Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Änderung; Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz, Aufhebung (147/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert und das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz aufgehoben wird

Kurzinformation

Ziele

  • Gewährleistung einer Vollstreckbarkeit von Verpflichtungen zu einer Duldung oder Unterlassung oder zu einer unvertretbaren Handlung auch in jenen Fällen, in denen die Verhängung einer Geldstrafe als Beugemittel praktisch wirkungslos wäre.
  • Partielle Rechtsbereinigung

Inhalt

  • Durch Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 sollen die Beugehaft wiedereingeführt, eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft festgelegt und ein neues, erweitertes Rechtsschutzinstrumentarium geschaffen werden.
  • Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz soll aufgehoben werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Durch Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991, sollen die Beugehaft nach dem Inkrafttreten der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH 7.10.2020, G 164/2020 ua.) wiedereingeführt, eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft festgelegt und ein neues, erweitertes Rechtsschutzinstrumentarium geschaffen werden.

Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz, soll mit Ablauf des Februar 2023 außer Kraft treten.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 20.10.2021