Für den Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 wurden vom BMBWF die vier Wirkungsziele der UG 30‑Bildung evaluiert, deren Zielsetzungen sich auf die Steigerung des Leistungs- und Bildungsniveaus, auf die Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen, auf die Förderung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und in der Bildungsverwaltung bzw. auf die Verbesserung der Bedarfsorientierung im Bildungswesen konzentrieren.
Die Qualität der Wirkungsorientierung in der UG 30‑Bildung leidet zum Teil durch das späte Vorliegen von Istwerten. Für 5 der insgesamt 16 Kennzahlen lagen zum Evaluierungszeitpunkt etwa aufgrund von gesetzlichen Vorgaben keine Istwerte vor. Trotzdem handelt es sich um sehr relevante Aspekte des Bildungsbereichs (z. B. Abschlussquote der Sekundarstufe II, Quote der Schüler:innen mit Migrationshintergrund, die einen Sek II-Abschluss erreichen, Jugendliche in weiterer Ausbildung nach Erfüllung der Schulpflicht). Positiv hervorzuheben ist, dass soweit möglich beim Istwert zwischen den Geschlechtern differenziert wurde. Allerdings wird bei der Planung im Regelfall nur ein Gesamtwert dargestellt. Damit lässt sich nur bedingt ableiten, wie und inwiefern Geschlechterdifferenzen gezielt abgebaut werden.
Bei den Kennzahlen werden für die nachfolgenden Jahre einige Veränderungen vorgenommen, die neue Herausforderungen adressieren und die Qualität der Wirkungsorientierung erhöhen. Dies betrifft etwa die Kennzahl zur Fluktuation bei Junglehrer:innen oder zu Absolvent:innen von Lehramtsstudien und Quereinsteiger:innen im Verhältnis zu den Pensionierungen.
Im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 waren für die UG 30‑Bildung zwei evaluierte Vorhaben(-bündel) enthalten. Das Vorhabenbündel zur Einrichtung von Deutschförderklassen und -kursen, Änderung Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und Schulpflichtgesetz (SchPflG) betraf eine Reihe von sehr heterogenen gesetzlichen Regelungen (zur Gänze erreicht). Zur Messung des Erfolgs des Vorhabenbündels wurden für einige Ziele lediglich die Umsetzung einer Maßnahme oder die Erlassung eines Gesetzes als Erfolg gewertet. Als zweites Vorhaben wurde die Evaluierung zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Elementarpädagogik dargestellt. Dieses Vorhabens wurde als teilweise erreicht beurteilt. Die zwei Ziele zur ganzheitlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen und zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer Herkunft wurden als zur Gänze erreicht evaluiert. Nur teilweise erreicht wurden das Ziel zur Verbesserung der VIF-konformen Öffnungszeiten elementarer Bildungseinrichtungen. Das Ziel zur verstärkten frühen sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen wurde als nicht erreicht evaluiert.
In den nächsten Jahren werden die Budgetmittel des Bundes für Elementarpädagogik deutlich aufgestockt, jedoch aus unterschiedlichen Untergliederungen ausbezahlt. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 umfasst Zweckzuschüsse für die Länder iHv 200 Mio. EUR pro Kindergartenjahr. Zusätzliche 527 Mio. EUR pro Jahr fließen ab 2024 über den im Rahmen des Finanzausgleichs 2024 bis 2028 vereinbarten Zukunftsfonds. Das Wirkungsmonitoring sollte ressortübergreifend abgestimmt werden und über die Zielerreichung und Mittelverwendung informieren.
Das direkte Fördervolumen der UG 30‑Bildung ist vergleichsweise gering und belief sich im Jahr 2022 auf 75,9 Mio. EUR. Der Großteil iHv 61,5 Mio. EUR entfiel auf Transfers an private Haushalte bzw. Institutionen und betraf das Programm Lehre mit Matura, die Fortsetzung der Angebote im Rahmen der Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Nachholung von Bildungsabschlüssen (Art. 15a B‑VG-Vereinbarung).
Die Auszahlungen in der UG 30‑Bildung sollen laut BVA 2024 11,5 Mrd. EUR betragen und sind damit um 0,8 Mrd. EUR bzw. 7,3 % höher veranschlagt als im vorläufigen Erfolg 2023. Die Mehrauszahlungen betreffen insbesondere das Bundespersonal iHv 0,5 Mrd. EUR sowie die Landeslehrer:innen iHv 0,3 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres stiegen die Auszahlungen von Jänner bis April 2024 entsprechend um 0,2 Mrd. EUR oder 6,8 %.