Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (22. FSG-Novelle)
Kurzinformation
Ziel
- Gleichstellung aller Lenkberechtigungsklassen hinsichtlich der Gebührenbefreiung bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Inhalt
Schaffung einer Gebührenbefreiung auch für andere Klassen – gleichlautend wie jene für die Klassen C und DHauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit der 22. Führerscheingesetz-Novelle (FSG-Novelle) soll einer Entschließung des Verkehrsausschusses nachgekommen werden, wonach der Antrag 979/A betreffend Gebührenbefreiung bei der Verlängerung von befristeten Lenkberechtigungen einer Begutachtung unterzogen werden soll.In der nun vorgeschlagenen neuen Reglung wird – der Entschließung entsprechend – ein Vorschlag für eine vollständige Befreiung von Gebühren in Fällen der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen unterbreitet. Für die Festlegung der Höhe des erwähnten Kostensatzes soll die gleiche Regelung wie für die regelmäßigen Verlängerungen von Klasse C und D gelten, weshalb die entsprechende Verordnungsermächtigung auch an dieser Stelle aufzunehmen ist.
Gleichzeitig sollen einige aktuelle und dringend notwendige Änderungen bzw. Klarstellungen vorgenommen werden (Wahlrecht der örtlich zuständigen Behörde in Verlängerungs- und Umschreibungsverfahren, Löschungsfristen im Führerscheinregister und bei der Fahrprüfungsverwaltung etc.).
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 03.12.2021
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 03.12.2021 | Einlangen im Nationalrat | |
| 03.12.2021 | Ende der Begutachtungsfrist 03.01.2022 | |
| 04.01.2022 | Übermittlung an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | |
| 15.06.2022 | Regierungsvorlage (1533 d.B.) |
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