Überblick
Der Umsatzsteuersatz auf ausgewählte Nahrungsmittel soll ab 1. Juli 2026 auf 4,9 % gesenkt werden. Dadurch kommt es zu Mindereinzahlungen von etwa 400 Mio. EUR pro Jahr. Zu den angekündigten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Analyse noch keine Details vor, sodass diese nicht berücksichtigt wurden. Bei einer vollen Weitergabe der Umsatzsteuersenkung sinkt die Inflationsrate um etwa 0,15 %‑Punkte. Die Maßnahme wirkt progressiv, weil Haushalte mit geringem Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Nahrungsmittel aufwenden. Allerdings geben Haushalte in den oberen Einkommensdezilen insgesamt mehr für Nahrungsmittel aus, weshalb der Anteil am gesamten Entlastungsvolumen mit dem Einkommen von 8,6 % im ersten Dezil auf 11,8 % im zehnten Dezil ansteigt.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel / PDF, 917 KB