Im Jahr 2016 hat der Nationalrat das neue Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG) beschlossen. Im Zentrum der Änderungen stand die Schaffung der Möglichkeit, Volksbegehren künftig nicht mehr nur mittels persönlicher Unterschrift zu unterstützen, sondern auch online mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur ("ID Austria"). Das Gesetz trat am 1. Jänner 2018 in Kraft und führte zu einer deutlich höheren Nutzung dieses direktdemokratischen Instruments. Das vorliegende Fachdossier setzt sich mit den Veränderungen in der Nutzung von Volksbegehren und deren Behandlung im Nationalrat auseinander und beantwortet die folgenden Fragen: Welche Themen werden in Volksbegehren behandelt und wie viel Resonanz (im Sinne der Stimmbeteiligung) finden sie bei der stimmberechtigten Bevölkerung? Wer bringt Volksbegehren ein? Wie werden Volksbegehren seither im Nationalrat behandelt?
Das Fachdossier vergleicht dabei zwischen "alten" Volksbegehren bis 2017 und der seit Einführung der elektronischen Unterstützung und Unterschrift initiierten "neuen" Volksbegehren (2018–2024) und zeichnet die damit einhergehenden Debatten nach. Die Auswertung basiert auf Daten des Bundesministeriums für Inneres (BMI) zu allen Volksbegehren, die bis zum Abschluss der XXVII. Gesetzgebungsperiode (GP) durchgeführt bzw. dem Nationalrat vorgelegt wurden. Die Daten reichen bis einschließlich März 2024. Das war der einzige Eintragungszeitraum des Jahres.