Ausübung des Stimmrechts durch die vorsitzführende Vizepräsidentin (1494/GO-BR/2020)

Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR

Ausübung des Stimmrechts durch die vorsitzführende Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann gem. § 53 Abs. 3 GO-BR