Stenographisches Protokoll
157. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 14. Dezember 2016
157. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 14. Dezember 2016
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 14. Dezember 2016: 9.06 – 23.57 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 1917/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrsstatistik
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle)
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle)
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1884/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des grenzüberschreitenden Zugsverkehrs mit Italien
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (34. KFG-Novelle)
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1834/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle der Abgasminderungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schummelei beim Normverbrauch geht auf Kosten der AutofahrerInnen, des Finanzministers und des Klimas – Schluss damit!
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird
12. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
13. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017)
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1869/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturplan Gesundheit (ÖSG)
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Privatisierung des Wiener Krankenanstaltenverbunds
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des österreichischen Gesundheitswesens
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1868/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1787/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freie Wahl für Versicherte bei Leistungsnachteilen
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1738/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fusionierung der Sozialversicherungsträger und Gesamtreform des öffentlichen Gesundheitssystems“
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden
24. Punkt: Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich
26. Punkt: Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der österreichischen Wirtschaft 2016 („Mittelstandsbericht 2016“)
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird
28. Punkt: Bundesgesetz mit dem ein Innovationsstiftung-BildungGesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Innovationsstiftungsgesetz – ISG)
29. Punkt: Bericht über den Antrag 1924/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia An-
gela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung sowie über den
Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung, über den
Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln und über den
Antrag 1822/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Effizienz bei der Forschungsfinanzierung
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
31. Punkt: Bericht über den Antrag 1911/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird
33. Punkt: Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres)
35. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 32
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1934/A(E) betreffend: Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei der Rohstoffbeschaffung unterbinden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. Jänner 2017 zu setzen – Ablehnung ................................................................ 57, 297
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 57
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 137
Aktuelle Stunde (43.)
Thema: „Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“ ......... 32
Redner/Rednerinnen:
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 32
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ...................................................................... 35
Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 37
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ..................................................................................... 38
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 40
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 41
Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 42
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 44
Elisabeth Hakel ............................................................................................................. 45
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 47
Dr. Andreas F. Karlsböck ............................................................................................ 49
Matthias Köchl .............................................................................................................. 50
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 52
Leopold Steinbichler .................................................................................................... 53
Rupert Doppler ............................................................................................................. 55
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 32
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 55
Auslieferungsbegehren
gegen die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer und Heinz-Christian Strache – Zurückziehung 56, 56
Unvereinbarkeitsangelegenheiten
Elfter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ........................................................... 56
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ (11076/J) .......................... ... 137
Begründung: Leopold Steinbichler ............................................................................ 143
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 147
Debatte:
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 150
Petra Bayr, MA ............................................................................................................ 152
Johann Höfinger ......................................................................................................... 155
Harald Jannach ........................................................................................................... 157
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 159
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 162
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 163
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 164
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 164
Michael Bernhard ....................................................................................................... 166
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 168
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 169
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“ – Ablehnung ......................................................... 172, 173
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1917/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (1418 d.B.) ......................................................................... 57
2. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1347 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1420 d.B.) 58
3. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1353 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1421 d.B.) ...................................................................................................................... 58
4. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrsstatistik (1422 d.B.) 58
5. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.) ´..... 58
6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle) (1424 d.B.) ......................... 58
7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1884/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des grenzüberschreitenden Zugsverkehrs mit Italien (1428 d.B.) ...................................................................................................................... 58
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi .................................................................................................................... 58
Anton Heinzl ................................................................................................................. 60
Michael Bernhard ......................................................................................................... 61
Andreas Ottenschläger ............................................................................................... 62
Christoph Hagen .......................................................................................................... 63
Mag. Günther Kumpitsch ............................................................................................ 66
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ...................................................................... 67
Dr. Harald Walser ......................................................................................................... 69
Mag. Gerald Klug .......................................................................................................... 70
Rupert Doppler ............................................................................................................. 70
Johann Rädler .............................................................................................................. 71
Gerhard Schmid ........................................................................................................... 71
Christian Hafenecker, MA ........................................................................................... 72
Johann Hell ................................................................................................................... 73
Johann Singer .............................................................................................................. 74
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 75
Dietmar Keck ................................................................................................................ 75
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 76
Mag. Maximilian Unterrainer ....................................................................................... 77
Walter Bacher ............................................................................................................... 78
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“ – Ablehnung 65, 79
Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 1418, 1420, 1421, 1423 und 1424 d.B. ............. 78
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1422 und 1428 d.B. ............................. 79
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1359 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (34. KFG-Novelle) (1425 d.B.) ...................... 80
9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1834/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle der Abgasminderungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen (1426 d.B.) ...................................................................................................................... 80
10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Schummelei beim Normverbrauch geht auf Kosten der AutofahrerInnen, des Finanzministers und des Klimas – Schluss damit! (1427 d.B.) 80
11. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1299 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird (1419 d.B.) ............ 81
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi ............................................................................................................. 81, 87
Hermann Lipitsch ......................................................................................................... 82
Andreas Ottenschläger ............................................................................................... 83
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 83
Michael Bernhard ......................................................................................................... 85
Rupert Doppler ............................................................................................................. 85
Elisabeth Hakel ............................................................................................................. 86
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ...................................................................... 86
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1425 und 1419 d.B. ....................................... 88
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1426 und 1427 d.B. ............................. 88
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1339 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (1371 d.B.) ....................................... 88
13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1340 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (1372 d.B.) ............................................................................................................................... 88
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1333 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017) (1373 d.B.) ...................................................................................................................... 88
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1377 d.B.) ................................................... 89
16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1869/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturplan Gesundheit (ÖSG) (1374 d.B.) ............................................................................................................................... 89
17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Privatisierung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (1375 d.B.) 89
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des österreichischen Gesundheitswesens (1376 d.B.) .................................................................................... 89
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1868/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber (1379 d.B.) ............................................................................................................................... 89
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1787/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freie Wahl für Versicherte bei Leistungsnachteilen (1380 d.B.) ............................................................................................................................... 89
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1738/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fusionierung der Sozialversicherungsträger und Gesamtreform des öffentlichen Gesundheitssystems“ (1381 d.B.) ....................................................... 89
22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“ (1382 d.B.) ........................................................................................................ 90
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .......................................................................... 90
Erwin Spindelberger .................................................................................................... 92
Dr. Eva Mückstein ........................................................................................................ 97
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 100
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 101
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 103
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 104
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS .................................................... 105
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 107
Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 108
Walter Schopf ............................................................................................................. 110
Mag. Judith Schwentner ............................................................................................ 112
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 113
Josef A. Riemer .......................................................................................................... 114
Johann Hechtl ............................................................................................................. 116
David Lasar ................................................................................................................. 116
Wolfgang Knes ........................................................................................................... 118
Rupert Doppler ........................................................................................................... 119
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 120
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 121
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 123
Genehmigung der beiden Vereinbarungen in 1371 und 1372 d.B. .............................. 123
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1373 und 1377 d.B. ..................................... 123
Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 1374, 1375, 1376, 1379, 1380, 1381 und 1382 d.B. ............................................................................................................................. 124
23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1336 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (1378 d.B.) ............................................................................................................................. 125
Annahme des Gesetzentwurfes in 1378 d.B. ............................................................... 125
24. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1408 d.B.) 125
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 125
Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 129
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 129
Brigitte Jank ................................................................................................................ 131
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 132
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 133
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 173
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 174
Bundesministerin Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................ 178
Peter Wurm ................................................................................................................. 180
Mag. Dr. Matthias Strolz (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 182
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 183
Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 183
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 184
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................... 185
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 186
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 187
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 187
Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 189
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 190
Elmar Mayer ................................................................................................................ 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Parteipolitik raus aus der Schule – Ablehnung 177, 192
Annahme des Gesetzentwurfes in 1408 d.B. ............................................................... 191
25. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich (1409 d.B.) ............................................................................................................................. 192
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 192
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 195
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 196
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 197
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 198
Erwin Preiner .............................................................................................................. 199
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Digitale Bildung“ – Ablehnung ............................................................................ 194, 200
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1409 d.B. hinsichtlich des Antrages 1914/A(E) 200
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1409 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend vierte Kulturtechnik „Digitale Bildung“: Digitalisierungsmaßnahmen für die Schule (E 183) 200
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der österreichischen Wirtschaft 2016 („Mittelstandsbericht 2016“) (III-325/1400 d.B.) ..... 200
Redner/Rednerinnen:
Peter Wurm ................................................................................................................. 200
Peter Haubner ............................................................................................................. 202
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 203
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 205
Ing. Wolfgang Klinger ................................................................................................ 206
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 206
Ing. Wolfgang Klinger (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 208
Rupert Doppler ........................................................................................................... 208
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 209
Bernhard Themessl .................................................................................................... 210
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 211
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 212
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 214
Matthias Köchl ............................................................................................................ 215
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 216
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 216
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 218
Kenntnisnahme des Berichtes III-325 d.B. ................................................................... 219
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1326 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (1402 d.B.) 219
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 219
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 221
Dietmar Keck .............................................................................................................. 222
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 223
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 223
Annahme des Gesetzentwurfes in 1402 d.B. ............................................................... 223
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1350 d.B.): Bundesgesetz mit dem ein Innovationsstiftung-BildungGesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Innovationsstiftungsgesetz – ISG) (1383 d.B.) ........................................................... 224
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1924/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung sowie über den
Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung, über den
Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln und über den
Antrag 1822/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Effizienz bei der Forschungsfinanzierung (1384 d.B.) ................................................................ 224
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 224
Brigitte Jank ................................................................................................................ 225
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 226
Philip Kucher .............................................................................................................. 227
Rupert Doppler ........................................................................................................... 228
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 228
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 229
Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 230
Mag. Gerald Klug ........................................................................................................ 231
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 232
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 233
Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 234
Walter Bacher ............................................................................................................. 234
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 235
Elmar Mayer ................................................................................................................ 236
Annahme des Gesetzentwurfes in 1383 d.B. ............................................................... 236
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1384 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung (E 184) ................................ 236
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1413 d.B.) ............................................................................................................................. 237
31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1911/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (1412 d.B.) ................................................................................... 237
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 237
Jakob Auer .................................................................................................................. 240
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 242
Erwin Preiner .............................................................................................................. 243
Rupert Doppler ........................................................................................................... 243
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 244
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 245
Wolfgang Knes ........................................................................................................... 246
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................... 247
Konrad Antoni ............................................................................................................ 248
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 248
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ – Ablehnung .......................................................... 251, 25
3
Annahme des Gesetzentwurfes in 1413 d.B. ............................................................... 253
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1412 d.B. hinsichtlich des Antrages 1911/A(E) 253
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1412 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (E 185) ......................................................... 254
32. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1417 d.B.) ..................................................... 254
Redner/Rednerinnen:
Walter Rauch .............................................................................................................. 254
Johann Höfinger ......................................................................................................... 255
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 256
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................... 256
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 257
Michael Bernhard ....................................................................................................... 260
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 262
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 262
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 263
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 264
Konrad Antoni ............................................................................................................ 264
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 265
Annahme des Gesetzentwurfes in 1417 d.B. ............................................................... 265
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1250 d.B.): Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn (1389 d.B.) ....................................................................................................................................... 266
Redner/Rednerinnen:
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 266
Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 267
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 268
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 269
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 270
Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 272
Annahme des Gesetzentwurfes in 1389 d.B. ............................................................... 273
Gemeinsame Beratung über
34. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1345 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres) (1388 d.B.) ............................................................................................................................. 273
35. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1366 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol (1390 d.B.) ................................. 273
Redner/Rednerinnen:
Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 274
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 275
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 276
Otto Pendl ................................................................................................................... 277
Christoph Hagen ............................................................................................... 278, 294
Dr. Nikolaus Scherak ........................................................................................ 280, 295
Christian Lausch ........................................................................................................ 281
Mag. Michaela Steinacker .......................................................................................... 283
Martina Schenk ........................................................................................................... 284
Angela Lueger ............................................................................................................ 286
Rupert Doppler ........................................................................................................... 286
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 287
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 288
Rouven Ertlschweiger, MSc ...................................................................................... 289
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 290
Hermann Gahr ............................................................................................................ 291
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 292
Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka ................................................................ 292
Jürgen Schabhüttl ...................................................................................................... 294
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 295
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Waffenpass für Justizwachebeamte und ausgewählte Heeresangehörige – Ablehnung 282, 297
Annahme des Gesetzentwurfes in 1388 d.B. ............................................................... 296
Genehmigung der Vereinbarung in 1390 d.B. .............................................................. 297
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 56
Petition betreffend „Erhalt und Ausbau des Bahnhofes Wiesing-Münster“ (Ordnungsnummer 93) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)
Bürgerinitiative ............................................................................................................. 56
Bürgerinitiative betreffend „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur.“ (Ordnungsnummer 111)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 55
1370: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
1414: Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird
1415: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird
1456: Verwaltungsreformgesetz BMLFUW
Berichte ......................................................................................................................... 56
Vorlage 120 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2016; BM f. Finanzen
Vorlage 121 BA: Monatserfolg Oktober 2016; BM f. Finanzen
III-329: Bericht über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2015) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP); BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
III-330: Siebenter Bericht zur Lage der Jugend in Österreich; BM f. Familien und Jugend
Anträge der Abgeordneten
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Parteipolitik raus aus der Schule (1936/A)(E)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe (1937/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Übergriffe auf Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (10966/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „wahlkartenantrag.at“ (10967/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend linksextremistische ÖH-Unterstützung unter Beobachtung des Verfassungsschutzes (10968/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Forderungskatalog Österreichische Ärztekammer (10969/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend 250 Jihadisten in Österreich (10970/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verbot des Vereins „Die wahre Religion“ in Deutschland (10971/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend: kriminelle Marokkanerszene hält Innsbruck weiterhin in Atem (10972/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend TBC-Verdacht bei Lebensmitteldiskonter (10973/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend: Übergriffe auf Bahnpersonal werden immer brutaler (10974/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend durch Asylwerber verursachte Verkehrsunfälle (10975/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Bengalische Lichter, Farbbeutel, Rauchgranaten und weitere Ausschreitungen auf linksextremer Demonstration in Linz (10976/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Auslandsfinanzierung (10977/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend: Islamische Lehrerin verweigert Handschlag (10978/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wahlkartenwerbung der Post AG (10979/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Investitionen in das Oberösterreichische Schienennetz (10980/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erhaltung des VIA als Heimat-Hub der AUA (10981/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einrichtung eines Korrekturkontos (10982/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unfälle mit Elektro-Autos (10983/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unfälle mit Elektro-Autos (10984/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Tätigkeit der ORS Service GmbH im Containerdorf Langauen in Villach (10985/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Familie und Jugend für Social-Media-Auftritte der Bundesministerin Karmasin (10986/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Finanzen für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Schelling (10987/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für Social-Media-Auftritte der Bundesministerin Oberhauser (10988/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Inneres für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Sobotka (10989/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Justiz für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Brandstetter (10990/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Drozda (10991/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Sicherheitslage in den AMS-Geschäftsstellen (10992/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „schützen“-Inserat des BMFG in „Österreich“ vom 20. November 2016 (10993/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Bundespräsidentenwahl 2016“-Inserat des BMI in „Heute“ vom 21. November 2016 (10994/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Mein Amt“-Inserat des BKA in „Heute“ am 18. November 2016 (10995/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Kontowechsel“-Inserat des BMASK in der „Krone“ vom 18. November 2016 (10996/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Per App“-Inserat des BKA in „Österreich“ am 21. November 2016 (10997/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Per App“-Inserat des BKA in der „Krone“ am 19. November 2016 (10998/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Reiseregistrierung“-Inserat des BMEIA in „Heute“ vom 18. November 2016 (10999/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Kontowechsel“-Inserat des BMASK im „Standard“ vom 19. November 2016 (11000/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Dank dir“-Inserat des BMFJ in „Österreich“ vom 20. November 2016 (11001/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Gemeinsam sicher“-Inserat des BMI in „Heute“ am 14. November 2016 (11002/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Tempo anpassen“-Inserat des BMVIT in der „Krone Bunt“ am 20. November 2016 (11003/J)
Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Fernbleiben vom Unterricht beziehungsweise Befreiung vom Unterricht (11004/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Vergütung von Homöopathika (11005/J)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ein bundesweites Verbot von Glyphosat (11006/J)
Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die jährliche Wirkungsstudie im Auftrag der Austrian Development Agency (11007/J)
Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Menschenrechtslage im Iran und die Verurteilung der Menschenrechtsaktivistin Narges Mohammadi (11008/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Rupprechter (11009/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sprengstoff TATP (11010/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beschneidung von Mädchen (11011/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Beschneidung von Mädchen (11012/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Beschneidung von Mädchen (11013/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zwangsheirat (11014/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Mini Eiszeit 2030 (11015/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Geburtenrate (11016/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie 2 (11017/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Attacke auf Polizeibeamtin in Salzburg (11018/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Burn-out (11019/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Burn-out (11020/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Burn-out (11021/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Burn-out (11022/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Burn-out (11023/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Burn-out (11024/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Burn-out (11025/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Burn-out (11026/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Burn-out (11027/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Burn-out (11028/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Burn-out (11029/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Burn-out (11030/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Burn-out (11031/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Burn-out (11032/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die geplante Errichtung einer Fachhochschule mit Schwerpunkt Agrartechnologie (11033/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die geplante Errichtung einer Fachhochschule mit Schwerpunkt Agrartechnologie (11034/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Tierärzte in Österreich“ (11035/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Eiweißfuttermittel in der österreichischen Landwirtschaft und in der EU (11036/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auswirkungen der aktualisierten Einheitswerte auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (11037/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Prüfbericht zur Rentabilität von Kassenambulatorien (11038/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Gesundheitsattachée und Büro des Hauptverbandes der SV-Träger in Brüssel (11039/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „AG Sicherheit – Österreichs Sicherheit neu gestalten“ (11040/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gentechnikfreiheit des AMA Gütesiegels (11041/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vorbereitungskurse für MedAT Aufnahmeverfahren (11042/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zustellung von Wahlkarten (11043/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die erforderliche Präzisierung der dem WGG inhärenten Bezüge-Begrenzungen (11044/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: Übergriffe auf Bahnpersonal werden immer brutaler (11045/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend gegen die FPÖ und Norbert Hofer gerichtete Veranstaltung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien der Linkswende (11046/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bombendrohung in Wien – Terrorgefahr in Österreich (11047/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Abwasserentsorgung im Rahmen der Fassadenreinigung (11048/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend steigende Baukosten infolge der EU-Gebäuderichtlinie (11049/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Doskozil (11050/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Leichtfried (11051/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Mitterlehner (11052/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundeskanzleramtes für Social-Media-Auftritte des Bundeskanzlers Kern (11053/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Stöger (11054/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Bildung für Social-Media-Auftritte der Bundesministerin Hammerschmid (11055/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Kurz (11056/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen in Bezug auf die Einführung von Obergrenzen bei Direktzahlungen („Capping“) (11057/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend neue Identitäten von Tätern und Opfern (11058/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend rechtliche Grauzonen im Bereich der Verkehrswertfeststellung gemäß § 15g WGG (11059/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Übergriffe auf Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (11060/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wissenslücken im Verfassungsschutz über Rechtsgrundlagen (11061/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geldwerte Zusammenarbeit mit bestimmten Institutionen (11062/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend „fokussierte Unintelligenz im Wahlkampf“: illegale Verteilaktionen der Grünen Jugend, Aktion Kritischer Schüler/Sozialistischen Jugend und Kommunistischen Jugend an öffentlichen Schulen (11063/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderanträge gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz – WKLG 2015/16 (11064/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Entwicklungen im Bereich Green Jobs (11065/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Regional Operational Center“ (11066/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen zur Rehabilitation von Kindern (11067/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Verhinderte Kundgebung gegen Minister Rupprechter im Zuge der Agraria Wels am 30.11.2016“ (11068/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unfälle mit Polizeihubschraubern (11069/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unfälle mit Polizeihubschraubern (11070/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Untersuchung des Absturzes eines Polizeihubschraubers am 15. März 1997 in Hadersdorf/Niederösterreich (11071/J)
Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unterbringung von Asylwerbern durch die Bundesländer (Quotenerfüllung) (11072/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ersatzpflege – Zahlen im Budget 2017 (11073/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kulturzentrum Mattersburg und Denkmalschutz (11074/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ (11076/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9918/AB zu 10915/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9919/AB zu 10365/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9920/AB zu 10375/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9921/AB zu 10366/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9922/AB zu 10369/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9923/AB zu 10370/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9924/AB zu 10364/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9925/AB zu 10380/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9926/AB zu 10374/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9927/AB zu 10372/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9928/AB zu 10379/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9929/AB zu 10367/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9930/AB zu 10377/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (9931/AB zu 10363/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9932/AB zu 10371/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9933/AB zu 10381/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9934/AB zu 10383/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (9935/AB zu 10384/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (9936/AB zu 10587/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9937/AB zu 10386/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (9938/AB zu 10382/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9939/AB zu 10385/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9940/AB zu 10411/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9941/AB zu 10391/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9942/AB zu 10393/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9943/AB zu 10396/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9944/AB zu 10876/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9945/AB zu 10425/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9946/AB zu 10395/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9947/AB zu 10388/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (9948/AB zu 10387/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (9949/AB zu 10398/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9950/AB zu 10389/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9951/AB zu 10394/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (9952/AB zu 10397/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9953/AB zu 10417/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (9954/AB zu 10435/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (9955/AB zu 10413/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9956/AB zu 10430/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9957/AB zu 10409/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9958/AB zu 10412/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9959/AB zu 10407/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9960/AB zu 10420/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9961/AB zu 10410/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9962/AB zu 10402/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9963/AB zu 10419/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9964/AB zu 10404/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9965/AB zu 10424/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9966/AB zu 10429/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9967/AB zu 10406/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9968/AB zu 10427/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9969/AB zu 10428/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (9970/AB zu 10434/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9971/AB zu 10416/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9972/AB zu 10422/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (9973/AB zu 10436/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9974/AB zu 10405/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (9975/AB zu 10431/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9976/AB zu 10432/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9977/AB zu 10421/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9978/AB zu 10401/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9979/AB zu 10414/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9980/AB zu 10415/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (9981/AB zu 10423/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (9982/AB zu 10426/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9983/AB zu 10400/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9984/AB zu 10399/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9985/AB zu 10433/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9986/AB zu 10408/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9987/AB zu 10441/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9988/AB zu 10459/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9989/AB zu 10447/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9990/AB zu 10454/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (9991/AB zu 10462/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (9992/AB zu 10467/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9993/AB zu 10466/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (9994/AB zu 10464/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9995/AB zu 11015/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9996/AB zu 10437/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9997/AB zu 10440/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9998/AB zu 10449/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9999/AB zu 10457/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10000/AB zu 10478/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10001/AB zu 10442/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10002/AB zu 10471/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10003/AB zu 10446/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10004/AB zu 10445/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10005/AB zu 10465/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10006/AB zu 10452/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10007/AB zu 10474/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (10008/AB zu 10468/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (10009/AB zu 10438/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10010/AB zu 10448/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (10011/AB zu 10439/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10012/AB zu 10444/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (10013/AB zu 10460/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10014/AB zu 10453/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (10015/AB zu 10461/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (10016/AB zu 10463/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10017/AB zu 10458/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10018/AB zu 10451/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10019/AB zu 10443/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10020/AB zu 10483/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10021/AB zu 10476/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10022/AB zu 10494/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10023/AB zu 10485/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10024/AB zu 10487/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10025/AB zu 10480/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10026/AB zu 10489/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10027/AB zu 10490/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10028/AB zu 10501/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10029/AB zu 10505/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (10030/AB zu 10509/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10031/AB zu 10514/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10032/AB zu 10520/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10033/AB zu 10535/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10034/AB zu 10544/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10035/AB zu 10477/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10036/AB zu 10545/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10037/AB zu 10475/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10038/AB zu 10470/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10039/AB zu 10555/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10040/AB zu 10539/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10041/AB zu 10484/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10042/AB zu 10473/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10043/AB zu 10559/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10044/AB zu 10469/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10045/AB zu 10481/J)
der Bundesministerin
für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10046/AB zu
10479/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10047/AB zu 10472/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10048/AB zu 10486/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10049/AB zu 10500/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10050/AB zu 10519/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10051/AB zu 10546/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10052/AB zu 10536/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10053/AB zu 10549/J)
des Bundesministers für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10054/AB zu
10591/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10055/AB zu 10524/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10056/AB zu 10531/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10057/AB zu 10550/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10058/AB zu 10602/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10059/AB zu 10503/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10060/AB zu 10522/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10061/AB zu 10533/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10062/AB zu 10554/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10063/AB zu 10521/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10064/AB zu 10542/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10065/AB zu 10556/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10066/AB zu 10841/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10067/AB zu 10495/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10068/AB zu 10496/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10069/AB zu 10497/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10070/AB zu 10499/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10071/AB zu 10523/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10072/AB zu 10541/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10073/AB zu 10553/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (10074/AB zu 10564/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10075/AB zu 10575/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (10076/AB zu 10579/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (10077/AB zu 10581/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10078/AB zu 10582/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10079/AB zu 10570/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10080/AB zu 10527/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10081/AB zu 10588/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10082/AB zu 10592/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10083/AB zu 10491/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (10084/AB zu 10507/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10085/AB zu 10518/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10086/AB zu 10492/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10087/AB zu 10547/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10088/AB zu 10537/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen (10089/AB zu 10488/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10090/AB zu 10498/J)
der Präsidentin des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10091/AB zu 10506/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10092/AB zu 10504/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10093/AB zu 10530/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10094/AB zu 10526/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10095/AB zu 10511/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10096/AB zu 10512/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10097/AB zu 10513/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (10098/AB zu 10508/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10099/AB zu 10516/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10100/AB zu 10525/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10101/AB zu 10540/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10102/AB zu 10551/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10103/AB zu 10607/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10104/AB zu 10558/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10105/AB zu 10543/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10106/AB zu 10528/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10107/AB zu 10502/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10108/AB zu 10493/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10109/AB zu 10552/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10110/AB zu 10560/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (10111/AB zu 10510/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10112/AB zu 10529/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10113/AB zu 10534/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10114/AB zu 10557/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (10115/AB zu 10561/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (10116/AB zu 10562/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (10117/AB zu 10563/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10118/AB zu 10532/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10119/AB zu 10574/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (10120/AB zu 10586/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10121/AB zu 10578/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10122/AB zu 10598/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10123/AB zu 10577/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10124/AB zu 10585/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10125/AB zu 10605/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (10126/AB zu 10603/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10127/AB zu 10609/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (10128/AB zu 10597/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10129/AB zu 10566/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10130/AB zu 10600/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (10131/AB zu 10604/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10132/AB zu 10608/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10133/AB zu 10568/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10134/AB zu 10584/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10135/AB zu 10580/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10136/AB zu 10569/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10137/AB zu 10576/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10138/AB zu 10593/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10139/AB zu 10590/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10140/AB zu 10583/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (10141/AB zu 10589/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10142/AB zu 10573/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10143/AB zu 10599/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10144/AB zu 10565/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10145/AB zu 10567/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (10146/AB zu 10596/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10147/AB zu 10601/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10148/AB zu 10572/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (10149/AB zu 10594/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10150/AB zu 10606/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich eröffne die 157. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 154. Sitzung vom 22. bis 24. November 2016 sowie der 155. und der 156. Sitzung vom 24. November 2016 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Grillitsch, Dr. Nachbaur, Mag. Johannes Rauch, Kickl, Mölzer, Schellenbacher und Strache.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil wird durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung live übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.08
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“ wurde auch deshalb als Thema für die heutige Aktuelle Stunde gewählt, weil gerade Standortpolitik ja nicht nur auf das Hier, Jetzt und Heute fokussieren kann und soll, sondern auch die Frage im Auge haben muss: Was sind Entwicklungen, die die Zukunft betreffen, was sind Entwicklungen, in denen wir uns gerade befinden, und wie können wir diese Entwicklungen möglichst positiv und sinnvoll gestalten?
Ich darf in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle Medienmeldungen hinweisen, um zu illustrieren, in welchem Wandel und in welchen Veränderungen wir uns befinden. Erst kürzlich hat der größte deutsche und einer der größten globalen Sportartikel- und
Sportschuhhersteller verlautbart, dass er jetzt Laufschuhe mittels 3D-Drucker herstellt, das heißt, Laufschuhe nicht mehr in einer Fabrik produziert werden, auch nicht mehr in einer Fabrik in Asien, sondern in Zukunft Laufschuhe einfach individuell an irgendeinem Druckerstandort ausgedruckt werden können. Das klingt lustig und wie ein Marketinggag, dahinter steckt aber für die gesamte Konsumindustrie und auch für die gesamte Grundstoff- und Produktionsindustrie schon auch das Anzeichen eines fundamentalen Wandels, nämlich der Entkoppelung von Entwurf, Produktion, Rohstoffproduktion und letztlich endgültiger Fertigung.
Die zweite Meldung, die eigentlich in der Denksportwelt diskutiert worden ist, ist: Wir hatten in den siebziger, achtziger Jahren die Schachcomputerrevolution, dass nämlich einzelne Computer Schachweltmeister geschlagen haben. Das wesentlich komplexere Spiel in diesem Zusammenhang ist das japanische Brettspiel Go; wir kennen es alle, zumindest aus dem Kreuzworträtsel: Brettspiel mit zwei Buchstaben. Aber es ist ein wesentlich komplexeres Spiel, weil es 19 mal 19 Linien darstellt und es nicht mehr durch alleiniges Lernen aller gegebenen Züge möglich ist, sinnvoll zu ziehen, sondern nur durch Weiterdenken, durch Kombinationen oder durch so etwas wie Bauchgefühl. Der Google-Konzern hat dazu AlphaGo entwickelt, ein Programm, wie dieser Go-Computer selbst nachdenkt, aus Fehlern der Vergangenheit lernt und so etwas wie ein intelligentes Bauchgefühl, wenn man das so bezeichnen will, erzeugt. (Abg. Lugar: Sehr gut!) Dieses Deep Learning, wie es in der Szene heißt, zeigt, wie sich künstliche Intelligenz inzwischen selbst massiv weiterentwickelt. Der Computer hat den Go-Großmeister in vier von fünf Partien geschlagen, etwas, was bis vor Kurzem noch als unmöglich erachtet worden ist.
Wenn wir nur diese zwei Meldungen zusammenfügen, dann sehen wir, wo die neue Welt sein wird, nämlich bei Vernetzung, Internet of Things, Industrie 4.0, lernenden Computern, die sich selbst etwas beibringen, die sich selbst effizienter gestalten, die sich auch selbst reparieren, und damit stellt sich in der Produktionskette – ich war erst kürzlich in einem Autowerk, wo man jetzt schon sehr wenige Facharbeiter in der Produktionskette sieht – natürlich folgende Situation dar: Bisher ist der Mensch derjenige, der den Computer programmiert, repariert und verbessert hat, aber wenn man sich diese Meldungen anschaut, dann hat man ein bisschen auch das Gefühl, dass sich vielleicht in Zukunft der Computer selbst verbessert.
Von diesem maschinellen Lernen zurück zur Gegenwart: Wir stehen am Beginn einer Entwicklung, einer fundamentalen Veränderung. Diese digitale Revolution verändert die Wirtschaft und die Gesellschaft, die Arbeits- und die Produktionswelt, aber auch das soziale Leben – Social Media als Begriff ist uns sowieso bekannt – und auch die Verteilung von Einkommen, Vermögen und Chancen in unserer Gesellschaft.
Die Herangehensweise an diese Herausforderung, an diese fundamentale Herausforderung muss daher nicht fortschrittsfeindlich sein, sie muss aber im Auge haben, dass wir die Zukunft gestalten wollen und dass wir auch den Wohlstand und die wissensbasierte, wohlstandsorientierte Gesellschaft, die wir haben, mit fairen Arbeitsbedingungen in Zukunft erhalten wollen.
Darin steckt auch ein Bekenntnis zum Produktionsstandort, zum Industriestandort Österreich. Die traditionelle Grundstoffindustrie geht Hand in Hand mit Forschung, Start-ups und innovativer Industrie. Ohne Produktions- und Industriestandort Österreich ist die Forschungs-, Start-up- und Kreativwirtschaft ebenfalls nicht möglich. Daran sehen wir schon, wie sehr auch diese Fragen vernetzt sind. Daher ist eine Stärkung der und ein Bekenntnis zur normalen, klassischen, traditionellen Industrie ebenfalls notwendig.
Auch die sozialen Veränderungen, die auf uns zukommen, brauchen aber neue Antworten. Ich sage nur: Crowdworking, Prekariat – all das sind Auswirkungen, wo der Mensch bei dieser neuen Entwicklung wieder ein wenig an sozialer Sicherheit zu verlieren droht,
was die letzten 120, 150 Jahre erkämpft worden ist. Daher ist es notwendig, in der gewerkschaftlichen Organisation, in der betrieblichen Mitbestimmung, in der staatlichen Sozialstaatsorganisation über diese Fragen nachzudenken, aber auch notwendig, unser Bildungssystem hinsichtlich Qualifikation und Kompetenzerwerb und Weiterbildung zukunftsfitter zu machen. Eines ist aber auch ganz klar: Die Digitalisierung braucht eine soziale Agenda.
Das Zweite ist: Wir müssen in diesem Zusammenhang auch den Forschungsstandort Österreich stärken. 1 Milliarde € pumpen wir in den nächsten Jahren in den Forschungsstandort Österreich; der Herr Minister wird, nehme ich an, auf diese Punkte noch eingehen. Ein Schlagwort, das Minister Leichtfried in diesem Zusammenhang kreiert hat, ist Silicon Austria, eine Förderinitiative, die von 80 Millionen € jährlich auf 110 Millionen € aufgestockt wird. In Summe 250 Millionen €, die in verschiedenste Forschungs- und Zukunftsbereiche fließen, sind dabei ein ganz wichtiger Punkt. Es geht darum, die Entwicklung neuer Produktionstechnologien zu unterstützen, die Weiterbildung und Qualifizierung zu unterstützen, die Auswirkungen auf Arbeitsorganisation und Arbeitsmarkt abzufangen. Diese Millionen, die da investiert werden – sinnvoll in die Zukunft investiert werden –, sind 80 Millionen € für Forschungsinfrastrukturen, etwa das Projekt Early Stage, wobei Early-Stage-Projekte mit 80 Millionen € gefördert werden, die hoch innovativ sind und daher auch ein höheres Risiko haben. Es gibt 30 Millionen € für den Wachstumsfonds, Silicon Austria, und, und, und. Viele dieser Projekte runden ab, worum es hierbei geht.
Es geht aber auch um Folgendes – und auch das gehört an dieser Stelle klar gesagt –: Wenn wir vom Industriestandort Österreich reden, dann reden wir von einem Industriestandort, der hocheffizient, hoch innovativ, hoch ökologisch, hoch sozial und in der Entlohnung und bei Arbeitsbedingungen fair und gerecht ist. Diesen Standort müssen wir auch im globalen Wettbewerb stärken, unterstützen und beschützen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)
Wenn wir nur an das Thema Chinastahl denken, wo in China Überproduktionskapazitäten unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, unter unökologischen und unfairen Arbeitsbedingungen vorherrschen und die Chinesen mit Dumpingpreisen den europäischen Markt unterlaufen wollen, dann muss man sagen: Diesem Weg ist seitens der Europäischen Kommission meiner Meinung nach klar ein Riegel vorzuschieben. Leider hat das nicht jeder in Europa kapiert, daher bin ich auch dankbar dafür, dass einige sozialdemokratische Gewerkschafter und Abgeordnete hier eine parlamentarische Bürgerinitiative gestartet haben, die schon Zigtausende Unterstützer hat. Eines kann nämlich nicht sein: dass wir unseren Sozialstaat, unseren Produktionsstandort durch unfaire Bedingungen unterlaufen lassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend ist zu sagen: Innovation ist das Fundament für den Fortschritt, auch den technologischen und den gesellschaftlichen Fortschritt, aber Fortschritt darf nicht nur technologisch und wirtschaftlich gedacht werden, Fortschritt muss vor allem auch vielmehr ökologisch und sozial gedacht werden. Das heißt, der Sozialstaat, die finanzielle Absicherung des Sozialstaats, auch die Diskussion, ob unser Steuermodell da nicht auch Antworten geben muss, sind dringend notwendig, um diese Zukunftsfragen so zu beantworten, dass das, was wir an Lebensstandard, an Lebensqualität, an Innovationsqualität und Produktionsqualität in Österreich haben, in Zukunft auch erhalten werden kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.17
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.17
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man über Industrie 4.0 oder Digitalisierung nachdenkt, so bietet sich eigentlich schon eine faszinierende Entwicklung an: Man redet davon, dass in Zukunft die Drehmaschine mit der Schraube, die sie produziert, kommunizieren kann und etwaige Fehler von der Schraube an die Maschine gemeldet werden. Man redet davon, dass sich der Lagerstand selbst automatisch überprüft und automatisch nachbestellt wird. Man redet davon, dass Fertigungsmaschinen auf Störungen, auf Ausfälle flexibel reagieren und diese Ausfälle selbst regeln können – aber das ist nur ein Teil von Industrie 4.0, das ist nur ein Teil von Digitalisierung.
Vor Kurzem haben wir über folgende Frage diskutiert: Ist das jetzt eine Revolution oder ist das eine Evolution? – Die These war dann, es ist eine Evolution mit R, also eine sehr schnelle Evolution. Diese Entwicklung umfasst natürlich das gesamte Spektrum unserer Gesellschaft: Es ist nicht nur Industrie, es ist Tourismus, es ist Medizin, es sind Dienstleistungen, und es ist vor allem auch das Leben außerhalb der Wirtschaft, das Privatleben, wo wir mit Entwicklungen konfrontiert sind, die wir wahrscheinlich jetzt noch gar nicht einordnen und abschätzen können.
Ich glaube, dass man mit Recht sagen kann, geschätzte Damen und Herren, dass wir in Österreich im Bereich der Digitalisierung sehr gut aufgestellt sind. Wir schaffen gerade Breitbandinfrastruktur, wir sind eines der ersten Länder, das in 5G-Pilotprojekte einsteigen wird. Österreich gehört somit gemeinsam mit Deutschland und Schweden zu den Frontrunnern in dieser Entwicklung.
Wir haben, geschätzte Damen und Herren – und das kann man nicht oft genug betonen –, einen Industriesektor mit 21,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, einen Industriesektor, den es sonst vergleichsweise fast nirgends mehr gibt. Gerade da zeigt sich, dass wir bis jetzt den Stürmen der Weltwirtschaft gut getrotzt haben und wir das auch in Zukunft machen können und machen müssen, um weiter im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte Folgendes wirklich einmal anmerken: Es gibt viele Diskussionen darüber, worauf wir in Österreich stolz sein können, aber ich denke, unsere Industrie, das ist wirklich etwas, von dem wir sagen können, wir sind stolz darauf, dass wir so etwas in unserem Land haben und dass wir diese Leistungen erzielt haben – gemeinsam, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Dietrich.)
Man muss natürlich weiter denken: Industrie-4.0-Anwendungen haben laut einer McKinsey-Studie – und McKinsey steht sicher nicht in Verdacht, linksorientiert zu sein – ein sehr, sehr hohes Potenzial in Österreich, und zwar ein zusätzliches Umsatzpotenzial von bis zu 14 Milliarden € (Abg. Hübner: … 14?) sowie ein Effizienzpotenzial von bis zu 10 Milliarden €. Wir haben klar erkannt: Der bisherige Erfolgsweg war, gemeinsam Kräfte zu bündeln, da zusammenzuarbeiten – Politik, Wirtschaft, Wissenschaft –, gemeinsam nach vorne zu gehen; und wir haben – mit öffentlicher Hand, mit Arbeitgebern, mit Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen sowie Wissenschaft und Forschung – große Chancen, weiterhin zu reüssieren.
Diesen breiten Ansatz, geschätzte Damen und Herren, leben wir auch. Wir haben mit der Plattform Industrie 4.0 ein Gremium gegründet, das weltweit einzigartig ist, ein Gremium, das genau auf diese Herausforderungen reagiert. Wir haben es geschafft, die Wirtschaft, die ArbeitnehmerinteressenvertreterInnen, die Wissenschaft, die Forschung und die Politik zusammenzubringen, um unser Land gut aufzustellen.
Mein Haus investiert allein dieses Jahr 185 Millionen € in die digitale Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft. Wir schaffen – der Herr Klubobmann hat es schon er-
wähnt – ein neues Forschungszentrum, Silicon Austria, Stiftungsprofessuren, Pilotfabriken. Das heißt, wir bereiten uns auf diese digitale Revolution nicht nur vor, wir sind mitten drinnen und setzen sie auch um, geschätzte Damen und Herren.
Eines ist klar, bei all den Diskussionen zu
diesem Thema muss man sich über eines vollkommen im Klaren sein: Wir
können es uns nicht aussuchen, ob wir bei dieser Entwicklung
mitmachen. Was wir entscheiden können, ist, ob wir mitschwimmen oder
ob wir vorne dabei sind. –
Geschätzte Damen und Herren, ich bin in diesem Fall da-
für, vorne dabei zu sein. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten
der ÖVP sowie der
Abg. Lichtenecker.)
Die Schwerpunkte sind daher relativ klar: Rahmenbedingungen schaffen, damit Österreich der Standort für Elektronikprodukte auf Weltklasseniveau ist. Elektronikbasierte Systeme sind der Schlüssel für die digitale Produktion. Wer da vorne ist, ist bei der digitalen Produktion vorne, geschätzte Damen und Herren; deshalb müssen wir in diesem Bereich besser und stärker werden, deshalb haben wir Silicon Austria geschaffen, deshalb setzen wir einen Schwerpunkt dahin gehend, dass Elektronikprodukte in Zukunft Weltklasseprodukte aus Österreich sind. Das ist auch wichtig, denke ich.
Eines muss man aber auch anmerken: Bei aller Begeisterung für diese technische Entwicklung, bei aller Freude über unsere hohe Konkurrenzfähigkeit, bei allem Enthusiasmus über unsere wirtschaftliche Stärke muss eines schon klar sein: Das alles sind Mittel, die dazu dienen, dass es den Menschen besser geht. Der Mensch hat im Mittelpunkt aller Ideen und aller Entwicklungen zu stehen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Das führt natürlich auch zu folgenden Fragen: Was bedeutet diese Entwicklung für die Arbeitsplätze in der Zukunft? Was bedeutet es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Was für neue Herausforderungen sind das, die wir in diesem Bereich zu bestehen haben? – Je intensiver man sich das anschaut, desto gewisser ist einem, dass das keine Gefahr für unsere Jobs ist, dass das nicht dazu führen wird, dass es weniger Jobs gibt – das wird sich ungefähr die Waage halten –, aber es zeigt schon, dass die Herausforderungen immer größer werden.
Die Herausforderungen gilt es zu bestehen, dafür gibt es, denke ich, gute Beispiele. Man sieht das etwa bei Magna in der Steiermark. Magna bietet 3 000 neue Jobs, braucht 3 000 neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – das ist Resultat dieser Entwicklung, das ist Resultat der enorm hohen Konkurrenzfähigkeit dieser innovativen Betriebe. Es gilt, gemeinsam dafür zu sorgen, dass nicht nur diese Jobs zur Verfügung stehen, sondern dass die Menschen auch in der Lage sind, diese Jobs auszuüben. Da geht es um Bildung, um Ausbildung, um Weiterbildung, geschätzte Damen und Herren. (Abg. Neubauer: Wertschöpfungsabgabe!) Das ist genauso wichtig, wie darüber nachzudenken, wie man neue Maschinen besorgen kann. Es geht darum, unsere Österreicherinnen und Österreicher für die neue Zeit zu qualifizieren (Abg. Moser: Und die Lohnnebenkosten zu senken!), und das gehen wir an, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wichtig ist, dass wir uns über eines im Klaren sind: Digitale Kompetenz ist nicht eine einzigartige Kompetenz, digitale Kompetenz ist ein Bündel von Kompetenzen, die es zu erlangen gilt. Es geht darum, Bildung und lebenslanges Lernen noch stärker zu forcieren, es geht darum, über dem Lernort Betrieb nachzudenken, und es geht auch darum, Interesse an Technik noch viel stärker zu wecken, und zwar – und das ist meines Erachtens die größte Herausforderung – sowohl bei Männern als auch bei Frauen, denn derzeit ist es noch so, dass die Hälfte von uns wahrscheinlich ein viel höheres Potenzial hat. Ich denke, es ist an der Zeit, Frauen für Technik zu begeistern und Frauen in Technikberufe zu bringen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)
Unser Land hat mit dieser Entwicklung eine große Chance. Wir haben die Chance, weiterhin zu den Besten zu gehören, wir haben die Chance, weiterhin wirtschaftlich zu reüssieren, wir haben die Chance, Produktionen, die abgewandert sind, nach Österreich zurückzuholen. Wir haben diese Chancen für die Zukunft, geschätzte Damen und Herren, es liegt an unserer Anstrengung, ob wir sie meistern oder nicht, und ich bin dafür, dass wir sie meistern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)
9.26
Präsidentin Doris Bures: Ich mache jetzt darauf aufmerksam, dass für alle weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde gemäß Geschäftsordnung die Redezeit 5 Minuten beträgt.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Das genügt für einen Austrianer!)
9.26
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Schönen Guten Morgen, Frau Präsidentin! Schönen Guten Morgen, Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die heutige Aktuelle Stunde gibt uns die gute Chance, im Zusammenhang mit dem technologischen Wandel die Gesamtsituation, das Ganze zu betrachten. Wir sind in den Ausschüssen oft sehr stark in Detaildiskussionen und mit vielen Themen beschäftigt, und ich finde es ganz gut, auch einmal auf die Gesamtsituation hinzuschauen und darauf, wie es sich weiterentwickelt. In den ersten Redebeiträgen haben wir schon gehört – ich glaube, das kann jeder und jede von uns nachvollziehen –, dass es gewaltige Transformationsprozesse gibt und große Veränderungen nicht bevorstehen, sondern eigentlich voll im Gang sind.
Wir reden vom technischen Wandel, von der Digitalisierung und müssen zur Kenntnis nehmen und beobachten, dass diese eine Grundlage für viele neue Geschäftsmodelle, aber auch für neue Ablaufprozesse in den einzelnen Unternehmen und Branchen ist, dass die Wertschöpfungskette sich verändert, dass Branchengrenzen erodieren und sich zum Teil auflösen – mit all den Folgen für die jeweiligen Wirtschaftsbereiche, aber auch für die Arbeit selbst, für die Arbeitswelt und letztlich für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ich möchte dem Herrn Bundesminister sehr dafür danken, dass sein Ministerium mit der Plattform Industrie 4.0 entsprechende Aktivitäten gesetzt hat, um sich dem zum einen inhaltlich auf dieser Ebene zu nähern und zum anderen auch zu schauen, wo wir an welchen Rädern drehen müssen, um da entsprechend voranzukommen.
Wir sprechen von Industrie 4.0, das wird immer wieder als die vierte industrielle Revolution bezeichnet. Jetzt kann man trefflich darüber streiten, ob es eine Revolution oder eine Evolution ist. Fakt ist – ein Blick zurück lohnt da immer –: erste industrielle Revolution um 1800 in Verbindung mit der Dampfmaschine, zweite industrielle Revolution Ende des 19. Jahrhunderts mit der Elektrizität, neuen Formen der Kommunikation, dritte industrielle Revolution in den Siebzigerjahren mit der Computertechnologie, und jetzt reden wir vom Internet der Dinge und von der Digitalisierung.
Das Interessante ist: All diese großen Veränderungsprozesse hatten immer etwas mit technischem Fortschritt zu tun, und immer waren die Gesellschaft und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit konfrontiert, auf diesen technischen Fortschritt angemessen zu reagieren, weil mit ihm eine massive Steigerung der Produktivität einhergegangen ist und es möglich geworden ist, viele Dinge, die vorher mehr Menschen gemacht haben, durch den Einsatz von weniger menschlicher Arbeitskraft zu erreichen. All diese Prozesse waren daher in der Geschichte auch eine Auseinandersetzung und ein Kampf um eine gerechte Verteilung von Arbeit: 1885 die erste Arbeitszeitbeschrän-
kung auf 11 Stunden, 1918/1919 der Achtstundentag, 1959 die 45-Stunden-Woche mit Generalkollektivvertrag, 1969 die 40-Stunden-Woche, heute in sehr vielen Kollektivverträgen die 38,5-Stunden-Woche.
Verteilung von Arbeit ist immer mit dem technischen Fortschritt und mit dem technologischen Wandel einhergegangen, und jeder große Sprung in der technischen Entwicklung hat letztlich auch dazu geführt, dass es einen sozialen Fortschritt gegeben hat. Ich möchte klarstellen, dass ein technischer Fortschritt oder ein Fortschritt insgesamt ohne sozialen Fortschritt aus meiner Sicht kein Fortschritt ist und daher meiner Meinung nach diese Dinge Hand in Hand gehen müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was ist daher zu tun, um diese Chance zu nützen? – Es geht um Qualifizierung – dazu hat der Herr Bundesminister schon vieles gesagt –, es geht auch darum, wie wir jenen Menschen, die jetzt in Arbeit sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit ihren Job verlieren werden, helfen können, sich neu zu orientieren und zu qualifizieren; im Bankenbereich machen wir das im Moment, wir sind in finalen Verhandlungen für eine Arbeitsstiftung in diesem Bereich. Da wird es andere Ideen und weitere Schwerpunkte geben.
Wir müssen außerdem dafür sorgen, dass jene, die von der Digitalisierung profitieren, auch einen Beitrag zur Stabilisierung und weiteren Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit leisten. Es kann nicht sein, dass all das genutzt wird, was es als Grundlagen braucht, und letztlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleingelassen werden, wenn es um die soziale Sicherheit geht.
Daher: Ja, wir brauchen auch regulatorische Begleitung auf europäischer Ebene, auf der Ebene des Gesetzgebers und in den Kollektivverträgen und letztlich eine Reduzierung der Arbeitszeit. Letztlich muss sich das Leben der Menschen verbessern – das ist heute schon gesagt worden –, und die Basis dafür ist neben einem gescheiten Arbeitsplatz ein gutes Einkommen, im Idealfall 1 700 €, würde ich sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lugar: Warum nicht …? Warum so geizig? Ich verstehe das gar nicht!)
9.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
9.32
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir heute über so ein wichtiges Zukunftsthema sprechen, wobei mir auch klar ist, dass der technologische Wandel sicherlich kein Phänomen ist, das uns erst bevorsteht, sondern ein Wandel, in dem wir bereits mitten drin sind. Der technologische Wandel ist vielfältig und weitreichend, betrifft viele unserer Lebensbereiche, hat sie heute schon verändert und wird sie auch in Zukunft noch verändern.
Die grundlegende Frage, die sich hier natürlich stellt, lautet: Ist es Chance, ist es Gefahr? Ist es eine Veränderung, die, so wie sie hier passiert, positiv oder negativ ist? – Meiner Meinung nach ist es eindeutig Ersteres: eine Chance, die wir ergreifen müssen, die wir in der Politik aber auch verstehen müssen, um entsprechend zu handeln, denn auf dem Weg braucht es auch klare Rahmenbedingungen – das unterstreiche ich ebenso –, damit insgesamt der Standort Österreich davon profitieren kann. Das beginnt bei der Infrastruktur, für die der Herr Minister auch zuständig ist, mit einem flächendeckenden Breitbandausbau, nämlich einer Infrastruktur, die den Bedarf von morgen mitdenkt und auch die zukünftigen Entwicklungen berücksichtigt, beispielsweise 5G. Es ist auch klar: Viele Entwicklungen basieren auf dem Internet, basieren auf der Vernetzung, wie es beispielsweise bei selbstfahrenden Fahrzeugen, Autos, Lkws, der Fall ist oder auch bei Industrie 4.0.
Es geht aber auch darum, wie wir es steuern können, dass zukünftige Entwicklungen bei uns stattfinden, dass Österreich als Standort, an dem Kreativität und neue Ideen willkommen sind und auch gefördert werden, wahrgenommen wird. Daher ist meiner Ansicht nach die im November hier im Haus beschlossene Open-Innovation-Strategie wichtig, ebenso, dass mit dem kommenden Budget mehr Geld für Grundlagen- und angewandte Forschung zur Verfügung steht.
Es geht natürlich auch um Start-ups, was schon angesprochen worden ist, aber ich würde es generell sagen: Es geht um alle jungen Unternehmerinnen und Unternehmer, darum, dass wir diese mit offenen Armen empfangen. Da ist das Start-up-Paket wichtig, das hier beschlossen wurde; und ich würde es gerne noch erweitern, eben auch im Sinne aller jungen Unternehmerinnen und Unternehmer, dass beispielsweise auch ihnen die Lohnnebenkostenförderung zugutekommt, denn auch diese sind Garant dafür, dass sich unser Wirtschaftssystem Neuerungen stellt und dass diese in unser Wirtschaftssystem und in unsere Unternehmen Einzug halten.
Aber nicht nur Wirtschaft, sondern auch Arbeit verändert sich insgesamt: Aufgaben fallen weg, neue kommen hinzu. Unsere Berufsperspektiven ändern sich, und auch Berufswechsel wird häufiger sein. Das heißt, lebenslanges Lernen ist keine leere Floskel, sondern wirklich ein Thema, das uns auf dem beruflichen Weg auch langfristig begleitet.
Dazu gehört meiner Meinung nach auch Arbeitszeitflexibilisierung, nicht nur von der Unternehmerseite, sondern auch von der Arbeitnehmerseite. Die Digitalisierung ermöglicht es uns, standortunabhängig zu jedem Zeitpunkt mit unserem Büro, mit unseren Mitarbeitern, mit unseren Kunden in Kontakt zu sein, und die Arbeitnehmer wünschen sich daher auch mehr Flexibilität, dass sie ihre Zeit frei einteilen können, dass sie selbst bestimmen können, wann sie arbeiten. Das ist natürlich zu Spitzenzeiten wahrscheinlich mehr, aber zu anderen Zeitpunkten kann man sich auch wieder mehr Freizeit herausnehmen. Ich glaube auch, dass wir den Mitarbeitern diese Verantwortung geben, dieses Vertrauen entgegenbringen können und dass wir ihnen da mehr Freiheiten ermöglichen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Bildung ist meines Erachtens eines der größten Themen, wenn wir über technologischen Wandel und über Digitalisierung sprechen. Wir werden heute noch einen Entschließungsantrag diskutieren und abstimmen, der meiner Meinung nach viele wichtige Punkte umfasst, die es in der Schule benötigt: technische Ausstattung, digitale Kompetenzen, Programmieren lernen. Wir brauchen diese Kompetenzen, auch um den technologischen Wandel selbst mitzugestalten. Die IT-Branche in Österreich wächst doppelt so schnell wie die Gesamtwirtschaft, aber gerade im IKT-Sektor haben wir einen großen Fachkräftemangel – über 3 000 Fachleute fehlen laut AMS heute schon, und diese Zahl ist auch stetig steigend.
Es geht in diesem Zusammenhang natürlich noch um viele weitere Themen – Datenschutz, Big Data, Gesundheit, Mobilität –, die wir heute sicherlich auch noch ansprechen werden. Ich möchte noch einen Punkt erwähnen: Der Wandel, die Veränderung führt natürlich auch zu Angst, die sich in vielen Diskussionen mit den Bürgern, in den Medien widerspiegelt: die Angst vor Arbeitsplatzverlust, davor, nicht mithalten zu können, Verlierer des Wandels zu sein. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Ja, es sind viele Arbeitsplätze durch den technologischen Wandel weggefallen, viele sind aber wieder auch hinzugekommen, das zeigen auch viele Studien; da kann ich mich dem Herrn Minister anschließen. Eine Studie des Zentrums für Wirtschaftsforschung zeigt, dass zwar in den letzten Jahren 10 Millionen Arbeitsplätze weggefallen sind, aber gleichzeitig auch 20 Millionen neue Arbeitsplätze entstanden sind. (Die Rednerin stellt eine Tafel mit einem Balkendiagramm unter dem Titel „Technologisierung als Jobmotor“ „EU: 1999-2010: 10.000.000 neue Jobs“ vor sich auf das Rednerpult.)
Zum Schluss kommend möchte ich sagen: Diese Chance müssen wir nützen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
9.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, es stimmt, was heute im Titel dieser Aktuellen Stunde steht: der technologische Wandel als Chance für unseren Standort. Es gibt ja viele Aspekte, die diesen technologischen Wandel unterstützen oder die Teil dieses technologischen Wandels sind: den Breitbandausbau, die zunehmende Digitalisierung, auch die Sicherheit – Sicherheit nicht im Sinne innere Sicherheit oder im militärischen Sinne, sondern beispielsweise, wenn durch selbstfahrende Autos ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr dazukommt –, natürlich auch die Schlagworte Big Data und Industrie 4.0.
So, und jetzt kommen wir zur Situation in Österreich: Wir wissen, was in der österreichischen Politik beziehungsweise in der österreichischen Bundesregierung seit etlichen Jahren gemacht wird: Es werden Probleme, Chancen, Risiken nicht einmal mehr verwaltet. Dazu müssten nämlich all diese Punkte realisiert werden. Es bahnt sich im Hintergrund eine Art industrielle Revolution an, beziehungsweise teilweise läuft dieser Prozess ja schon, und wir warten seit Jahren auf die Ergebnisse der Breitbandoffensive.
Es ist auch bekannt, dass die Ausbildungsstandards immer wichtiger werden; das ist nämlich eine der zentralen sozialen Fragen in diesem Zusammenhang. Es nützt nichts, wenn wir wissen, dass wir gute Ausbildungsstandards brauchen, und gleichzeitig die PISA-Ergebnisse immer schlechter werden, um dann schöngeredet zu werden. Wir brauchen – und das ist das Elementare – Absolventen der MINT-Fächer, sie sind der Schlüssel in dieser industriellen Revolution. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Beispiel aus China, das heute schon als Negativbeispiel genommen wurde: Dort hat ein Absolvent der MINT-Fächer ein wesentlich höheres Image als beispielsweise ein Absolvent der Kommunikationswissenschaften, und sieben von acht Politbüromitgliedern sind Ingenieure. Das sollten wir uns selbst einmal als Vorbild nehmen, damit wir nicht die Herrschaften aus den Rosenfächern und aus den Orchideenfächern vorne haben, sondern solche, die wissen, wovon wir reden.
Wenn wir sagen, im Zuge der Industrie 4.0 sollten wir uns zur Wissensgesellschaft weiterentwickeln, dann ist es nicht ausreichend, wenn wir gleichzeitig in der Bildung darauf verzichten, die Schüler zu bewerten, und sie nur mehr verbal benoten, denn wenn der kleine Franzi seinen Namen tanzen kann, aber nicht rechnen kann, dann ist das bei Weitem nicht ausreichend. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt auch in diesem Zusammenhang eine Studie der Professoren Frey und Osborne von der Universität Oxford über das Rationalisierungspotenzial durch die Digitalisierung, das heißt, es gibt eine reelle Bedrohung für unseren sozialen Standard. Der Weg zu dieser Industrie 4.0 – das sei jetzt nur mehr ein Schlagwort – wird die nähere Zukunft prägen. Es ist aber auch eine Chance, wenn es erkannt wird, und wenn man sich die europäische Zukunft, die das gestalten soll, und auch den Rahmen, was gestaltet werden soll, ein bisschen ansieht.
Wie schaut denn die industrielle Umgebung aus? – In Frankreich und UK, den – unter Anführungszeichen – „großen“ Staaten, sinkt der Anteil von Bereichen der industriellen Produktion oder der BIP-Anteil der Industrie dramatisch. Die Leuchtpfade sind in Deutschland und in Österreich, und diese zwei Länder matchen sich mit den USA auf
der einen Seite und mit China und Japan auf der anderen Seite. Das heißt, wir werden von den Franzosen, von den Engländern und von den Südländern sowieso bei diesem weiteren Ausbau der industriellen Phase keine wesentliche Unterstützung haben.
Wenn man sich jetzt im Detail ansieht, wo die Stärken von Österreich sind, so ist das unsere derzeitige industrielle Basis. Wo unsere Schwäche ist, kann man auch ganz trocken analysieren: Das ist auf der einen Seite die Kostensituation, das heißt unser sozialer Wohlstand, auf den wir nicht verzichten wollen, es ist aber gleichzeitig auch das Patentwesen. Patente werden nicht auf dem Patentamt gemacht, sondern aufgrund dieses Mangels ausgehend von der Bildung über die Wissenschaft sind wir nicht mehr so innovativ wie in vergangenen Jahren.
Wir müssen einmal Industrie denken, 4.0 denken, nicht Industrie 4.0, sondern Denken 4.0! Auf der einen Seite gibt es die Angst der Arbeitnehmervertreter, die mit Regularien, Verboten und Geboten kommen, auf der anderen Seite kommt die Lobhudelei, dass wir eh so klass sind, und unsere Industrie eh alles machen kann. – Nein! Was ich von der Politik und vor allem von dieser Bundesregierung erwarte, ist gestalten und managen, und ein erster Schritt dazu wäre, sich etwas mehr Leute, die wirklich auch in der Industrie, in Forschung und Entwicklung gearbeitet haben, in beratende Funktionen zu nehmen und nicht irgendwelche Kommunikationswissenschafter. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Meine Damen und Herren! Dieses ab und zu durchaus interessante Geplänkel rund um die Industrie 4.0 mag möglicherweise kommunikationswissenschaftlich interessant sein, unsere Gesellschaft bringt es nicht weiter. Unsere Gesellschaft bringt es nur weiter, wenn wir uns wirklich auf diesen Prozess einstellen und diesen auch gestalten. (Beifall bei der FPÖ.)
9.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
9.43
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Der digitale Wandel ist seit langer Zeit im Gange, wir sind letztendlich mittendrin. Der Unterschied zur Vergangenheit ist, dass Tempo und Dynamik zunehmen. Das stellt große Herausforderungen an viele Bereiche, und ja, natürlich, wir sind in einem tiefgreifenden Strukturwandel in der Wirtschaft. Es gibt neue Produkte, neue Dienstleistungen, andere Geschäftsmodelle und neue Vertriebswege. Das sind Anforderungen, für die es auch die entsprechenden Lösungen zu finden gilt. Es betrifft selbstverständlich alle Arbeits- und Lebenswelten; insbesondere die Arbeitswelt ist in einer besonderen Weise gefordert.
Die Diskussion läuft sehr kontrovers. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, genau in diesem Bereich die Sachlichkeit, die Fachlichkeit, die Daten und Fakten zu berücksichtigen. Die Diskussion läuft zwischen zwei Polen. Einerseits gibt es die Debatte um die menschenleeren Fabrikhallen, um Kassensysteme bei den Supermärkten, die ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskommen, und um Pflegeroboter in den Heimen. Gleichzeitig werden andererseits letztendlich Arbeitsplätze geschaffen, es werden halt andere Arbeitsplätze geschaffen, und auch das bringt große Herausforderungen.
Diese Änderungen in der Arbeitswelt bedeuten auch Änderung in den Wertschöpfungsketten und damit auch eine grundlegende Debatte über Sozialsysteme und auch Steuersysteme; auch das gilt es zu betrachten. Das große Thema Big Data umfasst viele Bereiche, die damit in Verbindung zu bringen sind. Das ist das Thema Datenschutz, das ist das Thema Datensicherheit und selbstverständlich auch die Frage, wie mit diesem neuen Rohstoff umgegangen wird.
Das alles sind Bereiche, die uns herausfordern, und gleichzeitig gibt es nicht nur den digitalen Wandel und die Fragen, die er aufwirft, sondern generelle Herausforderungen, die unsere Umwelt betreffen, die uns mit dem Klimaschutz konfrontieren. Was heißt das für die demografische Entwicklung? Was bedeuten die Migrationsbewegungen? – All das braucht Lösungen und Antworten. Ein Teil dieser Antworten werden Innovationen sein.
Herr Kollege Deimek, Innovation lebt von Kreativität, Kreativität lebt von Offenheit, und Offenheit bedeutet selbstverständlich, dass es genauso wichtig ist, die sogenannten Orchideenfächer zu studieren und Fachkräfte in diesem Bereich zu haben. Selbstverständlich heißt es auch, dass die Kinder nicht nur sehr gut lesen, schreiben und rechnen können, sondern auch andere Ausdrucksmöglichkeiten haben wie tanzen, auch das ist in diesem Bereich zu betonen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Wenn es um Innovationen geht, braucht es natürlich Mut, Neugierde, Lernen, gemeinsames übergreifendes Arbeiten. Das sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Der digitale Wandel ist ein Innovationstreiber, und die Innovationen sind ein Teil dieser Lösungen. Ich möchte heute auch betonen, dass es nicht nur um technische Lösungen geht, diese Lösungen werden auch soziale und organisatorische sein. Das gilt es zu betonen, ohne die geht es nicht, die Fokussierung auf Technik wäre zu kurz gegriffen. Letztendlich wird es bei diesen neuen Technologien auch darum gehen, zu schauen, was die Chancen und die Risiken sind und wie wir das am besten mit den Lösungen begleiten.
Wir brauchen einen lösungsorientierten Ansatz, und da haben wir auch hier im Parlament ein sehr gutes Projekt im Bereich der Technikfolgenabschätzung. Alle Parteien haben an diesem Projekt mitgearbeitet, arbeiten weiterhin mit, und ich glaube, dass das auch ein wichtiger Beitrag ist. Ich glaube auch, dass Österreich ein guter Industriestandort ist, das soll es weiter bleiben, und das gilt es auch zu gestalten.
Ich bin überzeugt davon, dass wir im Bereich digitaler Wandel den unbedingten Gestaltungsanspruch brauchen. Wenn wir im Networked Readiness Index – also wie fit wir für die digitale Zukunft sind – auf Platz 20 sind, dann haben wir, glaube ich, Handlungsbedarf; aber das ist machbar, und genau daran sollten wir arbeiten. Es wird darum gehen, die Bildung, die Qualifikation zu stärken, es wird darum gehen, Forschungsschwerpunkte in diesen zentralen Bereichen zu setzen, und vor allem wird es auch darum gehen, die Menschen, die in den Unternehmungen arbeiten, ganz konkret zu unterstützen und besonders Initiativen für die kleinen und mittelständischen Unternehmungen zu setzen, zusammen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es dazu braucht. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Herr Minister, ich möchte diesen Gestaltungsanspruch, die verschiedenen Punkte, die ich jetzt angesprochen habe, zusammenführen: Österreich braucht eine digitale Strategie 2025. Wir müssen uns klar sein, wo wir im Jahr 2025 stehen wollen und wie wir dort hinkommen, wie wir die Ziele erreichen. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das halte ich für die politische Herausforderung, und es ist eine Einladung, gemeinsam daran zu arbeiten. Es ist machbar, dass wir an die Spitze kommen und dann auch an der Spitze bleiben. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Schittenhelm.)
9.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
9.50
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ja, Digitalisierung ist der größte Game Changer, der größte gesellschaftliche Wandel seit Jahrzehnten. Wandel bedeutet Veränderung, und das klingt für
manche bedrohlich. Wir haben jetzt schon ein paar gute Analysen gehört. Was uns Kollegin Lichtenecker erzählt hat, das gefällt mir in der Problemanalyse und auch in den Ansätzen, wie wir das lösen, sehr gut.
Das Erkennen der Chancen ist ja etwas, das vielen sehr schwer fällt. Da gibt es zum Beispiel eine Aussage von Thomas J. Watson, IBM-Präsident, aus den vierziger Jahren: „I think there is a world market for about five computers.“ – Er hat sich ein wenig verschätzt, wir haben doch mehr als fünf Rechner in Betrieb, IBM gibt es trotzdem noch.
Man kann ihm so eine Aussage aber auch nicht wirklich übel nehmen, denn damals haben Rechner ganze Räume eingenommen – und das waren große Räume. Das hat sich sehr schnell geändert, und die Verformelung dieser Änderung hat auch einen Namen, das sogenannte Moore’s Law. Das bedeutet, dass sich die Komplexität, die Anzahl der Schaltkreiskomponenten integrierter Schaltkreise im Zyklus von einem bis zwei Jahren verdoppelt, man geht im Schnitt von 18 Monaten aus. Das ergibt eine Kurve, die Sie alle kennen – ein Power Law, das Mooresche Gesetz –, das sieht in etwa so aus (eine Grafik in die Höhe haltend): ein Potenzgesetz.
Wenn man diese Verteilung umdreht, also spiegelt, dann gibt es einen anderen bekannten Graphen, ich habe die Spiegelung auf die andere Seite gezeichnet (eine weitere Grafik in die Höhe haltend) – also Graph im Sinne von Kurve, nicht wie einer, der Grippemasken verkauft –: Das ist die sogenannte Pareto-Verteilung oder auch langer Schwanz genannt.
Folgendes Phänomen ist an dieser Kurve abzulesen: Wenn man hier zum Beispiel ein Handelsunternehmen hat, das auf der linken Seite die Bestseller verkauft, dann heißt das, dass auf der rechten Seite die Ladenhüter sind. Und was passiert jetzt durch Digitalisierung? – Durch Digitalisierung, durch die Virtualisierung von Gütern verschiebt sich die ökonomische Grenze. Das heißt, die Ladenhüter hier auf der rechten Seite werden auf einmal ökonomisch nutzbar, weil zum Beispiel Kapitalbindungskosten in der Lagerhaltung wegfallen.
Es gibt hier Phänomene wie Demokratisierung von Produktionsmitteln, Eintrittsbarrieren in Märkte sinken, Nischen werden nutzbar. Das muss nicht nur unbedingt Technologie sein, das kann auch bei ganz anderen Phänomenen der Fall sein. Denken Sie zum Beispiel an Uber (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), denken Sie an Airbnb! Da werden Überkapazitäten, auch wenn sie willkürlich geschaffen werden, genützt und durch eine Demokratisierung des Vertriebs auch anders verteilt. Es kommt zu einer Verbindung von Angebot und Nachfrage auf einer globalen Ebene. Das heißt, wenig nachgefragte Produkte in einem Markt können in einem ganz anderen Markt sehr viel stärker nachgefragt werden, und durch diese technologischen Plattformen wird das zusammengeführt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Das ist überhaupt nichts Neues, diese Geschichten beschäftigen uns seit zehn Jahren. Ich möchte das nur bringen, um zu zeigen, dass wir diesen Wandel in vielen Bereichen eigentlich schon verschlafen haben. Im Medienbereich gibt es ganz große Umbrüche, da brechen ganze Geschäftsmodelle weg. Der Werbemarkt im Medienbereich wird von Unternehmen wie Google oder Facebook geschluckt, die manche zwar vielleicht in manchen Ausprägungen als Medien bezeichnen, aber darüber muss man auf jeden Fall streiten.
Dieses Problem geht natürlich auch bis zur Politik an sich. Wir glauben immer, dass wir von diesem Wandel nicht betroffen sind, immun sind. Die Frage für die Politik ist aber nicht mehr, welche Rolle das Netz in der demokratischen Gesellschaft für uns spielt, sondern welche Rolle Demokratie in der vernetzten Gesellschaft überhaupt noch einnehmen kann. Die Politik ist jedenfalls gefordert, die auftretenden Phänomene als Chance zu begreifen und auch legistisch zu behandeln. Wir haben etliche Passwords ge-
hört, hier ist von Industrie 4.0 die Rede, von Internet of Things, dem Internet der Dinge. Wir können aber auch ganz andere Begriffe ins Treffen führen wie zum Beispiel: Disintermediation, Automation, Screenification, Decentralisation, Augmentation, Robotization, Intelligization. Es gibt sehr, sehr viel, über das wir uns auch noch unterhalten könnten.
Aber: Wo ist die Gesetzgebung in diesem Bereich? – Die Phänomene, die wir hier besprechen, sind schon längst wieder out of date. Das heißt, wir müssen hier einen Schritt nach vorne machen und Dinge auch antizipieren. Dazu höre ich nichts. Hier höre ich gute Ansätze, die sozusagen die Fehler, die bereits gemacht wurden, reparieren können, aber nicht in die Zukunft gerichtet sind. Wir müssen die Angst vor Veränderung aus unseren Köpfen bringen: ein bisschen weniger UNESCO, ein bisschen weniger Katzian in unseren Köpfen. (Beifall bei den NEOS.)
9.54
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
9.54
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Maschinen verdrängen Arbeitsplätze, und zwar liegt das daran, dass Maschinen das, was sie können, besser können als Menschen. Das ist in allen Bereichen so, und das ist schon seit der industriellen Revolution so. Schauen wir uns die Maschinenstürmer zwischen 1811 und 1833 in England an! Was war der Hintergrund? – Da wurde der mechanische Webstuhl eingeführt, und es wurden von einem Tag auf den anderen Hunderttausende Weber und Bedienstete in der Textilindustrie arbeitslos. Es wurde ein Jahr später sogar die Todesstrafe für all jene eingeführt, die Webstühle zerstören, weil sie Angst um ihre Arbeitsplätze hatten.
Die Entwicklung von damals sehen wir heute auch noch. Die Gewerkschaft nährt dieses Bild ja immer wieder, indem sie sagt: Ja, die Maschinen sind so böse und die Maschinen verdrängen Arbeitsplätze! – Ja, das stimmt, aber auf der anderen Seite entstehen neue Arbeitsplätze. Wenn man das Ganze volkswirtschaftlich betrachtet und die damalige Situation in England betrachtet, wo durch diese Maschinen Hunderttausende arbeitslos wurden, dann sieht man, dass es zwei Effekte gab: Erstens haben diese Menschen innerhalb von kürzester Zeit wieder eine andere Arbeit gefunden, und zweitens sind die Textilien plötzlich viel billiger geworden, was im Allgemeinen den Wohlstand gehoben hat. Genau diese Effekte sehen wir. Das heißt, immer dort, wo Maschinen zum Einsatz kommen, wird es für die Volkswirtschaft zum Gewinn; deshalb macht man es auch, nur muss man es richtig machen.
Vielleicht noch ein Beispiel aus der jüngeren Zeit: Sie bauen ja ganz leidenschaftlich Autobahnen. Ihnen wird aufgefallen sein, dass man heute, wenn man Autobahnen baut, nur ein Hundertstel der Menschen braucht, die früher dafür notwendig waren. Wenn heute einer dort steht, sind früher dort hundert mit der Schaufel in der Hand gestanden. Heute gibt es Bagger, große Maschinen und so weiter. Was machen Sie jetzt als alter Sozialist? Schicken Sie die Maschinen nach Hause, oder sprengen Sie die Maschinen und holen die Arbeitslosen, um mit der Schaufel die Autobahnen zu bauen? – Nein, das machen Sie auch nicht. Und wissen Sie, warum Sie es nicht machen? – Weil das volkswirtschaftlich keinen Sinn ergibt! Man soll die Maschinen das machen lassen, was sie können, und die Menschen machen eben andere Dinge.
Jetzt kommen wir zur Digitalisierung, die Sie immer wieder ansprechen: Der einzige Unterschied zwischen damals – Maschinenstürmer, Industrialisierung – und heute ist der, dass die Entwicklung immer, immer schneller geht. Das heißt, die Maschinen übernehmen immer schneller Arbeitsplätze der Menschen. Jetzt geht es darum, nicht Angst zu haben und Angst zu schüren (Zwischenruf der Abg. Hakel), wie Sie das machen:
Jetzt kommen die Maschinen, und die werden intelligent, und in ein paar Jahren werden dann die Maschinen auch Maschinen reparieren – das machen sie übrigens jetzt auch schon, aber nicht in diesem Umfang –, und in ein paar Jahren wird man dann gar keine Menschen mehr brauchen!
Sie schüren diese Angst, aber die Angst müssen wir nicht vor den Maschinen und vor der künstlichen Intelligenz haben, die Angst müssen wir vor den Politikern haben (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP – Zwischenrufe der Abgeordneten Hakel und Rädler), und zwar vor Politikern, die sich so wie Sie hier herstellen und Angst verbreiten, anstatt die Lösung aufzuzeigen. Und die Lösung ist einfach: Wenn die Maschinen kommen und uns Arbeit abnehmen, dann brauchen wir Rahmenbedingungen, die jene Menschen, die die Arbeit verlieren, wieder in Beschäftigung bringen beziehungsweise – und da sind wir jetzt bei einer altsozialistischen Idee – das bedingungslose Grundeinkommen. (Heiterkeit der Abg. Hakel.) Das würde dann plötzlich funktionieren. Heute funktioniert das natürlich nicht, aber in zwanzig Jahren, wenn es die künstliche Intelligenz gibt und wenn die Maschinen auch Maschinen produzieren und sich selbst reparieren und die Maschinen dann hauptsächlich in all jenen Bereichen arbeiten, wo heute noch Menschen arbeiten, wäre so ein bedingungsloses Grundeinkommen umsetzbar, damit die Menschen nicht mehr auf Erwerbsarbeit angewiesen sind, nicht mehr Kanal räumen und sonstige Dinge tun müssen, sondern Dinge tun können, die ihnen auch Spaß machen.
Das würde diese Revolution ermöglichen. Nur brauchen wir Rahmenbedingungen und nicht Politiker, die so wie die Maschinenstürmer damals mit Maschinensteuern und allem Möglichen das zu verhindern versuchen, so wie auch beim Internet und beim Handel, wo man auf der einen Seite die Handelsbetriebe in Österreich beschränkt, ihnen sagt, wann sie auf- und zusperren sollen, und auf der anderen Seite dann wie das Kaninchen auf die Schlange starrt, wenn im Internet 24 Stunden Waren angeboten werden. Wir brauchen ordentliche Rahmenbedingungen, aber dazu sind Sie nicht in der Lage und auch nicht die Gewerkschaft, die nur Angst schürt.
Deshalb: Seien wir doch froh, wenn Maschinen Arbeiten übernehmen, die ohnehin keiner machen will! Geben wir den Menschen die Möglichkeit, tatsächlich mit ihrem Leben etwas Sinnvolles anzufangen und sich nicht in Erwerbsarbeit pressen zu lassen! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Die Gewerkschaft sagt immer: gerechte Verteilung von Arbeit. – Das schaue ich mir an, wenn 500 Mistsäcke vor dem Parlament stehen, ob Sie dann gerecht verteilen wollen. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)
Da ist es mir ganz recht, wenn das ein Roboter oder eine Maschine macht. Deshalb: Haben Sie keine Angst, schaffen Sie ordentliche Rahmenbedingungen; und dann wird der Mensch endlich von jener Arbeit befreit, die ohnehin keiner machen will! (Beifall beim Team Stronach.)
10.00
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Katzian. – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.)
10.00
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns mitten im Zeitalter der Digitalisierung, bereits alle Gesellschaftsschichten und natürlich auch die unterschiedlichen Berufsbranchen sind davon betroffen. Das bedeutet, die Arbeitswelt wird sich verändern, bisherige uns bekannte Berufe werden in den kommenden Jahren verschwinden, neue Berufsgruppen werden entstehen.
Die Digitalisierung bringt aber nicht nur eine Veränderung in der Wirtschaft und bei den Arbeitsprozessen, sondern auch Häuser, Autos oder sogar Kleidungsstücke werden
jetzt mit dem Internet verbunden. Auch Themen wie Gesundheit oder Sicherheit werden digital. – Ja, wir befinden uns inmitten der Wirtschaft und Gesellschaft 4.0, und auf die müssen wir uns vorbereiten!
Um diesen technologischen Wandel bestmöglich für den Standort Österreich zu nützen, braucht es gewisse Rahmenbedingungen, für die die Politik zu sorgen hat. Was meine ich damit? – Die Verfügbarkeit von leistungsfähigem Breitband ist von zentraler Wichtigkeit für den Standort Österreich. Auch auf die Datenmengen, die auf uns zukommen, müssen wir uns vorbereiten – Stichwort: selbstfahrende Autos –, damit schaffen wir die nötige Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort 4.0. Österreich steht im Vergleich sehr gut da: Wir haben im Vergleich zu Deutschland eine wesentlich höhere High Speed Rate.
Natürlich müssen wir auch in der Ausbildung und in der Jugendbeschäftigung auf die neuen Entwicklungen reagieren, denn die digitale Welt muss bereits in der Ausbildung ihren Platz finden. Österreichische Start-ups, wie zum Beispiel Runtastic, Shpock, Kiweno, aber auch N26 haben uns bereits eindrucksvoll bewiesen, wie schnell sich der Bereich der Arbeit verändern kann und neue Berufsbilder entstehen. Sie haben uns aber auch gezeigt, dass vor allem viele junge Menschen immer häufiger den Schritt in die Selbständigkeit gehen und Start-ups gründen und auch sehr junge MitarbeiterInnen rekrutieren. Das stellt uns im Bereich der Ausbildung aber natürlich auch vor neue Herausforderungen, Stichwort: Fachkräftemangel im Bereich Technik.
Ich war letzte Woche in der Google-Zentrale in Zürich. 2004 hat Google mit zwei Mitarbeitern in Zürich gestartet, heute, zwölf Jahre später, hat das Unternehmen 1 800 MitarbeiterInnen, über 90 Prozent davon sind Engeneers, also TechnikerInnen, und die MitarbeiterInnen kommen aus 75 Nationen. Shpock, die mobile Flohmarkt-App, ein Start-up aus Österreich mit Sitz in Wien, hat vor vier Jahren begonnen und jetzt über 100 MitarbeiterInnen aus über 20 Nationen, der Großteil sind TechnikerInnen.
Wir müssen also die Rahmenbedingungen ändern, damit wir im Bereich der Technik auf Weltklasseniveau kommen. Daher muss das Interesse an Technik schon früh geweckt werden; Programmieren muss bereits in der Volksschule am Lehrplan stehen, genauso muss Programmieren auch ein Lehrberuf werden. Bildung und lebenslanges Lernen werden ebenso an Bedeutung gewinnen wie der Lernort Betrieb, also die betriebliche Aus- und Weiterbildung.
Da ich vorhin Google erwähnt habe: Ich bin auch der Meinung, dass uns derzeit innerhalb der EU vor allem noch ein rechtlicher Rahmen fehlt, damit die Nutzer und auch die Unternehmen genau wissen, was im Internet passieren darf und was nicht. Die Menschen müssen sicher sein können, dass die europäischen Regeln der Datensicherheit und des Konsumentenschutzes auch dann gelten, wenn der Internethändler oder der Anbieter von Dienstleistungen – Stichwort: Airbnb, Google, YouTube, Uber und so weiter – aus den USA, Kanada oder China kommt.
Ja, die Gesellschaft muss darauf vorbereitet werden, was der technologische Fortschritt für die eigenen Daten bedeutet, daher braucht es Medienschulungen in den Kindergärten, Schulen, Universitäten, aber natürlich auch in den Unternehmen.
Im vergangenen Jahr hatte ich die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Stakeholdern aus der Start-up-Szene viele Gespräche zu führen und mir anzuhören, was ihre Sorgen, was ihre Probleme sind. Mit dem Start-up-Paket der Bundesregierung haben wir sicher schon einen großen Schritt in die richtige Richtung getan. Um den Wirtschaftsstandort Österreich noch besser nutzen zu können, braucht es zusätzlich zum Forschungszentrum Silicon Austria, das der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie startet, auch einen Start-up-Campus in Wien.
Was meine ich mit Start-up-Campus? – Es sollen einerseits junge Start-ups die Möglichkeit haben, sich dort einzumieten, aber andererseits auch die Chance haben, mit
großen erfolgreichen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Es soll dort Bildungseinrichtungen, Freizeitmöglichkeiten, Wohnmöglichkeiten und Kinderbetreuungsmöglichkeiten geben, also alles, was man in einem Grätzel auch finden kann, aber eben speziell auf Start-ups ausgerichtet.
Österreich ist auf einem guten Weg! Wir brauchen uns nicht zu verstecken und können selbstbewusst in die Zukunft gehen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
10.05
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die beste Möglichkeit, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten. Mark Twain hat einmal so treffend formuliert: „Natürlich interessiert mich die Zukunft. Ich will schließlich den Rest meines Lebens darin verbringen.“
Ich halte auch das heutige Thema der Aktuellen Stunde tatsächlich für sehr wichtig und bin der Meinung, dass wir manchmal zu vergangenheitsbezogen diskutieren. In der politischen Gestaltung sollte man doch immer zukunftsbezogen agieren; und die Digitalisierung ist natürlich das Zukunftsthema schlechthin.
Einleitend natürlich auch die Feststellung: Die Digitalisierung ist ja längst da. Kollege Alm hat zu Moore‘s Law ausgeführt – das möchte ich sehr unterstützen –: In den letzten 50 Jahren hat sich die Rechnerleistung der Computerchips alle 18 Monate verdoppelt. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Man geht davon aus, dass das auch in der Zukunft so sein wird; und das hat auch dazu geführt, dass diese Digitalisierung längst da ist. Virtuelle Büros sind da: 24 Stunden, sieben Tage die Woche, der Ort spielt nicht mehr die große Rolle.
Ich hatte voriges Jahr die Gelegenheit, den jungen österreichischen Unternehmer Leo Widrich kennenzulernen. Leo Widrich hat mit einem Studienkollegen das Studium abgebrochen, ist klassisch nach Kalifornien, Silicon Valley, gegangen und hat dort ein Unternehmen gegründet – 5 000 US-Dollar Startkapital. Nach zwei Monaten wäre er fast wieder nach Österreich zurückgekommen, aber das Unternehmen hat dann – sogenannt – zu fliegen begonnen, mittlerweile 100 Mitarbeiter aus 40 Nationen und – das ist das Besondere – kein Büro mehr. Das Büro ist ausschließlich die virtuelle Welt: Homeoffice, Coworking und anderes mehr.
Digitale Marktplätze und auch Buchungsplattformen im Internet sind mittlerweile Realität – wir kennen das alle. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Ich möchte daran erinnern, dass wir in der letzten Nationalratssitzung auch erstmals auf eine konkrete Entwicklung im Bereich der Digitalisierung reagiert haben. Wir haben Buchungsplattformen verboten, die Bestpreisklausel anzuwenden. Man hat hier reagiert, und das wird auch in anderen Bereichen notwendig sein, politisch darauf zu reagieren. Wir machen Bankgeschäfte im Internet; die Digitalisierung ist längst da und auch die Sharing Economy hat Digitalisierung möglich gemacht.
Ich möchte grundsätzlich festhalten, dass die Sharing Economy wirklich Chancen bietet – auch das hat Kollege Alm schon ausgeführt. Ich bin heute Früh mit dem Auto von der Stadtgrenze Wien hereingefahren, natürlich war es wie immer sehr mühsam – lange Verkehrsstaus –, und wenn man so diese Autos beobachtet, stellt man fest, dass nahezu in jedem Auto ein einzelner Fahrer sitzt. Wenn es die Digitalisierung möglich macht, da Ressourcen besser zu planen, besser zu verwenden, dann macht es natürlich Sinn.
Ich möchte aber gleich dazusagen – damit spreche ich jetzt diese privaten Taxidienste an –, dass auch ganz klar ist, dass es natürlich Wettbewerbsgleichheit zwischen einem traditionellen Anbieter und diesen sogenannten neuen Anbietern braucht.
Ist nun diese Digitalisierung eine Bedrohung oder eine Chance? – Im Vordergrund steht immer die Frage: Wie geht es mit den Arbeitsplätzen weiter? Da gibt es diese berühmte Studie von Osborne und Frey aus Amerika: Jeder zweite Arbeitsplatz in den nächsten 20 Jahren wird sich verändern. Es gibt eine Studie aus Deutschland zu den Folgen der Digitalisierung. Da kommt also vieles auf uns zu. Vieles wird sich verändern, aber ich glaube, gerade in der politischen Gestaltung ist es enorm wichtig, die Chancen zu sehen. Wo sind die Chancen? – Die Chancen liegen sehr klar auch in der persönlichen Freiheit, man kann 24 Stunden oder sieben Tage in der Woche arbeiten, beziehungsweise den Ort wählen. Das kann man als Bedrohung oder auch als Chance sehen. Es gibt viele Menschen, die diese individuelle Freiheit haben wollen.
Es ist eine Chance für ländliche Regionen. Wenn der Ort im Bereich der Dienstleistungsentwicklung frei wählbar ist, kann das für ländliche Regionen eine Riesenchance sein. Es kann ein Beitrag sein, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser zu organisieren. Wenn es einfach ist, daheim zu arbeiten, dann kann man vielleicht auch die Familie zukünftig besser organisieren. Repetitive Arbeiten, Arbeiten, die wirklich auch der Gesundheit schaden, werden vom Computer übernommen – auch das kann man sehr positiv bewerten –, und natürlich wird die Digitalisierung zu einer Erhöhung der Produktivität führen. Das kann, wenn wir es richtig machen, auch den Standort Österreich mit Sicherheit stärken.
Voraussetzung dafür – da komme ich dann wieder zu meinem Lieblingsthema – ist natürlich die Bedingung, dass wir Regionen mit Breitbandinfrastruktur, mit Glasfaserinfrastruktur versorgen müssen. Die Bundesregierung, Österreich ist da auf einem guten Weg, die ersten Programme wurden ja umgesetzt. Es wurden die Programme Backhaul, Access und auch Leerrohr ausgeschrieben. Ich halte es für sehr gut, diese Themen jetzt einmal zu evaluieren, einmal zu schauen, wie sie wirken.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch einmal mehr das Modell Niederösterreich, den niederösterreichischen Weg erwähnen. Da gibt es das Drei-Ebenen-Modell, das würde ich den anderen Bundesländern auch sehr, sehr ans Herz legen. Da gibt es die drei Ebenen. Es gibt die passive Infrastruktur, die im öffentlichen Eigentum bleibt. Wir haben dann den aktiven Netzbetreiber, der quasi das Licht in das Netz gibt. Dann haben wir den Wettbewerb auf Ebene der Provider. Wieso ist das Modell vorbildhaft? – Es ist vorbildhaft, weil wir beides schaffen: Wir nehmen die gemeinwirtschaftliche Aufgabe wahr, dass diese Datennetze im öffentlichen Eigentum bleiben, schaffen es aber trotzdem, dass auf Providerebene tatsächlich der Wettbewerb passiert, weil natürlich nur ein Wettbewerb dafür sorgen wird, dass entsprechende Qualität und dass entsprechende Preise bei den Bandbreiten da sind.
Abschließend: Was sind die wesentlichen politischen Schlussfolgerungen? – Fairer Wettbewerb: Neue Anbieter kommen zu den traditionellen auf den Markt. Da hat die Politik dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wettbewerb fair passiert. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, das Thema Arbeitszeitflexibilisierung kommt auf uns zu. Bei diesem Thema ist eines ganz klar: Das muss Arbeitgebern und Arbeitnehmern nutzen. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. Da mache ich mir um den Standort Österreich keine Sorgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yilmaz.)
10.11
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
10.11
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Erfolg von heute ist morgen schon Geschichte. Damit Österreich auf dem Laufenden bleibt, müssen wir dauernd unsere Rahmenbedingungen verbessern und nachschärfen. Unter den Rahmenbedingungen verstehe ich Infrastruktur, das Bildungssystem, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und natürlich auch das Klima und die Politik, die da modulierend arbeiten muss.
Zur Infrastruktur ist heute schon sehr viel gesagt worden. Das ist natürlich eine Grundvoraussetzung: EDV, Straßen, Transportsystem und dergleichen. Relativ wenig ist über das Allerwichtigste gesagt worden, nämlich – und Sie, Herr Minister, haben das ja angesprochen –: Damit die qualifizierten Jobs, die geschaffen werden, auch mit Menschen, mit Nachkommenden befüllt werden und besetzt werden können, bedarf es eines funktionierenden Bildungssystems. Da haben wir ja diese Woche wieder einmal katastrophale Ergebnisse durch die PISA-Studie präsentiert bekommen; und die Reaktion der Politik war genau das, was wir uns nicht vorstellen, nämlich Noten abzuschaffen, zu nivellieren, Leistung, Disziplin abzuschaffen und ein lebenslanges Begleiten, nicht Fördern und Fordern einzuführen.
Ich weiß schon, dann kommt wieder der Vorwurf, wir haben eine Art Steinzeitpädagogik, die wir da anwenden wollen. Ich sage Ihnen aber – wir haben das auch in Aussendungen kundgetan, wir werden das auch heute noch unter einem Tagesordnungspunkt besprechen –: Es braucht Anstrengung, Leistung, Disziplin, sonst wird das System nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir müssen ja immerhin mit China, Südkorea, Russland und den USA mithalten. Dort ist das alles eine Selbstverständlichkeit. Nach der Grundschule kommt die Universität. Da haben wir ein Erfolgsmodell. Dieses Erfolgsmodell ist die Fachhochschule. Da werden diese Prinzipien angewendet: Wir haben dort einen Aufnahmetest, wir haben dort Studiengebühren, wir haben dort einen anwendungsorientierten Lehrplan, und das Ganze basiert auf Leistung. Das ist momentan eine wichtige Säule für unseren akademischen Nachwuchs.
Ganz anders schaut es wieder auf der Universität aus. Die Universität von heute hat einen Haufen Probleme, die wir hier jetzt nicht besprechen können. Ich möchte nur sagen: Es schaut sehr, sehr düster aus im Bereich der Lehre und der Forschung aufgrund der sogenannten Tenure Tracks für den Mittelbau an den Universitäten. Da sind wir auch daran, Vorschläge auszuarbeiten, und wir werden das in einem Programm im Jänner und Februar vorlegen.
Auf alle Fälle wollen wir uns mit dem Silicon Valley vergleichen. Sie sagen: Silicon Austria soll geschaffen werden! – Ja, ich war heuer auch dort und habe mir das angesehen. Und ich muss nicht wiederholen, was dort alles positiv läuft. Jeder, der dort hinfährt, sagt, das ist eine Sensation, betont die Stimmung, die Atmosphäre dort. – Ja, das stimmt. Warum ist das dort so? – Dort weht durch die Gänge der Universitäten, die ja dort auch im engsten Raum angesiedelt sind, der Wind of Change. Was haben wir? – Wir haben den Fog of Stagnation in den Universitäten.
Wir müssen – und das sage ich jetzt einmal klipp und klar – die verstaubten Ideologien der Alt-Achtundsechziger aus den Universitäten herausbringen und brauchen an den österreichischen Universitäten eine leistungsoffensive, leistungsorientierte, weltoffene akademische Sprinter- und Langlaufstruktur. Nur so können wir Leistung hervorbringen und im internationalen Vergleich mithalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Darüber hinaus braucht es natürlich auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen – und das haben Sie ja auch richtig gesagt, Herr Minister –, aber: In Österreich gibt es jede
Menge bürokratischer Hürden, welche leider jegliche Kreativität bereits im Keim erstickt und so die Ansiedelung wichtiger internationaler Technologieträger erschwert. Sie haben eine Erhebung, eine Studie präsentiert; ich habe leider hier eine andere, die im Auftrag der US-Handelskammer in Österreich vom Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers durchgeführt wurde, die dem österreichischen Wirtschaftsstandort eine sinkende Attraktivität bei rund hundert Firmen aus den USA attestiert. Lediglich 8 Prozent der US-Firmen, die an den Umfragen teilgenommen haben, glauben, dass sich die Standortqualität in Österreich verbessert hat. 35 Prozent sehen hingegen Verschlechterungen. In allen Problemfeldern hat sich Österreich damit im letzten Halbjahr weiter verschlechtert, wodurch die Standortpolitik noch negativer als bei der letzten Umfrage zu bewerten ist. Das ist leider eine Realität.
Sie haben zwar am 8. November des Jahres ein ambitioniertes Forschungspaket verabschiedet. Allerdings wird man darauf warten müssen, wie diese Dinge tatsächlich mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, was für uns fehlt, ist der neue Gründergeist, ein innovationsfreundliches Klima und eine entsprechende Aufbruchsstimmung. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Dazu bedarf es, wie gesagt, einer Doppelstrategie: Es braucht einerseits attraktive Forschungsbedingungen, um junge Talente heranzubilden, und zum anderen den Abbau bürokratischer Hemmnisse, um den Technologiestandort Österreich einladender zu gestalten und die Abwanderung innovativer Unternehmen zu verhindern. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)
10.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Köchl zu Wort. – Bitte.
10.16
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Vielleicht sollte man, wenn man über den technologischen Wandel spricht, einmal hundert Jahre zurückblicken. Deswegen steige ich einmal mit einem Text von Peter Rosegger ein, der 1902 Folgendes geschrieben hat:
„Auf der eisernen Straße heran kam ein kohlschwarzes Wesen. Es schien anfangs stillzustehen, wurde aber immer größer und nahte mit mächtigem Schnauben und Pfustern und stieß aus dem Rachen gewaltigen Dampf aus. Und hinterher –
‚Kreuz Gottes!‘ rief mein Pate, ‚da hängen ja ganze Häuser dran!‘ (…)
Das bringt kein Herrgott mehr zum Stehen! fiel’s mir noch ein. Da hub der Pate die beiden Hände empor und rief mit verzweifelter Stimme: ‚Jessas, Jessas, jetzt fahren sie richtig ins Loch!‘
Und schon war das Ungeheuer mit seinen hundert Rädern in der Tiefe; die Rückseite des letzten Wagens schrumpfte zusammen, nur ein Lichtlein davon sah man noch eine Weile, dann war alles verschwunden, bloß der Boden dröhnte, und aus dem Loch stieg der Rauch.
Mein Pate wischte sich mit dem Ärmel den Schweiß vom Angesicht und starrte in den Tunnel.
(…) im Waggon waren Bänke, schier wie in einer Kirche; und als wir zum Fenster hinausschauten – ‚Jessas und Maron!‘ schrie mein Pate, ‚da draußen fliegt ja eine Mauer vorbei!‘
Jetzt wurde es finster, und wir sahen, daß an der Wand unseres knarrenden Stübchens eine Öllampe brannte. Draußen in der Nacht rauschte und toste es, als wären wir von gewaltigen Wasserfällen umgeben, und ein ums andere Mal hallten schauerliche Pfiffe. Wir reisten unter der Erde.
Der Pate hielt die Hände auf dem Schoß gefaltet und hauchte: ‚In Gottes Namen. (…)‘
(…) ,Beim Dampfwagen da – ’s ist doch der Teufel dabei!‘“ – Also so viel zur Technologie.
Vor über hundert Jahren gab es noch die Angst, wenn man mit dem Zug in den Tunnel einfährt, dass das Trommelfell platzen wird. – Ja, wenn wir heute auf die Idee kommen würden, zum Beispiel im ländlichen Raum, dort, wo kein öffentlicher Verkehr, kein Zug, kein Bus und auch sonst nichts fährt, eine Selbsthilfegruppe zu machen – nennen wir sie einmal Uber –, um uns mit Smartphones zu organisieren, wie wir uns gegenseitig helfen, Mobilität sicherzustellen, dann ist diese Selbsthilfegruppe namens Uber in Österreich derzeit nicht möglich, sondern es kommt dann ein Taxidienst wie in Wien im 1. Bezirk heraus, weil die österreichische Gewerbeordnung gar nicht zulässt, dass man sich am Land mit dem Nachbar über Smartphone organisiert. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Das war zum Beispiel die Ursprungsidee.
Das Thema Sharing Economy ist ganz aktuell – dazu habe ich gerade zuletzt einen Antrag gestellt, der im Wirtschaftsausschuss vertagt wurde –, wie wir Güter gemeinsam teilen. Das hat sehr viel damit zu tun, und das hat auch sehr viel mit Europa zu tun, denn wenn man sich die Frage stellt, ob man jetzt eine App entwickelt, ein neues Produkt entwickelt, dann merkt man, dass es einen Unterschied macht, ob man das in den Vereinigten Staaten oder in Europa macht, denn in der EU wird das etwas kompliziert. Da geht es eigentlich darum, dass man Rahmenbedingungen und ähnliche Grundbedingungen gemeinsam schafft – nennen wir es also einmal Vereinigte Staaten von Europa –, also dass man in diese Richtung denkt.
Es gibt aber auch Themen wie ethische Fragen. Wenn wir von selbstfahrenden Autos reden – wir haben es heute schon mehrfach gehört –, dann ergibt sich, wenn das Auto selbst fährt, ausweichen muss und an beiden Seiten Menschen stehen, irgendwann die Problemstellung, dass der Computer eine Entscheidung treffen muss, in welchem Fall das Schadensrisiko geringer ist, also ob das Auto nach rechts oder nach links ausweicht. Das sind also sehr schwierige Fragestellungen. Die Politik hat da noch einiges zu tun.
Medienkompetenz gehört für mich genauso in den Bereich des technologischen Fortschritts. In Zeiten, in denen die Menschen auf Facebook alles teilen – und ich meine, da sind wir uns einig, da wird ja wirklich alles geteilt, und kein Mensch achtet mehr darauf, was das für eine Quelle ist, und die Kompetenz, die unterschiedlichen Quellen entsprechend unterschiedlich zu beurteilen, ist drastisch gesunken –, da müssen wir das Thema Medienkompetenz wieder hervorheben.
In der heutigen Zeit wird auch der Hass schon digitalisiert. Jetzt könnte man sagen, na ja, den Hass in Nullen und Einser zu zerlegen, ist etwas Positives, aber ganz so positiv sehe ich es dann doch nicht. Auch der Hass wird also digitalisiert, und dagegen können wir nur ankämpfen, indem wir die Medienkompetenz stärken.
Das Thema Erwerbsarbeitslosigkeit kommt immer wieder. Es wird immer über Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt gesprochen, aber das Wort Erwerbsarbeitslosigkeit ist etwas präziser, denn Arbeitslose gibt es eigentlich nicht, das Thema ist vielmehr: Wie kann die Arbeit, die in vielen verschiedenen Bereichen verrichtet wird, auch entsprechend bezahlt werden? – Das sind die Themen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen.
Dazu gehört auch die Frage nach einem modernen Steuersystem. Wenn wir schon davon sprechen, dass die Roboter unsere Arbeit übernehmen, dann können wir doch darüber sprechen, dass die Roboter auch Sozialabgaben oder Steuern zahlen. Das ist das Thema, das man noch unter dem Begriff der Maschinensteuer in der Logik der Siebzi-
gerjahre argumentiert, aber ich meine, man könnte sich darauf verständigen, dass auch die Roboter Steuern und Sozialabgaben zahlen, geschätzte ÖVP!
Kollege Hanger von der ÖVP hat vorhin davon gesprochen, 24 Stunden zu arbeiten – das sehe ich nicht so. Oder meinen Sie sieben Tage die Woche arbeiten? – Das sehe ich nämlich auch nicht so. Da möchte ich schon um ein bisschen Klarheit bitten und darum, den Menschen im Vordergrund zu sehen und nicht immer nur die Technologie. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
10.21
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
10.21
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben heute sehr viele Phrasen und auch Plattitüden zu diesem Thema gehört. Es ist immer wieder um Buzzwords gegangen, und insbesondere Herr Klubobmann Schieder hat damit begonnen, indem er einzelne vielleicht unproblematische Erfindungen hervorgehoben hat, die sehr wohl Verbesserungen für den Alltag der Menschen mit sich gebracht haben – aber ich meine, darum geht es in dieser Frage gar nicht.
Die Dinge, die jeder sofort als offensichtlich positiv empfindet, sind ja gar nicht das Problem in dieser Debatte. Es geht um eine Haltungsreform, die wir eigentlich uns selbst auferlegen müssen – eine Reform der Haltung, die wir ganz grundsätzlich gegenüber dem Neuen haben, so ganz im Sinne von Star Trek: „to boldly go where no man has gone before.“
Das machen wir in Österreich jedoch ganz sicher nicht, denn technologischer Wandel bedeutet ja eine ständige und vielleicht auch beschleunigte Veränderung von bestehenden Arbeitsplätzen, von bestehenden Prozessen und auch von Berufsbildern und Dienstleistungen, die wir in unserem Land haben. Das ist das, was man vielleicht auch unter Schumpeters „schöpferischer Zerstörung“ zusammenfassen kann, denn es tut ja manchmal auch weh. Es tut manchmal auch weh, aber wir sind oft gar nicht bereit, diesen Weg zu gehen – „boldly“.
Technologischer Fortschritt, das haben wir heute auch schon gehört, ist so alt wie die Menschheit selbst – aber wir müssen ja nicht glauben, dass dieser Fortschritt gerade jetzt damit beginnt, massenhaft Arbeitsplätze zu vernichten, während das in der Vergangenheit nicht der Fall war. Damals haben wir im Vergleich zu heute genauso wirklich harte, krasse Veränderungen der gesamten Gesellschaft, der gesamten Landschaft erlebt – beziehungsweise haben wir diese vielleicht nicht selbst erlebt.
Ich möchte heute auch etwas zitieren. Hubert Markl hat für das Buch „Wie kommt das Neue in die Welt?“ ein Essay geschrieben. Hubert Markl war Zoologe, Wissenschaftsmanager, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft und hat auch das Gründungsdokument für das IST Austria mitverfasst. Er schrieb in diesem Essay: „Erst die hohe Wertschöpfung innovativer Leistung ist es, die viele neue, andersartige Beschäftigungspotentiale freisetzt“ – und der Effekt dieser neuen Beschäftigungsmöglichkeiten wird großteils positiv gesehen, dazu gibt es immer wieder Studien.
Es gibt auch andere positive Effekte, die im Rahmen dessen mit sich gebracht werden – aber natürlich gibt es in dieser Diskussion auch Verlierer, die wir nicht verschweigen dürfen. Wenn es jedoch darum geht, was wir überhaupt möglich machen können, dann sind in Österreich schon noch ein paar gesetzliche Änderungen notwendig, um diese positive Landschaft für neue Entwicklungen überhaupt zu ermöglichen.
Da geht es um Fragen der Bildung, Fragen der Entbürokratisierung, Flexibilisierung, was wir heute auch oft gehört haben – Dinge, die es der Wirtschaft ermöglichen, diese massive Veränderung der Prozesse überhaupt verarbeiten zu können. Natürlich geht es auch um Themen wie Venture-Capital, denn ohne das Kapital kann man diese schönen Dinge, die Sie heute erwähnt haben, Herr Schieder, auch nicht erfinden.
Um noch einmal Hubert Markl zu zitieren: „Der freie Markt, die freie demokratische Willensbildung, die freie öffentliche, argumentative Auseinandersetzung sind die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine solche qualitative Leistungsbewertung des Neuen im Wettbewerb mit dem Bestehenden.“
Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie wir all jenes, das neu ist, bewerten – und haben wir als gesamte Gesellschaft überhaupt die Fähigkeit, diese Bewertung durchzuführen?
Die Notwendigkeit dieser Diskussion zeigt sich an einem Thema, das ich hier gerne immer wieder erwähne: CRISPR/Cas9, die sogenannte Genschere. Diese Methode wurde in Wien mitentwickelt, und da geht es etwa um die medizinisch genutzte Variante, was sogenannte rote Gentechnik ist – nicht gleich erschrecken, nur weil da das Wort Gen drinsteckt. Wissenschafter haben die Hoffnung, dass mithilfe von CRISPR/Cas9 zum Beispiel Aids endgültig besiegt werden kann.
Das sieht so aus, dass man einen Teil der DNA – also diese Andockstelle in den Genen, die bei Menschen zur HIV-Infektion führen – herausnimmt, und die Genstruktur dieser Menschen sieht danach genauso aus wie bei jenen, die zufällig immun gegen HIV sind. Das kann auch eine Lösung für viele andere Krankheiten sein, die ganz klar genetische Ursachen haben: Sichelzellenanämie, Chorea Huntington, Bluterkrankheit – diese Krankheiten könnten in Zukunft möglicherweise kein Problem mehr für uns alle sein, aber da muss man den Mut haben, so ein Thema auch offen anzugehen.
Deutsche Wissenschafter haben eingemahnt, dass man eben die wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Möglichkeiten dieses Genome Editing offen ansprechen und eine öffentliche Debatte darüber stattfinden muss – aber diese gibt es nicht. Die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt hat bis jetzt eine Sitzung dazu gehabt, wo einmal darüber gesprochen wurde, was eigentlich der Rest der Welt macht – weiter sind wir in Österreich noch nicht gekommen.
Wir können und müssen uns aber eben schon auch Gedanken darüber machen: Nicht alles, was neu ist, ist immer gut. Wir sollen und müssen uns auch selbst die Frage stellen: Ist es das, was wir wollen? – So weit müssen wir aber erst einmal kommen, diese Dinge zu erkennen. Passend dazu abschließend noch ein Zitat von Adolf Loos: „Man darf nur dann etwas Neues machen, wenn man etwas besser machen kann.“ – Da müssen wir hin. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
10.27
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)
10.27
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Der technologische Wandel als Chance für den Standort Österreich wurde bereits sehr eingehend mit allen Argumenten für und wider beschrieben. Von den modernsten Darstellungen bis zu jenen von Peter Rosegger haben wir jetzt alle Darstellungen bereits gehört, mit sämtlichen Ängsten und Furchtaussagen, die immer wieder mit Technik in Zusammenhang gebracht werden.
Herr Minister Leichtfried hat gesagt, wir hätten die Möglichkeit, uns entweder selbständig zu positionieren oder mitzuschwimmen. Kollege Schieder hat vom Menschen im Mittelpunkt gesprochen, und ich denke, genau das ist die Antwort, die die Politik geben muss.
Wo bleibt der Mensch, wenn gerade auch in Bezug auf den technologischen Wandel immer wieder die Nachhaltigkeit angesprochen wird, die Nachhaltigkeit als Schlagwort missbraucht wird, weil sie so nicht gelebt wird? Kollege Hanger hat aufgezeigt, welch brutaler Wandel im ländlichen Raum passiert, und hat die Chance mit dem digitalen Marktplatz gesehen.
Da haben wir aber gleich die Gefahren: Wir haben gerade in den letzten Wochen den Medien entnehmen können, wie viel entgangene Steuereinnahmen Amazon für diesen Staat, für diese Republik Österreich bedeutet, weil Amazon eben die Steuern umgeht. Die Gefahr der digitalen Entwicklung ist auch von der Seite der Kriminalität her darzustellen, da geht es etwa um Hacker und um alle anderen Möglichkeiten, die die Gefahr bergen, dass die Menschlichkeit immer weiter zurückgedrängt wird.
Was den ländlichen Raum betrifft, Kollege Hanger, gibt es ja Forschungen, wo man jetzt daran arbeitet, den Traktorführer oder den Bauern durch einen Computer zu ersetzen – ich lasse das nicht als Verbesserung gelten! Wenn ich über meine Felder fahre, dann betrachte ich das Ganze, dann habe ich die Kultur im Auge, dann habe ich den Unkrautzustand und den Düngezustand im Auge und beobachte alles – und ich bin aber überzeugt, dass es Wissenschafter gibt, die sagen, der Roboter könne das besser als der Mensch.
Wenn wir uns so weit zurückdrängen lassen, werden wir die großen Verlierer dieser Entwicklung sein, das muss völlig klar sein. Ich möchte auf eine ganz konkrete Entwicklung zu sprechen kommen: Erst vor ungefähr zwei Wochen habe ich hier die Lenzing AG als Musterbeispiel erwähnt, als Musterstandort in unserem Bezirk, als Industriestandort, wo wirklich innovativ geforscht wird. Wenn wir jetzt die Zeitung lesen, müssen wir leider feststellen, dass die Lenzing AG das neue Werk mit 265 Millionen € Investitionssumme in Alabama errichten dürfte.
Dort werden nicht nur 165 Arbeitsplätze geschaffen, sondern wenn wir das Gesamte betrachten, die Zulieferbetriebe und alle vor- und nachgelagerten Bereiche, müssen wir diese Zahl mindestens mal drei rechnen. Kollegin Winzig, wenn du dann sagst, dass die Konzerne ihren Märkten folgen, dann sind wir genau bei diesem Raubtierkapitalismus, den ich dir bei den Diskussionen um CETA und TTIP immer wieder vorwerfe.
Wenn wir alles Eigenständige, alles Können und Wissen am Altar der Globalisierung opfern, dann sind wir als Standort tot – das muss uns klar sein, das können wir nicht schönreden! Wir sind da ganz besonders gefordert. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich möchte ein ganz einfaches Beispiel von einem Industriebetrieb bringen, bei dem man heute nur mehr ein Zentrallager sieht, eine Zentrallogistik, keine Menschen mehr. Wo früher 14 Mitarbeiter waren, werden jetzt die Stapler natürlich mit Robotern betrieben, da ist kein Mensch mehr.
Wir haben zunehmend die Diskussion über Burnout – ich habe gerade über „Dr. Google“ als Medizinberater gelesen –, weil die Menschlichkeit immer mehr aus den Betrieben hinausgedrängt wird. Der Grund ist, dass die Dividende und der Ertrag dieses Raubtierkapitalismus keine Menschlichkeit und keine Nachhaltigkeit verträgt, sondern ausschließlich Zahlen und Gewinne, Profite auf dem Rücken der Menschen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Herr Kollege Katzian, das ist das Thema. Es wurden gerade wieder nachhaltig 2 500 Arbeitsplätze in der Steiermark geschaffen. Herr Kollege, es ist eigentlich schade, dass du die Chance nicht begreifst: Wer die Löhne zahlt und wer sie fordert – das ist der große Unterschied, mein Lieber. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Ohne Betriebe, ohne einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort geht es nicht. Das ist das ganz Entscheidende: Dieser Wirtschaftsstandort Österreich muss zum Vorzeigestandort für Europa, für die ganze Welt gemacht werden. Ich denke da besonders an den Bereich Lebensmittel, ich denke besonders an die Bereiche nachhaltige Energiesouveränität und Lebensmittelsouveränität. Ich meine, da hätten wir so einen riesigen Markt, dass wir uns nicht auf dem Markt der Konzerne die Schädel einschlagen müssen, sondern wir uns da nachhaltig positionieren können. (Beifall beim Team Stronach.)
10.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Aktuelle Stunde zum Thema „Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“. Forschung, Innovation und Technologie sind die treibenden Kräfte, was Wirtschaftswachstum betrifft, was Wettbewerbsfähigkeit betrifft, was Beschäftigung betrifft.
Forschung und Entwicklung verändern ständig unser Leben, wie zum Beispiel Breitbandinternet. Innovative Lösungen helfen uns, die Zukunft zu meistern und, ganz wichtig und dringend notwendig, neue Arbeitsplätze zu schaffen, um Wohlstand zu schaffen, denn jeder Arbeitslose ist einer zu viel – das haben wir gehört, das stimmt auch so.
Man muss aber schon auch darauf achten, dass diese Gehälter und Löhne so sind, dass die Leute, die diese neuen Berufe ergreifen, auch davon leben können. Sonst nützt uns der modernste Beruf nichts, wenn die Leute davon nicht mehr leben können. Ich meine, ganz, ganz wichtig ist es, Herr Minister Leichtfried, dass dazu durch den Staat Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit Österreich in dieser Liga mitspielen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Lugar und Schenk.)
10.33
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 10966/J/J bis 11074/J
2. Anfragebeantwortungen: 9918/AB bis 10150/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (1414 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (1415 d.B.)
Verwaltungsreformgesetz BMLFUW (1456 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2016 (Vorlage 120 BA)
Monatserfolg Oktober 2016, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 121 BA)
Immunitätsausschuss:
Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0635-III/FBW/2016, um Zustimmung zur Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer und Klubobmann Heinz-Christian Strache
Zurückziehung:
Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0635-III/FBW/2016, um Zustimmung zur Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer und Klubobmann Heinz-Christian Strache
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 93 betreffend „Erhalt und Ausbau des Bahnhofes Wiesing-Münster“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr
Bürgerinitiative Nr. 111 betreffend „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich.
Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur.“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Wissenschaftsausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (1370 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Familienausschuss:
Siebenter Bericht der Bundesministerin für Familien und Jugend zur Lage der Jugend in Österreich (III-330 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2015) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-329 d.B.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass der Elfte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Doris Bures: Der Klub Team Stronach hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 11075/J des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ dringlich zu behandeln. (Die Dringliche Anfrage hat nicht die Nummer 11075/J, sondern die Nummer 11076/J. Siehe Korrektur durch Präsidenten Kopf, S. 74.)
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufgerufen.
Fristsetzungsantrag
Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill beantragt hat, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1934/A(E) der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei der Rohstoffbeschaffung unterbinden eine Frist bis 30. Jänner 2017 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 7, 8 bis 11, 12 bis 22, 28 und 29, 30 und 31 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie NEOS und STRONACH je 52 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargelegten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1917/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (1418 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1347 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1420 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1353 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1421 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrsstatistik (1422 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle) (1424 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1884/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des grenzüberschreitenden Zugsverkehrs mit Italien (1428 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Es handelt sich hiebei um Berichte des Verkehrsausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
10.37
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister Leichtfried! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt versuchen, im Eilzugstempo durch sieben Tagesordnungspunkte zu ziehen.
Ich beginne mit dem 1. Punkt der Tagesordnung, da geht es um das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Es ist gut, dass es einen einstimmigen Antrag gibt, dieses Gesetz dahin gehend zu verändern, dass es jetzt eine Beförderungspflicht für Assistenzhunde gibt, das ist ein richtiger Ansatz. Bisher wurden Menschen, die einen solchen Hund gebraucht haben, der ohne Maulkorb und ohne Leine geführt werden darf, oft zurückge-
wiesen. Das war eine ziemliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.
Zum Tagesordnungspunkt 2, dem Bundesstraßengesetz, wird mein Kollege Harald Walser sprechen.
Ich komme nun zum Thema Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden. Herr Minister, Sie wissen, dass im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist, dass es eine Rechtsgrundlage für die gesamte Verkehrsstatistik geben soll. Mit diesem Gesetz wird nur ein Teil dessen, was die Regierung eigentlich ausgemacht hat, abgedeckt.
Uns ist das zu wenig. Sie haben gesagt, Ihnen sei es wichtig gewesen, dass Sie jetzt einmal wenigstens einen Teil vorziehen – es ist schön, dass etwas weitergeht, aber nach drei Jahren rot-schwarzer Regierung wäre es doch Zeit, dass man die gesamte Verkehrsstatistik regelt, und nicht nur jene mit Personenschaden im Straßenverkehr.
Was uns nicht schmeckt, ist die kurze Begutachtungsfrist von nur 11 Tagen, das wurde auch in der Begutachtung stark kritisiert, weil es da auch um ganz wesentliche datenschutzrechtliche Fragen geht.
Wir kritisieren auch, dass diese statistische Auswertung, bei der es um hohe Kompetenz im Datenschutz geht, nicht zwingend bei der Statistik Austria angesiedelt wird, sondern dass es möglich ist, diese Statistikleistungen auszuschreiben und quasi irgendjemanden vom Markt zu nehmen, der halt am billigsten anbietet. Das widerspricht dem, was die EU vorgibt, nämlich, Statistik an einer sehr kompetenten Stelle zu bündeln. Da haben wir die Statistik Austria und sollten das deswegen zwingend bei dieser machen – daher keine Zustimmung von uns.
Sie ändern die Straßenverkehrsordnung. – Da gibt es ein paar Punkte, die wir durchaus unterstützen, aber auch einiges, das einfach nicht geht. Es gibt eine unsachliche Ausnahme vom Wochenendfahrverbot für Beleuchter und Beschaller, wo wir Grüne uns fragen: Welche Lobbyistengruppe war da so erfolgreich am Werk, dass das kommt?, aber noch viel wichtiger ist, es gibt eine weitere Lockerung des Werbeverbotes.
Sie, Herr Minister, sind angetreten mit der Ansage: Ich will null Verkehrstote. Wer null Verkehrstote will – zugegeben: ein hehres Ziel –, der muss alles tun, um Straßen sicher zu machen. Und mit der Lockerung des Werbeverbotes ist es mehr als heute möglich, zum Beispiel bei Wahlen Werbetafeln im Straßenraum aufzustellen. Es obliegt der Bezirkshauptmannschaft zu beurteilen, wann eine Werbetafel den Verkehr gefährdet, und da wird es sehr unterschiedliche Auslegungen geben.
Ich kann mich an Wahlkämpfe erinnern, wo es leider Tote gab, und zwar in diesem Fall sogar ein totes Kind, weil dieses hinter einer Werbetafel stand und dann auf die Straße hinausgetreten ist. Der Autofahrer hat das Kind nicht gesehen und hat es überfahren. Das sind ganz tragische Folgen, und wir finden, dass man einer weiteren Lockerung des Werbeverbotes, die nur die Werbewirtschaft will, nur entgegentreten kann.
Nächster Punkt, Führerscheingesetz neu: Da gibt es viele gute Punkte, daher verlangen wir eine getrennte Abstimmung – das Verlangen ist eingebracht –, aber einen Punkt gibt es, wo wir nicht mitgehen, und das ist die Möglichkeit des Alkolocks. Als ich erfahren habe, dass Sie das einzuführen gedenken, habe ich gedacht, man kann ja einmal schauen, ob das etwas bringt. Nur hat die Begutachtung betreffend das Alkolock ergeben, dass hinter dieser Frage sehr viele große Fragezeichen stehen. Das Alkolock ist ja so etwas Ähnliches wie die Fußfessel, es ist quasi eine Erleichterung beim Führerscheinentzug: Nach der Hälfte der Zeit, für die einem besoffenen Autofahrer der Führerschein entzogen wurde, kann dieser, wenn er entsprechend Geld hat und sich das Alkolock einbauen lässt, dann mit Alkolock früher schon wieder Auto fahren.
Jetzt haben alle relevanten Studien ergeben, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit eines Alkolenkers genau gleich hoch ist, ob er ein Alkolock verwendet oder nicht – mit einer Ausnahme: wenn es eine sehr gute und konzentrierte verkehrspsychologische Betreuung für diesen unter Alkoholeinfluss fahrenden Autofahrer gibt. Und genau diese fundierte psychologische Betreuung des Alksünders sehen Sie nicht vor.
Das heißt, wenn Ihnen Verkehrssicherheit ein Anliegen ist, wenn es Ihnen ein Anliegen ist, dass Sie Menschen, die unter Alkoholeinfluss am Steuer gefahren sind und damit viele andere gefährdet haben, auf den Pfad der Tugend zurückholen wollen, dann müssen Sie für eine entsprechende gute verkehrspsychologische Betreuung sorgen – und genau das fehlt. Daher sagen viele Fachleute, das, was Österreich da macht, ist ganz nett, aber es bringt in der Praxis nichts. Der, der sich das Alkolock leisten kann, der darf früher wieder Auto fahren, und der andere muss halt warten. – Für so etwas haben wir bei einem Minister, der Verkehrssicherheit ganz oben auf seine Agenda geschrieben hat, kein Verständnis.
Ich komme zum letzten Punkt: Da geht es darum, dass Italien im grenzüberschreitenden Zugsverkehr die Schienenmauten massiv anheben will, und zwar um bis zu 130 Prozent. Die können das noch, weil sie eine EU-Vorgabe noch nicht umgesetzt haben, die Österreich schon umgesetzt hat. Wir bauen derzeit um Milliarden von Euro teure Bahntunnels, um Güter und Personen auf die Bahn zu bringen, aber angesichts dieser massiven Erhöhung der Schienenmaut im grenzüberschreitenden Verkehr sagen die ÖBB, sagt die Deutsche Bahn und sagen andere Bahnen, wir wissen nicht, ob wir uns den grenzüberschreitenden Zugsverkehr nach Italien noch leisten können – oder wir müssen mit den Preisen so hinaufgehen, dass viel weniger Menschen Zug fahren.
Das kann es nicht sein, und daher verlange ich, dass Sie, Herr Minister, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausnützen, um das abzuwenden. Wir können doch nicht Milliarden in den Bahnausbau stecken, und dann drehen die Italiener mit ihrer Schienenmautpolitik diese Züge ab! Und Sie wollen mit Mehrheit im Haus diesen Antrag von uns ablehnen?! – Dafür fehlt uns jegliches Verständnis.
Ich werbe nochmals dafür, dass wir auf Italien einwirken, alles zu tun, damit wir auch mit einer intelligenten und guten Schienenmautpolitik Verkehr von der Straße auf die Schiene bringen. Es liegt an Ihnen, hier tätig zu werden, und ich hoffe, dass das Parlament dieses Ansinnen am Ende doch noch unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)
10.45
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
10.45
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist mir eine große Freude, im Namen der Frau Abgeordneten Gusenbauer-Jäger die Damen und Herren der Berufsschule 7 aus Linz hier im Haus begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heute zu beschließenden Gesetzesinitiative gelingt es, wie ich meine, ein ganzes Paket für mehr Verkehrssicherheit auf den Weg zu bringen.
Erstens: Für viele Menschen ist der Mopedführerschein der Einstieg in den motorisierten Individualverkehr, darum ist es wichtig, dass insbesondere diese Ausbildung auf einem wahrlich qualitativ hohem Niveau stattfindet. Mit der heute zu beschließenden Reform wird das auch sichergestellt.
Zweitens: Für junge Autofahrerinnen und Autofahrer hat sich der Probeführerschein als wichtiger Beitrag zur Senkung von Unfallzahlen erwiesen. Die Probezeit wird nun von zwei auf drei Jahre verlängert, um diese positive Wirkung weiter zu verstärken.
Nun zum Dritten: Es ist ebenfalls sehr positiv, dass zukünftig Radarbilder verwendet werden können, um zum Beispiel die Gurtanlegepflicht, das Handyverbot, die Helmpflicht, Kindersicherung und so weiter zu kontrollieren beziehungsweise Verstöße dagegen zu ahnden. Das ist wahrlich sinnvoll, weil Verkehrssicherheit eben beides braucht: auf der einen Seite Bewusstseinsbildung und auf der anderen Seite wirksame Kontrolle.
Viertens: Eine Maßnahme für mehr Kontrollen und gleichermaßen zur Bewusstseinsbildung sind die Alkolocks. Dadurch, sehr geehrte Damen und Herren, können Alkolenker in Zukunft, wenn sie das selbst wollen, nach der halben Führerscheinentzugszeit wieder mit dem eigenen Auto fahren, allerdings mit Alkolock und damit mit garantierten 0,0 Promille, und das doppelt so lange wie die restliche Entzugsdauer, mindestens aber sechs Monate lang. Ein Beispiel: Bei einer Alkoholisierung von 1,2 bis 1,6 Promille werden eine Geldstrafe von 1 200 € bis 4 000 € und ein Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten fällig. Mit Alkolock verkürzt sich diese Entziehung auf zwei Monate, danach muss der Lenker die Alkoholwegfahrsperre sechs Monate lang eingebaut haben und darf natürlich nur mit diesem Auto fahren. Die Kosten dafür muss der Lenker selbstverständlich selbst tragen.
Das wird, und davon bin ich überzeugt, vor allem jenen helfen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind. Sie müssen in Summe mehr zahlen, können aber auf der anderen Seite auch wieder früher, allerdings mit garantierten 0,0 Promille, mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren.
Fünfter Punkt: Mit der Einführung eines grünen Kennzeichens für Elektroautos ist es gelungen, eine wichtige Grundlage zur Förderung von Elektromobilität zu schaffen. Grüne Kennzeichen ermöglichen den Kommunen eigene Anreize zur Förderung der Elektromobilität, wie etwa die Ausnahme von Halte- und Parkverboten, das Befahren von Busspuren und so weiter, einfach und ohne großen administrativen Aufwand umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der sechste Punkt: Ich möchte mich abschließend ausdrücklich bei allen Fraktionen hier im Haus für die konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bedanken. Wie sich gezeigt hat, gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme bei der Mitnahme von Assistenzhunden in Taxis und so weiter. Um diesen Missstand abzustellen, wird klargestellt: Für Assistenzhunde gilt Beförderungspflicht, wie das eben in Linienbussen schon seit Längerem der Fall ist.
Ich bin davon überzeugt, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Novelle einen direkten Beitrag dazu leistet, das Leben von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Alltag zu verbessern. Insbesondere bedanke ich mich herzlich bei unserer Sprecherin für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig, die dieses Thema neu aufgerollt hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
10.50
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben schon öfter im Ausschuss, aber auch im Plenum Ihr zentrales Ziel, nämlich die Reduktion der Zahl der Verkehrstoten auf null, kommuniziert. Sie haben auch von uns NEOS vollste Unterstützung, damit wir dieses Ziel gemeinsam erreichen. Der Weg dorthin ist aber nicht nur inhaltlich ein noch sehr langer, sondern es ist auch stilistisch in der Politik einiges zu tun.
Ich habe das Gefühl, dass wir in der Verkehrs- und in der Infrastrukturpolitik nie einer Meinung sein werden, was die Investitionen betrifft, dass wir aber in der inhaltlichen Zu-
sammenarbeit schon weiter waren, als wir es derzeit sind. Ich möchte nur ganz kurz ausholen: Wir hatten mit Infrastrukturminister Stöger Treffen, bei denen wir als Opposition auch im Ministerium eingeladen waren, um einen inhaltlichen Austausch zu pflegen. Eine solche Einladung bekamen wir als Opposition von Ihnen bisher nicht. Auch ein – wenn auch sehr kurzzeitiger – Verkehrsminister Klug hat, wenn es um einen Antrag ging, bei dem man dagegen war, durchaus zum Telefonhörer gegriffen, um einen Meinungsaustausch zu pflegen. Nichts dergleichen ist von Ihrer Seite geschehen!
Gleichzeitig ist es aber so, dass die Gesetze, die Sie hier zur Vorlage bringen, relativ schlampig und in einer sehr hohen Geschwindigkeit vorgebracht werden, zum Beispiel mit einer Begutachtungsfrist von elf Tagen. Man kann sich überlegen, was in elf Tagen tatsächlich noch an Feedback hereinkommt. Das ist konkret beispielsweise im Zusammenhang mit den Alkolocks passiert. Man musste dann auch noch während der Ausschusssitzung Korrekturen vornehmen, weil das Gesetz nicht dem entsprochen hat, was man sich vorgestellt hat. Auf Fragen, die auch ich hatte – es ging ganz konkret um die Frage, wann ein Bürger/eine Bürgerin ein Alkolock beantragen kann und wann nicht –, hatten wir als Abgeordnete schon wieder einmal die vorletzte Version, weil sich Änderungen noch so schnell ergeben haben.
Im Grunde ist die Note für die Gesetzwerdung, die durch Ihr Ressort betrieben wurde – auch wenn es die Aufgabe des Parlaments wäre –, ein Nicht genügend. Das hat uns vor die Frage gestellt, wie wir abstimmen: Gehen wir her und sagen, es gibt eine Maßnahme, die – das ist, glaube ich, nachvollziehbar – tatsächlich Menschenleben schützen kann, indem wir Menschen, die unter Alkoholeinfluss gefahren oder auch „Wiederholungstäter“ – unter Anführungszeichen – sind, die Möglichkeit geben, sich auf freiwilliger Basis dieses Alkolock einbauen zu lassen, dabei aber noch eine Wegfahrsperre haben, oder stimmen wir dagegen, weil es einfach noch eine Baustelle ist – im Übrigen gepaart mit der Straßenverkehrsordnung, wo Sie auch den Strafkanon bedeutend erweitert haben, nämlich darauf, dass man, wenn man bei Schnellfahren bei einer Section Control eine Fotoaufnahme hat, in Zukunft auch für andere Verkehrsvergehen bestraft werden kann als für das Zu-schnell-Fahren, wegen dem man eigentlich fotografiert worden ist?
Das ist immer eine Gratwanderung, nämlich zwischen den aus meiner Sicht auch persönlichen Freiheiten – wir gehen in eine Richtung, wo wir tendenziell mehr Überwachung haben – und der Frage: Retten wir damit tatsächlich Leben? Meine persönliche Einschätzung ist, dass Sie die Gratwanderung gerade noch in Richtung eines halb vollen statt halb leeren Glases gebracht haben und wir dieses Mal noch mit viel Bauchweh für das Alkolock stimmen werden, aber – und das möchte ich Ihnen hier mitgeben – ich erwarte ein Gesprächsangebot vonseiten der Regierung für die gesamte Opposition ab Jänner und mehr Kooperation. In Zukunft können wir solche Gesetze nämlich nicht mehr mittragen, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
10.54
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
10.54
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst die 6. Klasse aus dem BG8, dem Piaristengymnasium aus der Josefstadt, recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, wir haben ja heute schon viel über den technologischen Wandel, in dem wir mittendrin stecken, gesprochen. Heute werden wir durchaus auch kon-
kret in der Schaffung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise für eine neue Antriebstechnologie, nämlich die Elektromobilität.
Kollege Anton Heinzl hat ja schon erwähnt, dass wir eine zusätzliche Kennzeichentafel schaffen, mit der wir Autos, die elektrisch angetrieben werden, besonders kennzeichnen. Was soll das bringen? – Das bringt schlicht und einfach die Möglichkeit, dass wir bestimmte Privilegien für diese Antriebstechnologie schaffen, zum Beispiel, dass die Kommunen Busspuren öffnen können, entsprechende Parkerlaubnisse erteilen et cetera, et cetera, also durchaus sinnvolle Maßnahmen, mit denen wir dieser Technologie einen entsprechenden Anschub geben.
Sie wissen, dass der Herr Bundesminister gemeinsam mit dem Umweltminister auch ein Maßnahmenpaket geschnürt hat. Darin geht es um finanzielle Förderungen, aber auch – und das ist, glaube ich, ein weiterer ganz entscheidender Punkt – um die Verbesserung und die Intensivierung der Ladeinfrastruktur, damit diese Technologie auch attraktiv wird.
Darüber hinaus – und das sei an dieser auch Stelle gesagt – ist es natürlich noch nicht endgültig, dass die Elektromobilität die einzige alternative Antriebstechnologie ist. Es wird auch andere geben, und am Ende des Tages wird auch der Markt darüber entscheiden, wie das Ganze in 20, 30 Jahren ausschaut.
Ein zweites wesentliches Thema, Herr Bundesminister – und da haben Sie auch unsere volle Unterstützung –, ist das Thema Verkehrssicherheit. Sie haben bei Ihrem Amtsantritt oder kurz danach gesagt – und da war ich am Anfang etwas skeptisch –, dass es Ihr Ziel ist, dass es in Österreich keine Verkehrstoten mehr geben soll. Das ist natürlich ein hehres Ziel, und Sie haben es auch sehr gut begründet. Sie haben gesagt: Angesichts jedes einzelnen Schicksals in jeder Gemeinde, in jeder Familie, wo sich solche Tragödien abspielen, wäre es nicht erklärbar, wenn wir sagten, wir haben nicht dieses Ziel. Deswegen kann ich das jetzt auch guten Gewissens unterstützen, wenngleich wir wissen, es wird noch ein langer Weg, und dass wir es schaffen, werden wir in dieser Funktion vielleicht nicht mehr erleben, aber, wie gesagt, das Ziel ist auf jeden Fall unterstützenswert.
Auch in diesem Zusammenhang werden heute einige Maßnahmen beschlossen, wie zum Beispiel die Verlängerung des Probeführerscheins, der sich für junge Menschen bewährt hat. Er wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Das soll keine Bestrafung sein, sondern wir wollen damit sensibilisieren, beispielsweise auch, was die Ablenkung am Steuer betrifft. Ich denke, gemeinsam mit dem Alkohol – die Schaffung der Möglichkeit des Alkolocks wurde ja schon erklärt, das brauche ich nicht zu wiederholen – ruft die Ablenkung am Steuer vor allem durch das Handy gefährliche Situationen hervor. Damit meine ich nicht explizit das Telefonieren, sondern wirklich das Ins-Handy-Hineinschauen-und-den-Blick-weg-von-der-Straße-Richten. Das ist eine der Hauptunfallursachen, und wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir diesbezüglich gegensteuern, und das sind einige Punkte dazu.
Lassen Sie mich abschließend – das Alkolock habe ich schon erwähnt – Folgendes sagen: Herr Bundesminister, ich kann Ihnen versichern, dass wir Sie bei diesen Maßnahmen – weitere Maßnahmen, zu denen ich mich äußern werde, folgen im nächsten Tagesordnungspunkt – hundertprozentig unterstützen: bei den Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aber auch bei den Maßnahmen zur Forcierung der Elektromobilität. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.58
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
10.58
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gleich zu Anfang in aller Kürze: Wir haben hier einige Gesetze bezie-
hungsweise Regierungsvorlagen zu beschließen, die sehr positiv sind: Beispielsweise ist die Assistenzhunde-Regel, für jeden nachvollziehbar, eine vernünftige Sache. Auch dass Polizisten jetzt nicht mehr für jede Bezirkshauptmannschaft eine eigene Ermächtigung betreffend § 5, Alkoholkontrollen, haben müssen, sondern dass das bundesweit geregelt wird, ist eine vernünftige Sache – dem allen werden wir sicher zustimmen –, aber es gibt auch etwas, was mir ein bisschen aufstößt.
Herr Minister, Sie wissen es aus dem Ausschuss: Betreffend die Alkopops war das für mich eine schwere Entscheidung. Diese Alkolocks – sorry, nichts Alkopops, sondern Alkolocks – sind natürlich von der Idee her positiv zu bewerten, weil es darum geht, dass jemand, der einen Führerscheinentzug hatte und von mir aus Berufskraftfahrer ist, nicht seinen Job verlieren, sondern damit die Möglichkeit haben sollte, den Job – mit einer gewissen Investition und auch unter der Bedingung, dass er 0,0 Promille Alkohol im Blut hat, was sicher eine erzieherische Maßnahme ist – weiterhin auszuüben, was mich aber stört, ist, dass das erst nach der halben Zeit des Führerscheinentzugs geht.
Wenn man nämlich sechs Monate Führerscheinentzug hat, dann darf man erst nach drei Monaten das Alkolock einbauen. Und das ist meiner Meinung nach das Problem, denn in dieser Zeit hat man seinen Job als Berufskraftfahrer natürlich schon verloren. Das ist meiner Ansicht nach nicht ganz ausgereift, und deshalb können wir diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)
Ein anderes Thema, das mich immer sehr bewegt – Sie haben es vor einem Monat hier von mir von diesem Rednerpult aus schon gehört –, betrifft die Lkw-Überholverbote bei starkem Verkehrsaufkommen auf zweispurigen Autobahnabschnitten, die ich immer wieder beantragt habe.
Jeder, der einmal mit dem Auto auf einer Strecke, auf der viele Lkws unterwegs sind, auf der es viel Verkehrsaufkommen gibt, unterwegs war, kennt diese Situation: die ewig lange Lkw-Kolonne. Und Sie versuchen dann, auf der Überholspur vorbeizukommen, und dann zieht ein Lkw heraus, fährt 1 bis 2 km/h schneller als die restliche Kolonne, und Sie fahren 10 bis 12 Kilometer hinter ihm her – immer anfahren, abbremsen, die Geschwindigkeit begrenzen, hinten wird gedrängelt, vorne wird gedrängelt. Oben auf der Brücke steht dann die Polizei mit der Abstandsmessung, und dann erhalten Sie schöne Grüße von der Bezirkshauptmannschaft. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Das ist immer ein Problem, denn wenn Sie zu viel Abstand lassen, dann fährt der nächste Lkw in die Lücke. Und das ist das Problem, Herr Minister. Ich habe das auch hier angesprochen, und ich habe Ihnen in der letzten Sitzung den Vorschlag gemacht, das so zu lösen, dass man die Überkopfregler, die wir in vielen Bereichen schon haben und die man teilweise auch noch zusätzlich installieren könnte, nicht nur für die Geschwindigkeitsanzeige bei diesem unsäglichen Lufthunderter benützt, sondern auch dann, wenn ein großes Verkehrsaufkommen ist, um ein temporäres Überholverbot für Lkws zu schaffen. Das haben Sie aufgegriffen, Sie haben es im Ausschuss auch gesagt, und ich habe Ihnen vor einem Monat angekündigt, dass ich dazu einen Antrag einbringen werde, denn es geht ja auch ein bisschen um das Urheberrecht, und wir in der Politik leben natürlich auch von Erfolgen.
Das Team Stronach hat oft gute Ideen, die wir dann in Antragsform gießen, und dann werden sie von der Regierung nicht beschlossen oder abgeändert. Diesbezüglich habe ich auch im letzten Innenausschuss etwas erlebt. Wenn Sie sich erinnern: Ich habe immer wieder gefordert, dass die Polizisten Unterziehschutzwesten für ihre Sicherheit bekommen; das hat man dann hier immer wieder abgelehnt. Und im letzten Innenausschuss ist dann einer von der ÖVP auf die Idee gekommen, ich solle meinen Antrag zurückziehen, weil der Herr Innenminister jetzt beabsichtigt, diesen Antrag aufzunehmen
und umzusetzen, ich solle es zurückziehen, denn dann sei es ohnehin erledigt. (Abg. Obernosterer: Na geh, heast! Ist ja gar nicht wahr!)
Da gibt es so eine nette Werbung, Sie kennen sie: „Wer hat’s erfunden?“ – Ich möchte mit einem Entschließungsantrag, den ich jetzt gleich einbringen werde, dokumentieren, dass das die Idee des Teams Stronach ist, die von der Bundesregierung hoffentlich bald umgesetzt wird. Sie können dem dann zustimmen, dazu würde ich Sie herzlich einladen, weil es eine gute Idee ist – das haben Sie ja auch gesagt, Herr Minister.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, schnellstmöglich die technologischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um mittels Verkehrsbeeinflussungsanlagen temporär und situativ Anordnungen (zB Überholverbote) für Straßengütertransport-Aggregate (LKW) den Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren.“
*****
Ich glaube, dass das eine vernünftige Sache ist, Herr Minister; Sie haben es ja auch aufgenommen. Und es ist, glaube ich, nur recht und billig, dass das Urheberrecht des Teams Stronach hier auch festgehalten wird.
Es würde mich freuen, wenn Sie im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vernunft diesem Antrag zustimmen würden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
11.04
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Hagen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.)
Prioritäres Ziel der österreichischen Verkehrspolitik ist die Sicherheit im Straßenverkehr wesentlich zu verbessern. Zur Erreichung dieses Zieles kommt intelligenten Verkehrsbeeinflussungssystemen zur besseren Steuerung auch des Straßengüterverkehrs eine besondere Bedeutung zu.
Auf zahlreichen Abschnitten des hochrangigen Straßennetzes (Autobahnen bzw durch Mittelstreifen getrennte Autostraßen) sind bereits intelligente Verkehrsbeeinflussungsanlagen in Betrieb. Allerdings wird noch nicht die gesamte Leistungsfähigkeit derartiger Anlagen genutzt. Bislang ungenutzt bleiben Tools zur temporäreren und situativen Anordnung (Anzeige) von Überholverboten für Straßengütertransport-Aggregate (LKW)
bei entsprechenden Verkehrslagen und Witterungsbedingungen, um dadurch die Verkehrssicherheit (zB Verhinderung von Überholvorgängen von LKW) wesentlich zu steigern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, schnellstmöglich die technologischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um mittels Verkehrsbeeinflussungsanlagen temporär und situativ Anordnungen (zB Überholverbote) für Straßengütertransport-Aggregate (LKW) den Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
11.04
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Meine Rede bezieht sich auf die 28. StVO-Novelle, und da ist es für mich einmal erfreulich, festzustellen – zumindest hinsichtlich dieser Novelle –, dass der so oft beschworene Wille, den Verwaltungsaufwand zu senken, nicht bloß Lippenbekenntnis bleibt, sondern auch tatsächlich vollzogen wird.
Der Entfall der besonderen Ermächtigung zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen durch Organe der Bundespolizei bringt tatsächlich eine beträchtliche Verwaltungs- und auch Kostenersparnis. Es ist nicht mehr notwendig, jeden einzelnen Polizisten oder jede einzelne Polizistin extra zu ermächtigen und 66-seitige Urkunden im DIN-A6-Format zu drucken. Es ist auch nicht mehr notwendig, dass alle Bezirkshauptleute, die zuständig sind, diese Urkunden extra unterzeichnen und so weiter, denn durch die bundeseigene Ausbildung in der SIAK ist sichergestellt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten auch tatsächlich einwandfrei in der Handhabung von Alkomaten und Alkoholvortestgeräten geschult sind.
Von besonderem Interesse sind aber jene Novellierungen, die auf die Hebung der Verkehrssicherheit abzielen, weil sie auf der einen Seite positiv zu sehen sind, auf der anderen Seite aber auch problematisch sind.
Schon seit einigen Jahren ist es möglich, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Einhaltung des Sicherheitsabstands oder Rotlichtübertretungen mit bildverarbeitenden technischen Geräten festzustellen. Bisher war es immer nur möglich, solche Übertretungen auf den Lenker zu beziehen, sodass dieser dann bestraft werden konnte, aber andere Personen, die zum Beispiel auf dem Bildmaterial erkennbar waren und die offensichtlich auch eine Übertretung begangen haben, konnten und durften nicht belangt werden. Das ist auch mit dem Datenschutz im Einklang gestanden.
Nunmehr schafft man einen neuen Paragrafen, den § 98g der StVO, womit eine wesentliche Änderung eintritt. Zum einen dürfen außer den vorhin angeführten Verkehrsübertretungen auch andere schwerwiegende, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Übertretungen geahndet werden. Es sind dies zum Beispiel das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, die unerlaubte Personenbeförderung, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, der Verstoß gegen die Kinderbeförderungsvorschriften, das Nichtaufsetzen
des Helms oder auch eine Beförderung von mehreren Personen mit dem Motorfahrrad oder mit dem Motorrad.
Nun ist es so, dass in Bezug auf den Datenschutz, sofern nur der Lenker selbst betroffen ist, grundsätzlich alles beim Alten bleibt; es sind auch weiterhin die anderen Personen unkenntlich zu machen. Anders ist die Situation aber, wenn auch diese Personen auf dem Bildmaterial ersichtlich sogenannte Verkehrsübertretungen, die taxativ aufgezählt sind, gesetzt haben, zum Beispiel wenn auf dem Beifahrersitz eine Dame sitzt, die nicht angegurtet ist; dann muss auch sie nicht unkenntlich gemacht werden, und es kann auch gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Was passiert andererseits, wenn zum Beispiel auf dem Bildmaterial ersichtlich ist, dass der Lenker das Lenkrad nicht mit beiden Händen festhält oder die Füße auf dem Armaturenbrett hat, wie es mehrfach bei Lkw-Fahrern festgestellt werden konnte? Darf dieser dann bestraft werden? Oder dürfen nur die taxativ aufgezählten Tatbestände verfolgt werden? – Also wir sehen, dass es eine Fülle von Problemen gibt: Wie steht es jetzt wirklich mit dem Datenschutz? Wie steht es mit dem Recht auf Anonymität von Dritten, auf ein faires Verfahren? Oder wie kann man überhaupt ein derartiges Verfahren sinnvoll zu Ende bringen?
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich habe schon vorhin gesagt: Eine Dame sitzt auf dem Beifahrersitz, sie ist nicht angegurtet; das ist offensichtlich. Welche Möglichkeiten hat jetzt aber die Behörde, diese Dame verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgen? – Bezugnehmend auf den Zulassungsbesitzer besteht die Möglichkeit, dass dieser aufgefordert wird, bekannt zu geben, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das bestimmte Fahrzeug gelenkt hat – na gut, dann wissen wir das –; nicht zulässig und auch nicht vorgesehen ist es aber, den Lenker zu zwingen, mitzuteilen, wer auf dem Beifahrersitz gesessen ist. Das wird nicht möglich sein, und das würde auch jedem fairen Verfahren widersprechen. Das Gleiche gilt auch, wenn es eine minderjährige Person ist: Eine Verpflichtung des Lenkers zur Bekanntgabe gibt es nicht. Eine Verpflichtung gibt es maximal dahin gehend, dass man die erwachsene Person darauf aufmerksam macht, sich anzuschnallen.
Aus Mangel an Ausforschungsmöglichkeiten wird es der Behörde daher in den meisten Fällen nicht möglich sein, diejenige Person, die ebenfalls eine Verkehrsübertretung begangen hat, auszuforschen.
Aus langjähriger Praxis komme ich zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber immer mehr will, als es dann die Behörde umzusetzen vermag, und das scheint auch in diesem Fall so zu sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
11.10
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Gelegenheit nützen, um mich bei Ihnen zu bedanken. Als ich das erste Mal geäußert habe, dass das Ziel sein muss, keine Verkehrstoten mehr in Österreich zu haben, ist über diese Äußerung eine sehr intensive Debatte dahin gehend entbrannt, ob das möglich wäre.
Geschätzte Damen und Herren, Sie haben mir heute gezeigt, dass dieses Ziel von Ihnen unterstützt wird, und ich denke, es ist auch das einzig legitime verkehrspolitische Ziel in dieser Frage. Es kann nicht relativiert werden. Tote können nicht relativiert werden, geschätzte Damen und Herren! Wer das tut, soll sich überlegen, ob er in der Verkehrspolitik am richtigen Ort ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist schon klar, dass der Weg dorthin ein langer Weg, ein schwieriger Weg, ein intensiver Weg ist und dass dieses Vorhaben nur in Etappen vorangebracht werden kann. Deshalb haben wir uns gemeinsam entschlossen, ein Verkehrssicherheitspaket auf den Weg zu bringen, das ein erster großer Schritt in diese Richtung sein wird – ein erster großer Schritt, aber sicher nicht der letzte Schritt – und ein Paket, das man natürlich auch ständig hinterfragen und evaluieren muss. Ich nehme die Kritik, die von Ihnen teilweise gekommen ist, sehr ernst und denke, man muss immer wieder schauen, was man verbessern kann und wie man es verbessern kann.
Ich glaube aber, dass das, was wir vorgelegt haben, eine sehr gute Antwort auf die Situation ist. Die Situation sind 479 Verkehrstote im letzten Jahr, und da bedarf es einer sehr intensiven Antwort. Das gesamte Paket gliedert sich in mehrere Teile, die in sich wirken und ineinandergreifen, und ich glaube, auch dieses Zusammenwirken ist ein sehr wichtiges und gutes.
Kollege Willi hat das Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz angesprochen. – Ja, es ist richtig, dass wir da Fortschritte machen. Es ist richtig, dass wir erstmals auch die Unfalldaten mit den Verletzungsdaten verknüpfen können, um klar gegensteuern zu können. Und es ist auch richtig, dass wir uns die Möglichkeit geben, den Besten für diese Arbeit auszusuchen. Ich glaube, das ist schon etwas, was auch der Anspruch sein kann, und wenn die Statistik Austria die Beste ist, dann wird sie auch den Auftrag bekommen, geschätzte Damen und Herren.
Es geht aber auch darum, nachzuschauen, wo die Gefährdungspotenziale besonders hoch sind. Es hat sich relativ klar herausgestellt, dass es bei jungen Menschen ein sehr hohes Gefährdungspotenzial gibt, deshalb weiten wir den Schutzrahmen des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre aus, das heißt, sie sind länger in diesem geschützten Bereich. Man hat ja gesehen, dass bei Einführung des Probeführerscheins in dieser Zielgruppe die Unfallzahlen sehr stark gesunken sind, und das wird auch weiter der Fall sein.
Wir gehen das Thema Ablenkung an, es ist schon öfters angesprochen worden. Mit dem Fotobeweis wird es jetzt möglich sein, auch bei Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen, ob noch andere Übertretungen dazugekommen sind, wie mit dem Handy zu telefonieren und ähnliche Dinge.
Und wir gehen das Thema Alkohol im Straßenverkehr an. Faktum ist, dass jedes Jahr an die 26 000 Führerscheine wegen Alkoholisierung abgenommen werden. Die Schätzungen, die es gibt, deuten in die Richtung, dass aber trotzdem an die 4 000 von diesen Menschen weiterhin fahren und auch weiterhin alkoholisiert fahren; und allein die Anzahl dieser mithilfe der Alkolocks zu reduzieren, geschätzte Damen und Herren, bedeutet weniger Alkoholisierte auf der Straße, bedeutet sichere Straßen in Österreich. Ich denke auch, dass das ein Ziel ist, das wir gemeinsam anstreben sollten. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Gesamtpaket steht für Sie zur Abstimmung. Ich denke, es ist ein gutes Paket. Ich denke, es gibt aber auch Themen, die weiter zu diskutieren sind. Deshalb haben wir uns gerade auch bei den Alkolocks für eine Testphase von fünf Jahren entschieden. Wir werden sehen, welche Resultate wir dabei erzielen.
Geschätzte Damen und Herren, ich nehme die Kritik, die es da auch gibt, auf jeden Fall ernst; nur eines möchte ich zum Schluss schon sagen: Es wird in Österreich niemand dazu gezwungen, alkoholisiert zu fahren, und deshalb ist es auch richtig, was wir tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. – Bitte.
11.15
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ein bisschen untergegangen ist in dieser Diskussion aus unserer Sicht bislang ein ganz zentraler Punkt: die Novelle des Bundesstraßengesetzes. Im Kern geht es um die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen bei Autobahnen, bei Schnellstraßen, und das soll statt wie bisher im sogenannten Trassenfestlegungsverfahren künftig einerseits intern von der ASFINAG selbst geprüft werden, nämlich die betriebswirtschaftliche Komponente, und andererseits von Ihrem Ministerium, Herr Minister, die volkswirtschaftliche Komponente.
Das Ziel ist, dass es eine Verfahrensbeschleunigung geben soll. Das würden wir durchaus unterstützen. Weniger positiv ist, dass aus unserer Sicht ganz gravierende Mängel vorhanden sind, nämlich was die Beteiligungsrechte anlangt, was die Rechte von Betroffenen von solchen Verfahren anlangt. Kollege Georg Willi hat Ihnen schon vor einem halben Jahr eine Expertise dazu verfasst: zehn Seiten, die im Detail darlegen, warum wir diese Novelle für sehr problematisch halten. Leider findet sich im Gesetz von diesen Einwänden ebenso wenig wie von anderen Einwänden, die gekommen sind, beispielsweise auch vom Rechnungshof, der schlicht und einfach feststellt, dass große Teile dieser Novelle verfassungswidrig sind.
Um einige Beispiele zu nennen – und da, glaube ich, reicht es, wenn man den gesunden Menschenverstand zum Maßstab nimmt –: Dass der Eigentümer gleichzeitig Genehmigungsbehörde ist, kann ja wohl nicht sein. Sie wissen selbst, dass Teile, etwa die Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung, bereits vor dem Verfassungsgerichtshof liegen. Hier beschließen wir ein Gesetz, das diesbezüglich ebenfalls sicher vor dem Verfassungsgerichtshof landen wird. Wir verstehen es nicht, meine Damen und Herren, wie man so einem Gesetz zustimmen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Es sind einige weitere problematische Punkte drinnen, etwa das sogenannte – schon das Wort ist verdächtig – Entlastungsprivileg in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gibt dann besondere Immissionsschutzvorschriften. Es gibt ein sogenanntes garantiertes Fortbetriebsrecht, also auch bei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise kann das weitergeführt werden. Das alles ist sehr, sehr problematisch.
Lassen Sie mich aus Vorarlberger Sicht noch einen Aspekt hinzufügen, denn Sie schaffen es, mit diesem Gesetz sozusagen eine Brücke zu einem äußerst umstrittenen Projekt zu schlagen, nämlich der sogenannten S 18, der Bodensee Schnellstraße. Da wollen Sie den Bau erleichtern. Ich sage es Ihnen schon so deutlich, wie es, glaube ich, gesagt werden muss: Das ist eine Umgehung aller Vorschriften, die wir bisher in diesem Zusammenhang diskutiert haben.
Das Projekt ist uralt. Wir diskutieren seit fast 40 Jahren darüber. Wir haben mit der S 18 eine Trasse, die, glaube ich, 1996 vorgestellt worden ist und seither weiter diskutiert wird. Und dieses Projekt, meine Damen und Herren, ist nicht, wie vorgegeben wird, schon in der Zielkurve, weil es da noch ganz, ganz große Probleme gibt. Die zwei vorgelegten Trassen – beide – ziehen durch ein Sumpfgebiet. Die Kosten, die prognostiziert werden, belaufen sich auf bis zu eine Milliarde Euro. Ich weiß, Sie haben geringere Schätzungen, aber diese haben Sie in den letzten Jahren ständig nach oben korrigieren müssen.
All das kann von unserer Seite nicht akzeptiert werden, Herr Minister. Es ist ein Appell an die Vernunft, den wir hier vorbringen müssen. Anstatt Missstände in zeitgerechter Form zu beseitigen, für mehr Transparenz zu sorgen, grundrechtskonforme Maßnahmen zu setzen und Zustände herzustellen, haben wir hier ein Gesetz, das – und das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit – verfassungswidrig ist. Wir können daher nicht nachvollziehen, wie die Kolleginnen und Kollegen diesem Bundesstraßengesetz zustimmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.20
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Klug. – Bitte.
11.20
Abgeordneter Mag. Gerald Klug (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es meiner lieben Kollegin versprochen: Im Namen von Andrea Gessl-Ranftl möchte ich die Besucher auf der Galerie aus der Obersteiermark, Judenburg, im Hohen Haus sehr herzlich willkommen heißen – auch von meiner Seite. (Allgemeiner Beifall.)
Aufgrund der Aktualität erlauben Sie mir, sehr geehrter Herr Bundesminister, Ihnen zur gestrigen Pressekonferenz noch einmal sehr herzlich zu gratulieren, dass Sie den Weg im Zusammenhang mit dem Bestbieterprinzip im öffentlichen Bereich ganz konsequent fortsetzen. Sie wissen, es war ein Anliegen der Sozialdemokratie, es war eine Initiative der Sozialdemokratie und im Besonderen der Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen, dass dort, wo die Politik gestalten kann, nämlich bei den Auftragsvergaben im öffentlichen Bereich – ÖBB, ASFINAG –, das Verkehrsministerium aktiv eine Vorreiterrolle einnimmt. Wir reden im Bereich der ASFINAG immerhin von 1 Milliarde €. Nicht der Billigste zieht, sondern der Beste zieht. Sehr geehrter Herr Bundesminister, vielen herzlichen Dank auch dafür! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich komme nun zum Verkehrssicherheitspaket, zu den Alkolocks. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ja sicher, es ist ein Pilotprojekt. Wir setzen es für fünf Jahre an; und, Kollege Willi, entgegen Ihrer Position: Ich weiß nicht, ob wir damit das Ziel erreichen werden. Es steht jedenfalls die Verkehrssicherheit ganz oben, der Bundesminister hat es in seiner Stellungnahme ausgeführt. Folgt man den Experten aus dem KFV, dann rechnen sie mit einer maßgeblichen Reduktion der Zahl der Verkehrstoten, mit einer maßgeblichen Reduktion der Zahl von Unfällen, auch von schweren Unfällen. Insofern sollte man einem Teil im Projekt Verkehrssicherheit eine Chance geben – wir werden es evaluieren, der Bundesminister hat es zugesagt.
Jeder Verkehrstote – die Zahl ist leider wieder angestiegen – ist einer zu viel. Wenn wir ein Projekt auf die Beine stellen, mit dem wir eine Chance haben, wieder für mehr Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen zu sorgen, dann sollten wir dem Projekt auch eine Chance geben. Wir seitens der Sozialdemokratie unterstützen es daher sehr gerne. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.22
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Regierungsvorlage für eine bessere statistische Erfassung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden.
Herr Minister, Sie haben es ja angesprochen: 479 Verkehrstote im letzten Jahr, das sind um 479 zu viel. Und ich gebe Ihnen vollkommen recht, wenn Sie sagen, das Ziel muss sein: null Verkehrstote.
Mit diesem Gesetz wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden auf öffentlichen Straßen erstellt. Zuständig dafür soll in Zukunft der Herr Verkehrsminister sein, das ist ein vollkommen richtiger und wichtiger Ansatz.
Das geplante Gesetz legt die Art der zu erhebenden Daten fest und enthält außerdem Regelungen, was Datensicherheit, Qualitätssicherheit betrifft. Ganz wichtig für die Zukunft ist, dass die unterschiedlichen Statistiken zusammengeführt werden, denn mit dem jetzigen
Gesetz werden wir noch lange nicht am Ziel sein, Unfälle und Tote im Straßenverkehr wenn möglich gänzlich zu verhindern. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)
11.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
11.24
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf vorweg die Schülerinnen und Schüler des Bundesgymnasiums Vöcklabruck und ihre Professorin Rill unter unseren Zuhörern hier begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Auch ich möchte grundsätzlich zur Beschlussfassung des Gesetzes über eine Datenbank betreffend die Statistik zu Verkehrsunfällen Stellung nehmen. Es ist höchst notwendig, dass wir hier eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen und die Statistik Austria wahrscheinlich damit beauftragen werden, diese Daten, datenschutzrechtlich abgesichert, zu erfassen, zu erheben und diese dann über das Bundesministerium für Inneres und das BMVIT auch den Ländern zur Verfügung zu stellten. Damit können die Länder Unfallforschung betreiben, auf Grundlage dieser Unfallforschung Unfallhäufungspunkte erkennen und diese dann auch mit baulichen Maßnahmen entsprechend entschärfen.
Das ist eine wichtige Maßnahme im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Denken wir nur daran, dass wir in den siebziger Jahren alljährlich rund 1 700 Verkehrstote zu verzeichnen hatten. Wir wissen natürlich, dass viele legistische Maßnahmen dazu beigetragen haben, zum Beispiel der Probeführerschein und andere Maßnahmen, dass es erfreulicherweise zu einer Reduzierung dieser Zahl kommen konnte. Selbstverständlich haben auch die technischen Verbesserungen in der Automobilbranche einen wesentlichen Teil dazu beigetragen.
Wenn wir bis zum heutigen Tag im heurigen Jahr rund 402 Verkehrstote zu verzeichnen haben, dann sind das weniger als die im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt zu beklagenden 450. Ich schließe mich aber auch da dem Herrn Bundesminister an, der im Ausschuss bereits festgestellt hat: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Daher müssen wir dem auch auf gesetzlicher Basis etwas entgegensetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.27
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich spreche zu den TOP 5 und 6. Maßnahmen zur Reduktion des Verwaltungsaufwands sind prinzipiell zu befürworten. Alkoholüberprüfungen durch Exekutivbeamte auf Basis einer generellen gesetzlichen Ermächtigung durchzuführen ist problematisch und abzulehnen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wäre es sinnvoller, auch in Drogentestgeräte zu investieren.
Werbetafeln auf Verkehrsleiteinrichtungen sind prinzipiell abzulehnen, da diese zu Fehlinterpretationen oder zur Missachtung der eigentlichen Leitsysteme führen können, was alles andere als der Verkehrssicherheit förderlich wäre. Die Erweiterung des Katalogs der Probeführerscheindelikte um das Delikt der Benützung eines Mobiltelefons am Steuer hingegen ist sinnvoll und unterstützenswert.
Bezüglich der Anhebung der Probezeit von zwei auf drei Jahre ist einzuwenden, dass nicht nur die Dauer der Probezeit, sondern auch die gefahrene Kilometerleistung und somit die Fahrpraxis von Bedeutung sind. Diese sollte analog zu den Kilometerleistungen der L17-Ausbildung nachgewiesen werden müssen.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Lenken eines Kraftfahrzeugs bis zu einem Gesamtgewicht von 3 500 Kilo. Bei Elektromobilen soll diese Grenze nun auf 4 250 Kilo angehoben werden. Auch da stellt sich die Frage der Fahrpraxis und der Zusatzausbildung, denn ein schwereres Kfz erfordert auch ein geändertes Fahrverhalten; dies gilt besonders für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Somit ist dieser Punkt aus meiner Sicht zu überarbeiten. – Danke. (Beifall des Abg. Doppler.)
11.29
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
11.29
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich auch meinen Vorrednern anschließen, und zwar insofern, als es wirklich wichtig ist, dass wir diese Verkehrsunfallstatistik endlich ins Laufen bringen, dass wir diese Daten sammeln, dass wir diese Daten vernetzen und vor allem auswerten. Es ist ja gar keine Frage, dass wir alle dafür eintreten, dass es weniger Unfalltote und weniger Unfallopfer im Straßenverkehr gibt, und daher ist es wichtig, diese Daten zu verschneiden und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Deswegen gibt es von uns Freiheitlichen hier auch ein klares Ja zu dieser Vorlage. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte mich aber einem zweiten Themenbereich widmen, und das sind diese sogenannten und heute schon mehrfach diskutierten Alkolocks.
Herr Bundesminister, Sie wissen, dass die Freiheitliche Partei die erste Partei war, die Ihren Vorstoß befürwortet hat, und dass wir uns dafür ausgesprochen haben, das umzusetzen. Warum haben wir das getan? – Weil wir das als eine sozialpolitisch wichtige Maßnahme angesehen haben, denn ein Führerscheinentzug – und einen Fehler kann jeder machen – kann und soll nicht dazu führen, dass man den Arbeitsplatz verliert, dass darunter die Familie leidet und man in die Armutsfalle gerät. Deswegen haben wir damals gesagt, es ist ein guter Vorstoß von Ihnen, Herr Bundesminister.
Nur, was ist in der Zwischenzeit passiert? – Wir haben gesehen, dass genau diese sozialpolitische Komponente, die Sie anfangs auch ins Treffen geführt haben, nicht Beachtung gefunden hat. Warum sage ich das? – Wir haben es vorhin bereits gehört, diese Alkolocks kann man erst ab einer Mindestführerscheinentzugsdauer von vier Monaten in Anspruch nehmen und dann frühestens nach zwei Monaten.
Herr Bundesminister! Wenn ich zwei Monate lang nicht zum Arbeitsplatz kommen kann – das ist gerade im ländlichen Raum ein Thema –, dann ist diese Maßnahme wertlos, weil ich dann schon den Job verloren habe. Wenn ich zwei Monate warten muss, bis ich den Alkolock in Anspruch nehmen kann, dann reicht mir auch der Jahresurlaub nicht zur Überbrückung dieser Zeit. Das heißt, es ist einfach nicht praktikabel und geht am ursprünglichen Sinn der Sache vorbei. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister! Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass Sie mir extra noch einen Brief geschrieben haben, in dem Sie mir Ihre geplanten Maßnahmen erklärt haben. Was aber auch vorher nicht besprochen war: dass die Inanspruchnahme des Alkolocks dazu führt, dass die Strafe insgesamt verlängert wird. Wenn ich eine Führerscheinentzugsdauer von vier Monaten habe, kann ich erst nach zwei Monaten den Alkolock in Anspruch nehmen. Das heißt, die Dauer der Maßnahme verlängert sich auf insgesamt sechs Monate – auch das geht vollkommen am Sinn der Sache vorbei.
Die nächste Problematik, die sich daraus ergibt, ist der Kostenfaktor. 1 600 € in etwa sind für den Einbau des Alkolocks aufzubringen. Auch da muss man sich die Frage stellen: Ist das finanzierbar?, und vor allem: Ist das auch praktikabel? Eine weitere Fra-
ge, die sich ergibt: Was ist, wenn ich einmal mit einem anderen Auto unterwegs sein will?, und so weiter und so fort. Also, es macht die Sache nicht leichter.
Herr Bundesminister, die Überlegung, Ihr Ansatz war grundsätzlich gut, die Umsetzung ist leider Gottes schlecht, deswegen müssen wir hier unsere Zustimmung verweigern.
Eine weitere Sache ist die Verlängerung des Probeführerscheins. Wir haben vorhin darüber gesprochen, dass wir diese Verkehrsstatistik benötigen, um Gefahrenquellen auszumachen, um Verkehrsunfälle zu analysieren und endlich einmal wirklich gutes Datenmaterial zur Verfügung zu haben, aus dem man dann entsprechende Konsequenzen ziehen kann. Deshalb verstehe ich es nicht, dass man aus einer Willküraktion heraus hergehen und sagen kann: Wir müssen den Probeführerschein von zwei auf drei Jahre verlängern, weil wir glauben, dass das Sinn macht.
Herr Bundesminister! Warten wir doch ab, bis diese Statistiken erhoben sind, bis diese Statistiken entsprechend aufgestellt und vor allem bis sie analysiert sind! Und wenn wir dann die Conclusio daraus ziehen, dass es notwendig und sinnvoll ist, den Probeführerschein von zwei auf drei Jahre zu verlängern, dann können wir uns auch parlamentarisch darüber unterhalten – aber bis dahin, Herr Bundesminister, werden wir Freiheitlichen einer Vorverurteilung unserer Jugend nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Auch ich darf zu Beginn meiner Ausführungen Schülerinnen und Schüler recht herzlich bei uns hier begrüßen, nämlich jene des Schulzentrums Eybnerstraße in St. Pölten. (Allgemeiner Beifall.)
Mit dem Tagesordnungspunkt 3 wird ein Vorhaben des Regierungsprogramms umgesetzt, bei dem es um ein Bundesgesetz über die Statistik zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden geht. Es wurden von meinen Vorrednern schon einige Punkte angesprochen. Fakt ist, dass wir vom 1. Jänner 2016 bis 11. Dezember 2016 bereits 409 Verkehrstote haben. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Meine Damen und Herren! Statistiken über Verkehrstote gibt es auch jetzt bereits. Mit dieser heutigen Beschlussfassung erweitern wir aber das Anwendungsspektrum der Straßenverkehrsunfallstatistik. Mit diesem Gesetz wird es hinkünftig möglich sein, zu den tödlich verunglückten Personen auch die verletzten Personen in die Statistik mit aufzunehmen. Als Neuerung werden auch nicht nur Daten der Bundesstraßen in die Statistik einfließen, sondern auch die Verkehrstoten und Verletzten aus dem gesamten österreichischen Straßennetz.
Statistiken zählen, liefern Fakten, zeigen aber doch nicht ganz die Realität, und daher ist es besonders wichtig, dass wir mit dieser gesetzlichen Neuregelung auch die Unfalltiefenforschung ermöglichen, um hier wirklich wissenschaftliche Tiefenforschungen zu gewährleisten. Die diesbezüglichen Aufgaben des BMVIT und des Bundesministeriums für Inneres werden erstmals klar geregelt. Das BMI ist für die Erhebung und Qualitätssicherung der Unfalldaten zuständig, das BMVIT für die Erstellung der Statistik und die Veröffentlichung. Mit dieser Novelle wird auch der Datenschutz explizit geregelt, ebenso die Weitergabe der Daten an die Bundesländer, die heute schon angesprochen wurde.
Meine Damen und Herren! Neben Bewusstseinsbildung, legistischen Maßnahmen und Kontrollen kommt der Verkehrssicherheitsarbeit ein zentraler Stellenwert zu. Neu ist auch die wissenschaftliche Unfallanalyse mit hoher Qualität, die zu Folgemaßnahmen und so-
mit zur Unfallreduzierung führen wird. Unser gemeinsames Ziel muss es aber sein, Unfälle zu vermeiden, sodass sie gar nicht in die Statistik aufgenommen werden müssen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
11.36
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
11.36
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch ein Thema aufgreifen, das in dieser Tagesordnung mit inkludiert ist, nämlich die Novelle zum Bundesstraßengesetz, das unsere Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen betrifft und entsprechende Regelungen beinhaltet.
Es geht um die bereits angesprochene Aufhebung einer Doppelgleisigkeit, darum, die Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie sie bisher war, zu vereinfachen. So waren bisher die Wirtschaftlichkeitsprüfungen beim Bau von neuen Bundesstraßen beziehungsweise Teilabschnitten zum einen Teil auf behördlicher Ebene im Verfahren des Verkehrsministeriums, zum anderen aber auch auf der privatrechtlichen Ebene der ASFINAG angesiedelt. Künftig soll diese Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen der privatwirtschaftlichen Antragstellung durchgeführt werden. Durch eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers wird sichergestellt, dass künftig der Schwerpunkt der betriebswirtschaftlichen Prüfung bei der ASFINAG liegt und die volkswirtschaftliche beziehungsweise gesamthafte Prüfung beim Verkehrsministerium.
Klargestellt ist aber gleichzeitig auch, dass die Rechte der Öffentlichkeit nicht betroffen sind. Dadurch kommt es zu einer Verfahrensbeschleunigung, zu klaren Regelungen über Zuständigkeiten und zu weniger Doppelgleisigkeiten. Die Kritik der Grünen, dass es deshalb zu einer Schieflage und zu Privilegien der Bundesstraßenverwaltung kommt, kann ich nicht nachvollziehen.
Ein weiterer Punkt in dieser Novelle ist, dass der ASFINAG als Projektwerberin im Genehmigungsbescheid Maßnahmen des objektseitigen Lärmschutzes an Gebäuden von Nachbarn aufgetragen werden können. Indem Nachbarn ihre Zustimmung ausdrücklich oder faktisch verweigerten, konnten sie die ASFINAG daran hindern, diese Auflage zu erfüllen. Künftig gelten die im Bescheid geforderten Maßnahmen auch dann als erfüllt, wenn sie die ASFINAG auch nur umzusetzen versucht. Allerdings – und das ist auch wichtig – bleibt der Anspruch der Nachbarn auf Errichtung einer solchen Maßnahme drei Jahre lang ab der Verkehrsfreigabe aufrecht.
Herr Kollege Walser, ein Wort noch zur Bodensee Schnellstraße: Dieses Projekt ist nach meinem Kenntnisstand ein wichtiges Projekt für die Vorarlberger Bevölkerung, und ich weiß auch, dass die Grundlagen für dieses Projekt von allen im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien, also auch mit Zustimmung der Grünen, geschaffen wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend noch einmal zurück zum Beginn meiner Ausführungen: Wir alle fordern den Abbau der Bürokratie, fordern, dass Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden, weil damit Kosten und somit auch Steuermittel eingespart werden können. Einen kleinen Beitrag dazu können wir heute leisten. Nutzen wir diese Chance! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.39
Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Deimek das Wort erteile, nehme ich eine kleine Korrektur einer am Beginn der Sitzung vorgenommenen Bekanntgabe vor: Die heute Morgen eingebrachte Dringliche Anfrage der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen trägt aus technischen Gründen nicht – wie mitgeteilt – die Nummer 11075/J, sondern die Nummer 11076/J.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte. (Zwischenruf in Richtung Präsidium des beim Rednerpult angelangten Abg. Deimek.) – Nicht, dass wir nachher über das Falsche diskutieren.
11.40
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich nehme mir heute für meine Rede zwei Punkte heraus, die mir durchaus wichtig erscheinen, auch wenn sie in der Fülle der Agenden möglicherweise untergehen.
Vor etlicher Zeit haben wir eine Richtlinie geschaffen, dass Assistenzhunde natürlich in den Taxis mitzunehmen sind. Doch manche Taxifahrer sind da anderer Ansicht, und zwar: Hunde haben im meinem Auto nichts zu suchen, sie sind schmutzig!, oder: Ich habe eine Hundeallergie! – oder was auch immer dagegen eingewandt wird.
Das mag im Einzelfall durchaus stimmen, nur: Daraus abzuleiten, dass die gesetzliche Norm nicht mehr gilt und dass man daher Assistenzhunde und vor allem – und darum geht es ja! – die betroffenen Menschen einfach stehen lässt, so etwas geht in unserer Republik auch nicht. Daher bin ich sehr froh, dass sich neben all den Organisationen auch die Volksanwaltschaft und schlussendlich auch das Ministerium und der Gesetzgeber damit beschäftigten und die Situation folgendermaßen klarstellten: Die Menschen, die Assistenzhunde benötigen, sind eindeutig mitzunehmen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Keck.) Es bleibt natürlich, wenn es schon Fahrer gibt, die sich damit nicht anfreunden können, den Funkzentralen überlassen, einmal von der einen oder anderen Fahrt abzusehen, aber grundsätzlich ist diese Art der Barrierefreiheit herzustellen.
Der zweite Punkt, mit dem ich mich beschäftigen möchte, ist das schon angeführte Bundesstraßengesetz, bei welchem von den Grünen kritisiert wurde, da gäbe es eine Schieflage. Ein Beispiel dazu, auch wenn es vielleicht gesetzlich nicht hundertprozentig zutrifft: Der Westring in Oberösterreich ist ein Musterbeispiel dafür, wie man ein für eine Stadt und für die umliegende Region absolut notwendiges Verkehrsbauprojekt unnötig in die Länge ziehen kann. (Beifall bei der FPÖ.) Von einem geplanten Baubeginn 2017 können wir wieder nur träumen, man ist mittlerweile bei 2018. – Das zum Thema Schieflage oder zur ungerechten Beurteilung von Anrainerinteressen.
Was den Lärmschutz anlangt: Wenn die ASFINAG oder der Straßenerrichter beziehungsweise -betreiber entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anrainer setzt, dann ist es auch da notwendig, gesetzlich festzulegen, dass dann, wenn entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen werden, ein Verzicht kein Grund sein kann, das Ganze hinauszuzögern. Daher gibt es zu beiden Sachen und auch zu den anderen Punkten, die zur Debatte stehen, unsere absolute Zustimmung.
Zum Führerscheingesetz, das auch schon angesprochen wurde, nur eine Bemerkung: Uns wurde noch in den letzten Minuten, muss ich jetzt wirklich sagen, von kompetenter Stelle zugetragen – und ich ersuche Sie, Herr Bundesminister Leichtfried, und Ihre Juristen im Ministerium, das zu prüfen –, dass es möglich sein soll, den nun per Gesetz verlängerten Probeführerschein mittels eines Tricks zu umgehen, nämlich indem man den Probeführerschein, sobald man ihn hat, wieder zurückgibt, um dann in einem anderen geografischen Gebiet nach einiger Zeit einen neuen Führerschein, und zwar dann ohne Probeführerschein, zu erlangen. Ich bitte, zu prüfen, ob das tatsächlich möglich ist – es soll schon vorgekommen sein.
Den anderen Gesetzesvorlagen stimmen wir zu. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
11.44
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
11.44
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Antrag zur Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes ist ei-
ne ganz wichtiger, denn darin geht es um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die einen Assistenzhund haben. Es hat immer wieder Beschwerden, Anregungen und Anfragen von betroffenen Personen gegeben, die sich darüber beschwert haben, dass sie mit ihrem Assistenzhund nicht mitgenommen werden.
Ein Assistenzhund, meine Damen und Herren, ist gemäß Bundesbehindertengesetz „ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung […] besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet“.
Dieser Hund wird „vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten“ ausgewählt und speziell für „Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen“ trainiert. Assistenzhunde werden nur als „Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde“ eingesetzt.
Wir haben erst 2012 diese Assistenzhunde-Regelung im Zuge einer Sozialrechtsreform eingeführt. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass es mangels klarer gesetzlicher Regelungen immer wieder zu Problemen bei der Mitnahme von Assistenzhunden kommt, und um der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die die Unterstützung eines Assistenzhundes benötigen, entgegenzuwirken, ist es notwendig, gesetzlich festzulegen, dass Assistenzhunde verpflichtend in Fahrzeugen, die im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs eingesetzt werden, mitzunehmen sind. Damit wird auch den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes entsprochen. Das heißt, damit ist wieder ein wichtiger Schritt gemacht worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag unterstützen wir die Menschen mit Behinderung und erleichtern ihnen damit auch ihre tägliche Lebensroutine. (Beifall bei der SPÖ.)
11.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.
11.46
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bitte schließen Sie kurz die Augen und stellen Sie sich vor, Sie sind sehbehindert oder Sie sind gar blind und sind auf die Hilfe eines Assistenzhundes angewiesen! Alle Wege, die Sie zu erledigen haben, können Sie nur mit diesem Hund erledigen, und so gehen Sie, weil Sie einen Termin haben, zu einer Bushaltestelle und wollen mit dem Bus zum Beispiel zum Arzt fahren, und dann stellen Sie fest, dass der Busfahrer Ihren Hund nicht mitnimmt. Dafür gibt es vielfältige Gründe, einer meiner Kollegen hat sie vorhin schon aufgezählt – aber Sie stehen jetzt da, es regnet vielleicht auch, es ist kalt, aber der Busfahrer nimmt Ihren Hund nicht mit.
Dazu kommt noch: Sie leben in einem kleinen Ort, in welchem es vielleicht nur ein oder zwei Taxiunternehmen gibt, und Sie wissen, Sie brauchen gar nicht anzurufen, um ein Taxi zu verlangen, weil die Taxifahrer Ihren Hund auch nicht mitnehmen – aus den vorhin schon angeführten Gründen. Natürlich sind Sie dann verzweifelt und frustriert, Sie fühlen sich extrem benachteiligt und extrem diskriminiert. – Leider passiert so etwas immer wieder einmal.
Nicht nur Sehbehinderte sind auf ihre Assistenzhunde angewiesen, nein, zum Beispiel haben auch Diabetiker Signalhunde bei sich, die auf sie aufpassen, und es gibt viele weitere Krankheitsbilder, bei denen Assistenzhunde eingesetzt werden, zum Beispiel auch bei psychischen Störungen.
Wie meine Vorredner schon erklärt haben, wurde dieses Problem von der Volksanwaltschaft, aber auch von einigen engagierten Kolleginnen und Kollegen hier im Haus erkannt, und es wurde ein gemeinsamer Antrag aller Parteien ausgearbeitet, der die Forderung enthält, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz dahin gehend zu ändern, dass Assistenzhunde zwingend mitgenommen werden müssen.
Da schon drei Vorredner vor mir auf dieses Thema eingegangen sind, glaube ich, sehr geschätzte Damen und Herren, dass Sie sich, wenn Sie zu den Betroffenen gehören, heute freuen können, dass wir sehr wohl auf die Probleme von Menschen mit Behinderung und auch auf die Probleme von Minderheiten schauen. Wir nehmen das sehr ernst und versuchen, unser Bestes zu tun, um den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu entsprechen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Jeder Tote ist ein Toter zu viel! Auch unser Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Leichtfried wird nicht müde, zu betonen: Jeder Verkehrstote ist ein Toter zu viel! Das kann ich nur unterstreichen, und daraus resultierend muss es unser Ziel sein, keine Verkehrstoten mehr in unserem Land zu haben.
Ich bin unserem Minister für sein Engagement äußerst dankbar, denn damit setzt sich auch in Österreich eine Philosophie durch, die in anderen Ländern Europas, wie etwa in Deutschland, in Norwegen, in der Schweiz und in Schweden, schon lange zum politischen Programm geworden ist, nämlich die sogenannte Vision Zero, die Vision Null, deren Vorreiter Schweden bereits 1998 war.
Meine Damen und Herren! Mehr als 90 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden gehen auf menschliches Fehlverhalten zurück, deshalb müssen wir die Verkehrssysteme so gestalten, dass Fehler keine tödlichen Folgen mehr haben. Die Vision Null will die Verantwortung für sicheren Verkehr auf mehrere Schultern verteilen, nicht nur auf die der Verkehrsteilnehmer allein, sondern auch auf die der Politiker und auf die der Autohersteller. Mit der nun zur Abstimmung vorliegenden 18. FSG-Novelle, mit der das Führerscheingesetz geändert wird, werden weitere Schritte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unternommen.
Es ist schon viel darüber gesagt worden, nur ganz kurz noch einmal: Das Ganze ist in vier Punkte unterteilt. Drei Punkte dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit, und zwar: die Verbesserung der Mopedausbildung, die Verbesserung beim Probeführerschein und die Einführung der Alkolocks.
Zum Thema Alkolocks wurde schon viel gesagt, ich möchte dem nur noch eines hinzufügen: Die Alkolocks sollen eine Alternative zur konventionellen Strafe sein. Das soll keine zusätzliche Strafe sein, sondern die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Nachteil und einen daraus resultierenden sozialen Abstieg zu vermeiden. Ganz ehrlich, es wird niemand gezwungen, betrunken ins Auto zu steigen, das ist jedermanns eigene Entscheidung, und somit ist es auch die eigene Entscheidung, für etwa sechs Monate 1 500 € auszugeben, damit man entsprechend mobil bleibt.
Der vierte Punkt trägt der veränderten Mobilität Rechnung. Dabei geht es darum, dass die E-Mobilität gefördert wird. Es werden die Gewichtsbeschränkungen von 3 500 Kilo auf 4 250 Kilo erhöht, basierend darauf, dass die Batterien entsprechend mehr Gewicht haben.
Abschließend möchte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, bitten, diesem Gesetz in möglichst großer Zahl – um nicht zu sagen einstimmig – zuzustimmen, denn es geht dabei um Menschenleben, um nichts mehr und um nichts weniger. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.51
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.
11.51
Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Verkehrssicherheit ist und bleibt ein zentrales Thema, und in ihrem Sinne ist es auch wichtig, dass wir die Daten sammeln und analysieren, um aufgrund dieser dann die richtigen Maßnahmen setzen zu können. Das Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz ist ein Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr und schützt uns alle. Schließlich ist jeder Einzelne von uns auf der Straße unterwegs, ebenso unsere Kinder oder Menschen, die uns nahestehen, egal, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedes einzelne Leben ist schützenswert, und deshalb muss Sicherheit oberste Priorität haben.
Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn man alkoholisiert mit einem Fahrzeug fährt. Meiner Meinung nach sind Alkolocks ein gutes Mittel, um da Abhilfe zu schaffen. Ich möchte noch einmal wiederholen, was schon meine Vorredner gesagt haben: Es wird niemand gezwungen, alkoholisiert in ein Fahrzeug zu steigen und damit zu fahren.
Parallel dazu muss aber unser Ziel sein, dass wir die Verkehrssicherheit auf der Straße noch weiter erhöhen. Natürlich muss dabei auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Der Datenschutz darf aber nicht vorgeschoben werden, um Sicherheitsmaßnahmen auszubremsen. Sicherheit steht im Vordergrund, und das soll unser aller Ziel sein, denn jeder einzelne Unfall beziehungsweise jeder einzelne Verletzte im Straßenverkehr ist einer zu viel. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie bitte diesen Gesetzesvorlagen zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1418 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1347 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden erlassen und das Bundesstraßengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1421 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1422 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend die 28. StVO-Novelle samt Titel und Eingang in 1356 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nur zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend die 18. FSG-Novelle samt Titel und Eingang in 1424 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Hafenecker vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Ziffer 1 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Ziffer 2 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die Ziffern 3 bis 15 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Ziffer 16 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Ziffer 17 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Ziffer 18 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1428 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1359 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (34. KFG-Novelle) (1425 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1834/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle der Abgasminderungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen (1426 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schummelei beim Normverbrauch geht auf Kosten der AutofahrerInnen, des Finanzministers und des Klimas – Schluss damit! (1427 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1299 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird (1419 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 8 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wird eine mündliche Berichterstattung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
11.59
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir debattieren jetzt hier vier Vorlagen, davon zwei Gesetze, und zwar das Kraftfahrgesetz und das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz, und diesen beiden Vorlagen werden wir Grüne auch zustimmen.
Die anderen beiden Punkte, die zur Debatte stehen, sind zwei Anträge von mir. In beiden Fällen geht es um Luftschadstoffe. Wenn man sich die Debatte heute Vormittag angehört hat, so konnte man feststellen, dass sie von zwei Schwerpunkten geprägt war. Der eine betrifft den Technologiestandort Österreich: Wir müssen ganz vorne mit dabei sein, wir werden immer besser, wir können immer besser messen und produzieren, es wird alles genauer. Der zweite Schwerpunkt war: Wir wollen in Österreich möglichst keine Verkehrstoten, Verkehrssicherheit hat höchste Priorität.
Es gibt allerdings in Österreich pro Jahr 7 000 vorzeitige Todesfälle – 7 000! – aufgrund von Luftschadstoffen, und zum Großteil sind das Luftschadstoffe aus dem Verkehr. Von diesen Toten redet niemand; das sind sozusagen die stillen Toten.
Wir könnten, gerade angesichts der Technologien, die wir heute zur Verfügung haben – und das wissen Sie alle aufgrund der monatelangen Berichterstattung –, viel mehr dafür tun, dass unsere Motoren sauberer sind und es weniger Luftschadstoffe gibt. Es schauen aber alle weg – bis zu Ihnen, Herr Minister –, wenn es darum geht, die Sauberkeit der Motoren, die ja auf dem Papier immer eine sehr hohe ist, durch entsprechende Prüfverfahren sicherzustellen. Da sind immer andere zuständig oder schuld daran, dass es nicht passiert.
In Österreich wird die Sauberkeit von Motoren über die Normverbrauchsabgabe steuerlich abgebildet. Jeder kann das im Zulassungsschein seines Kraftfahrzeugs sehen: Da steht der Normverbrauch des Autos – je weniger CO2 pro Kilometer umso besser. Es gibt viele, die tatsächlich darauf schauen und beim Autokauf sagen, sie wollen ein Auto, das möglichst sauber ist. Es wird jedoch getrickst und geschummelt, wo es nur geht.
Der VW-Konzern bezahlt derzeit Milliarden an Strafgeldern und hat einen riesigen Imageverlust zu verzeichnen, weil er etwas vorgetäuscht hat, das er nicht erfüllen konnte. Ich möchte mit diesen beiden Anträgen erreichen, dass wir zwei Dinge verbessern.
Erstens sollen die Abgasminderungseinrichtungen strenger kontrolliert werden. Viele unserer Zeitgenossen möchten ihre Autos mit Chiptuning lauter, kraftvoller und was auch immer machen. Was da aber gemacht wird, stimmt überhaupt nicht mit dem überein, was in den Typenscheinen steht, und es werden auf Kosten der Umwelt Schadstoffe kräftig in die Luft hinausgeblasen.
Es war ein Anliegen der VerkehrsreferentInnen der Bundesländer – ausgehend von Wien; da gibt es eine rote Klimaschutzreferentin – an den Minister, dass er sich diese Abgasminderungseinrichtungen bei den Autos ansieht und dafür sorgt, dass diese streng kon-
trolliert werden, und genau dieses Anliegen ist Teil des ersten Antrags, den Sie von den Regierungsfraktionen abzulehnen vorhaben. – Das ist ein Angriff auf die Umwelt!
Der zweite Angriff ist noch viel gravierender: Wir hätten es mit den technischen Möglichkeiten von heute in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Autos so sauber sind, wie es im Typenschein steht, aber Sie lehnen es ab, dass wir genauer hinschauen, dass wir Prüfverfahren anwenden, die das auch zeigen. Die § 57a-Pickerl-Überprüfung, die wir alle kennen, ist zwar uralt, wird aber immer noch angewendet, obwohl wir inzwischen einen gewaltigen technologischen Fortschritt gemacht haben. Ihnen ist Umwelt aber oft völlig egal. Ihnen ist es egal, dass die Autos die Luft verpesten und wir in Österreich jährlich 7 000 vorzeitige Todesfälle haben. – Da sagen wir Grünen: Nein! Wir wollen etwas für die Umwelt tun, wir wollen etwas für die Gesundheit der Menschen tun, und wir wollen, dass die Industrie das, was sie zu leisten imstande ist, auch tatsächlich leistet. (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren, dadurch, dass Sie beim Normverbrauch nicht näher hinschauen wollen, schädigen Sie nicht nur die Umwelt, sondern zwei weitere Gruppen: Einerseits schädigen Sie die Autofahrer selber, denn diese müssen viel mehr Treibstoff tanken, als sie glauben, dass ihr Auto braucht, weil die Autofirmen eben tricksen. Im Durchschnitt macht das pro österreichischem Autohalter im Jahr 450 € aus. Um so viel muss ein durchschnittlicher Autofahrer mehr tanken, weil sein Auto dreckiger ist, als es im Typenschein steht.
Der Zweite, der verliert, ist der Finanzminister – und damit wir alle –, weil die Normverbrauchsabgabe, die als eine Abgabe eingehoben wird, die in den Steuertopf hineinkommt, niedriger ist, als sie eigentlich sein müsste, wenn man den tatsächlichen Verbrauch der Autos hernimmt.
Es gibt also drei Geschädigte: erstens die Umwelt, zweitens die Autofahrer und drittens den Herrn Finanzminister mit seinem Staatssäckel. Sie lehnen sich jedoch zurück und sagen: Lassen wir alles, wie es ist! – Die Verantwortung liegt bei Ihnen, und ich würde mich freuen, wenn Ihr Engagement für die Umwelt, für die SteuerzahlerInnen und für den Herrn Finanzminister größer wäre. (Beifall bei den Grünen.)
12.05
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
12.05
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Besuchergalerie! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Willi, ich glaube, dass das Bundesministerium auf diese beiden Punkte sehr wohl bereits eingegangen ist, denn in beiden Fällen – sei es auf der einen Seite bei der Normverbrauchsabgabe oder auf der anderen Seite bei den Abgasminderungseinrichtungen – hat das Bundesministerium einen Auftrag an die Bundesanstalt für Verkehr erteilt, in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Wien genauere Maßstäbe zu erarbeiten.
Ich muss dazu Folgendes sagen: Man hat bei den Tests gesehen, dass sehr schwer nachvollziehbar ist, welche Ergebnisse erzielt werden. Wenn jeder Staat in der EU seine eigenen Normen beziehungsweise Tests macht, dann haben wir 28 Ergebnisse und dann kennt sich niemand mehr aus. Darum verfolgt Österreich in dieser Frage auch den Weg, dass das Typengenehmigungsverfahren gestärkt wird und es auch eine europaweite Marktüberwachung gibt. Es wird daher auch der entsprechende Vorstoß der EU-Kommission positiv bewertet.
Was den anderen Bereich, die Kontrolle der Abgasminderungseinrichtung, betrifft, ist in der 34. KFG-Novelle sehr wohl ein Weg vorgezeichnet, dass es begleitende Maßnahmen gibt, wenn eine vorgeschriebene Umrüstung durchgeführt werden muss. Das sind
in Österreich – Stichwort VW-Konzern – im heurigen Jahr 112 621 Fälle gewesen. Allein im Sommer beziehungsweise im Herbst war bereits in 67 406 Fällen – das sind über 60 Prozent – die Umrüstung erfolgt. In der KFG-Novelle steht klar und deutlich, dass es zu einem Entzug der Zulassung kommen kann, wenn jemand ein Fahrzeug nicht umrüstet beziehungsweise kein Nachweis erbracht werden kann, dass eine ordentliche Umrüstung durchgeführt wurde.
Uns muss außerdem klar sei, dass wir im Endeffekt in behutsamer Weise auf den Konsumenten zugehen müssen, denn wir können nicht den Konsumenten für das strafbar machen, was eigentlich irgendwelche Firmen verbockt haben. Das ist der Grund dafür, dass man da sehr vorsichtig vorgeht. Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahmen auch entsprechend greifen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
12.07
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
12.08
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Anträge von Herrn Kollegen Willi brauche ich jetzt nicht mehr dezidiert einzugehen, denn Herr Kollege Lipitsch hat das schon sehr gut erklärt. Ganz allgemein muss man aber schon feststellen, dass gerade Österreich sehr viel Geld in nachhaltige, ökologisch sinnvolle Mobilitätsangebote steckt, beispielsweise in den Ausbau der Bahn und der Bahninfrastruktur. Da sind wir also grundsätzlich auf einem sehr guten Weg.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst im Namen meines Kollegen Niki Berlakovich an dieser Stelle eine Klasse der Handelsakademie Oberpullendorf sehr herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, auch bei diesem Kapitel steht die Verkehrssicherheit durchaus im Vordergrund. Wir schaffen die Möglichkeit, Beweisfotos aus anderen Verkehrsdelikten, etwa Geschwindigkeitsübertretungen, auch zur Verfolgung von Verstößen gegen das sogenannte Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht heranzuziehen. Dies wird im Rahmen des gesamten Verkehrssicherheitspakets ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit auf der Straße sein.
Weiters werden zum Beispiel Radar- oder Laserblocker, mit denen man Geschwindigkeitsmessungen stören kann, endgültig für unzulässig erklärt. Darüber hinaus haben wir, um die Administration des Fahrschulbereiches und insbesondere jene der Fahrschulinspektionen zu erleichtern, eine Grundlage für eine Fahrschuldatenbank geschaffen, also auch da werden wichtige, richtige Schritte gesetzt. Meine Damen und Herren, vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
12.10
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Ottenschläger, zum Kraftfahrgesetz vielleicht noch: Die Fotos des einen sind die Rosen des anderen.
Mir ist bei dieser Kraftfahrgesetz-Novelle unter anderem das Verbot der Radar- oder Laserblocker sehr wichtig – und zwar, um es ganz genau zu sagen, das Verbot der Blocker, nicht jedoch der Mess- oder Indikationsgeräte.
Das Zweite, was ich als sehr wichtig erachte, sind die neuen Kennzeichen für emissionsfreie Fahrzeuge, und zwar erstens einmal deshalb, weil die ASFINAG ja ein ent-
sprechendes Bemautungssystem plant, das kennzeichenbasiert ist, und zweitens deswegen, weil man damit endgültig auf die Unschärfen in gewissen Regionen bei der Bestrafung von IG-Luft-„Tätern und -Täterinnen“ – unter Anführungszeichen –, die natürlich dort keine sind, eingehen und das Ganze präzisieren kann.
Weiters sehr positiv finden wir die Änderung im Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz, bei der es um die Verhinderung einer Doppelbestrafung geht.
Nun zu den ganz furchtbaren – schon fast – Verbrechen rund um den Normverbrauch: Ich möchte mich deshalb ganz entschieden gegen dieses Gedankengut, gegen dieses gesinnungsmäßige Vorgehen aussprechen, weil die Systematik dahinter immer wieder die gleiche ist: Erstens wird etwas hergenommen, das nur zum Teil zutrifft. Es wird über den Normverbrauch geschrieben, es wird gleichzeitig den Fahrzeugproduzenten die Schuld gegeben, und umgekehrt wird der Gesetzgeber – egal, ob Bund oder Länder – aufgefordert, etwas dagegen zu unternehmen.
Worum geht es? – Die Normverbräuche sind ja nicht irgendetwas Gottgewolltes, das sich die Autoproduzenten haben einfallen lassen, sondern wir reden von EU-Regeln, so etwas Ähnliches wie den Normverbrauch von Menschen, die mit einem Pkw fahren, zu generieren, und zwar quer durch alle Bevölkerungsgruppen. Nun möchte ich wissen, wie gut ein solcher die Wirklichkeit abbildet, wenn man etwa jemanden, der in einer ländlichen Region lebt, mit jemandem vergleicht, der im 7. Wiener Gemeindebezirk möglicherweise nur um sein Bio-Apferl oder mit dem SUV in den Job fährt und sonst zu Fuß geht. Das geht gar nicht, wenn man es genau nimmt. Trotzdem wird eine Norm geschaffen.
Dann zu sagen, weil der Gesetzgeber – in diesem Fall die EU – diesen Normverbrauch geschaffen hat, sind die Autohersteller oder die Autoimporteure schuld, ist ein gewagter Schluss, ja, ein Trugschluss, denn diese haben sich diese sogenannten Normverbräuche in der Art sicher nicht gewünscht.
Das Zweite ist dann der Zugang, zu sagen: So, dann machen wir einfach eine Sperre über alles drüber! In der Steiermark gab es das Beispiel des Verkehrslandesrates Kurzmann, der gleichzeitig auch Umweltlandesrat war. Dort wurde ein Modus für die Stadt Graz, die sicherlich durch die Inversionswetterlage gekennzeichnet ist, gefunden, und das Thema wurde zur Zufriedenheit aller Beteiligten geregelt – ohne Fahrverbote, ohne irgendwelche drastischen Einschränkungen, einfach mit Hirn, könnte man sagen. Und genauso ist das auch in diesem Bereich möglich. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man schon sagt, da wurde geschummelt, und das Ganze vielleicht auch noch am VW-Konzern festmacht: Na ja, irgendwie muss man die Sachen hinbringen! Es gab auch Konzerne, die das mit technischen Änderungen, die sie offiziell und angemeldet gemacht haben, auch hingebracht haben.
Was ich aber noch kritisieren möchte, ist, dass etwas eigentlich – nennen wir es ruhig so – Unverschämtes gemacht wird, dass nämlich mit Verstorbenen Politik gemacht wird. Jeder Einzelne, wie wir es heute schon gesagt haben, der wirklich aus diesen Gründen verstorben ist, ist einer zu viel, egal, ob die Gründe im Bereich Sicherheit, Umwelt oder in einem anderen Bereich liegen. Das dann aber zum Geschäft zu machen, ist unredlich. Wo ist denn dann das Limit? Der Nächste macht ein Geschäft mit Ertrunkenen, mit Dehydrierten und so weiter. Das ist unredlich, und das möchte ich in diesem Haus nicht mehr haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Eines sei euch noch ins Stammbuch geschrieben: Wir können die österreichischen Autos und die österreichischen Zulassungen limitieren, so viel wir möchten, solange wir nichts dagegen unternehmen, dass mit ungarischen, slowakischen und tschechischen Kennzeichen in der Innenstadt geparkt wird, in den Autos aber keine Ungarn, Tschechen und
Slowaken sitzen, sondern Bürger von Wien, so lange brauchen wir über das andere auch nicht nachzudenken. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
12.15
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe eigentlich ein paar andere Worte vorbereitet, möchte aber auf den Schluss der Ausführungen des Kollegen Deimek eingehen, nämlich auf die Frage des „Geschäfts“ mit den Toten. Sie haben sich auf Kollegen Willi bezogen, weil er von den 7 000 Toten pro Jahr aufgrund der Luftverschmutzung gesprochen hat.
Die Frage ist: Wenn nicht die Politik, wer soll sich denn sonst Gedanken darüber machen, wenn aufgrund einer falschen Verkehrs- und Umweltpolitik Menschen in diesem Land sterben? Ich glaube schon, dass wir da die richtigen Ansprechpartner sind. (Beifall des Abg. Willi. – Abg. Deimek: Es geht um die Art und Weise! Wie viele dürfen es denn sein? Ist 7 000 schlecht? Ist 5 000 …?) – Ich verstehe, was Sie meinen, aber wenn für Sie die Toten kein Thema sind und wir das beiseitelassen sollen, dann nehmen wir eben den volkswirtschaftlichen Schaden her: 4 bis 7 Milliarden € an geldwertem Schaden entstehen pro Jahr in unserem Land durch Luftverschmutzung; das wird in verschiedensten europäischen Studien ausgewiesen. In diesen 4 bis 7 Milliarden € ist ein gewisser Teil an externen Effekten, sprich Umweltverschmutzung, enthalten, aber ein sehr großer Betrag liegt im Gesundheitssystem, nämlich in der Prävention, in der Behandlung und in vielem mehr. Das heißt, es ist in jederlei Hinsicht ein Schaden für Österreich, wenn wir das Thema der Umweltverschmutzung durch Individualverkehr nicht in den Griff bekommen.
Ich möchte aber, weil meine Redezeit sehr knapp bemessen ist, zum wesentlichen Punkt kommen: Wir unterstützen die Initiative, dass in Zukunft die Elektroautos mit einer grünen Tafel gekennzeichnet werden können. Das ist Grundlage dafür, dass in den Ländern und Gemeinden entsprechende Verkehrspolitik gemacht wird, die ohne Mehrkosten für die Republik auch tatsächlich einen Mehrwert für die Besitzerinnen und Besitzer dieser Elektrofahrzeuge schafft. Klassische Beispiele sind, wie es heute zum Beispiel in Skandinavien, aber auch in den Benelux-Staaten schon gelebt wird, kostenloses Parken in Kurzparkzonen oder normalerweise kostenpflichtigen Parkzonen, der Zugang zu Innenstädten, der normalerweise verwehrt oder auch mit Kosten verbunden ist, oder das Nutzen der Bus- und der Taxispur, damit man rascher durch Stauzonen kommt. All diese Dinge sind zu unterstützen.
Im Übrigen wurde das bereits vor einem Jahr von unserer NEOS-Stadträtin in Salzburg, Barbara Unterkofler, in einer Petition an das Parlament gefordert. Ich behaupte ganz strikt, das ist jetzt einfach eine Umsetzung durch den Minister, und dafür bedanken wir NEOS uns ganz herzlich. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.18
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
12.18
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage, mit der das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, betrifft die Umsetzung des EU-Verkehrssicherheitspakets. In diesem Gesetz werden Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen oder über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge umgesetzt, Herr Kollege Willi.
Mit dieser Novelle soll auch eine einheitliche Ausbildung in den Fahrschulen, die sogenannte Fahrausbildung, erreicht werden. Ganz neu in dieser Novelle ist, dass in Zukunft Beweisfotos von einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch für die Verfolgung von anderen Delikten, wie zum Beispiel dem Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder der Missachtung der Gurtpflicht, herangezogen werden dürfen. Man verspricht sich von dieser Novelle mehr Verkehrssicherheit.
Herr Kollege Willi, die Tatsachen sind schon so, dass das nicht nur die Stadträtin, von der Sie gesprochen haben, initiiert hat, sondern es gibt natürlich viele politische Parteien und Mandatare, die sich dieser Sache sehr energisch annehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.
12.19
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich befindet sich derzeit im EU-Mittelfeld, wenn es um Verkehrssicherheit geht. Das Mittelfeld kann aber nicht Österreichs Anspruch sein; das haben wir heute schon ein paar Mal gehört. Wir wollen, dass Österreich zu den fünf sichersten Ländern Europas gehört.
Ein erster Schritt dazu ist die Umsetzung des sogenannten EU-Verkehrssicherheitspakets, also die Kraftfahrgesetz-Novelle. Das betrifft unter anderem EU-Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, aber auch die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen und die Änderung der Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.
Mit dieser Novelle wird im Sinne der Qualitätssicherung auch eine bundeseinheitliche Administration der Fahrausbildung und des Fahrschulwesens angestrebt. Das betrifft insbesondere die Fahrschulinspektionen.
Das Kraftfahrgesetz erlaubt künftig auch, dass Beweisfotos aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung – Stichwort Radarfoto – für die Verfolgung von anderen Delikten, wie etwa dem unzulässigen Telefonieren mit einem Mobiltelefon oder dem Verstoß gegen Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht, herangezogen werden dürfen. All diese Maßnahmen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Zu den neuen Regelungen – das haben wir heute auch schon mehrmals gehört – kommt eben auch eine grüne Nummerntafel für Elektrofahrzeuge, damit die E-Fahrzeuge markiert werden können. Warum wollen wir das machen? – Derzeit beträgt der Anteil von Elektrofahrzeugen an Autos nur 0,2 Prozent. Das soll sich ändern, indem die Autos günstiger werden und auch an weiteren Orten aufgeladen werden können. Zusätzlich sollen bestimmte Privilegien für Elektrofahrer ebenfalls den Kauf von E-Fahrzeugen anheben. Das könnte zum Beispiel Gratisparken oder die Öffnung einzelner Busspuren für Elektroautos sein. Und dazu brauchen wir zur Kennzeichnung die grüne Nummerntafel. (Beifall bei der SPÖ.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.21
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Willi, Sie haben mich mit Ihren Aussagen jetzt zweifach verblüfft.
Sie haben mich einerseits verblüfft, weil ich das, was Sie inhaltlich sagen, sehr gut verstehe und auch meine, dass da Dinge passiert sind, die nicht zu geschehen haben. Und die österreichische Bundesregierung hat darauf reagiert! Wir haben genau das gemacht, was Sie beantragen, nämlich: Wir überprüfen jetzt Autos, wir testen Autos. Wir testen Autos, um festzustellen, wie die Abgaswerte wirklich sind. Das ist jetzt angelaufen. Das machen wir zu zweit: die Bundesanstalt für Verkehr und die TU Wien. Und ich denke, wenn die ersten Ergebnisse vorliegen, haben wir auch zu reagieren. Also es passiert genau das, was Sie möchten – aber Sie werfen mir das vor!
Das Zweite ist: Wir haben natürlich auch die Bemautung bei den Lkws umgestellt. Wir haben erstmals die externen Kosten eingerechnet. Das sind die Dinge, geschätzter Herr Abgeordneter, von denen ich meine, dass es die richtigen sind. Die Bundesregierung handelt und macht genau das, was Sie verlangen – aber das werfen Sie uns vor! Das verstehe ich nicht, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte jetzt aber zum zweiten Fall meiner Verblüffung kommen, denn ich glaube, wir sind uns auch einig darüber, dass das, was wir jetzt gerade diskutiert haben, Symptombekämpfung ist – Symptombekämpfung dahin gehend, dass auch dann, wenn die Abgaswerte stimmen würden, wenn es auch so wäre, dass wir die Kosten, die durch die Abgase entstehen, voll vorschreiben würden – was wir jetzt noch nicht tun –, es zwar an der Situation wahrscheinlich schon etwas ändern würde, aber die Situation trotzdem nicht beseitigt würde. Diese Situation kann man nur beseitigen, indem man Individualverkehr auf neue Wege bringt. Und dieser neue Weg ist meines Erachtens die Elektromobilität.
Mit Elektromobilität wird es uns wirklich gelingen, diese Probleme zu bekämpfen, geschätzte Damen und Herren. Mit Elektromobilität gibt es keine Abgase mehr. Mit Elektromobilität haben wir dann auch die externen Folgen dieser Abgase im Griff. Und deshalb bin ich froh, dass wir heute auch über dieses Thema diskutiert haben, dass wir ein Paket auf den Weg bringen, das meines Erachtens dazu führt, dass Elektromobilität in Österreich erstmals alltagstauglich und leistbar wird. Da geht es um Zuschüsse beim Preis, da geht es um die Ladeinfrastruktur und da geht es um Anreize. Und diese Kombination wird dazu führen, dass Elektromobilität die Mobilität der Zukunft wird.
Ich freue mich auch, dass wir mit dem grünen Kennzeichen sozusagen auch ein erkennbares Symbol für Elektromobilität geschaffen haben, um einerseits Anreize ausüben zu können und um andererseits sichtbar zu machen, dass es immer mehr von diesen Autos werden. Ich bitte nur, die grüne Farbe weder politisch noch fußballtechnisch zu verstehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Violettweiß wär nicht gegangen, oder? – Rufe bei der FPÖ: Rot-weiß!)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Abgeordneter Willi noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Minister, jetzt verblüffen Sie wiederum mich.
Erstens: Es ist richtig, es gibt erste Tests. Aber Sie sind nicht bereit, bisher zumindest, diese Pickerlüberprüfung auf moderne Standards, die heute anwendbar wären, umzustellen. Und da geht es um diese große Masse an jährlichen Überprüfungen. Da könnte man wirklich Dinge großflächig verändern, zugunsten der Umwelt und in Richtung weniger Luftschadstoffe.
Aber das Zweite: Dass Sie auf die Umstellung der Bemautung bei den Lkws stolz sind, das verblüfft mich. Richtig ist, ja, dass die externen Kosten stärker eingerechnet werden als bisher. Die betreffen aber von dem riesigen Mautkuchen bei den Lkws – der macht circa 1,8 Milliarden € aus – lediglich 3 Prozent. Gleichzeitig haben Sie die Sprei-
zung bei der Maut, bezogen auf die Euroklassen, so gut wie abgeschafft. Das hat dazu geführt, dass sich ein ganz großer Spediteur im Umland von Wien bei mir aufregt. Er hat die Hälfte seiner Lkws auf Euro 6 umgestellt, und er hat jetzt die viel größere Preissteigerung bei der Maut von einem Jahr auf das andere gegenüber jenen, die noch mit Euro 2, 3 oder 4 auf dem Weg sind.
Das heißt, Sie haben einen Schmäh angewendet, nämlich in einem ganz kleinen Sektor ökologische Maßnahmen zu setzen, aber beim großen Anteil des Mautkuchens von Lkw-Mauten haben Sie zulasten der modernsten Lkws umgestellt. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Das hat Ihr Amtsvorgänger mit der Wirtschaftskammer verhandelt. Die haben sich da für ihre Mitglieder viel herausgeholt. Aus ökologischer Sicht ist das Signal, das Sie mit dieser Mautnovelle gesendet haben, eine Katastrophe. (Beifall bei den Grünen.)
12.26
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt über jeden Ausschussantrag getrennt.
Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend die 34. KFG-Novelle samt Titel und Eingang in 1425 der Beilagen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Dritte Lesung: Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1426 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1427 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1299 der Beilagen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Dritte Lesung: Wer stimmt hier zu? – Wiederum einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1339 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (1371 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1340 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (1372 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1333 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Ge-
sundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017) (1373 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1377 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1869/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturplan Gesundheit (ÖSG) (1374 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Privatisierung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (1375 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des österreichischen Gesundheitswesens (1376 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1868/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber (1379 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1787/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freie Wahl für Versicherte bei Leistungsnachteilen (1380 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1738/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fusionierung der Sozialversicherungsträger und Gesamtreform des öffentlichen Gesundheitssystems“ (1381 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“ (1382 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 12 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
12.28
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir verhandeln heute die Artikel-15a-Vereinbarung betreffend das Gesundheitswesen. Es ist ja in den Medien schon sehr viel darüber geschrieben worden. Es findet heute auch in drei Bundesländern der sogenannte Ärztestreik statt. Und ich glaube, das ist nicht ganz ohne Grund, Frau Minister, denn das, was da kommen soll, die sogenannten Primärversorgungszentren, sind nicht das, wofür Sie sie auszugeben versuchen.
Mit den Primärversorgungszentren soll in Wirklichkeit der derzeitige Hausarzt geschwächt werden. Auch wenn Sie das immer in Abrede stellen: Es ist natürlich so. Denn: Es soll zu einem Zusammenschluss mehrerer Ärzte mit anderen Gesundheitsberufen kommen, wo die Ärzte dann angestellt werden, im Idealfall wahrscheinlich auch noch von der Sozialversicherung. Der Patient bekommt halt den Arzt, der gerade Dienst hat, der gerade frei ist, aber mit Sicherheit nicht den, den er sich aussucht. – Das ist die eine Seite der Medaille.
Die zweite Seite der Medaille muss man auch noch betrachten: Diese PHCs, die ja doch relativ groß sind, diese Zusammenschlüsse werden sich vor allem im ländlichen Raum eher in den Bezirkshauptstädten ansiedeln, weniger in den kleinen Ortschaften. Das heißt, Ortschaften, die jetzt 1 000, 1 500 Einwohner haben, werden hinkünftig auch keinen eigenen Hausarzt mehr haben. Und das ist eine massive Verschlechterung gegenüber dem Istzustand. Das muss man jetzt einmal sagen.
Daher verstehe ich nicht ganz, warum man das mit Gewalt durchpresst. Ich habe ein bisschen den Eindruck, die Bundesregierung und beide Regierungsparteien stehen da sehr unter dem Druck der Sozialversicherungen. Ich habe es schon einmal gesagt: Das ist meines Erachtens eine Diktatur, die die Sozialversicherungen da machen. Diese versuchen damit, das System runterzufahren, billiger zu machen und den Stand des freien Arztberufes abzuschaffen. Und wenn man weiß, wer im Hintergrund im Hauptverband sozusagen der Baumeister ist, dann ist das auch ganz offensichtlich.
Und, meine Damen und Herren vor allem von der ÖVP, Sie stellen sich immer als die Wirtschaftspartei dar, als die Partei der freien Berufe – dennoch stimmen Sie hier zu! Ich weiß, dass Kollege Rasinger jetzt wieder sagen wird, es kommt auf die Ausgestaltung des Gesetzes an. Aber wenn ich mir überlege, welche Macht der Hauptverband, welche Macht die Sozialversicherungen haben, dann habe ich wenig Hoffnung, dass bei der Ausgestaltung überhaupt großartige Varianten möglich sein werden.
Das heißt also, insgesamt wird bei diesen PHCs ein DDR-System kommen, es werden Ärzte angestellt werden, und das alles unter dem Vorwand, weil – das hat Kollege Spindelberger im Ausschuss gesagt – beispielsweise in irgendeinem Bezirk in der Steiermark neun Ordinationen keinen Nachfolger finden.
Da sage ich Ihnen: Ja, wir haben einen Ärztemangel, und ja, es gibt vor allem viele Jungärzte, die keine Hausärzte mehr werden wollen. Das hat viele Gründe. Einer die-
ser Gründe ist, dass sie sehr schlecht verdienen, sehr wenig verdienen – nur ungefähr die Hälfte dessen, was ein Facharzt verdient. Das ist mit ein Grund dafür, warum sich Jungärzte nicht dafür entscheiden, Hausärzte zu werden. Ein weiterer Grund ist auch die überbordende Bürokratie. Und zum Drüberstreuen geht dann noch die Sozialversicherung her, schickt den Ärzten die Mystery Shopper und stellt sie unter Generalverdacht, dass sie alle Betrüger und böse Menschen wären. – Das alles sind Gründe, die zusammenspielen und dazu führen, dass es kaum noch junge Ärzte gibt, die sagen, sie wollen Hausarzt werden.
Genau da müssen wir ansetzen, denn wenn wir keine Ärzte haben, werden wir auch die PHCs damit nicht füllen können. Und zu glauben, dass jetzt Krankenpfleger – deren Ausbildung im Übrigen auch runtergeschraubt wurde – die Arbeit übernehmen werden, das ist ein Trugschluss. Genau in diese Richtung wollen Sie aber auch gehen (Abg. Heinisch-Hosek: … die Unwahrheit!), und das ist ja genau der Gedankengang, der diesbezüglich von der Sozialversicherung kommt. (Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar! Abscheulich! … die Unwahrheit!) Das hat Josef Probst ja auch schon ganz deutlich formuliert. Er hat das im Übrigen schon vor Jahren als sein Ziel gesetzt. Genau dagegen aber sind wir! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte unser österreichisches Gesundheitssystem nämlich nicht kaputt machen! Und ich möchte kein DDR-System haben, wo man Ärzte einfach irgendwo anstellt, wo Ärzte nicht motiviert sind, wo Patienten ihre freie Arztwahl verlieren, wo Patienten ihren Vertrauensarzt verlieren – das möchte ich nicht!
Was braucht es daher? – Ich bin seit dem Jahr 2006 hier im Nationalrat, und in vielen, vielen Regierungsprogrammen hat es immer geheißen, wir müssen den Hausarzt aufwerten. Das ist bis heute nicht geschehen! (Abg. Heinisch-Hosek: Der wird aufgewertet!) – Nein, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, der Hausarzt wird nicht aufgewertet, ganz im Gegenteil, der Hausarzt soll ja abgeschafft werden! Seien Sie doch ehrlich: Die kommen als Angestellte der Sozialversicherung in irgendein PHC hinein und müssen dann machen, was der Arbeitgeber, in diesem Fall die Sozialversicherung, ihnen aufträgt. – Das ist die Wahrheit, und bleiben wir doch bei der Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Legen Sie doch einmal Ihre ideologischen Scheuklappen ab! Insgesamt wird es für die Patienten schlicht und einfach schlechter! Und, Frau Heinisch-Hosek, Sie haben schon die Schulen kaputt gemacht – der PISA-Test wird immer schlechter –, bitte halten Sie sich aus dem Gesundheitssystem heraus! (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Zweites, das mir noch wichtig ist – weil wir hier ja eine Fülle von Anträgen behandeln –, ist der Tagesordnungspunkt 17, nämlich mein Antrag zur Verhinderung der Privatisierung des Wiener KAV. Wir haben dieses Thema schon mehrmals auf die Tagesordnung gebracht, weil ich es für ein sehr, sehr ernstes Thema halte.
Im letzten Plenum haben Sie, Frau Ministerin, gesagt, das sei alles Panikmache der Gewerkschaft. Das sehe ich nicht ganz so, denn wir sehen ja jetzt schon, dass die Stadt Wien bereit ist, aus sämtlichen Magistratsdienststellen das gesamte medizinische Personal zu bündeln, alles in den KAV zu stopfen, um sozusagen die Braut gut auszustatten, bevor man sie dann an den Mann bringen möchte – das heißt, damit man hier einen möglichst guten Ertrag erzielen kann.
Der Grund dafür, dass ich auf dieses Thema immer wieder zu sprechen komme, ist, weil es hier wirklich konkrete Pläne gibt – Pläne, die als mögliche Varianten vorsehen, dass es entweder in Richtung VAMED geht oder vielleicht auch in Richtung Helios, oder man filetiert den KAV, um vielleicht die Erträge noch größer zu machen. Und das ist der Wahnsinn! Die Gewerkschaft sagt das ja nicht einfach grundlos – das sind übrigens die sozialdemokratischen Gewerkschafter. Die haben sich das nicht alles aus den Fingern gesaugt, sondern es geht alles in diese Richtung. Es ist ja inzwischen ein offenes Geheimnis im KAV, dass das stattfinden wird.
Dem müssen wir einen Riegel vorschieben, denn eines sage ich schon: Wenn wir damit anfangen, das Gesundheitssystem zu privatisieren, dann haben wir die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger privatisiert. Und dass gerade unter Bundeskanzler Kern, der sich vor wenigen Monaten hier hergestellt und gesagt hat, er will den New Deal, in Wirklichkeit jetzt eine neoliberale Regierung, neoliberales Denken im Vormarsch ist, wie es nicht einmal konservative Regierungen in Europa haben, das finde ich so beschämend! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Loacker.)
Darin sehe ich eigentlich eine ganz große Gefahr, denn es sind genau Sie von der Sozialdemokratie (Ruf bei der SPÖ: Märchenstunde! Märchenstunde!), die immer vor der Globalisierung warnen, in Wirklichkeit aber machen Sie nichts anderes, als hier in einer Privatisierungswelle alles zu verscherbeln.
Daher würde ich bitten – und man weiß ja, wie die Stadt Wien in den letzten Jahren agiert hat, was dort alles privatisiert worden ist, bis hin zum Wiener Wasser, das teilprivatisiert worden ist –: Hände weg vom Gesundheitswesen! Das muss in öffentlicher Hand bleiben, und daher ist dieser Antrag so wichtig! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Loacker.)
12.36
Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Spindelberger das Wort erteile, eine Bitte an die Kameraleute auf der ersten Galerie links und rechts: Die Kamerapositionen sind nicht optimal für dieses Haus, das wissen wir alle. Es besteht überhaupt kein Grund, nicht auf der Gegenseite die Abgeordneten von vorne zu filmen, aber ich bitte, es zu unterlassen, in die Abgeordnetenbänke von hinten hineinzufilmen, vor allem in die Unterlagen der Abgeordneten, wenn möglich. – Vielen Dank.
Bitte, Herr Abgeordneter Spindelberger.
12.36
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Rasinger, Spindelberger zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen betreffend Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 einbringen. Nachdem er verteilt wurde, darf ich ihn in groben Zügen erläutern.
Es geht darum, dass in der Bundesgesundheitskommission neben jenen Gesundheitsberufen, für die eine gesetzliche Vertretung existiert – also Ärztekammer, Zahnärztekammer –, künftig auch der Krankenpflegeverband, der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie und der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste vertreten sein werden.
Ebenso geht es in diesem Antrag um die Abschaffung der Kostenbeiträge gemäß Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz. Bei Anstaltspflege sind nunmehr nämlich alle Personen umfasst, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht nur die Angehörigen nach dem Sozialversicherungsgesetz. Das bedeutet, dass dadurch nunmehr etwa auch EmpfängerInnen von Waisenrenten von der Leistung eines Kostenbeitrages befreit werden.
Ich möchte nun, im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, versuchen, wieder mehr Sachlichkeit in diese Thematik einzubringen, denn: Ich weiß nicht, wie es Ihnen als Abgeordnete ergeht, ich jedenfalls wurde in den letzten Monaten von vielen Bürgermeistern und verunsicherten Patientinnen und Patienten angesprochen (Ruf bei der FPÖ: Das glaub’ ich eh!), die an uns appelliert haben, alles zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass auch in ihrer Gemeinde künftig wieder ein Arzt vertreten ist.
Allein in der Steiermark – Sie haben es gesagt, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein – sind es derzeit neun von zwölf Planstellen für Hausärztinnen und Hausärzte, die nicht
nachbesetzt werden können, weil es nicht einmal eine einzige Bewerbung gibt. Und wenn man weiß, dass bis zum Jahr 2030 drei Viertel der Allgemeinmediziner in Pension gehen, dann muss man sagen, es ist höchst an der Zeit, etwas zu tun, da ist Feuer am Dach! Daher heißt es: Jetzt handeln, nicht erst in ferner Zukunft!
Handeln ist gefragt, und das sage ich ganz bewusst auch hier und heute – und zwar nicht so, wie es die Vertreterinnen und Vertreter der Ärztekammer tun, indem sie tagtäglich Falschmeldungen verbreiten und dadurch die Patientinnen und Patienten massiv verunsichern. Wenn sie das Gerücht verbreiten, dass unser Gesundheitssystem zu Tode gespart wird, dann hoffe ich, dass sie von Medizin mehr Ahnung haben als vom Rechnen, denn die Ausgaben im Gesundheitssystem steigen in den nächsten fünf Jahren ganz gewaltig: Wir werden im Jahr 2021 um über 4,6 Milliarden € mehr für das Gesundheitssystem ausgeben! (Der Redner platziert vor sich auf dem Rednerpult eine Tafel mit einem Säulendiagramm und der Aufschrift „Ausgaben für Gesundheit liegen deutlich über Inflation“.) Und nennen Sie mir, bitte, auch nur ein einziges anderes Land der Welt, das jetzt schon für fünf Jahre im Vorhinein budgetäre Maßnahmen für eine Verbesserung des Gesundheitssystems setzt! (Beifall bei der SPÖ.)
Ebenso falsch ist die Aussage, dass mit dieser Gesundheitsreform die Hausärzte abgeschafft werden sollen. Unseren Hausärzten kommt auch in Zukunft eine ganz bedeutende Rolle zu, und zwar auch deswegen, weil gerade die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patienten kennen und daher auch den besten Überblick über ihren Gesundheitszustand haben.
Neu ist allerdings, dass die HausärztInnen künftig die Möglichkeit haben sollen, sich mit anderen ÄrztInnen und in Gesundheitsberufen Tätigen, wie diplomierten Pflegekräften, Physiotherapeuten oder SozialarbeiterInnen, auszutauschen und in einem Team zusammenzuarbeiten. Was ist daran schlecht, wenn die Ärztinnen und Ärzte durch diese neuen wohnortnahen Versorgungsformen künftig wieder mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten haben?
Schaut euch bitte doch einmal die neuen Versorgungsstrukturen in der Praxis an! Meine Vorrednerin hat es gesagt, in Mariazell, wo Chirurgen mit Osteopathen, mit Physiotherapeuten, mit Kinderfachärzten zusammenarbeiten, funktioniert es hervorragend. Das ist doch nichts Schlechtes. Die Menschen vor Ort sind wirklich begeistert, weil sie noch nie eine so gute medizinische Versorgung hatten, wie es jetzt der Fall ist. An solch einem Beispiel sieht man, wie wichtig die neuen Primärversorgungseinheiten für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Ärztinnen und Ärzte sind.
Das ganze Gequatsche darüber, dass man sich in Zukunft Hausärztinnen beziehungsweise den Hausarzt nicht mehr aussuchen kann, ist ebenso falsch, weil die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft frei wählen können, zu welchem Arzt, zu welcher Ärztin sie gehen werden. Niemand denkt daran, an der freien Arztwahl zu rütteln, da es wichtig ist, dass die Patientinnen und Patienten ihrem Arzt beziehungsweise ihrer Ärztin vertrauen.
Daher bitte ich die Ärztekammerfunktionäre um eines: Die Ärztekammerwahlen, die im Frühjahr stattfinden, sind eine Seite der Medaille. Aber stellen auch Sie endlich einmal die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt und tragen Sie Ihren Teil dazu bei, die angeheizte Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen, und blockieren Sie nicht ständig alle Vorhaben, denn die Patientinnen und Patienten brauchen mehr als nur Ihr Nein! Denn ein Nein zur Gesundheitsreform, ein Nein zu ELGA, ein Nein zur E-Medikation oder gar ein Nein zu neuen Versorgungsformen wie jene in Mariazell sind keine Lösungsansätze. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, Streiks, die eigenartigerweise nur in jenen Bundesländern stattfinden, in denen es Landeshauptleute der SPÖ gibt, sind schon gar kein Beitrag zu einer Versachlichung dieser Thematik. (Beifall bei der SPÖ.)
12.42
Präsident Karlheinz Kopf: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Spindelberger in den Grundzügen erläutert hat, ist ausreichend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit) wird wie folgt geändert:
a) § 30 Abs. 2 Z 6 lautet:
„6. drei Vertreterinnen/Vertreter der Österreichischen Ärztekammer, je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Österreichischen Zahnärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer und jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der bundesweiten Berufsvertretungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe,“
Art. 2 (Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten) wird wie folgt geändert:
a) Z 4 lautet:
»(Grundsatzbestimmung) In § 3 Abs. 2 wird nach lit. d folgender Schlusssatz angefügt:
„Sofern ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist oder innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung über den Bedarf eingeleitet wird, ist Voraussetzung für die Erteilung der Errichtungsbewilligung darüber hinaus auch eine Vertragszusage der Sozialversicherung auf Grund dieses Vertragsvergabeverfahrens.“«
b) Z 5 lautet:
»(Grundsatzbestimmung) § 3 Abs. 2b lautet:
„(2b) Wenn der verfahrensgegenständliche Leistungsumfang in den Verordnungen gemäß § 23 oder § 24 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, BGBl. I Nr. XX/2016, geregelt ist, ist hinsichtlich des Bedarfs die Übereinstimmung des Vorhabens mit diesen Verordnungen zu prüfen. Ist das Vorhaben nicht in den genannten Verordnungen geregelt, ist Abs. 2c sinngemäß anzuwenden.“«
c) In Z 6 entfällt Abs. 3a, der bisherige Abs. 3b erhält die Bezeichnung „(3a)“.
d) Z 7 lautet:
»(Grundsatzbestimmung) In § 3a Abs. 2 wird nach Z 4 folgender Schlusssatz angefügt:
„Sofern ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist oder innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung über den Bedarf eingeleitet wird, ist Voraussetzung für die Erteilung der Errichtungsbewilligung darüber hinaus auch eine Vertragszusage der Sozialversicherung auf Grund dieses Vertragsvergabeverfahrens.“«
e) Z 8 lautet:
(Grundsatzbestimmung) In § 3a wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:
»„(3a) Wenn der verfahrensgegenständliche Leistungsumfang in den Verordnungen gemäß § 23 oder § 24 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, BGBl. I Nr. XX/2016, geregelt ist, ist hinsichtlich des Bedarfs die Übereinstimmung des Vorhabens mit diesen Verordnungen zu prüfen. Ist das Vorhaben nicht in den genannten Verordnungen geregelt, ist Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.“«
f) Z 9 entfällt.
g) § 27a Abs. 7 in der Fassung der Z 11a lautet:
»11a. In § 27a wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Kostenbeiträge gemäß Abs. 1, 3 und 5 sind für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht einzuheben.“«
h) § 65b Abs. 4 in der Fassung der Z 23 lautet:
»„(4) Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen in § 2a Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4, § 3 Abs. 2, Abs. 2b, Abs. 3a, § 3a Abs. 2 und Abs. 3a, § 10a Abs. 1, § 18 Abs. 2 und § 27a Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 innerhalb von sechs Monaten zu erlassen. Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen in § 27a rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft zu setzen.“«
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) § 447f Abs. 7 Z 4 in der Fassung der Z 6b lautet:
„4. für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“
Art. 6 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Z 2 lautet:
»2. Nach § 247 wird folgender § 248 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016
§ 248. (1) § 147a Abs. 1 Z 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Von der Einmalzahlung nach § 700a ASVG, § 95d des Pensionsgesetzes 1965, § 11 Abs. 4 des Bundestheaterpensionsgesetzes, § 60 Abs. 15 des Bundesbahnpensionsgesetzes oder gleichartigen landesgesetzlichen Bestimmungen sind keine Beiträge zu entrichten.“«
Begründung:
Zu Art. 1 (§ 30 Abs. 2 Z 6 G-ZG):
Durch die vorgenommene textliche Anpassung soll sichergestellt werden, dass in der Bundesgesundheitskommission neben jenen Gesundheitsberufen, für die eine gesetzliche Vertretung existiert (Österreichische Ärztekammer, Österreichische Zahnärztekammer, Österreichische Apothekerkammer und Österreichisches Hebammengremium), auch der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) vertreten sind.
Zu Art. 2 (§ 3 und § 3a KAKuG):
Im Zuge der Beratungen hat sich herausgestellt, dass die Regelungen zum Verfahren zur Erteilung einer Errichtungsbewilligung zum Zweck der Rechtssicherheit dahin präzisiert werden müssen, dass das Vorliegen einer Vertragszusage der Sozialversicherung dann eine weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Errichtungsbewilligung ist, wenn vor der Entscheidung über die Erteilung der Errichtungsbewilligung ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung bereits fristgerecht im Laufen ist (rechtzeitig eingeleitet wird).
Die bestehende Rechtslage wird durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht neu gestaltet, sondern bloß dahin ergänzt, dass für den Fall eines geplanten erstattungsfähigen Leistungsvolumens (nach Qualität und Quantum) eine klare Verfahrensregelung getroffen wird. Dies geschieht dadurch, indem vorgesehen wird, dass die Errichtungsbewilligung dem von der Sozialversicherung ermittelten Vertragspartner erteilt wird. Selbstverständlich müssen wie bisher alle anderen Voraussetzungen vorliegen (siehe auch die Streichung des Wortes „nur“ in § 3 Abs. 2b und § 3a Abs. 3a idF der Regierungsvorlage). Im Übrigen bleiben die Rechte Dritter samt deren Parteistellung nach geltender Rechtslage unberührt.
Daraus ergibt sich auch, dass der positiven Bedarfsprüfungsentscheidung nicht in jedem Fall eine positive Entscheidung über die Errichtungsbewilligung folgen muss (die Art dieser Entscheidung, z. B. Feststellungsbescheid oder bloße Bestätigung über eine Bedarfskonformität, bleibt der Ausführungsgesetzgebung frei). Weiters ergibt sich daraus, dass die Bedarfsprüfungsentscheidung getrennt von der Entscheidung über die Errichtungsbewilligung zu erfolgen hat und der Sozialversicherung (die in gemeinsamen Angelegenheiten durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vertreten werden kann, § 31 Abs. 3 Z 5 ASVG) zuzustellen wäre. Eine Verfahrensunterbrechung kann in diesem Zusammenhang wie bisher nach § 38 AVG erfolgen.
Ob ein Vergabeverfahren eingeleitet oder im Laufen ist, ist je nach der gewählten Verfahrensart durch die bereits nach Vergaberecht vorzunehmenden Bekanntmachungen nachvollziehbar, die z. B. nach den §§ 46 ff. BVergG 2006 bzw. nach dem Anhang XVI BVergG 2006 oder den an deren Stelle tretenden Bestimmungen vorzunehmen sind, eine eigenständige Kundmachungsform wird nicht vorgesehen. Für die Kontaktnahme zwischen den Behörden nach dem Krankenanstaltenrecht und den Sozialversicherungsträgern einschließlich der dafür notwendigen Datenübermittlungen stehen die Regeln über die Amtshilfe (Art. 22 B-VG) zur Verfügung.
Zu Art. 2 und 3 (§ 27a KAKuG sowie § 447f Abs. 7 Z 4 ASVG)
Durch diese Änderungen hinsichtlich der Abschaffung der Kostenbeiträge gemäß § 27a KAKuG und § 447f Abs. 7 ASVG bei Anstaltspflege sind davon nunmehr alle Personen umfasst, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht nur Angehörige nach dem Sozialversicherungsrecht. Dadurch sind nunmehr etwa auch Empfängerinnen/Empfänger von Waisenrenten von der Leistung eines Kostenbeitrages befreit.
Zu Art. 6 (§ 248 Abs. 2 B-KUVG):
Die Einmalzahlung nach § 700a ASVG, § 95d des Pensionsgesetzes 1965, § 11 Abs. 4 des Bundestheaterpensionsgesetzes, § 60 Abs. 15 des Bundesbahnpensionsgesetzes oder gleichartigen landesgesetzlichen Bestimmungen soll ungeschmälert gebühren.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.42
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, wir brauchen eine Gesundheitsreform, und einiges, was hier an Reformvorhaben vorgegeben wurde, begrüßen wir auch. Es ist eine Gesundheitsreform mit Sonnen- und mit Schattenseiten.
Die Grünen begrüßen, dass teure Spitalsstrukturen abgebaut werden, und das bedeutet, dass der ambulante Bereich ganz konsequent gefördert werden sollte. Es ist uns auch sehr wichtig, dass es wieder mehr Kassenverträge gibt, also das Sachleistungsprinzip gestärkt wird. Ich bin aber, anders als mein Vorredner, der Meinung, dass es längst Aufgabe der Politik gewesen wäre, attraktivere Kassenvertragssituationen zu schaffen, zum Beispiel durch die Möglichkeit, dass sich zwei ÄrztInnen einen Vertrag teilen, oder aber auch Arbeitsmodelle, die die Versorgung am Wochenende attraktiver und leichter möglich machen.
Dass eine Grundlage für die Primärversorgung geschaffen wird, das finden wir sehr positiv. Dass es in Zukunft eine gemeinsame Planung für den stationären und den niedergelassenen Bereich gibt und auch, dass sich die Länder künftig an die Planungsvorgaben des Bundes halten müssen und dass es da eine Durchsetzungsmöglichkeit auf gesetzlicher Basis geben wird, finden wir grundsätzlich begrüßenswert. Sehr erfreulich ist auch, dass der Spitalskostenbeitrag für Kinder abgeschafft wird, dass es nun Mittel für Hospiz- und Palliativversorgung gibt, die damit auch über Jahre gesichert sein sollte, und dass mehr Mittel für Menschen mit seltenen Erkrankungen zur Verfügung gestellt werden.
In einigen wichtigen Punkten geht uns die Reform aber nicht weit genug. Ich persönlich finde, dass sich diese Gesundheitsreform mehr an der Schwächung der Ärzteschaft als an den eigentlichen Problemen des österreichischen Gesundheitswesens orientiert hat. Man hat zu wenige Reformen im Bereich der Gesundheitspolitik und der Sozialversicherung vorgenommen. Der Kompetenzdschungel bleibt weiterhin bestehen, nach wie vor gibt es keine Finanzierung aus einer Hand, und wir wissen, wie problematisch sich das immer wieder auswirkt.
Die Zusammenlegung der Krankenkassen auf eine Krankenkasse ist in weiter Ferne – und damit auch die Leistungsvereinheitlichung. Der Mangel an Allgemeinmedizinern wird uns mit oder ohne Primärversorgung treffen. Es gibt massive Probleme in der Ärzteausbildung, und dort müsste unbedingt angesetzt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt auch einige Punkte, die wir sehr kritisch sehen und in denen wir teilweise auch die Bedenken der Ärztekammer teilen. Das betrifft die Frage der Ausgabenobergrenze für den Zeitraum 2017 bis 2021. Es existiert ein Kostendämpfungspfad. Ja, nominell sind es 4,5 Milliarden € mehr, die ins Gesundheitssystem fließen werden, aber ohne fixe Angabe des Referenzsystems. Es ist nämlich vom prognostizierten BIP-Wachstum abhängig, und daher ist nicht abschätzbar, ob diese finanziellen Mittel dazu führen werden, dass es ein Einsparungsprogramm gibt oder nicht.
Zur Primärversorgung: Die Grünen sind dafür, dass Primärversorgungsstrukturen etabliert werden. Aber wir sind für einen gesunden Mix aus Einzelpraxen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten. Wir wollen nicht, dass die Primärversorgung die Einzelordination beziehungsweise die freiberufliche Arztpraxis verdrängt. Damit das nicht passiert, braucht es gute und sinnvolle Steuerungsmechanismen wie die zahlenmäßige Einschränkung von Primärversorgungseinheiten, einen Gesamtvertrag auch für die Primärversorgung, die Beschränkung der Anzahl der angestellten Ärzte und die Beschränkung der Zahl der zu versorgenden PatientInnen.
Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, genauso wie das Festhalten am Gesamtvertrag, denn mit den Primärversorgungszentren wird ein marktzugängliches neues Modell etab-
liert, das ausgeschrieben werden kann und bei dem letztlich die Sozialversicherung entscheiden wird, wer den Vertrag bekommt. Das wird auch dafür entscheidend sein, welche Versorgungsmodelle sich auf dem Markt letztlich durchsetzen.
Ein großer Kritikpunkt betrifft die mangelnde Mitsprache der Gesundheitsberufe, und da meine ich die ärztlichen wie die nichtärztlichen Gesundheitsberufe. Es hat dazu ein kleines Zugeständnis der Gesundheitsministerin gegeben – danke schön! Die nichtärztlichen Gesundheitsberufe sind nun auch in der Bundesgesundheitskommission vertreten. Aber es wäre uns sehr wichtig gewesen, dass auch bereits in der Phase der Planung die Mitsprache von Vertretern von ärztlichen und nichtärztlichen Berufen möglich ist. Ich bin sehr überzeugt davon, dass ein gutes Gesundheitswesen ohne Berücksichtigung der Interessen der Gesundheitsberufe und ohne Berücksichtigung der Expertise der Gesundheitsberufe nicht gut weiterentwickelt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
Ich bringe deshalb auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mückstein, Kolleginnen und Kollegen ein. Dieser Abänderungsantrag bezieht sich auf das Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 und auf die Paragrafen 20 und 21. Im § 20 wird festgelegt, dass es während der Abstimmungsphase, nämlich dann, wenn der österreichische Strukturplan Gesundheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung abgestimmt werden soll, auch eine Einladung zum Gespräch und eine Anhörung der Gesundheitsberufe geben soll.
Der zweite Teil des Antrags bezieht sich auf § 21, in dem festgelegt werden soll, dass vier Wochen vor Beschlussfassung die Planungsunterlagen sowohl den ärztlichen als auch den nichtärztlichen Gesundheitsberufen zur Verfügung gestellt werden sollen und dass auch nichtärztliche Gesundheitsberufe in die Begutachtung einbezogen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.49
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Mückstein soeben in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1333 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 VUG 2017) (1373 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsge-
setz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 VUG 2017) (1373 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses ( 1333 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 20 lautet Abs. 3:
„(3) Der ÖSG ist auf Bundesebene zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung einvernehmlich abzustimmen. Die Ärztekammer, das Hebammengremium, der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) sind in der Abstimmungsphase mindestens einmal einzuladen und anzuhören.“
2. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 20 lautet Abs. 4:
„(4) In der Bundes-Zielsteuerungskommission ist sicherzustellen, dass der Österreichischen Ärztekammer, den betroffenen gesetzlichen Interessensvertretungen, dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), dem Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Austria), dem Österreichischen Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) sowie dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) frühzeitig und strukturiert, mindestens aber vier Wochen vor Beschlussfassung des ÖSG in der Bundes-Zielsteuerungskommission die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Dazu sind die für die Beschlussfassung vorgesehenen Planungsunterlagen zu übermitteln.“
3. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 21 lautet Abs. 7:
„(7) Die RSG sind gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens auf Landesebene zwischen dem jeweiligen Land und der Sozialversicherung festzulegen. Der Bund ist bereits im Entwurfsstadium eines RSG entsprechend zu informieren und es ist mit dem Bund vor Einbringung zur Beschlussfassung insbesondere das Vorliegen der Rechts- und ÖSG-Konformität abzustimmen. Die Ärztekammer, das Hebammengremium, der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) bzw. deren Landesorganisationen sind im Entwurfsstadium angemessen zu informieren und mindestens einmal einzuladen und anzuhören.“
4. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 21 lautet Abs. 8:
„(8) Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Sozialversicherung haben in der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission sicherzustellen, dass der jeweiligen Landesärztekammer, den betroffenen gesetzlichen Interessensvertretungen, dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), dem Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Austria), dem Österreichischen Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) sowie dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) frühzeitig und strukturiert mindestens aber vier Wochen vor Beschlussfassung des RSG in der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird, der Ärztekammer insbesondere hinsichtlich der Umsetzbarkeit im Stellenplan (§ 342 Abs. 1 Z 1 ASVG). Dazu sind die für die Beschlussfassung vorgesehenen Planungsunterlagen zu übermitteln.“
Begründung
Das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) sieht vor, dass nur folgende Gesundheitsberufe in der neuen Zielsteuerung repräsentiert sein sollen, und auch das nur minimal:
1. Österreichische Ärztekammer (sowie auf Landesebene die Landesärztekammern)
2. „betroffene gesetzliche Interessenvertretungen“ (Hebammen)
Der Großteil der von der Zielsteuerung-Gesundheit betroffenen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe, die eine freiwillige Interessenvertretung haben, ist bei Planung und Steuerung des Gesundheitswesens in keiner Weise repräsentiert.
Zugleich erklärt die neue Vereinbarung 15a-B-VG Zielsteuerung Gesundheit, die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken zu wollen. Die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe sind daher ebenso wie die ärztlichen Gesundheitsberufe in den Planungs- und Zielsteuerungsprozesse mit einzubeziehen.
Das sozialpartnerschaftliche Prinzip wurde geschwächt, die Expertise und die Interessen der Gesundheitsberufe in die Planung und Steuerung des Gesundheitswesens am Verhandlungsweg zu berücksichtigen. Deshalb sollen die Gesundheitsberufe in der Phase der Entstehung der 4-Jahrespläne zum Gespräch eingeladen und angehört werden.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Bevor ich meine Rede beginne, möchte ich einen Gast auf der Galerie begrüßen, den Nobelpreisträger Eric Kandel, der aus Amerika zu uns gekommen ist. (Allgemeiner Beifall.)
Eric Kandel wurde als achtjähriges Kind mit seinem Bruder und den Eltern aus dem 9. Bezirk in einer sehr, sehr dunklen Phase Österreichs, während des Naziregimes, vertrieben. Er bekam im Jahr 2000 für Gehirnforschung den Medizin-Nobelpreis, und jetzt, mit 87 Jahren, ist er noch immer aktiver Professor an der Columbia University.
Weil wir schon bei dem Thema sind, auch ein bisschen ein amerikanischer Bezug: In Amerika wären die Amerikaner froh, eine Gesundheitsversorgung wie in Österreich zu haben. (Beifall bei der SPÖ.) Ich habe gestern mit Herrn Kandel geredet, Donald Trump überlegt ja, die Obamacare wieder rückgängig zu machen. Obamacare hat es gerade geschafft, den Anteil von Amerikanern, die keine Versicherung haben, auf 10 Prozent zu senken, also 25 Millionen Amerikaner haben trotzdem keine Versicherung; ein Ding, das bei uns undenkbar ist.
Ich muss eines sagen: Schaut man sich die OECD-Zahlen genau an, so liegen wir bei der Performance circa auf Platz zwei bis vier und bei den Kosten auf Platz elf. Das heißt, wir reden von einem Weltklasse-Gesundheitswesen, und es ist wichtig, dass wir dieses erhalten!
Das ist, glaube ich, auch der Sinn der heutigen Diskussion. Was ist das Ziel dieses Gesetzes, wenn man es positiv sieht? Man kann ja alles positiv oder negativ beurteilen. Ziel ist es, dass wir durch eine verbesserte Planung zwischen Ländern und Sozialversicherung diverse Lücken besser schließen. Ziel ist es, dass wir die Spitäler entlasten und die Versorgung in den ambulanten Bereich verlagern. Ziel ist es, Neues zuzulassen. Was wir nicht wollen, ist, dass wir Zwangszentren à la Schweden, à la England bekommen, diese sind teuer und wahrscheinlich auch bürgerfern.
Wo ist da die Position der ÖVP? – Wir wollen den freiberuflichen Hausarzt, wir wollen den freiberuflichen Facharzt erhalten. Wir wollen auch die freie Arztwahl erhalten; für uns ein sehr wichtiges Gut. (Beifall bei der ÖVP.)
Was wir auch wollen, ist ein attraktives Berufsangebot. Wenn man sich überlegt, dass 60 Prozent der Hausärzte bis 2025 in Pension gehen, dann müssen – wie Abgeord-
neter Spindelberger gesagt hat – alle Alarmglocken läuten. Was nützt uns das beste System, wenn niemand drin ist, der arbeitet? Darum brauchen wir schon im Spital Maßnahmen, eben eine bessere Ausbildung. Wir brauchen endlich die Lehrpraxis, und wir brauchen auch ein Angleichen der Gehälter zwischen einem Hausarzt und einem Facharzt, diese differieren um 40 Prozent. – So kann es sicher nicht gehen.
Ich bin seit 35 Jahren Hausarzt, es ist ein sehr schöner Beruf, weil ich wohnortnahe über lange Zeit denselben Patienten betreue beziehungsweise hat der Patient denselben Arzt. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Wert gegenüber anderen Systemen, ein Wert, der in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich sehr hochgehalten wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben auch versucht, Ängste zu nehmen. Wir haben die Wahlarztkostenrückerstattung außer Streit gestellt. Wir haben das Nebenbeschäftigungsverbot für Spitalsärzte außer Streit gestellt. Es gibt keinen Eingriff in bestehende Rechte. Es soll keinen Vorrang oder keine Zwangsbeglückung durch gewisse Modelle geben. Wir haben des Weiteren im Ausschuss durch eine Feststellung ausdrücklich festgelegt, dass es ein Gesamtvertrag sein soll und nicht ein freier Stil, dass jeder Arzt praktisch mit der Krankenkasse um den Vertrag streiten muss und dann mehr oder weniger in der Minderheitsposition ist.
Wir haben auch außer Streit gestellt, dass es für diese neuen Modelle Obergrenzen geben soll. Wir haben auch außer Streit gestellt, dass wir nicht rein renditeorientierte Investorenketten wollen. Wir haben auch außer Streit gestellt, dass die Rolle der Ärzte natürlich sehr, sehr wichtig ist. Sie sind genauso wichtig wie Lehrer für das Schulwesen oder Richter für das Justizwesen.
Bei diesem Punkt möchte ich auch Danke sagen – Danke sagen den 4 000 Hausärzten und 3 000 Fachärzten, die 100 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte abwickeln. Das ist sechsmal so viel wie in den Ambulanzen. Ich glaube, das ist ein Wert, den wir zu verteidigen haben, den es zum Beispiel in Amerika nicht gibt.
Es betrübt mich, wenn ein Hausarzt schreibt: Unser Beruf Hausarzt wird seit Jahren totgeredet, das frustriert mich persönlich. Ich bin seit 30 Jahren Hausarzt. Ich muss gegen Ende meiner Tätigkeit leider erleben, wie dieser schöne Beruf schlechtgemacht wird. Ich halte das für unverantwortlich. – Zitatende.
Jawohl, wenn das so rüberkommt, wäre es unverantwortlich. Vonseiten der ÖVP gibt es ein doppeltes, dreifaches, vierfaches, zehnfaches, hundertfaches Ja zur niedergelassenen Versorgung und zur Attraktivierung dieser Berufe. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wollen nicht Geisterfahrer gegen die Meinung der Bevölkerung sein, die zu 94 Prozent sagt, sie schätzt ihren Hausarzt, aber wir wollen Neues zulassen. Zulassen deshalb, weil wir weiter an der Weltspitze im Gesundheitswesen bleiben wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.56
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
12.56
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Einrichtung der Primärversorgungszentren hätte ein echter großer Wurf werden können, nämlich eine Bereicherung der medizinischen Versorgung im niedergelassenen Bereich, eine zusätzliche Arbeitsform für die niedergelassenen Ärzte und eine neue Form der Zusammenarbeit auch über die Disziplinen hinweg mit anderen Gesundheitsberufen. Dies in der Form, dass sich Ärzte frei entscheiden hätten können, ob sie allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, ob sie angestellt oder freiberuflich ih-
rer Tätigkeit nachgehen wollen. Gleichzeitig wäre den Patienten die Wahl gelassen worden, ob sie in ein Primärversorgungszentrum oder zu einem Hausarzt und Einzelkämpfer, den sie seit Jahren kennen, hingehen wollen, wem sie ihr Vertrauen schenken, ob sie sich lieber in die Betreuung eines Primärversorgungszentrums oder eines einzelnen Hausarztes begeben. Aber dazu wird es nicht kommen.
Im Gesundheitsausschuss haben SPÖ und ÖVP kurzfristigst – und da ist immer zu Recht Verdacht angebracht – eine Ausschussfeststellung hineingeschubst, wonach eben solche Primärversorgungszentren nicht von – und dann heißt es wörtlich – „Investoren mit ausschließlichem Gewinninteresse“ betrieben werden dürfen.
Jetzt frage ich Sie: Wenn ein Unternehmer, der Arzt ist, ein Primärversorgungszentrum betreibt und ein Unternehmer, der einen anderen Beruf erlernt hat, ein Primärversorgungszentrum betreibt, wo liegt der Unterschied im Gewinninteresse? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist schon ein grober Unterschied!) – Beide betreiben dieses Primärversorgungszentrum und wollen damit Geld verdienen. Wir halten es grundsätzlich nicht für unmoralisch, wenn jemand Geld verdient, aber offensichtlich haben da zwei Regierungsparteien ein Problem mit dem Wort Gewinn.
Die Sozialversicherung würde eine Leistung ausschreiben, nämlich den Betrieb eines Primärversorgungszentrums, und dann würden Anbieter ihre Leistung anbieten. Die zahlende Sozialversicherung schaut, ob die Leistung erbracht wird, prüft die Qualität und allenfalls kann man ja Verträge auch wieder kündigen, wenn die Leistungserbringung nicht stimmt.
Die wahre Absicht legt die Bundesregierung meines Erachtens nicht offen, nämlich: Am Ende des Tages werden die Krankenkassen solche PHCs betreiben und schleichend die freiberuflichen Ärzte vertreiben und verdrängen. Ich behaupte, das haben Sie gemeint, als Sie hineingeschrieben haben: nicht gewinnorientiert. Dann wird nämlich die Krankenkasse zwar nicht gewinnorientiert sein, aber sie wird der Leistungserbringer und der Zahler gleichzeitig sein. Ineffizienzen sind vorprogrammiert und Geldvernichtung ist vorprogrammiert.
Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat gesagt, da kommt ein neoliberales Modell. – Nein! Da kommt kein neoliberales Modell. Was da kommt, ist für die Patienten die Staatsmedizin pur, sowohl im niedergelassenen Bereich wie im Spitalsbereich wird man die Staatsmedizin haben. Und für die Ärzte heißt das: Man wird nur noch die Wahl zwischen verschiedenen öffentlichen Arbeitgebern haben, entweder man ist bei der Kasse oder bei einem Spitalsträger beschäftigt. Aber den Beruf des freiberuflich tätigen, unternehmerisch tätigen Arztes in der Form, den wird es in den nächsten Jahren immer weniger geben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben überhaupt keine Ahnung!)
Jetzt wird die Ministerin mir nachher entgegenhalten: Nein, das stimmt nicht, natürlich können Ärzte solche PHCs betreiben. Was aber fehlt, sind vernünftige Formen der Zusammenarbeit, sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die Gruppenpraxen attraktiv machen, sind auch Regelungen des Hauptverbandes und der Krankenkassen, die solche Zusammenarbeitsformen von Ärzten attraktiv machen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Die Honorierung ärztlicher Zusammenarbeit durch die Kassen ist sehr schlecht geregelt, sodass es sich nicht auszahlt, kooperativ zu arbeiten. Es gibt nämlich kein Interesse des Hauptverbandes und kein Interesse der Krankenkassen an einer solchen Zusammenarbeit von Ärzten. Das Ergebnis wird sein, dass man die Leistung ausschreibt und keinen findet, der sie zu den Bedingungen anbietet, und dann heißt es: Leider, leider müssen jetzt die Kassen das machen, denn wir finden keine Ärzte, die das machen! Das Ziel und das Ergebnis wird die totale Staatsmedizin sein. Was wirklich ins Gesetz gehört hätte, wäre ein Verbot für Krankenkassen, solche PHCs zu betreiben. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Franz.)
Noch einen Satz zur Verlängerung des Pflegefonds: Wir werden als voraussichtlich einzige Fraktion gegen die Verlängerung des Pflegefonds in der bestehenden Form stimmen. Der Grund ist: Pflege braucht vernünftige Finanzierung, aber wir müssen weiter denken als nur an die nächsten drei, vier Jahre. Da wurschtelt sich die Regierung einfach weiter, bis man halt wieder den Pflegefonds verlängert. Eine Lösung für die Frage, wie wir mit der steigenden Zahl an älteren Menschen umgehen, gibt es leider nicht. Wir wollen diesem Weiterwurschteln nicht unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Franz.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.01
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich denke, wir sollten uns aus dem Reich der Mythen schön langsam wieder in die Wirklichkeit zurückbegeben. Hier wird wahrgesagt, hier wird prophetisch dargestellt, was alles sein kann. Schauen wir uns stattdessen doch einmal gemeinsam unser gutes Gesundheitssystem und seine Zukunft an!
Es wurde heute schon gesagt, dass sehr viele praktische Ärztinnen und Ärzte in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen werden. Wir wissen aber auch, dass Jungärztinnen und -ärzte teilweise noch nicht die entsprechenden Rahmenbedingungen vorfinden, um sich auch in Regionen niederzulassen, in denen es vielleicht ein bisschen herausfordernder ist. Das liegt an der Entfernung für die Patientinnen und Patienten, aber auch an den Bedingungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Kinderbetreuung. Genau aus diesem Grund ein Team rund um Hausärztinnen und Hausärzte zu begründen ist der Sinn und Zweck. Es geht um das Erweitern der regionalen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Das heißt, wir entwickeln das Gesundheitssystem weiter, wir entwickeln es nach vorne. Wir investieren – wenn wir das heute beschließen, und ich hoffe, Sie alle stimmen mit – in den nächsten fünf Jahren 200 Millionen € in dieses regionale Gesundheitsversorgungssystem; darauf haben sich Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung schon geeinigt.
Das heißt nicht, dass man Zentren baut und Einzelpraxen aufgibt. Nein, das heißt, dass man die Einzelpraxen der Hausärztinnen und Hausärzte, die jetzt im Dienst sind, genauso bestehen lassen kann, dass sie sich aber vernetzen können, dass sie Verträge miteinander eingehen, um sicherzustellen, dass zum Beispiel chronisch kranke Kinder multiprofessionell versorgt werden können, von DiätologInnen betreut werden, von SozialarbeiterInnen betreut werden. Das heißt, dass bei besonderen Erfordernissen, etwa bei Diabetes, gut betreut und beraten werden kann. Genau das soll mit diesen Zentren ermöglicht werden. Das kann in einem Ballungsraum, wenn neu gebaut wird, tatsächlich ein Zentrum sein, aber diese Vernetzung soll auch in bestehenden Strukturen vonstattengehen.
Das heißt, in Summe haben alle einen Vorteil davon, um es ganz kurz zusammenzufassen: Die Mehrfachbefundungen für Patientinnen und Patienten fallen unter Umständen weg, die weiten Wege fallen weg, die Notwendigkeit, in die Ambulanz des Spitals zu fahren, fällt weg, wenn vor Ort eine Vernetzung stattfindet. Für die Ärztinnen und Ärzte ist es ein Vorteil, weil sie die Last nicht mehr alleine zu tragen haben, sondern sich im Radl die Dienste gut einteilen und multiprofessionell mit anderen Gesundheitsberufen zusammenarbeiten können. Für die Gemeinden und Städte hat es auch einen Vorteil: Sie können regional gut planen und auch die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann weiß ich nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.)
13.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.04
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! An dieser Stelle auch ausdrücklich ein herzliches Willkommen an die vielen Ärzte, die hierher ins Hohe Haus gekommen sind, um diese Diskussion mitanzuhören! Ich möchte mich vor allem jetzt einmal bei den Ärzten für ihre unglaubliche fachliche Kompetenz bedanken. Wir haben wirklich großartige Ärzte in Österreich. Danke schön! (Allgemeiner Beifall.)
Dass die Verhandlungen beziehungsweise Diskussionen rund um dieses Thema in den letzten Tagen und Wochen derartig ausgeartet sind – zum einen vonseiten des Ministeriums, zum anderen vonseiten der Ärzteschaft –, ist natürlich sehr traurig und meines Erachtens auch kontraproduktiv. Das zeigt aber einmal mehr auf, dass im Gesundheitssystem eine Krankheit steckt. Es kränkelt, und es gehört dringend etwas getan. Das ist aber natürlich nichts Neues. Der Rechnungshof weist seit vielen, vielen Jahren darauf hin und zeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht. Es muss etwas geschehen.
Der Iststand ist: Wir haben überfüllte Ambulanzen, wir haben Gangbetten, wir haben viel zu lange Arbeitszeiten, wir haben vor allem eine große Medizinerflucht ins Ausland, wir haben unattraktive Kassenverträge, überbordende Bürokratie. Vor allem der zukünftige Ärztemangel im ländlichen Raum ist ein Riesenthema. Wir werden in knapp drei Jahren so weit sein, dass jeder dritte Allgemeinmediziner älter als 65 Jahre ist, und es kommen keine jungen nach.
Klar ist, dass man gegensteuern muss. Dass mit dieser Aktion, mit diesem Gesetz der richtige Weg eingeschlagen wird, wagen wir zu bezweifeln. Frau Ministerin, wir schätzen Sie sehr, ich persönlich sowieso, aber ich fürchte, damit ist man ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Natürlich können diese Primärversorgungszentren jetzt als erster Schritt in die richtige Richtung gesehen werden. Für uns wäre der richtige Schritt aber gewesen, die Hausärzte viel mehr zu stärken und zu unterstützen. Gut, man setzt jetzt auf diese Primärversorgungszentren. Das kann natürlich schon den einen oder anderen Vorteil haben, nichtsdestotrotz überwiegen aber die Nachteile.
Dass es mit dieser neuen Einigung theoretisch auch möglich sein wird, dass Konzerne und Investoren Primärversorgungseinheiten betreiben, sehen wir sehr kritisch. Die Verhandlungen zu CETA beziehungsweise TiSA sind gerade in der Abschlussphase, und man legt eigentlich schon den Grundstein dafür, dass Privatisierungsbestrebungen in der Gesundheitsvorsorge vorangetrieben werden. Da sehen wir einfach eine sehr große Gefahrenquelle.
Ganz, ganz wichtig ist der Mensch. Wir alle wissen, Krankheit und Gesundheit sind sehr sensible Themen. Eines kann man nicht schönreden: Der Patient wird letztendlich in eine Situation kommen, die vielleicht nicht angenehm ist. Jeder, der krank ist, weiß, es ist sensibel, und man hat eine gewisse Vertrauensbasis. Wer ist der Vertraute? – Der Arzt meines Vertrauens. Das ist ein Ansprechpartner, den man dann vielleicht nicht mehr in dieser Art und Weise hat.
Wenn ich in ein Primärversorgungszentrum komme, weiß ich nicht, welcher Arzt anwesend ist. Das heißt, dieses jahrelang aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient kann dann einfach nicht mehr so garantiert werden, wie es bislang besteht. Wir alle wissen, es ist gerade im Gesundheitsbereich so, dass man das Gesamte sehen muss. Es geht nicht nur um eine plötzliche Krankheit, sondern es hat ja alles eine
Vorgeschichte. Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist unseres Erachtens sehr wichtig.
Wir werden die Lösung so, wie sie hier vorgeschlagen wird, nicht mittragen, aus dem einfachen Grund, dass sie natürlich die eine oder andere Chance enthält, die Risiken aber überwiegen; deswegen werden wir auf jeden Fall dagegenstimmen.
Ich muss jetzt einen sehr großen Sprung machen: Menschen sind unglaublich wichtig, Gesundheit ist etwas unglaublich Wichtiges. Wir haben in dieser Debatte aber sehr viele TOPs unter einem zu verhandeln. Ein TOP betrifft ein Thema, das mir persönlich auch sehr wichtig ist, nämlich den Tierschutz. Darum muss ich jetzt diesen Spagat von Mensch und Gesundheit zum Tierschutz machen; das ist aber heute leider nicht anders möglich.
Es geht darum, dass wir eine relativ simple Initiative eingebracht haben, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch eine kleine, aber doch sehr wirksame Veränderung vorgenommen werden soll, nämlich, dass Tiere als „mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“ bezeichnet werden. Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Was soll das? – Ich möchte es Ihnen ganz kurz erklären: Es ist eine Maßnahme zur Bewusstseinsbildung, und ich denke doch, dass Wertschätzung auch Tieren gegenüber eine ganz, ganz wichtige Basis für unser Sozialverhalten ist. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Franz.)
Mir, uns vom Team Stronach, ist es gelungen, das Strafmaß bei Tierquälerei zu erhöhen. Dafür möchte ich mich nochmals bedanken, das war ein wunderbarer Schritt in die richtige Richtung.
Ich denke aber, um das Bewusstsein dafür, dass Tiere keine Sachen sind, sondern wirklich mit Empfindungen ausgestattete Lebewesen, bei der gesamten Bevölkerung noch ein bisschen zu schärfen, wäre es gut, wenn man das im Gesetzbuch einfach ändert. Es sind nur Worte, aber das würde wahnsinnig viel bewirken. Ich würde mich sehr freuen, wenn man dadurch ein Zeichen in die richtige Richtung setzen würde. Das ist keine Idee, die in Österreich neuartig wäre, es gibt sehr viele Länder, die das schon so im Gesetzbuch verankert haben: Frankreich, Neuseeland, die kanadische Provinz Quebec. Es wäre also sehr schön, wenn wir es schaffen könnten, einfach das Bewusstsein für Wertschätzung auch Tieren gegenüber zu schärfen.
Wie gesagt: Natürlich ist der Mensch und die Gesundheit des Menschen ein sehr, sehr wichtiges Thema, aber ich musste das jetzt in einem Redebeitrag besprechen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
13.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.
13.12
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen des Hohen Hauses! Sehr geehrte KollegInnen auf der Galerie! Ich möchte mich im Vorfeld für die zumindest über weite Strecken sehr sachlich geführte Diskussion bedanken. Allerdings ist das eine Diskussion über ein Thema, über das wir heute nicht abstimmen. Zur Frage der Primärversorgung wird es wahrscheinlich noch bis Mitte des nächsten Jahres ausreichend Zeit zur Diskussion geben – ich hoffe, nicht auf der Straße, sondern auch am Verhandlungstisch. Das Einzige, das wir heute beschließen, sind zwei Verträge auf Bundes- und Länderebene. Wir beschließen die verbindliche Planung in der Region, und wir beschließen einen Ausgabendämpfungspfad, und das auch nicht das erste Mal.
Den ersten Ausgabendämpfungspfad haben wir 2011 beschlossen. Ich kann mich noch erinnern, damals saß ich noch da oben, und ich glaube, Sie (in Richtung der Abg. Fek-
ter), waren damals Ministerin. Ich hatte große Sorgen, dass wir mit den 3,6 Prozent des BIPs das Auslangen finden, und war beunruhigt, das gebe ich durchaus zu. Was haben wir gelernt? – Erstens einmal, dass wir mit diesem Ausgabenpfad, mit diesen 3,6 Prozent auch sehr, sehr große Steigerungen bei den Ärztegehältern aufgrund der Reduktion der Arbeitszeit abfangen konnten, ohne den Pfad zu verlassen.
Was bedeutet der Ausdruck getreppt von 3,6 auf 3,2 Prozent? – Wir starten bei 3,6 und gehen langsam runter, bis wir im Jahr 2021 bei 3,2 Prozent sind. Es war zum Teil anderes gefordert, es waren noch ganz andere Zahlen im Spiel, die man gerne gehabt hätte, aber wir haben uns dann darauf geeinigt und das sehr genau berechnet, damit wir nicht – auch nicht bei den schlechtesten Berechnungen – ins Sparen kommen, sondern immer ins mehr Ausgeben. Das heißt, es ist sehr wohl berechnet. Diese zwei Dinge beschließen wir heute.
Die Diskussion, wie wir mit der Frage der Primärversorgung umgehen, ist eine Diskussion, die wir hoffentlich bald auch hier im Hohen Haus und im Gesundheitsausschuss und auch gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten und Vertretern anderer Gesundheitsberufe am Verhandlungstisch weiterführen werden. Es gibt dazu zwei Positionen, nämlich einerseits: Wir schaffen den Hausarzt ab. Andererseits gibt es die Position, die sowohl Erwin Rasinger als auch ich und auch andere vertreten haben: Nein, wir denken nicht daran!
Ich denke, ich plaudere aus dem Nähkästchen, wenn ich sage: Bei den Regierungsverhandlungen, die wir beide (in Richtung des Abg. Rasinger) damals noch als Gesundheitssprecher geführt haben, haben wir beide sehr vehement dafür gekämpft, dass der Hausarzt ein Thema ist. Ich denke, dass wir beide auch weiterhin dazu stehen, weil wir beide – er noch besser als ich, denn er arbeitet als Hausarzt – wissen, dass Hausärztinnen und Hausärzte nicht wegzudenken sind, weder das Wort noch der Beruf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Zur zweiten Geschichte, dem anonymen Zentrum, wo man sich nicht aussuchen kann, wer einen behandelt: Es stürmen tagtäglich tausende Menschen in die Spitalsambulanzen, und dort sitzt fast immer ein anderer Arzt. Ich kann mich noch sehr, sehr gut an meine Zeit als Spitalsärztin erinnern, als ich als junge Turnusärztin in der Kinderambulanz gearbeitet habe und Eltern mit den Diagnosen und Therapien, die sie vom Facharzt bekommen haben, zu mir als Turnusärztin gekommen sind, und überprüfen lassen wollten, ob das, was Ihnen der Facharzt oder der Hausarzt draußen verschrieben hat, das Richtige ist. Da waren sie eigentlich an der falschen Adresse. Nichtsdestotrotz sind sie gekommen, oder sie sind gekommen, weil sie niemanden angetroffen haben.
Uns liegt nichts ferner, als jemanden dazu zu zwingen, zu einem Arzt zu gehen, zu dem er nicht gehen möchte. Man schaue sich bitte das Zentrum in Mariahilf an: Dort gibt es drei Ärzte, die sich die Ordinationszeiten teilen. Dort steht ganz genau, wann wer da ist und zu wem man gehen kann. Braucht man ein Rezept, ist es einem wahrscheinlich egal, von wem man sich das ausstellen lässt. Möchte man mit dem Arzt seines Vertrauens seine Krankengeschichte besprechen, dann muss man darauf schauen, dass man zu dem Zeitpunkt kommt, an dem der Arzt, die Ärztin seines Vertrauens dort ist. Das heißt, das ist planbar.
Zur Frage des Zentrums: Ich gebe ja zu, dass Primärversorgungszentrum ein sehr irreführender Name ist. Es wird möglicherweise Zentren geben, es wird aber wahrscheinlich viel mehr Verbünde geben, wo sich Kollegen und Kolleginnen zusammenschließen, wo man einfach versucht, Patientendaten zu vernetzen, wo man versucht, Ordinationszeiten zu vernetzen. Man wird versuchen, die Sozialarbeiterin, die dann möglicherweise – das sage ich jetzt einmal – von Stadt oder Gemeinde bezahlt wird, an bestimmten Tagen dort zu haben, dass jemand weiß, in welchem Bezirk und in welcher Ordination jetzt gerade eine Sozialarbeiterin ist, oder einem jemand sagen kann, wo man
als Pflegebedürftiger alles bekommt, was man braucht. Das heißt, es wird zwei Varianten geben.
Ich denke, es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als uns noch einmal an den Tisch zu setzen, um diese zwei Positionen, die offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer, unverrückbar gegeneinander stehen, zueinanderzuführen. Dadurch können wir diese Dinge – Erwin hat es ja ein bisschen verklausuliert in seiner Rede gesagt –, die Ausschussfeststellung, die wir ja gemacht haben, auch in die Tat umsetzen, um sehr viele der – ich sage jetzt einmal vorsichtig – Bedenken auszuräumen.
Um vielleicht noch einmal auf die Frage zurückzukommen, was die privaten Investoren, den Unterschied ausmacht: Ich habe unlängst einen Beitrag aus der Schweiz, glaube ich, gelesen, wo sehr, sehr viele Spitäler privatisiert wurden. Man muss dazusagen, dass es dort ein anderes Honorierungssystem gibt, also keine LKF. Da ist es dazu gekommen, dass Ärztinnen und Ärzte angehalten wurden, kostenintensive – nennen wir es so – Dinge nicht zu machen, aber zum Beispiel für das Haus einnahmenintensive Operationen in vermehrter Anzahl durchzuführen. Die Anzahl von Arthroskopien ist dort zum Beispiel extrem in die Höhe gegangen. Darin liegt der Unterschied: ob ich ein System von einem Arzt, einer Ärztin führen lasse, oder von jemandem, der nur den Gewinn sieht; der sieht nämlich die Leistung und die Ausgaben dahinter, aber möglicherweise nicht die Ethik, wenn es heißt, Patientinnen und Patienten zu behandeln.
In diesem Sinne: Gehen wir an den Tisch zurück, und ich hoffe, dass wir die heutigen Punkte gut zur Abstimmung bringen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.19
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuhörer! Wir haben ein gutes Gesundheitssystem, das haben wir schon gehört. Ein ganz wichtiges Element darin sind die Hausärzte. Die Zielvorgabe des Planungsinstruments ist es, die Hausärzte zu sichern und die wohnortnahe Versorgung und die Entlastung der Spitäler zu garantieren. Dafür soll es den österreichischen und regionalen Strukturplan geben, wo auch der stationäre und ambulante Bereich geregelt wird.
Ein Kernstück der Debatte sind die Artikel-15a-Vereinbarungen, in denen es auch um medizinische Primärversorgung geht. Es werden 200 Millionen € zur Verfügung gestellt. Diese Regelung, über die heute schon viel diskutiert wurde, kann eine Chance sein, wenn alle Beteiligten mit Herz darangehen. Sie ist ein Kompromiss, und es gibt auch – wie wir im Vorfeld schon gehört haben – viel Kritik dazu.
Wir haben im Gesundheitsausschuss eine Ausschussfeststellung machen können – das ist auch schon angesprochen worden –, denn es ist vielen wichtig, dass bei der Invertragnahme durch die Sozialversicherungen auch die Vertragsärzte ein Mitspracherecht haben. Weiters wurde auch die Regelung zur Übernahme von Ambulatorien durch Investoren formuliert, dass jene, die ausschließlich Gewinninteressen haben, auszuschließen sind. Herr Kollege Loacker, da geht es nicht darum, dass jemand nicht etwas verdienen kann und Gewinn haben soll, sondern das soll im Bereich der Ärzte verankert sein.
Neu bei diesem Gesetz ist das Rechtsinstrument, das jetzt verbindlich ist. Wir haben es schon des Öfteren gehört: Gründe dafür sind eine gewollte Ausgabenverschiebung vom stationären in den ambulanten Bereich und der drohende Ärztemangel, der bevorsteht. Wir wissen, dass in den nächsten zehn Jahren sehr viele Hausärzte und auch Fachärzte nicht mehr da sein werden, denn 60 Prozent werden in den nächsten zehn Jahren 65 Jahre alt sein. Wir brauchen also Maßnahmen wie: die Bürokratie abzubau-
en, eine Ausbildungsschiene zu ermöglichen, die gewährleistet, dass es Lehrpraxen und die entsprechenden Bedingungen für Ärzte auf dem Land gibt, damit auch weiter Hausärzte in dieser Form Bestand haben.
Meiner Meinung nach sind der zentrale Punkt aber der Patient und die Patientin; sie müssen im Vordergrund stehen und ihre bestmögliche Versorgung muss in Wohnortnähe gewährleistet sein. Es gibt viele Senioren und Mütter mit Kindern, die kein Auto haben, Ärzte müssen aber auch für sie erreichbar sein. Wir können Primärversorgungszentren als Ergänzung zu Hausärzten sehen. Ich denke, es ist ganz besonders wichtig, dass es ein Netzwerk zwischen den Ärzten, den Pflegern und den verschiedenen medizinischen Berufen gibt und dass es für Ärzte möglich ist, Ärzte anzustellen.
Ich möchte noch darauf hinweisen – das ist mir ganz wichtig, und es wurde ein Bekenntnis dazu abgegeben –, dass es auch in Zukunft den Wahlarzt geben wird und die Patienten auch weiterhin eine Kostenrückerstattung bekommen.
In diesem Sinne: Gehen wir es an und arbeiten wir daran, dass unser Gesundheitssystem auch weiterhin so gut bleibt! (Beifall bei der ÖVP.)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.23
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Was ist das Wichtigste für die Menschen? – Es ist die Gesundheit. Welcher Beruf hat den höchsten Vertrauensgrad bei allfälligen Abfragen? – Es ist der ärztliche Beruf. Deswegen ist die Sache für die Österreicher und Österreicherinnen so wichtig, und deshalb sollten wir uns hier nicht in ideologischen Grabenkämpfen verstricken, sondern diese Dinge wirklich seriös diskutieren.
Frau Minister! Wir sind bereit, konstruktiv bei einer Verbesserung unseres Gesundheitssystems mitzuarbeiten. Wir bieten Ihnen einen Konsens an, aber wir hinterfragen, ob die Dinge wirklich sinnvoll sind. Wir stellen uns folgende Fragen:
Ist es sinnvoll, dass der praktische Arzt durch diese neuen Regelungen verdrängt wird? Ist es sinnvoll, dass das System Hausarzt zerstört wird? Ist es sinnvoll, dass an dessen Stelle anonyme (Abg. Königsberger-Ludwig: Haben Sie zugehört? Das gibt es nicht!), gewinnorientierte PHCs, die im Besitz von privaten Investoren stehen, treten und den Arzt des Vertrauens ersetzen?
Ist es sinnvoll, dass die Patienten in Zukunft keine freie Arztwahl mehr haben werden? Ist es sinnvoll, dass den Patienten die beste Therapie zugunsten der billigsten versagt wird? (Abg. Königsberger-Ludwig: … sinnerfassend zuhören!) Ist es sinnvoll, dass anonyme Kapitalgesellschaften anstelle von Vertrauensärzten die Medizin in Österreich beherrschen werden? (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen sowie der Abg. Fekter.)
Ich frage: Ist es sinnvoll, dass man den freien Beruf des Arztes zu einem Gesundheitsdienstanbieter degradieren will? Ist es sinnvoll, dass die Ärzte nicht mehr an der Planung des Gesundheitssystems mitwirken sollen? Ist es sinnvoll, dass Kassenärzte keine Ärzte anstellen dürfen? Ist es sinnvoll, Ärzte im Allgemeinen zu entmachten? Ist es sinnvoll, dass jedes Jahr relativ weniger Geld – Sie haben es ja gesagt, Frau Ministerin, Stichwort Kostendämpfungspfad – für Patienten zur Verfügung stehen wird? Ist es sinnvoll, dass die Atmosphäre durch Mystery Shopper und bürokratische Hürden vergiftet wird? Ist es sinnvoll, dass für eine ordentliche medizinische Betreuung mittlerweile eine Privatversicherung notwendig ist? (Abg. Fekter: Warum stimmen Sie dann nicht zu?) Ist es sinnvoll, dass weiterhin Patienten in Gangbetten liegen müssen und Kinder – wie wir gehört haben – mit einem akuten Blinddarmdurchbruch aufgrund einer völ-
lig verfehlten Sparpolitik sieben Stunden auf einen OP-Termin warten müssen und deswegen beinahe sterben?
Ist es sinnvoll, ohne Grund den Bestand eines sicheren und gewachsenen medizinischen Systems durch eine sinnlose Konfliktsituation mit den Ärzten derartig zu gefährden? Ist es sinnvoll, einen vertragsfreien Zustand herbeiführen zu wollen? – Die Ärzte wollen den vertragsfreien Zustand aufgrund des Prozesses herbeiführen (Abg. Königsberger-Ludwig: Schämen Sie sich! In welchem Land leben Sie, Herr Kollege?), das bedeutet für die Patienten, dass sie alles selbst bezahlen müssen, dass sie in Zukunft vielleicht nicht mehr das zurückbekommen, was sie einzahlen werden. Das alles soll den österreichischen Patienten und Sozialversicherungsnehmern zumutbar sein?!
Meine Damen und Herren! Das ist natürlich nicht sinnvoll. Offensichtlich sind da kleingeistige ideologische Brandstifter am Werk, die den größtmöglichen Schaden in unserem Gesundheitssystem verursachen, indem sie machiavellistisch die Gunst der Stunde nutzen und die wichtigsten Entscheidungsträger – nämlich die Frau Minister und auch die Chefin des Hauptverbandes – in ihrem Sinn negativ beeinflusst haben.
Vordergründig dienen diese Maßnahmen und Gesetzesänderungen dazu, das Gesundheitssystem für die Zukunft fit und effizient zu gestalten und an die Gegebenheiten der Zukunft anzupassen. In Wirklichkeit will man aber Kontrollinstanzen ausschalten, um im Hintergrund ungestört Geschäfte zu machen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Wer? Wer macht Geschäfte? – Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Ich frage Sie jetzt ganz konkret anhand eines Beispiels: Wie schaut es heute aus – nehmen wir die Stadt Wien her –, wenn eine Kassenstelle ausgeschrieben wird? (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) – Heute entscheiden die Stadt, die Sozialversicherung und die Ärztekammer darüber, ob an einem Standort ein Vertrag vergeben wird. In Zukunft wird es so sein, dass nur mehr die Stadt und die Sozialversicherung gemeinsam die Stellen vergeben werden. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist alles nicht wahr!) In Wien ist Frau Stadträtin Wehsely am Werken, und in der Krankenkasse ist es Obfrau Reischl.
Sie müssen sich das so vorstellen: Wenn sich in Zukunft ein Arzt bewirbt, stehen auf der anderen Seite die, wie wir immer sagen, anonymen Institute – in dem Fall nicht anonym, zum Beispiel die Firmen PORR und Vamed – in den Startlöchern und versuchen, sich zu bewerben.
Jetzt muss man nur wissen, dass an der Planung dieser Zentren durch die Firma PORR der ehemalige Chef des KAV, Herr Marhold, beteiligt ist, auf der anderen Seite eine gewisse Frau Eichhorn, die in der PVA gearbeitet hat, von der Gewerkschaft kommt, dort unrühmlich gehen musste, da bei den Ausschreibungen bei der Rehab irgendetwas nicht ganz funktioniert hat.
Diese Herrschaften, Marhold und Eichhorn, im Naheverhältnis der SPÖ, Herr Katzian ist durch die Gewerkschaft auch mit eingebunden, Frau Reischl, Frau Wehsely: Sie alle entscheiden dann gegen den kleinen, jungen Arzt, wenn es um eine Kassenpraxis geht. Wer wird das wohl gewinnen, meine Damen und Herren? – Ein klassischer Fall von Unvereinbarkeit ist da gegeben. Zufall über Zufall! Das neue Gesetz öffnet Tür und Tor für Korruption und nimmt daher billigend in Kauf, dass die medizinische Versorgung der Patienten massiv verschlechtert und gefährdet wird. Das ist letztendlich einem grob fahrlässigen Versagen der gesamten Bundesregierung geschuldet. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Meine Damen und Herren! Das werden wir so natürlich nicht zulassen, wir werden tun, was wir können. Wir werden dagegen ankämpfen, dass es zu einer Verschlechterung für die Patienten kommt, dass sich Korruption und Unvereinbarkeit in das Gesundheitssystem und die Gesundheitspolitik einschleichen und dass abgehalfterte politische Funk-
tionäre den österreichischen Sozialversicherten abräumen wie einen Christbaum. (Abg. Königsberger-Ludwig: … abgehalftert!)
Für uns steht das Wohlbefinden der österreichischen Patienten an erster Stelle, nicht das Wohlbefinden der politischen Funktionäre und dubiose Geschäftemacherei. Deswegen können wir Ihnen, meine Damen und Herren, versprechen, dass wir auf unser Gesundheitssystem aufpassen und – das kündigen wir jetzt schon an – als eine der ersten Maßnahmen der neuen Bundesregierung, an der wir beteiligt sein werden, da aufräumen werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie auf der Galerie.)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Ich darf auch unsere geschätzten Gäste darauf hinweisen, dass unsere Hausordnung Beifallsbekundungen von der Galerie aus nicht gestattet. So sieht das die Hausordnung leider vor.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.29
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zu Beginn die Schüler des Polytechnischen Lehrgangs in Amstetten recht herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich habe der Rede des Herrn Karlsböck genau zugehört, und es unterscheidet uns etwas Wesentliches: Für uns in der Sozialdemokratie steht der Mensch im Mittelpunkt. Herr Karlsböck, im Ausschuss haben Sie gesagt, der Arzt steht im Mittelpunkt; nicht der Mensch, der Arzt, haben Sie gesagt. Das ist ein wesentlicher Unterschied, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schwentner.)
Es ist ein sehr wichtiges Thema, das wir hier heute diskutieren. Vor allem ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Entwurf, dass die gute Reform, die da angegangen wird, letztendlich ganz sicher der gesamten Bevölkerung im positiven Sinne dienen wird. Es wird neue Möglichkeiten geben, die Bevölkerung optimal medizinisch zu versorgen.
Ich komme aus dem Mühlviertel und könnte betreffend Versorgung viel berichten, darüber, welche Schwierigkeiten letztendlich junge Menschen mit kleinen Kindern haben. Mir ist es daher auch wichtig, dass durch diese Reform nicht nur im städtischen Bereich, in den großen Ballungszentren Möglichkeiten hinsichtlich Versorgung geschaffen werden, sondern dass vor allem auch im ländlichen Bereich, für die ländliche Bevölkerung in Zukunft entsprechende Versorgungsmöglichkeiten existieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir wissen auch sehr genau, dass im jetzigen System Patienten und Patientinnen aufgrund von verschiedensten Zuweisungen und Überweisungen – die medizinisch ganz sicher notwendig sind – oft landauf, landab geschickt werden, kilometerlange Strecken auf sich nehmen müssen. Das neue System wird die Möglichkeit schaffen, Nachuntersuchungen, andere Untersuchungen nur einen Stock höher durchzuführen. Das sind Dinge, die vor allem auch im ländlichen Bereich extrem wichtig sind.
Ein weiterer Punkt: Öffnungszeiten. Ein Kollege von mir hat zu Beginn bereits das Beispiel von Mariazell erwähnt, es gibt aber auch viele andere Beispiele, auch bereits im ländlichen Bereich, wo Öffnungszeiten aufgrund von Gruppenpraxen und anderer Organisation massiv ausgeweitet worden sind. Ich denke, das ist notwendig und es wäre optimal und wichtig, dass – wie gesagt – die medizinische Versorgung nicht nur in der Stadt, sondern vor allem auch auf dem Land 24 Stunden pro Tag, im besten Fall sieben Tage pro Woche möglich ist.
Das spart uns letztendlich auch Kosten, denn was machen denn die Bürger und die Bürgerinnen in jener Zeit, in der keine Praxis offen hat? Was machen junge Familien mit kleinen Kindern? Ich bin aus Pregarten und weiß sehr genau, dass der Weg in die Ambulanz, in das Krankenhaus nach Linz schnell eingeschlagen wird. Wenn wir über die Kostenfrage diskutieren: Wir wissen, dass die neue Form der medizinischen Versorgung sicher günstiger als die Behandlung in den Krankenhäusern sein wird.
Meine Damen und Herren! Ich möchte schon zum Schluss kommen und einen Abänderungsantrag, der letztendlich der Paragrafenbereinigung dient, einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 8 wird der Ausdruck „§ 699“ durch den Ausdruck „§ 700a“ und der Ausdruck „§ 700“ jeweils durch den Ausdruck „§ 701“ ersetzt.
Art. 4 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 4 wird der Ausdruck „§ 364“ durch den Ausdruck „§ 365a“ und der Ausdruck „§ 365“ jeweils durch den Ausdruck „§ 366“ ersetzt.
Art. 5 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 2 wird der Ausdruck „§ 356“ durch den Ausdruck „§ 357b“ und der Ausdruck „§ 357“ jeweils durch den Ausdruck „§ 358“ ersetzt.
*****
Dies ist der Abänderungsantrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 8 wird der Ausdruck „§ 699“ durch den Ausdruck „§ 700a“ und der Ausdruck „§ 700“ jeweils durch den Ausdruck „§ 701“ ersetzt.
Art. 4 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 4 wird der Ausdruck „§ 364“ durch den Ausdruck „§ 365a“ und der Ausdruck „§ 365“ jeweils durch den Ausdruck „§ 366“ ersetzt.
Art. 5 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 2 wird der Ausdruck „§ 356“ durch den Ausdruck „§ 357b“ und der Ausdruck „§ 357“ jeweils durch den Ausdruck „§ 358“ ersetzt.
Begründung
Da die Zahlen 700 (ASVG), 365 (GSVG) und 357 (BSVG) als Paragraphenbezeichnungen bereits vergeben sind (siehe die Regierungsvorlage 1330 der Beilagen), sollen die Schlussbestimmungen nach dem ASVG die Bezeichnung „§ 701“, jene nach dem GSVG die Bezeichnung „§ 366“ und jene nach dem BSVG die Bezeichnung „§ 358“ erhalten.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.34
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Allein wenn ich der Debatte folge und die Vorredner und Vorrednerinnen, da respektive die Kollegin vom Team Stronach und Herrn Karlsböck von der FPÖ, höre, dann verstehe ich, dass die Menschen in Österreich – nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch viele Ärzte und Ärztinnen, die ich kenne – mittlerweile ziemlich verunsichert sind, nämlich verunsichert über den Verlauf der Debatte, auch darüber, was wir jetzt an Informationen bekommen haben.
Ich muss auch sagen, ein großer Wermutstropfen an der ganzen Debatte ist, dass wir eine sehr kurze Frist beziehungsweise keine Begutachtungsfrist und damit auch keine Möglichkeit hatten, es genauer anzuschauen und uns besser zu informieren; nichtsdestotrotz bin ich froh. Diese Verunsicherung rührt wohl auch daher, dass in Zeiten großer Veränderungen immer Verunsicherungsemotionen entstehen. Ich kann sehr vieles davon nachvollziehen, trotzdem möchte ich – wenn ich die Perspektive von Patientinnen und Patienten einnehme – der Kollegin Weigerstorfer eine Angst nehmen.
Schauen wir noch einmal, was wir brauchen: Wenn ich krank werde – ich bin nicht nur Politikerin, sondern leider auch immer wieder Patientin, ich bin auch Mutter zweier Kinder und war immer wieder darauf angewiesen, mit meinen Kindern zur Ärztin, zum Arzt zu gehen –, dann ist es in der Regel noch immer so, dass die Ärzte und Ärztinnen, die Facharztpraxen, aber auch die AllgemeinmedizinerInnen immer dann offen haben, wenn man gerade arbeiten muss. In den Zeiten, in denen man eigentlich die Zeit hätte – nämlich nach der Arbeit –, zum Arzt zu gehen, gibt es noch keine entsprechenden Möglichkeiten. Die gibt es in Wien, das hat die Frau Ministerin schon erwähnt. In der Praxis auf der Mariahilfer Straße ist es so, dass ich nach der Arbeit zum Arzt gehen kann, zu Zeiten, zu denen andere Ärztinnen und Ärzte nicht geöffnet haben. Das ist ein Weg und ein Schritt in eine Richtung, die wir absolut befürworten.
Es fehlen uns aber viele Dinge in der Debatte, es geht um die Planung in den Regionen. Ich habe heute erst mit einer Freundin gesprochen, die auf dem Land Ärztin ist,
die bis zu 170 Patientinnen und Patienten am Tag betreut und die auch verunsichert ist. Sie ist verunsichert, weil sie nicht genau weiß, was los ist. Eigentlich arbeitet sie schon viel in diese Richtung, sie ist vernetzt mit anderen Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung, und sie hat auch Angst, dass da jetzt große Konzerne, private Institutionen kommen, die quasi einen Raum einnehmen und dort gewinnorientiert ansässig werden.
Ich glaube, wir müssen den Menschen, Ärztinnen und Ärzten, aber auch den Menschen, um deren medizinische Versorgung es geht, die Angst nehmen, besser darüber aufklären, was wir vorhaben und in welche Richtung es gehen soll. Es gibt große Versäumnisse, meine Kollegin Eva Mückstein hat auch einige davon erwähnt, es gibt die Versorgungsknappheit in den Regionen. Um diese Lücken zu schließen, müssen wir unbedingt gewährleisten, dass AllgemeinmedizinerInnen bessere Bedingungen vorfinden, dass es Lehrpraxen gibt, in denen es möglich ist, bis zu einem Jahr zu arbeiten. Wir müssen dort, wo es notwendig ist, Lücken schließen und in den Regionen auch künftig gewährleisten, dass die Menschen dort, wo sie die Versorgung brauchen, diese auch zu den Zeiten und in der Situation, in der sie sie brauchen, bekommen.
Nicht zuletzt geht es auch – das haben Sie schon erwähnt, Frau Ministerin – um die Entlastung der vielen Ambulanzen in den Spitälern. Wir brauchen eine andere Form der Primärversorgung. Auch in dieser Form der Erstversorgung gibt es Ärztinnen und Ärzte des Vertrauens, wie man dort sieht, wo solche Einrichtungen jetzt schon zu finden sind. Das heißt, diese bessere Betreuung der PatientInnen muss der Weg sein. Der ist etwas holprig und deswegen durchaus verunsichernd, aber wir beteiligen uns gerne an der Debatte und an dem, was da noch aufzuholen und besser zu machen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.39
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte KollegInnen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Die vorliegende Ärztegesetz-Novelle, mit der das Ärztegesetz 1998 geändert wird, regelt punktuelle Anpassungen im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte. Im Laufe der letzten Jahre hat sich durch begründete Anfragen und auch Beschwerden ein Anpassungsbedarf in dieser Thematik gezeigt, viele Punkte werden neu geregelt. Ein Punkt aus diesem Bereich ist zum Beispiel die Erlangung der ärztlichen Berufsberechtigung durch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Da wird die Ärztekammer ein normiertes Prüfverfahren durchführen: Nach einer entsprechenden Glaubhaftmachung der Ausbildung ist ein Zugang zur Prüfung zum Arzt oder zur Ärztin, zum Allgemeinmediziner oder Facharzt möglich. Gerade das ist auch ein Punkt, der zur Integration beiträgt und für geflüchtete Menschen von Bedeutung ist, es ist vielleicht auch ein kleiner Beitrag zur Bekämpfung des sogenannten Ärztemangels. Es ist mir bewusst, dass es sicher nur ein kleiner Beitrag ist, den ausgebildete Menschen auch in diesem Bereich für Österreich leisten dürfen und können.
Ich möchte noch einen Satz zur Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sagen. Es muss auch in Zukunft, glaube ich, für uns alle feststehen, dass Patientinnen und Patienten immer im Fokus zu stehen haben und wir immer intensiv dranbleiben müssen, damit alle Menschen in ganz Österreich die bestmögliche medizinische Behandlung bekommen, und das zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Wir haben schon einige Verbesserungen umgesetzt, das sieht man zum Beispiel beim Apothekengesetz. Kollege Rasinger hat es angesprochen: Eine Zusammenarbeit zwi-
schen Bund und Ländern ist sehr wichtig. Ich darf auch an dieser Stelle Danke sagen, dass in meinem Bundesland Niederösterreich alle Notarztstellen gesichert bleiben, dass 95 Prozent der Einwohner binnen 20 Minuten von einem Notarzt erreicht werden können und dass der Notarzthubschrauber – das betrifft speziell den ländlichen Bereich im Waldviertel – jetzt auch in der Nacht fliegen darf. Das sind einfach wichtige Punkte für die Nahversorgung im ländlichen Raum. Wir wissen, der ländliche Raum in Österreich ist sehr groß.
Eine kurze Bemerkung noch zur Rede der Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, zu den Ärztezentren: Ich darf jetzt ein Beispiel dazu erwähnen, weil man sagt, dass der ländliche Raum draufzahlen wird. – Das wird er sicher nicht! Es ist eine Herausforderung, und ich erlebe das schon jetzt in einer Nachbargemeinde. Dort gibt es ein kleines Ärztezentrum mit drei Ärzten – ein Hausarzt, also ein praktischer Arzt, und zwei Fachärzte –, die sich eine Praxis teilen. Da sind natürlich die Bürgermeister gefordert, die diese Ärztezentren auch möglich machen. Diese Art der Versorgung ist wichtig, und es ist eine wichtige Möglichkeit für die Ärzte, die das gemeinsam betreiben und vielleicht auch eine gemeinsame Arzthelferin haben, die für sie arbeitet. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag, damit die medizinische Versorgung gesichert ist, und das jedes Jahr jeden Tag. Das sind wir den Menschen schuldig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.43
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich spreche zum 22. Tagesordnungspunkt, „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“. Da in dieser heißen Debatte der Tierschutz auch angesprochen werden soll, denke ich mir … (Abg. Keck: Die Debatte ist nicht so heiß!) – Na ja, das ist schon eine ganz schön heiße Geschichte. Die Frau Bundesminister investiert da sehr, sehr viel Herz, zum Beispiel für „Tierschutz macht Schule“. Ich möchte das auch hier und nicht nur im Ausschuss sagen, es hat mich sehr bewegt, es hat mich sehr angesprochen, aber das ist nur ein Teilchen davon.
Zu Kollegin Fichtinger vielleicht noch etwas: Ich habe mir die Debatte über die Ärzte angehört. Ich war selbst 40 Jahre lang in einer Privatversicherung tätig. Wir wissen, Sozialversicherungen leisten ein Mindestmaß an Möglichkeiten; also dass sie die bestmögliche Medizin finanzieren, ist nun einmal nicht möglich – das müssen wir auch einmal klarstellen –, dafür gibt es Privatversicherungen, die machen natürlich unzählig viel Geld damit.
Die zweite Frage betrifft die ländlichen Regionen: Ich komme selbst aus einer südsteirischen Gemeinde, und ich weiß, was es bedeutet, dass der Pfarrer weg ist, die Post weg ist und der Lehrer weg ist. In Gleinstätten wird, trotz der Zusicherung der Politik, gerade eine Berufsschule geschlossen. Das sind alles Katastrophen für eine Region. Wenn dann der einzige Arzt auch noch geht, dann müssen halt die alten Mutterln, die Bäuerinnen – weil die Sozialdemokratie ja so sozial ist (Abg. Keck: He, he, he!) – mit dem Taxi oder vielleicht mit dem Traktor fahren, 20 Kilometer hin, 20 Kilometer zurück, sind 40 Kilometer. Ich versperre mich ja Ihren Vorschlägen nicht, sondern ich sage nur, die Realität ist eine andere, da ist die ländliche Bevölkerung abgeschnitten. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch etwas, auch das sollte man wissen: Mittelpunkt der Sozialversicherung ist das ärztliche Gespräch. Das ärztliche Gespräch ist mehr wert als jede Medikation. Ich halte davon sehr viel und habe großen Respekt vor den Ärzten. Dazu gehört natürlich auch das sogenannte Vertrauen, ein Urvertrauen. Vertrauen kann man nicht gewinnen, in-
dem man die Leute in ein Zentrum wie in eine Waschstraße reinschickt und sagt: Schau, jetzt machen wir irgendein Programm! – Das ist sicher nicht gemeint. Wenn es gelingt, da gute Ideen zu haben, dann frage ich mich, warum nichts dagegen getan wird, dass in zehn Jahren keine Ärzte mehr da sind, und warum man nicht auch da versucht, diesen Engpass zu bereinigen.
Kommen wir zum Tierschutz zurück: „Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.“ – Ich glaube, das ist ein altes Sprichwort. Dazu gibt es noch ein Sprichwort: „Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz.“ Da ist auch schon die Frage: Sind Tiere empfindsam oder nicht? – Danke der Kollegin Weigerstorfer, dass sie das zum Thema gemacht hat. Wir leben in einer Umwelt, in der wir seit Jahrtausenden Ressourcen abbauen – ob in der Natur oder unserer Tierwelt –, und wenn man sagt, die Spezies Homo sapiens soll es in tausend Jahren noch geben, können wir uns dessen vielleicht nicht mehr ganz so sicher sein. Der Mensch hat die Natur zerstört, hat die Tierwelt zerstört und ist auch Opfer dieser Zerstörungswut.
Feuerbach hat das auch zu Recht definiert: „Der Mensch ist, was er isst.“ Die Tierethik ist ja nichts Neues. Das sieht man, wenn man an die Tierrechtler Ende des 18. Jahrhunderts denkt, an den Deutschen Wilhelm Dietler oder an den Dänen Lauritz Smith, der gesagt hat, Tiere haben eine Würde.
Jetzt kommen wir zum Antrag: Es sind die vielen sinnlichen und geistigen Fähigkeiten, die Tieren Würde verleihen. Wir befinden uns aber heute eher so in den Ausläufen dessen, als Opfer der monotheistischen Weltreligionen; da haben die Tiere dieses Stellungsmerkmal an und für sich nicht. Die monotheistischen Weltreligionen gehen damit nicht sehr freundlich um. Kant selbst war ja auch kein besonderer Tierfreund, aber er hat wenigstens eines gesagt: Man muss auf Tiere wenigstens Rücksicht nehmen, da das die Selbstachtung des Menschen verlangt.
Anders Arthur Schopenhauer, der ganz klar definiert hat, dass das Wesentliche und Hauptsächliche im Tier dasselbe wie beim Menschen ist. Wir alle hier sind heute dazu aufgerufen, als Beschützer der Natur und auch der Tiere zu fungieren, wenn wir den Inhalt dieses Antrags auch wirklich so nehmen, wie er verstanden sein möchte. Wir sind die Wahrer der Zukunft, auch morgen. Dafür ist dieser Antrag natürlich gut. In Frankreich ist das heute im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, auch in der kanadischen Provinz Quebec oder in Neuseeland ist Tieren der Status empfindsamer Wesen zugesprochen worden. Die gehen alle schon einen Schritt weiter. Hier geht es darum, das ABGB dahin gehend zu ändern. Es sollte nicht nur, so wie derzeit, vorsehen, dass Tiere keine Sachen sind und dass die „für Sachen geltenden Vorschriften […] auf Tiere nur insoweit anzuwenden“ sind, „als keine abweichenden Regelungen bestehen“, sondern diese Bestimmung sollte lauten: „Tiere sind keine Sachen, sie sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“.
Die Bitte der Antragstellerin, auch an die Tierschutzsprecher, ist, dass man das auch dahin gehend nutzt, dass man sagt, wir empfehlen das für den Justizausschuss und werden uns dafür auch einsetzen. Vielleicht gibt es manche Leute, die sagen, ein Tier ist doch mehr als das, was man auf dem Fleischteller sieht.
Es geht nur um die Veränderung eines kleinen Wortlauts, die ein Meilenstein im Sinne aller wäre, die sich seit zwei-, dreihundert Jahren einer Tierethik verschrieben haben und auch verschreiben werden. Es ist ein Meilenstein, der vielleicht ein kleines Lichtlein am Ende eines überlangen Tunnels ist. Wenn jemand die Weihnachtskrippe, so er religiös ist, unter dem Weihnachtsbaum stehen hat und Ochse und Esel sieht, dann soll er nicht einfach sagen, die sind lieb, sondern, ich habe hier einen wesentlichen Beitrag geleistet. In diesem Sinne: eine Weihnachtskerze für die Tiere! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.50
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Kurz ein paar Worte zu Kollegen Riemer, der die Sozialdemokratie eigentlich als nicht sozial bezeichnet hat: Ich blicke manches Mal mit Schaudern auf die Zeit zwischen 2000 und 2006 zurück, als Sie in der Regierung waren. Wir leiden heute noch sozial darunter, und viele Personen sind noch mit sozialer Härte konfrontiert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Na geh! – Ruf bei der SPÖ: Ja, genau!)
Ein weiterer Punkt auch zu Kollegen Karlsböck, der in seinen Ausführungen zum Gesundheitswesen mit keinem Wort den Patienten oder den Menschen erwähnt hat: Wir stellen überall den Menschen in den Mittelpunkt, sowohl im Gesundheitswesen als auch bei der Arbeitslosigkeit, denn wir bekämpfen die Arbeitslosigkeit und nicht die Arbeitslosen. – Das macht den Unterschied aus. (Ruf bei der FPÖ: So ein Blödsinn!)
Nun zum Thema und damit ganz generell zu diesem Tagesordnungsblock, in dem ja wichtige Themen im Gesundheitswesen, zukunftsorientierte Themen des Gesundheitswesens behandelt werden: Ich denke da an die Artikel-15a-Vereinbarungen: Es ist eine Vereinbarung zustande gekommen, mit der gewisse Rahmenziele vereinbart worden sind, darunter die Attraktivierung der Gesundheitsberufe. Ein wesentliches Ziel sind der Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention und die Stärkung der Gesundheitsförderung. Diese Ziele stehen natürlich in Zusammenhang mit der Umsetzung der Primärversorgung, rund um den Arzt, rund um den Patienten, bei der wieder der Patient im Mittelpunkt steht.
Wenn unser Gesundheitssystem – wie wir heute gesehen oder gehört haben – schlechtgeredet wird, so freut es mich, dass gerade von der Außenseite unser Gesundheitssystem, unser Gesundheitswesen hervorgehoben wird und als beispielgebend präsentiert wird. Wenn man sich die letzten Budgetdebatten anhört, dann zeigt das schon, wie wichtig wir das Gesundheitswesen in Österreich nehmen. Ich möchte nur in Erinnerung bringen, dass wir 2016 in der Untergliederung 24 1,1 Milliarden € ausgegeben haben und 2017 um 21 Millionen € mehr ausgeben als 2016. 2017 haben wir für die Krankenanstaltenfinanzierung um 4 Millionen € mehr vorgesehen, sprich, wir investieren 635 Millionen €.
Geschätzte Damen und Herren, obwohl die Zeit knapp ist, möchte ich auch etwas zur aktuellen Situation anführen: Das ist wahrlich keine einfache Situation. Diese Aktion bringt kein Vertrauen in unser so tolles Gesundheitssystem. Frau Bundesministerin, ich bin dir wirklich dankbar dafür, dass du heute und auch schon im ORF-Interview so klare Worte gefunden hast. Du hast wieder Vertrauen und Optimismus in unser Gesundheitssystem gebracht und all jenen, die hier ein Missverhältnis reinbringen, auch klar gesagt, dass dem nicht so ist.
In diesem Sinne danke ich dir recht herzlich. Ich wünsche dir viel Kraft – es ist, medizinisch ausgedrückt, ein schwieriger Eingriff, es ist eine schwierige Operation, das Gesundheitswesen zukunftsorientiert zu gestalten. Ich wünsche dir viel Erfolg. (Beifall bei der SPÖ.)
13.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Lasar zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
13.53
Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema, dem KAV komme, möchte
ich ein paar Worte zur PHC sagen; diese wird ja an und für sich hier herinnen sehr bejubelt. Das Einzige, was die Frau Bundesminister gesagt hat, ist, dass darüber heute noch sehr lange verhandelt werden wird (Bundesministerin Oberhauser: Nicht heute!) – nicht heute, auch in Zukunft –, dass das noch Monate dauern wird, dass das so beschlossen wird.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Schauen Sie einmal nach Wien-Donaustadt! Seit über einem Jahr wird dort ein PHC-Zentrum ausgeschrieben. Bis heute hat sich noch niemand gefunden, der das übernehmen will, der dort überhaupt seine Ordination hineinbringen will. Es wird mit über 200 000 € subventioniert. Das hat es in Wien ja überhaupt noch nicht gegeben, dass einer eine Subvention von 200 000 € nicht nimmt. Es dürfte schon sehr viel dran sein, dass das in Wirklichkeit kein Arzt, niemand übernehmen will. Sie finden niemanden. (Bundesministerin Oberhauser: Ich kenne den Grund, Sie kennen ihn nicht!)
Sie haben ein Vorzeigemodell auf der Mariahilfer Straße, dazu brauche ich nichts zu erklären. Sie wissen aber auch, wer in der Ordination in der Mariahilfer Straße drinnen ist – das will ich jetzt nicht ausführen, sonst komme ich nicht zu meinem eigentlichen Thema –, das ist natürlich ein enger Angehöriger der Grünen und der Sozialisten, darüber brauche ich mich nicht zu wundern. (Beifall der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Wer? – Abg. Keck: Sagen Sie, wer!)
Zum eigentlichen Thema, dem KAV: Wir haben in letzter Zeit schon sehr viel über den KAV, bei dem es eine große Misswirtschaft gibt, gelesen. Sie wissen, es war schon öfter in den Medien. Ich möchte Ihnen … (Abg. Schopf: Namen bitte! Sagen Sie, wer!) – Sie können sich dann zu Wort melden, es ist Ihnen nämlich sehr unangenehm, wenn man darüber spricht. Meine Damen und Herren, jetzt bin ich am Wort! Sie können sich dann zu Wort melden und sollten nicht immer reinquatschen, noch dazu unkontrolliert. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist nicht verboten! Sie sind nervös!)
Zum KAV, meine Damen und Herren: Ich möchte da einige Sachen zitieren. (Ruf bei der SPÖ.) Das tut nämlich sehr weh, was ich da zitiere, das ist eine irre Misswirtschaft, nämlich da drüben im Rathaus, damit hat Frau Ministerin Oberhauser nicht sehr viel zu tun. (Abg. Loacker: Falsches Haus! Sie sind jetzt im Parlament!) Lassen Sie mich einiges daraus zitieren, was in diesem KAV-Bericht steht! Im KAV gibt es überhaupt keine Risikostrategie, ein ganzheitliches Risikomanagement existiert dort nicht. (Abg. Lueger: Das ist das falsche Haus! Im Wiener Gemeinderat ist heute Sitzung, das gehört dorthin! Die sitzen dort drüben! – Abg. Königsberger-Ludwig: Zur Sache, zur Sache! Falsches Haus!)
Das Nächste: Es gibt kein Kontrollsystem, es fehlt nach wie vor. Schon 2004 hat dort ein Magistratsdirektor beschlossen, dass das einzuführen ist. (Abg. Königsberger-Ludwig: Zur Sache! – Abg. Lueger: Das ist das falsche Haus!) – Ja, das ist richtig, aber wir sprechen hier auch über die Ausgliederung des KAV. Das können wir nicht einfach wegstecken, weil es da ja um eine Privatisierung geht. Wir haben auch diesbezüglich einen Antrag gestellt.
Schauen wir uns das weiter an: Bei Beschaffungsvolumen von über einer Milliarde Euro – das wird einfach mit der Hand niedergeschrieben, dafür gibt es bis heute kein EDV-System! (Abg. Königsberger-Ludwig: Zur Sache!) Ich könnte Ihnen Weiteres in diese Richtung vorlesen. (Abg. Lueger: Eine Straße weiter!) Es geht dort nicht nur darum, es geht auch um über 29 000 – an die 30 000 – Bedienstete, die im KAV arbeiten. Es gibt dort Ärzte, es gibt Hunderttausende Patientinnen und Patienten, die jeden Tag den KAV, die Krankenanstalten, die Krankenhäuser brauchen. Es passiert einfach nichts.
Ich sage jetzt nicht zu Ihnen, Frau Bundesministerin, dass Sie die Schuldige sind, ich gebe vor allem den Grünen eine Teilschuld, eine große Schuld. Sie brauchen nicht da-
rüber zu lachen, Sie von der grünen Partei haben im Gemeinderat drüben alles mitbeschlossen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich kann mich noch erinnern, was die liebe Frau Dr. Pilz gemacht hat: Am liebsten hätte sie jedes Jahr eine Untersuchungskommission gegen Stadträtin Wehsely eingerichtet – plötzlich ist sie zur Patientenanwältin geworden, und man hört einfach nichts mehr.
Herr Pilz, ich gebe Ihrer Kollegin ja eigentlich recht, dass Sie nicht an die Stammtische gehen sollten, Sie sollten einmal mit Ihrer Parteikollegin Glawischnig hinüber ins Rathaus gehen. Sie werden sehen, dort gibt es einiges, das im Unklaren liegt. (Abg. Rädler: Es redet ja keiner mit ihm! Der Pilz geht jetzt zu den Stammtischen!) Sie stimmen überall zu, Sie sind ein Anhängsel der SPÖ, von der Stadträtin Wehsely, weil Sie sonst nämlich aus der Koalition raus sind. – Das ist Ihr Problem! Sie können nicht einmal darüber lachen, das sehe ich Ihnen jetzt an, weil es auch stimmt, was ich Ihnen sage. (Abg. Schwentner: Wir sind im Parlament, nicht im Wiener Landtag! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Regt euch nur darüber auf, es stimmt, was ich sage, und es stimmt, was ich hier aus dem Rechnungshofbericht zitiert habe. Beim Krankenhaus Nord werden wir uns sicher auch noch über vieles unterhalten, darüber, was alles dort im Argen liegt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das betrifft natürlich Wien, aber trotzdem trifft es die soziale Partei, die Sozialisten in Wien. (Abg. Gahr: Sozialdemokraten!) Da können Sie nicht einfach sagen: Das wische ich alles weg, das geht mich alles nichts an! Ihr sitzt alle in einer Fraktion zusammen, ihr sitzt dort drüben zusammen, ihr macht vieles gemeinsam, aber Sie haben die wenigste Ahnung von allen, denn das, was Sie bis jetzt gesagt haben, ist unter jeder Kritik. – Danke. (Beifall der FPÖ. – Abg. Lueger: Unter jeder Kritik war Ihre ganze Rede! – Abg. Rädler: Trotzdem unbelehrbar, die SPÖ! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
13.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.59
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Lasar, irgendwie ist das kabarettreif, und irgendwie haben Sie die Bühne verloren. Sie gehören eigentlich in den Gemeinderat von Wien, aber nicht hierher in den Plenarsaal des Nationalrates. Es ist ja völliger Irrsinn, was Sie hier sprechen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Riemer: „Irrsinn“, Herr Präsident! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: „Irrsinn“ hat er gesagt! – Abg. Walter Rosenkranz: „Irrsinn“! War „Irrsinn“ Ihre Diktion?) – Hören Sie mir zu! Wenn Sie es nicht verstehen, dann können Sie mich nachher fragen.
Zunächst ein einleitender Satz: Alle fordern Reformen hier in Österreich, ohne nachzudenken, was hinter den Reformen steckt. Wenn man Reformen einleitet, dann gibt es Diskussionen, die letztendlich in den Gemeinderat von Wien gehören. So etwas Unverständliches habe ich in meinem Leben noch nie gehört. (Abg. Walter Rosenkranz: Sie haben es eh schon als „Irrsinn“ bezeichnet!)
Ein weiterer Punkt ist: Wenn Reformen eingeleitet werden … Horchen Sie mir zu! Ich habe Ihnen auch zugehorcht. Können Sie diesen Anstand haben? Oder bringen Sie das nicht zusammen? (Abg. Walter Rosenkranz: Frechheit! Schämen Sie sich!)
Was die Reformen betrifft, wird immer nur von Ballungszentren geredet. Dabei gibt es auch in Kärnten bereits Städte, wo sich Fachärzte zusammengetan und ihre Ordinationen von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend geöffnet haben und somit auch die Versorgung für die Patientinnen und Patienten aufrechterhalten. Und genau in diese
Richtung geht es. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was, Ballungszentren? Brauchen wir eh kein PHC! Sie reden ja gerade gegen das PHC!)
Wenn wir bis 2021 die budgetäre Lage planen und auch die Reformen dazu und nachträglich auch noch mit den sogenannten Ländern über die Artikel-15a-Vereinbarungen verhandeln müssen, aber auch mit den Ärztinnen und Ärzten und mit der Ärztekammer, dann ist es ja völlig klar, dass dieser erste Schritt natürlich der richtige ist. Danke dir, liebe Sabine (in Richtung Bundesministerin Oberhauser), für diesen ersten Schritt, der auch Mut beweist und in die richtige Richtung geht, damit der ländliche Raum auch in Zukunft abgesichert ist.
Aber was jeder vergisst hier in diesem Saal: Wenn wir von Reformen sprechen, flattert ein Antrag herein, nämlich wieder ein Entschließungsantrag des Kollegen Loacker. Er zielt schon wieder darauf ab, die Pflichtversicherung in Versicherungspflicht umzuwandeln. Und dazu gibt es ein klares Nein seitens der SPÖ, ein kräftiges Nein. Es kann nicht sein, dass Versicherungen umstrukturiert werden, privatisiert werden, dass gewinnorientierte Konzerne dann über die Patientinnen und Patienten und über das Ausmaß der Sozialleistungen bestimmen.
Herr Loacker! – Immer wieder verlässt er den Saal, wenn ich hier spreche, schon ein interessantes Phänomen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie sollten sich einmal fragen, warum das so ist!) Aber irgendwie kommt es mir schon komisch vor. Er bläst ins Horn, verlässt den Saal, geht weinend in eine Telefonzelle und verlangt einen Entschließungsantrag, der völlig irrelevant ist. (Beifall bei der SPÖ.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Knes! Ich ersuche, den Vorwurf des Irrsinns vom Rednerpult aus nicht zu verwenden.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.02
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! TOP 12 bis 22, alles Gesundheitsthemen, beginnend bei den Artikel-15a-Vereinbarungen Zielsteuerung-Gesundheit bis hin zu den Empfindsamkeiten der Tiere, die der Herr Kollege Riemer angesprochen hat: alles ganz wichtige Punkte.
Um die langfristige Finanzierbarkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, haben sich Bund, Länder und Sozialversicherungen als gleichwertige Partner geeinigt, eine Kostenbremse einzuziehen – ohne Begutachtung, ohne Begutachtungsfrist. Warum, Frau Minister?
Das einzig Positive ist die Abschaffung des Selbstbehaltes bei Kindern und Jugendlichen bei stationären Krankenhausaufenthalten. Sonst bewegen wir uns in einer gewaltigen Spirale, Frau Minister Oberhauser, was das Gesundheitswesen betrifft – aber nach unten. 200 Millionen € für den Ausbau der Primärversorgung – das ist kein frisches Geld, sondern das wird von den sogenannten Honoraren abgezweigt. Die Frau Minister sieht in dieser Primärversorgung das Konzept der Zukunft. Viele Krankenhäuser und praktische Ärzte, aber auch die Ärztekammer sehen das nicht so – mit Recht. Diese Primärversorgungszentren sind eindeutig der falsche Weg, was die Gesundheitspolitik betrifft, Frau Minister.
Der niedergelassene Bereich soll unbedingt gestärkt und ausgebaut und darf nicht geschwächt werden. Da nützt auch dieser in letzter Sekunde an die rund 22 000 niedergelassenen Hausärzte verschickte Brief nichts. Ich werde trotzdem das Gefühl nicht los, dass unser Gesundheitssystem in dieser Form einfach nicht mehr weiterexistieren, sondern zerschlagen werden sollte. Beim Personal, in der Pflege, bei den Ärzten wird
eingespart auf Teufel komm raus. Die Verwaltungstürme werden immer größer und höher. Auf diese Weise soll meiner Meinung nach sehr wohl der Weg für die Reichen und die Großindustrie geebnet werden, und diese Vorgangsweise lehne ich ganz entschieden ab.
Ich glaube, irgendjemand hat es schon angesprochen, aber ich sage es noch einmal: Legen wir doch endlich diese verschiedenen Sozialversicherungsanstalten zusammen, damit wir dieses Gesundheitssystem finanziell weiterhin für unsere Mitmenschen und Patienten aufrechterhalten können! – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Gerhard Schmid, Franz und Schenk.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.04
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): In den letzten Tagen sind in Oberösterreich die Vorschreibungen für das Jahr 2017 an die Gemeinden und Städte gekommen, und der Beitrag für die Krankenanstalten wird in Oberösterreich nächstes Jahr um 12,6 Prozent erhöht werden.
Das führt dazu, dass in Oberösterreich nächstes Jahr viele Gemeinden erstmals Abgangsgemeinden werden. Es führt dazu, dass im Budget der Stadt Steyr dieser Beitrag von 9 Millionen auf über 10 Millionen € steigen wird – um noch einen anderen Gesichtspunkt für diese Diskussion einzubringen.
Was mich beruhigt, ist, dass, glaube ich, Ärzte Menschen sind wie alle anderen auch. Sie haben, wenn es Veränderungen gibt, Ängste. Und ich glaube, natürlich müssen wir diese Ängste ernstnehmen, in der Politik, aber ich würde es mir auch wünschen aufseiten der Interessenvertretung.
Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass natürlich dieser Wandel vom Einzelkämpfer, den es gibt, hin zu einer vernetzten Gesundheitsversorgung viele Veränderungen für die Ärzte bedeutet. Und wir haben auch gemerkt, dass diese Ängste, die vorhanden waren, immer wieder geschürt worden sind. Man hat wenig versucht, um etwas gegen diese Ängste zu tun. Ich darf nur an die Doppelbefundung beim Brustkrebsscreening erinnern, ein Modell, das sich in der Praxis bestens bewährt hat, die Elektronische Gesundheitsakte und die E-Medikation.
Es ist einfach klar, dass sich die Voraussetzungen geändert haben, sowohl auf der Seite der Ärztinnen und Ärzte – junge Ärztinnen und Ärzte haben andere Anforderungen an den Beruf, wollen ihren Beruf vielleicht auch anders ausüben als ihre Vorgänger in der Vergangenheit, sprich das Modell, sieben Tage die Woche Arzt zu sein, ist etwas, was für junge Menschen oft nicht mehr so attraktiv ist –, und auch auf der anderen Seite haben sich, wie Kollegin Schwentner es schon ganz gut erklärt hat, die Anforderungen der Patientinnen und Patienten geändert. Das heißt, dass ich halt auch am Abend einmal einen Arzt brauche, ist Fakt, ist Realität.
Und darum freut es mich, dass unsere Gesundheitsministerin, glaube ich, recht plastisch und gut erklärt hat, wie so ein Netzwerk für die Zukunft ausschauen kann. Wir werden es brauchen. Mein Zuhause, Steyr-Land, ist ein Riesengebiet, wo die Menschen einfach ein Netzwerk brauchen werden. Die Leute sehen natürlich, dass die Ärzte in Pension gehen, dass wir neue Ärzte brauchen. Da können solche Netzwerke, wie sie beschrieben worden sind, für die Patientinnen und Patienten – die sollten nämlich im Mittelpunkt der Diskussion stehen – eine super Hilfe sein.
Zum Schluss möchte ich noch einmal unterstreichen und darauf hinweisen: Die Abschaffung der Selbstbehalte für Jugendliche und Kinder bei Spitalsaufenthalten, und
zwar für alle Jugendlichen, auch für Lehrlinge und jene, die eine Waisenrente beziehen, ist, glaube ich, eine wirklich große Errungenschaft. Darauf können wir alle stolz sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.07
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Zunächst einmal meine größte Hochachtung für die Kämpfernatur von Sabine Oberhauser. Alles Gute weiterhin! Bleib so! (Allgemeiner Beifall.)
In der Sache sind wir etwas anderer Meinung. Da bin ich nicht überzeugt davon, dass der jetzt in der Gesundheitsreform eingeschlagene Weg der richtige ist. Ich glaube eher, dass das maximal eine kleinteilige Veränderung ist, die mich eher an Babyschritte erinnert, und schon gar kein großer Wurf.
Ein großer Wurf aus meiner Sicht wäre gewesen, wenn wir uns der vielfach geforderten Zusammenlegung der österreichischen Sozialversicherungsträger angenähert hätten. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Doppler.) Heute wird auch über einen Antrag von mir abgestimmt, 1738/A(E). Da geht es darum, eine österreichische Gesundheitsversicherung zu kreieren, die förmlich eine Matrix darstellt, wo sich jeder österreichische Patient und jeder österreichische Gesundheitsanbieter wiederfinden kann, indem nämlich eine österreichische Gesundheitsversicherung vom Osten bis zum Westen gleiche Leistungen zu gleichen Konditionen anbietet, aber nicht selber Institutionen einrichtet und nicht selber Spitäler und Ambulanzen und dergleichen führt, sondern Verträge mit den Gesundheitsanbietern jeder Profession abschließt und so eine bessere Gesamtversorgung gewährleisten wird, vor allem eine kostengünstigere.
Auch Kritik möchte ich äußern: an den Vorgangsweisen, wie die Verhandlungen in den letzten Wochen und Monaten geführt worden sind. Ich glaube, dass die Ärztekammer mit ihrer Kritik und mit dem heutigen Streiktag völlig richtig liegt. Ich denke nicht, dass es gut ist, wenn man eine gesamte Berufsgruppe, noch dazu die bestausgebildete und höchstqualifizierte im Gesundheitswesen, außen vor lässt und nicht wirklich hört. Wenn wir die Ärzte nicht in politische Überlegungen, gesundheitspolitische Überlegungen, in Neuerungen, in Reformen einbinden, dann kann das nicht gutgehen.
Ich glaube, dass dem Ärztestand gegenüber eine gewisse Missachtung vorherrscht. Und das finde ich erstens als Arzt nicht okay, zweitens auch als Patient nicht okay, denn wenn ich diese Leute, die die Patienten hauptamtlich und federführend behandeln müssen, nicht gut behandle, dann werden die im Gegenzug natürlich das Schlechte weitergeben müssen. Das geht ja gar nicht anders. Wenn ich über die Ärzte drüberfahre und denen nur unterstelle, die wollen Geld verdienen und nur für sich das Maximale herausholen, dann komme ich in eine sehr seltsame Argumentation. Wenn ich das zum Beispiel auf gewerkschaftliche Interessen übertrage: Was würde passieren, wenn man die Metaller schlechtmachen würde, wenn die Metaller wieder ihre jährliche Lohnrunde haben? Da würde die Gewerkschaft auf die Barrikaden steigen, und der Ballhausplatz wäre voll mit Demonstranten. Wenn die Ärzte ihre Interessen vertreten, dann ist das auf einmal eine Sünde, und das darf nicht sein. Das verstehe ich persönlich nicht.
Wir müssen auch daran denken, dass die Stimmung in der Ärzteschaft, in der österreichischen Ärzteschaft, extrem schlecht ist. Wenn ich lese, dass im Wiener KAV – der heute schon angesprochen worden ist – 92 Prozent der Ärzte bereit sind, zu streiken, wenn ich lese, dass in Deutschland bereits über 3 000 österreichische Ärzte tätig sind, die aus unserem System geflüchtet sind, weil sie es nicht mehr aushalten, weil das
System für die Ärzte nicht optimal ist, dann muss ich sagen: Wir haben da, bitte schön, schon einiges zu tun. Wir können uns heute nicht in Phrasen und Willensbekundungen ergehen, dass wir alles besser machen wollen und das System besser machen wollen, aber keine konkreten Vorschläge heute hier äußern.
Daher möchte ich kurz auf das Regierungsprogramm eingehen, wo ja drinnen steht, dass der Hausarzt und der Arzt insgesamt aufgewertet werden soll – bis jetzt erleben wir das Gegenteil! Aber es fehlt mir der konkrete Vorschlag: Was kann man denn tun, um unterversorgte österreichische Regionen wieder zu versorgen? (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Bitte schön, da brauchen wir nur über die Grenzen zu schauen: Ostdeutschland. Nach dem Mauerfall hatten die Ostdeutschen speziell in Sachsen ein ganz massives ähnliches Problem wie bei uns, weil die Ärzte geflüchtet sind, die sind alle in den Westen gegangen. Was hat man getan? – Man hat die Niederlassung dort attraktiviert. Wie attraktiviert man eine Niederlassung? – Indem man den Ärzten etwas bietet. Da hat es Niederlassungsprämien gegeben, die waren in ganz schöner Höhe – ich habe mir das erst gestern wieder angeschaut, das war noch in Schilling-Zeiten –, umgerechnet 500 000 Schilling hat der Arzt, der sich im Osten niederließ, als Handgeld für einen fünfjährigen Verpflichtungsvertrag bekommen, plus Wohnung, plus Ordination, plus Ausstattung für die ersten fünf Jahre. Diese Dinge haben funktioniert, die haben den Ärztemangel abfedern können. Warum, bitte schön, denkt in Österreich niemand an solche Modelle?!
Eine Kommune in einem Tal im Waldviertel oder einer anderen Region, die unterversorgt ist, kann natürlich sagen: Passt auf, wir nehmen jetzt Geld in die Hand, machen das attraktiv für Kollegen! Da können zwei, drei Kollegen/Kolleginnen hingehen und dann einmal einen Fünfjahresvertrag abschließen, sodass sie in ihrer Existenz gesichert sind, und dann schauen wir weiter. Dann kann man den Vertrag verlängern oder auch nicht, oder die Ordination geht gut und man reduziert die Zuschüsse und die Unterstützungen auf die marktüblichen Verhältnisse. Das kann man alles tun. Diese Ideen höre ich nicht, lese ich nicht. Im Ausland wird es gemacht und in Wien wird es gemacht.
Der Mariahilfer Kollege mit seinem PHC kriegt 200 000 € im Jahr – das wurde heute auch schon angesprochen –, das finde ich nicht okay. In anderen Regionen haben wir eine Unterversorgung, in Wien haben wir definitiv nur in einzelnen Bereichen eine Unterversorgung, aber es werden Subventionen ausgeschüttet für ein Zentrum, das als Parademodell gilt, wie es so in Österreich nicht überall funktionieren kann.
Ich habe auch noch nichts über Modelle gehört, die in anderen Ländern üblich sind, wie zum Beispiel Capitation. Capitation heißt, dass sich Patienten einer Region bei einem Arzt eintragen und dort fix zugeteilte Patienten sind – 5 000, 6 000 Patienten pro Arzt – und der Arzt dafür eine Grundpauschale erhält. Das heißt, er hat eine Existenzsicherung. Das kann man auch auf fünf oder zehn Jahre befristen und sagen: In dieser unterversorgten Region soll der Arzt in dieser Zeit dieses Geld verdienen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.)
Einen Satz noch: Ich möchte das Gesundheitsministerium einladen oder Folgendes anregen: Wir haben so viele wirkliche Experten im System – Ärzte, Schwestern et cetera –, die jahrelang tätig sind, Expertise haben, Erfahrung haben. Warum macht das Gesundheitsministerium nicht einmal einen Open Space, lädt ausgewählte Leute aus all diesen Berufsgruppen ein, veranstaltet über ein Wochenende ein Seminar mit denen, und wir reden uns einmal zusammen, was möglich wäre abseits der bürokratischen Vorschläge, die von Schreibtischen aus gemacht werden?! – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abgeordneten Gerhard Schmid und Doppler.)
14.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.13
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Bundesminister Oberhauser! Das Gesundheitswesen in Österreich genießt – noch – einen nach wie vor guten Ruf. Vergangene Reformen führten jedoch nicht immer zu nachhaltigen Verbesserungen. Nunmehr soll das Gesundheitssystem erneut reformiert werden. Die medizinische Versorgung muss durch niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und dergleichen sichergestellt bleiben. Gerade hinsichtlich der österreichischen Topographie müssen niedergelassene Ärzte medizinischen Zentren vorgezogen werden. Die Forcierung derartiger Zentren zulasten der noch bestehenden flächendeckenden Versorgung durch niedergelassene Ärzte ist als Rückschritt zu bezeichnen.
Die Maßnahme fördert eine Zweiklassenmedizin, ebenso die Schaffung von Ausgabenobergrenzen. Wer sich keine Zusatzversicherung oder Privatordination leisten kann, wird nicht oder zumindest zeitlich nach hinten verschoben behandelt. Unsere Sozialabgaben sind eigentlich hoch genug, um eine flächendeckende medizinische Versorgung auch weiterhin zu gewährleisten. – Danke.
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Es gibt keinen Wunsch der Berichterstatter/Berichterstatterinnen auf ein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit in 1339 d.B. die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in 1340 d. B. die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 in 1373 d.B.
Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen sowie zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 §§ 20 und 21.
Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen in Artikel 1 § 30, Artikel 2 Ziffern 4 bis 8, 11a und 23, Artikel 30 Ziffer 6b, Artikel 6 Ziffer 2 und Streichung der Ziffer 9 in Artikel 2.
Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 3 Ziffer 8, Artikel 4 Ziffer 4 und Artikel 5 Ziffer 2.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilten, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Jetzt kommen wir zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1377 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1374 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1375 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1376 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1379 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1380 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1381 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1382 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1336 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (1378 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Es liegen zu diesem Punkt keine Wortmeldungen vor. Es gibt auch keinen Wunsch der Berichterstatterin, sich zu Wort zu melden.
Damit kommen wir schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1336 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1408 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
14.22
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst darf ich als Kremser hier vom Rednerpult aus die siebenten und achten Klassen des BRG Rechte Kremszeile aus Krems sehr herzlich begrüßen sowie Schülerinnen und Schüler der HAK des Sacré Coeur in Wien. Herzlich willkommen zum Beginn der Bildungsdebatte! (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf gleich mit einem Abänderungsantrag beginnen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 4 entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
2. In § 2 Abs. 4 entfällt Z 2a
3. In § 2 Abs. 4 Z 2e entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
*****
So! Da hat jetzt sicher jeder Außenstehende bei den Zuhörern und vor den Fernsehgeräten verstanden, worum es hier geht. – Nein, das kann so nicht sein. Das hört sich hier sehr trocken an, aber: Worum geht es?
Wir haben hier ein Gesetz vorliegen – es ist das Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen –, und statt dass man dieses Gesetz etwa als das „Investitionsgesetz“ oder das „Ganztägige-Schulform-Investitionsgesetz“ benennen würde, trägt dieses Gesetz den Kurztitel „Bildungsinvestitionsgesetz“.
Ich habe gedacht, dass eigentlich alles, was aus dem Budgetgesetz in das Unterrichtswesen hineinfließt, eine Investition in die Bildung sein sollte. Nein, diese 750 Millionen € in den Ausbau der ganztägigen Schulformen, das ist die Bildungsinvestition, die das zuständige Ressort und leider auch die Mehrheit in diesem Haus hier meinen. Und das noch dazu bei allem Bekenntnis und bei aller Notwendigkeit für ganztägige Schulformen, weil es eben Eltern im Erwerbsleben gibt, die sich nicht am Nachmittag um ihre Kinder kümmern können.
Es ist ganz klar, man wird es brauchen. Aber die SPÖ meint, dass das nur dann auch wirklich positiv geht, wenn es in erster Linie in der Form des verschränkten Unterrichts stattfindet. Daher gibt es auch den höheren finanziellen Anreiz durch dieses Gesetz, wenn eben der verschränkte Unterricht gefördert wird.
Es ist dann aus meiner Sicht eine Ausrede, wenn man sagt: Na ja, für den Ausbau ganztägiger Schulformen gibt es ja bereits mit den Ländern Gelder, die sind noch nicht, wie es so schön heißt, zur Gänze abgeholt worden, und um hier einen Ausgleich zu schaffen, sagt man in einer ersten Phase, wo sich die Schulen dann am Standort entscheiden sollen, wie sie es machen wollen, da braucht man dann diese 750 Millionen € verstärkt.
Daher mein Abänderungsantrag, dass eben dieses Geld entsprechend allen Schultypen – egal, welcher Form – für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung stehen soll. Das ist der tiefere Sinn und Inhalt dieses Abänderungsantrags. (Beifall bei der FPÖ.)
Es taucht auch das Problem auf, dass natürlich die Wahlfreiheit in den Ganztagsmodellen deutlich beschnitten wird. Die Frau Bundesminister wird mir, so wie auch im Ausschuss, widersprechen und sagen: Na, Wahlfreiheit ist ja immer gegeben! – Ja, aber wenn es durch die Hintertür anders finanziert wird, dann baut sich eben ein wirtschaftlicher Druck auf, um diese Maßnahme entsprechend umzusetzen.
Da befinde ich mich ja in einer sehr guten Gesellschaft. Wenn ich zitieren darf: Die Bildungslandesrätin Barbara Schwarz aus Niederösterreich sagt, dass dieses Paket abzulehnen ist. – Ich bin schon gespannt auf die Reaktion niederösterreichischer ÖVP-Abgeordneter … (Zwischenruf des Abg. Walser.)
Kollege Walser! Ich glaube, Sie stehen auf der Rednerliste, Sie dürfen dann alles von sich geben. Sie zeigen mir auch, dass das gut sein soll. Ja, das heißt so in der Demokratie, dass wirklich jeder seine Meinung sagen kann: an dem Platz und dem Ort, wie es auch hier die Geschäftsordnung zulässt. (In Richtung Präsidium:) Solange die Würde des Hauses gewahrt ist, Herr Präsident, selbstverständlich, nicht?
„Das Bundesministerium will nur die verschränkte Form der Ganztagsschule und forciert diese, wo sie kann. Da wird jedes Kind dann zwangsverpflichtet, bis 17 Uhr in der Schule zu bleiben. Ich bemerke, dass da eine ideologische Haltung der SPÖ dahinter steht, nämlich die Kinder so viel wie möglich in die Schulen zu stecken, und sie in den Schulen zu erziehen und nicht von den Eltern. Das kann aber nicht der Weg sein.“ – Das sagt eine ÖVP-Landesrätin aus Niederösterreich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eine gescheite Frau!)
Da bin ich jetzt sehr gespannt auf das koalitionäre Abstimmungsverhalten, nicht nur in der ÖVP, denn die möchte sich ja von verschiedenen Parteien abgrenzen, aber vielleicht sogar von der ÖVP Niederösterreich. Ihr Abstimmungsverhalten wird es uns zeigen. Aber auch im Bundesrat, wo ja die Länderinteressen vertreten werden – sollen! –, freue ich mich schon auf das Abstimmungsverhalten der niederösterreichischen Bundesräte der ÖVP zu diesem Thema.
Aber jetzt zur Ganztagsschule insgesamt: Die Frau Bundesminister hat gemeint, Ganztagsschulen sind ein Erfolgsrezept, um das Bildungssystem zu verbessern, und das in Zeiten, wo eine aktuelle PISA-Studie das Gegenteil Österreich als Zeugnis ausgestellt hat. Dazu zitiere ich aus der „Kleinen Zeitung“ vom 8. Dezember den Bildungswissenschafter Stefan Hopmann, der gefragt wird … (Abg. Mayer: Oje!)
Kollege Mayer aus Vorarlberg! Sie sind natürlich die Leuchte der Bildungswissenschaften, das haben wir schon alle erkannt, sodass natürlich die Meinung des Bildungswissenschafters der Universität Wien für Sie an sich nur ein „Oje!“ hervorruft. Da sieht man eigentlich schon Ihren Zugang. Frau Kollegin Schwarz hat mit der ideologischen Brille schon vollkommen recht, so wie Sie sich diesem Thema hier nähern! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Zeitungsjournalistin fragt: „Aber Hammerschmid führt den Erfolg der PISA-starken europäischen Länder auf ihr Ganztagsschulsystem zurück.“ – Sagt Hopmann: „Eine lustige Sichtweise. Finnland hat keine regelmäßige Ganztagsschule und auch die Schweiz kennt diese Schulform genauso wenig wie wir. Wenn das so einfach wäre, dann wäre die Welt mit Ganztagsschulen gepflastert.“
Die Journalistin weiter: „Ist der Ausbau dieser Schulform also ein Fehler?“ – Antwort: Warum soll ein Kind, das sich in der Schule schwertut, besser werden, wenn es dort zehn statt fünf Stunden verbringt?“
Dann geht es noch weiter: Es geht um individuelle Förderung. Es geht um den sinnvollen Ausbau der Schulautonomie und von dem, was bis jetzt vorliegt. Manche sagen, es gibt sogar schon einen Ministerratsbeschluss. – Nein, falsch, es gibt lediglich einen Vortrag an den Ministerrat, also eigentlich noch gar nichts in dieser Problematik.
Nein, dieses Bildungssystem – und auch mit diesem Titel, wenn Sie sagen, dieses Gesetz ist das Bildungsinvestitionsgesetz – zeigt ganz klar auf: Sie glauben, dass Sie mit dieser Möglichkeit der Form der Ganztagsschule das Bildungssystem in Österreich retten können. Dieser Zugang ist falsch. Sie können höchstens eines machen: Sie können
ideologisch sagen: Möglichst lange, möglichst früh die Kinder weg vom Elternhaus!, damit keine unbefriedigenden ideologischen Ziele erreicht werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Aber bei dem spielen halt wir nicht mit. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.).
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 4 entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
2. In § 2 Abs. 4 entfällt Zif. 2a
3. In § 2 Abs. 4 Zif. 2e entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
Begründung
Ja zur Ganztagsbetreuung, nein zur „Zwangstagsschule“.
Laut Bildungswissenschafter Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann (Institut für Bildungswissenschaft an der Universität Wien) sind die geplanten 750 Millionen Euro für Ganztagsschulen „hinausgeworfenes Geld, da es keinen messbaren Nachweis gibt, dass die Ganztagsschule die Chancengleichheit fördert.“
Niederösterreichs ÖVP-Bildungslandesrätin Barbara Schwarz lehnt das in dieser Form vorgelegt Paket ebenso ab: „Das Bundesministerium will nur die verschränkte Form der Ganztagsschule und forciert diese, wo sie kann. Da wird jedes Kind dann zwangsverpflichtet, bis 17 Uhr in der Schule zu bleiben. Ich bemerke, dass da eine ideologische Haltung der SPÖ dahinter steht, nämlich die Kinder so viel wie möglich in die Schulen zu stecken, und sie in den Schulen zu erziehen und nicht von den Eltern. Das kann aber nicht der Weg sein."
Auch die meisten Lehrer erachten – speziell in den ersten beiden Schulklassen – eine verschränkte Form der Ganztagsschule, bei der am späten Nachmittag noch Unterricht erfolgt, aus pädagogischer Sicht als nicht sinnvoll.
Deshalb Ja zu einer qualitätsvollen Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit für jene, die sich freiwillig dafür entscheiden, aber Nein zur zwangsverpflichtenden täglichen Anwesenheit von 8 bis 16 Uhr ab dem ersten Schuljahr.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.
14.30
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz wird ein ganz wichtiger Schritt zur Verbesserung des österreichischen Bildungswesens gesetzt. Damit werden auch die richtigen Antworten auf die mageren PISA-Ergebnisse gegeben, wie auch die meisten Bildungsforscherinnen und Bildungsforscher national und international bestätigen, Herr Kollege Rosenkranz! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Androsch, Salcher …!) – Bitte, betrachten Sie die gesamte Bandbreite an Bildungsforschungsergebnissen und nicht nur eine solitäre Ansicht!
Durch die zusätzlichen 750 Millionen € für ganztägige Schulformen können Kinder auch am Nachmittag noch besser gefördert und unterstützt werden – besonders, aber nicht nur, Kinder von Eltern, die das nicht leisten können oder sich das nicht leisten können. (Abg. Peter Wurm: Wegen 300 € …!) Das ist auch ganz, ganz dringend notwendig, Herr Kollege – weil Sie sich da so undiszipliniert dazwischen äußern. (Abg. Peter Wurm: … soll das zahlen!)
Das ist dringend notwendig, weil uns ja die PISA-Ergebnisse ganz klar vor Augen führen, dass der Großteil der Risikoschülerinnen und -schüler genau aus bildungsfernen und ressourcenarmen Familien stammt. Genau mit diesen Fördermitteln sollen Hürden abgebaut werden, auch finanzieller Art, damit Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder in ganztägige Schulformen zu schicken.
Sie können, aber sie müssen nicht! Da ja immer das Schreckgespenst von einer Zwangstagsschule gezeichnet wird und die ganztägigen Schulformen diffamiert werden: Die Wahlfreiheit soll selbstverständlich erhalten werden. Aber für Wahlfreiheit braucht es auch Wahlmöglichkeit, braucht es entsprechende qualitätsvolle Angebote. Genau dafür sollen diese 750 Millionen auch investiert werden.
Ich bin mir absolut sicher, dass diese dreiviertel Milliarde (Abg. Peter Wurm: Ihr sagt seit 30 Jahren …!) in der Bildung weit besser angelegt ist als bei den Banken, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Unterstützung und um Ihre konstruktive Mitarbeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, wir sprechen heute zum x-ten Mal über das Bildungssystem. Ich glaube, dass der Ausgangspunkt einer Diskussion über das Bildungssystem immer die Frage sein muss, warum in Österreich der Unterricht nicht funktioniert. Das heißt, wir haben keinen gelingenden Unterricht! Wer es nicht glaubt, muss sich nur die offizielle Statistik ansehen, dass 20 Prozent jener, die nach der Pflichtschule die Schule verlassen, nicht sinnerfassend lesen und nicht ordentlich schreiben und rechnen können. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wenn eine Ministerin im Ausschuss auf die Frage, was sie denn daran zu ändern gedenkt, dann sagt – Originalton der Frau Ministerin –, sie will, dass nicht mehr 20 Prozent so die Schule verlassen, sondern sie will, dass in zehn Jahren nur noch 15 Prozent die Schule mit diesen Defiziten verlassen, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Nimm dir nichts vor, dann schlägt dir nichts fehl! Das ist genau der Spruch, der hier passt, wenn eine Ministerin so ein Bildungssystem erbt – es ist ja nicht ihre Schuld, dass das so läuft, wie es läuft – und sich dann nicht mehr vornimmt als die Quote von 20 Prozent Menschen, die in Wirklichkeit keine Zukunft haben, auf 15 Prozent zu senken. Das ist eindeutig ungenügend!
Da sind wir genau bei dieser Reform, die wir heute hier besprechen, nämlich bei der Ganztagsschule. Die Ganztagsschule ist als Angebot natürlich eine gute Sache, nur
sind so, wie sie im Moment dasteht, im Endausbau 15 Prozent der Kinder betroffen. Das heißt, auch wenn das umgesetzt wird, was Sie wollen, und auch wenn das Geld bis zum Ende des Tages reicht, dann sind es nur 15 Prozent der Kinder, die die Möglichkeit haben, einen verschränkten Unterricht zu genießen.
Was ist ein verschränkter Unterricht? – An und für sich eine sinnvolle Sache, denn es gibt Kinder, die am Vormittag zum Beispiel in Mathematik zurückbleiben. Diese Kinder gehen dann mittags nach Hause, nach dem Essen, und dann ist die Frage: Gibt es zu Hause jemanden, der dieses Defizit kompensiert? Da ist die Frage: Gibt es zu Hause Eltern, die das entsprechend kompensieren können? Gibt es genug finanzielle Mittel, um möglicherweise Nachhilfe zu organisieren? – Da trennen sich dann sozusagen die Kinder in jene Kinder, die das organisiert bekommen, die mitkommen, die dann sozusagen diesen aufbauenden Stoff auch mitlernen, und jene Kinder, die einfach zurückbleiben.
Die Ganztagsschule kann genau das kompensieren! Mit der Ganztagsschule, wenn die Lehrer vom Vormittag auch am Nachmittag die Kinder betreuen, fallen nämlich einige Dinge weg, unter anderem brauchen sich die Eltern nicht zu kümmern – was sie auch nicht können, denn sie sind nicht ausgebildet. Oder wollen Sie behaupten, dass es keinen Unterschied zwischen einem ausgebildeten Lehrer, der Inhalte vermittelt, und einem Elternteil gibt? Der kann das nicht in der Qualität wie ein Lehrer, oder? Oder die Lehrer haben anscheinend nichts gelernt, was pädagogische Möglichkeiten betrifft.
Deshalb: Lassen wir die Profis ran! Lassen wir die Lehrer am Nachmittag ran, jenen zu helfen, die es tatsächlich brauchen, und integrieren wir auch spielerische Einheiten, um hier eine Betreuung anzubieten – und das Ganze auf freiwilliger Basis! Da sind wir ganz bei der FPÖ. (Abg. Walser: Sonst auch noch!) Selbstverständlich wollen wir dazu nicht zwangsverpflichten. Es gibt natürlich Elternteile, die zu Hause sind und die das perfekt machen können. Nur, da geht es halt darum, dass man es auch überprüft: Wird das auch gemacht? – Nicht, dass die Kinder dann zurückfallen und in ihrer Entwicklung behindert werden.
Also: Grundsätzlich ist die Ganztagsschule eine gute Sache. Aber so, wie Sie sie anlegen, ist sie es nicht: Nämlich 15 Prozent in zehn Jahren, das ist zu wenig. Wir müssen allen Kindern diese Möglichkeit geben. Wir müssen die Kinder, was die Bildung betrifft, ein Stück weit unabhängig von ihren Eltern machen, denn im Moment wird Bildung vererbt. Das heißt, die Eltern vererben ihren Bildungsstand an die Kinder. Das muss aufhören! Das heißt, Eltern aus der Unterschicht müssen nicht zwangsläufig Unterschichtkinder produzieren.
Das muss das Schulsystem leisten. Das sind wir auch allen Kindern schuldig, denn es gibt in allen Schichten Kinder, die es verdient haben, die besten Chancen zu bekommen. Deshalb werden wir heute hier nicht zustimmen, denn es ist zwar ein kleiner Schritt in kleinen Teilbereichen, aber was wir von Ihnen erwarten, Frau Minister, ist nicht, dass wir in zehn Jahren nur noch 15 Prozent haben oder dass wir 2060 die Ganztagsschule beziehungsweise die Schulautonomie dann im Endausbau haben. Was wir wollen, das sind schnelle Maßnahmen.
Die schnellste Maßnahme, die es gäbe, wäre – das habe ich Ihnen ja, glaube ich, schon hundertmal gesagt, aber Sie wischen das immer vom Tisch, und zwar aus ideologischen Gründen; nicht aus praktischen, sondern aus ideologischen Gründen –: Wir müssten nur eines tun, nämlich die nichtkonfessionellen Privatschulen fördern. Dann hätten wir das Problem von einem Tag auf den anderen gelöst, denn die funktionieren nämlich. Was nicht funktioniert, ist die staatliche Schule, die unter dem Einfluss von Ihnen und Ihren Freunden aus den Ländern leidet. Die funktioniert nicht, aber die nichtkonfessionellen Privatschulen funktionieren.
Wenn man das gleiche Geld, das man in die öffentlichen Schulen steckt, in die Privatschulen stecken würde, dann hätten wir die kostenlose Privatschule für alle. Das wäre ein gutes System. Damit würden wir auch die Landeshäuptlinge – die Fürsten der Finsternis, wie sie Herr Strolz immer so treffend bezeichnet – endlich außen vor haben. Wir hätten ihnen dann ihr Spielzeug weggenommen, nämlich die Schule, und wir hätten ein Bildungssystem, das funktioniert.
Sie werden jetzt wahrscheinlich etwas dazu sagen. Sie werden wieder sagen, Sie wollen den öffentlichen Bereich unterstützen, das ist Ihnen wichtig. Aber Sie sagen mit keinem Wort, warum Sie nicht jenen Bereich unterstützen wollen, der tatsächlich besser ist und besser funktioniert, weil Sie natürlich auch politisch gegängelt werden wie alle Ihre Vorgänger. Das ist schade. Das ist nicht im Interesse unserer Kinder und das ist nicht im Interesse eines gelingenden Unterrichts.
Deshalb, Frau Ministerin: Legen Sie Ihre Fesseln ab, Ihre ideologischen Fesseln! Emanzipieren Sie sich von den Landeshäuptlingen, emanzipieren Sie sich von der Politik, und tun Sie das, was im Interesse unserer Kinder ist! Das erwarte ich mir von Ihnen. Ich hoffe, Sie bringen den Mut dazu auf. (Beifall beim Team Stronach.)
14.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.
14.39
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs Vertreter der Europagemeinde St. Peter und der Gemeinde St. Martin in der Steiermark und Frau Bürgermeisterin Maria Skazel sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, ich bin froh darüber, dass wir heute einen Schritt in der Umsetzung der Bildungsreform machen und mit dem Bildungsinvestitionsgesetz sicherstellen, dass Kindern ein breites Angebot zur Verfügung gestellt wird und dass sowohl Eltern als auch Kinder Wahlfreiheit haben, wie sie ihre schulische Entwicklung gemeinsam gestalten können.
Wir haben in den letzten Tagen zwei Pole erlebt:
Auf der einen Seite die PISA-Ergebnisse, die aufgezeigt haben, dass es zu wenige Schüler gibt, die in der Spitzenliga spielen, aber zu viele Schüler, die sich im Risikobereich befinden. (Abg. Peter Wurm: Wie viel Prozent?)
Auf der anderen Seite die Berufseuropameisterschaften. Da ist Österreich Europameister geworden. Wir haben insgesamt 14 Medaillen errungen, davon fünf Goldmedaillen.
Das hat mich dazu gebracht, mir ein bisschen anzuschauen, wo denn die Unterschiede zwischen dem dualen und dem schulischen Bildungssystem liegen. Ich bin der Meinung, dass das Bildungssystem der dualen Ausbildung als Vorteil ein sehr individuelles System bietet. Es geht auf den einzelnen Schüler und die Schülerin ganz besonders ein. Er oder sie wird so quasi an der Hand genommen und begleitet. Es dürfen Fehler gemacht werden, diese werden sofort korrigiert, und die Schüler lernen aus diesen Fehlern. Daraus leite ich ab, dass es unsere wichtigste Aufgabe ist, sicherzustellen, auch im schulischen Bereich eine bestmögliche Individualisierung zu erreichen.
Daher sehe ich im Bildungsinvestitionsgesetz durchaus auch einen Schritt in diese Richtung, weil wir mit einem breiteren Nachmittagsangebot auch mehr pädagogische Unterstützung für Schülerinnen und Schüler erreichen. Schülerinnen und Schüler profitieren davon, da sie ein qualitätsvolles pädagogisches Angebot erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Erfahrung zeigt aber auch, dass es in den Ballungsräumen – insbesondere Wien ist hier leider ein unrühmliches Beispiel – viele Kinder gibt, die nicht darauf vertrauen dürfen, dass ihre Eltern ausreichend Zeit haben, um mit ihnen ihr Schulleben, ihre Ent-
wicklung, ihr Bildungsleben zu gestalten, wobei ich selbstverständlich der Meinung bin, dass eine derartige elterliche Betreuung die Idealvorstellung ist. Auch solchen Kindern wollen wir ein ordentliches Angebot machen. Gerade für solche Kinder ist es meiner Meinung nach wichtig, auch am Nachmittag eine qualitätsvolle Betreuung in der Schule erhalten zu können und damit in einem anderen, entspannteren Umfeld zu lernen, was man üblicherweise sonst nur aus der Familie mitnimmt. Konkret meine ich die Vermittlung von Werten, die Gestaltung eines guten Miteinanders, die Fähigkeit, aufeinander einzugehen und Rücksicht zu nehmen.
Heute haben mich Schülervertreter gefragt, was ich von einem Buddy-System halte, das es ja schon an vielen Schulen gibt. – Ja, eine ganz hervorragende Einrichtung. Ich kann nur sagen: überall umsetzen, in allen Schulen.
Das Maß unserer Dinge darf nicht das Gleiche für alle sein, sondern das Beste für jeden. Ich denke, wir haben heute einen Schritt in diese Richtung gesetzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grossmann.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
14.43
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Bei dem, was da heute unter dem Titel Bildungsinvestitionsgesetz beschlossen werden soll, wird der Inhalt dem Titel nicht ganz gerecht, denn, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Zuseherinnen und Zuseher, Sie alle müssen glauben, dieses Gesetz soll einer Verbesserung der Bildung dienen. Tatsächlich dient dieses Gesetz dazu, Nachmittagsbetreuung auszubauen. Dagegen haben wir grundsätzlich nichts, wenn sie nachgefragt wird, hier liegt der Schwerpunkt aber vor allem auf der sogenannten verschränkten Betreuung, wogegen wir auf jeden Fall sind. (Beifall bei der FPÖ.) Das wird Kollege Hauser dann näher erläutern.
Was es aber auf jeden Fall nicht leisten wird – und das ist schon angesprochen worden –, ist, dass sich die Mängel in unserer Bildungspolitik dadurch beheben lassen. Ich würde Stefan Hopmann nicht zu gering schätzen, denn – soweit mir jetzt ein Überblick zugänglich war – so gut wie alle wissenschaftlichen Beurteilungen – und die sind doch von nicht ideologisch interessierten Personen – stellen fest, dass eine Ganztagsschule jedenfalls eines nicht leisten kann, nämlich dass sich die Bildungsqualität verbessert, wie auch, dass sich die soziale Schere dadurch nicht schließen lassen wird.
Was es leisten kann – und das ist wahrscheinlich das, warum die Wirtschaft diese Dinge auch befördert –, ist, dass die Erwerbsquote von Müttern von Schulkindern steigt, aber das ist ja kein Bildungsziel. Das kann man auch wollen, aber man sollte es nicht als Bildungsziel verkaufen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist ja eigentlich ganz klar: Warum soll die Verlängerung der Schulzeit eine Qualitätsverbesserung bringen? – Da hat Stefan Hopmann natürlich hundertprozentig recht, das wird es nicht sein!
Was ist das Entscheidende, ob Bildung gut, weniger gut oder schlecht ist? – Ich denke, da sind zwei Faktoren ausschlaggebend: erstens hervorragende Pädagogen, die ein Umfeld vorfinden, in dem sie wirklich wirken können – welches wir ihnen übrigens nicht bereiten –, und zweitens ein pädagogisches Konzept, das ein realistisches Maß am Menschen nimmt. Ich glaube, dass da der Hund begraben liegt. Das macht die sogenannte Reformpädagogik, jetzt heißt es neuerdings ja Kompetenzpädagogik. Man erwirbt Kompetenzen und nicht Fähigkeiten, man erwirbt sogar die Kompetenz, Kompetenz zu erwerben. Das ist ein bisschen wie Stricken ohne Wolle, hat ein Pädagoge einmal ge-
sagt. Ich glaube, dass es daran liegt. Die Menschen sind gleich an Würde und Rechten, wir alle stimmen dem hundertprozentig zu, aber sie sind höchst unterschiedlich in ihren Fähigkeiten und Neigungen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Die Bereitschaft zu lernen, zu wissen, zu erkennen, ist im Menschen angelegt. Beobachten Sie einmal ein spielendes Kind, wie hartnäckig, wie selbstvergessen, mit welchem Ernst, mit welcher Hingabe ein Kind versucht, schwierige Dinge zu bewältigen. Kinder haben von sich aus eine enorme Bereitschaft, sehr viel Mühe zu investieren. Die Bereitschaft, Mühe zu investieren, ernsthaft zu lernen, ist, wenn man so sagen will, dem Leben immanent, sonst könnte es ja überhaupt nicht bestehen. Der Drang zur Entwicklung, das ist das Leben selbst! Wer da nicht aufsetzt, der betrügt nicht nur den Einzelnen um seine Möglichkeiten, sich zu entfalten, sondern er wird auch im Gesamtgesellschaftlichen keine gute Leistung erzielen können.
Das ist genau das – das Ding hat ja mehrfach den Namen gewechselt, von der antiautoritären Erziehung in Summerhill über die sogenannte Reformpädagogik bis hin jetzt zur Kompetenzpädagogik –, genau da liegt der Fehler. Es ist dieses falsche Verständnis vom Wert des Lernens, von der Wichtigkeit des Lernens: Genau das ist es, warum es jetzt nicht so gut geht, wie es gehen könnte.
Schauen wir uns ein bisschen um in den Zeiten und ein bisschen hinaus über unsere Zeit! Legen wir unsere etwas naive oder auch überhebliche Vorstellung davon ab, dass wir an der Spitze des Fortschritts und der Entwicklung in der besten aller Zeiten leben! Schauen wir einmal in das angeblich so spießige 19. Jahrhundert zurück und auf die damaligen Karrieren! Ich habe mir ganz willkürlich einige herausgesucht: Max Weber hat mit 29 Jahren eine Professur angetreten; Friedrich Nietzsche hat mit 25 Jahren seine erste Vorlesung gehalten; zwei Junghegelianer, Feuerbach und Strauß, haben mit 24 Jahren ihre Lehrtätigkeit an Universitäten aufgenommen.
Was sagt uns das? – Das sagt uns erstens, dass die Bereitschaft für Innovation und Risiko bei den Institutionen und Autoritäten des 19. Jahrhunderts erheblich war. Das ist jetzt nicht der Punkt, über den ich reden möchte, aber es zeigt vor allem – und das gibt uns zu denken –, wie hoch das Durchschnittsniveau damals gewesen sein muss, wenn solche Spitzenleistungen in so jungem Alter erreicht werden konnten. Da waren nicht viele dabei, die mit 15 Jahren nicht sinnerfassend lesen konnten, und es wird auch selten gewesen sein, dass jemand die Matura abgelegt hat, ohne in Grammatik und Logik bei der textlichen Verarbeitung seiner Gedanken perfekt zu sein.
Heute wären solche Karrieren fast nicht möglich. Das ist natürlich ein großer Schaden für den Einzelnen, der so früh nicht so weit kommt. Man muss also einen Überblick über das vorhandene etablierte Wissen haben, um neuen Dingen und Innovationen überhaupt erst die Bahn zu brechen. Aber es ist gesamtgesellschaftlich natürlich eine Katastrophe, denn nur, wer in diesem jungen Alter auf diesen Gipfel kommt, der hat den Elan und vielleicht auch die Lust, Tabus zu brechen und zu provozieren. Dahin müssen wir wieder kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es braucht eine grundsätzliche Debatte über die Ausrichtung der Pädagogik und keine ideologischen Vorstöße, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen, in eine Richtung, die längst überholt ist. (Beifall bei der FPÖ.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Rosenkranz, das Beschwören der Vergangenheit, dass es früher immer viel, viel besser war, das passt zur Politik der Freiheitlichen Partei im Bildungsbereich.
(Abg. Schimanek: Haben Sie aufgepasst? – Heiterkeit der Abgeordneten Schimanek und Peter Wurm.) Nach vorwärts zeigt es nicht, denn die Realität vor vierzig, fünfzig, sechzig Jahren war eine andere als die, die Sie hier schildern. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Damals gab es keineswegs weniger Schüler, die die Schule mit mangelnden Kenntnissen verlassen haben, sondern deutlich mehr. Was sich geändert hat, ist die Gesellschaft. Es wäre sehr schön, wenn die Freiheitliche Partei das zur Kenntnis nehmen würde. (Abg. Walter Rosenkranz: Also meine Eltern waren noch Pädagogen, die den Kindern Lesen und Schreiben beigebracht haben! Da ist noch etwas passiert!)
Die Anforderungen der Gesellschaft, die Anforderungen der Wirtschaft an Absolventinnen und Absolventen des Schulsystems sind gestiegen. Früher gab es noch Hilfsarbeiter in den Betrieben, die nicht lesen und schreiben können mussten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Barbara Rosenkranz und Peter Wurm.) Das gibt es heute nicht. Wenn Sie heute in irgendeiner Firma die einfachste Tätigkeit ausüben, dann müssen Sie lesen können, dann müssen Sie mit dem Computer umgehen können. Diese gestiegenen Anforderungen sind es, auf die unser Bildungssystem dringend eingehen müsste. (Abg. Peter Wurm: Das ist ja weltfremd, was Sie da sagen!)
Frau Ministerin, der Ausbau der Ganztagsschule ist nun sicherlich ein richtiger Weg, das ist überfällig, das ist keine Frage. Was schade ist, ist, dass, wenn man viel Geld in die Hand nimmt, man nicht die Konsequenz hat, die selbst formulierten Ziele auch wirklich umzusetzen. (Abg. Peter Wurm: Herr Walser, Realitäten anerkennen!)
Ich möchte Ihnen ein Zitat aus dem Jahr 1974 vorlesen, das ich vor Jahren schon einmal vorgelesen habe. Es stammt von einer großen Sozialdemokratin, von Johanna Dohnal. Was mich schon erstaunt, ist, wie aktuell das nach wie vor ist, aber leider richten Sie sich nicht danach:
„Ich gehöre jedenfalls zu jenen, die nicht aufhören werden, die Einrichtung von Ganztagsschulen, und zwar in der Form der Integrierten Gesamtschule, zu fordern, denn erst die Zusammenführung dieser beiden Schulformen ermöglicht optimal, allen Kindern in der Schulbildung die gleichen Chancen einzuräumen.“
Darum geht es! Ich kann Johanna Dohnal nur unterstützen – nein, das kann ich nicht mehr, denn sie ist leider verstorben, aber Johanna Dohnal hat hier mit jedem Wort recht. Wir brauchen nicht nur die Ganztagsschule, sondern wir müssen diese zwei Schulformen miteinander verknüpfen.
Zum Thema Wahlfreiheit – von der Freiheitlichen Partei, auch von den Konservativen immer wieder in den Vordergrund gestellt –: Ja, gerne, wenn wir genug Geld in dieser Republik haben, jedem Kind das Schulsystem zur Verfügung zu stellen, das es jeweils benötigt, dann können wir darüber sprechen. Das ist überhaupt keine Frage, aber wir haben das notwendige Geld nicht. Wir müssen schauen, dass wir die vorhandenen Mittel effizient einsetzen.
Und: Ja zur Wahlfreiheit, aber kehren wir das doch um! Machen wir die moderne, gemeinsame Ganztagsschule zum Modell, und dann können sich die Eltern, die das nicht wollen, im Umkreis von 20 Kilometern aussuchen, wohin sie ihr Kind bringen. Wir können aber nicht den pädagogischen Fortschritt so lange blockieren, bis endlich die Mehrheit der Bevölkerung, die Mehrheit in den Landtagen – dabei denke ich vor allem an Niederösterreich und andere erzkonservative Bundesländer – bereit ist, entscheidende Schritte mit uns mitzugehen.
Der Herr Kollege Rosenkranz hat Finnland angeführt und den Kollegen Hopmann: In Finnland, Herr Kollege, finden 30 Prozent des Unterrichts außerhalb der Schule statt. Das ist eines der Geheimnisse, und das war die Antwort, die vielleicht der Fachmann auf dem Parkett – nämlich derjenige, der die PISA-Tests international organisiert – ge-
geben hat. Es ist Andreas Schleicher, der ganz klar und eindeutig darauf hingewiesen hat: Ja, das ist das Erfolgsmodell! Da müssen wir hingehen und da hätte ich mir eigentlich konsequentere Schritte vorgestellt. (Abg. Walter Rosenkranz: … plus einheitliche …, plus andere Schulklassen, … alles!)
Auf einen Aspekt möchte ich noch genauer eingehen, Frau Ministerin. Seit ich in der Politik bin, signiere ich jedes Mail mit dem Zusatz: „Kein Kind zurücklassen!“ Bei jedem Mail, das ich schreibe, steht das darunter, und Sie machen hier ein Modell, in dem Sie wieder jene Kinder zurücklassen, die es am notwendigsten hätten, nämlich die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das ist nicht nur ungerecht gegenüber diesen Kindern, es ist auch ein Grundproblem unseres Schulsystems, dass wir es nicht an den Schwächsten ausrichten.
Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 2 wird nach der Wendung „einmalig 3 700 Euro,“ folgender Satzteil eingefügt: „für jede zusätzliche Schülerin bzw. für jeden zusätzlichen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einmalig 7 400 Euro,“.
2. In § 4 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Für Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten jeweils die doppelten Beträge.“.
3. In § 4 Abs. 3 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Für Gruppen mit Schülerinnen bzw. Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt der doppelte Betrag.“.
*****
Das wäre eine Maßnahme, die jenen helfen würde, die sich in unserem Schulsystem am schwersten tun.
Ein Wort noch zur Ausschüttung der Gelder: Frau Ministerin, wir verstehen nicht, dass wieder ein Drittel des Geldes an die Länder geht. Ich weiß schon, Sie sagen: Das ist garantiert, dass das zielgerichtet eingesetzt wird. – Nichts ist garantiert! Wir haben unsere Erfahrungen mit diesen Geldern, und wir wissen, dass es da viele, viele Ecken und Kanten gibt, in denen man das Geld verstecken kann. Wir wissen, dass viele Investitionen in den Ländern nicht so gemacht werden, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Dass Sie hier wieder ein Drittel des Geldes weggeben und praktisch darauf verzichten, die Hand darauf zu haben, das können wir nicht verstehen.
Insgesamt kann ich auch diese neue Fördersystematik nicht verstehen. Dass hier der Bund plötzlich für Investitionen zuständig ist, die eigentlich die Gemeinden und Länder machen müssten, andererseits die Länder und Gemeinden plötzlich Lehrerinnen und Lehrer bezahlen sollen, das bringt noch mehr Komplexität in dieses System, das an sich schon kaum durchschaubar ist. Frau Ministerin, hier sind klare Strukturen gefordert. Es tut mir leid, Sie noch einmal kritisieren zu müssen, wenn Sie sagen: Verwaltungsreform ist auf der Prioritätenliste ganz unten. – Nein! Wir brauchen eine klare Struktur in unse-
rem Bildungssystem, damit Maßnahmen auch wirklich zielgerichtet dort ankommen, wo wir es gerne hätten.
Ich verstehe diesen Murks nicht. Ich verstehe nicht, dass wir zu keiner sinnvollen Aufgabenverteilung im Sinne eines durchaus föderalistischen Staates kommen. Ich verstehe es nicht, dass diese guten Ansätze immer wieder in faule Kompromisse verwandelt werden.
Ich kann nur sagen, es fließt immerhin Geld ins Bildungssystem. Ich würde sagen, das Glas ist also halb voll. Wir geben deshalb die Zustimmung – aber ich kann Ihnen versichern, mit einigem Bauchweh. (Beifall bei den Grünen.)
14.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag.a Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses ( 1408 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In §3 Abs. 2 wird nach der Wendung "einmalig 3 700 Euro," folgender Satzteil eingefügt: "für jede zusätzliche Schülerin bzw. für jeden zusätzlichen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einmalig 7 400 Euro,".
2. In §4 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten jeweils die doppelten Beträge.".
3. In §4 Abs. 3 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Gruppen mit Schülerinnen bzw. Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt der doppelte Betrag.".
Begründung
Ziel des Ganztagsschulausbaus ist es, jedem Kind optimale Bildungschancen zu bieten. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen zusätzliche Unterstützung, um einen chancengerechten Zugang zu Bildung zu bekommen. Um diesen Bedürfnissen und den unter Umständen höheren Investitions- und Personalkosten bei der Bereitstellung von ganztägigen Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden und den Schulerhaltern einen zusätzlichen Anreiz zur Bereitstellung geeigneter Plätze zu schaffen, sollen die Zweckzuschüsse bzw. Förderungen für zusätzliche ganztägige Schulplätze und Plätze in der Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf verdoppelt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 24 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
Ich unterbreche kurz die Sitzung.
*****
(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ (11076/J)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 11076/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich die Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Die Entwicklung in der Landwirtschaft ist besorgniserregend. Vier Jahre hintereinander verzeichnete unsere Bauernschaft einen Rückgang beim Durchschnittseinkommen (Grüner Bericht 2013, Grüner Bericht 2014, Grüner Bericht 2015 und Grüner Bericht 2016).
Jahr |
Durchschnittseinkommen in € pro Betrieb |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
2012 |
27.348 |
-8% |
2013 |
25.698 |
-6% |
2014 |
23.370 |
-5% |
2015 |
19.478 |
-17% |
Die Einkommensrückgänge sind drastisch, trotzdem werden Unmengen an Lebensmitteln aus dem Ausland importiert. Wie in der neuen Studie des WIFO „Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025“ (Franz Sinabell: Österreich 2025: Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025) berichtet wird, ist die Netto-Wertschöpfung in der Landwirtschaft um mehr als ein Drittel zurückgegangen (WIFO, Franz Sinabell: Österreich 2025: Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025, August 2016, Seite 9). Ohne öffentliche Transfers könnten die meisten österreichischen Bäuerinnen und Bauern nicht überleben. Diese Situation ist langfristig nicht tragbar und erfordert sofortiges Handeln. Die Billigimporte verdrängen die heimischen Produkte und tragen zur ver-
heerenden Lage in der Landwirtschaft bei. In den letzten Jahren ist der Verbrauch von Pflanzenölen stark angestiegen, zum flächendeckenden Einsatz kommt vor allem Palmöl. 35% der gesamten Pflanzenölproduktion entfallen auf das Palmöl (Laut FAO-Stat), zwei Drittel des produzierten Palmöls werden in der Nahrungsmittelindustrie eingesetzt.
Jährlicher Import von 43.000 Tonnen Palmöl nach Österreich
Im Jahr 2014 wurden laut der Food and Agriculture
Organization of the United Na-
tions (FAO) weltweit mehr als 342 Millionen Tonnen Palmöl produziert.
Derzeit wird weltweit eine doppelt so große Fläche wie das
Staatsgebiet Österreichs für die Palmölproduktion genutzt,
davon alleine in Indonesien und Malaysia 13,1 Millionen Hektar (Stand 2010; im
Jahr 1990 waren es nur 3,5 Mio. Hektar). Dieses Ausmaß an Monokulturen
entspricht in keinem Fall einer nachhaltigen und umweltverträglichen
Produktion. Die kleinbäuerliche Landwirtschaft Österreichs wird von
billig erzeugtem Rohstoff einer Industrielandwirtschaft
mit riesigen Monokulturen in außereuropäischen Regionen schwer
unter Druck gesetzt. Fast 70% des Palmöls werden in Plantagen angebaut,
die oft tausende von Hektar umfassen
(Palmöl – Zerstörte Umwelt, geraubtes Land – Wie wir Umwelt
und Menschrechte wegsnacken; Global 2000/Südwind/Supply Change; Dezem-
ber 2016, Seite 16).
Wie der Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage aus Juni 2016 zu entnehmen ist, importiert Österreich jährlich ca. 43.000 Tonnen Palmöl. Zusätzlich werden auch Produkte importiert, die Palmöl beinhalten, aber statistisch nicht erfasst werden. In jedem zweiten Produkt wird Palmöl eingesetzt, vor allem in Agrartreibstoffen und Nahrungsmitteln (Fertiggerichte, Kekse, Margarine, Schokolade, Wurstwaren, Müsli, usw.), aber auch in Tierfutter sowie in Kosmetik- und Hygieneprodukten (z.B. Duschgel, Lotion, Shampoo, Lip- und Eyeliner, Mascara).
Der Inhaltsstoff Palmöl wird unter unterschiedlichsten Namen deklariert, so etwa als Palmate, Palmitate, Sodium Palm Kernelate, Palmitic Acid. Die Liste ist nicht vollständig, da durch die Veresterung von Palmöl immer wieder neue Inhaltsstoffe auf Palmölbasis entstehen. Ein Hinweis auf die Verwendung von Palmöl ist auch die Auflistung waschaktiver Substanzen wie "Sodium Lauryl", ebenso wie die Bezeichnungen Capryl Glucoside, Caprylic Triglyceride, Caprylyl Glucoside, Cetearyl Alcohol, Cetearyl Glucoside, Coconut Butter Equivalent (CBE), Coconut Butter Substitute (CBS), Fettsäureglycerid, Polyglyceryl-2-Caprate, Polyglyceryl-10 Laurate, Sodium Dodecyl Sulphate, Sodium Isostearoyl Lactylate, Sodium Lauroyl Lactylate, Sodium Stearoyl Glutamate, Sorbitan Caprylate, Sucrose Laurate Taxanomic, Tricaprylin.
Wie die neueste Studie von Global 2000/Südwind/Supply Change (Palmöl – Zerstörte Umwelt, geraubtes Land – Wie wir Umwelt und Menschrechte wegsnacken; Global 2000/Südwind/Supply Change; Dezember 2016) zeigt, begründet sich der geringe Preis für Palmöl unter anderem auch in den schlechten Arbeitsbedingungen auf den Plantagen und in den niedrigen Umweltstandards.
50% des Palmölimports in die EU wird für Biodiesel verwendet
Die breite Palette an Umweltverstößen beinhaltet unter anderem:
Artenvielfaltrückgang: Es werden riesige Flächen Regenwald gerodet, in denen auch bedrohte Arten leben (z.B. Orang-Utan, Sumatra-Tiger, Borneo-Zwergelefant, Sumatra-Nashorn).
Hoher CO2-Ausstoß: Durch Brandrodungen und damit verbundene starke Rauchbildung werden gesundheitliche Schäden für Tier und Mensch verursacht.
Trockenlegung von Mooren: 30% der Plantagen wurden auf Moorböden angelegt, in denen CO2 gebunden war, das durch die Trockenlegung freigesetzt wurde.
Veränderung des Ökosystems: Aufgrund der massiven Rodungen verschwindet großflächig Wald, darunter leiden etwa die Wasserreinigung sowie der Erosions- und Über-
schwemmungsschutz. Folgen sind Überschwemmungen, Bodenerosion und Trinkwasserverschmutzung, was wiederum Artensterben in den naheliegenden Gewässern verursacht.
Pestizideinsatz: Das Wasser wird zusätzlich durch intensive Düngung der Plantagen belastet, wobei teilweise Pestizide verwendet werden, die in der EU nicht zugelassen sind.
Weiters sehr umstritten ist der Einsatz von Palmöl als Additiv in Treibstoffen. Laut einer Studie von „Transport & Environment“ (T&E) aus 2016 hat sich die Beimengung von Palmöl in Biodiesel EU-weit seit 2010 versiebenfacht. Erstmals ist in der EU der Palmöl-Import für die Produktion von Biodiesel höher als für die Produktion von Lebensmitteln, Tierfutter oder Kosmetik. Fast die Hälfte der Palmöl-Importe landet in den heimischen Tanks.
Bei der Herstellung von Palmöl-Biodiesel werden laut Transport & Environment dreimal so viele Treibhausgasemissionen frei wie durch herkömmlichen Diesel aus fossilen Quellen. Dafür verantwortlich sind die im Vorfeld des Anbaus vorgenommenen Rodungen und die Trockenlegung von Moorwäldern, durch die enorme Mengen Kohlenstoff nicht nur aus dem Holz, sondern auch aus den Torfböden frei werden. Biodiesel hat also im Schnitt eine schlechtere CO2-Bilanz als fossiler Diesel. Der Import von Palmöl in die EU ist von 2014 bis 2015 dennoch um knapp 3% gestiegen. Die EU hat das Problem zu spät erkannt. Mit einer Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll der Anteil von Biokraftstoffen am Markt bis 2021 auf 7%, bis 2030 auf 3,8% begrenzt werden. Derzeit allerdings machen Biokraftstoffe "nur" 4,9% des EU-Marktes aus - die Obergrenze für 2021 erlaubt somit noch vier Jahre lang eine Steigerung der Importe. Ein endgültiges Aus für Biokraftstoffe ist im Entwurf nicht vorgesehen.
CO2-Emissionen
pro Hektar Anbaufläche bei der Palmölproduktion (Palmöl –
Zerstörte Umwelt, geraubtes Land
– Wie wir Umwelt und Menschrechte wegsnacken; Global 2000/
Südwind/Supply Change; Dezember 2016, Seite 24):
Der hohe CO2-Ausstoß bei der Palmölproduktion ist auch in Hinblick auf den Klimavertrag von Paris äußerst bedenklich. BM Andrä Rupprechter betonte in seiner Aussendung zum Klimavertrag am 3.11.2016: „Wir haben in Paris die politischen Weichen für den globalen Klimaschutz gestellt. Österreich ist vorne mit dabei und ist einer der ersten Staaten in Europa, die den Vertrag ratifiziert haben. Jetzt geht es ans Umsetzen“ (https://www.bmlfuw.gv.at/service/presse/umwelt/2016/161103Klimavertrag.html).
Wie die Grafik zeigt, ist der CO2-Ausstoß bei der Palmölproduktion viel höher als bei anderen Produkten. Da sich Österreich zu den Klimazielen von Paris bekannt hat, müssen wir unsere Produktion und unseren Konsum diesen Zielen unterordnen. Wir müssen verhindern, dass heimische Fette wie Butterfett, Schweinefett und Öle, die kurze Transportwege und niedrigeren CO2-Ausstoß haben, durch Palmöl ersetzt werden.
Palmölimport erzeugt Hungerlöhne und Menschrechtsverletzungen
Über negative Auswirkungen für Landwirtschaft und Umwelt hinaus, hat die Palmölproduktion auch weitreichende soziale Folgen. Es wurde und wird wiederholt über Menschenrechtsverletzungen berichtet, Löhne liegen in den Palmöl-Anbaugebieten extrem niedrig und die Arbeitsbedingungen vor Ort entsprechen nicht europäischen Standards. Amnesty International hat Ende November 2016 in einem Bericht (AI (2016), „The Great Palm Oil Scandal- Labour Abuses Behind Big Brand Names“) auf menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit in den Ölplantagen des weltgrößten Palmöl-Produzenten Wilmar (bzw. dessen Tochterfirmen) in Indonesien hingewiesen. Wilmar ist Zulieferer für neun führende Hersteller von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten: Afamsa, Archer Daniels Midland, Colgate-Palmolive, Elevance, Kellogg’s, Nestlé, Procter & Gamble, Reckitt Benckiser und Unilever. Neben Kinderarbeit wurde festgestellt, dass Überstunden durch Drohung mit Gehaltskürzung erzwungen werden und Arbeiterinnen und Arbeiter ohne Schutzkleidung Kontakt mit dem hochgiftigen Unkrautvernichtungsmittel Paraquat (dessen Einsatz in Österreich verboten ist) haben.
Amnesty-Sprecherin Meghna Abraham kommentierte das Ergebnis der Studie treffend: „Etwas läuft schief, wenn neun Firmen mit einem Gesamtumsatz von 325 Milliarden Dollar im Jahr 2015 unfähig sind, etwas gegen die grauenhafte Behandlung von Arbeiterinnen und Arbeitern zu tun“ (Standard, 30.11.2016).
Dabei wäre eine Lösung für dieses Problem einfach:
1. Es benötigt transparente Lieferketten, damit die Herkunft der Lebensmittel nachvollziehbar ist. (Herkunftskennzeichnung)
2. Produkte sind mit genauen Angaben der Inhaltsstoffe zu versehen. So können die Konsumenten nachvollziehen, ob ein Produkt Palmöl beinhaltet.
3. Zudem muss deklariert werden, unter welchen Bedingungen das Palmöl hergestellt wurde. Denn gute Arbeitsbedingungen erhöhen den Preis und führen dazu, dass heimische Produkte konkurrenzfähig sind.
4. Für die Importe nach Österreich müssen die gleichen Umweltstandards gelten wie für die heimische Produktion.
Die Regierung muss sich für die heimische Öl- und Fettproduktion einsetzen.
Die Regierung müsste bereits jetzt Maßnahmen setzten, falls sie sich an ihre eigenen Budgetvorgaben halten will. Im Budget 2017 UG 42 (Land-, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft) hat sich die Regierung zu diesem Leitbild bekannt (Budget 2017, UG 42, Seite 5):
„Wir stehen für die umweltgerechte Entwicklung, den Schutz der Lebensräume in Stadt und Land, den effektiven Schutz vor Naturgefahren sowie die Ökologisierung der Flusslandschaften Österreichs.
Die nachhaltige Produktion sicherer und hochwertiger Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Erhaltung einer nachhaltigen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sind unsere Kernanliegen, für die wir uns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einsetzen.
Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für vitale ländliche Regionen zur Steigerung von Beschäftigung und Wertschöpfung. Der Schutz der Natur und die nachhaltige Nutzung des ländlichen Raums werden durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Programme der Landwirtschafts- und Umweltförderung sichergestellt. Eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen ist uns wichtig.
Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung in agrarischen und forstlichen Berufen als wesentlichen Beitrag zum Erhalt und Schutz unseres Lebensraumes ein.“
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Regierung für nachhaltige heimische Öl- und Fettproduktion einsetzen und die gesundheits-, umwelt-, bauern- und konsumentenfeindlichen Palmölimporte einschränken muss. Mit dem Einsatz von heimischen Ölen und Fetten statt Palmöl würden wir der österreichischen Landwirtschaft, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit helfen. Sinabell stellt in seiner Studie (WIFO, Franz Sinabell: Österreich 2025: Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025, August 2016, Seite 37) fest, dass unter unveränderten Bedingungen bis zum Jahr 2025 die Preisentwicklung in der heimischen Landwirtschaft gleichbleibt, sprich die Preise schwächer steigen als die allgemeine Teuerung bzw. Inflation und es somit auch weiter zu einem realem Einkommensminus in der Landwirtschaft kommen wird.
Appellierend an die Pflicht des Landwirtschaftsministers, die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, die heimische Produktion zu unterstützen und im Sinne des Budget-Leitbildes zu handeln, richten daher die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Dringliche Anfrage
1. Welche Mengen Palmöl wurden 2014, 2015 und bis dato im Jahr 2016 nach Österreich importiert? Wie viel davon war Rohöl, wie viel raffiniert?
2. In der Anfragebeantwortung zur Anfrage 4534/J des Team Stronach betreffend „Palmölverbrauch in Österreich“ führen Sie an, dass Ihrem Ressort hinsichtlich der Menge von importierten Palmöl, das gemäß RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) produziert wurde, keinerlei Daten vorlägen. Welche Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, um sich einen Überblick über die Faktenlage zu verschaffen und welche werden Sie diesbezüglich künftig setzten?
3. Sie führten in Ihrer Anfragebeantwortung 4313/AB betreffend „Palmölverbrauch in Österreich“ aus: „Mittels RSPO kann jedoch für den zertifizierten Anteil des Imports von einer Einhaltung der Mindeststandards ausgegangen werden.“ Amnesty International hat allerdings einen Etikettenschwindel um „nachhaltiges Palmöl“ (AI 2016, „Der große Palmölskandal“) dokumentiert. Welche Erkenntnisse haben Sie aus dieser Causa gewonnen und welche konkreten Veranlassungen daher getroffen?
4. Das Forum für Nachhaltiges Palmöl (FONAP) äußerte die Kritik, dass nach RSPO-Kriterien zukünftig Palmölproduzenten zertifiziert werden können, auch wenn sie noch nach dem Jahr 2007 besonders schützenswerte Flächen (HCV-Gebiete) zerstört haben. Wie beurteilen die Experten Ihres Ressorts diese Kritik und welche (ressortübergreifenden) Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
5. Hat Ihr Ressort darüber Kenntnis, ob und in welchem Ausmaß auf Palmölplantagen Kinderarbeit stattfindet?
6. Hat Ihr Ressort darüber Kenntnis, ob und in welchem Ausmaß auf Palmölplantagen Menschenrechte verletzt werden?
7. Sind Ihrem Ressort Untersuchungen bekannt, ob und in welchem Ausmaß die derzeitigen Wanderungsbewegungen Richtung Europa mit der Palmölproduktion in Zusammenhang stehen?
8. Werden Sie eine nationale Palmölreduktionsstrategie erarbeiten?
a. Wenn ja, welche Eckpunkte beinhaltet diese Strategie?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Erachten Sie es als notwendig, palmölproduzierende Länder dabei zu unterstützen, verbleibende und besonders schützenswerte Torf- und Regenwaldflächen kartografisch zu erfassen?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich bis dato gesetzt?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wie stellt sich der „ökologische Fußabdruck“ der Palmölimporte nach Österreich dar?
11. Wie bewerten Sie als Umweltminister die Anrechnung von biogenen Kraftstoffen aus Palmöl für die Erreichung der Klimaziele im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD)?
a. Sehen Sie hier Handlungsbedarf in Ihrem Kompetenzbereich? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Werden Sie sich für die Einrichtung eines unabhängigen Kontroll- und Beschwerdemechanismus, der die Einhaltung verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards für Palmölimporte in die EU gewährleistet, einsetzen?
13. Werden Sie auf weitere verantwortliche Ressortleiterinnen und Ressortleiter innerhalb der Bundesregierung einwirken, um gemeinsam auf EU-Ebene für eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Palmöl auf Güterbereiche wie Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel sowie biogene Kraftstoffe einzutreten, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen?
14. Haben Sie vor, Maßnahmen zur Bewusstseinsschaffung bzw. zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Kostenwahrheit von Palmöl (Umwelt- und Klimakosten, Gesellschaftskosten, etc.) zu ergreifen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Liegen Ihnen Daten über den Einsatz von Pestiziden bei der Palmölproduktion vor, die über den Import auch nach Österreich gelangen?
a. Wenn ja, um welche Pestizide handelt es sich hier und für welche davon ist die Anwendung in Österreich verboten?
b. Wenn nein, warum liegen keine Daten vor und welche diesbezüglichen Schritte sind geplant?
16. Werden Sie sich, nachdem im Sommer 2016 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien aufgenommen wurden, mit allenfalls weiteren verantwortlichen Regierungsmitgliedern auf EU-Ebene gegen eine Vereinfa-
chung der Einfuhr von Palmöl einsetzen, um der befürchteten Konkurrenz für einheimisches (Raps)Öl entgegenzuwirken?
17. Werden Sie auf den verhandlungsführenden Wirtschaftsminister und Vizekanzler einwirken, damit dieser bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Indonesien auf die Einhaltung von Umweltstandards besteht?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Steinbichler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung das Wort. Ihre Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte.
15.00
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Als Erstes möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klub für ihre Unterstützung danken und dafür, dass diese Dringliche Anfrage so kurz vor Weihnachten, in der Feiertagszeit, der Zeit des Familienzusammentreffens – während der man durchaus auch Zeit findet, über Lebensmittel zu sprechen –, stattfinden konnte. Ich bedanke mich auch bei all jenen Kolleginnen und Kollegen, die mich dabei unterstützen.
Gestern wurde in der „Kleinen Zeitung“ dargestellt, welche Strecken ein regionales und ein internationales Weihnachtsmenü zurücklegen müssen, um auf unserem Teller zu landen. Kolleginnen und Kollegen, diese Strecken unterscheiden sich ganz eindeutig voneinander: Für das nationale Weihnachtsmenü sind es 499 Kilometer, für das internationale Menü 53 000 Kilometer. (Zwischenruf des Abgeordneten Rädler.) – Danke, Herr Kollege Rädler, dass du mich darauf aufmerksam machst.
Ich glaube, zu diesem Thema passt die heutige Ausstellung in der Säulenhalle vom Hilfswerk unter dem Slogan Bevorraten besonders gut. Wir wissen es gar nicht zu schätzen und verstehen nicht, was es heißt, regional genügend Lebensmittel zur Verfügung zu haben. Ich denke, es geht bei diesem Thema ganz wesentlich um die Ernährungssouveränität. Es wird ein Überschuss vorgetäuscht, oftmals wird in diesem Haus während der Diskussion dieser Begriff überstrapaziert. Wir reden von Milchüberschuss, Fleischbergen, Getreidebergen, wissen aber nicht, wo unsere Lebensmittel und ihr Inhalt herkommen.
Ich möchte an dieser Stelle besonders die vier Absolventinnen sowie den Direktor und die Projekt-Begleiterinnen der HLW Steyr, Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsberufe, erwähnen. Vier Absolventinnen haben sich dazu entschlossen – wir waren bei der Präsentation –, folgendes Thema zu ihrer Maturaarbeit zu machen: Billiges Fett regiert die Welt. Ich bin wirklich dankbar, dass diese jungen Schülerinnen, die für ihre Zukunft arbeiten, dieses Thema aufgegriffen haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind, wenn wir es schaffen, an den Schulen und in den Familien Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich darf einleitend die Zeitspanne erwähnen, die nötig ist, bis ein Thema erkannt und auch wirklich diskutiert wird. Vor zehn Jahren bin ich genau mit einer solchen Sprühsahnedose in der Generalversammlung der Gmundner Molkerei an das Rednerpult getreten. Ich habe heute noch das Bild der kopfschüttelnden Bäuerinnen und Bauern vor
Augen, die gesagt haben: Was hat diese Dose mit Milch und der Molkereiversammlung zu tun? (Der Redner hält den erwähnten Gegenstand in die Höhe.)
Es gibt zehn Sorten von Pflanzensprühsahne. Diese hier ist eine belgische und natürlich ein Palmölprodukt mit fünf E-Nummern. Das Schlimme an dieser Sahne ist, dass der Generalimporteur eine bäuerliche Genossenschaft ist, die dann den Milchsee und Butterberg bejammert, aber gleichzeitig das Hauptkonkurrenzprodukt des bäuerlichen, regionalen Produkts vertreibt.
Ich möchte einen Bogen spannen, da ich mir denke, dass man auch eine gewisse Chronologie aufzeigen muss, die erklärt, warum sich so etwas so lange hinzieht. Ich habe von größeren Gebinden Abstand genommen. Es sind die kleinen Gebinde, die ich heute in dieser Begründung behandeln darf. Es gibt natürlich überall zehnmal größere Gebinde.
Ich möchte mit der Situation vor Ort beginnen, da ich glaube, dass es ganz wesentlich ist, zu erkennen, was mit dieser Palmölthematik ausgelöst wird, was wir dadurch vor Ort verursachen – in Asien und nach neuesten Berichten bereits auch in Afrika. In Gabun beginnt gegenwärtig die Regenwaldrodung, und das unter brutalsten Umständen. Ich denke, auch das ist ein Grund für eine solche Anfrage, denn wie kann man ein Produkt, eine Monokultur mit 20 Millionen Hektar, als nachhaltig bezeichnen? Wie kann man das Produkt einer Monokultur, die vor Ort die Natur zerstört, die Tierwelt ruiniert, durch die die einheimische Bevölkerung unter dem Vorwand vertrieben wird, es würden Arbeitsplätze geschaffen, bedenkenlos nach Europa importieren? Das Traurigste an dieser Situation der Regenwaldrodung ist dieses Bild – ich wollte bewusst damit anfangen –: Dieser Orang-Utan mit seinem Baby ist nur ein Beispiel von vielen. (Der Redner hält ein Bild in die Höhe, auf dem ein Orang-Utan mit seinem Baby vor einer gerodeten Urwaldlandschaft zu sehen ist.) Wir könnten auch das Nashorn, den Elefanten oder den Königstiger als Beispiel nennen. Die gesamte Tierwelt wird ausgeräuchert, oder, wenn es ganz schlimm ist, gegrillt.
Ich werde noch einen weiteren Bogen spannen und aufzeigen, was dies in Europa auslöst, aber bleiben wir noch kurz vor Ort: Wenn wir mit der Klimakatastrophe und den Umweltkatastrophen, die dadurch ausgelöst werden, Geschäfte machen, dann müssen wir das auch im Konnex mit – in diesem Haus wird das Thema sehr oft diskutiert – der Flüchtlings- und Asylantenthematik sehen. Wir haben gegenwärtig 80 Prozent Wirtschafts- und Klimaflüchtlinge. Das steht in einem engen Zusammenhang, wie in den „Salzburger Nachrichten“ und anderen Zeitungen berichtet wurde, mit den Unruhen vor Ort, sowohl mit den kriegerischen Auseinandersetzungen als auch mit der Hungersituation – heutiger UNICEF-Bericht: 70 000 Kinder sind vom akuten Hungertod bedroht. Und wir diskutieren in Europa und auch in Österreich die Lebensmittelverschwendung.
Viele Produkte haben die Bezeichnung als Lebensmittel nicht verdient. Herr Minister, ich habe es bereits angesprochen: Bedenkt man, was oftmals unter österreichischer Fahne exportiert wird, dann gehört das hinterfragt, denn dabei geht es um die Zukunft. Dazu komme ich dann aber im zweiten Teil.
Ich möchte noch kurz bei den Auswirkungen vor Ort bleiben: Trockenlegung der regionalen kleinen Familienbetriebe, Vertreibung der Familienbetriebe. Es gibt genug Dokus, ich erinnere an Kurt Langbeins „Landraub“, ich erinnere an Petra Ramsauers Buch „So wird Hunger gemacht“. Ich danke auch dem ORF für seine letzte „heute konkret“-Sendung, in der im Zusammenhang mit der Weihnachtsbäckerei erstmals darauf hingewiesen wurde, dass in 80 Prozent der Produkte Palmöl enthalten ist. Ich stelle in diesem Zusammenhang die Zertifizierung infrage. Wie will man im Regenwald Zertifikate ausstellen, wenn wir laut einem Bericht des WDR, der ebenfalls vorige Woche gelaufen ist, unter dem Titel „Wir tanken Regenwald – Die Lüge vom Öko-Diesel“, wissen, dass 90 Prozent der Rodungen im Regenwald illegal sind, ohne Genehmigung erfolgen und durch
brutale Herrschaft mit Bulldozern und mittels Brandrodung durchgeführt werden – so viel zu diesem Konnex.
Weil wir immer vom Exportwunder reden, vielleicht gleich ein erstes Beispiel: Wie kann es sein – oder ist das der Weltmarkt, den wir so anbeten? –, dass wir dann vielleicht mit Biodiesel aus Palmöl fahren oder Pellets und Holz aus Ungarn, Polen und Tschechien in unseren diversen Baumärkten, Supermärkten oder im Lagerhaus kaufen – und das in einem Land, in dem wir 47 Prozent eigenen Waldanteil haben?! Wenn das der Weltmarkt ist, dann lasse ich mir das erklären. Worin liegt der Sinn? – Es wird die heimische Produktion, egal wo, zerstört, es werden die regionalen Arbeitsplätze, egal wo, zerstört. Ich glaube das ist ganz wesentlich, und in diesem Kontext muss man das auch betrachten.
Der nächsten Punkt ist klipp und klar und ganz wesentlich: Durch Zufall bin ich draufgekommen, dass auch der Finanzsektor hineinspielt. Über eine deutsche Bank wurden mir Veranlagungstipps zugesendet, garantierte zweistellige Gewinnrendite mit grünen Aktien. Ich habe mir das Gott sei Dank detaillierter angeschaut und gesehen, dass es sich dabei um Palmölaktien handelt, in die leider auch europäische Pensionsfonds investiert haben. Deshalb, glaube ich, läuft das Spielchen so ausgezeichnet: weil es viele gibt, die daran verdienen. Herr Minister, das muss man genau hinterfragen. Deshalb war ich damals enttäuscht, als ich schon am 16. April 2015 eine Anfrage gestellt habe und du die entsprechenden Fragen nicht beantwortet hast. Dankenswerterweise haben diese Fragen nun Greenpeace und der WWF beantwortet: In 80 Prozent der Kekse ist Palmöl enthalten. Damals – Frage 10 bis 15 –, als es um das Volumen von Palmöl in Kosmetika, Waschmittel, Kerzen oder Schmiermittel gegangen ist, gab es keine Antwort: keine Zuständigkeit. – Das ist der Konnex.
Ich möchte nun auf die europäische Ebene zu sprechen kommen: Es wird oft von 150-Prozent-Produkten bei der Milch gesprochen – also Inlandsproduktion –, und dann werden aber die Fettäquivalente nicht miteinberechnet. Das ist Bratenfett aus Palmöl vom heimischen Lieferanten. (Der Redner hält einen Kübel mit der Aufschrift „Bratenfett“ in die Höhe.) Das ist aber ein kleines Gebinde, Kolleginnen und Kollegen, das gibt es auch in der 30-Liter-Dose. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die regionale Produktion keine Chance hat, wenn wir diese Substitute nicht erfassen.
Ich glaube, das ist das Wesentliche – und ich wiederhole genau das, was ich schon im Landwirtschaftsausschuss gesagt habe –: Die Globalisierung dient den Konzernen. Und ich habe es heute Vormittag schon beim Technologiethema gesagt: Dort wird nicht nach den Märkten gesucht, sondern nach Dividenden und Gewinnen. Da hat der Staat, der regional strukturiert ist, da hat die regionale Wirtschaft keine Chance. Deshalb setze ich mich für eine Regionalisierung ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, so wie es angesprochen wurde.
Ich darf bei den Lebensmittelprodukten weitermachen, da man es natürlich auch in der Werbung sieht (der Redner hält eine große Packung Margarine in die Höhe) – solche Trümmer nicht mehr, aber das wird natürlich in allen Großküchen hergenommen –: Das ist Regenwald mit BIO-AUSTRIA-Siegel, mit BIO-AUSTRIA-Zertifikat: Linea Verde Palmölmargarine. Das kann nicht sein. Da müssen wir uns einmal fragen, was die ganzen Siegel wert sind! (Beifall beim Team Stronach.)
Bleiben wir vielleicht beim Fett: Was kann der Konsument dafür, wenn er im Hotel diese Palmölbutter ausgepackt serviert bekommt. (Der Redner hält eine kleinere Packung Palmölmargarine in die Höhe.) Ich bin überzeugt, die Lebensmittelchemiker bringen das zustande, das schmeckt wie Butter, es steht auch drauf: „Professional, wie Butter“. Da dürfen wir den Konsumenten nicht in die Haftung bringen, sondern das darf so schon gar nicht angeboten werden. Genau die gleiche Größe wie das Stück Butter, genauso
angeschrieben, sogar „Professional, wie Butter“, und so wird der Konsument auch hinters Licht geführt. Ich glaube, Beispiele gibt es genug.
Bleiben wir gleich beim Fett: Egal, welcher Lebensstil (der Redner hält eine andere Packung in die Höhe), manche sagen, ihnen wird das mit dem Tierschutz schon zu viel, sie wollen wirklich umweltbewusst, umweltschonend leben, sie wollen gesundes Pflanzenfett. (Zwischenruf des Abgeordneten Rädler.) – Bitte sehr, Herr Kollege Rädler, das ist veganes Fett mit Palmöl. In allen Bereichen, es ist völlig egal: Diese Produkte hat man so intelligent eingepackt, diese Produkte sind einfach Wirtschaftsmuster geworden, mit denen man zweistellige Renditen macht, auf dem Rücken der regionalen Bevölkerung im Regenwald, der Umwelt und des Klimas und auch auf dem Rücken der europäischen Bevölkerung – und ganz besonders der österreichischen Bäuerinnen und Bauern.
Was ich ganz besonders erwähnen möchte, ist natürlich, wie die Produktion gestiegen ist. (Der Redner zeigt ein Balkendiagramm.) Unvorstellbar, was an Regenwald gerodet wird: 20 Millionen Hektar Palmenhaine. Unvorstellbar, wie viel Fläche stündlich gerodet wird. Das muss man sich vorstellen: Ich fahre zu Hause für einen Hektar von Acker zu Acker eine Dreiviertelstunde, für einen Hektar Acker mit einem Vierscharpflug, und da werden in der Stunde über tausend Hektar Regenwald gerodet, über tausend Hektar Regenwald werden niedergeholzt, wegplaniert, weggeheizt.
Und dann muss man sich vorstellen, was das heißt, dass das immer als das gesunde Pflanzenfett dargestellt wird! Wir haben in diesem Raum schon so manche Diskussion über Glyphosat geführt – Glyphosat, welches auf den österreichischen und europäischen Äckern liegt. Freunde, im selben Ausmaß, wie die Palmölfläche steigt, steigt die Glyphosatproduktion! Da ist brutalste Chemie drinnen, diese wird den Leuten direkt verabreicht. Es gibt keine Zahlen über den Einsatz von Kunstdünger, es gibt nur Berichte von Greenpeace und WWF, dass vor Ort alle Trinkwasserreserven verschmutzt und versaut werden.
Zur weiteren Geschäftssache: Ich brauche gar nicht all die Kochcremen und alles, was es noch in allen Facetten gibt, zu erwähnen. Mit dem täglichen Frühstück beginnt man den Start in den Tag mit Nutella, dessen Hauptbestandteil Palmöl ist. (Der Redner hält ein Glas Nutella in die Höhe.) Wir müssen das in aller Deutlichkeit ansprechen. Es hat keinen Sinn, zu sagen: Na ja, wie es die letzten Jahre gemacht worden ist, ist vermutlich der Grund dafür, weshalb sich das so hat durchsetzen können, aber der Steinbichler schreit, er ist so laut, der will sich selbst darstellen, das hat man relativ schnell!
Kolleginnen und Kollegen, nein, wir alle haben das zugelassen! Und welche Auswirkungen das hat, werde ich gleich sagen. Das Ganze geht natürlich bis zum Tierfutter. Das ist ganz klar: Wieder ein neuer Geschäftszweig, da kann man dann ganz gut verdienen und gibt natürlich pflanzliche Fette hinein. Ich möchte mit diesem Bereich aufhören. In der Zwischenzeit heißt Kunstkäse nicht mehr Kunstkäse, sondern veganer Käse – alles wunderbar, die Werbewirtschaft schafft das.
Ich möchte nun auf Europa und Österreich zu sprechen kommen: Herr Minister, wir werden morgen im Sozialbereich diskutieren, welcher Fehlansatz es war, ein Milchpaket in den Sozialversicherungsbereich zu schieben. Ich möchte aber als Beispiel anführen, welch katastrophale Folgen es hat. Wir haben gesehen, wie im Regenwald die Tierwelt vernichtet wird und wie dieses europäische Milchprogramm der EU mit 500 Millionen € nichts anderes bewirkt hat, als eine Abschlachtungswelle dieser lieben Milchkühen herbeizuführen. (Der Redner stellt das Bild einer Milchkuh vor sich auf das Rednerpult.) Das, was dort den Regenwald zerstört, gefährdet bei uns die gepflegte Kulturlandschaft mit den Dauerwiesen. Wir haben in Europa mit diesem Milchkuhprogramm 300 000 solch lieber Kühe geschlachtet, liebe Tierschützer! 300 000 solcher Kühe mussten sterben, weil wir gesagt haben, wir haben einen Milchüberschuss, wir haben einen Fettberg, wir wissen nicht, wohin damit – alles künstlich initiiert! Das ist der Wahnsinn!
Wir müssen uns der Auswirkungen im Regenwald bewusst sein, wir müssen uns der Auswirkungen auf dem Transportweg bewusst sein, und wir müssen uns der Auswirkungen bewusst sein, die sich auf unsere regionale Wirtschaft im ländlichen Raum niederschlagen. Dieses Geld fehlt. Dieses Milchgeld wird nicht mehr in die regionale Landwirtschaft, in die Gebäude investiert. Es wird auch nicht mehr in die vor- und nachgelagerten Bereiche investiert. Dieses Geld fehlt der Wirtschaft.
Damit kommen wir genau zu folgendem Punkt: der Ausdünnung des ländlichen Raumes. Wir waren in Berlin. Die Staatssekretärin für Osterweiterung hat es bestätigt: Was dort gerade passiert, ist, dass der ländliche Raum zusammenbricht. Die Kolchosen können mit diesen Preisen, die wir derzeit haben, keine Löhne zahlen, sie wandern ab, die Dörfer lösen sich auf, die Vereine lösen sich auf, und darüber, wer sich dort ansiedelt, kann jeder mit der Kommissarin diskutieren.
Herr Minister, das ist genau das, was ich in diesen Kontext stellen möchte. Ich komme dann später noch einmal auf die Forderung zurück, was du mit dem Finanzminister in Form von Steuern machen kannst. Das ist genau der Punkt: Das wäre ein Wirtschaftswunder! Wir haben mit unseren Mitarbeitern im Klub berechnet, was wäre, wenn wir das Palmölfett mit Milchfett substituieren. Ich verweise ganz besonders auch auf Fett vom Acker: Sonnenblumenöl, Sojaöl, Rapsöl – ganz egal, aber man darf nicht von Überschussflächen reden, denn diese hat Österreich nie gehabt. Das war immer eine Lüge: Wir haben eine Überschussproduktion, wir haben Überschussflächen! – Dieser Lüge wurde sich bedient, damit die Bauern sich nichts zu verlangen trauen, damit man sagen kann: Sei still, denn wenn du nicht brav bist, dann holen wir dir nichts mehr! – Wenn wir dieses Palmfett mit Butterfett substituieren, brauchen wir in Europa zu den derzeitigen 29 Millionen Kühen weitere 31 Millionen Kühe.
Herr Minister, das wäre ein Wirtschaftswunder! Das wäre ein Auftragsvolumen für die gesamte Bauindustrie, die Elektroindustrie, die Automatikfirmen, die regionalen Firmen vor Ort – das wäre ein Wirtschaftswunder! Wir müssten nicht im Regenwald spekulieren, sondern könnten direkt vor unserer Haustür etwas gestalten. Kolleginnen und Kollegen, wollen wir das nicht aufgreifen? (Beifall beim Team Stronach.)
Wollen wir dieses Österreich nicht als Musterland präsentieren, mit gesunder, nachhaltiger Ernährung als Kulturgut? Wollen wir dieses Österreich nicht als Musterland mit Energiesouveränität präsentieren? Oder wollen wir weiterhin international auf dem Rücken unserer Bevölkerung, unserer Konsumenten und auf dem Rücken der Gesundheit spekulieren?
Mit Folgendem möchte ich schließen: Christian Putscher, ein Ernährungspsychologe, bestätigt, dass Palmitinsäure genau jene Fettsäure ist, die im menschlichen Körper die größten Schmerzen verursacht. Wenn aber irgendjemand krank ist, eine Allergie hat, ein Problem hat, dann sind das Butterfett, das Schweinefett, das Brot und die gesunde Ernährung aus der Landwirtschaft vor Ort schuld.
Das kann so nicht sein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Stellen wir die Regionalität in den Vordergrund, stellen wir den Menschen in den Vordergrund und nicht die Globalisierung, die Opferung am Altar der Globalisierung und der Konzerne! – Ich bitte um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)
15.20
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister. Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten.
15.20
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zur Dringlichen
Anfrage lassen Sie mich zuvor in einer grundsätzliche Bemerkung feststellen: Nachhaltigkeit, Produktdifferenzierung, Qualitätsorientierung, Innovation und unternehmerisches Denken in unseren Betrieben sind die Erfolgskriterien der heimischen bäuerlichen Familienbetriebe.
Die ökosoziale Marktwirtschaft ist in Österreich unsere Richtschnur und basiert auch auf dem fairen Warenhandel, und, Herr Abgeordneter Steinbichler, Österreich ist ein Musterland. Die ökosoziale Agrarpolitik ist das Vorbildprojekt für die gemeinsame Agrarpolitik. Dazu zählen der europäische Binnenmarkt mit generell freiem Warenverkehr und ein Warenverkehr mit Drittländern mit bestimmten Regeln.
Eine völlige Abschottung wäre für die Wirtschaft allgemein, aber auch für die Landwirtschaft und die Konsumenten der falsche Weg. Wir benötigen sowohl regionale Kreisläufe als auch kaufkräftige Kunden im Ausland, um den Feinkostladen Österreich zu bewirtschaften. Die Einkommenssituation in der Land- und Forstwirtschaft bleibt weiterhin angespannt. Die Einkünfte, wir wissen das vom Grünen Bericht, sanken im Jahr 2015 gegenüber 2014 das vierte Jahr in Folge, und zwar um 17 Prozent.
Den Preisverfall der Agrarprodukte auf den Palmöleinsatz zurückzuführen, ist jedoch nicht zutreffend und nicht zulässig, vielmehr sind es die verhaltene Entwicklung der Weltwirtschaft insgesamt, billige Rohstoffe wie Öl und eine verhaltene Nachfrage in bestimmten Ländern und Regionen dieser Welt, insbesondere in Asien. Als einer der Hauptgründe für die derzeitigen Agrarpreise spielt auch nach wie vor das Embargo gegen Russland als wichtigen Drittlandmarkt für Europa und für Österreich seine Rolle.
Wir haben mit dem Programm für die ländliche Entwicklung sowie mit zahlreichen kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen, die auch hier im Hohen Haus verhandelt und beschlossen werden, Unterstützung gezeigt und unterstützen unsere Bäuerinnen und Bauern in dieser schwierigen Situation.
Ich setze mich tatkräftig für Regionalität und die Weiterentwicklung des ländlichen Raums ein. Daher steht mein Jahresschwerpunkt 2017 ganz im Zeichen eines vielseitigen und zukunftsfähigen ländlichen Raums. Wir setzen aber nicht nur am österreichischen Markt Initiativen, unsere Agrar- und Lebensmittelwirtschaft ist exportorientiert. Die Exportquoten, beispielsweise in der Milchwirtschaft, liegen bei 50 Prozent, in der Lebensmittelindustrie insgesamt bei 60 Prozent.
Mit der Initiative Best of Austria habe ich österreichischen Spitzenleistungen internationale Aufmerksamkeit verschafft und damit die weltweite Vermarktung von Qualitätsprodukten unterstützt. Diese Initiative zeigt auch Wirkung. Von Jänner bis September 2016 ist der Agraraußenhandel um 241 Millionen €, das sind mehr als 3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, gestiegen und damit stärker als der restliche Außenhandel. Die Zuwächse der Agrarexporte in Höhe von 336 Millionen € machen heute bereits drei Viertel des gesamten heurigen Exportwachstums im Außenhandel aus und sind weiter der Motor der heimischen Wirtschaft.
Zum Thema Palmöl möchte ich vor der Behandlung der einzelnen gestellten Fragen doch einige Punkte hervorheben, um die Debatte ein bisschen zu versachlichen.
Palmöl wird im Rahmen des WTO- und EU-rechtlichen Rahmens gehandelt. Zum menschlichen Verzehr bestimmtes Palmöl gemäß dem KN-Code 15111090 hat einen Zollsatz von 3,8 Prozent, und zwar im GATT gebunden.
Würde von der Europäischen Union eine Änderung dieses Satzes angestrebt werden – und nur von dieser kann dieser Zoll erhöht werden –, so müssten gemäß GATT, Artikel 28, Verhandlungen von der Europäischen Union mit den betroffenen WTO-Handelspartnern durchgeführt werden, um die zurückgenommenen Begünstigungen auszugleichen, zu kompensieren.
Indonesien und Malaysia sind weltweit die größten Produzenten mit einem Anteil an der Gesamtproduktion von 85 Prozent.
Der Einsatz in den heimischen Betrieben zeigt eine deutliche Tendenz nach unten, und es wird wieder vermehrt heimische Butter verwendet. In Österreich produziertem Biodiesel, der auch angesprochen ist, wird explizit kein Palmöl beigemengt.
Die ökologische Verträglichkeit einer Palmölplantage ist in erster Linie von der Bewirtschaftungsform und dem Standort abhängig. Unbestritten ist, dass sich Palmölplantagen auf die Umwelt auswirken. Insbesondere sind die Effekte von Landnutzungsänderungen und die damit verbundenen Emissionen von entweichendem, zuvor im Boden gebundenem Kohlenstoff kritisch zu bewerten.
Lassen Sie mich nun auf die an mich gerichteten Fragen im Detail eingehen:
Zur Frage 1:
In den letzten zehn Jahren ist der Trend der Palmölimporte rückläufig. Die Palmölimporte sind von 60 000 Tonnen im Jahr 2008 auf 46 000 Tonnen im Jahr 2015 – also ein Minus von 23 Prozent – gesunken. Der Anteil von raffiniertem Palmöl betrug von 2011 bis 2015 im Durchschnitt 95 Prozent.
Zur Frage 2:
Generell differenzierte Mengenaussagen zu den einzelnen Zertifizierungssystemen liegen meinem Ressort nicht vor. Bei allfälligen Importen für den Biokraftstoffbereich kommen ausschließlich von der Europäischen Kommission anerkannte freiwillige Zertifizierungssysteme zum Einsatz.
Zu den Fragen 3 und 4:
Biokraftstoffe aus Palmöl, die auf die Ziele der Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien, Richtlinie 2009/28/EG, angerechnet werden sollen, müssen die in der Richtlinie festgelegten Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend einhalten.
Die Einhaltung und Überprüfung dieser Kriterien erfolgt durch zentral von der Europäischen Kommission zugelassene sogenannte freiwillige Systeme. Die Mitgliedstaaten haben keine Möglichkeit, die Angaben der Systeme zu hinterfragen oder zu überprüfen, vielmehr müssen die Mitgliedstaaten die im Rahmen derartiger Systeme als nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffe jedenfalls anerkennen.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Herr Abgeordneter Steinbichler, die Antwort lautet: Nein.
Zur Frage 8:
Nein. – Ein Alleingang von einzelnen Mitgliedstaaten der EU ist weder zweckmäßig noch zielführend.
Zur Frage 9:
Nein. – Solche Kooperationen machen nur im EU-Kontext Sinn.
Zur Frage 10:
Grundsätzlich gibt es für die Anwendungsbereiche des Palmöls keine verpflichtenden Monitoringsysteme bezüglich der Umweltauswirkungen. Lediglich für den Biokraftstoffbereich erfolgt die Bewertung der Umweltauswirkungen entsprechend den Nachhaltigkeitskriterien, die anhand einer Bewertung der Treibhausgasemissionen erstellt werden. Die Berechnungsmethodik entspricht den Anhängen der Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energie. Die Berechnungen werden von dem durch die EU-Kommission zugelassenen freiwilligen Zertifizierungssystemen kontrolliert. Sie beinhalten die Kontrolle
von direkten Landnutzungsänderungen, Emissionen des Anbaus der Biomasse, Transport- und Logistikaktivitäten sowie der Verarbeitung der Biomasse zum endgültigen Kraftstoff.
Zur Frage 11:
Grundsätzlich wird der Einsatz von Palmöl als Rohstoff für Biokraftstoffe aus österreichischer Sicht sehr kritisch gesehen, da es sicher nicht der ursprünglichen Zielsetzung der Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien entspricht, wenn europäische Zielsetzungen im Bereich der erneuerbaren Energien mit problematischen Rohstoffen aus Drittstaaten erfüllt werden.
Auf der anderen Seite muss man klar sagen, dass Biokraftstoffe aus Palmöl sehr wohl nachhaltig sein können und auch hohe Treibhausgasreduktionen bringen können, wenn eben die zu diesen Zwecken formulierten Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden.
Auch wenn der Einsatz von Biokraftstoffen aus Palmöl aus österreichischer Sicht kritisch gesehen wird, können die Mitgliedstaaten diese Kraftstoffe nicht abweisen, solange die Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden.
Zu den Fragen 12 bis 14 und 16:
Diese fallen in die Zuständigkeit des Wirtschaftsressorts. Entsprechende Initiativen der jeweiligen zuständigen Organisationen werden von uns unterstützt.
Zur Frage 15:
Die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- und Futtermitteln wurden EU-weit durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 harmonisiert. Durch die Festlegung von Grenzwerten und der Aufstellung von Kontrollprogrammen wird ein hoher Verbraucherschutz sichergestellt.
In Österreich ist das Gesundheitsministerium dafür zuständig.
Zur Frage 17: Ja. (Beifall bei der ÖVP.)
15.29
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die maximale Redezeit 10 Minuten beträgt.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
15.30
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat von Ban Ki-moon, der gemeint hat: „Die Tage des Konsums ohne Nachdenken sind vorbei.“
Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, das ist ein Motto, das für uns alle gelten sollte. Recht herzlichen Dank an jeden Einzelnen von Ihnen, dass Sie sich dieser Debatte stellen und hier anwesend sind, denn ich gehe davon aus, dass Sie erkannt haben, dass diese Palmöldiskussion viel mehr als nur die Diskussion über ein Produkt ist. Sie ist eine Diskussion des Klimaschutzes, und diese wiederum ist eine Diskussion der Flüchtlingsströme. Da geht es um viel mehr und auch darum, ob unsere heimische Landwirtschaft eine Zukunft hat und wie wir mit unseren eigenen Ressourcen umgehen. Das sind die Eckpfeiler dieser Diskussion, wenn wir ihr uns ernsthaft und glaubwürdig stellen wollen. (Beifall beim Team Stronach.)
In wenigen Tagen ist Weihnachten, da werden wieder viele Kerzen aus Palmöl auf den Christbäumen brennen, darunter werden viele Süßigkeiten liegen oder auch darauf hän-
gen, und überall wird Palmöl drinnen sein. Viele Konsumenten werden es nicht wissen und diese Sensibilität noch nicht entwickelt haben. Deshalb ist es gut und richtig, dass Kollege Steinbichler als Vorreiter dieses Thema aufgreift und wir als Meinungsbildner dieses Thema aktualisieren. (Beifall beim Team Stronach.)
Das Ziel von uns allen muss sein, und das ist nicht verhandelbar: Urwald darf nicht weiter gerodet werden. Da tragen wir alle Verantwortung, dafür muss sich jeder persönlich, jeder Parlamentarier einsetzen.
Meine geschätzten Damen und Herren! 2011 sind viele Ureinwohner aus Indonesien nach Hamburg gefahren und haben dort vor Unilever demonstriert, weil sie gesagt haben: Man nimmt uns unser Land, man nimmt uns unsere Zukunft, wir werden vertrieben – Land Grabbing im ärgsten Sinne. Sie wurden nicht gefragt: Wollt ihr abgelöst werden oder wie schaut es mit eurer Zukunft aus? Man hat ihnen das Land, ihre Existenz genommen. Sie haben dann mit Recht protestiert mit Schildern wie: „(…) Landraub zum Frühstück“.
Jawohl, wir frühstücken Landraub mit Nutella, Biomüsli, Bioriegeln und vielen, vielen Produkten, und es ist uns nicht einmal bewusst, weil das Marketing so erfolgreich und so gut ist, dass jeder mit gutem Gewissen diese Produkte konsumiert. Es gibt aber viele Verlierer in der ganzen Reihe. Es sind die Ureinwohner die Verlierer, die ihre Existenz verlieren, es sind die heimischen Bauern die Verlierer, deren Produkte substituiert werden. Denken wir an Speiseeis! Vor einigen Jahren war da noch Schlagrahm drinnen, jetzt ist es ausschließlich Palmfett.
Da gibt es viele Produkte, die substituiert wurden, und es gibt einen Gewinner. Es gibt jene multinationalen Konzerne, die dort Palmöl produzieren und in jenen Ländern versteuern, in denen sie für den Gewinn nichts zu zahlen haben. Das sind die Gewinner. Jeder von uns, jeder Einzelne ist Verlierer, weil wir mit dieser Aktion den Klimawandel vorantreiben, und das müssen wir stoppen. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren, uns geht es nicht darum, den Palmölkonsum zu verdammen, uns geht es ausschließlich darum, zu sensibilisieren. Wir wollen wissen, wer von all diesen Aktionen profitiert und wie angebaut wird – unter welchen Rahmenbedingungen. Es kann nicht sein, dass dort Kinder arbeiten müssen, dass unkontrolliert Spritzmittel ausgebracht werden, die man in Europa schon längst verboten hat. Dagegen verwehren wir uns. Wir wollen eine faire Produktion, die für die Arbeiter in Ordnung ist, dass soziale, ökologische und ökonomische Aspekte gleichwertig akzeptiert und beachtet werden.
Meine geschätzten Damen und Herren, es gibt eine kleine Gemeinde in Sumatra, die nicht wollte, dass bei ihnen Palmöl angebaut wird. Sie haben sich alle gemeinsam dafür eingesetzt, dass der Regenwald erhalten bleibt. Was ist passiert? – Trotzdem wurde der Regenwald gerodet, die Arbeit wird von Kindern verrichtet, die mit Bussen herangekarrt werden. Die Kinder müssen dort zwölf Stunden am Tag bei 40 Grad Celsius arbeiten, nur damit wir billige Produkte haben. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir wollen das nicht! (Beifall beim Team Stronach.)
Wie schaut die Zukunftsperspektive aus? – Deutschland will bis 2050 den Biotreibstoff auf 90 Prozent hinauftreiben. Die UNO warnt, dass bis 2050 die Fläche des Anbaus verdoppelt werden soll, und es ist jetzt schon so, dass alle zwei bis drei Sekunden für die Palmölproduktion eine Fläche des Urwalds so groß wie ein Fußballfeld gerodet wird. Jetzt soll das Ganze noch verdoppelt werden. Ich frage Sie: Wer, wenn nicht wir – wir als politisch Verantwortliche –, soll sich dagegen aufbäumen und sagen, wir wollen dieses System nicht?
Da denke ich mir, das ist Verantwortung von jedem Einzelnen, der hier herinnen sitzt, Verantwortung dem ländlichen Raum gegenüber, aber auch Verantwortung seinen Kin-
dern gegenüber, denn mit dem Klimawandel, wenn er weiter so voranschreitet, bekommen wir alle und die nachfolgenden Generationen riesige Probleme. Wir müssen aufhören wegzuschauen, wir müssen endlich hinschauen, die Probleme bei der Wurzel anfassen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Meine geschätzten Damen und Herren, Kollege Steinbichler sagt es immer wieder –und das ist, glaube ich, ein Lösungsansatz, der absolut in Ordnung ist –: Es braucht Gütesiegel, die tatsächlich diese Bezeichnung verdienen. Das heißt, wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein. Dasselbe gilt bei der Palmölproduktion: Wenn es da ein Gütesiegel gibt – so nach dem Motto: nachhaltig –, dann muss man diese Nachhaltigkeit auch bezeugen können, dann muss das tatsächlich auf den Prüfstand kommen und eine nachhaltige Produktion gewährleistet sein.
Wir alle tragen Verantwortung für den Regenwald, wir alle tragen Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft. Nehmen wir das endlich wahr! (Beifall beim Team Stronach.)
15.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
15.38
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es sehr fein, dass wir uns mit dem Thema Palmöl auseinandersetzen. Ich selbst beschäftige mich seit etwa zehn Jahren in diesem Zusammenhang vor allem mit einem entwicklungspolitischen und zeitweise mit einem umweltpolitischen Aspekt und sehe alle Kritik, die hier bis jetzt gekommen ist, total bestätigt. Ich möchte mit dem Bereich anfangen, in dem es die größten Summen an Importen von Palmöl in die EU gibt, nämlich dem Verkehrssektor und den Beimischungszielen, die verpflichtend sind.
Ich habe mich immer und auch auf EU-Ebene für geringere Beimischungsziele eingesetzt. Ich finde es auch gut, dass die Beimischungsziele für 2030 noch weiter gesunken sind, halte aber auch das für einen Kompromiss, der gar nicht notwendig wäre, denn ich glaube, dass wir ganz prinzipiell die Treibhausgasreduktion im Verkehrsbereich mit anderen Mitteln erreichen müssen, zum Beispiel mit einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs, der pünktlich kommen muss, der komfortabel und verlässlich sein muss.
Ich glaube, dass es niedrigere Emissionsziele für Kraftfahrzeuge, die neu angemeldet werden, geben muss und dass sie andere Ökoklassen haben müssen. Ich denke mir, dass Hybrid und Strom zu favorisieren und zu fördern sind, wo immer es nur geht, und glaube auch, dass gerade unter dem Gesundheitsaspekt zum Beispiel Radfahren und zu Fuß gehen gefördert und mehr beworben werden sollten.
Einerseits, denke ich mir, muss für jede Beimischung gelten: zuerst der Teller, dann der Trog, dann der Tank, und zum anderen: Wenn wir uns auf europäischer Ebene dazu durchringen könnten, die verpflichtenden Beimischungsquoten zu eliminieren, dann hätten wir von einem Tag auf den anderen jährlich 3,35 Millionen Tonnen weniger Import von Palmöl in die EU. Das würde wirklich einen Unterschied machen.
Der Verkehrsbereich ist da also sehr wichtig, und, wie gesagt, ich bin davon überzeugt, dass es auch ohne Beimischungen von jeder Art von Agrotreibstoff möglich ist, die Paris-Ziele zu erreichen.
Zum zweiten Bereich, zur Ökologie und zur Rolle, die Palmöl dort spielt: Wir wissen, dass Palmöl eine etwa dreimal schlechtere CO2-Bilanz hat als herkömmlich erzeugter fossiler Treibstoff. Das liegt einerseits an den Abholzungen von Primärwäldern oder von Wäldern ganz generell, andererseits auch an Trockenlegungen von Mooren und Torfen. Beides hat zur Folge, dass Lebensräume von Menschen und Tieren kleiner und schlechter werden.
Ich selbst habe vor einigen Jahren während eines Urlaubs die Möglichkeit gehabt, mir konkret in Malaysia auf Borneo und da in Sarawak und in der Gegend östlich von Kota Kinabalu anzuschauen, wie dort real Palmölproduktion und Palmölanpflanzung erfolgt.
Es gibt in Malaysia zwar ein Umweltschutzgesetz, das vorsieht, dass entlang von großen Flussläufen eine 50 Meter breite Schneise von Wald stehen zu bleiben hat. Das hat für TouristInnen wie mich den ganz positiven Effekt, dass man ziemlich sicher Orang-Utans sieht, weil die Lebensräume von Orang-Utans so dermaßen verknappt werden, dass sie ziemlich sicher ihre Nester unter anderem an den Wasserläufen direkt bauen werden, von wo aus man sie sehen kann.
Es ist aber absolut verrückt. Wenn man da drüberfliegt, sieht man diese dünnen 50-Meter-Streifen und dahinter unendliche Monokulturen von Palmölpflanzen, die das Wasser verschmutzen, eine Trinkwassernutzung unmöglich machen, die dazu beitragen, dass Indigene, die dort jahrzehnte-, jahrhundertelang gelebt haben, keinerlei Lebensräume mehr haben.
Ich war vor Kurzem in Kolumbien. Nicht nur in Malaysia, Indonesien und Afrika, auch in Kolumbien wird mittlerweile Palmöl im großen Stil von Agrokonzernen angebaut. Gerade in Kolumbien ist diese Entwicklung – aufgrund des schwachen Rechtsstaats und der Nichtpräsenz des Staats in vielen Teilen – verbunden mit Vertreibungen, mit Ermordungen von Menschen, die ursprünglich dort ansässig gewesen sind, die ursprünglich das Land bewirtschaftet haben. Dieses Vakuum des nicht vorhandenen Staats wird jetzt von Agrokonzernen eingenommen. Ich appelliere in diesem Zusammenhang, dass wir, wenn wir Freihandelsabkommen unterzeichnen, uns überlegen, welch negative Konsequenzen diese unter Umständen haben können.
Der dritte Bereich, zu dem ich kommen möchte, ist der soziale Bereich. Die Arbeitsbedingungen – sklavenähnlich gehaltene Menschen, die auf diesen Plantagen arbeiten müssen, Kinder, die arbeiten müssen, Pestizide, die eingesetzt werden, wo den ArbeitnehmerInnen keinerlei Schutzvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden – sind evident, ebenso die Vertreibungen – ich habe vorhin schon die Vertreibungen in Kolum&s