Mit dem Beginn des Krieges im Iran am 28. Februar 2026 setzte erneut ein starker Anstieg der Energie- und Treibstoffpreise ein. Die Preise (inkl. Steuern) lagen Anfang 2026 bei Diesel und Benzin im Bereich von 1,5 EUR/l. Seit Beginn des Irankrieges stieg der Preis von Diesel gemäß Oil Bulletin der EK bis 16. März um 41 Cent/l und jener von Benzin um 23 Cent/l. Auf Basis der täglich verfügbaren Daten der E-Control kam es seitdem zu einem weiteren Anstieg der Preise um 10 Cent/l bei Diesel und 4 Cent/l bei Benzin.
Die Bundesregierung hat zur Dämpfung des Preisanstiegs in Österreich erste Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit dem Ministerratsvortrag 44/12 vom 11. März 2026 wurde eine Beteiligung an der international akkordierten Freigabe der staatlichen Ölreserven und eine Anpassung der Spritpreis-Verordnung beschlossen, die nur mehr dreimal wöchentlich Preissteigerungen bei Tankstellen erlaubt.
Weitere Maßnahmen, für die erst gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen, sieht der Ministerratsvortrag 45/9 vom 18. März 2026 vor. Diese betreffen eine befristete Senkung der Mineralölsteuer und eine Begrenzung der Margen im Treibstoffbereich entlang der Wertschöpfungskette. In der Sondersitzung des Nationalrats am 23. März 2026 wurden in diesem Zusammenhang zwei Initiativanträge zu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022 und zu einer Änderung des Preisgesetzes 1992 eingebracht. Unter Berücksichtigung von Abänderungsanträgen wurden sie am 25. März 2026 vom Nationalrat beschlossen:
- Der Initiativantrag 764/A sieht die Schaffung einer bis Jahresende befristeten Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur Begrenzung der Margen bei Diesel und Benzin vor. Diese soll zur Anwendung kommen, wenn die Nettopreise bei Diesel und Benzin in einem ungewöhnlichen Ausmaß angestiegen sind und zu volkswirtschaftlichen Verwerfungen bzw. einer Krise geführt haben. Bei der Begrenzung der Margen soll auf die Versorgungssicherheit und den Wirtschaftsstandort Rücksicht genommen werden. Im Fall der Gefährdung der Versorgungssicherheit muss die Verordnung umgehend aufgehoben werden. Die Margen sollen jeweils für maximal ein Monat begrenzt werden können und laufend evaluiert werden.
- Mit dem Initiativantrag 763/A soll eine bis Jahresende befristete Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen zur Senkung der Mineralölsteuersätze beschlossen werden. Das Ausmaß der Senkung soll auf Grundlage der Mehreinahmen an Umsatzsteuer infolge der Preissteigerungen bei den Treibstoffpreisen ermittelt werden. Anfänglich soll die Mineralölsteuer für Diesel und Benzin um 5 Cent pro Liter gesenkt werden. Details zur Berechnung der auszugleichenden Mehreinnahmen werden erst in den Verordnungen und den zugehörigeren Erläuterungen enthalten sein.
Ziel der beiden Gesetzesanträge ist eine direkte Reduktion der Treibstoffpreise und damit der Inflationsrate. Bei einer Reduktion der Treibstoffpreise um 10 Cent pro Liter würde die Inflationsrate um etwa 0,2 %-Punkte geringer ausfallen.
Die Maßnahmen sind weitgehend budgetneutral geplant. Bei der Senkung der Mineralölsteuer hängen etwaige finanzielle Auswirkungen davon ab, inwieweit der Effekt auf den Vorsteuerabzug bei der Festsetzung der Steuersenkung berücksichtigt wird. Der Eingriff in die Margen im Treibstoffbereich ist mit keinen direkten budgetären Auswirkungen verbunden, allenfalls ergeben sich Effekte auf die Höhe der Gewinnsteuern der betroffenen Unternehmen bzw. im Fall der OMV auf die Höhe der an den Bund abzuführenden Dividende.