Die Wirkungsdimension der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wurde im Finanzjahr 2021 bei 21,9 % der Vorhaben abgeschätzt und damit als wesentlich erachtet. Die zu betrachtenden Subdimensionen der Gleichstellung wurden im Jahr 2021 bei den evaluierten Vorhaben mit folgender Häufigkeit genannt:
- Direkte Leistungen: 3
- Öffentliche Einnahmen: 3
- Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen: 2
- Entscheidungsprozesse und -gremien: 2
- Sonstige wesentliche Auswirkungen: 7
Die Ausführungen zu den Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sind für die Evaluierungen zum Teil von den Auswirkungen der COVID‑19-Krise geprägt und beinhalten sehr unterschiedliche Schwerpunkte. Diese betreffen etwa die öffentlichen Einnahmen (z. B. Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID‑19-Krise, Senkung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge für Niedrigeinkommensbezieher), die Entscheidungsprozesse und -gremien (z. B. Abschluss Leistungsvereinbarung mit dem IST-Austria, Ausbildungspflichtgesetz), Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen (z. B. Schulrechtsänderungsgesetz) oder direkte Leistungen (z. B. Teilpension, Lehrplannovelle Kinderpädagogik).
In den meisten Evaluierungen wird von den Ressorts explizit auf eine positive Wirkung des Vorhabens auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen. Beim Vorhaben "Integrationsgesetz" (UG 10‑Bundeskanzleramt) wurde beispielsweise vermerkt, dass im Zeitraum von 2017 bis 2021 eine Steigerung der weiblichen Teilnehmerinnen bei den Deutschkursen des "Startpaket Deutsch & Integration" bzw. bei Werte‑ und Orientierungskursen zu verzeichnen war und damit den Frauen eine aktive Teilhabe an der österreichischen Gesellschaft ermöglicht wird. Das Vorhaben "Abschluss der Leistungsvereinbarung 2018-2020 mit dem IST-Austria" (UG 31‑Wissenschaft und Forschung) hatte laut Evaluierung einen positiven Einfluss auf die Gleichstellung. Dies betrifft nicht nur umfassende Personalentwicklungs- und Karriereförderpläne, sondern auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z. B. entsprechende Kinderbetreuungsangebote).
Bei einigen Vorhaben wurde lediglich angegeben, dass der gesetzliche Anspruch unabhängig vom Geschlecht gegeben ist bzw. der Verteilung der Grundgesamtheit der Leistungsbezieher:innen entspricht. Das betrifft beispielsweise die erste Einmalzahlung an Arbeitslose 2020 zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID‑19-Krise (UG 20‑Arbeit). Hier wird ausgeführt, dass die Einmalzahlung rd. 195.000 Frauen und 210.000 Männer erreicht hat, was der geschlechtsspezifischen Verteilung der AIVG-Leistungsbezieher:innen entspricht. Nach Ansicht des Budgetdienstes aus solchen allgemeinen Ausführungen und Abschätzungen kein relevanter Mehrwert für die Gleichstellung gegeben.
Bei einigen Vorhaben fehlen detaillierte Erläuterungen, um die Wirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern genauer einschätzen zu können. In der UG 30-Bildung wird beim Vorhaben "Bündelung Schulrechtsänderungsgesetz 2016" nur festgehalten, dass die Weiterentwicklung und die Anpassungen im Bereich der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik mit einer verbesserten Aufnahme von Burschen einhergegangen ist, diese laufend im Fokus gehalten werden, ohne dass das Ressort näher auf Details dazu eingeht.
Bei der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung in der UG 20‑Arbeit wurden bei den Projekten itworks (40,6 % Frauen), JobTransfair (53,5 % Frauen) und bei Trendwerk (47,2 % Frauen) frauenspezifische Unterstützungsmöglichkeiten zur Minderung der individuellen Problemstellungen am Arbeitsmarkt geboten (z. B. Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Frauen am Arbeitsmarkt, Unterstützung bei der Ausweitung von Kinderbetreuungszeiten). In diesem Fall wurde nicht angemerkt, ob es zu einer Steigerung des Frauenanteils bei den Projekten gekommen ist bzw. wie dieser Anteil einzuschätzen ist.
Die Abschätzung der Wirkungsdimension Gleichstellung ist bei vielen Vorhaben kaum aussagekräftig, bei einigen Vorhaben ist aus den Ergebnisbeschreibungen die Wirkung auf die Gleichstellungsdimension bzw. der unmittelbare Zusammenhang schwer ableitbar. Eine konkretere Beschreibung der Auswirkungen der Vorhaben auf die Wirkungsdimension Gleichstellung von Frauen und Männern würde hier eine deutlich bessere Beurteilung der Vorhaben ermöglichen. Zudem sollten sich die Evaluierungen der Vorhaben auch mit negativen Auswirkungen für die Frauen auseinandersetzen, die bei einzelnen Vorhaben auch entstehen können.