Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 14.02.2025

Evaluierung der Gleichstellungsangaben zur Wirkungsorientierung 2023

Überblick

Auf Grundlage des in der Verfassung verankerten Bekenntnisses zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist der Gleichstellungs­aspekt von allen Ressorts im gesamten Kreislauf der Haushalts­führung und auf allen Ebenen der Wirkungs­orientierung zu berücksichtigen. Für jede Untergliederung ist vom Bundes­ministerium bzw. Obersten Organ zumindest eines der bis zu fünf Wirkungsziele direkt aus dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern abzuleiten. Dieses ist insbesondere auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen auszurichten. Diese Angaben zur Wirkungsorientierung sind jährlich zu evaluieren.

Kurzfassung

Die Beurteilung der Ziel­erreichung der Wirkungs­orientierung aus dem Bundes­voranschlag (BVA) erfolgt ressortintern. Die ressort­übergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundeskanzleramts (BKA) informiert den Nationalrat darüber jährlich mit dem Bericht zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungs­orientierung.

Im BVA 2023 wurden 36 Gleichstellungs­ziele festgelegt, die primär auf die entsprechenden Politik­bereiche ausgerichtet waren. Die überplanmäßig erreichten Gleichstellungs­ziele lagen im Jahr 2023 mit 25,7 % etwa gleich hoch wie in den Vorjahren, die zur Gänze erreichten lagen deutlich darüber (2023: 40,0 %; 2022: 32,4 %). In der Kategorie der nicht erreichten Gleichstellungs­ziele verschlechterte sich das Ergebnis etwas. 2022 wurde keines der Gleichstellungs­ziele als nicht erreicht evaluiert, im Jahr 2023 wurde ein Ziel (2,9 %) nicht erreicht.

Koordinierung der Wirkungsziele zur Gleichstellung

Der Bericht zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungs­orientierung 2023 zeigt die ressort­übergreifenden Ergebnisse für die Gleichstellung auf Basis von Themen­clustern, deren Koordinierung durch die ressort­übergreifende Wirkungs­controlling­stelle erfolgt.

Ausgehend von den europäischen Schwerpunkten zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter wurden von den Bundesministerien und Obersten Organen im Rahmen eines Bottom-up Prozesses Themen­cluster festgelegt. Diesen wurden die Gleichstellungs­ziele des BVA 2023 nach inhaltlichen Anknüpfungs­punkten zugeordnet. Zu jedem Themen­cluster legten die Bundesministerien und Obersten Organe zusätzlich Schwerpunkte und Meta­indikatoren fest, anhand derer sie den Fortschritt im Themen­cluster beurteilen.

Metaindikatoren sind Kennzahlen, die strukturell über jenen auf Untergliederungs­ebene zu verorten sind und die ein gesamt­gesellschaftliches Monitoring des Themen­feldes des Clusters ermöglichen. Sie sind nur bedingt durch Maßnahmen der einzelnen Bundesministerien und Obersten Organe steuerbar und erfordern daher ein Zusammen­wirken mehrerer Ressorts und Obersten Organe. Für den Cluster Arbeitsmarkt und Bildung wurden für das Jahr 2023 beispielsweise die Indikatoren Beschäftigungs­ausmaß von Frauen und Männern, Gender Pay Gap sowie Dissimilaritäts­index (horizontale Geschlechter­segregation im Bildungsbereich) festgelegt und entsprechend erläutert.

Die Einführung der Metaindikatoren und deren Definition erfolgte zunächst ausschließlich für die Themen­cluster. Diese Indikatoren finden sich nur zu einem geringen Teil bzw. in geänderter Form als Kennzahlen in der Wirkungs­orientierung des BVA wieder. Für Meta­indikatoren werden keine Zielwerte angegeben, sondern es wird deren Entwicklung ausschließlich anhand von aktuellen Statistiken (inkl. EU-Vergleichen) dargestellt. Eine Aufnahme der Meta­indikatoren in die Angaben zur Wirkungs­orientierung könnte die Kohärenz der Wirkungs­informationen stärken und auch die Angabe von Zielwerten erforderlich machen.

Gleichstellung und Sustainable Development Goals (SDGs)

In den Budgetunterlagen haben die Ressorts und Obersten Organe bei den einzelnen Wirkungs­zielen angegeben, welches SDG damit unterstützt werden soll. Für die Gleichstellung ist insbesondere das SDG 5 — Geschlechter­gleichheit relevant, dem im Jahr 2023 insgesamt 26 Wirkungsziele zugeordnet wurden.

Die SDG-Landkarte 2023 des Budgetdienstes zeigt, dass Österreich bei den Kennzahlen aus dem EU-Indikatorenset dieses SDG zumeist über dem EU-Durchschnitt liegt. Dies betrifft etwa die Kennzahl "Von Frauen besetzte Führungs­positionen", bei der Österreich (2023: 33,6 %) besser als der EU-Durchschnitt (2023: 33,8 %) ist. Auch bei der Kennzahl "Sitze von Frauen in nationalen Parlamenten und Regierungen" liegt Österreich 2023 mit 42,4 % über dem EU-Durchschnitt von 33,2 %.

Die Wirkungsorientierung soll zur Umsetzung der SDGs beitragen und daher auch die wesentlichen Indikatoren beinhalten. Nicht alle Indikatoren der SDG-Berichterstattung finden jedoch eine Entsprechung in der Wirkungs­orientierung. Ein zentraler Indikator für die Beurteilung der Umsetzung der SDGs ist der Gender Pay Gap, der im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2023 als Kennzahl fehlt. Er kommt nur ohne nähere Präzisierung bzw. quantifizierte Zielsetzung als Maßnahme "Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt: Maßnahmen zur Verringerung des Gender Pay Gap und des Gender Pension Gap" beim Gleichstellungs­ziel in der UG 10-Bundeskanzleramt vor. Weiters wird er als Meta­indikator beim Themen­cluster Arbeitsmarkt und Bildung genannt. Als Maßnahme bzw. als Metaindikator enthält er jedoch keine Zielwert­komponente.

Fortschritte und Weiterentwicklungspotenziale

Die starke rechtliche Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Haushalts­führung des Bundes in Österreich hat international große Beachtung gefunden und führte zu einer stärkeren Bewusstseins­bildung und Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Bundes­verwaltung. Trotz dieser Erfolge bleiben die erzielten Verbesserungen Österreichs in den internationalen Rankings zur Gleichstellung jedoch in einigen Bereichen überschaubar (z. B. Gender Pay Gap, Pension Gap oder Teilzeitquote von Frauen). Die Wirkungs­orientierung hat aber dazu beigetragen, dass die in den Wirkungs­informationen adressierten Bereiche transparenter sind und der Handlungs­bedarf damit klarer identifiziert werden kann.