EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-428/24 und C-476/24; italienische Vorabentscheidungsersuchen; restriktive Maßnahmen; Einfrieren von Gesellschaftsanteilen und Vermögenswerten; Auslegung des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; Frage, ob diese Bestimmung einer Auslegung entgegensteht, wonach in einen Ermessens-Trust (dessen Begünstigter in Anhang I der Verordnung aufgeführt ist) eingebrachte Vermögenswerte und/oder Ressourcen als „Eigentum“ des Begünstigten des Trusts – und bejahendenfalls: als vom Begünstigten des Trusts „kontrolliert“ – angesehen werden, obwohl das auf den Trust anwendbare nationale Gesetz (oder eine Schutzklausel in der Gründungsurkunde des Trusts) dem Begünstigten für den gesamten Zeitraum, in dem er in Anhang I der Verordnung aufgeführt ist oder in dem die Nutzung der oder die Verfügung über die Vermögenswerte oder Ressourcen anderweitig gegen das Unionsrecht verstößt, jede Nutzung der und jede Verfügung über die im Trust befindlichen Vermögenswerte oder Ressourcen verbietet; Vorlagen
Erstellt am 10.09.2024
Eingelangt am 11.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.661.471)
- EGH: RS C-428/24