Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 13.11.2023

UG 41-Mobilität Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 41‑Mobilität vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 41-Mobilität Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 41‑Mobilität im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,92 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 0,42 Mrd. EUR (+7,7 %). Die Aufwendungen im Ergebnis­haushalt weisen aufgrund der Unterschiede bei den Zuschüssen an die ÖBB‑Infrastruktur AG eine deutlich andere Entwicklung auf und sind um 5,54 Mrd. EUR höher als die Auszahlungen. Einzahlungen sind im BVA‑E 2024 mit 1,02 Mrd. EUR um 0,28 Mrd. EUR bzw. 21,6 % niedriger als im BVA 2023 budgetiert.

Der Anstieg der Auszahlungen betrifft vor allem das Klimaticket (+290 Mio. EUR), Verkehrsdiensteverträge (VDV; +79 Mio. EUR), Transfers an den Klima- und Energie­fonds (KLI.EN; +67 Mio. EUR), weitere Auszahlungen für Aktive Mobilität und E‑Mobilität (+67 Mio. EUR) sowie die Zuschuss­verträge mit der ÖBB‑Infrastruktur AG (+52 Mio. EUR). Zu Minder­auszahlungen iHv 100 Mio. EUR kommt es wegen des Entfalls des Energie­kosten­ausgleichs im Schienen­verkehr. Rück­gänge bei den Einzahlungen betreffen die Mittel­rück­führungen aus der ÖBB‑Infrastruktur AG (‑552 Mio. EUR), während die Erlöse beim Klima­ticket Österreich (+112 Mio. EUR) und die Einzahlungen aus der Anlastung externer Kosten im Straßen­verkehr (+105 Mio. EUR) ansteigen.

Im BFRG‑E 2024-2027 steigen die Auszahlungen sukzessive an und sind im Jahr 2027 um 50 % höher als im Erfolg 2022. Sie wachsen damit deutlich schneller als das nominelle BIP (+28 %) bzw. die Verbraucher­preise (+21 %) in diesem Zeit­raum. Auch im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 sind die Auszahlungs­ober­grenzen in den Jahren 2024 bis 2026 um jeweils zwischen 6,2 % und 11,0 % bzw. zwischen rd. 336 Mio. EUR und rd. 670 Mio. EUR höher.

Die Aufwendungen des Ergebnis­haushalts der UG 41‑Mobilität liegen im BVA‑E 2024 mit 11,46 Mrd. EUR außer­gewöhnlich deutlich über den Auszahlungen im Finanzierungs­haushalt (5,92 Mrd. EUR). Der Unterschied iHv 5,54 Mrd. EUR ist primär auf Unterschiede bei der Verrechnung der Zuschüsse an die ÖBB‑Infrastruktur AG zurück­zuführen. Im Ergebnis­haushalt ist dabei die Höhe der Verbindlichkeiten des Bundes gegenüber der ÖBB‑Infrastruktur AG aus bereits getätigten Investitionen relevant. In der Regel kommt es jährlich zu einem deutlichen Zuwachs dieser Verbindlich­keiten und damit zu höheren Aufwendungen als Auszahlungen. Denn die (zukünftigen) Annuitäten­zuschüsse für beispiels­weise im Jahr 2024 getätigte Investitionen sind höher als die im Jahr 2024 bezahlten Zuschüsse für vergangene Investitionen. Ein Sonder­effekt entsteht im Jahr 2024, weil für den BVA‑E 2024 angenommen wurde, dass die Zuschuss­verträge 2023-2028 mit höheren Zins­annahmen nicht mehr im Jahr 2023 abgeschlossen werden und die Verbindlich­keiten zum 31. Dezember 2023 noch auf Basis der alten Zuschuss­verträge mit geringeren Zins­annahmen bewertet werden. Dann würde es im Ergebnis­haushalt im Jahr 2024 nach dem Abschluss neuer Zuschuss­verträge zu einem Nachhol­effekt mit besonders hohen Aufwendungen durch den Verbindlichkeiten­zuwachs kommen.

In der UG 41‑Mobilität wird das gesamte Personal des BMK verrechnet. Für das Jahr 2024 ist im Personal­plan ein Anstieg auf 1.303 Plan­stellen vorgesehen, wobei die zusätzlichen 34 Plan­stellen die Zentral­stelle betreffen. Der VBÄ‑Istwert zum 1. Juni 2023 beträgt 1.082 und für Ende 2024 ist ein VBÄ-Zielwert von 1.248 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2024 einem Anteil von 95,8 % der Plan­stellen im Personal­plan.

In den Angaben zur Wirkungs­orientierung sind die vier Wirkungs­ziele und die angeführten Maßnahmen nach der Über­arbeitung im Vorjahr unverändert geblieben. Die beiden gegenüber dem Jahr 2022 gleich­gebliebenen Wirkungs­ziele wurden im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 als zur Gänze (Women in Transport) bzw. als überwiegend (Verbesserung der Verkehrs­sicherheit) erreicht beurteilt. Bei den Kenn­zahlen wurde jene zur Kontrolle von Schiffen ersetzt, wobei statt der Anzahl der durch­geführten Kontrollen nunmehr der Anteil von Schiffen mit technischen Mängeln gemessen wird. Neu aufgenommen wird eine Kennzahl zu den CO2‑Emissionen im Verkehr. An den Emissionen im Nicht‑Emissions­handels­bereich (Non‑ETS), für welche EU‑rechtlich vorgegebene Ziele bestehen, betrug der Anteil des Verkehrs 45 % im Jahr 2022. Eine Reduktion der Verkehrs­emissionen ist daher wesentlich für die Erreichung der Klima­ziele.