Ausübung des Stimmrechts durch die vorsitzführende Vizepräsidentin (1494/GO-BR/2020)

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Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR

Ausübung des Stimmrechts durch die vorsitzführende Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann gem. § 53 Abs. 3 GO-BR