Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 05.09.2024

Evaluierung der Wirkungsdimension Gleichstellung 2023

Überblick

Wirkungsorientierte Folgen­abschätzungen (WFA) sind für Rechtsvorschriften des Bundes, sonstige rechts­setzende Maßnahmen grundsätzlicher Art und für sonstige Vorhaben von außer­ordentlicher finanzieller Bedeutung zu erstellen. Längstens nach fünf Jahren sind alle Vorhaben verwaltungs­intern zu evaluieren. Im Rahmen dieser Evaluierungen werden auch die Ergebnisse hinsichtlich der Wirkungs­dimension Gleichstellung dargestellt.

Kurzfassung

Die Wirkungsdimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wurde laut WFA-Bericht 2023 bei acht Vorhaben als wesentlich erachtet und abgeschätzt. Dabei wurden unterschiedliche Themen zur Gleichstellung angesprochen, wie beispiels­weise Frauen in Führungs­positionen, Reduktion von Problem­stellungen von Frauen am Arbeits­markt, Erhöhung der Erwerbs­tätigkeit von Frauen oder der Erhalt von Förderungen in eher männer­dominierten Forschungs­bereichen.

Die zu betrachtenden vorgegebenen Subdimensionen der WFA-Gleichstellungsverordnung wurden bei den im Jahr 2023 evaluierten Vorhaben mit folgender Häufigkeit genannt (Mehrfach­nennungen möglich):

  • Öffentliche Einnahmen: 2 Vorhaben
  • Unbezahlte Arbeit: 1 Vorhaben
  • Direkte Leistungen: 1 Vorhaben
  • Körperliche und seelische Gesundheit: 1 Vorhaben
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen: 5 Vorhaben

Die Subdimension öffentliche Einnahmen wurde mit zwei Vorhaben zweimal abgeschätzt. Hier sollen die Auswirkungen auf öffentliche Einnahmen, wie etwa Steuern, Abgaben und Gebühren, dargestellt werden.

Diese Subdimension wurde zunächst im Vorhaben Bündelung Jahres­steuer­gesetz 2018 mit Umsatzsteuer-Bildungs­leistungs­verordnung der UG 16‑Öffentliche Abgaben aufgegriffen und es wurde gezeigt, dass eine Reihe von Maßnahmen implementiert wurden, die laut Evaluierung auch die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern beeinflussen. In der ursprünglichen WFA dieses Gesetzes wurde zunächst noch festgehalten, dass die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen keine Auswirkungen auf das Gleichstellungs­ziel zur gleichmäßigeren Verteilung der Erwerbs­arbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern durch das Abgabensystem haben.

In der Evaluierung wurde jedoch ausgeführt, dass der Einfluss auf das Gleichstellungs­ziel differenziert zu betrachten wäre und dass die Einführung des Familien­bonus Plus die Frauen­erwerbs­tätigkeit eher positiv beeinflussen könne. Ein eher negativer Anreiz wurde durch die Abschaffung der Absetzbarkeit der Kinder­betreuungs­kosten sowie des Kinder­freibetrages gesetzt. Das Ressort argumentierte, dass das finanzielle Wirkungs­potenzial der Einführung des Familien­bonus Plus (rd. 1,75 Mrd. EUR) aber deutlich höher war und mit diesem ein Anreiz gesetzt wurde, die Erwerbs­tätigkeit von Frauen zu erhöhen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass nur etwa ein Drittel der Bezieher:innen Frauen sind und auf diese nur etwa ein Fünftel des Gesamt­volumens der durch den Familien­bonus Plus erzielten Steuer­entlastung entfällt. Bei diesem Vorhaben hätte eine bessere Abstimmung der Argumentationen in der ursprünglichen WFA und in der Evaluierung erfolgen sollen. Aktuell liegt Österreich laut Statistik Austria bei der Erwerbstätigen­quote der Frauen über dem EU-Durchschnitt (Ö: 70,0 %; EU-27: 64,9 %), bei der Teilzeit­quote der Frauen sogar deutlich darüber (Ö: 50,7 %; EU-27: 29,1 %). Die Teilzeit­quote hat sich in den letzten zehn Jahren zudem erhöht (Ö 2010: 43,8 %). Der Gender Pay Gap betrug für 2022 18,4 % und reduzierte sich damit gegenüber 2021 um 0,4 %-Punkte. Betreffend Armuts­gefährdung nach Erwerbs­tätigkeit liegen alleinlebende Pensionistinnen (28 %) im Jahr 2023 deutlich über der Risiko­quote von alleinlebenden Pensionisten (17 %).

Der Subdimension öffentliche Einnahmen wurde als zweites Vorhaben die Sanierungs­offensive 2020 — Zusagerahmen 2020 der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie zugeordnet. In diesem Vorhaben wurden die Auswirkungen auf die Gleichstellung in der Planung zwar abgeschätzt, es liegen laut Evaluierung jedoch keine aussage­kräftigen Informationen über die nun tatsächlichen Auswirkungen vor, weshalb dazu keine aussage­kräftige Evaluierung durch­geführt werden könne.

Eines der acht Vorhaben mit abgeschätzter Wirkungs­dimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wurde überplanmäßig und drei wurden zur Gänze erreicht (insgesamt: 50 % erreicht). Weiters wurde eines überwiegend und weitere drei Vorhaben nur teilweise erreicht. Damit ist der Erreichungs­grad dieser Vorhaben etwas schlechter als jener der gesamten Vorhaben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass für die Beurteilung der meisten dieser Vorhaben nicht nur die Dimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ausschlaggebend ist, sondern auch andere Dimensionen bzw. Faktoren in die Gesamtbeurteilung einfließen.

Die Abschätzung der Wirkungs­dimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern war in nur wenigen Fällen aussage­kräftig. Es wurde in einigen Fällen darauf verwiesen, dass für die Beurteilung der Auswirkungen der Vorhaben auf die Gleich­stellung von Frauen und Männern keine ausreichenden (Detail-)Daten, etwa aus Gründen der hohen Komplexität oder aus verwaltungs­ökonomischen Gründen, zur Verfügung stehen. Bei einigen Vorhaben wurde nur ausgeführt, dass eine positive Wirkung erzielt wurde, diese wurde jedoch nicht begründet bzw. mit Daten unter­mauert. Die Formulierung bei der Wirkungs­dimension in der ursprünglichen WFA wäre so zu wählen, dass auch eine Abschätzung gemacht werden kann bzw. wäre eine schlüssigere Argumentation zwischen ursprünglicher Abschätzung in der WFA und Abschätzung in der Evaluierung wünschenswert. Eine konkretere Beschreibung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern generell könnte die parlamentarische Diskussion deutlich bereichern.