Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 18.06.2026

Budgetrelevante Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028

Überblick

Die Analyse bietet einen Überblick zu den budget­relevanten Maßnahmen des Budget­begleitgesetzes 2027 und 2028. Diese betreffen die im Rahmen der Budgets 2027 und 2028 vorgelegten neuen Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen. Die Maßnahmen verbessern den gesamt­staatlichen Netto­finanzierungssaldo 2027 um 1,9 Mrd. EUR. In den Jahren 2028 und 2029 steigt der Netto­konsolidierungs­beitrag auf 2,2 Mrd. EUR an und nimmt dann ab 2030, vor allem aufgrund auslaufender temporärer Maßnahmen, wieder ab. Knapp zwei Drittel des Volumens entfällt auf einnahmen­seitige Maßnahmen. Die Maßnahmen wirken sich budgetär neben dem Bund auch auf Länder, Gemeinden und Sozial­versicherungs­träger aus.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Budgetrelevante Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 / PDF, 931 KB

Kurzfassung

Die Budgetentwürfe 2027 und 2028 enthalten neue Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen. Mit der Regierungs­vorlage zum Budget­begleit­gesetz 2027‑2028 (BBG 2027‑2028) soll ein Teil der Maßnahmen, die eine Änderung von Materien­gesetzen erfordern, umgesetzt werden. Die Analyse beschränkt sich auf jene Maßnahmen, die gemäß den Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen (WFA) mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind.

Die Maßnahmen des BBG 2027‑2028 verbessern den gesamt­staatlichen Netto­finanzierungs­saldo 2027 um 1,9 Mrd. EUR. In den Jahren 2028 und 2029 steigt der Netto­konsolidierungs­beitrag auf 2,2 Mrd. EUR an und nimmt dann ab 2030, vor allem aufgrund auslaufender temporärer Maßnahmen, wieder ab. Das Konsolidierungs­volumen durch Maßnahmen im BBG 2027‑2028 beträgt im Zeitraum 2026 bis 2030 insgesamt 8,4 Mrd. EUR, davon entfallen knapp zwei Drittel auf einnahmen­seitige Maßnahmen.

Die mit dem BBG 2027‑2028 geplanten Maßnahmen wirken sich budgetär neben dem Bund auch auf Länder, Gemeinden und Sozial­versicherungs­träger aus. Länder und Gemeinden profitieren wegen höherer Ertrags­anteile auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Erhöhung der Steuer­anteile für den Familien­lasten­ausgleichsfonds (FLAF). Ihre Salden verbessern sich ab 2028 um zumindest 0,4 Mrd. EUR pro Jahr. Bei den Sozialversicherungs­trägern kommt es vor allem wegen höherer Einnahmen aus Beiträgen zur Kranken­versicherung zu einer Verbesserung um 0,1 Mrd. EUR pro Jahr.

Das BBG 2027‑2028 ist ein Sammel­gesetz mit insgesamt neun Abschnitten. Die höchsten finanziellen Auswirkungen haben die Abschnitte Familie, Finanzen sowie Soziales und Arbeit:

  • Der Abschnitt Familie umfasst die Senkung des Dienstgeber­beitrags zum FLAF um 1,0 %‑Punkte auf 2,7 % ab 2028, die Einführung der Beitrags­pflicht zum FLAF für Personen ab 60 Jahren, die Erhöhung des Steuer­anteils für den FLAF und die weitere Aussetzung der Valorisierung von Familienleistungen im Jahr 2028. Die FLAF-Beitrags­senkung führt zu Minder­einnahmen von etwa 2,0 Mrd. EUR jährlich, gegenläufig wirken die Beitrags­pflicht für Ältere (+0,5 Mrd. EUR), geringere FLAF-Beiträge für Beschäftigte im Sektor Staat (+0,3 Mrd. EUR) und die Inzidenz­wirkung auf andere Abgaben (+0,3 Mrd. EUR).
  • Der Abschnitt Finanzen enthält vor allem verschiedene steuerliche Maßnahmen, wie etwa die Einführung einer progressiven Körperschaft­steuer, Änderungen bei der Stabilitäts­abgabe für Banken, temporäre Einschränkungen beim Gewinnfrei­betrag, Anpassungen beim Familien­bonus und die Einführung einer Paket­steuer. Auch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, eine temporäre Verlängerung der Agrar­diesel­vergütung und eine Anpassung der Voraus­setzungen bei den Zweck­zuschüssen für den Wohnbau sind Teil dieses Abschnitts. In Summe verbessern die Maßnahmen im Abschnitt Finanzen den Budget­saldo im Jahr 2027 um 0,8 Mrd. EUR. Im Jahr 2028 steigt der Konsolidierungs­beitrag auf 1,8 Mrd. EUR an und sinkt dann bis 2030 auf 1,5 Mrd. EUR.
  • Der Abschnitt Soziales und Arbeit beinhaltet insbesondere die Pensions­anpassung 2027, außertourliche Erhöhungen der Höchst­beitrags­grundlage 2027 und 2028, die Abschaffung der reduzierten Dienstnehmer­beiträge zur Arbeits­losen­versicherung, die Einführung der Dienstgeber­beiträge zur Arbeitslosen­versicherung für Ältere und Maßnahmen im Bereich des Bauern-Sozial­versicherungsgesetzes (BSVG). In Summe leisten die Maßnahmen im Jahr 2027 einen Konsolidierungs­beitrag von 0,7 Mrd. EUR, bis 2030 steigt dieser auf 1,0 Mrd. EUR an.
  • Maßnahmen in den weiteren Abschnitten mit größeren finanziellen Aus­wirkungen sind der Entfall der Kompensation für den ORF im Zusammenhang mit dem Verlust des Vorsteuer­abzugs, Maßnahmen im Bereich der Umwelt­förderungen und Erhöhungen von Verkehrs­strafen.