Die Budgetberatungen beginnen unmittelbar im Nationalrat. Im Unterschied zu anderen Gesetzentwürfen der Bundesregierung findet kein vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren statt. Seit Sommer 2021 gibt es jedoch auch ein parlamentarisches Begutachtungsverfahren. Damit ist es für jede:n möglich, Stellungnahmen zum Budget abzugeben.
Art. 51d B-VG schreibt vor, dass die Beratungen im Budgetausschuss erfolgen müssen. Wie bei jedem anderen Gesetzentwurf können Abänderungsanträge eingebracht werden. Im Budgetausschuss sowie im Rahmen der Plenarberatungen des Nationalrates können Unselbständige Entschließungsanträge eingebracht werden, sofern sie im inhaltlichen Zusammenhang mit den Budgetentwürfen stehen. Ausdrücklich verboten ist aber, dass der Budgetausschuss Selbständige Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellt, wenn er das Budget behandelt (§ 27 Abs. 2 GOG-NR). Da das Budget praktisch die gesamte Tätigkeit des Bundes erfasst, könnte sonst jedes Gesetz geändert werden.
In der parlamentarischen Praxis findet in der auf die Budgetrede folgenden Sitzung eine Erste Lesung des Bundesfinanzgesetzes statt. Das war heuer am 13. Oktober. Die Beratungen im Budgetausschuss beginnen am 4. November mit einem öffentlichen Expert:innenhearing, für das jeder Klub eine Expertin oder einen Experten nominiert.
Die weiteren Beratungen sind inhaltlich nach Untergliederungen organisiert. Eine Untergliederung ist ein sachlich zusammengehörender Budgetbereich. Sie kann immer nur einem Ressort zugeordnet werden. In jeder Untergliederung gibt es ein oder mehrere Globalbudgets. Diese sind wiederum in Detailbudgets aufgeteilt.
Im Budgetausschuss ist es üblich, dass die Klubs für die Debatten über die einzelnen Untergliederungen die Mitglieder der Fachausschüsse melden und diese (anstelle der oder gemeinsam mit den Mitgliedern des Budgetausschusses) an der Sitzung teilnehmen. Für jede Debatte wird ein Zeitrahmen festgelegt und die Rede- bzw. Fragezeit auf die Fraktionen aufgeteilt. Die Abgeordneten stellen in den Debatten Fragen zu den Untergliederungen, die unmittelbar vom jeweils anwesenden Mitglied der Bundesregierung beantwortet werden. Jede:r stimmberechtigte Abgeordnete kann außerdem zu jeder Untergliederung fünf Budgetanfragen gemäß § 32a Abs. 5 GOG-NR an die anwesenden Mitglieder der Bundesregierung richten. Das sind kurze und konkrete schriftliche Anfragen zum Budget, die innerhalb von vier Arbeitstagen von den jeweiligen Minister:innen beantwortet werden müssen. Im Unterschied zu sonstigen schriftlichen Anfragen werden die Budgetanfragen und -beantwortungen nur im Intranet des Parlaments (auf den Seiten des Budgetausschusses) veröffentlicht.
Von 15. bis 17. November verhandelt der Nationalrat das Budget in einer dreitägigen Sitzung im Plenum. Die Debatten werden wiederum nach Ressortzuständigkeiten (Untergliederungen) gegliedert. Für jeden Tag werden wieder Themen vorgeschlagen. Die Sitzung wird dann jeweils am Abend unterbrochen und am nächsten Tag wieder aufgenommen.
Obwohl Abänderungsanträge möglich sind, beschließt der Nationalrat das Budget meistens ohne oder nur mit sehr geringen Änderungen. Es ist üblich, dass der Voranschlag zwischen den Regierungsparteien im Rahmen der Budgetverhandlungen der bzw. des Finanzminister:in mit den einzelnen Bundesministerien akkordiert wird und dass spätere Änderungen vermieden werden.