit Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo wurden bereits Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet.
Auch Georgien, mit dem es ebenfalls bereits ein Assoziierungsabkommen gibt, beantragte Anfang März 2022 die EU-Mitgliedschaft und ist seit Juni 2022 "potenzieller Beitrittskandidat".