Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates (10/W)

Wahl von Ausschüssen

Neuwahl der vom Nationalrat zu entsendenden 13 Mitglieder und 13 Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948