Schifffahrtsgesetz, Änderung (142/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Harmonisierung der Berufsqualifikationen in der europäischen Binnenschifffahrt
  • Erleichterung der Mobilität von Besatzungsmitgliedern in der europäischen Binnenschifffahrt
  • Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt
  • Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt
  • Verwaltungsvereinfachung

Inhalt

  • Festlegung einheitlicher Mindest-Qualifikations- und Tauglichkeitsstandards für die gesamte nautische Besatzung
  • Einführung zusätzlicher Berechtigungen für Schiffsführungsaufgaben, für die aus Gründen der Sicherheit der Schifffahrt und von Personen sowie des Schutzes der Umwelt besondere Qualifikationen erforderlich sind
  • Einführung besonderer Berechtigungen für Tätigkeiten an Bord, für die aus Gründen der Sicherheit der Schifffahrt und von Personen sowie des Schutzes der Umwelt besondere Qualifikationen erforderlich sind
  • Aufwertung von Schifferdienstbuch und Bordbuch
  • Schaffung einer Datenbank für Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
  • Neustrukturierung des Geltungsbereiches innerstaatlicher Befähigungsausweise, die nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/2397 erfasst sind
  • Änderung der Zuständigkeit für innerstaatliche Befähigungsausweise, die nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/2397 erfasst sind
  • Anpassung der Mindestbesatzungsvorschriften

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Eines der Hauptziele dieser beiden Richtlinien ((EU) 2017/2397 sowie die delegierte Richtlinie (EU) 2020/12) ist die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Europäischen Union und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Eine wesentliche Neuerung stellt auch die vorgesehene Einrichtung nationaler Datenbanken für die ausgestellten Unionsbefähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher dar, deren Daten über eine von der Europäischen Kommission geführte Datenbank abgerufen werden können und den zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Die bisher in Österreich getroffene Unterscheidung zwischen Befähigungsausweisen für Wasserstraßen und Befähigungsausweisen für andere Gewässer als Wasserstraßen ist mit Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2017/2397 nicht mehr aufrecht zu erhalten, da für Befähigungsausweise für die gewerbsmäßige Schifffahrt nach der Richtlinie auch eine Fahrpraxis auf anderen Gewässern als Wasserstraßen anzuerkennen ist. Aus diesem Grund erfolgt mit der Novelle auch eine Systemumstellung bei den rein nationalen Befähigungsausweisen, deren Durchlässigkeit damit gleichzeitig erhöht wird. Schließlich wird die Novelle für eine Reihe kleinerer Anpassungen und Änderungen in anderen Teilen des Schifffahrtsgesetzes zum Anlass genommen, deren Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit sich aus der Vollzugspraxis seit der letzten Novelle ergeben.
Stand: 31.08.2021

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA (G)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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