Ausübung des Stimmrechts durch den vorsitzführenden Vizepräsidenten (1874/GO-BR/2023)

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Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR

Ausübung des Stimmrechts durch den vorsitzführenden Vizepräsidenten Mag. Harald Himmer gem. § 53 Abs. 3 GO-BR