Die Budgetmittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) werden für die Jahre 2025 und 2026 zu einem großen Teil für den Themenkomplex Gewaltschutz veranschlagt. Diese Mittel betrugen im vorläufigen Erfolg 2024 insgesamt 33,6 Mio. EUR und werden im Bundesvoranschlag (BVA) 2025 in gleicher Höhe fortgeführt. Im BVA 2026 erhöhen sie sich auf 34,1 Mio. EUR.
Für 2025 machen die Gewaltschutzzentren einen Großteil der Mittelverwendung im betrieblichen Sachaufwand iHv 12,2 Mio. EUR (2026: 12,2 Mio. EUR) aus. Die Zuschüsse für private Institutionen im Transferaufwand (2025 und 2026 jeweils 15,6 Mio. EUR) betreffen insbesondere die Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die Gewaltambulanzen. Des Weiteren werden im Transferaufwand für die Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder für die Jahre 2025 und 2026 je 3 Mio. EUR veranschlagt. Weitere Auszahlungen in anderen Ressorts, wie etwa dem Bundesministerium für Inneres (BMI), dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), dienen insbesondere den Maßnahmen zum Schutz von Frauen sowie Kindern bzw. Minderjährigen und Älteren gegen Gewalt. Im BMI sind 2025 insgesamt 29,7 Mio. EUR (2026: 30,7 Mio. EUR) und im BMJ 9,1 Mio. EUR (2026: 9,6 Mio. EUR) spezifisch für den Gewaltschutz vorgesehen.
In den BVA ist im Rahmen der Angaben zur Wirkungsorientierung der Aspekt der Gleichstellung umfassend aufzunehmen und in jeder Untergliederung zu berücksichtigen. Insgesamt wurden für 2025 und 2026 34 Gleichstellungsziele angegeben, die primär auf die entsprechenden Politikbereiche ausgerichtet sind. Für die Gleichstellungsziele wurden in den vorliegenden BVA 2025 und 2026 einige Änderungen vorgenommen, die vor allem die neue Ausrichtung der Regierung aus dem Regierungsprogramm, Änderungen gemäß Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG-Novelle) 2025 und weitere qualitative Weiterentwicklungen in den Angaben zur Wirkungsorientierung betreffen. Der Budgetdienst hat die entsprechenden Angaben zur Wirkungsorientierung anhand von Clustern in einer Gleichstellungsziel-Landkarte zusammengestellt.
Mit den Budgetunterlagen können die Budgetmittel und die Angaben aus der Wirkungsorientierung für die Gleichstellung nicht gesamthaft betrachtet werden. Die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) hat einen aktuellen Ergebnisbericht über Budgetausgaben des Bundes zur Stärkung von Frauen und Gleichstellung für das Berichtsjahr 2023 veröffentlicht. Insgesamt wurden laut Bericht knapp 750 Mio. EUR von den Ressorts für Maßnahmen für diesen Themenbereich eingemeldet. Im Jahr 2023 entfielen 90 % auf frauen- und gleichstellungsfördernde und 10 % auf gewaltspezifische Maßnahmen. Für Frauen- und gleichstellungsfördernde Maßnahmen wurden 678 Mio. EUR geleistet, wobei der größte Betrag iHv 637 Mio. EUR auf die vom ehemaligen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gemeldeten Leistungen des Arbeitsmarktservices (AMS) entfiel. Diese beziehen sich auf die aktive Arbeitsmarktpolitik, bei der Frauen in Relation zu ihrem Anteil am Bestand der Arbeitslosen überproportional gefördert werden. Der Restbetrag iHv 42 Mio. EUR entfällt auf unterschiedliche Themenbereiche.
Grundsätzlich könnte ein international als Best Practice angesehenes jährliches Gender Budget Statement, ausgehend von einer umfassenden Analyse des Gender Gaps, die strategischen Zielsetzungen und Einzelmaßnahmen (aus der Wirkungsorientierung) zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie systematisch erfassen. Ein solches Statement umfasst in der Regel auch quantitative Analysen, welche Ressourcen für Gleichstellung aufgewendet werden bzw. wie sich die Ressourcen von gleichstellungsrelevanten Budgetbereichen auf Frauen und Männer verteilen.