EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-505/19 (PPU); deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung u.a. der Art. 50 GRC, Art. 21 Abs. 1 AEUV, Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sowie des Art. 4 der Richtlinie (EU) 2016/680 (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung); Frage, ob – aufgrund eines „Red Notice“-Fahndungszirkulars von Interpol – eine Festnahme erfolgen bzw. ein Strafverfahren eingeleitet werden darf, wenn die Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaates ein diesbezüglich eingeleitetes Strafverfahren eingestellt hat; Frage, ob ein einen Unionsbürger betreffendes Festnahmeersuchen eines Drittstaates im Rahmen von Interpol umgesetzt werden kann und die diesen betreffenden personenbezogener Daten verarbeitet werden dürfen, wenn der Heimatmitgliedstaat Bedenken an der Vereinbarkeit mit dem Verbot der Doppelbestrafung hat; Frage des Datenschutzniveaus von Interpol; Zulässigkeit einer Weiterverarbeitung von Daten, die bei Interpol eingetragen sind; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens
Erstellt am 08.07.2019
Eingelangt am 08.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-505/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-505/19
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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01.08.2019 | 73057/EU XXVI.GP |
| deutsch | LIMITE |