Budgetdienst - Bundesrechnungsabschluss 10.09.2024

Bundesrechnungsabschluss 2023

Überblick

Der Rechnungshof legte den Bundesrechnungsabschluss (BRA) 2023 am 27. Juni 2024 vor. Die Analyse des Budget­dienstes umfasst die konsolidierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögens­rechnung, die Voranschlags­vergleichs­rechnung und die Ergebnisse der § 9-Prüfungen des Rechnungshofs.

Laut BRA 2023 verschlechterte sich das negative Netto­vermögen erneut um 10,7 Mrd. EUR auf ‑216,3 Mrd. EUR, verantwortlich dafür war vor allem das negative Nettoergebnis (‑10,7 Mrd. EUR). Die Finanzierungs­rechnung zeigt einen Netto­finanzierungs­bedarf von 8,0 Mrd. EUR, der sich gegen­über dem Vorjahr zwar wesentlich verbesserte (+12,7 Mrd. EUR), aber weiterhin deutlich negativ ausfiel. Gemäß Maastricht-Notifikation war das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit im Jahr 2023 mit 12,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % des BIP um 0,6 %-Punkten niedriger als im Jahr 2022.

Die vollständige Analyse zum Download:

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Das Vermögen des Bundes beträgt 125,9 Mrd. EUR und die Fremdmittel 342,2 Mrd. EUR. Das negative Nettovermögen beläuft sich auf ‑216,3 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Der Bundesrechnungsabschluss 2023 (BRA 2023) mit der konsolidierten Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungs­rechnung des Bundes und den Voranschlags­vergleichs­rechnungen (VVR) samt Erläuterungen wurde vom Rechnungshof (RH) am 27. Juni 2024 vorgelegt. Ergänzend erfolgte die Bericht­erstattung über die Abschlüsse auf Untergliederungs­ebene (Segment­bericht­erstattung) und über die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 9 Rechnungshofgesetz 1948 (RHG 1948; Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung, Vorprüfung Prozess Arbeitsmarkt).

Der Budgetdienst fokussiert in seiner Analyse auf Themen­bereiche im BRA 2023, die von seinen bisherigen Analysen (z. B. Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2023, Vorläufiger Gebarungserfolg 2023) noch nicht umfasst waren. Insbesondere betrifft dies die Entwicklung der Vermögens- und der Ergebnis­rechnung sowie die Änderungen im Vergleich zum Vorläufigen Gebarungs­erfolg 2023. Die Prüfungs­ergebnisse des RH im BRA 2023 sowie im Anhang zu den Abschluss­rechnungen dargestellte Belastungen zukünftiger Finanzjahre bilden einen weiteren Schwerpunkt.

Konsolidierte Abschlussrechnungen des Bundes

Die Entwicklungen im Bundes­haushalt waren 2023 von einem schwierigen makro­ökonomischen Umfeld, einer rückläufigen Bedeutung der Krisen­maßnahmen und einigen einzahlungs­seitigen Sonder­faktoren (z. B. Banken­abwicklung) geprägt. Die Entwicklung des realen (inflations­bereinigten) BIP und des Konsums war im Jahr 2023 schlechter als bei der Budget­erstellung prognostiziert. Wegen der höheren Inflation entsprachen die nominellen Werte aber in etwa den Erwartungen. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich im Jahr 2023 etwas günstiger als ursprünglich prognostiziert.

Die Finanzierungs­rechnung zeigt 2023 einen Netto­finanzierungs­saldo von ‑8,0 Mrd. EUR, der sich gegenüber dem Vorjahr zwar wesentlich verbesserte (+12,7 Mrd. EUR), aber weiterhin deutlich negativ ausfiel. Dies ist vorwiegend auf höhere Einzahlungen aus Abgaben und abgaben­ähnlichen Erträgen (+6,1 Mrd. EUR), Dividenden (+772,0 Mio. EUR), Transfers (+459,6 Mio. EUR) und Zinsen (+372,8 Mio. EUR), aber auch auf die Rückzahlung von gewährten Darlehen (+2,5 Mrd. EUR) zurückzuführen. Dem gegenüber standen höhere Auszahlungen für Finanz­aufwand (+1,6 Mrd. EUR), Sachanlagen (+446,6 Mio. EUR) sowie für Personal (+647,6 Mio. EUR). Die Auszahlungen für Transfers reduzierten sich geringfügig (‑38,4 Mio. EUR). Zu einem deutlichen Rückgang kam es bei den Auszahlungen für betrieblichen Sach­aufwand (‑4,0 Mrd. EUR), vor allem wegen der im Vorjahr angeschafften strategischen Gasreserve.

Das Nettoergebnis der Ergebnis­rechnung verbesserte sich 2023 um 2,0 Mrd. EUR, war aber mit ‑10,7 Mrd. EUR weiterhin deutlich negativ. Der Anstieg der Erträge (+5,0 Mrd. EUR), insbesondere aus Abgaben, abgaben­ähnlichen Erträgen sowie Finanz­erträgen, konnte die Mehr­aufwendungen iHv 3,0 Mrd. EUR, vor allem bei den Transfers und den Finanz­aufwendungen mehr als kompensieren. Die Transferauf­wendungen ohne Krisen­maßnahmen betrugen 2023 76,1 Mrd. EUR. Damit lagen sie um 29,9 % über dem Vorkrisen­niveau von 2019, die Verbraucher­preise stiegen in diesem Zeitraum um 22,0 %. Seit Einführung des doppischen Rechnungs­wesens wurde nur 2019 ein positives Netto­ergebnis iHv 819,1 Mio. EUR erwirtschaftet.

Das Nettoergebnis war 2023 um 2,7 Mrd. EUR ungünstiger als der Netto­finanzierungs­saldo in der Finanzierungs­rechnung. Dies lag insbesondere an den Erträgen, die um 3,0 Mrd. EUR niedriger als die Einzahlungen waren. Einzahlungen aus dem Verkauf der Anteile an der immigon portfolioabbau ag i.A. werden in der Ergebnis­rechnung um den Buchwert geschmälert, jene aus der Rückzahlung von Darlehen (hier durch die ABBAG) führen zu keinen Erträgen. Der Unterschied zwischen den konsolidierten Aufwendungen und Auszahlungen war mit 281,7 Mio. EUR deutlich geringer.

Vermögensrechnung

Die Vermögens­rechnung verzeichnete einen Anstieg der Aktiva um 4,1 Mrd. EUR, der vor allem auf den stichtags­bezogenen Stand der liquiden Mittel (+4,2 Mrd. EUR), aber auch auf einen Anstieg der Abgrenzungen aus der Finanz­schulden­gebarung zurückzuführen war. Die Veränderung der Passiva resultierte hauptsächlich aus der Erhöhung der Finanz­schulden des Bundes, die 2023 um 12,4 Mrd. EUR auf 283,3 Mrd. EUR anstiegen. Damit wurde im Wesentlichen der Netto­finanzierungs­bedarf abgedeckt (8,0 Mrd. EUR) und liquide Mittel aufgebaut (+4,2 Mrd. EUR). Das negative Netto­vermögen verschlechterte sich erneut um 10,7 Mrd. EUR auf ‑216,3 Mrd. EUR. Verantwortlich dafür war hauptsächlich das negative Netto­ergebnis in der Ergebnis­rechnung.

Neben dem Risiko hoher Zinsbelastungen in kommenden Finanzjahren, das aus negativen Netto­ergebnissen bzw. Netto­finanzierungs­salden resultiert, enthält der BRA weitere Hinweise auf drohende zukünftige budgetäre Belastungen bzw. finanzielle Risiken, wie etwa Haftungen, Eventual­verbindlichkeiten oder Rücklagen.

Zum 31. Dezember 2023 ergab sich ein neuer Rücklagen­höchststand von 26,5 Mrd. EUR, der sich gegenüber dem Vorjahr weiter um 5,3 Mrd. EUR erhöhte. Für die Rücklagen­entwicklung sind die signifikanten Voranschlags­abweichungen, vor allem im Bereich der Transfers und Zinsen verantwortlich. Die Möglichkeiten der Rücklagen­bildung und ‑verwendung sind im internationalen Vergleich sehr großzügig gestaltet. Der RH empfahl in seiner § 9 RHG-Prüfung 2023 bis zu einer Neustrukturierung des bestehenden Rücklagen­systems, bei der Vorbereitung des Bundes­finanz­gesetzes (BFG) die im Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) vorgesehene Einschränkung von Rücklagen­zuführungen für ausgewählte Bereiche zu berücksichtigen. Für COVID-19-Maßnahmen war eine Bildung von Rücklagen beispielsweise ausgeschlossen, dies galt jedoch nicht für Maßnahmen infolge der Energiekrise. Es besteht auch die Möglichkeit auf Rücklagen zu verzichten. Dieses Instrument wird nur sehr eingeschränkt eingesetzt.

Voranschlagsvergleichsrechnungen

Die Unterschiede in den Voranschlags­vergleichs­rechnungen zwischen dem BRA 2023 und dem Vorläufigen Gebarungs­erfolg 2023 sind im Finanzierungshaushalt mit 9,0 Mio. EUR gering. In der Ergebnis­rechnung fallen die Abweichungen, bedingt durch Buchungen im Zuge der Finalisierung der Abschluss­rechnungen, deutlich höher aus. Die Erträge sind im Erfolg 2023 um 336,4 Mio. EUR höher als noch im Vorläufigen Gebarungserfolg, sie resultieren vor allem aus der Perioden­abgrenzung einzelner Steuern, 2023 erfolgte diese erstmals auch für den nationalen Emissions­handel. Die Aufwendungen sind im Erfolg 2023 um 1,2 Mrd. EUR höher, sodass sich ein um 893,8 Mio. EUR schlechteres Netto­ergebnis ergibt. Verantwortlich dafür war insbesondere eine Abschreibung der Beteiligung am Umwelt- und Wasser­wirtschafts­fonds (789,6 Mio. EUR).

Prüfungsergebnisse gemäß § 9 RHG 1948

Die Prüfungs­handlungen im BRA 2023 betrafen Entlastungs­maßnahmen (v. a. Kenn­zeichnung in der Haushalts­verrechnung, transparente Veranschlagung, Rücklagen­fähigkeit) und ein Follow-up zu Empfehlungen der Vergangenheit, wie beispielsweise zur wirtschaftlichen Zuordnung von Transfers oder zu Vorräten im BMLV. Die Fest­stellungen des RH der vergangenen Jahre zeigen das Fehlen von institutionalisierten Prozessen für die Erstellung der Abschluss­rechnungen, ihrer Dokumentation und Qualitäts­sicherung/Kontrolle bzw. der Verantwortlichkeiten dafür. Nach Ansicht des Budget­dienstes würde ein stärkerer Fokus auf die wirtschaftliche Zuordnung von Transfers in der Ergebnis­rechnung die Aussagekraft der Abschluss­rechnungen verbessern. Die Abschluss­rechnungen liefern wichtige Informationen zur Beurteilung der Finanzlage bzw. der Einhaltung der neuen europäischen Fiskalregeln.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung

Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit war im Jahr 2023 mit 12,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % des BIP um 0,6 %‑Punkte niedriger als im Jahr 2022. Es betraf zwar weiterhin überwiegend den Bund (9,7 Mrd. EUR bzw. 2,0 % des BIP), im Vorjahres­vergleich kam es jedoch insbesondere bei Ländern und Gemeinden zu einer Verschlechterung. Während sich der Maastricht-Saldo des Bundes im Vergleich zu 2022 um 7,4 Mrd. EUR verbesserte, verschlechterte sich jener der Länder und Gemeinden, die 2022 noch Überschüsse erzielten, um insgesamt 5,3 Mrd. EUR. Die gesamtstaatliche Schulden­quote war 2023 vor allem aufgrund des starken nominellen BIP-Wachstums leicht rückläufig und lag bei 77,8 % des BIP. In Absolut­werten stieg der gesamt­staatliche Schuldenstand 2023 um 20,4 Mrd. EUR auf 371,1 Mrd. EUR.