Die Wirkungsdimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wurde laut WFA-Bericht 2023 bei acht Vorhaben als wesentlich erachtet und abgeschätzt. Dabei wurden unterschiedliche Themen zur Gleichstellung angesprochen, wie beispielsweise Frauen in Führungspositionen, Reduktion von Problemstellungen von Frauen am Arbeitsmarkt, Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen oder der Erhalt von Förderungen in eher männerdominierten Forschungsbereichen.
Die zu betrachtenden vorgegebenen Subdimensionen der WFA-Gleichstellungsverordnung wurden bei den im Jahr 2023 evaluierten Vorhaben mit folgender Häufigkeit genannt (Mehrfachnennungen möglich):
- Öffentliche Einnahmen: 2 Vorhaben
- Unbezahlte Arbeit: 1 Vorhaben
- Direkte Leistungen: 1 Vorhaben
- Körperliche und seelische Gesundheit: 1 Vorhaben
- Sonstige wesentliche Auswirkungen: 5 Vorhaben
Die Subdimension öffentliche Einnahmen wurde mit zwei Vorhaben zweimal abgeschätzt. Hier sollen die Auswirkungen auf öffentliche Einnahmen, wie etwa Steuern, Abgaben und Gebühren, dargestellt werden.
Diese Subdimension wurde zunächst im Vorhaben Bündelung Jahressteuergesetz 2018 mit Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung der UG 16‑Öffentliche Abgaben aufgegriffen und es wurde gezeigt, dass eine Reihe von Maßnahmen implementiert wurden, die laut Evaluierung auch die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern beeinflussen. In der ursprünglichen WFA dieses Gesetzes wurde zunächst noch festgehalten, dass die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen keine Auswirkungen auf das Gleichstellungsziel zur gleichmäßigeren Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern durch das Abgabensystem haben.
In der Evaluierung wurde jedoch ausgeführt, dass der Einfluss auf das Gleichstellungsziel differenziert zu betrachten wäre und dass die Einführung des Familienbonus Plus die Frauenerwerbstätigkeit eher positiv beeinflussen könne. Ein eher negativer Anreiz wurde durch die Abschaffung der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sowie des Kinderfreibetrages gesetzt. Das Ressort argumentierte, dass das finanzielle Wirkungspotenzial der Einführung des Familienbonus Plus (rd. 1,75 Mrd. EUR) aber deutlich höher war und mit diesem ein Anreiz gesetzt wurde, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass nur etwa ein Drittel der Bezieher:innen Frauen sind und auf diese nur etwa ein Fünftel des Gesamtvolumens der durch den Familienbonus Plus erzielten Steuerentlastung entfällt. Bei diesem Vorhaben hätte eine bessere Abstimmung der Argumentationen in der ursprünglichen WFA und in der Evaluierung erfolgen sollen. Aktuell liegt Österreich laut Statistik Austria bei der Erwerbstätigenquote der Frauen über dem EU-Durchschnitt (Ö: 70,0 %; EU-27: 64,9 %), bei der Teilzeitquote der Frauen sogar deutlich darüber (Ö: 50,7 %; EU-27: 29,1 %). Die Teilzeitquote hat sich in den letzten zehn Jahren zudem erhöht (Ö 2010: 43,8 %). Der Gender Pay Gap betrug für 2022 18,4 % und reduzierte sich damit gegenüber 2021 um 0,4 %-Punkte. Betreffend Armutsgefährdung nach Erwerbstätigkeit liegen alleinlebende Pensionistinnen (28 %) im Jahr 2023 deutlich über der Risikoquote von alleinlebenden Pensionisten (17 %).
Der Subdimension öffentliche Einnahmen wurde als zweites Vorhaben die Sanierungsoffensive 2020 — Zusagerahmen 2020 der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie zugeordnet. In diesem Vorhaben wurden die Auswirkungen auf die Gleichstellung in der Planung zwar abgeschätzt, es liegen laut Evaluierung jedoch keine aussagekräftigen Informationen über die nun tatsächlichen Auswirkungen vor, weshalb dazu keine aussagekräftige Evaluierung durchgeführt werden könne.
Eines der acht Vorhaben mit abgeschätzter Wirkungsdimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wurde überplanmäßig und drei wurden zur Gänze erreicht (insgesamt: 50 % erreicht). Weiters wurde eines überwiegend und weitere drei Vorhaben nur teilweise erreicht. Damit ist der Erreichungsgrad dieser Vorhaben etwas schlechter als jener der gesamten Vorhaben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass für die Beurteilung der meisten dieser Vorhaben nicht nur die Dimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ausschlaggebend ist, sondern auch andere Dimensionen bzw. Faktoren in die Gesamtbeurteilung einfließen.
Die Abschätzung der Wirkungsdimension tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern war in nur wenigen Fällen aussagekräftig. Es wurde in einigen Fällen darauf verwiesen, dass für die Beurteilung der Auswirkungen der Vorhaben auf die Gleichstellung von Frauen und Männern keine ausreichenden (Detail-)Daten, etwa aus Gründen der hohen Komplexität oder aus verwaltungsökonomischen Gründen, zur Verfügung stehen. Bei einigen Vorhaben wurde nur ausgeführt, dass eine positive Wirkung erzielt wurde, diese wurde jedoch nicht begründet bzw. mit Daten untermauert. Die Formulierung bei der Wirkungsdimension in der ursprünglichen WFA wäre so zu wählen, dass auch eine Abschätzung gemacht werden kann bzw. wäre eine schlüssigere Argumentation zwischen ursprünglicher Abschätzung in der WFA und Abschätzung in der Evaluierung wünschenswert. Eine konkretere Beschreibung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern generell könnte die parlamentarische Diskussion deutlich bereichern.