Die vorliegende Kurzstudie zu einer Anfrage des Abgeordneten Jakob Schwarz behandelt die Verteilungswirkungen der Entlastungsmaßnahmen des ersten und zweiten Teils der Ökosozialen Steuerreform. Sie bezieht daher sowohl die Maßnahmenbündel aus dem aktuellen Gesetzespaket zur Ökosozialen Steuerreform 2022 (zweiter Teil der Ökosozialen Steuerreform) als auch den mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 beschlossenen ersten Teil der Ökosozialen Steuerreform (Senkung der 1. Tarifstufe der Einkommensteuer von 25 % auf 20 % und Erhöhung des SV‑Bonus um bis zu 100 EUR pro Jahr) in die Untersuchung mit ein. Die einbezogenen Maßnahmen sind daher umfassender als in der Analyse des Budgetdienstes zur Ökosozialen Steuerreform 2022.
Insgesamt beträgt das untersuchte jährliche Entlastungsvolumen der Privathaushalte zwischen 4,6 Mrd. EUR im Jahr 2022 und 6,3 Mrd. EUR im Jahr 2025. Aus den beiden Maßnahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 resultiert dabei ein geschätztes Entlastungsvolumen zwischen jährlich rd. 1,7 Mrd. EUR bis 1,8 Mrd. EUR. Einbezogen wurde auch der Nettoeffekt aus CO2-Bepreisung und Klimabonus für die Privathaushalte. Ohne diese beiden Maßnahmen würde die Nettoentlastung im Jahr 2022 nur 3,7 Mrd. EUR betragen und auf 6,0 Mrd. EUR im Jahr 2025 ansteigen.
Bei einer Gesamtbetrachtung der Maßnahmen aus den beiden Gesetzespaketen beträgt der relative Anstieg der verfügbaren Haushaltseinkommen im Jahr 2022 im 1. bis 7. Einkommensdezil zwischen 2,7 % und 3,0 %. In den darüber liegenden Dezilen ist der Anstieg etwas geringer, beträgt aber auch im 10. Dezil noch 1,5 %. In den Folgejahren verstärkt die schrittweise Senkung der Einkommensteuer und die Erhöhung des Familienbonus vor allem die Entlastung der mittleren und oberen Einkommensbereiche. Die höchsten Einkommensanstiege werden im Jahr 2025 zwischen dem 3. und dem 7. Dezil mit 3,3 % bis 3,6 % erzielt. Im 1. Dezil beträgt der Einkommensanstieg 2,7 %, im 10. Dezil 2,3 %.
Die Anteile am Entlastungsvolumen iHv 6,3 Mrd. EUR im Jahr 2025 steigen hingegen mit der Einkommenshöhe von 9 % im untersten Einkommensfünftel auf 31 % im obersten Fünftel. Der höhere Anteil der oberen Einkommensbereiche resultiert primär aus der Senkung der Tarifstufen bei der Einkommensteuer. Diese Einkommen tragen auch einen Großteil des Einkommensteueraufkommens und sind stärker von der Mehrbelastung durch die Kalte Progression betroffen. Die volumenmäßig kleineren Maßnahmen zur Entlastung niedrigerer Einkommen (Erhöhung von Absetzbeträgen und der Negativsteuer sowie Senkung der KV‑Beiträge für Selbständige) begünstigen hingegen die unteren Einkommensbereiche. Von der Erhöhung des Familienbonus profitieren die mittleren Einkommen am stärksten.
Die CO2‑Bepreisung und der Klimabonus bewirken eine durchschnittlich stärkere Entlastung der unteren Bereiche der Einkommensverteilung. Die (absolute) Belastung durch die CO2‑Bepreisung ist dort geringer und der einkommensunabhängige Klimabonus führt zu einem höheren (relativen) Anstieg der Einkommen. In allen Einkommensbereichen ist der Klimabonus mehrheitlich höher als die Belastung durch die CO2‑Bepreisung. Weil der CO2‑Preis schneller steigen soll als der Klimabonus, ist die Belastung bei rd. 30 % der Personen im Jahr 2025 etwas höher als die Entlastung. Eine Nettobelastung iHv über 1 % des Einkommens betrifft allerdings weniger als 3 % der Personen.
Betrachtet man verschiedene Haushaltstypen, ist die Entlastung bei Paarhaushalten mit Kindern am höchsten, weil diese am stärksten von der Erhöhung des Familienbonus profitieren. Ihr durchschnittliches verfügbares Haushaltseinkommen steigt im Jahr 2025 um 3,5 %. Etwas geringer sind die Anstiege bei Alleinerzieher:innenhaushalten (+2,9 %), Paarhaushalten ohne Kindern (+2,8 %) sowie bei Singlehaushalten (+2,6 %).
Die Verteilungswirkungen im Gendervergleich werden auf Personenebene statt auf Haushaltsebene durchgeführt, um auch Einkommensunterschiede zwischen im gemeinsamen Haushalt lebenden Frauen und Männern zu berücksichtigen. Der Gesamteffekt der Maßnahmen auf die verfügbaren Einkommen von Frauen und Männern ist ab dem Jahr 2023 ähnlich. Die durchschnittlichen Einkommen steigen jeweils um rd. 3 %. Ein vergleichbarer prozentueller Anstieg der Einkommen von Frauen und Männern bei einem niedrigeren Einkommen von Frauen bedeutet jedoch eine höhere absolute Entlastung von Männern. Insgesamt entfallen 61 % des Nettoentlastungsvolumens auf Männer und 39 % auf Frauen. Der höhere Anteil von Männern an der Gesamtentlastung wird vor allem durch die Senkung der zweiten und dritten Stufe beim Einkommensteuertarif getrieben.
Die Auswirkungen der schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes (KöSt‑Satz) von 25 % auf 23 % auf die Einkommen von Privathaushalten wurde wegen der schlechteren Datenlage und Unsicherheiten bei der Höhe der Effekte nicht in die Berechnungen inkludiert. Um die voraussichtlichen Verteilungswirkungen dieser Maßnahme dennoch in die Analyse einzubeziehen, wird die Verteilung von jenen Vermögens bzw. Einkommensteilen dargestellt, welche am ehesten von der KöSt‑Senkung profitieren. Dabei entfällt jeweils knapp die Hälfte auf das oberste Dezil und weitere etwa 10 % bis 20 % auf das neunte Dezil. Erwerbseinkommen können indirekt durch positive Effekte auf die Beschäftigung und das Lohnwachstum von der KöSt‑Senkung profitieren. Diese Einkommen sind gleicher verteilt, auf das oberste Dezil entfallen knapp 30 % und ungefähr 15 % auf das neunte Dezil.