„Wir sind Schuldner dieser Menschen in einem ungeheuerlichen Ausmaß!“
Diese Feststellung des Abgeordneten Johannes Voggenhuber (Grüne) in seiner Rede in der Nationalratssitzung am 1. Juni 1995 war weder in den Jahrzehnten davor, noch in der zeitgenössischen Debatte allgemeiner Konsens, im Gegenteil: Die Auseinandersetzung (des offiziellen Österreich) mit den von Österreicher:innen begangenen Verbrechen im Nationalsozialismus war lange unzureichend. Die Erinnerungspolitik orientierte sich am Opfermythos, finanzielle Unterstützung für Überlebende des Holocaust und durch die NS-Herrschaft Geschädigte erfolgte spärlich und war bürokratisch aufwendig. Erst in den 1980er-Jahren – mit der Wahl Kurt Waldheims zum Bundespräsidenten 1986 – setzte eine breite gesellschaftliche Debatte über die Verantwortung und die Rolle Österreichs im Nationalsozialismus ein. Ausdruck einer Übernahme dieser Verantwortung war besonders der durch das Nationalfondsgesetz beim Nationalrat eingerichtete Nationalfonds. Dieser sollte – etwa durch die "Gestezahlungen" – den Beitrag der Republik unterstreichen. Die Definition und Anerkennung der Opfer(-gruppen) wurde im Nationalfonds wesentlich offener gefasst als zuvor im Opferfürsorgegesetz von 1947 und seinen zahlreichen Novellierungen. In diesem sind etwa Homosexuelle nur teilweise, im Nationalsozialismus als "Asoziale" kategorisierte Personen und Euthanasieopfer gar nicht erfasst.
Ein langjähriges Projekt des Nationalfonds: Die am 4. Oktober 2021 neu eröffnete Länderausstellung "Entfernung – Österreich und Auschwitz" im Block 17 des ehemaligen Stammlagers des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau.