Die Budgetentwürfe 2027 und 2028 enthalten neue Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen. Mit der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027‑2028 (BBG 2027‑2028) soll ein Teil der Maßnahmen, die eine Änderung von Materiengesetzen erfordern, umgesetzt werden. Die Analyse beschränkt sich auf jene Maßnahmen, die gemäß den Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen (WFA) mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind.
Die Maßnahmen des BBG 2027‑2028 verbessern den gesamtstaatlichen Nettofinanzierungssaldo 2027 um 1,9 Mrd. EUR. In den Jahren 2028 und 2029 steigt der Nettokonsolidierungsbeitrag auf 2,2 Mrd. EUR an und nimmt dann ab 2030, vor allem aufgrund auslaufender temporärer Maßnahmen, wieder ab. Das Konsolidierungsvolumen durch Maßnahmen im BBG 2027‑2028 beträgt im Zeitraum 2026 bis 2030 insgesamt 8,4 Mrd. EUR, davon entfallen knapp zwei Drittel auf einnahmenseitige Maßnahmen.
Die mit dem BBG 2027‑2028 geplanten Maßnahmen wirken sich budgetär neben dem Bund auch auf Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger aus. Länder und Gemeinden profitieren wegen höherer Ertragsanteile auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Erhöhung der Steueranteile für den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Ihre Salden verbessern sich ab 2028 um zumindest 0,4 Mrd. EUR pro Jahr. Bei den Sozialversicherungsträgern kommt es vor allem wegen höherer Einnahmen aus Beiträgen zur Krankenversicherung zu einer Verbesserung um 0,1 Mrd. EUR pro Jahr.
Das BBG 2027‑2028 ist ein Sammelgesetz mit insgesamt neun Abschnitten. Die höchsten finanziellen Auswirkungen haben die Abschnitte Familie, Finanzen sowie Soziales und Arbeit:
- Der Abschnitt Familie umfasst die Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF um 1,0 %‑Punkte auf 2,7 % ab 2028, die Einführung der Beitragspflicht zum FLAF für Personen ab 60 Jahren, die Erhöhung des Steueranteils für den FLAF und die weitere Aussetzung der Valorisierung von Familienleistungen im Jahr 2028. Die FLAF-Beitragssenkung führt zu Mindereinnahmen von etwa 2,0 Mrd. EUR jährlich, gegenläufig wirken die Beitragspflicht für Ältere (+0,5 Mrd. EUR), geringere FLAF-Beiträge für Beschäftigte im Sektor Staat (+0,3 Mrd. EUR) und die Inzidenzwirkung auf andere Abgaben (+0,3 Mrd. EUR).
- Der Abschnitt Finanzen enthält vor allem verschiedene steuerliche Maßnahmen, wie etwa die Einführung einer progressiven Körperschaftsteuer, Änderungen bei der Stabilitätsabgabe für Banken, temporäre Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag, Anpassungen beim Familienbonus und die Einführung einer Paketsteuer. Auch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, eine temporäre Verlängerung der Agrardieselvergütung und eine Anpassung der Voraussetzungen bei den Zweckzuschüssen für den Wohnbau sind Teil dieses Abschnitts. In Summe verbessern die Maßnahmen im Abschnitt Finanzen den Budgetsaldo im Jahr 2027 um 0,8 Mrd. EUR. Im Jahr 2028 steigt der Konsolidierungsbeitrag auf 1,8 Mrd. EUR an und sinkt dann bis 2030 auf 1,5 Mrd. EUR.
- Der Abschnitt Soziales und Arbeit beinhaltet insbesondere die Pensionsanpassung 2027, außertourliche Erhöhungen der Höchstbeitragsgrundlage 2027 und 2028, die Abschaffung der reduzierten Dienstnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Einführung der Dienstgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Ältere und Maßnahmen im Bereich des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG). In Summe leisten die Maßnahmen im Jahr 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von 0,7 Mrd. EUR, bis 2030 steigt dieser auf 1,0 Mrd. EUR an.
- Maßnahmen in den weiteren Abschnitten mit größeren finanziellen Auswirkungen sind der Entfall der Kompensation für den ORF im Zusammenhang mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs, Maßnahmen im Bereich der Umweltförderungen und Erhöhungen von Verkehrsstrafen.