Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie (1298/GO)

Erklärung Präsidentin/Präsident

Feststellung des Präsidenten Ing. Norbert Hofer betreffend die Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie sowie Hinweis auf die diesbezügliche Bestimmung der Hausordnung