Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 03.06.2024

BHG-Berichte zur UG 30-Bildung, Stand 2024

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 30‑Bildung für die Beratungen des Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 5. Juni 2024 erstellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - BHG-Berichte zur UG 30-Bildung, Stand 2024 / PDF, 1 MB

BD - BHG-Berichte zur UG 30-Bildung, Stand 2024 (barrierefreie Version) / PDF, 4 MB

Kurzfassung

Für den Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 wurden vom BMBWF die vier Wirkungs­ziele der UG 30‑Bildung evaluiert, deren Ziel­setzungen sich auf die Steigerung des Leistungs- und Bildungs­niveaus, auf die Chancen- und Geschlechter­gerechtigkeit im Bildungs­wesen, auf die Förderung der Effektivität und Effizienz in der Schul­organisation und in der Bildungs­verwaltung bzw. auf die Verbesserung der Bedarfs­orientierung im Bildungs­wesen konzentrieren.

Die Qualität der Wirkungs­orientierung in der UG 30‑Bildung leidet zum Teil durch das späte Vorliegen von Istwerten. Für 5 der insgesamt 16 Kennzahlen lagen zum Evaluierungs­zeitpunkt etwa aufgrund von gesetzlichen Vorgaben keine Istwerte vor. Trotzdem handelt es sich um sehr relevante Aspekte des Bildungsbereichs (z. B. Abschluss­quote der Sekundar­stufe II, Quote der Schüler:innen mit Migrationshinter­grund, die einen Sek II-Abschluss erreichen, Jugendliche in weiterer Ausbildung nach Erfüllung der Schulpflicht). Positiv hervorzuheben ist, dass soweit möglich beim Istwert zwischen den Geschlechtern differenziert wurde. Allerdings wird bei der Planung im Regelfall nur ein Gesamt­wert dargestellt. Damit lässt sich nur bedingt ableiten, wie und inwiefern Geschlechter­differenzen gezielt abgebaut werden.

Bei den Kennzahlen werden für die nach­folgenden Jahre einige Veränderungen vor­genommen, die neue Heraus­forderungen adressieren und die Qualität der Wirkungs­orientierung erhöhen. Dies betrifft etwa die Kennzahl zur Fluktuation bei Jung­lehrer:innen oder zu Absolvent:innen von Lehramts­studien und Quer­einsteiger:innen im Verhältnis zu den Pensionierungen.

Im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 waren für die UG 30‑Bildung zwei evaluierte Vorhaben(-bündel) enthalten. Das Vorhaben­bündel zur Einrichtung von Deutschförderklassen und -kursen, Änderung Schul­unterrichts­gesetz (SchUG) und Schul­pflicht­gesetz (SchPflG) betraf eine Reihe von sehr heterogenen gesetzlichen Regelungen (zur Gänze erreicht). Zur Messung des Erfolgs des Vorhaben­bündels wurden für einige Ziele lediglich die Umsetzung einer Maßnahme oder die Erlassung eines Gesetzes als Erfolg gewertet. Als zweites Vorhaben wurde die Evaluierung zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Elementar­pädagogik dargestellt. Dieses Vorhabens wurde als teilweise erreicht beurteilt. Die zwei Ziele zur ganzheitlichen Förderung in elementaren Bildungs­einrichtungen und zur Verbesserung der Bildungs­chancen von Kindern unabhängig von ihrer Herkunft wurden als zur Gänze erreicht evaluiert. Nur teilweise erreicht wurden das Ziel zur Verbesserung der VIF-konformen Öffnungs­zeiten elementarer Bildungs­einrichtungen. Das Ziel zur verstärkten frühen sprachlichen Förderung in elementaren Bildungsein­richtungen wurde als nicht erreicht evaluiert.

In den nächsten Jahren werden die Budget­mittel des Bundes für Elementar­pädagogik deutlich aufgestockt, jedoch aus unterschiedlichen Untergliederungen ausbezahlt. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Elementar­pädagogik für die Kinder­gartenjahre 2022/23 bis 2026/27 umfasst Zweck­zuschüsse für die Länder iHv 200 Mio. EUR pro Kindergarten­jahr. Zusätzliche 527 Mio. EUR pro Jahr fließen ab 2024 über den im Rahmen des Finanzausgleichs 2024 bis 2028 vereinbarten Zukunfts­fonds. Das Wirkungs­monitoring sollte ressort­übergreifend abgestimmt werden und über die Ziel­erreichung und Mittel­verwendung informieren.

Das direkte Förder­volumen der UG 30‑Bildung ist vergleichs­weise gering und belief sich im Jahr 2022 auf 75,9 Mio. EUR. Der Großteil iHv 61,5 Mio. EUR entfiel auf Transfers an private Haushalte bzw. Institutionen und betraf das Programm Lehre mit Matura, die Fortsetzung der Angebote im Rahmen der Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Nachholung von Bildungs­abschlüssen (Art. 15a B‑VG-Vereinbarung).

Die Auszahlungen in der UG 30‑Bildung sollen laut BVA 2024 11,5 Mrd. EUR betragen und sind damit um 0,8 Mrd. EUR bzw. 7,3 % höher veranschlagt als im vorläufigen Erfolg 2023. Die Mehr­auszahlungen betreffen insbesondere das Bundes­personal iHv 0,5 Mrd. EUR sowie die Landes­lehrer:innen iHv 0,3 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vergleichs­zeitraum des Vorjahres stiegen die Auszahlungen von Jänner bis April 2024 entsprechend um 0,2 Mrd. EUR oder 6,8 %.