Polizeiliche Staatsschutzgesetz, Sicherheitspolizeigesetz u.a., Änderung (104/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Reformen aufgrund internationaler Vorgaben sowie der Vorkommnisse in den letzten Jahren rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
  • Organisatorische Neustrukturierung im österreichischen Verfassungsschutz
  • Inhaltliche Professionalisierung des österreichischen Verfassungsschutzes

Inhalt

  • Reformierung des polizeilichen Nachrichtendienstes und des österreichischen Verfassungsschutzes nach Maßgabe internationaler Standards durch Änderung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes, des Sicherheitspolizeigesetzes, des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Tilgungsgesetzes
  • Neustrukturierung der Verfassungsschutzbehörden
  • Umbenennung des "Polizeilichen Staatsschutzgesetzes" in "Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes (Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz – SNG)"
  • Zusammenfassung der Begriffe "Staatsschutz" und "Nachrichtendienst" in "Verfassungsschutz" als Überbegriff

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Zur Vornahme einer entsprechenden Reformierung wurde im BMI das Projekt "BVT neu" geschaffen, welches den polizeilichen Nachrichtendienst und Staatsschutz nach Maßgabe internationaler Standards neu ausrichten soll.

Der österreichische Verfassungsschutz soll aufgrund internationaler Vorgaben sowie aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Jahren rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung organisatorisch neu strukturiert und inhaltlich professionalisiert werden.

Das vormalige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung soll künftig den Namen "Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst" tragen.
Den bisherigen Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung soll künftig in erster Linie die Aufgabe des Staatsschutzes zukommen, weshalb dies auch in ihrer Bezeichnung ersichtlich sein soll.

Anstelle des bisher verwendeten Terminus "polizeilicher Staatsschutz" soll künftig der Begriff "Verfassungsschutz" als Überbegriff die beiden Aufgabenbereiche "Staatsschutz" und "Nachrichtendienst" zusammenfassen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 26.03.2021

Übermittelt von

Karl Nehammer, MSc (V)

Bundesministerium für Inneres

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