Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 25.03.2026

Maßnahmen zur Dämpfung der Treibstoffpreise

Überblick

Seit dem Beginn des Kriegs im Iran sind die Preise für Diesel und Benzin stark angestiegen. Der Nationalrat hat eine gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zur Dämpfung der Treibstoff­preise geschaffen. Mit einer Änderung des Preis­gesetzes wurde eine Verordnungs­ermächtigung für die Bundes­regierung zur Begrenzung der Margen bei Diesel und Benzin beschlossen. Durch eine Änderung des Mineralöl­steuer­gesetzes wurde dem Bundes­minister für Finanzen eine Verordnungs­ermächtigung zur Senkung der Mineralöl­steuer­sätze erteilt. Die jeweiligen Verordnungen liegen noch nicht vor. Bei einer Reduktion der Treibstoff­preise um 10 Cent pro Liter würde die Inflations­rate um etwa 0,2 %-Punkte geringer ausfallen. Die Maßnahmen sind weitgehend budget­neutral geplant.

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Kurzfassung

Mit dem Beginn des Krieges im Iran am 28. Februar 2026 setzte erneut ein starker Anstieg der Energie- und Treibstoff­preise ein. Die Preise (inkl. Steuern) lagen Anfang 2026 bei Diesel und Benzin im Bereich von 1,5 EUR/l. Seit Beginn des Iran­krieges stieg der Preis von Diesel gemäß Oil Bulletin der EK bis 16. März um 41 Cent/l und jener von Benzin um 23 Cent/l. Auf Basis der täglich verfügbaren Daten der E-Control kam es seitdem zu einem weiteren Anstieg der Preise um 10 Cent/l bei Diesel und 4 Cent/l bei Benzin.

Die Bundesregierung hat zur Dämpfung des Preisanstiegs in Österreich erste Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit dem Ministerratsvortrag 44/12 vom 11. März 2026 wurde eine Beteiligung an der international akkordierten Freigabe der staatlichen Öl­reserven und eine Anpassung der Spritpreis-Verordnung beschlossen, die nur mehr dreimal wöchentlich Preis­steigerungen bei Tank­stellen erlaubt.

Weitere Maßnahmen, für die erst gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen, sieht der Ministerratsvortrag 45/9 vom 18. März 2026 vor. Diese betreffen eine befristete Senkung der Mineral­ölsteuer und eine Begrenzung der Margen im Treib­stoffbereich entlang der Wert­schöpfungs­kette. In der Sonder­sitzung des Nationalrats am 23. März 2026 wurden in diesem Zusammenhang zwei Initiativ­anträge zu einer Änderung des Mineral­öl­steuer­gesetzes 2022 und zu einer Änderung des Preis­gesetzes 1992 eingebracht. Unter Berücksichtigung von Abänderungs­anträgen wurden sie am 25. März 2026 vom Nationalrat beschlossen:

  • Der Initiativantrag 764/A sieht die Schaffung einer bis Jahres­ende befristeten Verordnungs­ermächtigung für die Bundes­regierung zur Begrenzung der Margen bei Diesel und Benzin vor. Diese soll zur Anwendung kommen, wenn die Netto­preise bei Diesel und Benzin in einem ungewöhnlichen Ausmaß angestiegen sind und zu volks­wirtschaftlichen Verwerfungen bzw. einer Krise geführt haben. Bei der Begrenzung der Margen soll auf die Versorgungs­sicherheit und den Wirtschafts­standort Rücksicht genommen werden. Im Fall der Gefährdung der Versorgungs­sicherheit muss die Verordnung umgehend aufgehoben werden. Die Margen sollen jeweils für maximal ein Monat begrenzt werden können und laufend evaluiert werden.
  • Mit dem Initiativantrag 763/A soll eine bis Jahresende befristete Verordnungs­ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen zur Senkung der Mineralöl­steuersätze beschlossen werden. Das Ausmaß der Senkung soll auf Grundlage der Mehr­einahmen an Umsatz­steuer infolge der Preis­steigerungen bei den Treibstoff­preisen ermittelt werden. Anfänglich soll die Mineral­öl­steuer für Diesel und Benzin um 5 Cent pro Liter gesenkt werden. Details zur Berechnung der auszu­gleichenden Mehr­einnahmen werden erst in den Verordnungen und den zugehörigeren Erläuterungen enthalten sein.

Ziel der beiden Gesetzes­anträge ist eine direkte Reduktion der Treibstoff­preise und damit der Inflations­rate. Bei einer Reduktion der Treibstoff­preise um 10 Cent pro Liter würde die Inflationsrate um etwa 0,2 %-Punkte geringer ausfallen.

Die Maßnahmen sind weitgehend budget­neutral geplant. Bei der Senkung der Mineralöl­steuer hängen etwaige finanzielle Aus­wirkungen davon ab, inwieweit der Effekt auf den Vorsteuer­abzug bei der Fest­setzung der Steuer­senkung berücksichtigt wird. Der Eingriff in die Margen im Treibstoff­bereich ist mit keinen direkten budgetären Auswirkungen verbunden, allenfalls ergeben sich Effekte auf die Höhe der Gewinn­steuern der betroffenen Unternehmen bzw. im Fall der OMV auf die Höhe der an den Bund abzu­führenden Dividende.