Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 07.05.2026

Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel

Überblick

Der Umsatz­steuer­satz auf ausgewählte Nahrungs­mittel soll ab 1. Juli 2026 auf 4,9 % gesenkt werden. Dadurch kommt es zu Minder­einzahlungen von etwa 400 Mio. EUR pro Jahr. Zu den ange­kündigten Maß­nahmen zur Gegen­finanzierung lagen zum Zeit­punkt der Erstellung dieser Analyse noch keine Details vor, sodass diese nicht berück­sichtigt wurden. Bei einer vollen Weiter­gabe der Umsatz­steuer­senkung sinkt die Inflations­rate um etwa 0,15 %‑Punkte. Die Maß­nahme wirkt pro­gressiv, weil Haus­halte mit geringem Ein­kommen einen höheren Anteil ihres Ein­kommens für Nahrungs­mittel aufwenden. Aller­dings geben Haus­halte in den oberen Einkommens­dezilen ins­gesamt mehr für Nahrungs­mittel aus, weshalb der Anteil am gesamten Entlastungs­volumen mit dem Ein­kommen von 8,6 % im ersten Dezil auf 11,8 % im zehnten Dezil ansteigt.

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BD - Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel / PDF, 917 KB

Kurzfassung

Mit der Regierungs­vorlage zu einer Änderung des Umsatz­steuer­gesetzes (474 d.B.) soll ein weiterer Umsatz­steuer­satz von 4,9 % auf aus­gewählte Nahrungs­mittel ein­geführt werden. Derzeit werden die betroffenen Nahrungs­mittel mit 10 % besteuert. Die Änderung soll per 1. Juli 2026 in Kraft treten und ist un­befristet. Davon um­fasst sind verschiedene Nahrungs­mittel des täglichen Bedarfs, wie etwa Milch, Eier, Brot, Gemüse und bestimmte Obst­sorten. Auf diese entfallen etwa 3 % der Konsum­ausgaben der Haus­halte. Die Maß­nahme soll durch die Ein­führung einer Abgabe auf Pakete im Versand­handel und durch Betrugs­bekämpfungs­maßnahmen gegen­finanziert werden, nähere Details dazu waren zum Zeit­punkt der Erstellung dieser Analyse noch nicht bekannt. Die vor­liegende Analyse beschränkt sich daher auf die Senkung des Umsatz­steuer­satzes.

Finanzielle Auswirkungen

Die Minder­einzahlungen der Steuer­senkung betragen laut Wirkungs­orientierter Folgen­abschätzung (WFA) 400 Mio. EUR pro Jahr. Auf­grund geringerer Ertrags­anteile tragen einen Teil des Einnahmen­entfalls die Länder (87 Mio. EUR pro Jahr) und Gemeinden (46 Mio. EUR pro Jahr). Eigene Berechnungen des Budget­dienstes ergaben ein etwas geringeres Gesamt­volumen, derartige Ab­schätzungen sind aller­dings mit einer gewissen Un­sicherheit behaftet. Indirekte fiskalische Effekte aufgrund der makro­ökonomischen bzw. inflations­senkenden Wirkungen dämpfen die fiskalische Wirkung der Maß­nahme. Diese blieben dabei jeweils un­berück­sichtigt.

Inflationswirkung und Weitergabe der Steuersenkung

Bei einer vollen Weiter­gabe der Umsatz­steuer­senkung sinkt die Inflations­rate um etwa 0,15 %‑Punkte. Dieser inflations­dämpfende Effekt hält bis Juni 2027 an. Ab Juli 2027 ergibt sich kein weiterer Effekt auf die Inflations­rate, da dann die Preise mit einem Zeit­raum verglichen werden, in dem der Steuer­satz bereits gesenkt war. Die ange­kündigte Paket­abgabe zur Gegen­finanzierung würde den inflations­dämpfenden Effekt zum Teil wieder auf­heben.

Das Aus­maß der Inflations- und Entlastungs­wirkung für die Haus­halte hängt stark von der tat­sächlichen Weiter­gabe der Steuer­senkung ab. Da die Nach­frage­seite bei Gütern des täglichen Bedarfs weniger stark auf Preis­änderungen reagiert als die Angebots­seite, ist davon auszu­gehen, dass die Steuer­senkung größten­teils weiter­gegeben wird. Empirische Studien zur Umsatz­steuer­senkung in Deutsch­land im Jahr 2020 sowie zum Tank­rabatt 2022 bestätigen diese Ein­schätzung. Andere empirische Studien zur Weiter­gabe von Steuer­änderungen deuten hin­gegen darauf hin, dass Steuer­erhöhungen stärker an die Kon­sumentinnen und Kon­sumenten weiter­gegeben werden als Steuer­senkungen.

Verteilungswirkungen auf Haushaltsebene

Der Budget­dienst hat unter der An­nahme einer voll­ständigen Weiter­gabe der Steuer­senkung ihre Verteilungs­wirkungen auf Haus­halts­ebene ana­lysiert:

  • Der Anteil der Konsum­ausgaben für die von der Steuer­senkung betroffenen Nahrungs­mittel sinkt mit dem Ein­kommen von durch­schnittlich 4,6 % im ersten Einkommens­dezil auf durch­schnittlich 2,6 % im zehnten Einkommens­dezil.
  • Weil die Konsum­ausgaben in den unteren Einkommens­bereichen einen höheren Anteil am Ein­kommen haben, wirkt die Ent­lastung pro­gressiv. Der Anteil der Ent­lastung am ver­füg­baren Ein­kommen sinkt von durch­schnittlich 0,32 % im ersten Dezil auf 0,07 % im zehnten Dezil.
  • Aller­dings geben Haus­halte in den oberen Einkommens­dezilen trotz dieser geringeren Anteile ins­gesamt mehr für Nahrungs­mittel aus. Daher steigt der Anteil am gesamten Entlastungs­volumen mit dem Ein­kommen von 8,6 % im ersten Dezil auf 11,8 % im zehnten Dezil an.
  • Dieses Ergebnis zeigt sich auch in der durch­schnittlichen Ent­lastung pro Haus­halt, die von durch­schnittlich 57 EUR jährlich pro Haus­halt im ersten Dezil auf 87 EUR im zehnten Dezil ansteigt.
  • Die Entlastung pro Haus­halt steigt in Ab­hängigkeit von der Haus­halts­größe. Die durch­schnittliche jährliche Ent­lastung in Ein­personen­haus­halten beträgt etwa 45 EUR, in Haus­halten mit zu­mindest fünf Personen steigt sie auf 119 EUR an.

Entwicklung der Nahrungsmittelpreise seit Anfang 2020

Die Nahrungs­mittel­preise haben seit Anfang 2020 mit einem Anstieg von ins­gesamt 34 % etwas stärker zu­genommen als die Verbraucher­preise im All­gemeinen (+32 %). Die Preis­steigerungen waren bei Nahrungs­mitteln 2020 zunächst etwas höher als bei anderen Konsum­gütern. Vor allem in den Jahren 2022 und 2023 war die Inflation bei Nahrungs­mitteln noch höher als die all­gemeine Inflation und betrug bis zu 17 % im Vor­jahres­vergleich. Seit 2024 war die Inflation bei Nahrungs­mitteln hin­gegen unter­durch­schnittlich. Im März 2026 waren die Preise der von der Umsatzs­teuer­senkung um­fassten Nahrungs­mittel um 0,6 % niedriger als im März 2025.