Im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Krise wurden im Nationalrat bereits zahlreiche Gesetzesbeschlüsse mit entsprechenden budgetären Auswirkungen gefasst. Dazu zählen insbesondere die 22 COVID‑19‑Gesetze, die als Initiativanträge eingebracht wurden und daher keine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) mit entsprechenden Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen enthielten. Neben diesen COVID‑19-Gesetzen gibt es eine Reihe weiterer Gesetzesbeschlüsse sowie zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, die zur Begrenzung der negativen Folgen der COVID‑19-Pandemie beschlossen bzw. erlassen wurden. Nach den ersten akuten Handlungsnotwendigkeiten im Frühjahr wurden die Gesetzesentwürfe dann verstärkt als Regierungsvorlagen eingebracht.
In dieser Anfragebeantwortung werden alle relevanten Maßnahmen, bei denen Mehrausgaben erwartet werden, zusammengefasst und mit den jeweiligen Gesetzesgrundlagen und der Art der Bedeckung (insbesondere aus Krisenbewältigungsfonds, variable Gebarung) im Überblick dargestellt. Zum Stand 30. September 2020 wurden die budgetären Rahmen, die geleisteten Auszahlungen/Zahlungserleichterungen sowie die für 2021 budgetierten Werte in mehreren Übersichtstabellen aufgeschlüsselt nach Rubriken, Untergliederungen, Global- und Detailbudgets sowohl für ausgabenseitige als auch für einnahmenseitige Maßnahmen zusammengefasst.
Der budgetäre Rahmen bzw. die Planwerte für die ausgewiesenen ausgabenseitigen Maßnahmen belaufen sich im Zeitraum 2020 bis 2024 auf insgesamt knapp 39 Mrd. EUR, der überwiegende Teil betrifft die Jahre 2020 und 2021. Bei diesem Betrag handelt es sich jedoch um eine Obergrenze, die aus derzeitiger Sicht bei einzelnen Positionen (Kurzarbeit, Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss) vor allem 2020 deutlich unterschritten werden wird. Es sind allerdings auch laufend neue Maßnahmen oder die Erhöhung bestehender Rahmen (z. B. bei der Investitionsprämie) in Diskussion. Da aktuell die Ansteckungszahlen stark steigen, könnte der Bedarf bei einzelnen Maßnahmen auch deutlich höher ausfallen als zuletzt erwartet wurde.
Aus dem Krisenbewältigungsfonds wurden den Ressorts bis Ende September 10,3 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, wobei von den Ressorts erst 2,7 Mrd. EUR ausbezahlt wurden. Das bedeutet, dass für die restlichen 3 Monate des Jahres 2020 ein nicht ausgenutzter Rahmen vorliegt. Das BMF hätte somit am Jahresende einen gewissen Spielraum Vorauszahlungen an abwickelnde Stellen zu leisten, der jedoch insofern begrenzt ist, als für 2021 die Mittel zur Krisenbewältigung im BVA‑E budgetiert werden. Die größten noch nicht ausgenutzten Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds betreffen die COFAG-Mittel (insbesondere für den Fixkostenzuschuss) mit 5,7 Mrd. EUR, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) mit 0,4 Mrd. EUR und den NPO-Unterstützungsfonds mit 0,5 Mrd. EUR.
Eine besondere Herausforderung für die haushaltsrechtliche Umsetzung und die Transparenz liegt darin, dass zahlreiche COVID‑19-Maßnahmen, wie insbesondere die Kurzarbeit, die Haftungen, der Härtefallfonds oder der NPO-Unterstützungsfonds, nicht in den jeweiligen Ministerien und deren unmittelbar nachgeordneten Dienststellen verwaltet werden, sondern von ausgegliederten Unternehmen wie der aws, der ÖHT, dem AMS und der AMA oder von Interessenvertretungen wie der Wirtschaftskammer operativ abgewickelt werden. So erhalten die jeweiligen abwickelnden Stellen in der Regel einen Vorschuss bzw. eine Vorauszahlung, die erst in weiterer Folge an die direkt Betroffenen überwiesen wird, worüber das BMF bisher nicht systematisch berichtete. Werden wesentliche Summen als Vorauszahlungen bereitgestellt, kommt dem Monitoring durch den Nationalrat eine wichtige Rolle zu.
Die einnahmenseitigen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19‑Krise setzen sich im Wesentlichen aus Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unternehmensliquidität, aus Konjunkturstärkungsmaßnahmen, aus Maßnahmen zur Entlastung von besonders betroffenen Branchen sowie aus sonstigen kleineren steuerlichen Anpassungen im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Krise zusammen.