Auszahlungen zur Krisenbewältigung und der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Im Jahr 2020 wurden EUR 14,4 Mrd. und im Jahr 2021 EUR 19,0 Mrd. für die Krisenbewältigung ausgezahlt. Für 2022 sind insbesondere Mittel im Bereich der Gesundheit sowie für die Wirtschaftshilfen der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) in Höhe von (iHv.) insgesamt EUR 6,6 Mrd. sowie eine Pauschalermächtigung von insgesamt EUR 5 Mrd. für nicht vollständig planbare Ereignisse vorgesehen. Der Großteil wurde über den Krisenbewältigungsfonds abgewickelt, die Kurzarbeit sowie kleinere Hilfen wurden im Rahmen des regulären Budgets ausbezahlt.
Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wird vom Bundesminister für Finanzen verwaltet, der über die konkreten Zahlungen auf Grundlage von Anträgen der jeweiligen Ressorts im Einvernehmen mit dem Vizekanzler entscheidet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ist dabei für die Kontrolle der Gebarung über den Krisenbewältigungsfonds verantwortlich, die operative Verantwortung haben die jeweiligen Ressorts, und der Budgetausschuss des Nationalrates sichert die politische Verantwortlichkeit.