Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 14.10.2022

Evaluierung der Wirkungsdimension Gleichstellung 2021

Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen (WFA) sind für Rechtsvorschriften des Bundes, für sonstige rechtssetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art und für sonstige Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung zu erstellen. Nach längstens fünf Jahren sind diese Vorhaben verwaltungsintern zu evaluieren. Die internen Evaluierungen der Ressorts werden von der ressortübergreifenden Wirkungscontrolling­stelle qualitätsgesichert, zu einem Bericht konsolidiert und jährlich bis spätestens 31. Mai dem Budgetausschuss des Nationalrates vorgelegt.

Die Ressorts schätzten von den 64 WFA-pflichtigen Vorhaben bei 45 die insgesamt erwarteten Wirkungen als überplanmäßig bzw. zur Gänze erreicht ein (70,3 %). 12 Vorhaben (18,8 %) wurden überwiegend erreicht. Bei 7 Vorhaben (10,9 %) war nach der internen Evaluierung der Ressorts eine teilweise Zielerreichung gegeben. Keines der Vorhaben wurde als nicht erreicht beurteilt.

Im Rahmen dieser Evaluierungen sind auch die Auswirkungen auf unterschiedliche Wirkungsdimensionen darzustellen. Dabei ist zunächst zu überprüfen, ob die Auswirkungen in den Wirkungsdimensionen als wesentlich erachtet werden und gegebenenfalls ist eine vertiefende Abschätzung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen sind jedenfalls wesentlich und müssen daher immer abgeschätzt werden.

Weitere gesetzlich vorgesehene Wirkungsdimensionen sind bei wesentlichen Auswirkungen jedenfalls abzuschätzen und nachfolgend intern zu evaluieren:

  • gesamtwirtschaftliche Auswirkungen,
  • umweltpolitische Auswirkungen,
  • konsumentenschutzpolitische Auswirkungen, 
  • Auswirkungen auf Unternehmen,
  • Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen,
  • Auswirkungen in sozialer Hinsicht,
  • Auswirkungen auf Kinder und Jugend,
  • Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Bei 38 von 64 Vorhaben wurden wesentliche Auswirkungen in anderen Wirkungsdimensionen als den immer abzuschätzenden finanziellen Auswirkungen festgestellt. Die Abschätzung der Wirkungsdimension Gleichstellung von Frauen und Männern erfolgte bei 14 Vorhaben.

Evaluierung Wirkungsdimension Gleichstellung 2021

Die Wirkungsdimension der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wurde im Finanzjahr 2021 bei 21,9 % der Vorhaben abgeschätzt und damit als wesentlich erachtet. Die zu betrachtenden Subdimensionen der Gleichstellung wurden im Jahr 2021 bei den evaluierten Vorhaben mit folgender Häufigkeit genannt:

  • Direkte Leistungen: 3
  • Öffentliche Einnahmen: 3
  • Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen: 2
  • Entscheidungsprozesse und -gremien: 2
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen: 7

Die Ausführungen zu den Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sind für die Evaluierungen zum Teil von den Auswirkungen der COVID‑19-Krise geprägt und beinhalten sehr unterschiedliche Schwerpunkte. Diese betreffen etwa die öffentlichen Einnahmen (z. B. Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonder­bedarfs aufgrund der COVID‑19-Krise, Senkung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge für Niedrigeinkommens­bezieher), die Entscheidungs­prozesse und -gremien (z. B. Abschluss Leistungsvereinbarung mit dem IST-Austria, Ausbildungs­pflicht­gesetz), Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen (z. B. Schulrechts­änderungs­gesetz) oder direkte Leistungen (z. B. Teilpension, Lehrplannovelle Kinderpädagogik).

In den meisten Evaluierungen wird von den Ressorts explizit auf eine positive Wirkung des Vorhabens auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen. Beim Vorhaben "Integrationsgesetz" (UG 10‑Bundeskanzleramt) wurde beispielsweise vermerkt, dass im Zeit­raum von 2017 bis 2021 eine Steigerung der weiblichen Teilnehmerinnen bei den Deutsch­kursen des "Startpaket Deutsch & Integration" bzw. bei Werte‑ und Orientierungskursen zu verzeichnen war und damit den Frauen eine aktive Teilhabe an der österreichischen Gesell­schaft ermöglicht wird. Das Vorhaben "Abschluss der Leistungsvereinbarung 2018-2020 mit dem IST-Austria" (UG 31‑Wissenschaft und Forschung) hatte laut Evaluierung einen positiven Einfluss auf die Gleichstellung. Dies betrifft nicht nur umfassende Personalentwicklungs- und Karriereförderpläne, sondern auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z. B. entspre­chende Kinderbetreuungsangebote).

Bei einigen Vorhaben wurde lediglich angegeben, dass der gesetzliche Anspruch unabhängig vom Geschlecht gegeben ist bzw. der Verteilung der Grundgesamtheit der Leistungsbe­zieher:innen entspricht. Das betrifft beispielsweise die erste Einmalzahlung an Arbeitslose 2020 zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID‑19-Krise (UG 20‑Arbeit). Hier wird ausgeführt, dass die Einmalzahlung rd. 195.000 Frauen und 210.000 Männer erreicht hat, was der geschlechts­spezifischen Verteilung der AIVG-Leistungsbezieher:innen entspricht. Nach Ansicht des Budgetdienstes aus solchen allgemeinen Ausführungen und Abschätz­ungen kein relevanter Mehrwert für die Gleichstellung gegeben.

Bei einigen Vorhaben fehlen detaillierte Erläuterungen, um die Wirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern genauer einschätzen zu können. In der UG 30-Bildung wird beim Vorhaben "Bündelung Schulrechts­änderungs­gesetz 2016" nur festgehalten, dass die Weiterentwicklung und die Anpassungen im Bereich der Bildungsanstalten für Elementar­pädagogik mit einer verbesserten Aufnahme von Burschen einhergegangen ist, diese laufend im Fokus gehalten werden, ohne dass das Ressort näher auf Details dazu eingeht.

Bei der gemeinnützigen Arbeitskräfte­überlassung in der UG 20‑Arbeit wurden bei den Projek­ten itworks (40,6 % Frauen), JobTransfair (53,5 % Frauen) und bei Trendwerk (47,2 % Frauen) frauenspezifische Unterstützungs­möglichkeiten zur Minderung der individuellen Problemstel­lungen am Arbeitsmarkt geboten (z. B. Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Frauen am Arbeitsmarkt, Unterstützung bei der Ausweitung von Kinder­betreuungs­zeiten). In diesem Fall wurde nicht angemerkt, ob es zu einer Steigerung des Frauenanteils bei den Projekten gekommen ist bzw. wie dieser Anteil einzuschätzen ist.

Die Abschätzung der Wirkungsdimension Gleichstellung ist bei vielen Vorhaben kaum aus­sagekräftig, bei einigen Vorhaben ist aus den Ergebnis­beschreibungen die Wirkung auf die Gleichstellungs­dimension bzw. der unmittelbare Zusammen­hang schwer ableitbar. Eine kon­kretere Beschreibung der Auswirkungen der Vorhaben auf die Wirkungs­dimension Gleichstel­lung von Frauen und Männern würde hier eine deutlich bessere Beurteilung der Vorhaben ermöglichen. Zudem sollten sich die Evaluierungen der Vorhaben auch mit negativen Auswirkungen für die Frauen auseinander­setzen, die bei einzelnen Vorhaben auch entstehen können.