Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie (1298/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Feststellung des Präsidenten Ing. Norbert Hofer betreffend die Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie sowie Hinweis auf die diesbezügliche Bestimmung der Hausordnung